Schriftliche Frage 142 von Maximilian Kneller (AfD): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Verfügbarkeit, Anwendung und Effizienz sogenannter Tageslichtbaustellen (Baumaßnahmen, di…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.
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Schriftliche Frage 142 von Maximilian Kneller (AfD): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Verfügbarkeit, Anwendung und Effizienz sogenannter Tageslichtbaustellen (Baumaßnahmen, di…
Frage 142 (Maximilian Kneller, AfD):
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Verfügbarkeit, Anwendung und Effizienz sogenannter Tageslichtbaustellen (Baumaßnahmen, die im Zeitraum des vorhandenen Tageslichts durchgeführt werden) im deutschen Bundesfernstraßennetz vor, und nach welchen Kriterien wird über deren Einsatz entschieden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 7. Mai 2026:
Der Begriff „Tageslichtbaustelle“ entspricht der Betriebsform 2 der Richtlinien zur Baubetriebsplanung auf Bundesautobahnen. Diese beschreibt einen Baubetrieb an Werktagen (Montag bis Samstag) unter Ausnutzung des Tageslichts. Dieser kommt insbesondere auf Autobahnen in Betracht, wenn eine Tagesschicht unter Berücksichtigung der verkehrlichen Auswirkungen nicht ausreicht, um die Bauzeit oder die Dauer verkehrlicher Einschränkungen angemessen zu begrenzen. Ihre Zweckmäßigkeit hängt insbesondere von Art und Umfang der Maßnahme, Verkehrsbelastung, Verkehrssicherheit, Arbeitsschutz, verfügbaren Bauverfahren, Lärm- und Immissionsschutz sowie wirtschaftlichen Gesichtspunkten ab.
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