Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Text
Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5661
21. Wahlperiode 30.04.2026
Schriftliche Fragen
mit den in der Woche vom 27. April 2026
eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Verzeichnis der Fragenden
Abgeordnete Nummer
der Frage
Amtsberg, Luise
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 71, 83
Badum, Lisa
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 8, 72, 110
Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
Baumann, Bernd, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86
Benner, Lukas
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 15, 16
Birghan, Christoph, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84
Bleck, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100
Blos, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . 73, 74, 111, 112
Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101
Braga, Torben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75
Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131
Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 17, 18, 19
Dahmen, Janosch, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 117, 118
Dillschneider, Jeanne
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 126
Drößler, Christopher (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Düring, Deborah
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1, 2
Eckert, Leon
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 64, 137
Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Finger, Hauke (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76
Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119
Abgeordnete Nummer
der Frage
Frohnmaier, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87, 88
Galla, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22, 54
Gastel, Matthias
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 102, 103
Gebel, Kathrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
Gesenhues, Jan-Niclas, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 113
Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89
Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55, 77
Heitmann, Linda
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 114, 127, 128
Hemmelgarn, Udo Theodor (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 24
Hermeier, Mareike (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26, 27
Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9, 28, 29, 99
Höchst, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92
Janich, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30, 31, 56
Kaddor, Lamya
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 32, 57
Kaminski, Maren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132, 133
Koçak, Ferat (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 34, 35, 36
Köktürk, Cansin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97
Kotré, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Krauthausen, Manuel (AfD) . . . . . 115, 134, 135, 136
Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93
Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120
Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 10, 37, 38, 39
Abgeordnete Nummer
der Frage
Limburg, Helge
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 138
Ludwig, Saskia, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Lübcke, Andrea, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85
Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78
Mayer, Zoe, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 94, 129, 130
Meiser, Pascal (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98
Michaelsen, Swantje Henrike
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 104
Mijatović, Boris
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 58, 59
Mixl, Reinhard (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Nolte, Jan Ralf (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65
Notz, Konstantin von, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 40, 41, 42
Nouripour, Omid
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
Otte, Karoline (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 12
Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . 43, 90, 91, 95
Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 44
Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 45, 96, 121
Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
Abgeordnete Nummer
der Frage
Rehm, Lukas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105
Rietenberg, Sylvia
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 139
Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67, 79
Schäfer, Sebastian, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 46, 47, 68
Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80
Schliesing, David (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Schmidt, Jan Wenzel (fraktionslos) . . . . . . . 48, 81, 82
Schneider, Julia
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 116
Schönberger, Marlene
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 6, 49, 50
Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Schwerdtner, Ines (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Slawik, Nyke
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 106
Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51, 52
Treuheit, Bastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107, 108
Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . 69, 70
Wagner, Sascha (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 122, 123
Weiss, Claudia (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124, 125
Wiehle, Wolfgang (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109
Wissler, Janine (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Drucksache 21/5661 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung
Seite
Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des
Bundeskanzleramtes
Düring, Deborah
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Kotré, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Ludwig, Saskia, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Schliesing, David (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Schönberger, Marlene
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Schwerdtner, Ines (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 4
Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Mixl, Reinhard (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Otte, Karoline
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Wissler, Janine (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des
Innern
Benner, Lukas
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 9, 11, 12
Drößler, Christopher (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Galla, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Gebel, Kathrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Hemmelgarn, Udo Theodor (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 16
Hermeier, Mareike (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17, 18
Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Janich, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Seite
Kaddor, Lamya
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Kaminski, Maren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Koçak, Ferat (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 22, 23, 24
Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24, 26, 27
Notz, Konstantin von, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 28, 29, 31
Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 33
Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Schäfer, Sebastian, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Schmidt, Jan Wenzel (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . 37
Schönberger, Marlene
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 37, 38
Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39, 41
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
Amtsberg, Luise
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Galla, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
Janich, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
Kaddor, Lamya
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Mijatović, Boris
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 46, 47
Nouripour, Omid
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung
Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Eckert, Leon
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/5661
Seite
Nolte, Jan Ralf (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Schäfer, Sebastian, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . 52, 53
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie
Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 53
Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 54
Blos, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
Braga, Torben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
Finger, Hauke (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
Schmidt, Jan Wenzel (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . 60
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Forschung, Technologie und Raumfahrt
Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 61
Birghan, Christoph, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
Lübcke, Andrea, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Justiz und für Verbraucherschutz
Baumann, Bernd, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
Frohnmaier, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63, 64
Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65
Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 65, 66
Seite
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Höchst, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67
Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68
Mayer, Zoe, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68
Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69
Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales
Köktürk, Cansin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71
Meiser, Pascal (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Digitales und Staatsmodernisierung
Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Verkehr
Bleck, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75
Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75
Gastel, Matthias
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76
Michaelsen, Swantje Henrike
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76
Rehm, Lukas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77
Slawik, Nyke
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77
Treuheit, Bastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78, 79
Wiehle, Wolfgang (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79
Drucksache 21/5661 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
Seite
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit
Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 80
Blos, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80, 81
Gesenhues, Jan-Niclas, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81
Heitmann, Linda
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82
Krauthausen, Manuel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83
Schneider, Julia
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Gesundheit
Dahmen, Janosch, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 84, 86
Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86
Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87
Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88
Wagner, Sascha (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88, 89
Weiss, Claudia (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89, 90
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Dillschneider, Jeanne
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90
Seite
Heitmann, Linda
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 91, 92
Mayer, Zoe, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 92, 93
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93
Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93, 94
Krauthausen, Manuel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . 94, 95, 96
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Eckert, Leon
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97
Limburg, Helge
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98
Rietenberg, Sylvia
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/5661
Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des
Bundeskanzleramtes
1. Abgeordnete
Deborah Düring
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Ist der Nationale Sicherheitsrat, wie im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
angestrebt, zu dem Gremium der gemeinsamen
Willensbildung der Bundesregierung geworden,
koordiniert er die wesentlichen Fragen einer
integrierten Sicherheitspolitik, leistet
Strategieentwicklung und strategische Vorausschau und
nimmt gemeinsame Lagebewertung vor, und wie
wird seine Arbeit evaluiert?
Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister
vom 30. April 2026
Der Nationale Sicherheitsrat ist am 5. November 2025 zu seiner
konstituierenden Sitzung zusammengetreten. Er arbeitet an der Schnittstelle
zwischen innerer, äußerer, wirtschaftlicher und digitaler Sicherheit
sowie ziviler und militärischer Verteidigung.
Der Nationale Sicherheitsrat hat bereits mehrfach getagt. Er erfüllt damit
die in der am 28. August 2025 in Kraft getretenen Geschäftsordnung
ausgeführten Aufgaben. Ein Vorbereitungsausschuss des Nationalen
Sicherheitsrats koordiniert den Stand der Gesamtarbeiten.
2. Abgeordnete
Deborah Düring
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Zu welchem Zeitpunkt hat sich der Nationale
Sicherheitsrat der Bundesregierung erstmals mit den
möglichen Auswirkungen der aktuellen Lage im
Nahen Osten, insbesondere im Zusammenhang
mit der Sicherheit der Straße von Hormus, auf die
Sicherheit sowie die Energieversorgung
Deutschlands und der Europäischen Union befasst, und
welche Handlungsempfehlungen resultierten aus
dieser Sitzung?
Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister
vom 30. April 2026
Der Nationale Sicherheitsrat hat in unmittelbarer Folge der am 28.
Februar 2026 begonnenen Militärschläge der USA und Israels gegen den
Iran getagt.
Der Nationale Sicherheitsrat hat sich am 20. April 2026 mit den
Auswirkungen der Lage im Nahen Osten auf die Energiesicherheit befasst.
Hierbei wurden die Arbeit der Taskforce Energieversorgung und
Maßnahmen zur Energieversorgungssicherheit besprochen.
Erörterungen im Nationalen Sicherheitsrat sind zur Wahrung der
Funktionsfähigkeit und Eigenverantwortung der Bundesregierung vertraulich
und berühren in besonders hohem Maße Erwägungen des Staatswohls.
Zum Schutz des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung, der die
Willensbildung der Regierung selbst auch bei der Vorbereitung von
Kabinett- und Ressortentscheidungen in ressortübergreifenden und -
internen Abstimmungsprozessen umfasst, sowie aus Erwägungen des
Staatswohls können daher darüber hinaus zu den hier erfragten
Sitzungsinhalten keine Auskünfte, auch nicht in eingestufter Form, gegeben werden.
3. Abgeordneter
Steffen Kotré
(AfD)
Gilt die Haltung der Bundesregierung hinsichtlich
der Äußerung des Regierungssprechers Stefan
Kornelius, die iranische Regierung sei trotz aller
Vorbehalte weiterhin ein Ansprechpartner und es
gebe in der internationalen Politik immer wieder
Situationen, in denen man auch mit einem
System, dem man keine Legitimation zubilligt, den
Kontakt suchen müsse, um Spannungen,
Konflikte oder Kriege zu verhindern, auch gegenüber der
Regierung von Russland (Quelle: www.berliner-z
eitung.de/article/schah-sohn-pahlavi-in-berlin-bun
desregierung-verweigert-empfang-10032088)?
Antwort des Staatssekretärs Stefan Kornelius
vom 30. April 2026
Die Äußerungen des Regierungssprechers in der
Regierungspressekonferenz vom 22. April 2026 (Mitschrift abrufbar unter: www.bundesregie
rung.de) stehen für sich.
4. Abgeordnete
Dr. Saskia Ludwig
(CDU/CSU)
Welche Zahlungen, Förderungen oder geldwerten
Leistungen sind seit dem 1. Januar 2020 aus dem
Bundeshaushalt im Zusammenhang mit Projekten
des Hauses der Kulturen der Welt an die
Unterhaltungsfernsehen Ehrenfeld UE GmbH
geflossen?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 30. April 2026
Seit dem 1. Januar 2020 sind aus dem Bundeshaushalt im
Zusammenhang mit Projekten des Hauses der Kulturen der Welt keine Zahlungen,
Förderungen oder geldwerten Leistungen an die Unterhaltungsfernsehen
Ehrenfeld UE GmbH geflossen.
5. Abgeordneter
David Schliesing
(Die Linke)
Welche Projekte wurden in jeweils welcher Höhe
aus dem neu geschaffenen „Innovationsfonds“ im
Haushaltstitel „Förderung von national und
international bedeutsamen Vorhaben, insbesondere zur
kulturellen Integration, Kooperation und
Innovation“ (Kapitel 0452, Titel 685 17
Erläuterungsziffer 2.8) gefördert?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 30. April 2026
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 2 des Abgeordneten Sven Lehmann auf Bundestagsdrucksache
21/5249 verwiesen.
6. Abgeordnete
Marlene
Schönberger
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie ist der aktuelle Stand für das im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
angekündigte Restitutionsgesetz (bitte Zeitplan darlegen),
und welche Bundesministerien sind an der
Erarbeitung beteiligt bzw. federführend?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 30. April 2026
Der Koalitionsvertrag enthält ein Bekenntnis zur staatlichen
Verantwortung bei der Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem
Kulturgut. Neben der bereits abgeschlossenen Einrichtung der
Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut gehört dazu die Schaffung eines
Restitutionsgesetzes. Zu Letzterem befinden sich der Beauftragte der Bundesregierung
für Kultur und Medien, das Bundesministerium der Finanzen und das
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zurzeit in
Gesprächen.
7. Abgeordnete
Ines Schwerdtner
(Die Linke)
Ist der Bundesregierung bekannt, ob eine Beamtin
des Bundeskanzleramts vor ihrem beabsichtigten
Wechsel zu dem Rüstungsunternehmen Stark
Defence, an dem Peter Thiel beteiligt ist, ihrer
Anzeigepflicht nach § 105 des
Bundesbeamtengesetzes nachgekommen ist, und sieht die
Bundesregierung in diesem Fall Gründe, die Aufnahme
der Tätigkeit ganz oder teilweise zu untersagen
(www.sueddeutsche.de/wirtschaft/bundeskanzlera
mt-ex-kanzleramtsmitarbeiterin-drohnenherstelle
r-stark-defence-li.3471625?reduced=true)?
Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister
vom 30. April 2026
§ 105 des Bundesbeamtengesetzes regelt u. a. Anzeigepflichten von
Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten, früherer Beamtinnen mit
Versorgungsbezügen und früherer Beamten mit Versorgungsbezügen
sowie früherer Beamtinnen mit Anspruch auf Altersgeld und früherer
Beamten mit Anspruch auf Altersgeld. Vor diesem Hintergrund ist die
Vorschrift für den in Ihrer Frage benannten Sachverhalt derzeit nicht
einschlägig.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
8. Abgeordnete
Lisa Badum
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche konkreten Differenzierungskriterien (etwa
Alter, Region, Haushaltsgröße) können beim
aktuellen Entwicklungsstand des in der
Zuständigkeit des Bundesministeriums der Finanzen
entwickelten Direktauszahlungsmechanismus
technisch bereits automatisiert angewendet werden,
und welche spezifischen technischen oder
rechtlichen Hürden verhindern nach Ansicht der
Bundesregierung derzeit eine Differenzierung nach
Einkommen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 27. April 2026
Die in § 139e Absatz 1 in Verbindung mit § 139b Absatz 3 der
Abgabenordnung aufgeführten Merkmale sind in der IdNr-Datenbank
hinterlegt. Zu möglichen technischen oder rechtlichen Hürden im Sinne der
Fragestellung befindet sich die Bundesregierung in einem fortwährenden
Abstimmungsprozess.
9. Abgeordnete
Nicole Hess
(AfD)
Wie haben sich die Personalkosten der einzelnen
Bundesministerien in der 21. Wahlperiode (im
Vergleich zur 20. Wahlperiode) entwickelt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 30. April 2026
Die Personalkosten der einzelnen Bundesministerien haben sich in der
21. Wahlperiode im Vergleich zur 20. Wahlperiode unterschiedlich
entwickelt. Auf die entsprechenden Haushaltsgesetze wird verwiesen. Die
Personalausgaben sind dort in den jeweiligen Kapiteln **12
(Personalausgaben) der Einzelpläne zum Bundeshaushalt transparent
ausgewiesen.
10. Abgeordneter
Sascha Lensing
(AfD)
Welche allgemeinen strukturellen oder
organisatorischen Maßnahmen hat die Bundesregierung seit
dem Jahr 2020 ergriffen, um sicherzustellen, dass
Verdachtsmeldungen mit Bezug zu international
vernetzten Kriminalitätsstrukturen – insbesondere
im Kontext sexualisierter Gewalt und
Menschenhandel – effizient zwischen der Financial
Intelligence Unit (FIU) und den
Strafverfolgungsbehörden ausgetauscht werden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 27. April 2026
Auf die §§ 43 f. des Geldwäschegesetzes wird verwiesen. Die Financial
Intelligence Unit (FIU) analysiert die sich hieraus ergebenden relevanten
Sachverhalte unter Anwendung eines risikobasierten Ansatzes und leitet
diese Informationen ggf. an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden
zum Zwecke der weiteren strafrechtlichen Ermittlung und zur
Strafverfolgung weiter. Hierbei besteht seit Sommer 2019 u. a. zum Bereich
„Organisierte Kriminalität“ ein Risikoschwerpunkt, um Sachverhalte im
Sinne der Fragestellung priorisiert und vertieft zu analysieren und bei
Vorliegen der Voraussetzungen unverzüglich an zuständige
Strafverfolgungsbehörden abzugeben.
Zusätzlich bringt sich die FIU auf europäischer Ebene in spezifische
Arbeitsgruppen unter dem Dach von Europol ein und hat die Leitung einer
Arbeitsgruppe zur Verhinderung und Bekämpfung sexualisierter Gewalt,
insbesondere der Kinderpornografie, übernommen. Erkenntnisse hieraus
fließen gezielt in die Analysetätigkeit der deutschen FIU ein.
Um die praktische Zusammenarbeit der FIU mit den
Strafverfolgungsbehörden zu fördern und Arbeitsprozesse weiter zu optimieren, setzt die
FIU in allen Bundesländern FIU-Verbindungsbeamtinnen und -beamte
ein.
11. Abgeordneter
Reinhard Mixl
(AfD)
Ist vor dem Hintergrund der geplanten
Energiesteuersenkung ab dem 1. Mai 2026 eine
Stichtagsregelung mit steuerlicher Erstattung für bereits
versteuerte Altbestände vorgesehen, und falls
nicht, wie soll ein wirtschaftlicher Ausgleich für
die betroffenen mittelständischen Tankstellen und
Energiehändler sichergestellt werden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 29. April 2026
Die Steuerentstehung erfolgt zum Zeitpunkt der Entnahme aus dem
Steuerlager und ist damit dem Verbrauch weit vorgelagert. Dies kann
dazu führen, dass Kraftstoff, der in den ersten Tagen nach der
Steuersenkung verkauft wird, noch mit dem originären Steuersatz versteuert
worden ist. Dieser Effekt kehrt sich am Ende der Steuersatzsenkung um. Die
Unternehmen, die Preise an Tankstellen setzen, führen dabei immer eine
Mischkalkulation über die Zeit und über die unterschiedlichen
angebotenen Produkte durch. Weder ist eine Unterstützung der Unternehmen am
Anfang einer Steuersenkung notwendig, noch muss ein finanzieller
Ausgleich am Ende der Senkung erfolgen.
12. Abgeordnete
Karoline Otte
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welchen Zeitplan strebt die Bundesregierung für
Beratung und Abschluss des „Gesetzes zur
Entlastung der Länder und ihrer Kommunen (Länder-
und Kommunalentlastungsgesetz, LKEG)“
(Kabinettsentwurf vom 15. April 2026) an, und wie
begründet sie insbesondere die ungewöhnlich kurze
Frist der Verbändeanhörung, die von
verschiedenen Sachverständigen kritisch beurteilt wurde
(siehe beispielsweise die Stellungnahme der
Bundesvereinigung der kommunalen
Spitzenverbände)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 28. April 2026
Das Gesetz wurde vom Kabinett beschlossen und die Bundesregierung
würde einen Abschluss vor der parlamentarischen Sommerpause sehr
begrüßen. In diesem Zusammenhang sind die Ressortabstimmung sowie
die Länder- und Verbändebeteiligung praktisch zeit- und fristengleich
durchgeführt worden. Die Stellungnahme der Bundesvereinigung der
kommunalen Spitzenverbände ist – ebenso wie die regierungsinternen
Rückäußerungen und Rückäußerungen der Länder – unter Beachtung
der Frist eingegangen. Die Ausgestaltung des weiteren
Verfahrensablaufs im Sinne der Fragestellung obliegt dem Parlament.
13. Abgeordneter
Stefan Schröder
(AfD)
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung
im Zusammenhang mit der ab dem 1. Mai 2026
vorgesehenen befristeten Senkung der
Energiesteuer auf Kraftstoffe, um wirtschaftliche
Nachteile für Tankstellenbetreiber durch bereits zum
bisherigen Steuersatz versteuerte Altbestände zu
vermeiden und zugleich Versorgungsrisiken
infolge vorsorglicher Bestandsreduzierungen
auszuschließen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 29. April 2026
Die Steuerentstehung erfolgt zum Zeitpunkt der Entnahme aus dem
Steuerlager und ist damit dem Verbrauch weit vorgelagert. Dies kann
dazu führen, dass Kraftstoff, der in den ersten Tagen nach der
Steuersenkung verkauft wird, noch mit dem originären Steuersatz versteuert
worden ist. Dieser Effekt kehrt sich am Ende der Steuersatzsenkung um. Die
Unternehmen, die Preise an Tankstellen setzen, führen dabei immer eine
Mischkalkulation über die Zeit und über die unterschiedlichen
angebotenen Produkte durch. Weder ist eine Unterstützung der Unternehmen am
Anfang einer Steuersenkung notwendig, noch muss ein finanzieller
Ausgleich am Ende der Senkung erfolgen.
