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Schriftliche Frage 38 von Sascha Lensing (AfD): In welchem Umfang hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2025 Erkenntnisse aus laufenden Ermittlungen im Fall Epstein anderer europäischer St…

dip / schriftliche_frage 30.04.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 38 von Sascha Lensing (AfD): In welchem Umfang hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2025 Erkenntnisse aus laufenden Ermittlungen im Fall Epstein anderer europäischer St… Frage 38 (Sascha Lensing, AfD): In welchem Umfang hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2025 Erkenntnisse aus laufenden Ermittlungen im Fall Epstein anderer europäischer Staaten (insbesondere Polen, Litauen, Frankreich und Norwegen) ausgewertet, und welche Schlussfolgerungen wurden hieraus für Deutschland gezogen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 27. April 2026: Zu den Einzelheiten von strafrechtlichen Rechtshilfeersuchen äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht. Gerade bei der Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Strafrechtshilfe ist die international praktizierte Vertraulichkeit des Verfahrens Voraussetzung für künftige effektive Zusammenarbeit. Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht der Bundesregierung, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier deshalb nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange das Informationsinteresse des Parlaments hinter den berechtigten Interessen an einer effektiven Zusammenarbeit in Belangen der Strafverfolgung zurück. Das Interesse Deutschlands an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen internationalen Zusammenarbeit in Strafsachen leitet sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ab und hat damit ebenfalls Verfassungsrang. Im Hinblick auf die allgemeine Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden bei der Auswertung der „Epstein-Files“ wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 40 des Abgeordneten Knuth Meyer-Soltau, Plenarprotokoll 21/67, verwiesen. 1 Das Bundesministerium des Innern hat einen Teil der Antwort als „VS-Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.

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