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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

dip / drucksache 08.05.2026 · WP 21 · 21/5846 · Schriftliche Fragen · Original ↗

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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 21/5846 21. Wahlperiode 08.05.2026 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Akbulut, Gökay (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Alhamwi, Alaa, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Al-Wazir, Tarek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 129, 130 Amtsberg, Luise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Arndt, Michael, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . 158, 159 Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 54, 77 Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 168 Bauer, Marcel (Die Linke) . . . . . . . 150, 151, 169, 170 Baumann, Bernd, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Beck, Katharina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Benner, Lukas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 25 Bleck, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 131, 132, 133 Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134 Bosch, Jorrit (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93 Broßart, Victoria (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 135 Brugger, Agnieszka (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 1, 2, 40 Cezanne, Jörg (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60, 61 Dahmen, Janosch, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 160 Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41, 62 Abgeordnete Nummer der Frage Dillschneider, Jeanne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94 Düring, Deborah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 42, 43 Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 136, 137 Emmerich, Marcel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 26, 27 Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102 Fetsch, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83, 84, 85 Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Frohnmaier, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 173, 174 Galla, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12, 44 Gambir, Schahina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 175 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 138 Gennburg, Katalin (Die Linke) . . . . . . 13, 14, 63, 180 Gesenhues, Jan-Niclas, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 139, 152, 176 Giersch, Alexis L. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 140 Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . 45, 46, 47 Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . 15, 16, 64, 65 Gumnior, Lena, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 86, 87, 88, 89 Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Hermeier, Mareike (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 Höchst, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17, 161 Abgeordnete Nummer der Frage Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 28, 141, 153 Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66, 103 Janich, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 154 Joswig, Julian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 67, 155 Jünger, Robin (AfD) . . . . . . . . . . . . . 119, 120, 121, 122 Kaddor, Lamya (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 29, 30 Kappert-Gonther, Kirsten, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 162 Karliczek, Anja (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Kaufmann, Malte, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Kaufmann, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 Kellner, Michael (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 68, 69 Khan, Misbah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 5 Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142 Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31, 32 Kopf, Chantal (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 171 Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 181, 182 Lemke, Sonja (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80, 123 Lenhard, Rebecca (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 124 Limburg, Helge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Loop, Denise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 95 Lucks, Max (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 18, 143 Ludwig, Saskia, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 6, 7 Lührmann, Anna, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 34, 70, 125, 126 Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96, 97 Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49, 71, 81 Mayer, Zoe, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 172 Mazzi, Tamara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 Michaelsen, Swantje Henrike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 73, 144, 145 Mijatović, Boris (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 50, 51 Abgeordnete Nummer der Frage Müller, Claudia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82 Müller, Sascha (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . 35, 104 Nanni, Sara (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 56, 57 Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127, 128 Nieland, Iris (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20, 21 Nolte, Jan Ralf (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98 Reinalter, Anja, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99 Rüffer, Corinna (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 100, 106 Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 107, 108 Schäfer, Jamila (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 52, 177, 178, 183 Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109 Schliesing, David (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 36, 74, 90, 91 Schneider, Julia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 156, 179 Schulz, Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . 146, 147, 148, 149 Sichert, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 163 Slawik, Nyke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 101 Stange, Julia-Christina (Die Linke) . . . . . . . . 164, 165 Teske, Robert (AfD) . . . . . . . . . . . . . . 110, 111, 112, 113 Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . 23, 92, 114, 115 Wagener, Robin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . 9, 53 Wagner, Johannes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 157, 166, 167 Wissler, Janine (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 Wolf, Alexander, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Zerr, Anne (Die Linke) . . . . . . . . . . . . 76, 116, 117, 118 Drucksache 21/5846 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung Seite Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Brugger, Agnieszka (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Khan, Misbah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Ludwig, Saskia, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 3, 4 Schliesing, David (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Wagener, Robin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen Beck, Katharina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Bosch, Jorrit (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Galla, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Gennburg, Katalin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Höchst, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Lucks, Max (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 10 Müller, Sascha (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Nieland, Iris (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern Baumann, Bernd, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Benner, Lukas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Emmerich, Marcel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 14, 15 Seite Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Kaddor, Lamya (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17, 18 Limburg, Helge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Lührmann, Anna, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Wolf, Alexander, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Akbulut, Gökay (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Amtsberg, Luise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Brugger, Agnieszka (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Düring, Deborah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Galla, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28, 29 Kaufmann, Malte, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Mijatović, Boris (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 31, 32 Schäfer, Jamila (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Wagener, Robin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 34 Karliczek, Anja (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/5846 Seite Nanni, Sara (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Nolte, Jan Ralf (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Alhamwi, Alaa, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Cezanne, Jörg (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37, 38 Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Gennburg, Katalin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 39, 40 Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Joswig, Julian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Kellner, Michael (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 41, 42 Lührmann, Anna, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Mazzi, Tamara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Michaelsen, Swantje Henrike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Wissler, Janine (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Zerr, Anne (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 47 Hermeier, Mareike (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Kaufmann, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Lemke, Sonja (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Müller, Claudia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Fetsch, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50, 51 Gumnior, Lena, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 52, 53 Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 54, 55 Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Dillschneider, Jeanne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Loop, Denise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58, 59 Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Reinalter, Anja, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Rüffer, Corinna (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Slawik, Nyke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Rüffer, Corinna (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 Teske, Robert (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69, 70, 71 Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71, 72 Zerr, Anne (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72, 73 Drucksache 21/5846 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung Jünger, Robin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74, 75 Lemke, Sonja (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 Lenhard, Rebecca (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 Lührmann, Anna, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 77, 78 Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79, 80 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr Al-Wazir, Tarek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81 Bleck, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81, 82 Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83 Broßart, Victoria (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83 Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 Gesenhues, Jan-Niclas, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 Giersch, Alexis L. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86 Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86 Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86 Lucks, Max (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 87 Michaelsen, Swantje Henrike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88 Schulz, Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Bauer, Marcel (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90, 91 Gesenhues, Jan-Niclas, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91 Seite Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92 Janich, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93 Joswig, Julian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93 Schneider, Julia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94 Wagner, Johannes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit Arndt, Michael, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . 95, 96 Dahmen, Janosch, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96 Höchst, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97 Kappert-Gonther, Kirsten, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97 Sichert, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98 Stange, Julia-Christina (Die Linke) . . . . . . . . . . 99, 100 Wagner, Johannes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 100, 101 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 103 Bauer, Marcel (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 103, 104 Kopf, Chantal (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 105 Mayer, Zoe, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 105 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Frohnmaier, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106 Gambir, Schahina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 107 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/5846 Seite Gesenhues, Jan-Niclas, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 107 Schäfer, Jamila (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 108 Schneider, Julia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 109 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Gennburg, Katalin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109 Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110, 111 Schäfer, Jamila (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 111 Drucksache 21/5846 – VI – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes 1. Abgeordnete Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie oft und wann ist der Nationale Sicherheitsrat seit seiner Gründung zusammengetreten (bitte als tabellarische Übersicht darstellen)? Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister vom 5. Mai 2026 Die Bundesregierung hat über Sitzungen des Nationalen Sicherheitsrats öffentlich kommuniziert, darunter zur konstituierenden Sitzung am 5. November 2025, zur Sitzung am 22. November 2025 zur Situation in der Ukraine, zur Sitzung in unmittelbarer Folge der am 28. Februar 2026 begonnenen Militärschläge der USA und Israels gegen den Iran sowie zur Sitzung am 20. April 2026 unter anderem zu den Auswirkungen der Lage im Nahen Osten auf die Energiesicherheit. Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass eine darüber hinausgehende Beantwortung Ihrer Frage aus Gründen des Staatswohls in diesem besonderen Einzelfall nicht in offener Form erfolgen kann. Die erbetenen Auskünfte betreffen die Zeitpunkte der Sitzungen des Nationalen Sicherheitsrates. Ihr Bekanntwerden könnte Rückschlüsse sowohl auf die Anlässe und somit thematischen Schwerpunkte der Sitzungen als auch auf die Arbeitsweise des Nationalen Sicherheitsrates ermöglichen. Sollten Unbefugte Kenntnis von den angefragten Informationen erhalten, könnte dies der Bundesrepublik Deutschland insoweit schweren Schaden zufügen. Die Informationen werden daher als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung – VSA) mit dem Geheimhaltungsgrad „Geheim“ eingestuft und in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt.1 2. Abgeordnete Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bis wann plant die Bundesregierung eine Entscheidung über die Besetzung der Leitung des Nationalen Sicherheitsrats zu treffen (www.deutsc hlandfunk.de/kanzler-berater-sautter-wird-nationa len-sicherheitsrat-leiten-100.html)? Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister vom 5. Mai 2026 Den Vorsitz des Nationalen Sicherheitsrates führt der Bundeskanzler. Die abschließende Entscheidung über die Leitung der Stabsstelle Nationaler Sicherheitsrat im Bundeskanzleramt wird zu gegebener Zeit getroffen. 1 Das Bundeskanzleramt hat einen Teil der Antwort als „Geheim“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. 3. Abgeordneter Dr. Götz Frömming (AfD) Wie ist der Stand des Projekts des Bundesarchivs zur automatisierten Rekonstruktion zerrissener Stasi-Unterlagen? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 7. Mai 2026 Im § 2 Absatz 2 Nummer 10 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (StUG) hat der Gesetzgeber 2021 die Rekonstruktion der zerrissenen Stasi- Unterlagen als Aufgabe des Bundesarchivs (BArch) festgeschrieben. Im Jahr 2023 hat das BArch ein Interessenbekundungsverfahren zur virtuellen Rekonstruktion (vReko) mit gewerblichen Anbietern durchgeführt. Die Rekonstruktion ist nach Einschätzung der beteiligten Firmen machbar, es existieren aber nach wie vor weder marktreife Verfahren noch Digitalisierungsgeräte für den spezifischen Zweck. Solange kein skalierbares, technisches Verfahren existiert, erfüllt das Bundesarchiv seinen gesetzlichen Auftrag im Wege der manuellen Rekonstruktion. 