14. Abgeordnete
Janine Wissler
(Die Linke)
Welche Schadensersatzsumme fordert Rusal in
dem eingeleiteten Schiedsverfahren gegen
Deutschland, und welche Anwaltskanzleien
vertreten die beiden Streitparteien, bzw. wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung bereits
Schiedsrichter für die Verhandlung des Falls ernannt, und
wenn ja, welche?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 30. April 2026
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 30 des
Abgeordneten Jörg Cezanne auf Bundestagsdrucksache 21/5418 wird
verwiesen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern
15. Abgeordneter
Lukas Benner
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Ressorts sind für die Überprüfung der
Einhaltung von Bundespflichten durch die Länder
im Sinne des Artikels 37 Absatz 1 des
Grundgesetzes zuständig?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 29. April 2026
Die Zuständigkeit für Maßnahmen des Bundeszwangs liegt bei der
Bundesregierung als Kollegialorgan im Sinne von Artikel 62 des
Grundgesetzes (GG), die Vorbereitung einer Entscheidung obläge dem jeweils
zuständigen Fachressort. Eventuelle Maßnahmen bedürfen der
Zustimmung des Bundesrates.
16. Abgeordneter
Lukas Benner
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele Anträge auf Auskunft nach § 34
Absatz 6 des Gesetzes über das
Ausländerzentralregister (AZR-Datenschutzcockpit) hat es seit
Einführung dieser Regelung gegeben (bitte
monatliche Auflistung), und wann ist damit zu rechnen,
dass das AZR-Datenschutzcockpit nach Maßgabe
des Onlinezugangsgesetzes in einem allgemeinen
Datenschutzcockpit aufgehen wird?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 29. April 2026
Seit dem 1. Mai 2025 können Anträge über das
Ausländerzentralregister-(AZR-)Datenschutzcockpit gestellt werden. Die Antragseingänge
ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle.
Monat Eingänge
Mai 2025 32
Juni 2025 18
Juli 2025 6
August 2025 24
September 2025 14
Oktober 2025 23
November 2025 22
Dezember 2025 11
Januar 2026 27
Februar 2026 9
März 2026 52
Bis 23. April 2026 18
Die Nutzung des allgemeinen Datenschutzcockpits unter Verwendung
der Identifikationsnummer (IDNr) kann erst erfolgen, wenn die
technischen Voraussetzungen zur Nutzung der IDNr im AZR vorliegen. Daher
treten die Regelungen zur Speicherung der Identifikationsnummer im
AZR nach Artikel 22 des Registermodernisierungsgesetzes an dem Tag
in Kraft, an dem das Bundesministerium des Innern im
Bundesgesetzblatt bekannt gibt, dass die technischen Voraussetzungen für die
Verarbeitung der IDNr nach § 139b der Abgabenordnung vorliegen.
Als erstes Pilotregister des Bundes zur Verarbeitung der IDNr ist das
Nationale Waffenregister (NWR) vorgesehen. Nach Abschluss der
Pilotierungsphase und Verarbeitung der daraus gewonnen Erkenntnisse
erfolgt die Umsetzung zur Verarbeitung der IDNr im AZR.
17. Abgeordnete
Clara Bünger
(Die Linke)
Mit welchen Zahlen und Argumenten hat die
Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission
begründet, dass weiterhin Binnengrenzkontrollen
erforderlich und verhältnismäßig seien, obwohl
nach meiner Auffassung angesichts der deutlich
zurückgegangenen Zahl unerlaubter Einreisen
(vgl. Bundestagsdrucksachen 21/4922 und
20/15044) nicht die Rede davon sein kann, dass
eine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen
Ordnung oder der inneren Sicherheit vorliegt wegen
einer „außergewöhnlichen Situation, in der
plötzlich [sic] eine sehr hohe Zahl unerlaubter
Migrationsbewegungen“ stattfindet (Artikel 25
Absatz 1 c des Schengener Grenzkodex, SGK),
insbesondere auch im Rahmen der Risikobewertung,
in der Informationen zum „plötzlich erheblichen
Umfang unerlaubter Migrationsbewegungen“ und
zur voraussichtlichen Entwicklung und Dauer der
behaupteten Bedrohung erforderlich sind
(Artikel 27 Absatz 2 und 3 SGK, bitte so genau wie
möglich darlegen), und wie begründet die
Bundesregierung ihr Festhalten an
Binnengrenzkontrollen („Die Welt“ vom 20. April 2026)
angesichts des Urteils des Verwaltungsgerichtshofs
München vom 9. April 2026 (10 BV 25.901),
nach dem die Binnengrenzkontrollen in den
Jahren 2021 bis 2023 rechtswidrig waren
(Randnummer 28), weil keine neuen Bedrohungen vorlagen,
sondern lediglich Neubewertungen der typischen
Folgen von Migrationsbewegungen durch die
Bundesregierung vorgenommen wurden, und in
dem es heißt, dass auch die geänderte, geltende
Fassung des SGK von einem gleichen Verständnis
wie die vorherige getragen ist (Randnummer 36
f), d. h., dass die Einführung oder Verlängerung
von Grenzkontrollen nur in einer
außergewöhnlichen Situation plötzlich sehr vieler unerlaubter
Einreisen in Betracht kommt (bitte in
Auseinandersetzung mit der Urteilsbegründung darlegen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 28. April 2026
Die erneute Verlängerung der mit Wirkung vom 16. September 2024
vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen an den
landseitigen deutschen Binnengrenzen zu Frankreich, Luxemburg, Belgien,
den Niederlanden und Dänemark sowie im weiteren Verlauf zu
Österreich, Polen, der Schweiz und der Tschechischen Republik, derzeit bis
einschließlich 15. September 2026, war und ist aus Sicht des
Bundesministeriums des Innern erforderlich, um insbesondere das illegale/
irreguläre Migrationsgeschehen weiter und nachhaltig zu dämpfen und der
Belastung der Systeme in der Bundesrepublik Deutschland durch das
insgesamt zu hohe Migrationsgeschehen in den letzten Jahren
entgegenzuwirken.
Die Verlängerung der bestehenden Binnengrenzkontrollen an allen
landseitigen deutschen Binnengrenzen über den 15. März 2026 hinaus bis
derzeit einschließlich 15. September 2026 hat das Bundesministerium
des Innern im Wesentlichen mit den nachstehenden Ausführungen
begründet. Das weiterhin zu hohe illegale/irreguläre Migrationsgeschehen
über die Schengen-Außengrenzen in die Europäische Union mit
anschließenden Weiterreisen, u. a. nach Deutschland, belegt, dass der
Grenzschutz an den europäischen Außengrenzen derzeit nach wie vor
noch nicht ausreichend wirksam ist. Das derzeitige illegale/irreguläre
Migrationsgeschehen nach Deutschland ist trotz Rückgang derzeit
weiterhin zu hoch. Insgesamt stellte die Bundespolizei im Jahr 2025 allein
in ihrer Zuständigkeit rund 63.000 unerlaubt eingereiste Personen fest.
Zudem blieb das Ausmaß der aufgedeckten Schleuserkriminalität nach
wie vor zu hoch: Im Jahr 2025 wurden allein von der Bundespolizei
etwa 1.500 Schleusungshandlungen durch etwa 1.600 Schleuser
festgestellt. Dabei ist angesichts der Inlandfeststellungen anderer Behörden
durchaus von einem größeren Dunkelfeld auszugehen. Auch die nach
wie vor beachtliche Anzahl der Feststellungen von geschleusten
Personen (im Jahr 2025 allein durch die Bundespolizei rund 4.200) ist ein
Beleg dafür, dass die Schleusungsrouten noch nicht nachhaltig genug
gestört werden konnten. Bei der Betrachtung ist nicht nur die Anzahl des
illegalen/irregulären Migrationsgeschehens einschließlich des
Asylzugangs allein, sondern auch die Stetigkeit dieses Zustroms über die
zurückliegenden Jahre zu bewerten. Die Europäische Kommission hat in
ihrem am 11. November 2025 veröffentlichten Durchführungsbeschluss
zur Feststellung, welche Mitgliedstaaten unter Migrationsdruck stehen,
sich in einer ausgeprägten Migrationslage befinden oder in Gefahr von
Migrationsdruck sind, Deutschland als in Gefahr von Migrationsdruck
eingestuft. Die Europäische Kommission hat ausdrücklich anerkannt,
dass – neben der besonders hohen Zahl an unerlaubten Einreisen im
Berichtszeitraum – Deutschland auch aufgrund der sehr hohen Zahl an
Asylanträgen in den vergangenen zehn Jahren sowie der Aufnahme der
meisten ukrainischen Schutzsuchenden in der EU (in absoluten Zahlen)
besonders belastet ist. So wurden im Jahr 2025 in Deutschland 168.543
Asylanträge gestellt, davon 113.236 Erstanträge und 55.307
Folgeanträge. Darüber hinaus wurden im Jahr 2025 im Rahmen des Dublin-
Verfahrens 35.942 Übernahmeersuchen von Deutschland an die
Mitgliedstaaten gestellt. 13.577 dieser Übernahmeersuchen wurden durch die
Mitgliedstaaten abgelehnt; Zustimmungen gingen in 23.912 Verfahren ein,
nur 5.377 Überstellungen wurden vollzogen. Einige Mitgliedstaaten
haben einseitig-restriktive Überstellungsmodalitäten vorgegeben, ein
Mitgliedstaat hat die Annahme von Überstellungen vollständig ausgesetzt.
Im Jahr 2025 stellten insgesamt 15.311 Personen einen Asylantrag in
Deutschland, denen zuvor bereits ein Schutzstatus (Asyl) in
Griechenland zuerkannt wurde. Nicht nur die isolierte Betrachtung der Anzahl
des illegalen/irregulären Migrationsgeschehens einschließlich des
Asylzugangs allein, sondern auch die Stetigkeit dieses Zustroms über die
zurückliegenden Jahre be- bzw. überlastet die Aufnahme- und
Integrationssysteme in Bund, Ländern und Kommunen. Hinzu kommen die
andauernden Herausforderungen für die Unterbringung und Versorgung der
rund 1,3 Mio. aus der Ukraine kriegsbedingt geflüchteten Personen. Die
in diesem Zusammenhang genutzten Kapazitäten und Ressourcen der
Kommunen und Länder sind bereits deutlich überlastet.
Die Belastung der Aufnahme- und Integrationssysteme brachte wichtige
Infrastrukturbereiche wie Wohnen, Bildung und Gesundheitsversorgung
zunehmend an ihre Grenzen.
Zudem bestehen vor dem Hintergrund der Lageentwicklungen im Nahen
und Mittleren Osten sowie in Süd-/Zentralasien eine teilweise fragile
Sicherheitslage sowie Sicherheitsgefährdungen, die von dort auf Europa
und die Bundesrepublik Deutschland wirken können. Die erneute
Verlängerung der gegenständlichen Binnengrenzkontrollen ermöglicht
weiterhin Kontrollen aus Anlass des Grenzübertritts. Dadurch können u. a.
Schleusungshandlungen gezielter und frühzeitiger erkannt und
unterbunden sowie damit Gefahren für die Gesundheit und das Leben der
geschleusten Personen zum frühestmöglichen Zeitpunkt abgewehrt
werden. Insbesondere ermöglichen temporäre Binnengrenzkontrollen das
unmittelbare und rasche Ergreifen von einreiseverhindernden und
aufenthaltsbeendenden Maßnahmen nach europäischem und nationalem
Recht bei Personen, welche nicht die Voraussetzungen für die Einreise
und den Aufenthalt erfüllen. Sie ermöglichen es auch, Personen, die eine
Gefahr darstellen, frühzeitig zu identifizieren und mit entsprechenden
polizeilichen Maßnahmen zu reagieren, wodurch die Gefahr bereits an
der Grenze abgewendet werden kann. Die erneute Verlängerung der
Binnengrenzkontrollen im vorgenannten Zeitraum ist auch geboten, um die
Nachhaltigkeit des erzielten derzeit temporären Rückgangs des illegalen/
irregulären Migrationsgeschehens zu festigen und einen in der Regel
saisonal zu erwartenden Anstieg in den anstehenden Frühjahrs- und
Sommermonaten zu verhindern. Die Verlängerung der
Binnengrenzkontrollen ist erforderlich, geeignet, angemessen und im Ergebnis
verhältnismäßig, auch weil mildere (grenz-)polizeiliche Maßnahmen derzeit nicht
gleichsam wirksam sind, um dem illegalen/irregulären
Migrationsgeschehen konsequent und entschieden entgegenzutreten und die
Systeme zu entlasten. Schwachstellen an den europäischen Außengrenzen
müssen derzeit noch mit Binnengrenzkontrollen kompensiert werden.
Die Entscheidung vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH)
am 9. April 2026 bezieht sich auf eine alte Fassung des Schengener
Grenzkodexes, die nicht mehr gültig ist. Die derzeit vorübergehend
wiedereingeführten und über den 15. März 2026 hinaus verlängerten
Binnengrenzkontrollen basieren auf dem novellierten Schengener
Grenzkodex, der am 10. Juli 2024 in Kraft getreten ist. Die laufenden
Binnengrenzkontrollen sind nach Auffassung des Bundesministeriums des
Innern rechtmäßig und werden fortgesetzt. Die Einlegung von
Rechtsmitteln gegen das Urteil des BayVGH wird geprüft.
18. Abgeordnete
Clara Bünger
(Die Linke)
Wie viele Personen wurden im ersten Quartal
2026 aus Deutschland abgeschoben (bitte die
Gesamtzahl nennen und zusätzlich differenzieren
nach den zehn wichtigsten Zielstaaten der
Abschiebungen, bitte auch die Zahlen für die
Zielstaaten Afghanistan, Syrien und Iran nennen), und
wie viele der im ersten Quartal 2026
abgeschobenen Personen waren 0 bis 13 Jahre alt, 14 bis
17 Jahre alt, 60 bis 70 Jahre alt, über 70 Jahre alt?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 28. April 2026
Im Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. März 2026 wurden 4.807
Personen aus Deutschland abgeschoben. Die weiteren erfragten Daten
sind in den nachfolgenden Übersichten aufgeführt.
Zielstaaten
im Sinne der Frage
Anzahl
abgeschobener Personen
Türkei 601
Georgien 266
Nordmazedonien 230
Spanien 192
Marokko 178
Algerien 178
Frankreich 174
Kroatien 172
Albanien 171
Bulgarien 170
Afghanistan 27
Syrien 3
Iran 3
Nach Altersgruppe Anzahl
abgeschobener Personen
0 bis 13 547
14 bis 17 146
60 bis 70 92
71 und älter 7
19. Abgeordnete
Clara Bünger
(Die Linke)
In welchen Fällen hat die Bundespolizei in den
vergangenen fünf Jahren wegen Angriffen auf
deutsch beflaggte Schiffe der zivilen
Rettungsflotte im Mittelmeer ermittelt, nachdem diese, wie
berichtet, von Milizen der „libyschen
Küstenwache“ beschossen wurden, und welche Ergebnisse
liegen dazu jeweils vor?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 28. April 2026
Die Bundespolizei hat in den vergangenen fünf Jahren in drei Fällen
wegen Angriffen auf deutsch beflaggte Schiffe polizeiliche Ermittlungen
eingeleitet.
Weitergehende Auskünfte zu diesen Ermittlungsverfahren können nicht
– auch nicht in eingestufter Form – erteilt werden. Denn trotz der
grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des
Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier nach sorgfältiger
Abwägung der betroffenen Belange im Einzelfall das Informationsinteresse
des Parlaments hinter des berechtigte Geheimhaltungsinteresse zum
Schutz der Ermittlungen zurück. Das Interesse der Allgemeinheit an der
Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege leitet sich aus
dem Rechtsstaatsprinzip ab und hat damit ebenfalls Verfassungsrang.
Eine Auskunft zu Erkenntnissen aus den Ermittlungsverfahren würde
den Untersuchungszweck gefährden oder gar vereiteln, weshalb aus dem
Prinzip der Rechtsstaatlichkeit folgt, dass vorliegend das betroffene
Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen
Strafrechtspflege und Strafverfolgung Vorrang vor dem
Informationsinteresse hat.
20. Abgeordneter
Christopher
Drößler
(AfD)
Wie wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
die von dem Bundesminister des Innern
Alexander Dobrindt in der
Bundespressekonferenz am 20. April 2026 für afghanische und
syrische Frauen und Männer dargestellten
Tatverdächtigenbelastungszahlen für Gewaltkriminalität
berechnet?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 30. April 2026
Die Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ) wird gemäß den Richtlinien
für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wie folgt
berechnet:
TVBZ = Ansässige Tatverdächtige ab 8 Jahre x 100.000
Einwohnerzahl ab 8 Jahre
Entsprechend wurde die Anzahl der zum Berichtsjahr 2025 in der PKS
erfassten tatverdächtigen Männer und Frauen mit den genannten
Staatsangehörigkeiten ab 8 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland ausgewertet
und die TVBZ unter Verwendung der entsprechenden
Bevölkerungsdaten gemäß der o. g. Formel berechnet.
Die Informationen zur Berechnung der TVBZ sind auf der Internetseite
des Bundeskriminalamts zur PKS 2025 abrufbar (www.bka.de/DE/Aktu
elleInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/P
KS2025/pks2025_node.html).
21. Abgeordneter
Peter Felser
(AfD)
Welche konkreten wirtschaftlichen
Kompensationsmaßnahmen oder alternativen
Investitionszusagen hat die Bundesregierung seit dem
Amtsantritt von Bundeskanzler Friedrich Merz im Mai
2025 für den Logistikstandort Hamburger Hafen
initiiert, um die im Rahmen der nationalen
Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (EU 2022/2555), die
aus meiner Sicht über das Ziel hinausschießt,
durch verschärfte Sicherheitsüberprüfungen und
Investitionsbeschränkungen (u. a. im Bereich
Hafentechnologie/Kräne) die nach meiner
Auffassung drohenden Umschlagverluste und
Standortnachteile gegenüber der europäischen Konkurrenz
(insbesondere Danzig und Piräus) auszugleichen,
und inwieweit sind durch die Bundesregierung
gezielte steuerliche Anreize für zertifizierte
Sicherheitstechnik geplant?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 28. April 2026
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung
wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der
Bundesverwaltung werden einheitliche europäische Sicherheitsstandards
in deutsches Recht umgesetzt. Ziel ist es, wichtige Einrichtungen und
den europäischen Binnenmarkt zu schützen und deren Abwehrfähigkeit
zu stärken.
Wirtschaftliche Kompensationsmaßnahmen oder alternative
Investitionszusagen im Sinne der Fragestellung sind seitens der
Bundesregierung nicht initiiert worden. Seitens der Bundesregierung sind derzeit
auch keine spezifischen steuerlichen Anreize im Sinne der Fragestellung
geplant.
22. Abgeordneter
Rainer Galla
(AfD)
Wie hoch war nach der Polizeilichen
Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2025 die Zahl der
Tatverdächtigen bei Vergewaltigung, sexueller Nötigung
und sexuellem Übergriff
(Straftatenschlüssel 111000) in den Bundesländern Nordrhein-
Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg sowie
als zusammengefasster Wert a) in den Ländern
Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,
Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, b) in
den Ländern Bremen, Hamburg, Niedersachsen
und Schleswig-Holstein sowie c) in den Ländern
Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland (bitte
jeweils aufschlüsseln nach der Zahl aller
Tatverdächtigen, der Zahl der Tatverdächtigen mit
deutscher Staatsangehörigkeit, der Zahl der
Tatverdächtigen ohne deutsche Staatsangehörigkeit
sowie als Untergruppe hierzu der Gesamtzahl der
Tatverdächtigen mit afghanischer, irakischer,
syrischer bzw. türkischer Staatsangehörigkeit)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 28. April 2026
Die Frage wird mit Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS)
beantwortet.
Für die Auswertung wurde der PKS-Schlüssel 111000 „Vergewaltigung,
sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall
einschließlich mit Todesfolge §§ 177, 178 des Strafgesetzbuches
(StGB)“ zugrunde gelegt. Die Zahl der in den Ländern zum PKS-
Schlüssel 111000 erfassten Tatverdächtigen (TV), differenziert nach
deutschen und nichtdeutschen TV sowie nach den erfragten
Staatsangehörigkeiten, kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
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23. Abgeordnete
Kathrin Gebel
(Die Linke)
Wann ist mit den Ergebnissen der
Wahlrechtskommission in Hinblick auf Parität zu rechnen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 29. April 2026
Die Beratungen der Kommission sind noch nicht abgeschlossen.
24. Abgeordneter
Udo Theodor
Hemmelgarn
(AfD)
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu
vermehrten Einreisen iranischer Staatsbürger seit
dem 28. Februar 2026 vor, und wenn ja, welche?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 28. April 2026
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor.
