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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

dip / drucksache 30.04.2026 · WP 21 · 21/5661 · Schriftliche Fragen · Original ↗

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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 21/5661 21. Wahlperiode 30.04.2026 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Amtsberg, Luise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 71, 83 Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 8, 72, 110 Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Baumann, Bernd, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86 Benner, Lukas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 15, 16 Birghan, Christoph, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84 Bleck, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 Blos, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . 73, 74, 111, 112 Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101 Braga, Torben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131 Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 17, 18, 19 Dahmen, Janosch, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 117, 118 Dillschneider, Jeanne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 126 Drößler, Christopher (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Düring, Deborah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1, 2 Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 64, 137 Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Finger, Hauke (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119 Abgeordnete Nummer der Frage Frohnmaier, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87, 88 Galla, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22, 54 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 102, 103 Gebel, Kathrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Gesenhues, Jan-Niclas, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 113 Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89 Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55, 77 Heitmann, Linda (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 114, 127, 128 Hemmelgarn, Udo Theodor (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 24 Hermeier, Mareike (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26, 27 Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9, 28, 29, 99 Höchst, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92 Janich, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30, 31, 56 Kaddor, Lamya (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 32, 57 Kaminski, Maren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132, 133 Koçak, Ferat (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 34, 35, 36 Köktürk, Cansin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97 Kotré, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Krauthausen, Manuel (AfD) . . . . . 115, 134, 135, 136 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93 Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120 Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 10, 37, 38, 39 Abgeordnete Nummer der Frage Limburg, Helge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 138 Ludwig, Saskia, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Lübcke, Andrea, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 Mayer, Zoe, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 94, 129, 130 Meiser, Pascal (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98 Michaelsen, Swantje Henrike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 104 Mijatović, Boris (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 58, 59 Mixl, Reinhard (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Nolte, Jan Ralf (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Notz, Konstantin von, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 40, 41, 42 Nouripour, Omid (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Otte, Karoline (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 12 Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . 43, 90, 91, 95 Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 44 Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 45, 96, 121 Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Abgeordnete Nummer der Frage Rehm, Lukas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105 Rietenberg, Sylvia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 139 Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67, 79 Schäfer, Sebastian, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 46, 47, 68 Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 Schliesing, David (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Schmidt, Jan Wenzel (fraktionslos) . . . . . . . 48, 81, 82 Schneider, Julia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 116 Schönberger, Marlene (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 6, 49, 50 Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Schwerdtner, Ines (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Slawik, Nyke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 106 Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51, 52 Treuheit, Bastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107, 108 Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . 69, 70 Wagner, Sascha (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 122, 123 Weiss, Claudia (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124, 125 Wiehle, Wolfgang (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109 Wissler, Janine (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Drucksache 21/5661 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung Seite Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Düring, Deborah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Kotré, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Ludwig, Saskia, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Schliesing, David (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Schönberger, Marlene (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Schwerdtner, Ines (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 4 Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Mixl, Reinhard (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Otte, Karoline (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Wissler, Janine (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern Benner, Lukas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 9, 11, 12 Drößler, Christopher (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Galla, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Gebel, Kathrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Hemmelgarn, Udo Theodor (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 16 Hermeier, Mareike (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17, 18 Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Janich, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Seite Kaddor, Lamya (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Kaminski, Maren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Koçak, Ferat (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 22, 23, 24 Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24, 26, 27 Notz, Konstantin von, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 28, 29, 31 Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 33 Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Schäfer, Sebastian, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Schmidt, Jan Wenzel (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . 37 Schönberger, Marlene (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 37, 38 Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39, 41 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Amtsberg, Luise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Galla, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Janich, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Kaddor, Lamya (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Mijatović, Boris (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 46, 47 Nouripour, Omid (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/5661 Seite Nolte, Jan Ralf (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Schäfer, Sebastian, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . 52, 53 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 53 Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 54 Blos, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Braga, Torben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Finger, Hauke (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Schmidt, Jan Wenzel (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . 60 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 61 Birghan, Christoph, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Lübcke, Andrea, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Baumann, Bernd, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Frohnmaier, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63, 64 Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 65, 66 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Höchst, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 Mayer, Zoe, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Köktürk, Cansin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 Meiser, Pascal (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr Bleck, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 Michaelsen, Swantje Henrike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 Rehm, Lukas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 Slawik, Nyke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 Treuheit, Bastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78, 79 Wiehle, Wolfgang (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 Drucksache 21/5661 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 80 Blos, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80, 81 Gesenhues, Jan-Niclas, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81 Heitmann, Linda (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82 Krauthausen, Manuel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83 Schneider, Julia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit Dahmen, Janosch, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 84, 86 Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86 Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87 Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88 Wagner, Sascha (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88, 89 Weiss, Claudia (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89, 90 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Dillschneider, Jeanne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 Seite Heitmann, Linda (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 91, 92 Mayer, Zoe, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 92, 93 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93 Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93, 94 Krauthausen, Manuel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . 94, 95, 96 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97 Limburg, Helge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98 Rietenberg, Sylvia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/5661 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes 1. Abgeordnete Deborah Düring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ist der Nationale Sicherheitsrat, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angestrebt, zu dem Gremium der gemeinsamen Willensbildung der Bundesregierung geworden, koordiniert er die wesentlichen Fragen einer integrierten Sicherheitspolitik, leistet Strategieentwicklung und strategische Vorausschau und nimmt gemeinsame Lagebewertung vor, und wie wird seine Arbeit evaluiert? Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister vom 30. April 2026 Der Nationale Sicherheitsrat ist am 5. November 2025 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengetreten. Er arbeitet an der Schnittstelle zwischen innerer, äußerer, wirtschaftlicher und digitaler Sicherheit sowie ziviler und militärischer Verteidigung. Der Nationale Sicherheitsrat hat bereits mehrfach getagt. Er erfüllt damit die in der am 28. August 2025 in Kraft getretenen Geschäftsordnung ausgeführten Aufgaben. Ein Vorbereitungsausschuss des Nationalen Sicherheitsrats koordiniert den Stand der Gesamtarbeiten. 2. Abgeordnete Deborah Düring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zu welchem Zeitpunkt hat sich der Nationale Sicherheitsrat der Bundesregierung erstmals mit den möglichen Auswirkungen der aktuellen Lage im Nahen Osten, insbesondere im Zusammenhang mit der Sicherheit der Straße von Hormus, auf die Sicherheit sowie die Energieversorgung Deutschlands und der Europäischen Union befasst, und welche Handlungsempfehlungen resultierten aus dieser Sitzung? Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister vom 30. April 2026 Der Nationale Sicherheitsrat hat in unmittelbarer Folge der am 28. Februar 2026 begonnenen Militärschläge der USA und Israels gegen den Iran getagt. Der Nationale Sicherheitsrat hat sich am 20. April 2026 mit den Auswirkungen der Lage im Nahen Osten auf die Energiesicherheit befasst. Hierbei wurden die Arbeit der Taskforce Energieversorgung und Maßnahmen zur Energieversorgungssicherheit besprochen. Erörterungen im Nationalen Sicherheitsrat sind zur Wahrung der Funktionsfähigkeit und Eigenverantwortung der Bundesregierung vertraulich und berühren in besonders hohem Maße Erwägungen des Staatswohls. Zum Schutz des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung, der die Willensbildung der Regierung selbst auch bei der Vorbereitung von Kabinett- und Ressortentscheidungen in ressortübergreifenden und - internen Abstimmungsprozessen umfasst, sowie aus Erwägungen des Staatswohls können daher darüber hinaus zu den hier erfragten Sitzungsinhalten keine Auskünfte, auch nicht in eingestufter Form, gegeben werden. 