4. Abgeordneter Matthias Helferich (AfD) Sind der Erwerb und die Installation beziehungsweise die Montage des „Südpfeils“ des Berliner Architekten und Künstlers Jürgen Mayer H. an der Nordfassade des Humboldt Forums mit Bundesmitteln finanziert worden (vgl. www.humboldt forum.org/de/programm/dauerangebot/kunst- ambau/suedpfeil-162515/), und wenn ja, erachtet der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) eine Finanzierung der Gestaltung der Fassade mit postkolonialistischen Symbolen und Botschaften aus Mitteln des Bundeshaushaltes als angemessen? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 7. Mai 2026 Die Auslobung und der Wettbewerb wurde vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung durchgeführt und aus den für „Kunst am Bau“ im Etat des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen veranschlagten Mitteln für die Baumaßnahme finanziert. Das eingesetzte Preisgericht hat im Juni 2025 den 1. Preis an die eingereichte Wettbewerbsarbeit „Südpfeil“ von Jürgen Mayer H. vergeben. Der BKM war an dieser Entscheidung nicht beteiligt, respektiert aber das Wettbewerbsergebnis des unabhängigen Preisgerichts. Für weitere Details siehe: www.bbr.bund.de/BBR/DE/Wettbewerbe/Kun stwettbewerbe/berlin/kultur-und-bildung/humboldt-forum/zeitgenoessisc he-fassade/verfahren.html. 5. Abgeordnete Misbah Khan (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche weiteren Arbeitstreffen der Bund-Länder- Arbeitsgruppe zum Thema „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ gab es nach dem 25. März 2026, und in welchem Rahmen wurden dort weitere Vorschläge zu Änderungen bei Leistungsgesetzen erarbeitet (bitte Teilnehmende jeweils aufzählen)? Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister vom 6. Mai 2026 Am 8. April 2026 fand ein Treffen zum Themenbereich „unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche (umA)“ statt. Beteiligt waren Vertreterinnen und Vertreter des Bundeskanzleramtes, des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundesministeriums des Innern, der Bundesländer Bayern, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Sachsen sowie der kommunalen Spitzenverbände. Am 15. April 2026 fand ein weiteres Treffen im Format des Austauschs „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ statt. Beteiligt waren Vertreterinnen und Vertreter des Bundeskanzleramtes, des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundesministeriums des Innern, der Bundesländer Bayern, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Sachsen, der Kommunalen Spitzenverbände sowie der CDU/CSU- und der SPD-Bundestagsfraktion. Im Rahmen der vorgenannten Treffen wurden keine weiteren Vorschläge erarbeitet. 6. Abgeordnete Dr. Saskia Ludwig (CDU/CSU) Welche Unterlagen belegen, dass es bei der Zusammenarbeit der Unterhaltungsfernsehen Ehrenfeld UE GmbH, die das „ZDF Magazin Royale“ aus Rundfunkbeitragsmitteln produziert, mit dem bundesgeförderten Haus der Kulturen der Welt keine Rundfunkbeitragsmittel mit Bundesmitteln vermischt wurden, und zu welchen Ergebnissen sind die hierbei angewandten Kontrollmechanismen gelangt? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 4. Mai 2026 Damit keine Rundfunkbeitragsmittel mit Bundesmitteln vermischt wurden, hat die Kulturveranstaltungen des Bundes GmbH (KBB) mit der Unterhaltungsfernsehen Ehrenfeld UE GmbH einen gesonderten Vertrag geschlossen, auf dessen Basis das ZDF die erforderlichen Räumlichkeiten gegen Zahlung anmietete. Bundesmittel wurden für diese Zusammenarbeit nicht verwendet. 7. Abgeordnete Dr. Saskia Ludwig (CDU/CSU) Welche Kosten trug das Haus der Kulturen der Welt, das als Teil der KBB GmbH jährlich rund 57 Mio. Euro aus Bundesmitteln erhält, an der Ausstellung „Die Möglichkeit der Unvernunft“ unter Beteiligung von Jan Böhmermann, die es vom 27. September bis 19. Oktober 2025 beherbergte, und welche Zahlungen oder geldwerten Leistungen erhielten Jan Böhmermann oder die Unterhaltungsfernsehen Ehrenfeld UE GmbH? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 4. Mai 2026 Die Kosten der Ausstellung „Die Möglichkeit der Unvernunft“ wurden durch die Einnahmen gedeckt. 8. Abgeordneter David Schliesing (Die Linke) Welche Folgen wird nach Einschätzung der Bundesregierung die am 13. April 2026 erfolgte Verabschiedung des „Holocaust Expropriated Art Recovery Act“ (HEAR-Act), der NS-Enteignungen ausdrücklich als Verstoß gegen Völkerrecht erklärt und mit dem es US-amerikanischen Staatsbürgern erleichtert werden soll, NS-Raubkunst ihrer Vorfahren – auch aus deutschen Sammlungen – zurückzuerlangen, sofern ein Bezug zu den USA hergestellt wird (z. B. Leihverkehr, Marketingbezug, institutionelle Präsenz) für Restitutionen in Deutschland haben (bitte begründen), und wie sieht der aktuelle Zeitplan der Bundesregierung für die Erarbeitung, Einbringung und Verabschiedung eines bereits mehrfach von dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien Dr. Wolfram Weimer angekündigten Restitutionsgesetzes in dieser Legislaturperiode aus? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 7. Mai 2026 Die Bundesregierung nimmt die Verabschiedung des „Holocaust Expropriated Art Recovery Act“ von 2025 und dessen Zeichnung durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika zur Kenntnis. Dessen genaue Auswirkungen können nach derzeitigem Stand nicht beurteilt werden. Zum 1. Dezember 2025 nahm die von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden eingerichtete Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut ihre Arbeit auf. Diese Neuregelung stellt einen wichtigen weiteren Schritt bei der Umsetzung der Washingtoner Prinzipien von 1998 dar. Der aktuelle Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD enthält ein Bekenntnis zur staatlichen Verantwortung bei der Rückgabe von NS- verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut und sieht die Schaffung eines wirksamen Restitutionsgesetzes vor. Hierzu befinden sich der BKM, das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zurzeit in Gesprächen. 9. Abgeordneter Robin Wagener (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche konkreten Maßnahmen gegen die russische Schattenflotte wurde am 21. April 2026 durch den Nationalen Sicherheitsrat der Bundesregierung beschlossen (www.wiwo.de/politik/deut schland/nationaler-sicherheitsrat-kein-treibstoff-n otstand-vorgehen-gegen-schattenflotte/10021878 0.html)? Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister vom 4. Mai 2026 Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Beantwortung Ihrer Frage – auch in eingestufter Form – aus Gründen des Staatswohls unterbleiben muss. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch schutzwürdige Interessen von Verfassungsrang begrenzt, wozu auch und insbesondere Staatswohlerwägungen zählen. Eine Offenlegung der vorliegend angeforderten Informationen birgt die konkrete Gefahr, dass Einzelheiten bekannt würden, die unter sicherheitspolitischen Aspekten besonders schutzbedürftig sind. So hätte eine öffentliche Bekanntgabe von Informationen zu einem möglichen Vorgehen gegen die russische Schattenflotte und die damit einhergehende Kenntnisnahme durch Unbefugte erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Effektivität entsprechender Maßnahmen. Dies könnte die Sicherheitslage der Bundesrepublik Deutschland empfindlich beeinträchtigen. Vor diesem Hintergrund würde auch eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen bei der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages in diesem Fall nicht ausreichen, um der erheblichen Sensibilität der angeforderten Informationen im Hinblick auf ihre Bedeutung für die Sicherheitslage ausreichend Rechnung zu tragen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 10. Abgeordnete Katharina Beck (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, wie sich die Anhebung der Einkommensgrenzen auf 40.000 Euro für Alleinstehende und 80.000 Euro für Verheiratete für die staatliche Förderung der vermögenswirksamen Leistungen (VL) zum 1. Januar 2024 auf die Zahl der Inanspruchnahme ausgewirkt hat (bitte Zahl der neu abgeschlossenen Verträge in den zwei Jahren vor Anhebung der Einkommensgrenzen und seit der Anhebung auflisten) und wie sich die Verträge auf die verschiedenen möglichen Anlageprodukte verteilen (Fondssparen, Bausparverträge, Banksparpläne, Immobilienkredite, Betriebliche Altersvorsorge (bAV))? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 7. Mai 2026 Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 11. Abgeordneter Jorrit Bosch (Die Linke) Welche finanzielle Förderung hat die Lufthansa Group jeweils in den letzten zehn Jahren vom Bund erhalten, und an welche deutschen Gesellschaften gingen diese ggf. jeweils? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 7. Mai 2026 Die Lufthansa Group hat in den letzten zehn Jahren folgende finanziellen Förderungen vom Bund erhalten: Jahr Finanzielle Förderung in Tsd. Euro Deutsche Gesellschaft der Lufthansa Group 2016–2025    476,00 Deutsche Lufthansa AG  2024–2027*    962,00 Lufthansa Aviation Training GmbH 2016–2017     48,40 Lufthansa Aviation Training Operations Germany GmbH 2016–2017     99,40 Lufthansa Cargo Aktiengesellschaft 2016–2025    771,13 Lufthansa Industry Solutions AS GmbH 2016–2018     69,00 Lufthansa Industry Solutions BS GmbH 2016–2025    748,00 Lufthansa Systems GmbH 2021–2023    278,00 Lufthansa Technik AERO Alzey GmbH 2016–2025 36.584,78 Lufthansa Technik Aktiengesellschaft * Es handelt sich um eine im Jahr 2024 bewilligte finanzielle Förderung, die im Zeitraum zwischen 2024 und 2027 abgerufen werden kann. Darüber hinaus ist der Deutschen Lufthansa AG im Jahr 2020 über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds eine Stabilisierungsmaßnahme gewährt worden. Die Eckdaten der Maßnahme sind auf der Homepage der Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH (www.deutsche-finanzag entur.de) verfügbar. 12. Abgeordneter Rainer Galla (AfD) Erwartet Bundeskanzler Friedrich Merz, dass die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission für die Modernisierung der Schuldenregel noch zu einem gemeinsamen Ergebnis kommen wird, nachdem im Anschluss an die fünfte Sitzung der vier gebildeten Arbeitsgruppen am 11. November 2025 ein Abschlussbericht für das erste Quartal 2026 angekündigt wurde (www. bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressem itteilungen/Finanzpolitik/2025/11/2025-11-11-exp ertenkommission-schuldenregel.html), wohingegen in jüngerer Zeit berichtet wurde, dass die Kommission sich nicht auf Vorschläge einigen könne und nach einer letzten Sitzung im Mai 2026 nur noch eine unverbindliche Ideensammlung präsentieren werde (www.welt.de/politik/deu tschland/article69d974c5246b3860d50229c8/beri cht-kommission-scheitert-reform-der-schuldenbre mse-kommt-wohl-nicht-mehr-in-dieser-legislatu r.html; bitte ausführen), und schließt es Bundeskanzler Friedrich Merz im Rahmen seiner Richtlinienkompetenz gemäß Artikel 65 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) aus, dass die Bundesregierung unter seiner Führung im Rahmen der Aufstellung der kommenden Bundeshaushalte in dieser Legislaturperiode eine Aussetzung der Schuldenregel wegen einer außergewöhnlichen Notsituation aufgrund der Kriegshandlungen im Konflikt zwischen den USA, Israel sowie der Islamischen Republik Iran durch einen Beschluss nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 7 GG anstreben wird (www.nius.de/wirtschaft/spd-fraktionschef- warntvor-zusammenbruch-unserer-wirtschaft-und- willneue-schulden; www.nius.de/politik/neuer-koaliti onsstreit-linnemann-miersch), solange keine Einigung über eine Modernisierung der Schuldenregel verabschiedet wurde – ja oder nein? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 5. Mai 2026 Die Bundesregierung sieht dem Abschlussbericht der Expertenkommission für die Modernisierung der Schuldenregel positiv entgegen. Ein Zusammenhang zwischen der Arbeit der Kommission und einem Beschluss nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 7 des Grundgesetzes wird nicht gesehen. 13. Abgeordnete Katalin Gennburg (Die Linke) Wie viele Häuser im Eigentum des Bundes oder bundeseigener Gesellschaften wurden in den Jahren 1990 bis 2003 jährlich besetzt, und wie viele dieser Besetzungen mündeten im Anschluss in legale Mietverhältnisse bzw. eine Eigentumsübertragung ggf. unter Beteiligung Dritter (bitte nach Jahren sowie Lage auf dem ehemaligen Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) bzw. der DDR aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 7. Mai 2026 Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 14. Abgeordnete Katalin Gennburg (Die Linke) Wie viele Steuerbescheide wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Beginn der – laut der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 21/2817 – im ersten Quartal diesen Jahres begonnenen Übermittlung von Datensätzen gemäß dem Plattformsteuertransparenzgesetz, das regelt, wie die meldepflichtigen Steuerdaten der Anbieter auf digitalen Plattformen wie Airbnb von den Steuerbehörden ausgetauscht und verarbeitet werden, um Steuerhinterziehung zu vermeiden und zu bekämpfen, durch das Bundeszentralamt für Steuern an die Finanzbehörden der Länder ausgestellt (bitte die Anzahl der Steuerbescheide samt der entsprechenden Gesamthöhe nach Bundesländern aufschlüsseln), und wie ist die Gesamtbewertung der bisherigen Umsetzung aus Sicht der Bundesregierung hierbei bislang? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 6. Mai 2026 Die Informationen, die die Plattformbetreiber für 2023, 2024 und 2025 an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt haben und die das BZSt für diese Jahre aus dem Ausland erhalten hat, stehen zur Weiterleitung an die Landesfinanzbehörden zur Verfügung, wurden bisher aber noch nicht an die Länder übermittelt. Nach erfolgreicher Pilotierung der Datenübermittlung an die Länder kann mit dem Datenversand an die Landesfinanzbehörden voraussichtlich im dritten Quartal 2026 begonnen werden. Im Übrigen wird auf die Antwort auf Ihre Schriftliche Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 21/2817 hingewiesen. 15. Abgeordneter Christian Görke (Die Linke) Welche Gespräche zu einer Übergewinnsteuer für Energieunternehmen hat das Bundesministerium der Finanzen in den letzten zwei Monaten auf deutscher und europäischer Ebene geführt (bitte für die letzten 14 Gespräche Teilnehmende und Datum nennen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 7. Mai 2026 Das Bundesministerium der Finanzen tauscht sich anlassbezogen über aktuelle steuerpolitische Fragestellungen sowohl innerhalb der Bundesregierung und im EU-Kontext sowie mit betroffenen Interessenvertretungen aus. Gespräche mit externen Akteuren gehören zum originären Aufgabenbereich der Beschäftigten des Bundes und werden nicht systematisch erfasst. 16. Abgeordneter Christian Görke (Die Linke) Gab es in dieser Legislaturperiode Gespräche zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und dem Bundesministerium der Finanzen zur sogenannten Wegzugsbesteuerung im Sinne des Außensteuergesetzes, und wenn ja, wann und von wem gingen diese Gespräche jeweils aus? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 6. Mai 2026 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium der Finanzen tauschen sich auf Fachebene anlassbezogen über Steuergesetzgebung aus, etwa im Rahmen von Ressortabstimmungen über Gesetzentwürfe. 17. Abgeordnete Nicole Höchst (AfD) Wie viele staatliche Stiftungen, Agenturen und Institute wurden in den letzten 16 Jahren seitens des Bundes gegründet (bitte nach Jahreszahlen und namentlich auflisten)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 4. Mai 2026 Alle relevanten Informationen zu privatrechtlich organisierten Unternehmen, an denen der Bund insbesondere mehrheitlich und unmittelbar beteiligt ist, sind im Beteiligungsbericht des Bundes (inklusive Gründungsjahr) öffentlich einsehbar (www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/T hemen/Bundesvermoegen/Privatisierungs_und_Beteiligungspolitik/Bete iligungspolitik/Beteiligungsberichte/beteiligungsberichte.html). Sofern sich der Bund als Stifter oder Mitstifter an der Gründung von privatrechtlichen sowie öffentlich-rechtlichen Stiftungen beteiligt hat, können diese Angaben (inklusive dem Gründungsjahr) dem öffentlich zugänglichen Stiftungsbericht des Bundes entnommen werden (ww.bundes finanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Oeffentliche-Finanzen/ue bersicht-stiftungen.pdf?_blob=publicationFile&v=3). 18. Abgeordneter Max Lucks (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bis wann rechnet die Bundesregierung mit dem Kabinettsbeschluss des „Zollfinanzgerechtigkeitsgesetzes“, und wie hoch sind die jährlichen Mehreinnahmen, mit denen die Bundesregierung durch neue Instrumente zur Vermögensermittlung nach Inkrafttreten rechnet? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 7. Mai 2026 Aktuell befindet sich der Gesetzentwurf in der Ressortabstimmung, danach wird der Kabinettsbeschluss angestrebt. Die aktuellen Berechnungen zu den jährlichen Mehreinnahmen, die durch die neuen Instrumente zur Vermögensermittlung erzielt werden sollen, können dem auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen veröffentlichten Gesetzentwurf entnommen werden (www.bunde sfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorh aben/Abteilungen/Abteilung_III/21_Legislaturperiode/2026-03-03-Zollf inanzgerechtigkeitsgesetz/0-Gesetz.html). Im Rahmen der laufenden Ressortabstimmung können sich noch Anpassungen ergeben. 