25. Abgeordnete
Mareike Hermeier
(Die Linke)
Welche realen personellen und materiellen Kosten
sind bei dem von der Jülicher
Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen (JEN) in Auftrag
gegebenen Castortransport von Jülich nach Ahaus am
24./25. März 2026 für die polizeilichen
Sicherungsaufgaben in Euro entstanden (Planungs- und
Einsatzkräfte von Polizei und Rettungsdiensten,
Streckensicherung, Fahrzeugbetriebs- und
Fahrzeugpersonalkosten, Energiekosten wie Diesel
und Benzin, aber auch Strom für z. B.
Generatoren, Wasserwerfer, berittene Polizei,
Hubschrauber, Einsatz von mobilen Toiletten,
Personalkosten der Versorgung der Einsatzkräfte,
Nahrungsmittelkosten für die Einsatzkräfte vor Ort,
Übernachtungskosten und Kosten der Überstunden;
bitte nach Sparten aufschlüsseln), und wer trägt
diese Kosten im Einzelnen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 30. April 2026
Die hier aufgeworfene Frage betrifft einen Einsatz, der alleinig im
Verantwortungsbereich des Landes Nordrhein-Westfalen stattfand. Aus dem
vorgenannten Grund kann das Bundesministerium des Innern zu den
aufgeworfenen Teilfragen keinen Beitrag leisten.
Im Zusammenhang mit dem Einsatz unterstützte die Bundespolizei auf
Grundlage von Artikel 35 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG)
i. V. m. § 11 Absatz 1 Nummer 1 des Bundespolizeigesetzes (BPolG)
das Land Nordrhein-Westfalen mit folgenden Einsatzkräften bzw. -
Leistungen:
• -1- Fachgruppe CBRN (Chemische, biologische, radiologische und
nukleare Gefahren) (-1- Verbindungsbeamter, -1- Strahlenspür- und
Messtrupp, Führungs- und Einsatzmittel gemäß Absprache)
• -1- Trupp Technische Maßnahmen Höhen und Tiefen (TMHT)
inklusive -1- Personenarbeitskorb
• -1- Trupp Polizeiärztlicher Dienst (i. Z. m. mit der Verwendung des
TMHT)
• -1- Trupp Technische Maßnahmen Öffnen und Lösen
• -2- Taktische Kommunikationseinheiten mit Lautsprecherkraftwagen
• -2- Lichtmastanhänger mit Bedienpersonal
• -1- Wasserwerfer 10 mit Besatzung
• -1- Sonderwagen 4 mit Besatzung
• -3- Toilettenkraftwagen mit Bedienpersonal
• -1- Polizeihubschrauber mit Bildübertragung
• -1- Team Drohnenabwehr
Ihre mit der Unterstützung verbundenen Mehrkosten wird die
Bundespolizei gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen gemäß § 11 Absatz 4
Satz 3 BPolG geltend machen.
26. Abgeordneter
Martin Hess
(AfD)
Welche zehn häufigsten Tatörtlichkeiten (z. B.
Schulen, Schwimmbäder, öffentlicher
Nahverkehr), die zu Fällen der Gewaltkriminalität (PKS-
Schlüssel 892000) durch Kinder (unter 14 Jahren)
und Jugendliche (14 bis unter 18 Jahren) erfasst
wurden, wurden für das Jahr 2025 erfasst (bitte
neben den prozentualen Anteilen auch die
absoluten Zahlen angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 27. April 2026
Die Beantwortung erfolgt mit Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik
(PKS) für das Berichtsjahr 2025. Für die Auswertung wurden die PKS-
Schlüssel betrachtet, die dem PKS-Summenschlüssel 892000
„Gewaltkriminalität“ zugeordnet sind (www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/
Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/2025/Interpretation/01_div_
Dok/Uebersicht-Summenschluessel.pdf, S. 7). In der nachstehenden
Tabelle sind die zehn häufigsten Tatörtlichkeiten, die zu Fällen der
„Gewaltkriminalität“ durch Kinder (0 bis 13 Jahre) und Jugendliche (14 bis
17 Jahre) erfasst wurden, aufgeführt.
Tatörtlichkeit Anzahl Fälle
mit mindestens einem
Kind oder einem
Jugendlichen als TV
Anteil an allen
Fällen mit erfasster
Tatörtlichkeit
in Prozent
Sonstige öffentliche Straße, Weg, Platz (ohne Park und
Grünanlage sowie Verkehrseinrichtung/-bereich) 9.299 28,1
Schule 6.113 18,5
Sonstige Tatörtlichkeit* 4.272 12,9
in Mehrfamilienhaus/Wohnblock 1.793 5,4
Park, Grünanlage (öffentliche) 1.357 4,1
Haltestelle für ÖPV (öffentlicher Personenverkehr)
außerhalb des Bahnhofs 1.189 3,6
sonstige Wohnung 1.046 3,2
Sonstige TÖ Bahnhof 986 3,0
Sonstige Sport-, Erholungs- und Freizeiteinrichtung 803 2,4
Sonstiger Parkplatz 698 2,1
* Keine spezifische Tatörtlichkeit des Kataloges
27. Abgeordneter
Martin Hess
(AfD)
Wie hat sich im Bereich der Gewaltkriminalität
der jeweilige Anteil der tatverdächtigen Kinder
und Jugendlichen im Jahr 2025 entwickelt
(bezogen auf die jeweilige Gesamtanzahl der
Tatverdächtigen dieser Altersgruppen im Bereich der
Gewaltkriminalität und nach deutschen und
nichtdeutschen Tatverdächtigen differenziert;
Aufschlüsselungsbeispiel: Antwort der
Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 17 auf
Bundestagsdrucksache 21/42), und welche fünf
Nationalitäten waren unter den nichtdeutschen
Tatverdächtigen in der jeweiligen Altersgruppe in
den erfragten Zeiträumen jeweils am häufigsten
vertreten (bitte in absoluten Zahlen angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 27. April 2026
Die Beantwortung erfolgt mit Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik
(PKS) für das Berichtsjahr 2025. Die erbetenen Informationen zu den
jeweiligen absoluten Zahlen und Anteilen der nichtdeutschen
Tatverdächtigen bei Kindern (0 bis 13 Jahre) und Jugendlichen (14 bis
17 Jahre) an der Gesamtzahl der Tatverdächtigen dieser Altersgruppen
beim PKS-Schlüssel 892000 „Gewaltkriminalität“ (www.bka.de/Shared
Docs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/2025/I
nterpretation/01_div_Dok/Uebersicht-Summenschluessel.pdf, S. 7)
können der folgenden Tabelle entnommen werden.
Jahr Tatverdächtige Kinder
(0 bis 13 Jahre)
Tatverdächtige Jugendliche
(14 bis 17 Jahre)
Tatverdächtige
insgesamt
Nichtdeutsche
Tatverdächtige
Tatverdächtige
insgesamt
Nichtdeutsche
Tatverdächtige
Anzahl Anzahl Prozent
an insgesamt
Anzahl Anzahl Prozent
an insgesamt
2025 14.235 5.162 36,3 29.070 11.318 38,9
Die fünf Nationalitäten, die unter den nichtdeutschen Tatverdächtigen in
der jeweiligen Altersgruppe am häufigsten vertreten waren, können den
nachstehenden Tabellen entnommen werden.
Staatsangehörigkeit Anzahl TV Kinder
(0 bis 13 Jahre):
Syrien 1.436
Ukraine 508
Afghanistan 404
Bulgarien 327
Rumänien 320
Staatsangehörigkeit
zu folgender Nation
Anzahl TV Jugendliche
(14 bis 17 Jahre):
Syrien 3.513
Afghanistan 1.032
Ukraine 882
Irak 625
Rumänien 624
28. Abgeordnete
Nicole Hess
(AfD)
Wie hat sich die Anzahl der Planstellen in den
einzelnen Bundesministerien zwischen der 20.
und der 21. Wahlperiode prozentual entwickelt?
29. Abgeordnete
Nicole Hess
(AfD)
Wie hat sich die tatsächliche Anzahl der
Beschäftigten (Vollzeitäquivalent) in den einzelnen
Bundesministerien in der 21. Wahlperiode (im
Vergleich zur 20. Wahlperiode) verändert?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 30. April 2026
Die Fragen 28 und 29 werden zusammen beantwortet.
Die Angaben zum Planstellen- und Stellenbestand sind in den
Übersichten zum Bundeshaushalt der jeweiligen Jahre, Teil V (Personalübersicht)
veröffentlicht. Die Daten können den Übersichten getrennt nach
obersten Bundesbehörden und nachgeordnetem Bereich sowie nach
Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen entnommen und die (prozentuale)
Entwicklung daraus hergeleitet werden.
Die Angaben zu den besetzten Stellen ergeben sich aus der Planstellen-
und Stellenübersicht und der darin enthaltenen Ist-Besetzung. Diese
Daten können für jede Behörde dem Teil „Personalhaushalt“ am Ende eines
jeden Einzelplans des Bundeshaushaltsplans entnommen werden.
Unter folgendem Link finden Sie alle Bundeshaushaltspläne: www.bund
eshaushalt.de/DE/Download-Portal/download-portal.html.
30. Abgeordnete
Steffen Janich
(AfD)
Sieht die Bundesregierung in der Entwicklung,
dass Waffen mittels 3D-Drucker und Anleitungen
aus dem Internet mittlerweile von einem
unbegrenzten Personenkreis hergestellt werden
können, und insbesondere vor dem Hintergrund, dass
einer privaten Person die Herstellung einer
funktionsfähigen schultergestützten Flugabwehrrakete
mittels 3D-Druck zum Preis von unter 100 US-
Dollar gelungen ist, und diese Person
anschließend die Anleitung auf YouTube verbreitete, eine
Gefahr für die innere Sicherheit Deutschlands
(www.golem.de/news/hardware-3d-gedruckte-sch
ultergestuetzte-lenkrakete-fuer-96-us-dollar-2603-
206665.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 29. April 2026
Die Bundesregierung stuft die wachsende Zahl an illegaler Herstellung
und Verbreitung von Schusswaffen, beispielsweise mittels 3D-
Druckverfahren, als erhebliche Gefahr ein. Daher befürwortet die
Bundesregierung im Grundsatz den Vorschlag der EU-Kommission, zur Bekämpfung
der illegalen Waffenkriminalität Mindestvorschriften zu Straftaten und
Strafdrohungen zu regeln. Der Vorschlag befasst sich auch mit neuen
Technologien (beispielsweise 3D-Druckverfahren), die zur illegalen
Waffenherstellung genutzt werden können, und hat dabei insbesondere
auch die illegale Herstellung und Verbreitung von Bauplänen als
Problem identifiziert.
31. Abgeordneter
Steffen Janich
(AfD)
Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung
bereits eine Konzeption oder ein
Anforderungsprofil in Bezug auf die Neubeschaffung von
Wasserwerfern für die Bundespolizei?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 30. April 2026
Es existiert keine Konzeption und kein Anforderungsprofil für die
Neubeschaffung von Wasserwerfern für die Bundespolizei.
32. Abgeordnete
Lamya Kaddor
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Sind der Bundesregierung die eingeleiteten
Umstrukturierungsprozesse beim Zentralrat der
Muslime in Deutschland (ZMD) hinsichtlich der
Aussetzung der Mitgliedschaft von Avrupa Türk-
İslam Birliği (ATİB – „Union der Türkisch-
Islamischen Kulturvereine in Europa e. V.“) bekannt
(siehe: www.zentralrat.de/35815.php und www.ze
ntra l ra t .de/35926.php), und wenn ja, welche
Schlussfolgerungen zieht sie daraus für die
Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium
des Innern und dem ZMD beispielsweise im
Rahmen der Deutschen Islamkonferenz (DIK)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 28. April 2026
Die Bundesregierung nimmt die öffentlichen Bekanntmachungen des
Zentralrats der Muslime in Deutschland e. V. zur Aussetzung der
Mitgliedschaft der Union der Türkisch-Islamischen Kulturvereine in Europa
e. V. und ihrer Unterorganisationen zur Kenntnis und beobachtet die
weiteren Entwicklungen.
33. Abgeordnete
Maren Kaminski
(Die Linke)
Welche Kenntnisse hatte das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge (BAMF) über den
mutmaßlichen Subventionsbetrug des Vereins
„Integrationsarbeit Kronsberg“ in Hannover, der vom
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) zur Anzeige gebracht wurde, und wie
fand über den Zeitraum der Förderung die
Kontrolle der rechtmäßigen Mittelverwendung durch
das BAMF statt?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 28. April 2026
Die Kontrolle der Mittelverwendung erfolgte während der gesamten
Projektlaufzeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2025 systematisch
und mehrstufig nach den europäischen Vorgaben. Dem Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge (BAMF), als AMIF-Verwaltungsbehörde
(AMIF – Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds), lagen dabei
zunächst keine Erkenntnisse zu möglichen Unregelmäßigkeiten vor. Im
Rahmen der regulären Projektprüfung im Mai 2025 ergaben sich jedoch
durch eine Zwischenverwendungsnachweisprüfung erste Zweifel an den
vom Träger gemachten Angaben. Parallel zu dieser Prüfung gingen beim
BAMF Ende 2025 anonyme Hinweise zum Verein ein; eine weitere
Mitteilung erreichte das BAMF-Service-Center Anfang 2026. Diese
Hinweise verdichteten die bereits bestehenden Zweifel und führten zu einer
weiteren Prüfintensivierung.
Auf dieser Grundlage wurde Anfang Februar 2026 eine anlassbezogene
Vor-Ort-Kontrolle durchgeführt. Dabei wurden mehrere Verstöße
festgestellt. In der Folge wurde der Zuwendungsbescheid Anfang März 2026
zurückgenommen und unmittelbar folgend Strafanzeige erstattet. Der
Bescheid ist mittlerweile bestandskräftig geworden.
34. Abgeordneter
Ferat Koçak
(Die Linke)
Wie viele Anträge, Entscheidungen, Ablehnungen
bzw. Einbürgerungen hat nach es nach § 15 des
Staatsangehörigkeitsgesetzes seit 2021 gegeben
(bitte nach Jahren auflisten), und wie bewertet die
Bundesregierung die Neuregelung zu § 15 des
Staatsangehörigkeitsgesetzes vor dem
Hintergrund dieser Zahlen (bitte ausführen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 28. April 2026
Gemäß § 36 Absatz 2a und 2b des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG)
erfolgt die statistische Erfassung der Anträge auf Einbürgerung sowie
der Verfahrenserledigungen beginnend ab dem Kalenderjahr 2025
jeweils für das vorausgegangene Jahr. Die entsprechenden Daten für das
Berichtsjahr 2025 werden in der Einbürgerungsstatistik 2025 durch das
Statistische Bundesamt voraussichtlich im Juni 2026 veröffentlicht. Der
Bundesregierung liegen daher keine Informationen zu der Anzahl der
seit 2021 gestellten Einbürgerungsanträge nach § 15 StAG sowie zu der
Anzahl der ablehnenden Entscheidungen vor. Hinsichtlich der Anzahl
der in den Jahren 2021 bis 2024 erfolgten Einbürgerungen wird auf die
jährlich vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte
Einbürgerungsstatistik verwiesen, die über den Link www-genesis.destatis.de/datenbank/o
nline/statistic/12511/details abrufbar ist.
Der überwiegende Teil der Einbürgerungsanträge nach § 15 StAG wird
jedoch von Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland gestellt.
Für die Bearbeitung dieser Einbürgerungsanträge ist das
Bundesverwaltungsamt zuständig (§ 5 des Gesetzes über die Errichtung des
Bundesverwaltungsamts, BVwAG). Die nach Jahren aufgeschlüsselte Anzahl
der dort seit 2021 erfassten Einbürgerungsanträge nach § 15 StAG sowie
der Entscheidungen (ausgestellte Einbürgerungsurkunden bzw.
Ablehnungen) kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Jahr Erfasste
Anträge
Erledigungen
insgesamt
davon
positiv
entschieden
davon
abgelehnt
davon
sonstige
Erledigungen
2021 1.094 174 149 0 25
2022 5.427 1.376 1.225 12 139
2023 8.535 2.337 2.153 11 173
2024 18.849 4.451 4.245 2 204
2025 15.528 7.589 7.207 9 373
2026
(bis einschl.
31.03.)
3.308 2.679 2.413 0 266
Die in der Tabelle aufgeführten Zahlen der positiven Entscheidungen
(ausgestellte Einbürgerungsurkunden) sind nicht identisch mit den
Angaben in der Einbürgerungsstatistik des Statistischen Bundesamts (siehe
oben), da Einbürgerungen in der Einbürgerungsstatistik erst nach ihrem
Wirksamwerden erfasst werden. Voraussetzung hierfür ist die
Aushändigung der Einbürgerungsurkunde (§ 16 Satz 1 StAG), die im Ausland
längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Sonstige Erledigungen sind:
Antragsrücknahmen, antragstellende Person verstorben, Einstellung wegen
Nichtmitwirkung, Zuständigkeitswechsel, fehlerhafte
Verfahrensanlegung, Wechsel in ein anderes Verfahren (z. B. Einbürgerung nach
Artikel 116 Absatz 2 des Grundgesetzes – GG).
Mit § 15 StAG ist 2021 durch das Vierte Gesetz zur Änderung des
Staatsangehörigkeitsgesetzes – parallel und ergänzend zur
Wiedergutmachungsvorschrift des Artikels 116 Absatz 2 GG – ein Anspruch auf
Wiedergutmachungseinbürgerung für Personen geschaffen worden, die von
NS-Verfolgungsmaßnahmen betroffen waren, aber nach Artikel 116
Absatz 2 GG nicht wiedereinbürgerungsberechtigt sind, weil sie nicht
förmlich ausgebürgert worden sind. Der Einbürgerungsanspruch besteht auch
für deren Abkömmlinge. Mit dem gesetzlichen Einbürgerungsanspruch
nach § 15 StAG haben die Wiedergutmachungsregelungen das von
Seiten der Betroffenen geforderte symbolische Gewicht erhalten, der zudem
weitere Personenkreise, für die zuvor nie eine spezielle
Wiedergutmachungsregelung vorgesehen war, umfassend einbezieht. Die hohen
Antragszahlen und die geringe Zahl an Ablehnungen zeigen, dass durch die
Regelung des § 15 StAG den Interessen der betroffenen Personen
umfassend Rechnung getragen wird.
35. Abgeordneter
Ferat Koçak
(Die Linke)
Wie viele Anträge, Entscheidungen, Ablehnungen
bzw. Einbürgerungen hat es nach Artikel 116
Absatz 2 des Grundgesetzes seit 2021 gegeben (bitte
nach Jahren auflisten), und wie bewertet die
Bundesregierung die Neuregelung zu § 15 des
Staatsangehörigkeitsgesetzes vor dem Hintergrund
dieser Zahlen (bitte ausführen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 28. April 2026
Die Anzahl der im Bundesverwaltungsamt erfassten Anträge auf
Wiedergutmachungseinbürgerung nach Artikel 116 Absatz 2 Satz 1 des
Grundgesetzes (GG) sowie der Entscheidungen (ausgestellte
Einbürgerungsurkunden bzw. Ablehnungen) kann der nachfolgenden Tabelle
entnommen werden.
Jahr Erfasste
Anträge
Erledigungen
insgesamt
davon
positiv
entschieden
davon
abgelehnt
davon
sonstige
Erledigungen
2021 6.654 9.880 9.457 8 415
2022 5.972 6.090 5.279 5 806
2023 5.454 4.245 3.618 0 627
2024 13.556 6.173 5.298 23 852
2025 14.148 9.714 8.547 23 1.144
2026
(bis einschl.
31.03.)
