Frage von Maximilian Kneller (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2487)
Teil von Protokoll der 36. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Maximilian Kneller (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2487)
Setzt die Bundesregierung bei zukünftigen Infrastrukturprojekten weiterhin auf Modelle der öffentlich-privaten Partnerschaft, und, wenn ja, unter welchen Voraussetzungen, und wie werden dabei Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Kostenrisiken für den Bund, die Länder und die Steuerzahler bewertet?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte:
Ja, ÖPP-Projekte sind in geeigneten Fällen eine etablierte Beschaffungsvariante gegenüber der konventionellen Bereitstellung von Verkehrsinfrastruktur im Bundesfernstraßenbau, die nach den Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung umgesetzt werden können und sollen, soweit die Voraussetzungen, insbesondere die Wirtschaftlichkeit, erfüllt sind. Eine Maßnahme wird nur dann im Rahmen eines ÖPP-Projekts umgesetzt, wenn sich die ÖPP-Realisierung als mindestens so wirtschaftlich erweist wie eine konventionelle Realisierung der Maßnahme. Dafür werden vor Einleitung eines ÖPP-Vergabeverfahrens und vor Zuschlag in einem ÖPP-Vergabeverfahren aufwendige Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen erstellt, in denen die in den untersuchten Varianten jeweils erwarteten Kosten und der Nutzen über den Vertragszeitraum in einer Lebenszyklusbetrachtung abgewogen werden. In die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gehen auch Risikokosten ein.
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