19. Abgeordneter Sascha Müller (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Abwägungen haben das Bundesministerium der Finanzen zu seiner Entscheidung bewogen, kein regionales Ermittlungszentrum (regEZ) der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im Rahmen der Reform „Zoll 2030“ in der Städteachse Erlangen–Fürth–Nürnberg–Schwabach anzusiedeln, und stattdessen für ganz Nordbayern nur eines in Schweinfurt vorzusehen, worüber ich schriftlich von zwei Oberbürgermeistern informiert wurde, und wie kann trotz der geografischen Entfernung sowohl den Belangen des Personals als auch der in der Städteachse notwendigen Ermittlungsarbeit hinreichend Rechnung getragen werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 7. Mai 2026 Die Zollverwaltung verfolgt bei der Umsetzung der Strategie „Zoll 2030“ und unter Beachtung der sog. OK-Strategie das Ziel, die Bekämpfung von schwerer struktureller und Organisierter Kriminalität (SsK/OK) im Bereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung durch die regional übergreifende Bündelung von Ressourcen in sog. regionalen Ermittlungszentren (regEZ) langfristig zu stärken und auszubauen. Mit dem Ziel, eine optimale Auslastung und Effizienz der Ermittlungsstrukturen zu gewährleisten, wurde im Rahmen des Projekts zur Umsetzung von „Zoll 2030“ nach Auswertung verschiedenster fachrelevanter Parameter eine Auswahl hinsichtlich der zukünftigen regEZ-Standorte getroffen. Für das Bundesland Bayern wurde auf Grundlage dieser Bewertung die Errichtung von regEZ in Schweinfurt und Rosenheim sowie eines OK- Ermittlungszentrums in München beschlossen. Die nördliche sowie südliche Ausbringung der regEZ innerhalb Bayerns führt zu einer bestmöglichen Bündelung von SsK/OK-Kompetenz bei gleichmäßiger Flächenpräsenz der FKS im gesamten Bundesland. Ungeachtet der Errichtung der regEZ bleibt die FKS an sämtlichen Hauptzollämtern und künftigen Zolldirektionen für die Bereiche Prüfung und Ermittlung (außer SsK/OK) erhalten, so auch in der Region Mittelfranken durch das Hauptzollamt bzw. die künftige Zolldirektion Nürnberg. Damit wird das Ziel verfolgt, eine Gesamtstärkung der Ermittlungsstrukturen, nicht nur im Bereich des Hauptzollamts bzw. der künftigen Zolldirektion Nürnberg, sondern im gesamten Bundesland Bayern zu bewirken. 20. Abgeordnete Iris Nieland (AfD) Welche konkreten Überlegungen, Prüfungen oder Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung bestehen derzeit in Hinblick auf eine Änderung der Zweckbindung der Mittel nach dem Länderund-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 5. Mai 2026 Ziel des Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes (LuKIFG) ist die Behebung von Defiziten im Bereich der öffentlichen Infrastruktur von Ländern und Kommunen und die Schaffung von Wirtschaftswachstum. Das Gesetz regelt Förderbereiche, -voraussetzungen sowie den -zeitraum. Änderungen hieran sind aktuell nicht geplant. Für die Umsetzung des LuKIFG sind die Länder zuständig. 21. Abgeordnete Iris Nieland (AfD) Welche eigenen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den im Ergänzungsband der Bemerkungen 2025 des Bundesrechnungshofes dargestellten finanziellen Risiken im Zusammenhang mit Erstattungsverfahren bei der Kapitalertragsteuer vor, insbesondere zu möglichen Zinsschäden und staatshaftungsrechtlichen Risiken, und wie stellen sich diese im Verhältnis zu den Feststellungen des Bundesrechnungshofes dar (www. bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/ DE/Berichte/2026/ergaenzungsband-2025/28-voll text.pdf?__blob=publicationFile&v=3)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 6. Mai 2026 Ob in der vom Bundesrechnungshof geprüften Fallgruppe eine Zinsverpflichtung oder Haftungsansprüche bestehen, ist höchstrichterlich nicht geklärt. Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundeszentralamt für Steuern arbeiten kontinuierlich an einer weiteren Beschleunigung der Antragsbearbeitung, um das zins- und staatshaftungsrechtliche Risiko zu senken. Die Bundesregierung schätzt dieses als geringer ein als der Bundesrechnungshof und wird sich zu der Thematik zeitnah in den entsprechenden parlamentarischen Gremien äußern. 22. Abgeordneter Sören Pellmann (Die Linke) Nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesregierung bzw. die ihr nachgeordnete Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), ob bundeseigene Liegenschaften im Wege von Eigenmaßnahmen zur Wohnungsfürsorge für Bundesbedienstete entwickelt oder verbilligt an Kommunen für den sozialen Wohnungsbau abgegeben werden, und wer hat die Entscheidung getroffen, das Grundstück Scharnhorststraße 39 in Leipzig als Eigenmaßnahme zu entwickeln? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 7. Mai 2026 Maßgeblich für die Auswahl von Eigenbaustandorten ist der ermittelte und laufend fortgeschriebene Wohnungsfürsorgebedarf des Bundes unter Berücksichtigung möglicher perspektivischer Entwicklungen auf der Grundlage von Meldungen der Ressorts und der Erkenntnisse der BImA unter Beachtung des jeweiligen regionalen Umfeldes. Zudem prüft die BImA vor Realisierung eines Projekts in jedem Einzelfall die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme. Nach Angaben der BImA wurde nach diesen Maßgaben auch die Entscheidung zu dem Wohnungsneubauprojekt Scharnhorststraße in Leipzig getroffen. In das Verkaufsportfolio der BImA werden nur solche Liegenschaften überführt, die für Bundeszwecke, zu denen auch der Wohnungsfürsorgebedarf zählt, entbehrlich sind. Eine verbilligte Veräußerung entbehrlicher Liegenschaften im Wege des Erstzugriffs gemäß Haushaltsvermerk Nr. 60.3 an Gebietskörperschaften und deren Gesellschaften zur Unterstützung des sozialen Wohnungsbaus erfolgt nach den Vorgaben der Verbilligungsrichtline der BImA (VerbR 2024). 23. Abgeordnete Sarah Vollath (Die Linke) Wie haben sich das Gesamtfördervolumen der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (also die Summe der verschiedenen Zulagen und der steuerlichen Förderung) sowie dessen Verhältnis zu den Eigenbeiträgen der geförderten Personen seit 2010 bis 2024 jährlich entwickelt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 4. Mai 2026 Zur steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge mit Steuerentlastungen durch den Sonderausgabenabzug nach § 10a des Einkommensteuergesetzes (EStG) bzw. mit Altersvorsorgezulagen nach dem XI. Abschnitt des EStG gibt die Tabelle „Riester-Förderung“ (aktuell die Tabelle 2.9) der jährlich vom Bundesministerium der Finanzen herausgegebenen „Datensammlung zur Steuerpolitik“ Auskunft. Die Datensammlungen sind unter www.bmf-datensammlungen.de abrufbar. Die Tabelle 2.9 der Datensammlung zur Steuerpolitik 2025 weist auch die Gesamtförderung im Verhältnis zu den Altersvorsorgebeiträgen in den einzelnen Jahren aus. Die Gesamtförderung wird zudem unterteilt in die Basiswirkung durch Zulagen und die über die Zulagen hinausgehende Wirkung des Sonderausgabenabzugs. Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern 24. Abgeordneter Dr. Bernd Baumann (AfD) Wie haben sich die Zahlen der in Deutschland ausreisepflichtigen Personen und der unmittelbar ausreisepflichtigen Personen (ohne Duldung) von Mai 2025 bis April 2026 entwickelt (bitte beide Zahlen jeweils monatsweise für diesen Zeitraum angeben)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 5. Mai 2026 Angaben im Sinne der Fragestellung liegen aktuell nur bis März 2026 vor. Die erfragten Daten zum jeweiligen Stichtag ausweislich des Ausländerzentralregisters (AZR) können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Stichtag vollziehbar Ausreisepflichtige insgesamt davon Personen ohne Duldung 31.05.2025 226.375 41.951 30.06.2025 226.506 41.518 31.07.2025 226.600 40.732 31.08.2025 226.940 40.345 30.09.2025 227.708 40.166 31.10.2025 228.729 39.850 30.11.2025 229.906 39.545 31.12.2025 232.067 41.093 31.01.2026 234.828 41.943 28.02.2026 235.485 41.354 31.03.2026 237.588 41.346 25. Abgeordneter Lukas Benner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Ressorts führen die Rechtsaufsicht über die Länder nach Artikel 84 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes, und führen diese Ressorts die Aufsicht jeweils eigenständig über ihren Zuständigkeitsbereich oder gemeinsam (etwa in gegenseitiger Abstimmung oder jeweils aufgrund eines gemeinschaftlichen Beschlusses)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 4. Mai 2026 Die Aufsicht gemäß Artikel 84 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) wird durch die Bundesregierung als Kollegialorgan initiiert und ausgeübt. Eventuelle Entscheidungen wären durch das jeweils zuständige Fachressort in Abstimmung mit den betroffenen Ressorts vorzubereiten. 26. Abgeordneter Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bei wie vielen der vollendeten Tötungsdelikte zum Nachteil von Frauen und Mädchen in den Jahren 2024 und 2025 handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung um Opfer Häuslicher Gewalt (bitte getrennt nach Jahr), und welche Maßnahmen gegen sexualisierte und häusliche Gewalt, die in den alleinigen Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern fallen und über die Vorstellung der Lagebilder zu Gewalt gegen Frauen und Häuslicher Gewalt am 21. November 2025 sowie zur Vorstellung der Dunkelfeldstudie LeSuBiA am 10. Februar 2026 hinausgehen, hat das Bundesministerium des Innern in den letzten zwölf Monaten präsentiert? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 5. Mai 2026 Die mit der Fragestellung erbetenen Daten zu vollendeten Tötungsdelikten zum Nachteil von Frauen und Mädchen im Kontext Häuslicher Gewalt für das Berichtsjahr 2024 sind auf der Internetpräsenz des Bundeskriminalamtes im Lagebild „Häusliche Gewalt“ veröffentlicht. Häusliche Gewalt setzt sich aus zwei Ausprägungen zusammen: Der Partnerschaftsgewalt sowie der Innerfamiliären Gewalt. Die mit der Fragestellung erbetenen Daten zu vollendeten Tötungsdelikten zum Nachteil von Frauen und Mädchen im Kontext Häuslicher Gewalt für das Berichtsjahr 2025 sind auf der Internetpräsenz des Bundeskriminalamtes in der Tabelle „T92“, Spalte I der Polizeilichen Kriminalstatistik veröffentlicht. Die Bundesregierung arbeitet bei der Entwicklung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen zum Schutz vor sexualisierter und häuslicher Gewalt eng und vertrauensvoll zusammen. Mehrere gesetzgeberische Maßnahmen zur Bekämpfung sexualisierter und häuslicher Gewalt befinden sich bereits im parlamentarischen Verfahren oder werden derzeit im Ressortkreis abgestimmt, beispielsweise der Regierungsentwurf zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz, der Gesetzentwurf zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen sowie der Gesetzentwurf zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt. Als weitere Maßnahmen in der alleinigen Verantwortung des Bundesministeriums des Innern zu nennen sind die Förderung der sog. Tarn- App des Vereins „Gewaltfrei in die Zukunft e. V.“. Darüber hinaus betreibt die Bundespolizei neben der Anlaufstelle für von Gewalt betroffene Frauen am Berliner Ostbahnhof seit dem 29. September 2025 auch eine Anlaufstelle am Kölner Hauptbahnhof. Mit Hilfe der dort eigensetzten und gesondert geschulten Polizeivollzugsbeamtinnen sollen mögliche Hemmschwellen abgebaut werden, sich bei sexualisierter oder häuslicher Gewalt an Polizeibehörden zu wenden. Das Bundeskriminalamt hat über das ISF (=Innerer Sicherheitsfonds) finanzierte Projekt „THB LIBERI II“ zusammen mit Partnerdienststellen die Aufklärungs-Kampagne „FakeLove“ ins Leben gerufen, um für das Thema Menschenhandel zum Zweck sexueller Ausbeutung mittels der „Loverboy-Methode“ zu sensibilisieren. Zielgruppe dieser Präventionskampagne sind die besonders vulnerable Gruppe junger Frauen unter 21 Jahren. Die Kampagne vermittelt auf einfache und visuelle Weise Informationen und zeigt Unterstützungsmöglichkeiten auf. Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/3020 verwiesen. 27. Abgeordneter Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Zurückweisungen gab es an deutschen Grenzen im ersten Quartal des Jahres 2026 (bitte nach den Grenzabschnitten zu den Nachbarstaaten Deutschlands differenzieren), und wie viele Asylsuchende waren darunter (bitte nach der Rechtsgrundlage für die Zurückweisung differenzieren)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 5. Mai 2026 Die Bundespolizei und die mit der Wahrnehmung grenzpolizeilicher Aufgaben betrauten Behörden haben im ersten Quartal des Jahres 2026 insgesamt 9.097 Personen zurückgewiesen. Im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen deutschen Binnengrenzen hat die Bundespolizei im ersten Quartal des Jahres 2026 insgesamt 7.176 Personen zurückgewiesen. Die erbetene staatenspezifische Differenzierung nach Grenzabschnitt, sowie die Anzahl der Zurückweisungen bei Asylgesuch, bitte ich der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Die Zurückweisungen von nicht-vulnerablen Asylsuchenden erfolgt unter Anwendung der Regelungen des § 18 Absatz 2 des Asylgesetzes (AsylG) und bilateraler Verträge mit den Nachbarstaaten in Verbindung mit Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls. Zurückweisungen der Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen Grenze zu Januar 2026 bis 31. März 2026 davon nach § 18 Absatz 2 AsylG Belgien   302  54 Dänemark   107   3 Frankreich 1.690  20 Luxemburg   192  11 Niederlande   538   4 Polen 1.250  14 Schweiz 1.204  11 Tschechien   496  47 Österreich 1.397  84 Gesamt 7.176 248 Es handelt sich um vorläufige, nicht qualitätsgesicherte Zahlen eines Sondermeldedienstes der Bundespolizei, die sich aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung auch zukünftig geringfügig ändern können. 28. Abgeordneter Leif-Erik Holm (AfD) Wie viele islamistisch motivierte bzw. mutmaßlich islamistische geplante Anschläge oder vergleichbare islamistisch motivierte schwere staatsgefährdende Straftaten haben deutsche Sicherheitsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung 2025 verhindert (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln), und gegen wie viele Tatverdächtige wird diesbezüglich ermittelt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 6. Mai 2026 Grundsätzlich werden infrage kommende Sachverhalte fortlaufend hinsichtlich ihrer Einstufung als vollendete, verhinderte oder technisch gescheiterte islamistisch motivierte Anschläge geprüft. Die abschließende Entscheidung über die Einstufung setzt dabei eine Einzelfallbetrachtung voraus, die erst nach Vorliegen aller relevanten Erkenntnisse möglich ist. Daher können einzelne Sachverhalte, die zum Zeitpunkt der Auskunft noch Gegenstand von Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden sind, erst nach Vorliegen aller relevanten Erkenntnisse als vollendeter, verhinderter oder technisch gescheiterter Anschlag eingestuft werden. Zum aktuellen Zeitpunkt ist kein Sachverhalt aus dem Jahr 2025 als verhinderter islamistisch motivierter Anschlag in Deutschland eingestuft. Einzelne Sachverhalte befinden sich in der Prüfung. 29. Abgeordnete Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zieht die Bundesregierung Konsequenzen aus dem Aufruf der Botschaft der Islamischen Republik Iran in Berlin zur Teilnahme an der Janfada- Rekrutierungskampagne (www.focus.de/politik/d eutschland/mullah-botschaft-in-berlin-ruft-zu-lebe n-opfern-fuer-iran-auf_bcc202cb-0cf8-4bcc-a9d3- 2f8f1a1aada8.html) sowie aus möglichen Verbindungen dieser Kampagne zu Aktivitäten der Islamischen Revolutionsgarden in Deutschland, und wenn ja, welche, und ergreift sie Maßnahmen, um entsprechende Rekrutierungs- oder Mobilisierungsaktivitäten in Deutschland zu unterbinden, und wenn ja, welche? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 6. Mai 2026 Insbesondere vor dem Hintergrund des andauernden Konflikts im Nahen und Mittleren Osten und der Angriffe Irans auf seine Nachbarstaaten missbilligt die Bundesregierung diese Kampagne mit Nachdruck. Die Bundessicherheitsbehörden beobachten die Kampagne sehr genau und stehen in engem Austausch mit den Landesbehörden, dies auch mit Blick auf mögliche Maßnahmen. Die Prüfung, ob u. a. in Bezug auf die VN-Kinderrechtskonvention, strafrechtliche Maßnahmen ergriffen werden, obliegt den Strafverfolgungsbehörden. 30. Abgeordnete Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Themen wurden bei möglichen Werkstattgesprächen zur Deutschen Islamkonferenz im Jahr 2026 von den Teilnehmenden (inklusive Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung) eingebracht bzw. diskutiert, und wer wurde zu diesen Werkstattgesprächen eingeladen (bitte die wesentlichen Verbände, Initiativen und Einzelpersonen benennen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 7. Mai 2026 Am 29. April 2026 fand ein Werkstattgespräch der Deutschen Islam Konferenz (DIK) im Bundesministerium des Innern statt. Für weiterführende Informationen zu den Themen und Teilnehmern wird auf die Meldung auf der DIK-Webseite verwiesen (www.deutsche-islam-konferen z.de/SharedDocs/Meldungen/DE/ImDialog/2026/260504-dik-werkstattg espraech.html). 31. Abgeordneter Jan Köstering (Die Linke) In welchem Umfang erfüllt die Bundesregierung aktuell die NATO-Baseline-Requirement-3- Festlegung und Festlegung der Innenministerkonferenz, Notunterkünfte im Umfang von 2 Prozent der Bevölkerung vorzuhalten, und welches Ressort setzt den seitens des Bundes verantworteten Ein-Prozent-Anteil organisatorisch um? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 6. Mai 2026 Die Kapazitäten zur Unterbringung von durch Kriegseinwirkungen unverletzt betroffener Menschen werden derzeit weiter ausgebaut, um die durch die North Atlantic Treaty Organization (NATO) Baseline Requirements festgelegte Zielgröße in Höhe von 2 Prozent der Bevölkerung (für Deutschland rund 1,6 Millionen Personen) zu erreichen. Der Fähigkeitsaufbau erfolgt im Rahmen eines Gesamtkonzepts, das auf eine Mischung komplementärer Betreuungstypen aus bestehenden Unterbringungskapazitäten, gezielter Ertüchtigung sowie ergänzenden modularen Bundesfähigkeiten abstellt. Der Bund trägt hierzu gegenwärtig insbesondere mit der Mobilen Betreuungsreserve des Bundes für den Zivilschutz (MBM 5.000) bei, die sich gegenwärtig in der Umsetzungsphase befindet und perspektivisch eine begrenzte, modulare Ergänzungskapazität bereitstellt. Die Verantwortung des Bundes wird organisatorisch im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern wahrgenommen, insbesondere durch konzeptionelle Steuerung, ergänzende Ausstattung nach § 13 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes sowie den Aufbau modularer Unterstützungsfähigkeiten für den Zivilschutz. 32. Abgeordneter Jan Köstering (Die Linke) In welchem Umfang hat die Bundesregierung in den vergangenen vier Jahren Mittel für die ergänzende Brandschutzausstattung der Länder bereitgestellt, und in wie vielen Projekten/ Beschaffungen wurde Einsatzgerät im Hinblick auf Waldbrandbekämpfung beschafft (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 6. Mai 2026 In den letzten vier Jahren wurden für die Beschaffung von Fahrzeugen der ergänzenden Ausstattung im Bereich des Brandschutzes insgesamt 46.734.375,62 Euro aufgewendet: • Löschfahrzeug Katastrophenschutz (LF-Kats): 36.424.931,86 Euro (113 Einsatzfahrzeuge); • Schlauchwagen Katastrophenschutz (SW-KatS): 10.309.443,76 Euro (44 Einsatzfahrzeuge). Die vom Bund in Wahrnehmung seiner grundgesetzlichen Aufgabenstellung nach Artikel 73 Absatz 1 Nummer 1 und Artikel 87b Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) finanzierten Fahrzeuge, Ausstattungen und Geräte für den ergänzenden Katastrophenschutz werden den Ländern zur Verteilung in eigener Zuständigkeit übergeben. Die Fahrzeuge wurden nicht spezifisch für die Waldbrandbekämpfung konzipiert und ausgestattet, enthalten jedoch in Teilen Ausstattung, die für die Waldbrandbekämpfung geeignet ist. Inwiefern die Fahrzeuge der ergänzenden Ausstattung tatsächlich im Hinblick auf Waldbrandbekämpfung eingesetzt werden, ist daher bei den Ländern zu erfragen und kann aus hiesiger Perspektive nicht beantwortet werden. 33. Abgeordneter Helge Limburg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gibt es Veränderungen in den Einsatzkonzepten und der Personalzusammensetzung der Bundespolizei bei Einsätzen zur Fanbegleitung im Bahnverkehr seit der Ausweitung der Grenzkontrollen, und wenn ja, aus welchen Aufgabenbereichen stammen die aktuell eingesetzten Kräfte und Konzepte beziehungsweise welche Unterschiede zeigen sich im Vergleich zu zuvor eingesetzten Einheiten hinsichtlich Erfahrung und Einsatzpraxis? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 7. Mai 2026 Die derzeitig vorübergehend wiedereingeführten und zwischenzeitlich verlängerten Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen deutschen Schengen-Binnengrenzen haben zu keiner Veränderung der Einsatzkonzepte im Kontext bahnreisender Fangruppen im Fußballreiseverkehr geführt. Die Einsatzkonzepte der Bundespolizei zur Fanbegleitung im Bahnverkehr gelten unverändert fort. Die Bundespolizei nimmt ihre gesetzlichen Aufgaben grundsätzlich integrativ wahr, so dass die Bundespolizeidienststellen ihnen zugewiesene Kräfte bedarfsorientiert einsetzen können. Die einsatzführende Bundespolizeidienststelle bewertet anlassbezogen im Rahmen der polizeilichen Lagebeurteilung auch den jeweiligen voraussichtlichen Kräfte- bzw. Unterstützungsbedarf für planbare Einsatzlagen, wie z. B den Fußballfanreiseverkehr. Auf Grundlage dieses polizeifachlich ermittelten Bedarfes werden die jeweiligen einsatzführenden Bundespolizeidienststellen anlassbezogen mit Kräften der Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheiten und/oder Einsatzeinheiten der Bundesbereitschaftspolizei unterstützt. An diesem Prozess hat sich auch nach der Intensivierung der vorübergehenden Einführung der Binnengrenzkontrollen ab 7. Mai 2025 an den deutschen Landgrenzen nichts geändert. Aus den vorgenannten Gründen sind keine Veränderungen im Sinne der Fragestellung feststellbar. 34. Abgeordnete Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Einheiten in der Bundesregierung beschäftigen sich mit ausländischer oder inländischer Informationsmanipulation (Beobachtung, Analyse, Abwehr, Kommunikation) – aufgeführt nach Name der Einheit, Bundesministerium und Planstellen –, und wie wird die Zusammenarbeit der Einheiten koordiniert? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 30. April 2026 Die Bundesregierung fokussiert sich beim Umgang mit Desinformation auf ausländische Informationsmanipulation. Die vom Bundesministerium des Innern (BMI) geleitete Task Force gegen Desinformation und weitere hybride Bedrohungen gewährleistet einen engen ressort- und behördenübergreifenden Austausch. Ebenfalls unter dem Dach der vom BMI geleiteten Arbeitsgruppe Hybride Bedrohungen (AG Hybrid) findet zu generellen Fragen der Kommunikation im Kontext von ausländischer Desinformation ein Austausch in der Expertengruppe Desinformation unter der Leitung von Auswärtigem Amt und Bundespresseamt statt. Das Erkennen und die Abwehr von ausländischer Informationsmanipulation ist eine Querschnittsaufgabe, die verschiedene Arbeitseinheiten und eine Vielzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in unterschiedlichen Ressorts betrifft. Da eine anhaltende Befassung eines spezifischen Personenkreises ausschließlich mit ausländischer Informationsmanipulation meist nicht vorliegt, ist eine konkrete Zuordnung von Planstellen in der Regel nicht möglich. Ausschließlich mit ausländischer Informationsmanipulation befasst ist die Projektgruppe „Zentrale Stelle zur Erkennung ausländischer Informationsmanipulation“ (PG ZEAM) im BMI. Die PG ZEAM setzt sich planmäßig zusammen aus Beschäftigten des BMI sowie, im Rahmen von Abordnungen, aus Beschäftigten anderer Behörden in einem Umfang von insgesamt zehn Vollzeitäquivalenten. Die Abordnungen neben dem BMI-Stammpersonal kommen aus dem Geschäftsbereich des BMI, dem Bundeskanzleramt, dem Auswärtigen Amt, dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Bundespresseamt. Ausländische Desinformation betrifft auch alle Bereiche der Außen- und Sicherheitspolitik. Im Auswärtigen Amt befassen sich sowohl die Zentrale als auch die Auslandsvertretungen mit dem Thema ausländische Desinformation. Die federführend zuständige Einheit (15 Mitarbeitende, die sich u. a. mit ausländischer Informationsmanipulation befassen) arbeitet eng mit den Länder- und Fachreferaten im Auswärtigen Amt sowie den Auslandsvertretungen und Regionalen Deutschlandzentren zusammen, die ebenfalls die Verbreitung von ausländischer Desinformation beobachten. Hierfür hat das Auswärtige Amt in den vergangenen Jahren die Kapazitäten der Auslandsvertretungen zum Erkennen ausländischer Informationsmanipulation u. a. durch Schulungen ausgebaut. Unabhängig von der konkreten Fragestellung gibt es im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) das Referat „Umgang mit Desinformation; Kommunikationsstrategien“. Dort sind aktuell sechs Personen beschäftigt, die sich nicht ausschließlich mit dem „Umgang mit Desinformation“ beschäftigen, sondern wie der Referatsname es zeigt, mit Kommunikationsstrategien allgemein. Aktuell richtet sich das Bundespresseamt strukturell und inhaltlich neu aus und passt sich einer veränderten Medienwelt an. Hierzu gehört auch ein neu eingerichteter Leitungsstab (LS) „Strategie, Innovation, Resilienz“, der sich u. a. im Rahmen der Risikokommunikation auch mit dem Umgang mit Desinformation befassen wird. Die neuen Strukturen sollen am 1. Juni 2026 in Kraft treten. 35. Abgeordneter Sebastian Münzenmaier (AfD) Wie viele Personen haben 2024, 2025 und im laufenden Jahr bis zum 26. April einen Antrag auf Asyl oder einen anderen Schutzstatus in Deutschland gestellt, die zuvor bereits in einem anderen Mitgliedsstaat der EU ein entsprechendes Gesuch gestellt hatten, und wie viele Personen wurden 2024, 2025 und im laufenden Jahr bislang aufgrund der Dublin-Verordnung in ihr jeweiliges Ersteinreiseland rücküberstellt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 4. Mai 2026 Die Angaben zu Asylerstanträgen mit einem European Dactyloscopy- Treffer (EURODAC) nach Artikel 9 der EURO-DAC-Verordnung (Kat.1) können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. EURO- DAC-Treffer liegen nur für Asylerstantragstellende ab 14 Jahren und nur bis zum 31. März 2026 vor: Asylerstanträge EURODAC-Treffer bei Asylerstanträgen, darunter Jahr gesamt darunter Asylerstanträge ab 14 Jahren nach Artikel 9 EURODAC-Verordnung nach Artikel 14 EURODAC-Verordnung 2024 229.751 166.519 62.800 15.599 2025 113.236  71.427 26.054  4.544 Januar bis März 2026  22.491  13.945  5.142    555 Hinweis: Liegen für eine Person mehrere unterschiedliche EURODAC- Treffer nach der Verordnung (EU) Nr. 603/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 (sog. EURODAC-Verordnung) vor, werden vorrangig die gemäß Artikel 9 der EURODAC-Verordnung vorhandenen Treffer ausgewiesen. Angaben zu Überstellungen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden, wobei statistische Daten zu Überstellungen nach dem Ersteinreiseland nicht vorliegen. Jahr Erfolgte Überstellungen in die Mitgliedstaaten 2024 5.827 2025 5.377 Januar bis März 2026   889 36. Abgeordneter Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele Personen der rechten Frauenorganisation Lukreta zugeordnet werden können, und wenn ja, wie viele sind dies (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln), und inwiefern wird diese Organisation oder werden Teile davon vom Verfassungsschutz beobachtet? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 6. Mai 2026 Eine Beauskunftung der hier infrage stehenden Informationen kann aufgrund entgegenstehender überwiegender Belange des Staatswohls nicht erfolgen, auch nicht in eingestufter Form. Die Veröffentlichung von Informationen würde hier Rückschlüsse auf den Aufklärungsbedarf, den Erkenntnisstand sowie die generelle Arbeitsweise des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) ermöglichen sowie den Kenntnisstand und die Arbeitsweise des BfV offenlegen. Durch eine Antwort würde dargelegt werden, ob die Organisation überhaupt durch das BfV bearbeitet wird. Bei Offenlegung der möglichen Bearbeitungsintensität würde die rechtsextremistische Szene in die Lage versetzt, Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Dies kann die Funktionsfähigkeit des BfV nachhaltig beeinträchtigen und damit einen Nachteil für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland bedeuten. Eine Beantwortung Ihrer Frage ist daher nicht möglich, da sonst Informationen bekannt würden, die im Zusammenhang mit Fähigkeiten und Einsatztaktik sowie mit dienstlichen und operativen Vorgehensweisen des BfV stehen. Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt zudem, dass auch eine Beantwortung unter VS-Einstufung ausscheidet, die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbar wäre. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens nicht hingenommen werden kann. 37. Abgeordneter Dr. Alexander Wolf (AfD) Mit welchen finanziellen Mitteln unterstützt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass viele Museen das Werden und Sein Preußens bis zur heutigen Bundesrepublik erzählen, das Schlesische Museum in Görlitz, das Ostpreußische Landesmuseum in Lüneburg, das Ostpreußische Kulturzentrum in Ellingen, das Pommersche Landesmuseum in Greifswald und die Museen zur preußischen Geschichte in Nordrhein-Westfalen jeweils in den Jahren 2022, 2023, 2024, 2025 und 2026? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 4. Mai 2026 Finanzielle Mittel wurden für die oben genannten Einrichtungen von der Bundesregierung wie folgt bereitgestellt: Zuwendungsempfänger/Haushaltsjahr 2022 in Tsd. Euro 2023 in Tsd. Euro 2024 in Tsd. Euro 2025 in Tsd. Euro 2026 in Tsd. Euro Ostpreußische Kulturstiftung Ellingen 220 220 229 245 254 Ostpreußisches Landesmuseum Lüneburg 940 969 1.017 1.049 1.184 Pommersches Landesmuseum Greifswald 876 835 873 899 940 Schlesisches Museum zu Görlitz 780 916 930 943 882 Westpreußisches Landesmuseum Warendorf 696 698 718 763 858 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 38. Abgeordnete Gökay Akbulut (Die Linke) Hat die Bundesregierung den Beschluss des Kassationsgerichtshofs in Rom zur Kenntnis genommen, wonach der Vollstreckungsstopp für Entschädigungen aus SS- und Wehrmachtsmassakern im Zweiten Weltkrieg nur für Berechtigte des italienischen Entschädigungsfonds von 2022 gilt und griechische Kläger, wie im Fall des Massakers von Distomo am 10. Juni 1944 mit 218 Todesopfern, ihre Ansprüche weiterhin gegen in Italien befindliche Vermögenswerte der Bundesrepublik durchsetzen können (vgl. www.zeit.de/n ews/2026-04/21/entschaedigungsstreit-italien-stae rkt-auslaendische-ns-opfer), und wenn ja, wie positioniert sich die Bundesregierung zu dieser Entscheidung, insbesondere vor dem Hintergrund der im Jahr 2022 eingereichte Klage Deutschlands vor dem Internationalen Gerichtshof wegen Verletzung seiner Immunität (vgl. www.icj-cij.org/pu blic/files/case-related/183/183-20220429-PRE-0 1-00-EN.pdf), und inwieweit teilt die Bundesregierung meine Einschätzung, dass es unabhängig von der Frage der völkerrechtlichen Staatenimmunität notwendig ist, die Hinterbliebenen der Opfer deutscher Verbrechen in Distomo und anderen griechischen Dörfern im Hinblick auf das Urteil des Landgerichts Livadeia von 1997 (vgl. https://taz.de/Entschaedigung-fuer-Nazi-Verbrech en/!6172696/) nach jahrelangem Warten abschließend und zufriedenstellend zu entschädigen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 7. Mai 2026 Das genannte Urteil ist der Bundesregierung, die an dem Verfahren nicht beteiligt ist, bekannt. An ihrer völkerrechtlichen Auffassung zur Staatenimmunität, die der Internationale Gerichtshof 2012 bestätigt hat, hält sie fest. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/7527 sowie auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/6945 verwiesen. 39. Abgeordnete Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung im Nachgang zur internationalen Sudan- Konferenz in Berlin, und inwiefern beabsichtigt sie, die Umsetzung und Auszahlung der dort zugesagten humanitären Hilfen und Finanzierungszusagen internationaler Geber konkret zu begleiten und nachzuhalten? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 7. Mai 2026 Die Bundesregierung setzt ihr Engagement für den Frieden in Sudan auch nach der Sudan-Konferenz in Berlin am 15. April 2026 fort. Im Nachgang der Konferenz konnte am 30. April eine Einigung von 22 Staaten und Institutionen, die am politischen Ministertreffen der Sudan-Konferenz teilgenommen haben, auf die „Berlin Principles for Sudan“ erzielt werden, die u. a. einen raschen Waffenstillstand fordern. Die Bundesregierung steht darüber hinaus weiterhin in einem kontinuierlichen Austausch mit ihren Partnern zu Bemühungen um eine Waffenruhe, den Schutz der Zivilbevölkerung, humanitärem Zugang in allen Landesteilen und der Einhaltung des humanitären Völkerrechts in Sudan. Mit Blick auf die getätigten Finanzierungszusagen stimmt sich die Bundesregierung eng mit den Ko-Gastgebern der Sudan-Konferenz und dem Amt für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten bei den Vereinten Nationen (VN-OCHA) ab, um deren Umsetzung nachzuhalten. 40. Abgeordnete Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung nach der Wahl in Ungarn auf EU-Ebene ergriffen, um dem Ziel näher zu kommen, „das Einstimmigkeitsprinzip in der Außen- und Sicherheitspolitik abzuschaffen, bevor diese Wahlperiode zu Ende geht“, wie es der Bundesminister des Auswärtigen Dr. Johann Wadephul im Interview am 5. April 2026 genannt hat (www.abendbl att.de/politik/article411631615/trump-nato-usa-ira n-krieg-wadephul-aktuell.html)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 7. Mai 2026 Die Bundesregierung setzt sich kontinuierlich für die Ausweitung von qualifizierten Mehrheitsentscheidungen in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) ein – unabhängig von innenpolitischen Ereignissen in Mitgliedstaaten der EU. Die Bundesregierung ist treibende Kraft in der Freundesgruppe für bessere Entscheidungsfindungen in der GASP („Group of Friends on Improved CFSP Decision Making“), die 2023 von mehreren EU- Mitgliedstaaten ins Leben gerufen wurde mit dem Ziel, die Geschwindigkeit und Effektivität von Entscheidungen der EU-Außenpolitik zu erhöhen, und thematisiert die Ausweitung der qualifizierten Mehrheitsentscheidungen auch in bilateralen Gesprächen mit EU-Mitgliedstaaten regelmäßig. 41. Abgeordneter Thomas Dietz (AfD) Auf welche Gesamtsumme belaufen sich die Ukrainehilfen der Bundesrepublik Deutschland seit 2022 insgesamt, und welche Teile davon sind mit der Option „rückzahlbar“ ausgestattet? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 7. Mai 2026 Die Bundesregierung verweist auf die Auflistung der Unterstützungsleistungen der Bundesregierung, die quartalsweise auf der Website der Bundesregierung veröffentlicht wird. Die aktuelle Liste mit Stand 31. März 2026 ist unter folgendem Link abrufbar: www.bundesregierun g.de/breg-de/aktuelles/deutschland-hilft-der-ukraine-2160274. Seit 2022 bis zum Stichtag 31. März 2026 wurden Darlehen des Bundes im Sinne der Fragestellung in Höhe von insgesamt rund 0,8 Mrd. Euro gemeldet. 