2.655 3.114 2.547 5 562
Die in der Tabelle aufgeführten Zahlen der positiven Entscheidungen
(ausgestellte Einbürgerungsurkunden) sind nicht identisch mit den
Angaben in der Einbürgerungsstatistik des Statistischen Bundesamts
(abrufbar unter dem Link: www-genesis.destatis.de/datenbank/online/statist
ic/12511/details), da Einbürgerungen in der Einbürgerungsstatistik erst
nach ihrem Wirksamwerden erfasst werden. Voraussetzung hierfür ist
die Aushändigung der Einbürgerungsurkunde (§ 16 Satz 1 des
Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG)), die im Ausland längere Zeit in Anspruch
nehmen kann. Sonstige Erledigungen sind: Antragsrücknahmen,
antragstellende Person verstorben, Einstellung wegen Nichtmitwirkung,
Zuständigkeitswechsel, fehlerhafte Verfahrensanlegung, Wechsel in ein
anderes Verfahren (z. B. Einbürgerung nach § 15 StAG). Einen Anspruch
auf Wiedereinbürgerung nach Artikel 116 Absatz 2 GG haben Personen,
denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die deutsche
Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen
entzogen worden ist, sowie deren Abkömmlinge. Mit der Regelung des
§ 15 StAG wurde darüber hinaus ein gesetzlicher Anspruch auf
Wiedergutmachungseinbürgerung für Personen geschaffen, die von
nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen betroffen waren, aber keinen
Anspruch auf Wiedererwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nach der
Wiedergutmachungsvorschrift des Artikels 116 Absatz 2 GG haben,
weil sie nicht förmlich ausgebürgert worden sind. Der
Einbürgerungsanspruch nach § 15 StAG besteht auch für ihre Abkömmlinge. Demnach
handelt es sich bei den Regelungen des Artikels 116 Absatz 2 GG und
des § 15 StAG um zwei unterschiedliche Rechtsgrundlagen der
staatsangehörigkeitsrechtlichen Wiedergutmachung nationalsozialistischen
Unrechts, sodass sich eine Bewertung im Sinne der Fragestellung für die
Bundesregierung nicht erschließt.
36. Abgeordneter
Ferat Koçak
(Die Linke)
Hat die Bundesregierung eine Einladung zu der
von der US-Regierung geplanten Anti-Antifa-
Konferenz erhalten, und wenn ja, werden
Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung an der
Konferenz teilnehmen (vgl. www.nd-aktuell.de/ar
tikel/1198757.transatlantische-repression-trump-p
lant-internationalen-anti-antifa-gipfel.html)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 28. April 2026
Der Bundesregierung liegt keine förmliche Einladung der Regierung der
Vereinigten Staaten von Amerika (USA) zu einer „Anti-Antifa-
Konferenz“ vor.
37. Abgeordneter
Sascha Lensing
(AfD)
Welche konkreten Maßnahmen haben
Bundesbehörden seit der Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 21/4639 ergriffen, um
eigenständig Erkenntnisse zu möglichen
Deutschlandbezügen im Zusammenhang mit den sogenannten
Epstein-Files zu gewinnen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 28. April 2026
Die deutschen Sicherheitsbehörden und die Sicherheitsbehörden der
Vereinigten Staaten von Amerika (USA) arbeiten auch und gerade im
operativen Bereich eng und vertrauensvoll zusammen. Deshalb werden
die US-Partnerbehörden sowohl der Polizei- als auch der
Nachrichtendienste im Rahmen der bestehenden intensiven Arbeitsbeziehungen
informieren, sobald sich aus den sogenannten Epstein Files Hinweise auf
deutsche Täter oder Opfer ergeben. Gleichwohl haben sich die
Bundessicherheitsbehörden in diesem Sinne zusätzlich nochmals an die US-
Partnerbehörden gewandt.
Mit Bekanntwerden der Veröffentlichungen zum Themenkomplex
„Epstein“ hat die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU)
als geldwäscherechtliche Meldestelle ein spezifisches Monitoring über
ihren Datenbestand eingerichtet, um zugehörige Verdachtsmeldungen zu
identifizieren, priorisiert zu analysieren sowie – bei Vorliegen der
zugehörigen Voraussetzungen – an zuständige nationale
Strafverfolgungsbehörden oder ausländische Partnerbehörden abzugeben. Die FIU prüft
zudem regelmäßig, ob die von ihr – insbesondere im Austausch mit
Strafverfolgungsbehörden – festgelegten Kriterien zur risikobasierten
Filterung eingehender Verdachtsmeldungen unter anderem im Kontext
aktueller Entwicklungen anzupassen sind. Im Übrigen wird auf die
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD
auf Bundestagsdrucksache 21/4639 verwiesen. Neue Erkenntnisse liegen
der FIU nicht vor.
In Bezug auf die Aufsicht durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ist darauf hinzuweisen, dass die Antwort auf Ihre
Frage sich auf Einzelinstitute und deren Aufsicht durch die Bafin
bezieht. Die Antwort zu Ihrer Frage ist daher als Verschlusssache mit dem
Grad „VS-Vertraulich“ eingestuft. Eine eingestufte Beantwortung ist im
Rahmen einer Güterabwägung geboten, sofern gleich- oder
höherwertige Güter von Verfassungsrang betroffen sind, die mit dem
Informationsanspruch kollidieren. Einer offenen Beantwortung parlamentarischer
Fragen kann das Wohl des Bundes oder eines Landes (Staatswohl)
entgegenstehen, das durch das Bekanntwerden geheimhaltungsbedürftiger
Informationen gefährdet werden kann (vgl. Bundesverfassungsgericht
(BVerfGE) 124, 78 [123]). Die Funktionsfähigkeit staatlicher Aufsicht
über Banken und andere Finanzinstitute und die Stabilität des
Finanzmarktes sind Belange des Staatswohls, die die Antwortpflicht der
Bundesregierung auf parlamentarische Fragen beschränken können (vgl.
BVerfGE 147, 50, LS 6b). Die Kontroll- und Aufsichtstätigkeit der
Bafin dient der Stabilität des Finanzmarkts und der Prävention von
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Sie unterliegt strengen
Sicherheits- und Datenschutzstandards, sodass diese Informationen
grundsätzlich bereits geheimhaltungsbedürftig sind. Ein Bekanntwerden der
Kenntnisse und konkreten Vorgehensweise der Bafin in Einzelfällen im
Bereich der Aufsicht von Kreditinstituten sowie der Bekämpfung von
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wäre für die erfolgreiche
Durchführung entsprechender Aufsichtsmaßnahmen und somit für die
Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland
mindestens nachteilig. Es könnte dadurch die Effektivität und generell die
Ausübung der Kontroll- und Aufsichtsaufgaben der Bafin in anderen Fällen
nachteilig beeinflusst werden. Das Staatswohl könnte daher gefährdet
werden.
Im Falle von Auskünften, die sich auf die Bewertung der
Geschäftstätigkeit von einzelnen Instituten durch die Bafin beziehen, sind zudem
regelmäßig Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Artikel 12 Absatz 1
des Grundgesetzes (GG)) sowie das Grundrecht auf informationelle
Selbstbestimmung des jeweiligen Instituts (Artikel 2 Absatz 1 GG
i. V. m. Artikel 1 Absatz 1 GG) betroffen.
Die Bafin unterliegt daher gemäß § 9 des Kreditwesengesetzes (KWG)
und § 54 des Geldwäschegesetzes (GwG) strengen
Verschwiegenheitsregelungen. Einfachgesetzliche Verschwiegenheitsregelungen sind für sich
genommen zwar nicht geeignet, den parlamentarischen
Informationsanspruch zu beschränken (vgl. BVerfGE 147, 50 [133]). Sie können aber
insoweit von Relevanz sein, als sie einen Ausgleich konfligierender
(Verfassungs-)Rechte darstellen (vgl. BVerfGE 147, 50).
Es ist deshalb eine sorgfältige Güterabwägung erforderlich, die hier im
Ergebnis dazu führt, dass die Antwort auf Ihre Frage nach Abwägung
des Informationsinteresses des Fragestellers mit den oben genannten
Interessen, insbesondere mit der Funktionsfähigkeit staatlicher Aufsicht
über Kreditinstitute und den Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen von
Unternehmen nach Artikel 12 Absatz 1 GG mit dem Grad „VS-
Vertraulich“ einzustufen und in der Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages zu hinterlegen sind.1
38. Abgeordneter
Sascha Lensing
(AfD)
In welchem Umfang hat die Bundesregierung seit
dem Jahr 2025 Erkenntnisse aus laufenden
Ermittlungen im Fall Epstein anderer europäischer
Staaten (insbesondere Polen, Litauen, Frankreich
und Norwegen) ausgewertet, und welche
Schlussfolgerungen wurden hieraus für Deutschland
gezogen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 27. April 2026
Zu den Einzelheiten von strafrechtlichen Rechtshilfeersuchen äußert
sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht. Gerade bei der
Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Strafrechtshilfe ist die international
praktizierte Vertraulichkeit des Verfahrens Voraussetzung für künftige
effektive Zusammenarbeit. Trotz der grundsätzlichen
verfassungsrechtlichen Pflicht der Bundesregierung, Informationsansprüche des Deutschen
Bundestages zu erfüllen, tritt hier deshalb nach sorgfältiger Abwägung
der betroffenen Belange das Informationsinteresse des Parlaments hinter
den berechtigten Interessen an einer effektiven Zusammenarbeit in
Belangen der Strafverfolgung zurück. Das Interesse Deutschlands an der
Gewährleistung einer funktionstüchtigen internationalen
Zusammenarbeit in Strafsachen leitet sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ab und hat
damit ebenfalls Verfassungsrang.
Im Hinblick auf die allgemeine Zusammenarbeit der
Sicherheitsbehörden bei der Auswertung der „Epstein-Files“ wird auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Mündliche Frage 40 des Abgeordneten Knuth
Meyer-Soltau, Plenarprotokoll 21/67, verwiesen.
1 Das Bundesministerium des Innern hat einen Teil der Antwort als „VS-Vertraulich“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
39. Abgeordneter
Sascha Lensing
(AfD)
Gibt es allgemeine Prüfmechanismen bei
deutschen Sicherheitsbehörden, um mögliche
sicherheitsrelevante Risiken durch Kontakte deutscher
Entscheidungsträger zu international vernetzten
Straftätern oder deren Umfeld frühzeitig zu
erkennen bzw. zu bewerten, und wenn ja, welche, und
wie funktionieren diese?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 27. April 2026
Beschäftigte des öffentlichen Dienstes des Bundes, die mit der
Ausübung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit gemäß § 1 des
Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) betraut werden sollen, sind vorher
einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Dies umfasst u. a.
Tätigkeiten mit Zugang zu Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades
„VS‑Vertraulich“ oder höher sowie Tätigkeiten an
sicherheitsempfindlichen Stellen in lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen. Die
konkreten Arten sicherheitsempfindlicher Tätigkeiten sind in § 1
Absatz 2 SÜG geregelt, der betroffene Personenkreis in § 2 SÜG. Die
Überprüfung dient dazu, mögliche Sicherheitsrisiken gemäß § 5 SÜG
auszuschließen, die der Betrauung mit einer sicherheitsempfindlichen
Tätigkeit entgegenstehen. Die mitwirkende Behörde (Bundesamt für
Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst oder Bundesamt für den
Militärischen Abschirmdienst) führt im Auftrag der für die
Sicherheitsüberprüfung zuständigen Stelle die erforderlichen Maßnahmen durch.
Die konkreten Überprüfungsmaßnahmen sind insbesondere in § 12 SÜG
geregelt.
40. Abgeordneter
Dr. Konstantin von
Notz
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Nimmt der Bundesminister des Innern, Alexander
Dobrindt, vor dem Hintergrund der jüngsten,
durch den Bundesminister für Digitales und
Staatsmodernisierung, Dr. Karsten Wildberger,
geäußerten Skepsis gegenüber dem Unternehmen
(vgl. „Digitale Souveränität: Wildberger will
weniger Microsoft und Palantir“ www.heise.de/ne
ws/Digitale-Souveraenitaet-Wildberger-will-weni
ger-Microsoft-und-Palantir-11257484.html) und
der Tatsache, dass sich nach den Spitzen der
Nachrichtendienste des Bundes und des
Bundeskriminalamts (BKA) nunmehr bereits der dritte
Bundesminister kritisch öffentlich positioniert hat,
mittlerweile von einer möglichen Beschaffung der
Software des öffentlich in der Kritik stehenden
US-Unternehmens Palantir um Peter Thiel für
Sicherheitsbehörden des Bundes Abstand, und
bleibt die Bundesregierung weiterhin auch
angesichts des Umstands, dass die Frage öffentlich
immer wieder kontrovers diskutiert wird und von
zentraler Bedeutung für die zukünftige
Sicherheitsarchitektur Deutschlands ist, bei ihrer
bisherigen Position, dass „die jeweils zuständigen
Ressorts im Rahmen der geltenden
Zuständigkeitsordnung“ entscheiden und „eine gesonderte
Positionierung der Bundesregierung […] nicht
erforderlich“ sei (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 52 auf
Bundestagsdrucksache 21/4573)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 28. April 2026
Die Bundesregierung hält an ihrer bisherigen Position fest.
Entscheidungen über etwaige Beschaffungen werden von den jeweils zuständigen
Ressorts im Rahmen der geltenden Zuständigkeitsordnung und unter
Berücksichtigung der fachlichen Bedarfe getroffen. Eine gesonderte
Positionierung der Bundesregierung ist nicht erforderlich.
Bezüglich der der Fragestellung zu entnehmenden Annahme einer
möglichen Beschaffung der genannten Software für den polizeilichen
Bereich wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung der Kleinen
Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/4923
verwiesen. Der modulare Ansatz zum Aufbau der Fähigkeiten zur Auswertung
und Analyse reduziert die Abhängigkeit von einzelnen Anbietern und
erhöht die digitale Souveränität.
Die Nachrichtendienste des Bundes sind von dieser Antwort
ausgenommen. Die Beantwortung Ihrer Frage in Bezug auf die Nachrichtendienste
des Bundes betrifft solche Informationen, die in besonders hohem Maße
das Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht
beantwortet werden kann. Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger
Abwägung der widerstreitenden Interessen zu der Auffassung gelangt, dass
eine Beantwortung Ihrer Frage nicht erfolgen kann. Das
verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen
Bundestages gegenüber der Bundesregierung findet seine Grenzen in den
gleichfalls Verfassungsrang genießenden schutzwürdigen Interessen des
Staatswohls. Eine Offenlegung der angefragten Informationen birgt die
Gefahr, dass Einzelheiten zur konkreten Methodik und zu in hohem
Maße schutzwürdigen spezifischen Fähigkeiten der Nachrichtendienste des
Bundes bekannt würden. Infolgedessen könnten sowohl staatliche als
auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf spezifische
Vorgehensweisen und Fähigkeiten der Nachrichtendienste des Bundes ziehen. Dies
könnte folgenschwere Einschränkungen der Informationsgewinnung und
Analysefähigkeit zur Folge haben, womit letztlich der gesetzliche
Auftrag der Nachrichtendienste des Bundes – die Sammlung und
Auswertung von Informationen – nicht mehr sachgerecht erfüllt werden könnte.
Die Gewinnung von Informationen ist für die Sicherheit der
Bundesrepublik Deutschland und für die Aufgabenerfüllung der
Nachrichtendienste des Bundes jedoch unerlässlich. Sofern solche Informationen
entfallen oder wesentlich zurückgehen sollten, würden empfindliche
Informationslücken auch im Hinblick auf die Sicherheitslage der
Bundesrepublik Deutschland drohen. Selbst eine Verschlusssachen-Einstufung
und Hinterlegung der angefragten Informationen in der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Bedeutung
für die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste des Bundes nicht
ausreichend Rechnung tragen. Die angefragten Inhalte beschreiben die
Arbeitsweise der Nachrichtendienste des Bundes so detailliert, dass eine
Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern
ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann. Dies gilt umso
mehr für die Frage der Beschaffung nachrichtendienstlich relevanter
Techniken oder Fähigkeiten. Bei einem Bekanntwerden der
schutzbedürftigen Information wäre kein Ersatz durch andere Instrumente der
Informationsgewinnung möglich. Hieraus ergibt sich, dass die erbetenen
Informationen in ihrer Detailtiefe derart schutzbedürftige
Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem
parlamentarischen Informationsrecht in diesem besonderen Einzelfall wesentlich
überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der
Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung
zurückstehen. Dabei ist der Umstand, dass die Antwort verweigert wird,
weder als Bestätigung noch als Verneinung des angefragten Sachverhalts
zu werten.
41. Abgeordneter
Dr. Konstantin von
Notz
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Für welche Sicherheitsbehörden des Bundes
erwägt die Bundesregierung die Beschaffung der
Software des öffentlich in der Kritik stehenden
US-Unternehmens Palantir um Peter Thiel, vor
dem Hintergrund, dass sich neben der Mehrheit
der Landesinnenministerinnen und -minister auch
die Spitzen der Nachrichtendienste des Bundes
und des Bundeskriminalamts (BKA) gegen den
Rückgriff auf die Palantir-Software und für
europäische Alternativen ausgesprochen haben, und
wie wäre der Einsatz der entsprechenden
Programme aus Sicht der Bundesregierung mit allen
Bekräftigungen, die Souveränität Deutschlands
und Europas nachhaltig stärken zu wollen,
vereinbar?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 28. April 2026
Entscheidungen über etwaige Beschaffungen werden von den jeweils
zuständigen Ressorts im Rahmen der geltenden Zuständigkeitsordnung
und unter Berücksichtigung der fachlichen Bedarfe sowie der digitalen
Souveränität getroffen. Bezüglich der der Fragestellung zu
entnehmenden Annahme einer möglichen Beschaffung der genannten Software für
den polizeilichen Bereich wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 21/4923 verwiesen. Der modulare Ansatz zum Aufbau der
Fähigkeiten zur Auswertung und Analyse reduziert die Abhängigkeit von
einzelnen Anbietern und erhöht die digitale Souveränität. Generell kann
und wird die Nutzung von Software durch Bundesbehörden, darunter
auch solcher zum Zweck der Auswertung und Analyse von rechtmäßig
erhobenen Daten, nur im rechtlich zulässigen Rahmen erfolgen.
Die Nachrichtendienste des Bundes sind von dieser Antwort
grundlegend ausgenommen. Eine Beantwortung Ihrer Frage in Bezug auf die
Nachrichtendienste des Bundes beträfe solche Informationen, die in
besonders hohem Maße das Staatswohl berühren und daher selbst in
eingestufter Form nicht beantwortet werden kann. Die Bundesregierung ist
nach sorgfältiger Abwägung der widerstreitenden Interessen zu der
Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung Ihrer Frage nicht erfolgen
kann. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht
des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung findet seine
Grenzen in den gleichfalls Verfassungsrang genießenden
schutzwürdigen Interessen des Staatswohls. Eine Offenlegung der angefragten
Informationen birgt die Gefahr, dass Einzelheiten zur konkreten Methodik
und zu in hohem Maße schutzwürdigen spezifischen Fähigkeiten der
Nachrichtendienste des Bundes bekannt würden. Infolgedessen könnten
sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf
spezifische Vorgehensweisen und Fähigkeiten der Nachrichtendienste des
Bundes ziehen. Dies könnte folgenschwere Einschränkungen der
Informationsgewinnung und Analysefähigkeit zur Folge haben, womit
letztlich der gesetzliche Auftrag der Nachrichtendienste des Bundes – die
Sammlung und Auswertung von Informationen – nicht mehr
sachgerecht erfüllt werden könnte. Die Gewinnung von Informationen ist für
die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und für die
Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste des Bundes jedoch unerlässlich. Sofern
solche Informationen entfallen oder wesentlich zurückgehen sollten,
würden empfindliche Informationslücken auch im Hinblick auf die
Sicherheitslage der Bundesrepublik Deutschland drohen. Selbst eine
VS‑Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen in der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen
Bedeutung für die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste des
Bundes nicht ausreichend Rechnung tragen. Die angefragten Inhalte
beschreiben die Arbeitsweise der Nachrichtendienste des Bundes so
detailliert, dass eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis
von Empfängern ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann.
Dies gilt umso mehr für die Frage der Beschaffung nachrichtendienstlich
relevanter Techniken oder Fähigkeiten. Bei einem Bekanntwerden der
schutzbedürftigen Information wäre kein Ersatz durch andere
Instrumente der Informationsgewinnung möglich. Hieraus ergibt sich, dass die
erbetenen Informationen in ihrer Detailtiefe derart schutzbedürftige
Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem
parlamentarischen Informationsrecht in diesem besonderen Einzelfall
wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der
Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der
Bundesregierung zurückstehen. Dabei ist der Umstand, dass die Antwort
verweigert wird, weder als Bestätigung noch als Verneinung des
angefragten Sachverhalts zu werten.
42. Abgeordneter
Dr. Konstantin von
Notz
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Ist es zutreffend, dass der Bundesminister des
Innern Alexander Dobrindt im Kreis der EU-
Innenministerinnen und -minister forderte, die
Leitlinien der KI-Verordnung für Hochrisiko-Systeme
zu „korrigieren“, da andernfalls
Sicherheitsbehörden in ihrer Arbeit, „insbesondere im Bereich
Biometrie“, eingeschränkt würden (https://fragden
staat.de/artikel/exklusiv/2026/02/dobrindt-will-eu
ropas-ki-verordnung-verwassern/), und wenn ja,
bedeutet dies, dass das Bundesministerium des
Innern inzwischen meine gewichtigen Bedenken
dazu teilt, ob der Einsatz von Systemen zum
biometrischen Abgleich im Internet mit geltendem
europäischem Recht in Einklang zu bringen ist?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 29. April 2026
Es trifft zu, dass sich der Bundesminister des Innern gemeinsam mit
Innenministern anderer EU-Mitgliedstaaten für eine präzisere Auslegung
der KI-Verordnung in den Hochrisiko-Leitlinien der Kommission
eingesetzt hat. Ziel dieses Vorstoßes ist es, die Funktionsfähigkeit der
Sicherheitsbehörden sicherzustellen und zu verhindern, dass auch weniger
eingriffsintensive Ermittlungswerkzeuge durch eine zu weite Auslegung
der KI-Verordnung unverhältnismäßig administrativen technischen
Anforderungen unterworfen werden.
Die Bundesregierung hält vielmehr an der Auffassung fest, dass der
Einsatz solcher Systeme unter Einhaltung der europarechtlichen Vorgaben
und verhältnismäßiger gesetzlicher Rahmenbedingungen rechtssicher
möglich ist. Das gemeinsame politische Engagement des
Bundesministers des Innern mit Innenministern anderer EU-Mitgliedstaaten dient der
Wahrung der Innovations- und Handlungsfähigkeit unter Wahrung eines
wirksamen Schutzes der Grundrechte.
Zudem wird hinsichtlich der Befugnisse zum automatisierten
biometrischen Abgleich mit Daten aus dem Internet auf die
Gesetzgebungsverfahren zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit
sowie zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus
verwiesen.
43. Abgeordneter
Tobias Matthias
Peterka
(AfD)
Wie erklärt sich die Bundesregierung den meiner
Ansicht nach rasanten Anstieg von Gewalttaten
mittels des Tatwerkzeugs Messer, und werden
hieraus konkrete Maßnahmen abgeleitet, und
wenn ja, welche, um dem weiteren Anstieg der
Fallzahlen vorzugreifen (vgl. Junge Freiheit
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2026/2
9-000-messerangriffe-pro-jahr-in-deutschland/,
abgerufen am 20. April 2026)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 28. April 2026
Der Innenministerkonferenz-Bericht „Ausgewählte Zahlen im
Überblick“ zur Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für das Berichtsjahr
2025 enthält ausführliche Informationen zu Messerangriffen und ist über
die Internetseite des Bundeskriminalamts (BKA) abrufbar (www.bka.de/
SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/
2025/FächlicheBroschueren/IMK-Bericht.pdf).
Die darin enthaltenen Daten zeigen, dass im Berichtsjahr 2025 zu
insgesamt 29.243 Straftaten ein „Messerangriff“ in der PKS erfasst wurde.
Dies bedeutet im Vergleich zum Vorjahr einen geringfügigen Anstieg
um 0,8 Prozent (2024: 29.014).
Davon entfielen 50,6 Prozent auf Gewaltkriminalität (2024: 54,3
Prozent), 47,0 Prozent auf Bedrohung (2024: 43,3 Prozent) und 2,4 Prozent
auf sonstige Straftaten, wie beispielsweise Widerstand gegen und
tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen
sowie Nötigung (2024: 2,4 Prozent).
Bei der Gewaltkriminalität insgesamt war im Berichtsjahr 2025 ein
Rückgang der Fallzahlen um 2,3 Prozent auf 212.335 Fälle (2024:
217.277) zu verzeichnen.
Entsprechend dem Rückgang bei Fallzahlen der Gewaltkriminalität ist
die Anzahl der hier als Messerangriffe begangenen Taten
zurückgegangen (-6,1 Prozent, 14.787 Fälle; 2024: 15.741 Fälle). Der Anteil der
Messerangriffe bei Gewaltkriminalität ist dabei jedoch nahezu
gleichgeblieben und liegt im aktuellen Berichtsjahr bei 7,0 Prozent (-0,2
Prozentpunkte).
Mit den Änderungen im Waffengesetz durch das infolge des
Sicherheitspakets nach dem Angriff in Solingen ergangene Gesetz zur
Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems vom 25. Oktober 2024
(Bundesgesetzblatt (BGBl.) I Nr. 332) sind für Bereiche, in denen
typischerweise Menschenansammlungen auftreten und die Ausweich- und
Rückzugsmöglichkeiten dadurch eingeschränkt sind, gesetzliche Verbote
des Führens sämtlicher Messer, also unabhängig von der Klingenlänge,
und Verordnungsermächtigungen der Länder zur Ausweisung von
Waffen- und Messerverbotszonen eingeführt worden. So bestehen für
öffentliche Veranstaltungen und im Personenfernverkehr gesetzliche
Waffen- und Messerverbote; die Länder sind zudem ermächtigt worden,
Waffen- und Messerverbotszonen für sämtliche Messer zum Beispiel an
kriminalitätsbelasteten Orten, wie dem Bahnhofsumfeld, und im
Personennahverkehr auszuweisen.
Die Bundespolizei führt im Rahmen ihrer bahnpolizeilichen
Aufgabenwahrnehmung sowohl regionale als auch bundesweite
Schwerpunkteinsätze zur Bekämpfung der Gewaltkriminalität auf den Bahnhöfen und in
Zügen durch. Die Maßnahmen werden lageangepasst mit einer
Allgemeinverfügung zum Verbot der Mitnahme von sonstigen gefährlichen
Gegenständen kombiniert. Die Bilanz zum letzten bundesweiten
Schwerpunkteinsätze (27. bis 29. März 2026) hat die Bundespolizei am
30. März 2026 unter https://bundespolizei.de/aktuelles/meldungen/bilan
z-des-bundesweiten-schwerpunkteinsatzes veröffentlicht.
Die Bundesregierung misst daneben der Präventionsarbeit bei der
Bekämpfung von Messerkriminalität besondere Bedeutung zu. Das
Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes hat
auf seiner Internetseite Verhaltenstipps veröffentlicht, wie Bürgerinnen
und Bürger sich im öffentlichen Raum schützen können (www.polizei-b
eratung.de/themen-und-tipps/gewalt/gewalt-unterwegs/).
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wurde vereinbart
zu prüfen, inwieweit angesichts der gestiegenen Gewaltkriminalität und
der Gefährlichkeit gefährliche Körperverletzungen mittels einer Waffe
oder eines Messers beziehungsweise mittels einer das Leben
gefährdenden Behandlung künftig als Verbrechen geahndet werden können
(Z. 2927–2930). Die Prüfung innerhalb der Bundesregierung dauert an.
44. Abgeordnete
Filiz Polat
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Stuft die Bundesregierung das Inkrafttreten des
Gesetzes zur Verschärfung der Strafen bei
homosexuellen Handlungen in der Republik Senegal
und die erste Verurteilung auf dieser
Gesetzesgrundlage (siehe KNA-Meldung vom 13. April
2026: Erste Verurteilung nach Anti-
Homosexualitätsgesetz im Senegal) als eine Veränderung der
Rechtslage im Sinne des § 29a Absatz 3 des
Asylgesetzes ein (siehe Antwort der Bundesregierung
auf meine Schriftliche Frage 19 auf
Bundestagsdrucksache 21/5005), und wenn ja, warum hat die
Bundesregierung bisher noch nicht durch
Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates
bestimmt, dass Senegal nicht mehr als sicherer
Herkunftsstaat gilt?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 30. April 2026
Die Bundesregierung beobachtet die tatsächlichen und rechtlichen
Entwicklungen im Senegal fortlaufend, auch mit Blick auf die Frage,
inwiefern die Voraussetzungen für die Bestimmung als sicherer Herkunftsstaat
gegeben sind. Hierzu zählt auch der in der Fragestellung in Bezug
genommene Einzelfall.
Im Übrigen bedeutet die Bestimmung eines Staates als sicher nicht, dass
die Anerkennung als Asylberechtigter, die Zuerkennung der
Flüchtlingseigenschaft oder des subsidiären Schutzes sowie die Feststellung von
Abschiebungsverboten ausgeschlossen ist. Dies zeigt sich auch in der
Entscheidungspraxis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge
(BAMF), nach der senegalesischen Staatsangehörigen im Einzelfall
Asyl oder internationaler Schutz zuerkannt wird.
45. Abgeordnete
Kerstin Przygodda
(AfD)
Welche Staatsangehörigkeiten sind unter
denjenigen ausländischen Tatverdächtigen, die im Jahr
2025 in Deutschland Vergewaltigungen im
besonders schweren Fall begingen, am häufigsten
vertreten (bitte die 14 am häufigsten betroffenen
Staatsangehörigkeiten mit jeweils absoluter Zahl
nennen und bei Doppelstaatlern auch die
Staatsangehörigkeit jenseits der deutschen zählen;
www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/pks-vorste
llung-102.html)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 27. April 2026
Ihre Frage wird mit Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für
das Berichtsjahr 2025 beantwortet.
Die vierzehn häufigsten Staatsangehörigkeiten können nachstehender
Tabelle entnommen werden. Die Informationen sind auch auf der
Internetseite des Bundeskriminalamts abrufbar (www.bka.de/SharedDocs/Do
wnloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/2025/Bund/Tat
verdaechtige/BU-TV-22-T62-TV-Staatsangehoerigkeiten_xls.xlsx).
Staatsangehörigkeit Anzahl Tatverdächtige
zu PKS-Schlüssel 111720
Vergewaltigung im besonders
schweren Fall § 177 Abs. 6
Nr. 1, 2 i. V. m. Abs. 7, 8 StGB
Syrien 53
Afghanistan 33
Türkei 20
Rumänien 18
Bulgarien 13
Polen 13
Irak 12
Ukraine 8
Serbien 8
Ungeklärt 8
Nordmazedonien 6
Pakistan 6
Albanien 4
Kroatien 4
Kosovo 4
Marokko 4
In der PKS werden keine doppelten Staatsangehörigkeiten erfasst.
Wenn eine tatverdächtige Person neben einer anderen
Staatsangehörigkeit die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, wird diese erfasst.
46. Abgeordneter
Dr. Sebastian
Schäfer
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Sind der Bundesregierung die Vorschläge
bekannt, im Einklang mit der gesetzlichen Rente
auch bei der Berechnung der Ruhegehälter
zukünftig den im Laufe eines Berufslebens
individuell erreichten Durchschnittswert der Besoldung
einer Beamtin oder eines Beamten zugrunde zu
legen und damit von der bisherigen Regelung
ruhegehaltsfähiger Dienstbezüge abzuweichen, und
wenn ja, hat sie sich hierzu bereits eine eigene
Position erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 28. April 2026
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gehört zu dem
aus Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes (GG) abgeleiteten und das
Beamtenverhältnis prägenden Grundsatz der Beamtenversorgung, dass
das Ruhegehalt sowohl das zuletzt bezogene Diensteinkommen als auch
die Zahl der Dienstjahre widerspiegeln muss [vgl. BVerfG, Urteil vom
27. September 2005, 2 BvR 1387/02, RdNr. 107]. Die nach diesem
Grundsatz erlassenen Regelungen des Versorgungsrechts knüpfen
deshalb nicht an Durchschnittswerte der Besoldung, sondern an die nach
dem letzten Amt bezogenen ruhegehaltfähigen Dienstbezüge an. Das
Ruhegehalt der Beamten, Richter und Soldaten des Bundes wird dabei
entsprechend der geleisteten ruhegehaltfähigen Dienstzeit berechnet.
Auf der Grundlage der Dienstzeit wird ein sog. Ruhegehaltssatz
ermittelt. Für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit in Vollzeit erhöht sich
der Ruhegehaltssatz um 1,79375 Prozentpunkte. Der aktuell noch im
Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) ausgewiesene
Höchstruhegehaltssatz beträgt 71,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, der
erst bei einer Dienstzeit von mindestens 40 Jahren in Vollzeit erreicht
wird. Durch Anwendung des sog. Einbaufaktors in Höhe von
0,9901 Prozent (§ 5 Absatz 1 Satz 1 zweiter Halbsatz BeamtVG) und
den Abzug nach § 50f BeamtVG liegt der „tatsächliche“
Höchstruhegehaltssatz jedoch bei 69,76 Prozent. Diesen Höchstruhegehaltssatz
erreichen im unmittelbaren Bundesbereich derzeit nur ca. 55,5 Prozent der
Ruhgehaltempfänger.
Die Bundesregierung beabsichtigt, bei der Ausgestaltung des
Beamtenversorgungsrechts auch weiterhin die Maßgaben nach Artikel 33
Absatz 5 GG und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu
beachten.
47. Abgeordneter
Dr. Sebastian
Schäfer
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche konkreten verfassungsrechtlichen
Maßstäbe leitet die Bundesregierung aus Artikel 33
Absatz 5 des Grundgesetzes für die Mindesthöhe
der Versorgung von Bundesbeamtinnen und
Bundesbeamten im Ruhestand ab, und welche
Aussagen des Achten Versorgungsberichts hält die
Bundesregierung für einschlägig für die Frage der
verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer
Absenkung des Höchstruhegehaltssatzes für
Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 29. April 2026
Von der Bundesregierung einzuhaltender verfassungsrechtlicher
Maßstab für die Höhe und Ausgestaltung der Gehälter von
Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten im Ruhestand ist das in Artikel 33 Absatz 5 des
Grundgesetzes (GG) verankerte, zu den hergebrachten Grundsätzen des
Berufsbeamtentums gehörende Alimentationsprinzip. Das
Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn, Beamten und Richtern sowie
ihren Familien lebenslang – also unter Einschluss der Altersversorgung
– einen angemessenen Unterhalt zu gewähren. Besoldung und
Versorgung sind dabei Teilelemente des einheitlichen Tatbestands der
Alimentation und schon bei Begründung des Beamtenverhältnisses garantiert.
Amtsangemessen ist der Unterhalt nur, wenn er nach dem Dienstrang,
nach der mit dem Amt verbundenen Verantwortung und nach der
Bedeutung des Berufsbeamtentums und der rechtsprechenden Gewalt für die
Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen
wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen
Lebensstandards bemessen ist. Dieser Verpflichtung kommt der Dienstherr
gegenwärtig durch Bereitstellung einer Vollversorgung nach. Beamte
haben ihre Altersversorgung und die ihrer Hinterbliebenen nicht selbst zu
veranlassen; stattdessen sind ihre Bruttobezüge von vornherein – unter
Berücksichtigung der künftigen Pensionsansprüche – niedriger
festgesetzt (vgl. BVerfGE 39, 196 <202>; 105, 73 <115, 125>; 114, 258
<298>). Kürzungen im Bereich des Versorgungsrechts haben zur
Konsequenz, dass die Amtsträger einen größeren Teil ihrer Bezüge zum
Zwecke der privaten Altersvorsorge aufwenden müssen, um nicht
übermäßige Einbußen ihres Lebensstandards bei Eintritt in den Ruhestand
hinnehmen zu müssen. Auch dies kann zu einer Unterschreitung der
verfassungsrechtlich gebotenen Besoldung führen (vgl. BVerfG, Beschluss
vom 17. September 2025, 2 BvR 5/18 u. a., RdNr. 48 und 102 m. w. N.
aus der Rechtsprechung).
Schließlich ist zu beachten, dass der Leistungsgrundsatz (Artikel 33
Absatz 2 GG) und das aus Artikel 33 Absatz 5 GG folgende Gebot einer
dem Amt angemessenen Alimentierung auch unter den
Versorgungsempfängern eine Differenzierung der Höhe ihres Ruhegehalts nach der
Wertigkeit des Amtes erfordern, das von ihnen zuletzt ausgeübt wurde.
Auch nach einer Absenkung des Versorgungsniveaus muss deshalb ein
hinreichender Abstand zur Mindestversorgung gewährleistet sein.
Bliebe die Mindestversorgung nicht auf Ausnahmefälle beschränkt oder
lägen die Bezüge ganzer Gruppen von Versorgungsempfängern nicht in
nennenswertem Maße über der Mindestversorgung, so führte dies zu
einer Nivellierung, die die Wertigkeit des Amtes nicht mehr hinreichend
berücksichtigte (vgl. BVerfG, Urteil vom 27. September 2005, 2 BvR
1387/92, RdNr. 135). Änderungen in der Höhe der verfassungsrechtlich
garantierten Beamtenversorgung sind daher nur unter Beachtung der
versorgungsrechtlich zu gewährleistenden Untergrenze möglich.
Anderenfalls würde die verfassungsrechtliche Maßgabe zur Beachtung des
Lebenszeitprinzips, wonach das Ruhegehalt die geleistete Dienstzeit
widerspiegeln muss, nicht berücksichtigt werden können.
Der Achte Versorgungsbericht (Bundestagsdrucksache 21/1040)
informiert über die aktuelle und zukünftige Höhe der Versorgungsausgaben
für Beamte, Richter und Soldaten des Bundes sowie über die
Entwicklung der Sondervermögen nach dem Versorgungsrücklagegesetz (vgl.
§ 62a Absatz 1 des Beamtenversorgungsgesetzes). Aussagen zu einer
verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer Absenkung des
Höchstruhegehaltssatzes für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte gehören nicht zum
gesetzlichen Auftrag für die Berichterstellung.
48. Abgeordneter
Jan Wenzel
Schmidt
(fraktionslos)
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse aus der
Polizeilichen Kriminalstatistik und dem
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zum Anteil
nichtdeutscher Tatverdächtiger an Straftaten
sowie zur aktuellen Nettozuwanderung im ersten
Quartal 2026 vor, und wenn ja, wie bewertet die
Bundesregierung diese Statistiken?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 27. April 2026
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor. Bei der Polizeilichen Kriminalstatistik handelt es sich um eine
Jahresstatistik, sodass unterjährige Angaben nicht möglich sind. Auch
liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse zur aktuellen
Nettozuwanderung im ersten Quartal 2026 vor.
49. Abgeordnete
Marlene
Schönberger
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
dazu vor, wann die von den auf der Plattform
„Assassination Politics“ veröffentlichten
Namenslisten, sogenannten „Todesurteilen“ und weiteren
personenbezogenen Daten betroffenen Personen
über die gegen sie gerichteten Bedrohungen
informiert wurden, und wurden gegebenenfalls
Maßnahmen zu ihrem Schutz ergriffen, und wenn ja,
welche?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 29. April 2026
Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens konnten auf einer Darknet-
Plattform mit der Bezeichnung „Assassination Politics“ veröffentlichte
Listen festgestellt werden, auf denen sich personenbezogene Daten
potenzieller Opfer befanden.
Das Bundeskriminalamt (BKA) informierte am 12. November 2025 über
diesen Umstand diejenigen Landeskriminalämter, die für die
Wohnortadressen der betreffenden Personen jeweils zuständig sind, und bat um
Prüfung und Vornahme von gefahrenabwehrenden Maßnahmen in
eigener Zuständigkeit. Hinsichtlich des Zeitpunkts sowie der Art und Weise
der gefahrenabwehrenden Maßnahmen, die sodann von den
Landespolizeien vor Ort getroffen wurden, liegen der Bundesregierung keine
Erkenntnisse vor.
Zudem erfolgte durch das BKA selbst am 14. November 2025 eine
unmittelbare Benachrichtigung derjenigen Personen, für deren
Personenschutz das BKA gemäß § 6 des Gesetzes über das Bundeskriminalamt
und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in
kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (BKAG) zuständig ist, in Form eines
ausführlichen Informationsschreibens.