42. Abgeordnete Deborah Düring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Lehnt die Bundesregierung weiterhin eine Sanktionierung auf EU-Ebene von rechtsextremen israelischen Politikern wie Itamar Ben-Gvir und Bezalel Smotrich ab, die den illegalen Siedlungsbau und die Annexion des Westjordanlandes vorantreiben, maßgebliche Treiber der kürzlich wiedereingeführten Todesstrafe für Palästinenser waren und andere von der Bundesregierung kritisierten Politiken vorantreiben, die gegen Menschenrechte und das Völkerrecht verstoßen und einer Zweistaatenlösung entgegenstehen (z. B: www.sueddeutsche.de/politik/israel-westjordanla nd-gaza-merz-kritik-reaktion-minister-smotrich-l i.3468254?reduced=true, www.spiegel.de/auslan d/die-knesset-beschliesst-die-todesstrafe- treffenwuerde-sie-faktisch-nur-palaestinenser-a-6f28fe9 5-5db6-4001-a535-af7e06a3fe0c, www.tagesscha u.de/ausland/asien/israel-siedlungsbau-westjordan land-106.html), und wenn ja, aus welchen Gründen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 4. Mai 2026 Die Bundesregierung hat sich wiederholt und öffentlich gegen den völkerrechtswidrigen Siedlungsbau im Westjordanland und die faktisch nur für Palästinenser geltende Ausweitung der Todesstrafe durch Israel ausgesprochen. Zu Gesprächen innerhalb der EU hinsichtlich der Sanktionierung von Individuen auf EU-Ebene äußert sich die Bundesregierung nicht. 43. Abgeordnete Deborah Düring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Reisen hat der Bundesminister des Auswärtigen Dr. Johann Wadephul in den Nahen Osten seit dem Kriegsbeginn im Iran unternommen, und mit welchen Partnern hat er sich auf diesen Reisen ausgetauscht, um zur Deeskalation beizutragen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 4. Mai 2026 Der Bundesaußenminister Dr. Johann Wadephul ist seit dem 28. Februar 2026 in die folgenden Länder in der Region gereist und hat dort untenstehende Ansprechpartner zu politischen Gesprächen getroffen. 9. März 2026 Republik Zypern, Minister für Auswärtige Angelegenheiten der Vereinigten Arabischen Emirate, Scheich Abdullah bin Zayed Al Nahyan 10. März 2026 Republik Zypern, Minister für Auswärtige Angelegenheiten, Constantinos Kombos Staat Israel, Außenminister, Gideon Sa’ar Königreich Saudi-Arabien, Minister für Auswärtige Angelegenheiten, Prinz Faisal bin Farhan bin Abdu 11. März 2026 Vereinigte Arabische Emirate, Minister für Auswärtige Angelegenheiten, Scheich Abdullah bin Zayed Al Nahyan Staat Katar, Premierminister und Außenminister, Scheich Mohammed bin Abdulrahman bin Jassim Al Thani Königreich Saudi-Arabien, Minister für Auswärtige Angelegenheiten, Prinz Faisal bin Farhan bin Abdu 12. März 2026 Türkische Republik, Präsident der Republik Türkiye, Recep Tayyip Erdoğan und Außenminister, Hakan Fidan Der Bundesaußenminister erörtert im Rahmen seiner Reisen, eingehender Besuche von Außenministerinnen und Außenministern sowie im Rahmen multilateraler Formate die Entwicklungen in Iran und der Region mit europäischen und internationalen Partnern kontinuierlich. 44. Abgeordneter Rainer Galla (AfD) Wurden seitens der Wahlbewertungsmission des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte der OSZE (ODIHR), die von der Bundesrepublik Deutschland auf Grundlage von Ziffer I. 8 des „Dokuments des Kopenhagener Treffens der Konferenz über die menschliche Dimension der KSZE“ zur Beobachtung der vorgezogenen Bundestagswahl 2025 eingeladen wurde und diese Mission im Zeitraum vom 10. Februar bis zum 26. Februar 2025 durchführte (https://odi hr.osce.org/odihr/elections/germany/593804#:~:te xt=News%20Item.%20Germany%202025%20ear ly%20parliamentary%20elections:,managed%2C %20despite%20logistical%20challenges%20due %20to%20tight), Informationsersuchen an die Bundesregierung direkt oder nach Kenntnis der Bundesregierung an das Amt des Bundeswahlleiters gerichtet (bitte ausführen, welche Informationen angefragt wurden), und wie wurden diese Ersuchen beschieden (bitte ausführen, inwieweit die Ersuchen ganz, teilweise oder nicht erfüllt wurden und auf welcher Rechtsgrundlage dies erfolgte)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 4. Mai 2026 Während der Wahlbewertungsmission des Büros für Demokratische Institutionen und Menschenrechte der OSZE (ODIHR) im Zeitraum vom 10. bis zum 26. Februar 2025 zur Beobachtung der vorgezogenen Bundestagswahl 2025 haben Mitglieder der Mission auf ihren Wunsch unter anderem Gespräche mit der Bundeswahlleiterin sowie mit dem Bundesministerium des Innern und dem Auswärtigen Amt geführt, in denen umfassend Fragen zur Wahlvorbereitung und -durchführung sowie zum außenpolitischen Kontext erörtert und beantwortet wurden. 45. Abgeordneter Vinzenz Glaser (Die Linke) Sind der Bundesregierung die neunmonatige Suspendierung der größten ecuadorianischen Oppositionspartei Revolución Ciudadana, der Entzug der rechtlichen Anerkennung zweier weiterer Oppositionsparteien und die Vorverlegung der lokalen Wahlen in Ecuador auf den 29. November 2026, was faktisch zum Ausschluss der drei Oppositionsparteien von den Wahlen führt und von diesen als undemokratische, politische Maßregelung durch die Regierung von Präsident Daniel Noboa angeprangert wird, bekannt, und wenn ja, zieht sie hieraus Konsequenzen für die bilateralen Beziehungen einschließlich der Entwicklungszusammenarbeit mit der ecuadorianischen Regierung, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht (vgl. www.infobae.com/america/agencias/2026/0 3/27/ecuador-adelanta-elecciones-locales-por-el-n ino-y-correismo-denuncia-maniobra-en-su-contra/ und www.dw.com/es/autoridad-electoral-anula-do s-partidos-de-oposici%C3%B3n-en-ecuador/a-76 947004)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 7. Mai 2026 Die Sachverhalte sind der Bundesregierung bekannt. Die Bundesregierung verfolgt die politischen Entwicklungen in Ecuador eng. Über das Auswärtige Amt und die deutsche Botschaft in Quito steht die Bundesregierung im engen Kontakt mit der ecuadorianischen Regierung, wobei sie sich für die Einhaltung rechtsstaatlicher und demokratischer Standards einsetzt. Darüberhinausgehende Maßnahmen im Sinne der Fragestellung sind derzeit nicht geplant. 46. Abgeordneter Vinzenz Glaser (Die Linke) Wie begründet die Bundesregierung die Entscheidung, die Förderung des internationalen Freiwilligendienstes „kulturweit“ im Jahr 2027 einzustellen, insbesondere angesichts der 17-jährigen Umsetzung, der Beteiligung von über 6.500 jungen Menschen, der Möglichkeit, ein Freiwilliges Soziales Jahr im Ausland in Kultur- und Bildungseinrichtungen oder Stätten des Weltnaturerbes zu leisten, und plant sie Maßnahmen oder alternative Programme, um die entstehenden Lücken in der internationalen Bildungs- und Kulturarbeit sowie in der Förderung junger Menschen mit globaler Kompetenz zu schließen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 6. Mai 2026 Im Hinblick auf die in der Bundesregierung verabredete und für alle Ressorts geltende Konsolidierung im Haushalt 2027 ist das Auswärtige Amt gehalten, 1 Prozent des Haushalts einzusparen. In Umsetzung der Einsparvorgaben beabsichtigt das Auswärtige Amt, die Finanzierung der Deutschen UNESCO-Kommission für das Programm „kulturweit“ ab dem Haushalt 2027 einzustellen. Derzeit ist vorgesehen, dass der Freiwilligenjahrgang 2026/27 die letzte Entsendung sein wird. Mit dem Freiwilligendienst „weltwärts“, gefördert durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), und dem „Internationalen Jugendfreiwilligendienst“, gefördert durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ), bestehen weiterhin Möglichkeiten für junge Erwachsene, Auslandserfahrung im Kontext praktischer Hilfs- und Unterstützungstätigkeiten zu sammeln. 47. Abgeordneter Vinzenz Glaser (Die Linke) Wie verteilen sich die von der Bundesregierung im Rahmen der Sudan-Konferenz am 15. April zugesagten 232 Mio. Euro für humanitäre Hilfe für den Sudan sowie die betroffenen Nachbarländer im Einzelnen auf die jeweiligen Empfängerländer (bitte getrennt nach Land, Höhe der Summe sowie unter Angabe des jeweiligen Haushaltstitels (einschließlich Einzelplan) angeben), und in welchem Umfang waren diese Mittel oder Teilbeträge bereits vor der Konferenz durch verbindliche Finanzierungszusagen oder bestehende Förderentscheidungen gebunden (bitte getrennt nach Land, Höhe der Summe angeben)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 7. Mai 2026 Die von Deutschland bei der Sudan-Konferenz am 15. April 2026 zugesagten Mittel in Höhe von 232 Mio. Euro teilen sich wie folgt auf: Mittel aus dem Einzelplan des Auswärtigen Amts umfassen 212 Mio. Euro. Jahr Mittel für Sudan (in Mio. Euro) Mittel für die Nachbarländer Äthiopien, Südsudan, Zentralafrikanische Republik, Tschad, Libyen und Ägypten Mittelaufteilung noch offen 2026 37,5 48,1     44,1 2027 23,7 19,1     14,9 2028 10,1  5,5      9 Die Mittel stammen größtenteils aus Titel 0501 687 32 (Humanitäre Hilfe im Ausland). 2 Mio. Euro der für Sudan vorgesehenen Mittel stammen aus dem Titel 0514 687 34 (Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung, Klima- und Sicherheitspolitik). 0,72 Mio. Euro der für Sudan und Nachbarländer im Haushaltsjahr 2026 und 0,13 Mio. Euro der für Sudan und Nachbarländer im Haushaltsjahr 2027 vorgesehenen Mittel stammen aus dem Titel 0504 687 18 (Zusammenarbeit mit den Zivilgesellschaften in Afrika, Nah- und Mittelost). Weitere 0,24 Mio. Euro der für Sudan und Nachbarländer im Haushaltsjahr 2026 vorgesehenen Mittel stammen aus den Titeln 0504 546 11 (Deutschlandbild im Ausland) und 0504 687 15 (Programmarbeit). 55,3 Mio. Euro der Mittel für das Haushaltsjahr 2026 waren vor der Sudan-Konferenz zur Sicherstellung von Planungssicherheit für überjährige Projekte durch Verpflichtungsermächtigungen abgesichert. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat 20 Mio. Euro für die Unterstützung der Bevölkerung in Sudan zugesagt. Die Mittel stammen aus Titel 2301 687 06 (Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur), sie waren vor der Konferenz noch nicht disponiert. 48. Abgeordneter Dr. Malte Kaufmann (AfD) Sind der Bundesregierung die Äußerungen von Ruslan Kutayev, des inzwischen von der Parlamentarischen Versammlung des Europarats suspendierten tschetschenischen Mitglieds der Plattform der russischen Opposition, bekannt, denen zufolge Ruslan Kutayev sogenannte „Ehrenmorde“ an Frauen verteidigt, und wenn ja, hat sie sich hierzu eine eigene Position erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese (vgl. https://meduza.io/en/new s/2026/04/29/pace-suspends- member-of- russianopposition-platform-over-defense-of-honor-killin g s-in-north-caucasus)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 7. Mai 2026 Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung, die Meinungsäußerungen von Einzelpersonen zu kommentieren. 49. Abgeordneter Andreas Mayer (AfD) Wie hoch waren die Kosten der Bundesregierung (in Euro) für die Teilnahme an den G7-, G20- und COP-30-Meetings im Jahr 2025, und falls diese immer noch nicht vollständig abgerechnet sein sollten, wie begründet die Bundesregierung, dass dies im fünften Monat nach Jahresabschluss immer noch nicht vorliegt (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 64 auf Bundestagsdrucksache 21/5249)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 6. Mai 2026 Die Dienstreisen im Sinne der Fragestellung sind nach wie vor noch nicht vollständig abgerechnet, so dass die Gesamtkosten für die Teilnahme an den Veranstaltungen noch nicht berechnet werden können. Die Abrechnung aller Reisen hängt auch vom Eingang ausstehender Rechnungen ab. Es sind noch nicht alle Rechnungen eingegangen. 50. Abgeordneter Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um im Rahmen eines ordnungsgemäßen und legalen Verfahrens die Fachkräftegewinnung aus dem Iran sicherzustellen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass teils trotz monatelanger vorliegender Vorabzustimmungen sowie bereits geschlossener Arbeitsverträge derzeit keine Visaerteilung oder Terminvergabe an der deutschen Botschaft in Teheran erfolgt (https://teheran.diplo.de/ir-de) und daraus organisatorische sowie finanzielle Belastungen für deutsche Unternehmen und Antragsstellende entstehen, und welche Entscheidung kann die Bundesregierung in diesem Zusammenhang mit der angekündigten Prüfung der Verlagerung der Visaverfahren auf deutsche Auslandsvertretungen in Nachbarstaaten verkünden (https://ta z.de/Deutsche-Visapolitik/!6166502/), um den betroffenen Menschen und den deutschen Unternehmen eine schnelle Perspektive zu bieten? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 4. Mai 2026 Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in Iran bleibt die Visastelle der Botschaft in Teheran weiterhin vorübergehend geschlossen. Gegenwärtig kann keine belastbare Aussage getroffen werden, wann die Visastelle wieder Visumanträge annehmen kann. Die Bundesregierung hat vor diesem Hintergrund Maßnahmen ergriffen, um Visumanträge iranischer Staatsangehöriger an deutschen Auslandsvertretungen in den Nachbarländern bearbeiten zu können. Mit Blick auf Erwerbstätige und Studierende wurde in den letzten Wochen damit begonnen, vor Beginn der militärischen Auseinandersetzungen bereits in Teheran gestellte Anträge abschließend zu bearbeiten und an der Deutschen Botschaft in Eriwan die notwendigen Visa zur Einreise zu erteilen. Antragstellende werden hierzu individuell durch die Botschaft Teheran oder das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) kontaktiert, um einen Vorsprachetermin an der Botschaft in Eriwan zu vereinbaren. Die Bundesregierung plant, die Antragsbearbeitung für Erwerbstätige und Studierende in Eriwan nach Möglichkeit weiter auszubauen und dort auch Neuanträge entgegenzunehmen. Jeweils aktuelle Informationen zum Stand der Visumbearbeitung sind auf der Webseite der Botschaft Teheran (https://teheran.diplo.de/ir-de/27 52046-2752046) abrufbar. 51. Abgeordneter Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie begründet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten Stärkung sowie auskömmlichen Finanzierung der humanitären Hilfe (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www. koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf) die Reduzierung der entsprechenden Haushaltsmittel um über 50 Prozent gegenüber dem Jahr 2024 (Bundestagsdrucksache 21/2063) im ersten Jahr nach Abschluss des Koalitionsvertrags, und wie stellt sie sicher, dass die dort formulierten Ziele in den kommenden Haushaltsjahren bis einschließlich 2028 im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung eingehalten werden? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 4. Mai 2026 Die Bundesregierung sieht die erheblichen Herausforderungen, die sich aus weltweit steigenden Bedarfen an humanitärer Unterstützung bei gleichzeitig sinkenden Mitteln angesichts angespannter Haushaltslagen, auch in Deutschland ergeben. Die humanitäre Lage weltweit bleibt aufgrund der Zunahme von Kriegen, Konflikten und Naturkatastrophen absehbar gravierend. Trotz dieser Herausforderungen erbringt das humanitäre System weiterhin umfangreiche Leistungen. Die Bundesregierung hat mit ihrer humanitären Hilfe allein im Jahr 2025 rund 73 Millionen Menschen erreicht. Deutschland bleibt einer der größten humanitären Geber weltweit. Die Ausstattung des Titels 0501 687 32 Humanitäre Hilfe im Ausland des Auswärtigen Amts im Haushaltsjahr 2027 und darüber hinaus ist dem jeweiligen Haushaltsaufstellungsverfahren zum Bundeshaushalt vorbehalten. 52. Abgeordnete Jamila Schäfer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Tätigt das Auswärtige Amt weiterhin finanzielle Unterstützungsleitungen an Tansania, und wenn ja, in welchen Bereichen werden Unterstützungsleistungen vergeben (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/4976)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 7. Mai 2026 Das Auswärtige Amt leistet aktuell keine finanziellen Unterstützungsleistungen an die Regierung Tansanias. 53. Abgeordneter Robin Wagener (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Plant die Bundesregierung, zusätzliche Mittel (im Vergleich zu den Vorjahren) für die Ukraine zur Verfügung zu stellen, wenn sie in der Erklärung zu den deutsch-ukrainischen Regierungskonsultationen angibt: „Deutschland wird in Bereichen wie wirtschaftlichem und sozialem Wiederaufbau, Energieresilienz, Wohnungsbau, Verkehr, Heizung, dezentraler Energieerzeugung, Mehrebenen-Governance und kommunaler Selbstverwaltung im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip neue Finanzmittel bereitstellen“, und wenn ja, wie hoch und aus welchen Einzelplänen sollen diese zusätzlichen Mittel kommen (www.bundeskanzle r.de/resource/blob/1830100/2420616/2810b1a211 3c7d4687e75b47251397bc/2026-04-14-erklaerun g-deutsch-ukrianische-regierungskonsultationen-d eutsch-data.pdf?download=1)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 5. Mai 2026 Die in der Fragestellung zitierte Passage aus der „Erklärung über eine strategische Partnerschaft zwischen Deutschland und der Ukraine“ bezieht sich auf die Bereitstellung von weiteren 233 Mio. Euro aus dem Einzelplan 23 des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Dies wird im Annex II der Erklärung unter Punkt 2.1 „Wirtschaft/ Finanzen/Entwicklungszusammenarbeit“ konkretisiert: „Neue von Deutschland bereitgestellte Finanzmittel im Umfang von bis zu 233 Mio. Euro für Entwicklungszusammenarbeit mit Schwerpunkt auf industrieller Zusammenarbeit, Energieresilienz, Wiedereingliederung (von Veteranen, Kriegsverletzten und -traumatisierten), sozialem Wohnungsbau, für den Wiederaufbau erforderlichen Kompetenzen, Vorbereitung auf den EU- Beitritt, kommunaler Selbstverwaltung und Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption.“ Darüber hinaus prüft die Bundesregierung fortlaufend die ukrainischen Bedarfe und, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, Möglichkeiten zur weiteren Unterstützung der Ukraine angesichts der fortdauernden russischen Angriffe. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung 54. Abgeordnete Ayse Asar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie bewertet die Bundesregierung rückblickend die Entscheidung, für den Start der Satelliten des SARah-Systems auf den US-amerikanischen Anbieter SpaceX zurückzugreifen, insbesondere im Hinblick auf die Gewährleistung technologischer Souveränität und sicherheitspolitischer Abhängigkeiten, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für die Auswahl von Startdienstleistern bei zukünftigen militärischen Satellitenprojekten, insbesondere für mögliche Nachfolge- oder Ergänzungssysteme der satellitengestützten Radaraufklärung der Bundeswehr sowie für Vorhaben wie SatcomBw 4? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 7. Mai 2026 Für die Starts der Satelliten des SARah-Systems erfolgte die Auswahl des Trägers vertragsgemäß durch die Satellitenhersteller. Grundlage für die Entscheidung waren Eignung sowie die zeitliche Verfügbarkeit von Startkapazitäten zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft dieser zeitkritischen Fähigkeit. Im Einklang mit der Weltraumsicherheitsstrategie strebt die Bundesregierung an, verstärkt nationale und europäische Startkapazitäten zu nutzen. Ziel ist ein unabhängiger und resilienter Zugang zum Weltraum durch ausreichende Transportkapazitäten und eine verlässliche Startfrequenz. 55. Abgeordnete Anja Karliczek (CDU/CSU) In welchen Orten oder Regionen werden aktuell neue Bundeswehrwohneinrichtungen gebaut oder saniert? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 7. Mai 2026 Einrichtungen zur Unterbringung von Soldatinnen und Soldaten werden deutschlandweit gebaut und saniert. 56. Abgeordnete Sara Nanni (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Maßnahmen ergreift das Bundesministerium der Verteidigung, um die Attraktivität der Brigade Litauen für Freiwillige, insbesondere aus den Mannschafts- und Unteroffiziersdienstgraden, zu steigern und damit das Ziel von 5.000 freiwilligen Soldatinnen und Soldaten bis Ende 2027 zu erreichen, und wie plant das Bundesministerium der Verteidigung, die Qualität der Mahlzeiten am Standort Rukla zu verbessern (https://table.media/ security/analyse/brigade-litauen-wie-die-neuen-att raktivitaetsmassnahmen-sich-auf-die-freiwilligenz ahlen-auswirken)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 5. Mai 2026 Zu den zahlreichen Maßnahmen im Sinne der Fragestellung, die das Bundesministerium der Verteidigung umsetzt, gehören u. a. monetäre Vergütungen entlang der Auslandsbezüge bzw. der Auslandstrennungsgeldverordnung, Erstattung der Mehrwertsteuer und Einrichtung von PX-Stores. Ergänzend wird auf die Maßnahmen im Gesetz zur Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr hingewiesen, zu denen auch die Erhöhung der Familienheimfahrten sowie die Vergütung der Überstunden zählen. Eine Kundenbefragung im Rahmen einer Fachaufsichtsreise des Verpflegungsamtes der Bundeswehr im Januar 2026 kam zu dem Ergebnis, dass die Verpflegung am Standort Rukla als abwechslungsreich und ausgewogen bewertet wird. Wünsche und Anregungen der Verpflegungsteilnehmenden werden in regelmäßig stattfindenden Verpflegungsbesprechungen der verantwortlichen Stellen aufgegriffen und berücksichtigt. 57. Abgeordnete Sara Nanni (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Länder unterstützt derzeit die Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung, mit der Partnernationen bei der Befähigung zur Stabilisierung, Krisenprävention, Krisenbewältigung und der Stärkung des Sicherheitssektors unterstützt werden, und welche Leistungen umfasst die Unterstützung jeweils (bitte für die letzten neun Maßnahmen jeweils Umfang der Leistungen selbst und die jeweiligen Gesamtkosten der Leistungen angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 5. Mai 2026 Die Beantwortung der Frage kann nicht in offener Form erfolgen. Die Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich.2 Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) vom 1. November 2024 sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf Ihre Frage würde den mit den Partnerstaaten der Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung vereinbarten Vertrauensschutz verletzten, und somit das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland schädigen. 58. Abgeordneter Jan Ralf Nolte (AfD) Welche konkreten Fähigkeiten umfasst D-LBO Basic (D-LBO = Digitalisierung Landbasierter Operationen), und welche zusätzlichen Fähigkeiten kommen konkret dazu, wenn D-LBO in vollem Umfang umgesetzt und implementiert ist? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 4. Mai 2026 D-LBO basic bietet wesentliche digitale Fähigkeiten für einen Informations- und Kommunikationsverbund sowie die vernetze Operationsführung. Dabei unterliegt D-LBO einer stetigen Weiterentwicklung insbesondere hinsichtlich der Integration weiterer Übertragungsmittel und der multinationalen Anbindung. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie 59. Abgeordneter Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beabsichtigt die Bundesregierung, Artikel 4 und Artikel 8 der Energieeffizienz-Richtlinie (EED) weiterhin über strategische Maßnahmen statt über Energieeffizienzverpflichtungssysteme umzusetzen, und wenn ja, über welche konkreten, nach Rechtsgrundlagen aufgeschlüsselten Maßnahmen erfolgt diese Umsetzung (auch außerhalb des Energieeffizienzgesetzes vor dem Hintergrund geplanter Maßnahmenzurückführungen), um die erforderlichen Energieeinsparungen zu erzielen, und wenn nein, wie genau beabsichtigt die Bundesregierung Artikel 4 und Artikel 8 der EED umzusetzen, um ein Fortschreiten des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens zu verhindern? 2 Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 6. Mai 2026 Die Umsetzung von Artikel 8 der Energieeffizienz-Richtlinie (Energy Efficiency Directive – EED) erfolgt weiterhin über strategische Maßnahmen, welche auch zur Erreichung der indikativen Energieeffizienzziele unter Artikel 4 EED beitragen. Das deutsche Portfolio strategischer Maßnahmen hat sich über einen langen Zeitraum entwickelt und deckt eine Vielzahl unterschiedlicher Bereiche, insbesondere Regulierung, Förderung, Information und Wissensaufbau, ab. Eine Übersicht des Maßnahmenportfolios und der erwarteten Einsparungen der gemeldeten Maßnahmen wurde im August 2024 im Rahmen des finalen Updates des Nationalen Energie- und Klimaplans an die Europäische Kommission übermittelt (siehe: www.bundesw irtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/2024082 0-aktualisierung-necp.pdf?_blob=publicationFile&v=1=). Regelmäßige Berechnungen stellen sicher, dass die Maßnahmen langlebige Endenergieeinsparungen generieren. Die Bundesregierung arbeitet an einer kontinuierlichen Weiterentwicklung der Maßnahmen, so dass diese auch weiterhin den hohen Verbrauchsreduktionserwartungen entsprechen. 60. Abgeordneter Jörg Cezanne (Die Linke) Mit welchen Mengen plant die Bunderegierung die zukünftige Veräußerung von Kraftstoffen aus der nationalen Erdölreserve (bitte in die Bestandteile Erdöl, Benzin, Diesel, Heizöl und Kerosin aufschlüsseln), bezugnehmend auf die Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 98 auf Bundestagsdrucksache 21/5249, in der die Bundesregierung ankündigt, dass sie über die zweite Charge der Freigabe im Rahmen der nationalen Verpflichtung aus der von der Internationale Energieagentur (IEA) koordinierten Freigabeentscheidung Ende April 2026 entscheiden wird? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 6. Mai 2026 Im Rahmen der ersten Phase der Freigabe der Bestände des Erdölbevorratungsverbandes (EBV) sind nunmehr alle 50.000 Tonnen Kerosin und 150.000 Tonnen Diesel von den Mitgliedsunternehmen des EBV angenommen worden. Die Freigabe von 400.000 Tonnen Rohöl erfolgt aus logistischen Gründen in drei Phasen. In der ersten Phase wurden bereits 130.000 Tonnen von den Unternehmen angenommen. In der zweiten Phase wurden weitere 140.000 Tonnen bereits ausgeschrieben und zugeteilt. Im Anschluss werden in der dritten Tranche die restlichen 130.000 Tonnen Rohöl den Mitgliedsunternehmen angeboten. Die Abnahme der Mengen gestaltet sich erwartbar noch ruhig. Versorgungsengpässe sind bei den Mineralölunternehmen noch nicht festzustellen. Daher wird zunächst engmaschig die geopolitische Lage sowie die sich daraus ableitbare Versorgungssituation kontinuierlich beobachtet, um den richtigen Zeitpunkt für den Erlass einer weiteren Freigabeverordnung und entsprechender Rohöl- und/oder Rohölproduktmengen zu organisieren. 61. Abgeordneter Jörg Cezanne (Die Linke) Nach welchen konkreten Kriterien wird bezugnehmend auf § 17 – Anforderungen an die Betriebsfähigkeit mit Wasserstoff – im Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten (StromVKG, Referentenentwurf, Bearbeitungsstand 27. April 2026), in dem festgelegt ist, dass Gebote mit einem Verpflichtungszeitraum von 15 Jahren und Anlagen, die Erdgas als Hauptenergieträger einsetzen, für den Betrieb mit Wasserstoff vorbereitet sein müssen („h2-ready“), im StromVKG die Wasserstoff-Fähigkeit der Kraftwerke bewertet werden, und wird die Erfüllung von Kriterien Berücksichtigung finden in der Reihung und Bewertung der Gebote für die Ausschreibungen für Langzeitkapazitäten? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 6. Mai 2026 Im vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten (Bearbeitungsstand 27. April 2026) regelt § 17 Absatz 2, dass die Vorbereitung auf den Wasserstoffbetrieb erreicht ist, wenn das Kraftwerk in einer Weise geplant und gebaut ist, dass die Fähigkeit zum Betrieb mit 100 Prozent Wasserstoff durch eine Änderung von Anlagenkomponenten oder des Betriebs des Kraftwerks erreicht werden kann. Diese Anforderung gilt für alle Anlagen, die ein Gebot für einen Verpflichtungszeitraum von 15 Jahren abgeben und Erdgas als Hauptenergieträger einsetzen. Insofern ist eine zusätzliche Berücksichtigung bei der Reihung der Gebote nicht erforderlich und auch nicht vorgesehen. 62. Abgeordneter Thomas Dietz (AfD) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der in Deutschland 2025 produzierten Solarmodule an der Gesamtzahl der in Deutschland 2026 installierten Solarmodule, und wie entwickelte sich dieser Markanteil seit 2020? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 6. Mai 2026 Der Bundesregierung liegen dazu keine Daten vor, da dies nicht statistisch erfasst wird. Zum einen werden Photovoltaikmodule aus deutscher Produktion auch exportiert und zum anderen können importierte Module Vorprodukte aus deutscher Produktion enthalten. Eine Erfassung der Herkunft der Module und ihrer Bestandteile bei Installation erfolgt nicht. 63. Abgeordnete Katalin Gennburg (Die Linke) Wie sieht der Zeitplan der Bundesregierung zur Umsetzung des „Energy Performance of Buildings Directive“ bzw. der EU-Gebäuderichtlinie, insbesondere in Hinblick auf Sanierungspflichten für besonders ineffiziente Gebäude, eine Photovoltaik-Pflicht bei Neubauten sowie den sogenannten ZEB-Standard (Zero Emission Buildings), in nationales Recht aus, was bis Ende Mai 2026 passiert sein muss, und wie werden KfW- Förderkredite dahingehend angepasst? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 6. Mai 2026 Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz werden auch die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie 1:1 umgesetzt. Der Gesetzentwurf befindet sich in Vorbereitung. Angestrebt wird ein Kabinetttermin im Mai 2026. Über eventuelle Folgeänderungen im Rahmen der KfW- Förderung, ggf. mit angemessenen Übergangsfristen für die Anpassungen aller Marktteilnehmer, wird im Lichte dieser Anpassungen entschieden. 64. Abgeordneter Christian Görke (Die Linke) Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell von der Kapazität her möglich, Öllieferungen aus Kasachstan, die bisher über die Druschba-Pipeline erfolgten und laut Ankündigung Russlands ab 1. Mai gestoppt werden sollen (www.tagesscha u.de/wirtschaft/energie/russland-oel-kasachstan-d eutschland-100.html), nach Tankerlieferungen über die Pipeline vom Hafen Rostock nach Schwedt zu transportieren, und wenn nicht, hat sie dies schon der Europäischen Kommission im Kontext des Beihilfeverfahrens zur Ertüchtigung der Pipeline mitgeteilt? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 6. Mai 2026 Die konkrete Ausgestaltung der Auslastung der Pipeline Rostock– Schwedt obliegt den Anteilseignern der PCK-Raffinerie entsprechend ihrer Beteiligungsverhältnisse. Prinzipiell könnten über die Pipeline vom Hafen Rostock nach Schwedt auch kasachische Öllieferungen erfolgen. Zu beachten bleibt dabei, dass die Gesamtkapazität der Pipeline Rostock–Schwedt begrenzt ist. Derzeit ist die Kapazität der Pipeline Rostock–Schwedt nach Kenntnis der Bundesregierung vollständig ausgelastet. 65. Abgeordneter Christian Görke (Die Linke) Wird die Bundesregierung als Treuhänderin der Tochtergesellschaften von Rosneft in Deutschland einer Annahme von Öllieferungen aus Kasachstan über Tanker zustimmen, die aus den russischen Häfen Ust-Luga und Noworossijsk kämen (www. n-tv.de/ticker/Kasachstan-will-260-000-Tonnen- Oel-ueber-russische-Oelhaefen-umleiten-id30765 332.html), und wenn nicht, warum? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 8. Mai 2026 Die deutschen Rosneft-Tochtergesellschaften Rosneft Deutschland GmbH und RN Refining & Marketing GmbH stehen seit September 2022 unter Treuhandverwaltung der Bundesnetzagentur. Die Bundesnetzagentur übt die Treuhandverwaltung eigenständig im Rahmen der rechtlichen Vorgaben aus. Ob die Bundesnetzagentur einer etwaigen Annahme von Öllieferungen aus Kasachstan über russische Häfen zustimmen würde, müsste die Bundesnetzagentur erst dann prüfen, wenn die unter Treuhandverwaltung gestellte Gesellschaften sie um Zustimmung dazu bitten. 66. Abgeordneter Cem Ince (Die Linke) Welche Unternehmen haben an dem Industriedialog für Sicherheit, welcher am 19. März 2026 im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stattfand, teilgenommen (bitte Gesamtzahl der Unternehmen angeben, sowie die Namen der – ausgehend vom Jahresumsatz – zehn größten und zehn kleinsten Unternehmen), und wurden dort weitere Absichtserklärungen unterzeichnet, und wenn ja, wie viele und mit welchem Zweck? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 6. Mai 2026 Zu Teil 1: Eine Auflistung der Unternehmen, die an der Konferenz „Industrie im Dialog für Sicherheit“ teilgenommen haben, stellt nach Auffassung der Bundesregierung eine sensible Information dar, da sie einen Überblick über die Unternehmenslandschaft eines Bereichs gibt, der für die Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland potenziell relevant ist. Unter Abwägung zwischen den nach Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der Unternehmen einerseits und dem verfassungsrechtlich begründeten Informationsanspruch des Deutschen Bundestages andererseits hat die Bundesregierung die erfragten Informationen zu den teilnehmenden Unternehmen daher als Verschlusssache „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und in einer separaten Anlage zusammengestellt.3 3 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat einen Teil der Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Im Nachgang der Veranstaltung wurde eine Absichtserklärung (Memorandum of Understanding) zwischen der Deutz AG und Tytan Technologies unterzeichnet. Die Bundesregierung ist keine Vertragspartei der Absichtserklärung. Bezüglich des Zwecks der Absichtserklärung wird auf die öffentliche Kommunikation verwiesen, die durch die beteiligten Unternehmen erfolgte. 67. Abgeordneter Julian Joswig (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund von Rückerstattungen aus der registrierenden Leistungsmessung (RLM)- Bilanzierungsumlage durch Trading Hub Europe an Gaslieferanten (vgl. www.tradinghub.eu/de-de/Un ternehmen/Newsroom/Veranstaltungen-Pr%C3% A4sentationen/News_/ArtMID/1404/ArticleID/23 3/Pressemitteilung), die nicht an die ursprünglich zahlenden Unternehmen weitergegeben wurden, um sicherzustellen, dass diese Rückerstattungen an die Letztverbraucher weitergeleitet werden, und welche rechtlichen oder politischen Möglichkeiten sieht sie insbesondere gegenüber staatlich stabilisierten Energieversorgungsunternehmen wie Uniper (www.lobbyregister.bundesta g.de/inhalte-der-interessenvertretung/stellungnah mengutachtensuche/SG2603250006), um darauf hinzuwirken, dass entsprechende Mittel nicht einbehalten, sondern an die betroffenen Industrieunternehmen weitergegeben werden? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 4. Mai 2026 Die Bundesregierung prüft derzeit, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen im Sinne einer Rückerstattung an die Letztverbraucher ergriffen werden können. 68. Abgeordneter Michael Kellner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Gespräche zwischen der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche und weiteren Mitgliedern der Hausleitung des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fanden seit Beginn der Legislatur mit dem Unternehmen LEAG statt, und hat die Bundesregierung Kenntnis von den gegenüber Vertretern der Landesregierungen Brandenburgs und Sachsens vorgestellten LEAG-Vorschlägen (vgl. www. w i w o.de/unternehmen/energie/leag-kommt-der-aussti eg-aus-dem-braunkohle-ausstieg/10021977 3.html), Braunkohle bei der CO2-Bepreisung auszunehmen, und falls ja, wie positioniert sie sich dazu? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 5. Mai 2026 Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Unter diesen ständigen Austausch fallen Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch, telefonisch). Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Kosten der Veranstaltung) vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen. Die aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig. Seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode fanden demnach sechs Gespräche der Hausleitung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (Ministerinnen- bzw. Staatssekretärsebene) mit dem Unternehmen LEAG statt. Die genannten Vorschläge wurden gegenüber der Bundesregierung nicht in konkreten Initiativen oder Gesprächen präsentiert. Somit ist eine Stellungnahme hierzu nicht möglich. Zugleich gilt, dass der CO2-Preis ein zentrales marktwirtschaftliches Klimaschutzinstrument und wesentlicher Bestandteil des geltenden europäischen und nationalen Ordnungsrahmens ist. 69. Abgeordneter Michael Kellner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie weit ist die Umsetzung der nach meiner Wahrnehmung im November 2025 angekündigten PPA-Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (vgl. www. b l o o m b e r g.com/news/articles/2025-09-11/germany- eyeingcredit-tool-to-help-industry-to-clean-power-d eals), und welche weiteren Optionen zur Realisierung von PPA plant die Bundesregierung? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 6. Mai 2026 Mit dem im Dezember 2025 gestarteten Deutschlandfonds sind auch Finanzierungsinstrumente im Energieinfrastrukturbereich vorgesehen. Unter diesem Dach arbeitet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie derzeit zusammen mit dem Bundesministerium der Finanzen und der KfW-Bankengruppe an spezifischen Instrumenten zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für einen marktbetriebenen Zubau der erneuerbaren Energien, u. a. durch die Einführung von neuen KfW- Programmen für ungeförderte Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien, die ihren Strom über Power Purchase Agreements (PPA) vermarkten. Die Einführung dieser Programme ist für den Herbst 2026 vorgesehen. 70. Abgeordnete Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wann wird das Energieeffizienzregister für Rechenzentren, in dem Daten zum Energieverbrauch von Rechenzentren veröffentlich werden müssen, einschließlich individueller Einträge öffentlich einsehbar sein, und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Pflicht zur Übermittlung von Daten an das Energieeffizienzregister eingehalten wird? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 4. Mai 2026 Der öffentlich einsehbare Teil des Registers wird kurzfristig in den Live- Betrieb gehen. Im Fall von Verstößen gegen die Pflicht zur Übermittlung von Daten an das Energieeffizienzregister für Rechenzentren gemäß § 13 Absatz 1 des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) kann das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gemäß § 19 Absatz 1 Nummer 6 EnEfG Bußgelder verhängen. 71. Abgeordneter Andreas Mayer (AfD) In welcher Höhe (in Euro) fördert die Bundesregierung das Heizwerk Memmingen-Benningen aus Bundesmitteln, und wie setzt sich diese Summe zusammen (aufgegliedert in Summe und Projektträger; vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 78 auf Bundestagsdrucksache 21/5661)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 6. Mai 2026 Für das Heizwerk Memmingen-Benningen wurde eine Förderung in Höhe von 11.272.486,40 Euro aus der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) bewilligt. Bei der Fördersumme handelt es sich um einen Zuschuss zu den förderfähigen Kosten des Investitionsvorhabens. 72. Abgeordnete Tamara Mazzi (Die Linke) Liegt, bezugnehmend auf die Antworten der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 95 auf Bundestagsdrucksache 21/4115 sowie auf meine Schriftliche Frage 71 auf Bundestagsdrucksache 21/5159, die Voranfrage für eine mögliche Garantie zu einem Ungebundenen Finanzkredit für ein LNG-Projekt in der Provinz Rio Negro in Argentinien weiterhin vor, oder wurde diese inzwischen zurückgezogen bzw. von der Bundesregierung abgelehnt? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 4. Mai 2026 Die Voranfrage für eine mögliche Garantie zu einem Ungebundenen Finanzkredit für ein LNG-Projekt in der Provinz Rio Negro in Argentinien liegt weiterhin vor. 73. Abgeordnete Swantje Henrike Michaelsen (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Warum hält die Bundesregierung an der seit 1. April 2026 geltenden 12.00-Uhr-Regel bei der Erhöhung der Kraftstoffpreise an Tankstellen fest, obwohl im Vorfeld eindringlich davor gewarnt wurde und erste Studien nun nachweisen, dass kaum eine Kostenreduktion bei den Verbrauchern ankommt, sondern stattdessen die Gewinnmargen der Ölindustrie dadurch gestiegen sind (www.zdf heute.de/wirtschaft/spritpreis-benzin-gewinn-kon zerne-oelindustrie-100.html)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 5. Mai 2026 Bei der sogenannten 12-Uhr-Regel handelt es sich um einen Teil des Kraftstoffmaßnahmenpakets, das am 1. April 2026 in Kraft getreten ist. Ziel dieses Pakets ist es, den Wettbewerb im Kraftstoffbereich zu stärken. Die 12-Uhr-Regel soll mehr Verlässlichkeit bei Preisinformationen durch weniger Preiserhöhungen schaffen. Die anderen Teile des Kraftstoffmaßnahmenpakets dienen der Effektivierung des Kartellrechts und damit im Ergebnis der Abschreckung vor Preishöhenmissbräuchen. Für die Beurteilung dieser Ziele ist die Wirkung des gesamten Pakets in den Blick zu nehmen. Die Wirkung zeigt sich nicht unmittelbar. Vielmehr ist es zunächst erforderlich, belastbare Daten zu erheben und auszuwerten. Für die Beurteilung der Wirkung ist ein längerer Zeitraum erforderlich als nur wenige Wochen. Das Bundeskartellamt hat seine Arbeit daran bereits begonnen. Die Erfahrungen mit der 12-Uhr-Regel werden, wie im Gesetz angelegt, auf breiterer Datengrundlage nach sechs Monaten mit relevanten Stakeholdern besprochen und spätestens nach einem Jahr evaluiert. 74. Abgeordneter Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die erwarteten Kapazitäten der Mineralölkonzerne bzw. Raffinieren hinsichtlich der Verfügbarkeit bzw. des Gesamtangebots von Kerosin für die Luftfahrt in den kommenden zwei, vier und acht Wochen, und wenn ja, wie sehen diese aus, und welche Faktengrundlagen nutzt die Bundesregierung grundsätzlich für ihre Beurteilung der Verfügbarkeit von Kerosin (bitte Quellen angeben)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 5. Mai 2026 Laut Daten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wurden im Jahr 2025 etwa 50 Prozent des Bedarfs an Flugturbinenkraftstoff (schwer) – „Kerosin“ –, in deutschen Raffinerien produziert. Viele deutsche und europäische Raffinerien verfügen allerdings über gewisse Spielräume, um den Anteil an Kerosin zulasten anderer Mitteldestillate (Diesel, Heizöl) zu erhöhen. Dies hängt von der Raffineriekonfiguration und den verwendeten Rohölsorten ab. Schon allein vor dem Hintergrund der marktwirtschaftlichen Kalkulation haben einige Raffinerien ihre Produktion bereits angepasst und den Kerosin-Anteil maximiert. Exakte Produktionsdaten hierzu liegen noch nicht vor. Das bestehende Defizit kann damit kurzfristig allerdings nicht gänzlich ausgeglichen werden. Der monatliche Verbrauch an Kerosin schwankt je nach Jahreszeit zwischen etwa 650.000 bis 900.000 Tonnen. Stand Ende März waren etwa 1,1 Millionen Tonnen an Reserven des Erdölbevorratungsverbandes (EBV) vorhanden, die bei Bedarf den Mitgliedsunternehmen des EBV angeboten werden können, um physische Knappheiten zu vermeiden. Darüber hinaus verfügt die Industrie über etwa weitere 300.000 Tonnen an Industrielagerbeständen. Unter der Annahme einer fortdauernden Sperrung der Straße von Hormus, in Kombination mit weiterhin verfügbaren – wenn auch eingeschränkten – Kerosinimporten sowie der Eigenproduktion entsprächen die verfügbaren Mengen einer Volldeckung des deutschen Kerosinbedarfs von bis zu fünf Monaten. Allerdings lässt sich aus den verfügbaren Daten nicht ableiten, wie sich die Situation in Gesamteuropa darstellt, so dass sich die Berechnung ändern könnte. 75. Abgeordnete Janine Wissler (Die Linke) Gibt es seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) ein Programm oder Projekt – entweder im BMWE selbst oder durch eine vom BMWE beauftragte Einrichtung, Stelle oder Agentur –, das Unternehmen, die bislang zivile Produkte oder Dienstleistungen angeboten haben, darüber informiert, berät oder unterstützt, wie diese Unternehmen zukünftig auch Produkte und Dienstleistungen im militärischen/ verteidigungspolitischen/sicherheitspolitischen Bereich anbieten können, und wenn ja, wie sieht dieses Programm bzw. Projekt im Detail aus (z. B. seit wann, welches Budget, Umfang Personal, Zielgruppen, Instrumente zur Information oder Beratung oder Unterstützung, Zeithorizont/Laufzeit, Regeln zur Dokumentation und/oder Evaluierung)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 6. Mai 2026 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert den Dialog zwischen Unternehmen der zivilen und der militärischen Industrie mit verschiedenen Veranstaltungsformaten und hat eine Förderung für die Plattform SVI-Connect für das Jahr 2026 bewilligt. Seitens des BMWE gibt es jedoch kein Programm oder Projekt, das Unternehmen, die bislang zivile Produkte oder Dienstleistungen angeboten haben, darüber informiert, berät oder unterstützt, wie diese Unternehmen zukünftig auch Produkte und Dienstleistungen im militärischen/ verteidigungspolitischen/sicherheitspolitischen Bereich anbieten können. Das BMWE hat ebenfalls keine Einrichtung, Stelle oder Agentur für eine solche Aufgabe beauftragt. 76. Abgeordnete Anne Zerr (Die Linke) Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung mit Blick auf die Entwicklung der Anzahl von Unternehmensinsolvenzen in den letzten 20 Jahren (bitte möglichst aktuelle Zahlen verwenden), und liegen der Bundesregierung Prognosen zu der anzunehmenden Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen vor? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 5. Mai 2026 Die Bundesregierung erhebt selbst keine Zahlen zum Insolvenzgeschehen. Detaillierte Daten zu Unternehmensinsolvenzen sind in der Datenbank GENESIS-Online des Statistischen Bundesamtes verfügbar unter: https://www-genesis.destatis.de/datenbank/online/statistic/52411/details. Seit dem Jahr 1949 werden jährliche, seit 1962 vierteljährliche und seit 1975 monatliche Ergebnisse erstellt. Aktuell (im April 2026) liegen in der amtlichen Statistik Zahlen zu den Unternehmensinsolvenzen bis Januar 2026 vor. Der im Vergleich mit der amtlichen Statistik methodisch enger gefasste und zeitlich aktuellere IWH-Insolvenztrend für Personen- und Kapitalgesellschaften liegt mit Beginn des Jahres 2020 bis März 2026 vor (aktueller Stand im April 2026). Für das zweite Quartal 2026 rechnet das IWH weiterhin mit hohen Insolvenzzahlen (Quelle: IWH- Insolvenztrend 12/2026 www.iwh-halle.de/presse/pressemitteilungen/detail/iwh-i nsolvenztrend-firmenpleiten-auf-hoechstem-stand-seit-mehr-als-zwei-ja hrzehnten). Der Bundesregierung liegen keine weiteren Prognosen zu der anzunehmenden Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen vor. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt 77. Abgeordnete Ayse Asar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Datengrundlagen legt die Bundesregierung ihren Berechnungen und Anpassungen des BAföG zugrunde, insbesondere im Hinblick auf Bedarfssätze, Freibeträge und Lebenshaltungskosten von Studierenden, und wann ist die nächste Sozialerhebung geplant, vor dem Hintergrund, dass die aktuelle sozialpolitische Bewertung des BAföG weiterhin auf den Daten der letzten Sozialerhebung aus dem Jahr 2021 basiert? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert vom 7. Mai 2026 Nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) legt die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat alle zwei Jahre einen Bericht vor. Der Vierundzwanzigste Bericht nach § 35 BAföG zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Absatz 2 BAföG wurde im Dezember des Jahres 2025 im Bundeskabinett beschlossen und anschließend dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet. Die Veröffentlichung der nächsten Sozialerhebung ist für das Ende des ersten Quartals des Jahres 2027 geplant. 78. Abgeordnete Mareike Hermeier (Die Linke) Wie hoch sind die entstandenen realen Gesamtkosten des im Auftrag der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen (JEN) durch das auf Kernbrennstofftransporte spezialisierte Unternehmen Orano NCS GmbH am 24./25. März 2026 durchgeführten Castortransports von Jülich nach Ahaus in Euro? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert vom 4. Mai 2026 Endgültige Angaben zu den realen Kosten des Castortransports vom 24. März 2026 sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, weil noch nicht alle Leistungen in Rechnung gestellt wurden. Die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN) antizipiert reale Gesamtkosten in Höhe von rund 280.000 Euro. Hierin enthalten sind neben den Kosten für das Transportunternehmen unter anderem auch die Personalkosten bei der Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) sowie angefallene Gutachterkosten. Polizeikosten sowie Eigenpersonalkosten der JEN sind in der genannten Summe nicht enthalten. 79. Abgeordneter Dr. Michael Kaufmann (AfD) Wie verteilen sich die von der Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt Dorothee Bär im Rahmen des Innovationskongresses der CDU/CSU-Bundestagsfraktion am 15. April 2026 genannten 286 Forscher aus 45 Nationen, die im Rahmen der Global Minds Initiative bereits gewonnen werden konnten (https:// briefing.table.media/r/MSCCWfS1212913ms163 5 0 .html), auf die Herkunftsregionen Europa, Nordamerika, Südamerika, China, Indien, übriges Südostasien/Ozeanien und Sonstige und auf die zehn am häufigsten vertretenen Fachgebiete? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert vom 4. Mai 2026 Die Bundesregierung hat am 16. April 2026 durch eine Pressemitteilung des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt über den aktuellen Stand der Förderung im 1.000-Köpfe-Plus-Programm (engl. Global Minds Initiative Germany) berichtet. Ergänzend zur dortigen Darstellung verteilen sich die 286 im Rahmen des 1.000-Köpfe- Plus-Programms Geförderten wie folgt: Herkunftsregionen: • Europa: 106 (37 Prozent) • Nordamerika: 56 (20 Prozent) • Südamerika: 10 (3 Prozent) • China: 38 (13 Prozent) • Indien: 27 (9 Prozent) • übriges Südostasien/Ozeanien: 13 (5 Prozent) • Sonstige: 36 (13 Prozent) Um der für die Zielgruppe charakteristischen internationalen Mobilität Rechnung zu tragen, wird das Herkunftsland (bzw. die Herkunftsregion) als jenes Land gewertet, aus dem der Antrag für die Förderung gestellt wurde bzw. das die letzte akademische Station der Geförderten abbildet. Die zehn häufigsten Fachgebiete sind:  1. Biologie: 48 (17 Prozent)  2. Medizin: 45 (16 Prozent)  3. Physik: 31 (11 Prozent)  4. Chemie: 30 (10 Prozent)  5. Geowissenschaften: 23 (8 Prozent)  6. Materialwissenschaft und Werkstofftechnik: 23 (8 Prozent)  7. Informatik, System- und Elektrotechnik: 21 (7 Prozent)  8. Geisteswissenschaften: 20 (7 Prozent)  9. Sozial- und Verhaltenswissenschaften: 14 (5 Prozent) 10. Wärmetechnik/Verfahrenstechnik: 11 (4 Prozent) 80. Abgeordnete Sonja Lemke (Die Linke) Was ist der aktuelle Stand der Feinkonzeptionierung der Nationalen Plattform für Forschungssicherheit und des Aufbaus der zugehörigen Organisationseinheiten? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert vom 6. Mai 2026 Der Aufbau der Nationalen Plattform für Forschungssicherheit ist in Bearbeitung und noch nicht abgeschlossen. Dem kann nicht vorgegriffen werden. 81. Abgeordneter Andreas Mayer (AfD) Wann wird der Gesetzentwurf für ein nationales Weltraumgesetz aus dem Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt spätestens vorliegen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 126 auf Bundestagsdrucksache 21/5249)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert vom 7. Mai 2026 Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt erarbeitet derzeit einen Referentenentwurf für ein nationales Weltraumgesetz. Danach muss der Entwurf im Ressortkreis abgestimmt werden. Der Zeitplan des Gesetzgebungsverfahrens hängt daher vom weiteren Verlauf der Entwurfserstellung und der notwendigen Abstimmungen ab, dem nicht vorgegriffen werden kann. 82. Abgeordnete Claudia Müller (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der möglichen Fusion von Airbus, Thales und Leonardo im Raumfahrtbereich, und hat sich die Bundesregierung mit den möglichen wirtschaftlichen Auswirkungen für kleinere, europäische Hauptauftragnehmer befasst, und wenn ja, zu welchem Ergebnis kam sie dabei? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert vom 7. Mai 2026 Die Bundesregierung beobachtet die angestrebte Konsolidierung der Raumfahrtaktivitäten sehr aufmerksam. Sie setzt sich gegenüber Airbus für den Erhalt deutscher Raumfahrt-Standorte und Technologien an den jeweiligen deutschen Standorten der Airbus Defense and Space ein, auch damit diese – sofern es zu einer Fusion kommt – einen substantiellen Beitrag zu einem international wettbewerbsfähigen Joint-Venture leisten können. Die Bundesregierung setzt sich in diesem Zusammenhang auch für eine wettbewerbsfähige deutsche und europäische Raumfahrtindustrie unter starker Einbeziehung von kleinen und mittleren Unternehmen ein. Einem fusionskontrollrechtlichen Prüfungsverfahren der EU-Kommission kann die Bundesregierung nicht vorgreifen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz 83. Abgeordneter Thomas Fetsch (AfD) Wie viele Kandidaten pro Jahr (inklusive gegebenenfalls Rumpfjahrergebnisse) haben sich seit Einführung der notariellen Fachprüfung in Deutschland der Prüfung beziehungsweise Wiederholungsprüfung gemäß § 7a der Bundesnotarordnung gestellt, und wie viele Kandidaten haben die Prüfung endgültig nicht bestanden? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 7. Mai 2026 Die Zahl der Teilnehmenden an der notariellen Fachprüfung und die Ergebnisse der Prüfungen seit dem Jahr 2010 ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle. Kampagne Teilnehmende davon Wiederholungen nicht bestanden endgültig nicht bestanden 2010 185  0  34  0 2011 203 15  37  3 2012 319 17  48  1 2013 345 22  55  8 2014 415 25  87 11 2015 407 29 117 18 2016 446 54  88 16 2017 394 54  70 14 2018 386 29  90  8 2019 428 50  91 13 2020 221 23  32  4 2021 225 21  28  3 2022 182 14  14  1 2023 197 11  24  1 2024 182 21  27  1 2025 108 14  18  2 84. Abgeordneter Thomas Fetsch (AfD) Wie viele Anwaltsnotarstellen sind derzeit in Deutschland unbesetzt (nach Bundesländern aufschlüsseln), und wie viele Anwärter mit erfolgreich abgeschlossener notarieller Fachprüfung gemäß § 7a der Bundesnotarordnung befinden sich derzeit in den Besetzungspoolen (bitte Aufschlüsselung analog der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/5337 ausweisen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 7. Mai 2026 Der Bundesregierung liegen hierzu keine konkreten Daten vor, da die Bestellung von Anwaltsnotaren den Ländern obliegt. Auch in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/5337 wurde nicht auf die Anzahl der Anwärter mit abgeschlossener notarieller Fachprüfung eingegangen. 85. Abgeordneter Thomas Fetsch (AfD) Hat die Bundesregierung bereits geprüft, ob nach ihrer Auffassung und angesichts der Zulassungsbindung eines Rechtsanwalts beziehungsweise Anwaltsnotars an jeweils ein Oberlandesgericht und die dort ansässigen Berufskammern etwas dafür oder dagegen spräche, wenn Anwaltsnotare zukünftig innerhalb des gesamten OLG-Gebietes oder wenigstens jeweils auch in den direkt an seinen Sitzamtsgerichtsbezirk angrenzenden Amtsgerichtsbezirken vollumfänglich notariell tätig sein können, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und würde das den Notarberuf nicht attraktiver und zugleich zukunfstfester machen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 7. Mai 2026 Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Anlass, das bewährte Amtsbereichsprinzip des § 10a der Bundesnotarordnung (BnotO) zu ändern. Dieses begrenzt die Tätigkeit des Notars bewusst auf den Bezirk des Amtsgerichts, in dem der Notar seinen Amtssitz hat, um die flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit notariellen Leistungen und die wirtschaftliche Lebensfähigkeit und gleichbleibende Leistungsfähigkeit der einzelnen Notarstellen zu gewährleisten. Eine Erweiterung der notariellen Amtsbefugnis über den Amtsbereich hinaus auf den gesamten Bezirk des Oberlandesgerichts (OLG) ließe sich damit nicht vereinbaren, da die räumliche Begrenzung der Urkundstätigkeit eine notwendige Folge der nach § 4 Absatz 1 BNotO am örtlichen Bedürfnis orientierten Verteilung der Notarstellen ist. Letztere würde funktionslos werden, wenn ein Notar, der in einem kleinen Ort wegen des dort bestehenden Bedürfnisses bestellt worden ist, das Schwergewicht seiner Tätigkeit in die benachbarte große Stadt verlegen könnte oder wenn umgekehrt die Nachbarnotare die Errichtung einer Notarstelle durch ständiges Eindringen in deren Bereich hinfällig machen könnten (vergleiche Eschwey in BeckOK, BNotO, 13. Edition, § 10a BNotO, Randnummer 2). Gerade die Attraktivität kleinerer Notarstellen würde dadurch noch weiter sinken. 86. Abgeordnete Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung zu dem von mir wahrgenommen Umstand, dass jungen Menschen im Jugendstrafvollzug grundlegende demokratische Mitbestimmungsrechte weitgehend vorenthalten werden, gebildet, und wenn ja, wie lautet diese, und plant sie konkrete Schritte, um verbindliche Partizipationsstrukturen – etwa in Form unabhängiger Heimräte oder vergleichbarer Gremien – in allen Einrichtungen zu etablieren, die echte Mitbestimmung, Beschwerdemöglichkeiten ohne Repressionen sowie Einfluss auf Alltags- und Vollzugsbedingungen gewährleisten, und wenn ja, welche? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 7. Mai 2026 Die Durchführung des Jugendstrafvollzuges ist nach der Kompetenzaufteilung des Grundgesetzes eine Angelegenheit ausschließlich der Länder. Das umfasst auch Partizipationsstrukturen wie die Bildung von Beiräten und deren Aufgaben. In der Zuständigkeit der Länder liegende Sachverhalte werden von der Bundesregierung grundsätzlich nicht bewertet. Gerichtliche Rechtsschutzmöglichkeiten gegen eine Maßnahme zur Regelung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiet des Jugendarrestes, der Jugendstrafe und der Maßregeln der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, in einer Entziehungsanstalt oder in der Sicherungsverwahrung stehen auch den jungen Menschen im Jugendstrafvollzug zur Verfügung gemäß § 92 Absatz 1 Satz 1 und 2, § 110 Absatz 1 des Jugendgerichtsgesetzes. 87. Abgeordnete Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Plant die Bundesregierung, wie von mir als sinnvoll erachtet, strafprozessuale Änderungen zur bundesweiten Vereinheitlichung der Regelungen zur Aufbewahrung von Asservaten, um die Effektivität von Wiederaufnahmeverfahren zu sichern, und wenn nein, warum nicht? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 7. Mai 2026 Sichergestellte oder beschlagnahmte Gegenstände sind so lange in amtlicher Verwahrung zu behalten, wie sie für Zwecke des Strafverfahrens benötigt werden (§ 94 Absatz 1, 2 und 4 in Verbindung mit § 111n der Strafprozessordnung – StPO). Über die Herausgabe entscheidet im vorbereitenden Verfahren und nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens die Staatsanwaltschaft, im Übrigen das mit der Sache befasste Gericht (§ 94 Absatz 4 in Verbindung mit § 111o Absatz 1 StPO). Dies gilt auch mit Blick auf etwaige Wiederaufnahmeverfahren. Die Strafverfolgung und damit die praktische Handhabung dieser Vorschriften obliegt nach der Aufgabenverteilung des Grundgesetzes in erster Linie den Ländern. Bundeseinheitlich konkretisiert Nummer 74 der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren die Sorgfaltspflichten bei der Behandlung von Asservaten und gibt den die Beschlagnahme vornehmenden Beamten, Staatsanwaltschaften und Gerichten vor, dass – unter Beachtung der jeweiligen Ausführungsvorschriften der Länder – Beweismittel vor Verlust, Beschädigung oder Entwertung zu schützen sind. Derzeit prüft die Bundesregierung, ob es einer gesetzlichen Klarstellung für die frühzeitige Vernichtung von Asservaten bedarf. Im Rahmen dieser Prüfung wird auch die Bedeutung von Asservaten für eventuelle Wiederaufnahmeverfahren berücksichtigt werden. 88. Abgeordnete Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem Umstand, dass sich das Europäische Parlament mehrheitlich für die Einführung einer einheitlichen Definition des Vergewaltigungstatbestandes im Sinne einer „Nur Ja heißt Ja“-Lösung ausgesprochen hat, und plant sie eine entsprechende Umsetzung, und wenn ja, wie? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 7. Mai 2026 Die Bundesregierung hat den vom Europäischen Parlament am 28. April 2026 angenommenen Bericht „on the importance of consent-based rape legislation in the EU“ zur Kenntnis genommen. Bei der Erörterung einer weiteren grundlegenden Reform des Sexualstrafrechts wird die Bundesregierung neben dieser Positionierung des Europäischen Parlaments auch die laufenden Trilogverhandlungen der Neufassung der Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern (2011/93/EU) berücksichtigen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereitet darüber hinaus derzeit die Ausschreibung eines auf zwei Jahre angelegten, wissenschaftlichen Forschungsvorhabens zur Evaluierung des § 177 (sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung) des Strafgesetzbuches vor. Angestrebt wird eine Vergabe des Forschungsvorhabens noch in diesem Jahr. 89. Abgeordnete Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Plant die Bundesregierung die von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig befürwortete Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein noch umzusetzen, und wenn ja, wann? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 7. Mai 2026 Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz prüft im Rahmen der im Koalitionsvertrag verabredeten Modernisierung des Strafrechts (Zeilen 2886 bis 2888), in welcher Form und an welchen Stellen Änderungen des Strafgesetzbuches vorgeschlagen werden können. 90. Abgeordneter Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Plant die Bundesregierung, die Anforderungen an die Liquidierbarkeit des Fondsvermögens im Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) und die Erweiterung der Asset-Klassen (z. B. in Form von Aktien) anzupassen, wie es Prof. Dr. Ali Arnaout, damaliger Geschäftsführer des Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF), im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Tourismus des Deutschen Bundestages am 14. Januar 2026 vorgeschlagen hat (vgl. „Vorschläge zur Weiterentwicklung der Reisepreisabsicherung durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF)“, Ausschussdrucksache 21(20)37), und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt, und wenn nicht, aus welchen Gründen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frank Schwabe vom 7. Mai 2026 Nach § 10 Absatz 2 Satz 1 der Reisesicherungsfondsaufsichtsverordnung (RSFAV) ist Fondsvermögen, das nicht kurzfristig für die Zwecke des § 3 des Reisesicherungsfondsgesetzes benötigt wird, in bestimmten, risikoarmen Schuldentiteln anzulegen, die innerhalb von maximal sieben Arbeitstagen vollständig liquidiert werden können. Diese Vorgaben gewährleisten, dass der Reisesicherungsfonds jederzeit seine gesetzlichen Aufgaben erfüllen kann. Die Bundesregierung prüft eine Weiterentwicklung dieser Vorgaben, soweit gewährleistet bleibt, dass der Reisesicherungsfonds seine gesetzlichen Aufgaben jederzeit erfüllen kann. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) als zuständige Aufsichtsbehörde und der Deutsche Reisesicherungsfonds befinden sich hierzu im Austausch. Die Vorgaben des § 10 Absatz 2 Satz 1 RSFAV könnten erforderlichenfalls noch im Jahr 2026 durch Rechtsverordnung des BMJV im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie angepasst werden. 91. Abgeordneter Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Plant die Bundesregierung, die Entgelte der Reiseveranstalter im Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) kurzfristig von 0,5 Prozent auf 0,1 Prozent zu senken, wie es Prof. Dr. Ali Arnaout, damaliger Geschäftsführer des Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF), im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Tourismus des Deutschen Bundestages am 14. Januar 2026 vorgeschlagen hat (vgl. „Vorschläge zur Weiterentwicklung der Reisepreisabsicherung durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF)“, Ausschussdrucksache 21(20)37), und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt, und wenn nicht, aus welchen Gründen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frank Schwabe vom 7. Mai 2026 Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) muss nach § 4 Absatz 1 des Reisesicherungsfondsgesetzes (RSG) in seinem Fondsvermögen über ausreichende Finanzmittel verfügen, um seine gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen. Dieses Zielkapital ist keine feste Größe, sondern verändert sich insbesondere in Abhängigkeit von den Umsatzentwicklungen der nach § 5 Absatz 1 RSG zu berücksichtigenden Reiseanbieter. Zur Bildung des danach erforderlichen Zielkapitals haben die Reiseanbieter durch Entgelte, die vom DSRF nach Maßgabe des § 7 Absatz 2 RSG bemessen werden, beizutragen. Zu welchem Zeitpunkt und in welchem Maß das Entgelt reduziert werden soll, entscheidet der DRSF in eigener Verantwortung. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz als zuständige Aufsichtsbehörde prüft anschließend, ob die Entgelthöhe so bemessen ist, dass das Zielkapital in dem jeweiligen Jahr unter Berücksichtigung der Verwaltungskosten und der in durchschnittlichen Jahren zu erwartenden Insolvenzfälle nicht unterschritten wird. 92. Abgeordnete Sarah Vollath (Die Linke) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie sich die Zahl der Privatinsolvenzen bei Personen mit Rentenbezug bzw. bei Personen ab 65 Jahren seit 2011 entwickelt hat (bitte als absolute Zahl und im Verhältnis zu allen angemeldeten Privatinsolvenzen angeben)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 4. Mai 2026 Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Die vom Statistischen Bundesamt durchgeführte Insolvenzstatistik, die auf Meldungen der Gerichte und sonstigen Verpflichteten nach Maßgabe des Insolvenzstatistikgesetzes beruht, erfasst lediglich die Zahl der Verbraucherinsolvenzen („Privatinsolvenzen“), kann jedoch keine Angaben über die Zusammensetzung dieses Personenkreises vermitteln. Insbesondere sieht es keine Erfassung von Angaben zum Alter von Schuldnern oder deren Bezug von Rente vor. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend 93. Abgeordneter Stephan Brandner (AfD) In welcher Höhe wurden seit dem Jahr 2000 jährlich Bundesmittel an die Amadeu Antonio Stiftung ausgereicht (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 4. Mai 2026 Die bewilligten Bundesmittel an die Amadeu Antonio Stiftung belaufen sich im Jahr 2025 auf 3.567.285,77 Euro. Zur Beantwortung Ihrer Frage für den Zeitraum 2022 bis 2024 wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 73 auf Bundestagsdrucksache 21/2387 sowie 109 auf Bundestagsdrucksache 21/2665 der Abgeordneten Birgit Bessin verwiesen. Zur Beantwortung der Frage für den Zeitraum 2000 bis 2021 wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 144 des Abgeordneten Stephan Brandner auf Bundestagsdrucksache 20/1355 verwiesen. 94. Abgeordnete Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Mittel hat das Saarland vom Bund aus dem Kita-Qualitätsgesetzes seit der Einführung 2023 bis zum Stichtag 31. März 2026 erhalten (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln), und erfasst der Bund, wie diese Mittel für die Qualität frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung verwendet werden, und wenn ja, bitte nach Kategorien aufschlüsseln? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 7. Mai 2026 Der Bund trägt seit dem Jahr 2019 den Mehrbelastungen der Länder durch das KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) durch eine temporäre Veränderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Länder Rechnung. Hierfür wurde das Finanzausgleichsgesetz (FAG) geändert. Der Anteil der Länder am Umsatzsteueraufkommen wurde dadurch bis zum Jahr 2026 um insgesamt 13.335 Mio. Euro erhöht. Im angefragten Zeitraum 2023 bis 2026 wurde der Anteil der Länder am Umsatzsteueraufkommen um insgesamt 7.863 Mio. Euro erhöht. Die Verteilung der Mittel auf die Länder erfolgt gemäß § 2 FAG vorbehaltlich des nach § 4 FAG durchzuführenden Finanzkraftausgleichs nach dem Verhältnis ihrer Einwohnerzahlen zum 30. Juni des jeweiligen Ausgleichsjahres. Auf der Grundlage von § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 KiQuTG übermittelt jedes Land dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) jeweils bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres einen Bericht, in dem das Land den Fortschritt bei der Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung gemäß seinem nach § 3 Absatz 4 und 5 KiQuTG aufgestellten Handlungs- und Finanzierungskonzept darlegt. In diesen Fortschrittsberichten führen die Länder auch aus, in welcher Höhe ihnen Mittel zur Umsetzung des KiQuTG im jeweiligen Berichtsjahr zugeflossen sind und für welche Maßnahmen sie diese verwendet haben. Die Fortschrittsberichte werden als Teil des Monitoringberichts des BMBFSFJ zum KiQuTG veröffentlicht. Der Monitoringbericht 2025, der die Berichtsjahre 2023 und 2024 abdeckt, kann einschließlich der Fortschrittsberichte der Länder hier abgerufen werden: www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/service/publikationen/mon itoringbericht-zum-kiqutg-2025-280346. Informationen zum Saarland finden sich dort auf den S. 367 ff. Die Fortschrittsberichte für das Jahr 2025, einschließlich der Angaben zur Mittelverwendung, sind von den Ländern bis zum 30. Juni 2026 vorzulegen und liegen dem BMBFSFJ noch nicht vor. Die Maßnahmenplanung, einschließlich der finanziellen Planung, für die Jahre 2025 und 2026 können Sie dem Handlungs- und Finanzierungskonzept des Saarlandes entnehmen, das hier veröffentlicht ist: www.bmb fsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/familie/kinderbetreuung/kita-qualitaet/ dievertraege-der-bundeslaender-zum-kita-qualitaets-und- teilhabeverbesser ungsgesetz-229224. 95. Abgeordnete Denise Loop (BÜNDNIS 90/ DIE

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