50. Abgeordnete
Marlene
Schönberger
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche eigenen oder fremden Erkenntnisse oder
Bewertungen liegen der Bundesregierung dazu
vor, ob jüngste bekanntlich oder mutmaßlich
antisemitische Anschläge und Vorfälle in Amsterdam,
Rotterdam, Michigan, Trondheim, Lüttich und
München im Zusammenhang mit dem Irankrieg
stehen, und wie begründet die Bundesregierung
vor diesem Hintergrund ihre Einschätzung, dass
durch den Irankrieg keine „erhöhte Gefährdung“
in Deutschland bestehe (www.spiegel.de/ausland/
iran-news-am-12-3-sechs-tage-irankrieg-sollen-us
a-mehr-als-elf-milliarden-dollar-gekostet-
habena-e290134d-6cd1-4a3b-ae04-89a3d367cb4f#ticka
roo_event_id=eoamqK9A59Wp2s4qNB3p)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 28. April 2026
In Zusammenhang mit den aktuellen Entwicklungen im Nahen Osten hat
eine bisher unbekannte Gruppierung mit dem Namen HARAKAT
ASHAB AL-YAMIN AL-ISLAMIYA (übersetzt: „Islamische
Bewegung der Angehörigen von der rechten Seite“, abgekürzt HAYI), seit
dem 9. März 2026 die Verantwortung für eine Reihe von Explosionen
und Brandanschlägen auf jüdisch-assoziierte und US-amerikanische
Einrichtungen in mehreren europäischen Ländern übernommen. Bislang
wurden in keinem Fall Personen getötet oder verletzt. Es gab einen
Sachverhalt in Deutschland (Anschlag auf ein israelisches Restaurant in
München am 10. April 2026), zu dem sich die HAYI geäußert hat.
Bislang ist unklar, ob die Täter tatsächlich durch den Konflikt motiviert
waren und alleine handelten oder eine Steuerung durch den Iran bzw.
diesem nahestehende terroristische Organisationen erfolgt sein könnte.
Die Bedrohungslage durch Aktivitäten von HAYI steht im Fokus der
Sicherheitsbehörden.
Den Sicherheitsbehörden liegen Hinweise zu möglichen
Anschlagsvorhaben auf Personen und Einrichtungen im Zusammenhang mit dem Iran-
Konflikt vor. Insgesamt ist eine abstrakt hohe Gefährdung für (pro-)
jüdische und (pro-)israelische Ziele und US-amerikanische Einrichtungen
auch in Deutschland zu konstatieren.
51. Abgeordneter
René Springer
(AfD)
Wie viele „Straftaten insgesamt“, Gewaltdelikte
(einschließlich einfacher Körperverletzung),
Sexualdelikte, Eigentumsdelikte (bitte dazu
Sachbeschädigungen nochmals als eigene Untergruppe
ausweisen), jeweilige Verstöße gegen das
Betäubungsmittel- und das Waffengesetz wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 in
Bezug auf Bahnhöfe und Züge in Brandenburg
durch die Bundespolizei erfasst, und welche
Aussagen kann die Bundesregierung zur Anzahl und
Herkunft der Täter bzw. Tatverdächtigen jeweils
in Bezug auf „Straftaten insgesamt“,
Gewaltdelikte, Sexualdelikte, Eigentumsdelikte (und
Sachbeschädigungen als Untergruppe), Verstöße gegen
das Betäubungsmittel- und das Waffengesetz im
Jahr 2025 in Bahnhöfen und in Zügen in
Brandenburg machen (bitte nach erfassten deutschen
Tatverdächtigen, nichtdeutschen Tatverdächtigen,
Tatverdächtigen, deren Staatsangehörigkeit
ungeklärt bzw. unbekannt ist oder die gänzlich
unbekannt sind, also zu denen keinerlei Informationen
vorliegen, aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 28. April 2026
Die statistischen Daten im Sinne der Fragestellung sind den
nachfolgenden Übersichten zu entnehmen.
Anzahl Straftaten insgesamt
10.799
davon
Gewaltdelikte
Eigentumsdelikte
Sachbeschädigungsdelikte
Sexualdelikte
Betäubungsmitteldelikte
Waffendelikte
Anzahl der Delikte
669 858 3.375 42 234 61
Straftaten gesamt
Anzahl
unbekannte Tatverdächtige (TV) 4.864
Staatsangehörigkeit der bekanntgewordenen TV
deutsch 2.179
nicht deutsch 2.762
ungeklärt 75
Gewaltdelikte
Anzahl
unbekannte TV 178
Staatsangehörigkeit der bekanntgewordenen TV
deutsch 284
nicht deutsch 190
ungeklärt 2
Eigentumsdelikte
Anzahl
unbekannte TV 684
Staatsangehörigkeit der bekanntgewordenen TV
deutsch 116
nicht deutsch 85
ungeklärt 0
Sachbeschädigungsdelikte
Anzahl
unbekannte TV 3.211
Staatsangehörigkeit der bekanntgewordenen TV
deutsch 153
nicht deutsch 41
ungeklärt 1
Sexualdelikte
Anzahl
unbekannte TV 18
Staatsangehörigkeit der bekanntgewordenen TV
deutsch 8
nicht deutsch 15
ungeklärt 1
Betäubungsmitteldelikte
Anzahl
unbekannte TV 13
Staatsangehörigkeit der bekanntgewordenen TV
deutsch 150
nicht deutsch 44
ungeklärt 1
Waffendelikte
Anzahl
unbekannte TV 5
Staatsangehörigkeit der bekanntgewordenen TV
deutsch 40
nicht deutsch 19
ungeklärt 0
Aufgrund von Tatmehrheiten und gemeinsamen Begehungsformen kann
die Anzahl der Delikte von der Summe der Tatverdächtigen abweichen.
Grundlage der Darstellung bildet die Polizeiliche Eingangsstatistik der
Bundespolizei (PES). Die statistischen Daten der PES können sich
aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen zur
Qualitätssicherung auch zukünftig noch geringfügig ändern.
52. Abgeordneter
René Springer
(AfD)
Wie viele „Straftaten insgesamt“, Gewaltdelikte
(einschließlich einfacher Körperverletzung),
Sexualdelikte, Eigentumsdelikte (bitte dazu
Sachbeschädigungen nochmals als eigene Untergruppe
ausweisen), jeweilige Verstöße gegen das
Betäubungsmittel- und das Waffengesetz wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 in
Bezug auf Bahnhöfe und Züge in Brandenburg
durch die Bundespolizei erfasst und welche
Aussagen kann die Bundesregierung zur Anzahl und
Herkunft der Täter bzw. Tatverdächtigen jeweils
in Bezug auf „Straftaten insgesamt“,
Gewaltdelikte, Sexualdelikte, Eigentumsdelikte (und
Sachbeschädigungen als Untergruppe), Verstöße gegen
das Betäubungsmittel- und das Waffengesetz im
Jahr 2024 in Bahnhöfen und in Zügen in
Brandenburg machen (bitte nach erfassten deutschen
Tatverdächtigen, nichtdeutschen Tatverdächtigen,
Tatverdächtigen, deren Staatsangehörigkeit
ungeklärt bzw. unbekannt ist oder die gänzlich
unbekannt sind, also zu denen keinerlei Informationen
vorliegen, aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 28. April 2026
Die statistischen Daten im Sinne der Fragestellung sind den
nachfolgenden Übersichten zu entnehmen.
Anzahl Straftaten insgesamt
10.762
davon
Gewaltdelikte
Eigentumsdelikte
Sachbeschädigungsdelikte
Sexualdelikte
Betäubungsmitteldelikte
Waffendelikte
Anzahl der Delikte
613 955 2.914 34 234 34
Straftaten gesamt
Anzahl
unbekannte Tatverdächtige (TV) 4.277
Staatsangehörigkeit der bekanntgewordenen TV
deutsch 2.088
nicht deutsch 3.001
ungeklärt 36
Gewaltdelikte
Anzahl
unbekannte TV 152
Staatsangehörigkeit der bekanntgewordenen TV
deutsch 260
nicht deutsch 157
ungeklärt 4
Eigentumsdelikte
Anzahl
unbekannte TV 725
Staatsangehörigkeit der bekanntgewordenen TV
deutsch 150
nicht deutsch 113
ungeklärt 3
Sachbeschädigungsdelikte
Anzahl
unbekannte TV 2.763
Staatsangehörigkeit der bekanntgewordenen TV
deutsch 129
nicht deutsch 32
ungeklärt 2
Sexualdelikte
Anzahl
unbekannte TV 13
Staatsangehörigkeit der bekanntgewordenen TV
deutsch 12
nicht deutsch 6
ungeklärt 0
Betäubungsmitteldelikte
Anzahl
unbekannte TV 15
Staatsangehörigkeit der bekanntgewordenen TV
deutsch 162
nicht deutsch 54
ungeklärt 1
Waffendelikte
Anzahl
unbekannte TV 0
Staatsangehörigkeit der bekanntgewordenen TV
deutsch 20
nicht deutsch 14
ungeklärt 0
Aufgrund von Tatmehrheiten und gemeinsamen Begehungsformen kann
die Anzahl der Delikte von der Summe der Tatverdächtigen abweichen.
Grundlage der Darstellung bildet die PES. Die statistischen Daten der
PES können sich aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen
Maßnahmen zur Qualitätssicherung auch zukünftig noch geringfügig
ändern.
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
53. Abgeordnete
Luise Amtsberg
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung
ergriffen, um auf ein Besuchsrecht und die
Freilassung der aus Raqqa/Nordsyrien mutmaßlich
entführten deutschen Journalistin Eva Maria
Michelmann, wie von ihrer Familie gefordert,
hinzuwirken (www.spiegel.de/panorama/justiz/syrien-lebe
nszeichen-von-vermisster-deutscher-journalistin-e
va-michelmann-a-dc2b9bda-f7ad-4829-a7c4-47d
5b0910a53), und inwiefern hat die
Bundesregierung diesen Fall gegenüber dem syrischen
Übergangspräsidenten Ahmed al-Scharaa bei seinem
jüngsten Besuch in Berlin thematisiert?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 29. April 2026
Nach intensiven und auch hochrangingen Bemühungen auf
verschiedenen Kanälen hat die Botschaft Damaskus am 23. April 2026 direkten
Zugang zu Eva Maria Michelmann erhalten. Das Auswärtige Amt wird
sie nun weiter konsularisch betreuen. Die Deutsche Botschaft Beirut und
die Deutsche Botschaft Damaskus sind mit dem Fall befasst. Aus
Gründen des Persönlichkeitsschutzes können keine weiteren Details
mitgeteilt werden.
Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu den Inhalten von
vertraulichen Gesprächen.
54. Abgeordneter
Rainer Galla
(AfD)
Warum hat die Bundesrepublik Deutschland der
Nominierung der Islamischen Republik Iran für
das Programm- und Koordinierungskomitee
(Committee for Programme and Coordination,
CPC) der Vereinten Nationen im Rahmen einer
Entscheidung per Akklamation zugestimmt bzw.
jedenfalls nicht widersprochen (https://tichyseinbl
ick.de/kolumnen/aus-aller-welt/un-iran-menschen
rechte-rolle-deutschland), wohingegen im Jahr
2022 bei der Nominierung eines russischen
Vertreters in ein anderes Komitee, die ebenfalls per
Akklamation erfolgte, Frankreich „im Namen der
Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten“ –
damit auch im Namen der Bundesrepublik
Deutschland – ausdrücklich widersprochen hatte
(https://unwatch.org/eu-in-the-past-objected-to-u
n-ecosocs-election-of-brutal-regimes-exposing-it
s-silence-on-irans-nomination; bitte ausführen),
und wer war im Auswärtigen Amt vorab über das
beabsichtigte Entscheidungsverhalten informiert
(bitte Angaben zu Bundesminister,
Staatssekretären, Staatsministern sowie Angaben zu
einbezogenen Abteilungen und Unterabteilungen
machen)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 28. April 2026
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 31 des
Abgeordneten Omid Nouripour auf Bundestagsdrucksache 21/5580 wird
verwiesen.
Zu Abstimmungsprozessen innerhalb der EU äußert sich die
Bundesregierung grundsätzlich nicht.
55. Abgeordneter
Mirco Hanker
(AfD)
Welche Angaben liegen der Bundesregierung zu
den bisherigen Gesamtkosten für Entwicklung,
Betrieb bzw. Weiterentwicklung der PLAIN-
Plattform (einschließlich PLAIN 2.0) seit dem Jahr
2022 zur Bewertung der haushalterischen
Zweckmäßigkeit vor, und welche bezifferten Angaben
liegen der Bundesregierung zu den bisher
nachgewiesenen Einsparungen durch die PLAIN-
Plattform im Sinne des „Einer-für-Alle“-Prinzips bzw.
für die Erstellung der darauf bezogenen
Wirtschaftlichkeitsprüfungen vor (bitte die Kosten im
Sinne der Fragestellung nach Jahren und
Haushaltstiteln gliedern)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 29. April 2026
In den Jahren 2022 bis 2025 entstanden dem Auswärtigen Amt folgende
Gesamtausgaben für Entwicklung, Betrieb und Weiterentwicklung der
PLAIN-Plattform (Angaben in Tausend Euro):
Haushaltstitel 2022 2023 2024 2025 2026
0512-81212 32.941 4.689 10.739 4.990 1.468
0512-53211 12.953 41.929 39.954 34.151 496
0512-51111 6.135 1 0 0 0
Darüber hinausgehende Angaben im Sinne der Fragestellung liegen dem
Auswärtigen Amt nicht vor.
56. Abgeordneter
Steffen Janich
(AfD)
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie
sich die menschenrechtliche Lage der Christen in
dem Dorf Taybeh im Westjordanland in den
letzten neun Monaten entwickelt hat, und hat die
Bundesregierung gegenüber dem Staat Israel zum
Schutz der dortigen Bevölkerung aufgerufen
(www.msn.com/de-de/nachrichten/welt/tief-sitzen
der-christenhass-israelische-siedler-greifen-christl
iches-pal%C3%A4stinenser-dorf-an/ar-AA1H
xscu)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 30. April 2026
Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklungen im Westjordanland
mit großer Sorge und hat auch die Siedlergewalt in Taybeh in den
vergangenen Monaten mehrfach klar verurteilt. Bundesaußenminister
Wadephul hat im vergangenen Jahr das christliche Dorf Taybeh im
Westjordanland besucht und dort seine Solidarität mit den Betroffenen
von Siedlergewalt ausgedrückt.
Die Bundesregierung hat die israelische Regierung aufgefordert,
entsprechenden Gewalttaten mit allen rechtsstaatlichen Mitteln
entgegenzutreten.
57. Abgeordnete
Lamya Kaddor
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie sieht die Bundesregierung die Entwicklung
des Bundesamtes für auswärtige Angelegenheiten
(BfAA) hinsichtlich der Visadigitalisierung und
Visabearbeitung, und wie konnte das BfAA
bislang die Konsulate bei der Visabearbeitung
entlasten (bitte die vom BfAA monatlich bearbeiteten
Visumsanträge der letzten 12 Monate im Bereich
der Fachkräftevisa und Familiennachzugsvisa
aufschlüsseln)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 27. April 2026
2025 bearbeitete das BfAA insgesamt 90.696 Visumanträge von
Fachkräften und Studierenden nebst dazugehörigem Familiennachzug. Dies
entspricht einem Aufwuchs von knapp 40 Prozent im Vergleich zum
Vorjahr und auf rund 30 Prozent der globalen Visabearbeitung im
Bereich Erwerbs- und Bildungszuwanderung. Durch Ausbau und
Effizienzsteigerung im BfAA wurden zusätzliche Bearbeitungskapazitäten für
Fachkräfte- und Bildungsvisaanträge geschaffen, die die Zahl der
bearbeiteten Visaverfahren insgesamt erhöht und Wartezeiten für
Antragsteller an vielen Dienstorten deutlich verkürzt. Durch die
Visainlandsbearbeitung konnte die globale Visabearbeitung in den Bereichen Erwerb
und Bildung in den vergangenen zwei Jahren um 20 Prozent gesteigert
werden.
Eine Übersicht im Sinne der Fragestellung kann der nachfolgenden
Tabelle entnommen werden.
Fachkraft
(inkl. Studium/
Sprachkurs)
Familiennachzug
Gesamt
April 2025 5.268 772 6.040
Mai 2025 5.106 766 5.872
Juni 2025 6.127 970 7.097
Juli 2025 8.805 964 9.769
August 2025 7.963 737 8.700
September 2025 8.446 684 9.130
Oktober 2025 7.877 849 8.726
November 2025 6.226 990 7.216
Dezember 2025 6.632 917 7.549
Januar 2026 9.086 929 10.015
Februar 2026 9.479 866 10.345
März 2026 9.031 1.001 10.032
Im Kontext der Visadigitalisierung ist im BfAA der „First Level
Support“ für die Nutzerinnen und Nutzer des Auslandsportals verortet (über
120.000 bearbeitete Onlineanträge bis Ende Februar 2026). Das Visa-IT-
Team des BfAA trägt außerdem zur Weiterentwicklung des digitalen
Angebots bei und ist auch in der laufenden Entwicklung einer neuen
Fachanwendung zur Visabearbeitung im Auswärtigen Amt und im
BfAA eng einbezogen.
58. Abgeordneter
Boris Mijatović
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Liegen der Bundesregierung eigene Erkenntnisse
zu Berichten vor, wonach kolumbianische
Söldner über die Vereinigten Arabischen Emirate in
das Kriegsgebiet in Nord-Darfur eingereist sein
sollen (https://static1.squarespace.com/static/6967
365f36aacc18599406e8/t/69e7da4dad33435e658c
982c/1776802495385/BloodMoneyCIG.pdf), und
wenn ja, zieht sie hieraus Schlussfolgerungen im
Hinblick auf mögliche Verstöße gegen nationales
und internationales Recht im Zusammenhang mit
dem Sudankrieg, insbesondere hinsichtlich
möglicher Waffenlieferungen, des Handels mit Gold
sowie weiterer finanzieller oder logistischer
Verbindungen konfliktbeteiligter Akteure, und wenn
ja, welche?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 30. April 2026
Nach Kenntnissen der Bundesregierung ist davon auszugehen, dass die
Berichte zu der Präsenz von Söldnern aus Kolumbien in Sudan
zutreffen.
Die Bundesregierung hat sich auf EU-Ebene maßgeblich für Sanktionen
gegen Mitglieder und Unterstützer der Sudanese Armed Forces (SAF)
und der Rapid Support Forces (RSF) sowie gegen Entitäten eingesetzt,
die mit den Konfliktparteien verbunden sind; zuletzt wurden im Januar
2026 mehrere Sanktionspakete angenommen.
Bei der Sudan-Konferenz in Berlin am 15. April 2026 haben sich die
Bundesregierung und ihre Co-Gastgeber für ein Ende jeder externen
Unterstützung für die Kriegsparteien eingesetzt. Im Nachgang zur Sudan-
Konferenz bekräftigten die EU und ihre Mitgliedstaaten in einem
Statement der Hohen Vertreterin vom 21. April 2026, dass die EU alle
verfügbaren Instrumente – darunter Diplomatie und restriktive Maßnahmen
– nutzen wird, um sich für Frieden in Sudan einzusetzen, einschließlich
der Prüfung zusätzlicher Sanktionen, die sich gegen die Kriegswirtschaft
richten (abrufbar unter: www.consilium.europa.eu/de/press/press-release
s/2026/04/21/sudan-statement-by-the-high-representative-on-behalf-of-t
he-european-union-marking-three-years-of-war/).
59. Abgeordneter
Boris Mijatović
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Position vertritt die Bundesregierung im
Rat der Europäischen Union im Vorfeld der
turnusmäßigen Überprüfung der EU-
Sanktionsmaßnahmen gegen Myanmar zum 30. April 2026
(www.consilium.europa.eu/en/press/press-release
s/2025/04/25/myanmar-eu-restrictive-measures-re
newed-until-30-april-2026/) hinsichtlich deren
Verlängerung, Anpassung oder Verschärfung, und
welche Erkenntnisse liegen ihr zur aktuellen
menschenrechtlichen und politischen Lage in
Myanmar vor, insbesondere vor dem Hintergrund der
von den Vereinten Nationen zur Kenntnis
genommenen Gefangenenfreilassungen bei
gleichzeitigem Fortbestehen willkürlicher Inhaftierungen
(https://news.un.org/en/story/2026/04/1167329)
sowie der von Menschenrechtsorganisationen
beschriebenen systematischen Repressionen gegen
Opposition und Zivilgesellschaft (www.amnest
y.de/informieren/amnesty-report/myanmar-
2025)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 30. April 2026
Die EU hat die Sanktionen gegen Akteure des Militärregimes in
Myanmar am 27. April 2026 um ein weiteres Jahr bis zum 30. April 2027
verlängert. Die Bundesregierung begrüßt diese Entscheidung und hat im
Vorfeld auf eine Verlängerung hingewirkt. Die Sanktionen erhalten vor
dem Hintergrund des anhaltenden Bürgerkriegs und der massiven
Menschenrechtsverletzungen in Myanmar den Druck auf das dortige
Militärregime aufrecht. Die Bundesregierung prüft gemeinsam mit
europäischen Partnern, inwieweit weitere Sanktionen angezeigt sind,
insbesondere mit Blick auf verstärkte Aktivitäten von Online-Betrugszentren in
Myanmar und Nachbarstaaten.
Seit dem Militärputsch am 1. Februar 2021 hat sich die bereits zuvor
schwierige menschenrechtliche und humanitäre Lage in Myanmar weiter
verschlechtert. Die Bundesregierung begrüßt die jüngste Freilassung
politischer Gefangener. Sie fordert gleichzeitig die Freilassung aller
politischen Häftlinge, einschließlich von Aung San Suu Kyi, ein
sofortiges Ende von Gewalt und Repression und einen inklusiven
Dialogprozess zur Rückkehr Myanmars auf den demokratischen Weg.
60. Abgeordneter
Omid Nouripour
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche konkreten diplomatischen, rechtlichen
und politischen Schritte unternimmt die
Bundesregierung angesichts öffentlich verbreiteter
Aufrufe der iranischen Botschaft in Berlin zur
Unterstützung der Kampagne „Jan Fada“ sowie der
durch internationale
Menschenrechtsorganisationen dokumentierten Mobilisierung von
Minderjährigen im Iran, um sicherzustellen, dass jede
Form der Werbung, Unterstützung oder
organisatorischen Begleitung der Rekrutierung oder
Einbindung von Kindern und Jugendlichen in
militärische oder kriegsnahe Aktivitäten auf deutschem
Boden unterbunden wird, und welche
Konsequenzen werden hieraus gegenüber der Islamischen
Republik Iran gezogen (https://x.com/IraninBerli
n/status/2044071198326169624?s=20; www.focu
s.de/politik/deutschland/mullah-botschaft-in-berli
n-ruft-zu-leben-opfern-fuer-iran-auf_bcc202cb-0c
f8-4bcc-a9d3-2f8f1a1aada8.html?utm_source=ch
atgpt.com; www.amnesty.org/en/latest/news/202
6/04/iran-recruitment-of-child-soldiers-as-
youngas-12-amounts-to-a-war-crime/)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 29. April 2026
Insbesondere vor dem Hintergrund des aktuellen Konflikts und der
iranischen Angriffe auf seine Nachbarstaaten sowie die Schließung der
Straße von Hormus missbilligt die Bundesregierung die genannte Kampagne
mit Nachdruck.
Eine Prüfung, ob u. a. in Bezug auf die VN-Kinderrechtskonvention,
eine strafbare Handlung vorliegt, obliegt den Strafverfolgungsbehörden.
61. Abgeordnete
Dr. Anna Rathert
(AfD)
Über welche Kenntnisse verfügt die
Bundesregierung im Fall der mutmaßlich in einem syrischen
Gefängnis befindlichen deutschen Journalistin
Eva Maria Michelmann, und welche Maßnahmen
plant bzw. unternimmt die Bundesregierung
diesbezüglich, um Eva Maria Michelmann und ihre
Angehörigen zu unterstützen (siehe hierzu: www.
n-tv.de/politik/Deutsche-Journalistin-sitzt-offenba
r-in-syrischem-Gefaengnis-fest-id3073532
3.html)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 29. April 2026
Nach intensiven und auch hochrangingen Bemühungen auf
verschiedenen Kanälen hat die Botschaft Damaskus am 23. April 2026 direkten
Zugang zu Eva Maria Michelmann erhalten. Das Auswärtige Amt wird
sie nun weiter konsularisch betreuen. Die Deutsche Botschaft Beirut und
die Deutsche Botschaft Damaskus sind mit dem Fall befasst. Aus
Gründen des Persönlichkeitsschutzes können keine weiteren Details
mitgeteilt werden.
62. Abgeordneter
Dr. Rainer
Rothfuß
(AfD)
In wie vielen Fällen sind in der Bundesrepublik
Deutschland Übergangsstaatsoberhäupter von
Staaten, in denen Menschenrechtsverletzungen
und Verfolgung religiöser Minderheiten andauern
(www.opendoors.de/christenverfolgung/weltverfo
lgungsindex/laenderprofile/syrien), mit
militärischen Ehren und dem roten Teppich empfangen
worden, und warum hat es beim Empfang des
syrischen Übergangspräsidenten Ahmed al-Sharaa
in Berlin zu der öffentlichen Ehrenbezeugung
kein nach außen sichtbares kritisches Statement
der Bundesregierung gegeben?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 27. April 2026
Die Bundesregierung setzt sich weltweit gegen
Menschenrechtsverletzungen und die Verfolgung religiöser Minderheiten ein und thematisiert
dies anlassbezogen bei Besuchen ausländischer Staats- und
Regierungschefs, sowohl öffentlich wie auch in vertraulichen Gesprächen – so auch
beim Besuch des syrischen Präsidenten (vgl. www.bundesregierung.de/b
reg-de/aktuelles/kanzler-merz-al-scharaa-2417464).
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung
63. Abgeordnete
Dr. Christina
Baum
(AfD)
Wie viele schwere COVID-19-Erkrankungen gab
es nach Kenntnis der Bundesregierung bei
Soldaten der Bundeswehr, und wie verteilen sich diese
Fallzahlen je Jahr auf gegen SARS-CoV-2
geimpfte und ungeimpfte Soldaten (bitte jeweils für
die Jahre 2020 bis 2025 aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 28. April 2026
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor, da keine entsprechende Datenerfassung erfolgt.
64. Abgeordneter
Leon Eckert
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche konkreten Inhalte umfasst die geplante
Komplementärplanung aus Sicht der Zivilen
Verteidigung für den unter Federführung des
Operativen Führungskommandos der Bundeswehr
erstellten Operationsplan Deutschland (OPLAN DEU),
und bis wann sollen diese Planungen
abgeschlossen sein?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 28. April 2026
Zur Konkretisierung der Komplementärplanung aus Sicht der Zivilen
Verteidigung haben das Bundesministerium des Innern und das
Bundesministerium der Verteidigung eine Planungsgruppe mit dem Ziel
etabliert, die zivilen und militärischen Planungen eng aufeinander
abzustimmen.
Dazu werden derzeit priorisierte Handlungsfelder identifiziert, um diese
als Grundlage für erforderliche Beschlussvorschläge in bereits etablierte
Formate der ressort- und länderübergreifenden Zusammenarbeit
einzubringen (z. B. Ressortkreis Nationales Krisenmanagement/Zivile
Verteidigung).
Die konkreten Meilensteine und Zeitlinien werden derzeit erarbeitet.
65. Abgeordneter
Jan Ralf Nolte
(AfD)
Welche Zeitlinien und Meilensteine bestehen
seitens des Bundesministeriums der Verteidigung für
den personellen Aufwuchs der Panzerbrigade 45
in Litauen, und wie viele Soldaten haben sich
hierfür bislang freiwillig gemeldet?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 28. April 2026
In der ersten Jahreshälfte 2026 ist ein weiterer Aufwuchs der
Panzerbrigade 45 um ca. 150 Soldatinnen und Soldaten und bis zum Ende
dieses Jahres auf insgesamt rund 2.000 Angehörige geplant. Derzeit sind
mehr als 90 Prozent der Dienstposten besetzt.
Die Dienstposten für die Hauptkräfte werden zum 1. Oktober 2026 zur
Besetzung geöffnet. Derzeit werden die eingehenden
Freiwilligenmeldungen für die zu besetzenden Dienstposten gesammelt und
ausgewertet.
Der Beginn der Verlegung für die Hauptkräfte und die beiden
Kampftruppenbataillone ist abhängig von der Verfügbarkeit der durch Litauen
vor Ort bereitzustellenden Infrastruktur. Bis Ende 2027 soll die
Panzerbrigade 45 auf insgesamt 5.000 Angehörige aufwachsen.
66. Abgeordnete
Cansu Özdemir
(Die Linke)
Welche konkreten Vereinbarungen umfasst der am
22. April 2026 von dem Bundesminister der
Verteidigung Boris Pistorius unterzeichnete
sogenannte 10-Punkte-Plan zur Vertiefung der
Rüstungskooperation mit Indien, und welchen
finanziellen Umfang wird die Vereinbarung in den
kommenden zehn Jahren nach aktuellen
Planungen haben?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid
vom 30. April 2026
Die am 22. April 2026 unterzeichnete Defence Industrial Cooperation
Roadmap dient der substanziellen Stärkung der deutsch-indischen
strategischen Partnerschaft im Bereich der Verteidigungsindustrie.
Sie zielt darauf ab, potenzielle Bereiche für eine vertiefte Kooperation
zu identifizieren und gemeinsam zu evaluieren. Die Roadmap
berücksichtigt sowohl die Kooperation zwischen Behörden als auch auf
Industrieebene und hat eine Gültigkeit von zehn Jahren.
Zum jetzigen Zeitpunkt lassen sich noch keine Aussagen hinsichtlich
des finanziellen Umfangs treffen.
67. Abgeordnete
Zada Salihović
(Die Linke)
Wie ist der Umsetzungsstand der „Maßnahmen
zur Vielfalt durch Personalmanagement“, welche
in der Diversitätsstrategie der Bundeswehr vom
28. Oktober 2024 (Regelungsnummer: SLL-010,
S. 11) aufgeführt wurden, und welche gezielten
Maßnahmen sind daraufhin in Bereichen ergriffen
worden, in denen Frauen im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums der Verteidigung
unterrepräsentiert sind?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid
vom 29. April 2026
Die ressortspezifische Diversitätsstrategie von 2024 verankert das
Vielfaltsmanagement fest als strategische und querschnittliche
Daueraufgabe. Exemplarisch dafür stehen das Mentoring-Programm der
Bundeswehr, die Masterclass „Women in Leadership“ sowie eine regelmäßige
Untersuchung der Ergebnisse der dienstlichen Beurteilungen und der
Auswahl- und Verwendungsplanungsverfahren für das militärische
Personal auf mögliche systemische Karrierehindernisse. Weitere
Maßnahmen befinden sich in der Planung und Ausgestaltung.
68. Abgeordneter
Dr. Sebastian
Schäfer
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
In welcher Höhe ist die Bundesregierung zum
aktuellen Zeitpunkt finanzielle Verpflichtungen
für in Dollar abgerechnete Beschaffungsvorhaben
im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung eingegangen (bitte um
Aufschlüsselung in Gesamthöhe der fällig werdenden
Verpflichtungen sowie in voraussichtliche
Jahrestranchen in den nächsten 10 Jahren), und wie geht sie
mit Wechselkursrisiken im Zusammenhang mit
diesen Vorhaben um?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid
vom 30. April 2026
Die Beantwortung Ihrer Frage kann nicht in offener Form erfolgen. Die
Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur
für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall in Hinblick auf das
Staatswohl erforderlich.2
Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung – VSA)
vom 13. März 2023) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch
Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines
ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen.
Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf
Ihre Frage würde die Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik
Deutschland gefährden, da die Informationen zu den finanziellen
Verpflichtungen für in Dollar abgerechnete Beschaffungsvorhaben Rückschlüsse auf
die Einsatzbereitschaft und damit die Verteidigungsfähigkeit
Deutschlands zulassen, die durch feindlich gesinnte Dritte zum Nachteil der
Bundesrepublik Deutschland genutzt werden könnten.
69. Abgeordnete
Donata
Vogtschmidt
(Die Linke)
Welche Auswirkungen hat nach Einschätzung der
Bundesregierung der Ausstieg Frankreichs aus
dem Eurodrohnen-Projekt der Kategorie MALE
auf die Finanzierung des Gesamtprojekts,
insbesondere auf den deutschen Finanzierungsanteil,
und wie sollen die ersten 63 Exemplare nach
Auffassung des Bundesministeriums der Verteidigung
auf die verbleibenden Projektpartner verteilt
werden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid
vom 29. April 2026
Die Bundesregierung kann jüngste Pressemeldungen zu einem Ausstieg
Frankreichs aus dem Programm European MALE RPAS/Eurodrohne
nicht bestätigen.
2 Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
70. Abgeordnete
Donata
Vogtschmidt
(Die Linke)
Welche Auswirkungen hat nach Einschätzung der
Bundesregierung der Ausstieg Frankreichs aus
dem Eurodrohnen-Projekt MALE auf die
technische und organisatorische Entwicklung des
Systems, und wer soll nach Auffassung des
Bundesministeriums der Verteidigung die bislang
Dassault Aviation zugeordneten Zuständigkeiten für
Flug- und Landungssysteme sowie
Kommunikationselemente übernehmen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid
vom 29. April 2026
Die Bundesregierung kann jüngste Pressemeldungen zu einem Ausstieg
Frankreichs aus dem Programm European MALE RPAS/Eurodrohne
nicht bestätigen.
Für die Ausgestaltung der Auftragnehmerstruktur ist der
Hauptauftragnehmer Airbus Defence and Space zuständig.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie
71. Abgeordnete
Ayse Asar
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der
Einrichtung eines EU-US-Dialogformats zur
Umsetzung des Digital Services Act und des Digital
Markets Act, und inwiefern setzt sie sich auf
europäischer Ebene dafür ein, dass demokratisch
beschlossene europäische Regulierungsstandards
in den Bereichen Plattformregulierung,
Wettbewerb und Jugendmedienschutz nicht im Rahmen
handelspolitischer Verhandlungen mit den
Vereinigten Staaten unter Druck gesetzt werden (www.
handelsblatt.com/politik/international/apple-
metaund-co.-eu-kommt-trump-bei-digitalregulierung-e
ntgegen/100211705.html)
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 29. April 2026
Die Europäische Kommission und Vertreter der Regierung der USA
stehen im Rahmen des Digitaldialogs im Austausch zu wichtigen
Digitalthemen. Im Rahmen des „Digital Markets Act“ führt die Europäische
Kommission außerdem Gespräche mit den betroffenen Unternehmen.
Nach Kenntnis der Bundesregierung ist die Ausgestaltung dieser
Formate derzeit noch nicht abgeschlossen.
Die Bundesregierung setzt sich auf europäischer Ebene, auch in direkten
Gesprächen mit der Europäischen Kommission, für eine konsequente
Durchsetzung der Digitalregeln der EU ein. Bundeskanzler Friedrich
Merz hat unter anderem im November 2025 auf dem Gipfel zur digitalen
Souveränität Europas die ausdrückliche Unterstützung der
Bundesregierung für den „Digital Markets Act“ erklärt (siehe www.bundesregierun
g.de/breg-de/aktuelles/bk-rede-digitale-souveraenitaet-2394406).
72. Abgeordnete
Lisa Badum
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Daten zu den maximalen jährlichen
Fördervolumen für die Jahre 2026 bis 2030 (ohne
Fracking, wie von Bundeskanzler Friedrich Merz
in der Regierungsbefragung am 25. März 2026
zugesichert, vgl. Plenarprotokoll 21/67, S. 8045
A) liegen der Bundesregierung vor dem
Hintergrund vor, dass der Koalitionsausschuss vom
12. April 2026 beschlossen hat, neue heimische
fossile Gasvorkommen zu erschließen (bitte in
Terrawattstunden sowie als prozentualen Anteil
am deutschen Primärenergieverbrauch des Jahres
2024 angeben), und falls keine entsprechenden
Daten vorliegen, auf welcher Faktenbasis beruht
die Annahme der Bundesregierung, mit neuen
fossilen Bohrungen Deutschlands Abhängigkeiten
im Energiebereich signifikant reduzieren zu
können?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 28. April 2026
Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in
Hannover erfasst jährlich die geschätzten sicheren und wahrscheinlichen
Reserven sowie die Produktion der Erdöl- und Erdgasfelder in
Deutschland. Die Reserven werden auf der Basis internationaler Standards
ermittelt und beruhen auf den Meldungen der in Deutschland operierenden
Erdöl- und Erdgasfirmen. Bei den an das LBEG berichteten
Erdgasproduktions- und Reservendaten wird zwischen Rohgas und Reingas
unterschieden. Die Rohgasmenge entspricht dem der Lagerstätte
entnommenen Volumen, wohingegen das Reingas auf einen Energieinhalt, den
sogenannten spezifischen Heizwert des Gases von 9,77 Kilowattstunden
pro Kubikmeter, normiert ist und eine kaufmännische Größe darstellt.
(https://nibis.lbeg.de/doi/DOI.aspx?doi=10.48476/geofakt_42_3_2
025n).
Nach diesem Bericht beliefen sich am 1. Januar 2025 die Summen der
geschätzten sicheren und wahrscheinlichen Erdgasreserven
Deutschlands auf 34,7 Mrd. Kubikmeter Rohgas.
Die sicheren und wahrscheinlichen Reingasreserven betrugen am
Stichtag 32,2 Mrd. Kubikmeter.
Der deutsche Gasverbrauch 2024 betrug 844 Terawattstunden und damit
25,8 Prozent am Primärenergieverbrauch.
In ihrem jüngsten Beschluss hat die Koalition betont, ausgewählte
heimische Gasvorkommen erschließen zu wollen. Bergrechtliche
Genehmigungen von Projekten müssen durch die zuständigen Bergbehörden der
Länder entschieden werden.
73. Abgeordneter
Dr. Michael Blos
(AfD)
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
darüber vor, welcher Anteil der hohen
Strompreise in Deutschland auf die reine Stromerzeugung
und welcher Anteil auf Netzausbau,
Netzstabilisierung, Redispatch, Reservekapazitäten,
Speicherbedarf sowie sonstige Systemkosten infolge
der wetterabhängigen Einspeisung von Wind- und
Solarenergie entfällt?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 28. April 2026
Die Strompreise in Deutschland sind im internationalen Vergleich – je
nachdem, welche Verbraucher man betrachtet – vergleichsweise hoch.
Die Frage, wie sich der Strompreis zusammensetzt, lässt sich nicht
pauschal beantworten, da dies für verschiedene Verbrauchergruppen
unterschiedlich ist. Beispielhaft sei auch hier auf die Strompreisanalyse des
Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) vom April
2026 (vgl. www.bdew.de/service/daten-und-grafiken/bdew-strompreisan
alyse/) verwiesen, wo dies für Haushalte sowie verschiedene
Industriegruppen dargestellt ist. Eine Aufteilung, die sämtliche in der
Fragestellung aufgeworfenen Punkte umfasst, liegt der Bundesregierung nicht
vor.
74. Abgeordneter
Dr. Michael Blos
(AfD)
Woran liegt es nach Auffassung der
Bundesregierung, dass erneuerbare Energien politisch
regelmäßig als besonders günstig dargestellt werden,
Deutschland aber trotz des massiven Ausbaus von
Wind- und Solarenergie weiterhin mit die
höchsten Strom- und Energiepreise in Europa aufweist?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 28. April 2026
Die Grenzkosten bzw. die variablen Kosten der Stromerzeugung aus
Erneuerbaren Energien liegen in der Regel bei nahe null. Zudem sind auch
die Stromgestehungskosten – in die neben den variablen Kosten auch
die Investitionen eingehen – in der Regel vergleichsweise günstig.
Für die Strompreise der Verbraucher spielen allerdings verschiedene
Komponenten eine Rolle (vgl. z. B. Strompreisanalyse des
Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft – BDEW – vom Januar 2026,
www.bdew.de/service/daten-und-grafiken/bdew-strompreisanalyse/):
• Die Höhe der Preise an der Strombörse hängen insbesondere davon
ab, welches Kraftwerk zu einem bestimmten Zeitpunkt den Preis
setzt. Dies ist jeweils das teuerste Kraftwerk, das zur Deckung der
Stromnachfrage gebraucht wird. Derzeit sind dies in vielen Stunden
eines Jahres Gaskraftwerke, weshalb der Gaspreis eine entscheidende
Rolle für die Strompreise spielt. Mit zunehmendem Ausbau der
Erneuerbaren werden Gaskraftwerke seltener gebraucht, was
tendenziell zu sinkenden Börsenstrompreisen führt.
• Die Netzentgelte sind in den letzten Jahren gestiegen, u. a. auch weil
im Zuge des Ausbaus der Erneuerbaren die Netze ausgebaut und
mehr Verbraucher (z. B. Wärmepumpen, E-Fahrzeuge oder
Rechenzentren) versorgt werden müssen. Auch die Redispatch-Kosten sind
hier zu berücksichtigen. Es genügt insoweit nicht, die
Gestehungskosten einzelner Energieträger zu vergleichen, vielmehr sind die
Systemkosten entscheidend. In diesem Jahr gab es aufgrund des
Bundeszuschusses einen Rückgang bei den Netzentgelten. Im Übrigen
arbeitet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie intensiv daran,
die Systemkosten zu senken.
• Staatlich veranlasste Preisbestandteile (Steuern, Abgaben und
Umlagen) sind in den letzten Jahren eher gesunken. Einen besonders
starken Effekt hatte die Abschaffung der EEG-Umlage, die über den
Bundeshaushalt finanziert wird.
75. Abgeordneter
Torben Braga
(AfD)
Welche spezifischen Erwägungen und
sicherheitspolitischen Bedenken führten dazu, dass das
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle am
2. April 2026 die erst am 20. März 2026 erlassene
Allgemeine Ausfuhrgenehmigung für
Rüstungsexporte an die Golfstaaten widerrufen hat, und
welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für
die Stabilität in der Region?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 24. April 2026
Die Annahme, dass die Allgemeine Genehmigung (AGG) Nr. 48
zurückgenommen wurde, trifft nicht zu. Die Anpassung und
Neuveröffentlichung der AGG Nr. 48 war rein technischer Natur.
Sie erfolgte zur Anpassung des Meldekranzes, das heißt der
Informationen, die Unternehmen bei Nutzung der AGG zur Erfassung der
Exportvorgänge an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(BAFA) übermitteln müssen.
76. Abgeordneter
Hauke Finger
(AfD)
Wie setzten sich die Kerosin-Importe
Deutschlands im Jahr 2025 vor der Blockade der
Meerenge von Hormus prozentual nach Ländern am
Gesamtimport zusammen, und wie viele Tage
decken die strategischen Reserven der
Bundesrepublik Deutschland den deutschen
Kerosinverbrauch?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 28. April 2026
Nach vorläufigen Daten des BAFA wurden im Jahr 2025 6,1 Millionen
Tonnen an Flugturbinenkraftstoff (schwer; FTK) importiert und 1,4
Millionen Tonnen exportiert. Als Herkunftsland der Importe weisen die
Daten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit
etwa 5,24 Millionen Tonnen die Niederlande aus, gefolgt von Belgien
mit etwa 0,5 Millionen Tonnen. Daneben kamen geringere Mengen aus
Frankreich, Sierra Leone, Österreich und Luxemburg.
Die aus dem ARA-Raum (verkehrsreiches Gebiet der Seehäfen
Antwerpen, Rotterdam und Amsterdam) importierten Kerosinmengen werden
nur zum Teil in den dortigen Raffinerien hergestellt. Die europäischen
Raffinerien deckten 2025 insgesamt etwa 60 Prozent des Bedarfs. Es ist
bekannt, dass erhebliche Mengen an Kerosin aus dem Nahen Osten,
Asien und den USA nach Europa importiert werden. Die Internationale
Energieagentur IEA gibt den Anteil der Importe aus dem Nahen Osten
im Verhältnis zum Bedarf Europas für 2025 mit etwa 23 Prozent an
(375 kb/d von 1.600 mb/d).
Die strategischen Kerosinvorräte des Erdölbevorratungsverbandes
(EBV) belaufen sich auf knapp 1,1 Millionen Tonnen. Der Verbrauch
schwankt saisonal zwischen etwa 0,65 und 0,9 Millionen Tonnen pro
Monat, sodass die Reserven allein rechnerisch etwas über einem bis
anderthalb Monaten des gesamten deutschen Verbrauchs entsprechen
(ohne deutsche Raffinerieproduktion). Nimmt man noch die
Industrievorräte hinzu, würden die Kerosinvorräte einer Vollabdeckung für etwa
anderthalb bis zwei Monate entsprechen.
Unter der theoretischen Annahme einer fortdauernden Schließung der
Straße von Hormus, aber der Beibehaltung der – wenn auch
eingeschränkten – Kerosinimporte sowie der Eigenproduktion ergäbe sich aus
rein nationaler Sichtweise rechnerisch eine Vollversorgung des
deutschen Kerosinbedarfs über etwa die nächsten fünf Monate. Allerdings
lässt sich aus den verfügbaren Daten nicht ableiten, wie sich die
Situation in Gesamteuropa darstellt, sodass sich Änderungen bei der
Berechnung einstellen könnten. Deutschland setzt sich daher für mehr
Transparenz der Daten auf EU-Ebene ein.
77. Abgeordneter
Mirco Hanker
(AfD)
In welcher Höhe sieht die Förderung des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für das
Projekt zum Neubau der Wasserstoffleitung von
Wefensleben nach Salzgitter Green Octopus
Mitteldeutschland (Planungsstand gemäß Ontras-
Gastransport-GmbH-Unterlagen zur
Raumverträglichkeitsprüfung, Machbarkeitsstudie) im
Rahmen von Fördermaßnahmen im
Anwendungsbereich des „Important Project of Common
European Interest“ bzw. anderer Fördermöglichkeiten
anteilig Mittel für betroffene Kommunen,
Landkreise, Gemeinden und kreisfreie Städte vor, mit
denen diese nach Durchführung der Bauarbeiten
erforderliche Maßnahmen zur Renaturierung bzw.
Sanierung von Umweltschäden finanzieren
können (bitte die im Sinne der Fragestellung
eingeplanten Mittel nach den betroffenen
Bundesländern Sachsen-Anhalt und Niedersachsen
gliedern)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 29. April 2026
Die Important-Project-of-Common-European-Interest-(IPCEI-)
Förderung für Wasserstoffprojekte ist eine projektspezifische Förderung –
kofinanziert zu 30 Prozent durch die betroffenen Bundesländer – und wird
nur gegenüber den ausgewählten Wasserstoffprojekten gewährt.
Speziell für Kommunen, in deren Gemeindegebiet sich ein IPCEI-
Projekt befindet, sind keine Haushaltsmittel vorgesehen. Dies ist auch nicht
notwendig. Im Rahmen von Planungs- und Genehmigungsverfahren, die
durch die jeweiligen Landesbehörden erfolgen, werden umwelt- und
naturschutzrechtliche Belange systematisch vor dem Bau von
Infrastrukturanlagen wie den IPCEI-Projekten berücksichtigt, um negative
Auswirkungen auf Natur und Umwelt so gering wie möglich zu halten.
Dazu gehört insbesondere die Prüfung von Eingriffen in Natur und
Landschaft, etwa durch Umweltverträglichkeitsprüfungen oder
artenschutzrechtliche Bewertungen. Bereits in der Planungsphase werden
mögliche Beeinträchtigungen identifiziert und bewertet. Auf dieser
Grundlage werden Maßnahmen entwickelt, um Eingriffe zu vermeiden,
zu minimieren oder – wenn unvermeidbar – durch Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. Die Kosten dieser Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen trägt der Vorhabenträger. Zudem werden relevante
Fachbehörden beteiligt und gesetzliche Vorgaben eingehalten. Für die
Einhaltung der Genehmigung sind die jeweiligen Landesbehörden
zuständig.
78. Abgeordneter
Andreas Mayer
(AfD)
Über welchen Haushaltstitel und auf welcher
rechtlichen Grundlage wurde das Heizwerk
Memmingen-Benningen bezuschusst (vgl. www.new-f
acts.eu/unterallgaeu/2026/03/13/regenerative-wae
rmeversorgung-memmingen-benningen-startet-5
0-mw-fernwaerme-3-700-haushalte-offenes-heiz
werk-14-15-03/708503/)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 28. April 2026
Das Heizwerk Memmingen-Benningen wird auf Grundlage de
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
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- part_of_vorgang → Abschiebungen im ersten Quartal 2026 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Abstimmungsverhalten Deutschlands zum ILO-Übereinkommen Nr. 181 über private Arbeitsvermittler (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Aktueller Stand des geplanten Restitutionsgesetzes (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Anstieg der Fallzahlen von Messerangriffen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Anteil von nichtdeutschen Tatverdächtigen an Straftaten und der Nettozuwanderung im ersten Quartal 2026 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Anträge auf Auskunft nach § 34 Abs. 6 des Gesetzes über das Ausländerzentralregister (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Anträge und Einbürgerungen gemäß Artikel 15 des Staatsangehörigkeitsgesetzes bzw. Artikel 116 des Grundgesetzes seit 2021 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Anzahl von Standorten der Deutschen Post in Sachsen und dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Anzahl von Straftaten an Bahnhöfen bzw. in Zügen in Brandenburg im Jahr 2024 und 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Aufschlüsselung der unter Konto 07390 "Sonstige Vergütungen an andere" verbuchten Kosten der GKV im Bericht der FinanzKommission Gesundheit (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Auswertung europäischer Ermittlungsergebnisse im Fall Epstein (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Auswirkungen des französischen Ausstiegs aus dem Eurodrohnen-Projekt MALE (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Automatisiert anwendbare Differenzierungskriterien des Direktauszahlungsmechanismus (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Bedeutung von Park-and-Ride-Parkplätzen für die Entlastung des innerstädtischen Verkehrs (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Befassung des Nationalen Sicherheitsrats mit den Auswirkungen der Lage im Nahen Osten auf die Energiesicherheit (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Bekanntmachungen des Zentralrats der Muslime in Deutschland zur Aussetzung der Mitgliedschaft der Union der Türkisch-Islamischen Kulturverei (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Bemühungen um die Auslieferung der Verdächtigen Ukrainer im Zusammenhang mit dem Anschlag auf die Nord-Stream-Pipelines (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Berechnung der Ruhegehälter von Beamten (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Berechnungsmethode der Tatverdächtigenbelastungszahlen für afghanische und syrische Staatsangehörige (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Bundesförderungen an die Deutsche Bahn Stiftung gGmbH seit 2020 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Bundesförderung für Kommunen zur Renaturierung nach dem Bau der Wasserstoffleitung Wefensleben-Salzgitter (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Bundesmittel an die Unterhaltungsfernsehen Ehrenfeld UE GmbH im Zusammenhang mit Projekten des Hauses der Kulturen der Welt (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Daten zum zukünftigen Fördervolumen hinsichtlich der Erschließung neuer fossiler Gasvorkommen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Definition der Schrittgeschwindigkeit in technischen Regelwerken der FGSV (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Details zum Rusal-Schiedsverfahren gegen Deutschland (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Durchführung bzw. Verzicht auf Verträglichkeitsprüfungen gemäß FFH-Richtlinie zur Grundschleppnetzfischerei in deutschen Gewässern (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Einhaltung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung bei der Förderrichtlinie für Fusions-Forschungshubs (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Einhaltung der Anzeigepflicht beim Wechsel einer Beamtin des Bundeskanzleramts zum Rüstungsunternehmen Stark Defence (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Einladung der Bundesregierung zur US-amerikanischen Anti-Antifa-Konferenz (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Einladungen zu den Hightech-Agenda-Tagen im Mai 2026 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Einreise von kolumbianischen Söldner ins Kriegsgebiet Nord-Darfur (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Einrichtung eines Dialogformats zwischen der EU und den USA zur Umsetzung des Digital Services Act und des Digital Markets Act (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Einstufung des senegalesischen Anti-Homosexualitätsgesetzes als Änderung der Rechtslage für sichere Herkunftsstaaten (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Empfang von Staats- und Regierungschefs aus Staaten mit anhaltenden Menschenrechtsverletzungen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Entfernung eines Abschnitts aus dem Eckpunktepapier zur Einführung einer Erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Entwicklung der Anzahl der Planstellen und der Beschäftigten in den Bundesministerien seit Beginn der 20. Wahlperiode (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Entwicklung der Personalkosten der Bundesministerien in der 21. Wahlperiode (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Entwicklung des Bundesamts für auswärtige Angelegenheiten bei der Visadigitalisierung und -bearbeitung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Erfüllung der Verpflichtungen aus der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie für das Schutzgebietsnetz Natura 2000 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Ergebnisse der Wahlrechtskommission zur Parität (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Erkenntnisse zu vermehrten Einreisen iranischer Staatsbürger seit Februar 2026 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Ermittlungen der Bundespolizei bei Angriffen auf deutsche Rettungsschiffe im Mittelmeer (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Externe Dienstleister der Bundesministerien in der 20. und 21. Wahlperiode (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Flächenrodungen im Regenwald Südamerikas in den letzten fünf Jahre (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Förderanträge und -zusagen im Rahmen des Bundesprogramms Sanierung kommunaler Sportstätten aus dem Wahlkreis Freising, Pfaffenhofen, Schrobe (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Fördermittelversagung für Projekte aus Braunschweig im Rahmen des Bundesprogramms Sanierung kommunaler Sportstätten (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Forderung des Bundesministers Alexander Dobrindt zur Anpassung der KI-Verordnung der EU (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Förderung von Klimaschutzprojekten im Ausland seit Beginn der Legislaturperiode (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Förderung von Verkehrsvorhaben in Sachsen mit Bundesmitteln (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Freistellungspraxis der Krankenkassen bzgl. der Rettungsdienstgebühren für Fehl- und Leerfahrten (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → GAK-Mittel für Hochwasserschutz im Saarland im Zeitraum 1. Januar 2025 bis 22. April 2026 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Geförderte Projekte aus dem "Innovationsfonds" im Kulturhaushalt (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Geplante Einsparungen bei der GKV-Erstattung für Medizinalcannabis (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B 8 im Bereich Langenzenn wegen Straßenschäden (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Gründe für den Ausschlusses der Nutzung der Kernenergie (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Gründe für die Verrringerung der BIP-Wachstumsprognose für das Jahr 2026 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Grundlage des Zuschusses für das Heizwerk Memmingen-Benningen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Häufigste Tatörtlichkeiten bei Gewaltkriminalität durch Kinder und Jugendliche (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Herkunft der deutschen Kerosinimporte im Jahr 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Höhe der Bundesmittel für die DW Akademie im Zeitraum 2020 bis 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Hohe deutsche Strompreise trotz des Ausbaus der Erneuerbaren Energien (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Höhe von in US-Dollar abgerechneten Beschaffungsverpflichtungen im Verteidigungshaushalt (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Informierung von betroffenen Personen der Bedrohungslisten auf der Darknet-Plattform "Assassination Politics" (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Inhalt des 10-Punkte-Plans zur Rüstungskooperation mit Indien (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Inhalte der Komplementärplanung zum Operationsplan Deutschland (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kenntnisse der Bundesregierung über eine inhaftierte deutsche Journalistin in Syrien (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kenntnisse des BAMF über mutmaßlichen Subventionsbetrug des Vereins "Integrationsarbeit Kronsberg" (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kerosinbestände in der EU und Deutschland (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kontrolle des Qualitätsstandards von Versandapotheken (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kosten der polizeilichen Sicherung des Castortransports Jülich–Ahaus im März 2026 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kosten für die PLAIN-Plattform seit 2022 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Lärmschutz an Schienenwegen des Bundes im Mittelrheintal (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Maßnahmen gegen illegalen Tierhandel und Wildtierverbot in Zirkussen im Rahmen der Tierschutzgesetz-Novelle (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Maßnahmen gegen iranische Rekrutierungskampagnen für Minderjährige in Deutschland (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Maßnahmen zur Freilassung einer vermissten deutschen Journalistin in Syrien (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Maßnahmen zur Vermeidung wirtschaftlicher Nachteile für Tankstellenbetreiber bei der befristeten Energiesteuersenkung auf Kraftstoffe (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Menschenrechtslage von Christen im Dorf Taybeh im Westjordanland (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Mittelabfluss aus dem Bundeshaushalt zur Finanzierung von Serviceeinrichtungen für die Schiene (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Mögliche Anweisungen von Bundesministerin Stefanie Hubig an ihren Pressesprecher im Fall Collien Fernandes (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Möglicher Widerruf der Allgemeinen Ausfuhrgenehmigung für Rüstungsexporte an die Golfstaaten (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Mögliche Unterzeichnung der Belém Declaration on Just Transition Away from Fossil Fuels (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Möglichkeit zur Wiederrichtung von Bahnübergängen auf stillgelegten Strecken (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Neubeschaffung von Wasserwerfern für die Bundespolizei (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Neu festgestellte Leistungsminderungen in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern im Jahr 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Nutzbare Süßwasservorkommen in Bangladesch und finanzielle Förderung der Süßwasserversorgung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Oberleitungsabrisse auf dem DB-Schienennetz seit Januar 2024 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Personeller Aufwuchs der Panzerbrigade 45 in Litauen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Positionder Bundesregierung zu diplomatischen Kontakten mit Russland und Iran (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Position der Bundesregierung zur möglichen Beschaffung der Software des US-Unternehmens Palantir angesichts wachsender Kritik (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Position der Bundesregierung zur Verlängerung der EU-Sanktionen gegen Myanmar (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Preiswirkung der Mindestquote für erneuerbare Kraftstoffe nicht-biologischen Ursprungs auf die Kraftstoffpreise (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Prüfmechanismen bei Sicherheitsbehörden für Risiken durch Kontakte zu international vernetzten Straftätern (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Prüfung und Bewilligung von Förderanträgen bei Programmen zur Demokratieförderung und Extremismusprävention (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Reduzierung der Förderung von Projekten im Bereich der Islamismusprävention im Rahmen des Bundesprogramms Demokratie leben! (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Kontrolle und Kennzeichnung toter Tiere in Verarbeitungsbetrieben tierischer Nebenprodukte (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Schwere COVID-19-Erkrankungen bei Bundeswehrsoldaten (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Sicherheitsgefahr durch 3D-gedruckte Waffen und frei zugängliche Bauanleitungen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Staatsangehörigkeiten von ausländischen Tatverdächtigen bei Vergewaltigungen im Jahr 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Stichtagsregelung und Ausgleich für Altbestände bei der Energiesteuersenkung ab Mai 2026 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Strukturelle Maßnahmen zum Informationsaustausch zwischen der FIU und Strafverfolgungsbehörden bei organisierter Kriminalität (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Tatverdächtige bei Sexualdelikten im Jahr 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Teilnahme an der Konferenz Preparing for Pandemics des International Peace Institute im Jahr 2015 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Teilnehmer der KI-Partnerdialoge im Rahmen der Hightech-Agenda am 23. Januar und 2. März 2026 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Überprüfung von Bundesförderprogrammen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Übersicht über die mit 20 Mio. Euro geförderten Projekte des BMZ im Sudan (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Umsetzungsstand der Diversitätsstrategie der Bundeswehr (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Umsetzung und Arbeitsweise des Nationalen Sicherheitsrats (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Unternehmensinsolvenzen in Deutschland im ersten Quartal 2026 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Unterstützung der Kommunen bei der Sicherstellung einer qualitativ hochwertige Mittagsverpflegung in Ganztagsschulen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Unterstützungsleistungen für Klimaschutzprojekte an die Caritas Bangladesch in den letzten fünf Jahren (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Vereinbarkeit von Äußerungen des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand zur Bekämpfung der AfD mit dem Neutralitätsgebot (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verfassungsrechtliche Mindesthöhe der Beamtenversorgung im Ruhestand (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verfügbarkeit von Aufzügen und Rolltreppen an Bahnhöfen der Deutschen Bahn seit 2016 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verhältnismäßigkeit bestimmter Teile des Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digital (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verhältnismäßigkeit eines möglichen neuen Straftatbestands für "Catcalling" (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verteidigung der geplanten Einschränkung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern als "gelebte Frauenpolitik" durch Bundesminister (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Weiterführung der Binnengrenzkontrollen trotz rückläufiger unerlaubter Einreisen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Wirtschaftliche Kompensationsmaßnahmen für den Hamburger Hafen im Rahmen der nationalen Umsetzung der NIS2-Richtlinie (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zeitplan beim Länder- und Kommunalentlastungsgesetz (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zulässigkeit der Nutzungsrechtsübertragung an das BBSR im Zuwendungsbescheid an die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zusammenhang von antisemitischen Anschlägen mit dem Irankrieg (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zusammensetzung der hohen Strompreise in Deutschland (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zuständige Ressorts für die Überprüfung der Einhaltung von Bundespflichten durch die Länder (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zustimmung Deutschlands zur Nominierung des Iran für ein UN-Komitee (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)