3. Abgeordneter Steffen Kotré (AfD) Gilt die Haltung der Bundesregierung hinsichtlich der Äußerung des Regierungssprechers Stefan Kornelius, die iranische Regierung sei trotz aller Vorbehalte weiterhin ein Ansprechpartner und es gebe in der internationalen Politik immer wieder Situationen, in denen man auch mit einem System, dem man keine Legitimation zubilligt, den Kontakt suchen müsse, um Spannungen, Konflikte oder Kriege zu verhindern, auch gegenüber der Regierung von Russland (Quelle: www.berliner-z eitung.de/article/schah-sohn-pahlavi-in-berlin-bun desregierung-verweigert-empfang-10032088)? Antwort des Staatssekretärs Stefan Kornelius vom 30. April 2026 Die Äußerungen des Regierungssprechers in der Regierungspressekonferenz vom 22. April 2026 (Mitschrift abrufbar unter: www.bundesregie rung.de) stehen für sich. 4. Abgeordnete Dr. Saskia Ludwig (CDU/CSU) Welche Zahlungen, Förderungen oder geldwerten Leistungen sind seit dem 1. Januar 2020 aus dem Bundeshaushalt im Zusammenhang mit Projekten des Hauses der Kulturen der Welt an die Unterhaltungsfernsehen Ehrenfeld UE GmbH geflossen? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 30. April 2026 Seit dem 1. Januar 2020 sind aus dem Bundeshaushalt im Zusammenhang mit Projekten des Hauses der Kulturen der Welt keine Zahlungen, Förderungen oder geldwerten Leistungen an die Unterhaltungsfernsehen Ehrenfeld UE GmbH geflossen. 5. Abgeordneter David Schliesing (Die Linke) Welche Projekte wurden in jeweils welcher Höhe aus dem neu geschaffenen „Innovationsfonds“ im Haushaltstitel „Förderung von national und international bedeutsamen Vorhaben, insbesondere zur kulturellen Integration, Kooperation und Innovation“ (Kapitel 0452, Titel 685 17 Erläuterungsziffer 2.8) gefördert? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 30. April 2026 Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 2 des Abgeordneten Sven Lehmann auf Bundestagsdrucksache 21/5249 verwiesen. 6. Abgeordnete Marlene Schönberger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie ist der aktuelle Stand für das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte Restitutionsgesetz (bitte Zeitplan darlegen), und welche Bundesministerien sind an der Erarbeitung beteiligt bzw. federführend? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 30. April 2026 Der Koalitionsvertrag enthält ein Bekenntnis zur staatlichen Verantwortung bei der Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut. Neben der bereits abgeschlossenen Einrichtung der Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut gehört dazu die Schaffung eines Restitutionsgesetzes. Zu Letzterem befinden sich der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zurzeit in Gesprächen. 7. Abgeordnete Ines Schwerdtner (Die Linke) Ist der Bundesregierung bekannt, ob eine Beamtin des Bundeskanzleramts vor ihrem beabsichtigten Wechsel zu dem Rüstungsunternehmen Stark Defence, an dem Peter Thiel beteiligt ist, ihrer Anzeigepflicht nach § 105 des Bundesbeamtengesetzes nachgekommen ist, und sieht die Bundesregierung in diesem Fall Gründe, die Aufnahme der Tätigkeit ganz oder teilweise zu untersagen (www.sueddeutsche.de/wirtschaft/bundeskanzlera mt-ex-kanzleramtsmitarbeiterin-drohnenherstelle r-stark-defence-li.3471625?reduced=true)? Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister vom 30. April 2026 § 105 des Bundesbeamtengesetzes regelt u. a. Anzeigepflichten von Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten, früherer Beamtinnen mit Versorgungsbezügen und früherer Beamten mit Versorgungsbezügen sowie früherer Beamtinnen mit Anspruch auf Altersgeld und früherer Beamten mit Anspruch auf Altersgeld. Vor diesem Hintergrund ist die Vorschrift für den in Ihrer Frage benannten Sachverhalt derzeit nicht einschlägig. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 8. Abgeordnete Lisa Badum (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche konkreten Differenzierungskriterien (etwa Alter, Region, Haushaltsgröße) können beim aktuellen Entwicklungsstand des in der Zuständigkeit des Bundesministeriums der Finanzen entwickelten Direktauszahlungsmechanismus technisch bereits automatisiert angewendet werden, und welche spezifischen technischen oder rechtlichen Hürden verhindern nach Ansicht der Bundesregierung derzeit eine Differenzierung nach Einkommen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 27. April 2026 Die in § 139e Absatz 1 in Verbindung mit § 139b Absatz 3 der Abgabenordnung aufgeführten Merkmale sind in der IdNr-Datenbank hinterlegt. Zu möglichen technischen oder rechtlichen Hürden im Sinne der Fragestellung befindet sich die Bundesregierung in einem fortwährenden Abstimmungsprozess. 9. Abgeordnete Nicole Hess (AfD) Wie haben sich die Personalkosten der einzelnen Bundesministerien in der 21. Wahlperiode (im Vergleich zur 20. Wahlperiode) entwickelt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 30. April 2026 Die Personalkosten der einzelnen Bundesministerien haben sich in der 21. Wahlperiode im Vergleich zur 20. Wahlperiode unterschiedlich entwickelt. Auf die entsprechenden Haushaltsgesetze wird verwiesen. Die Personalausgaben sind dort in den jeweiligen Kapiteln **12 (Personalausgaben) der Einzelpläne zum Bundeshaushalt transparent ausgewiesen. 10. Abgeordneter Sascha Lensing (AfD) Welche allgemeinen strukturellen oder organisatorischen Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2020 ergriffen, um sicherzustellen, dass Verdachtsmeldungen mit Bezug zu international vernetzten Kriminalitätsstrukturen – insbesondere im Kontext sexualisierter Gewalt und Menschenhandel – effizient zwischen der Financial Intelligence Unit (FIU) und den Strafverfolgungsbehörden ausgetauscht werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 27. April 2026 Auf die §§ 43 f. des Geldwäschegesetzes wird verwiesen. Die Financial Intelligence Unit (FIU) analysiert die sich hieraus ergebenden relevanten Sachverhalte unter Anwendung eines risikobasierten Ansatzes und leitet diese Informationen ggf. an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden zum Zwecke der weiteren strafrechtlichen Ermittlung und zur Strafverfolgung weiter. Hierbei besteht seit Sommer 2019 u. a. zum Bereich „Organisierte Kriminalität“ ein Risikoschwerpunkt, um Sachverhalte im Sinne der Fragestellung priorisiert und vertieft zu analysieren und bei Vorliegen der Voraussetzungen unverzüglich an zuständige Strafverfolgungsbehörden abzugeben. Zusätzlich bringt sich die FIU auf europäischer Ebene in spezifische Arbeitsgruppen unter dem Dach von Europol ein und hat die Leitung einer Arbeitsgruppe zur Verhinderung und Bekämpfung sexualisierter Gewalt, insbesondere der Kinderpornografie, übernommen. Erkenntnisse hieraus fließen gezielt in die Analysetätigkeit der deutschen FIU ein. Um die praktische Zusammenarbeit der FIU mit den Strafverfolgungsbehörden zu fördern und Arbeitsprozesse weiter zu optimieren, setzt die FIU in allen Bundesländern FIU-Verbindungsbeamtinnen und -beamte ein. 11. Abgeordneter Reinhard Mixl (AfD) Ist vor dem Hintergrund der geplanten Energiesteuersenkung ab dem 1. Mai 2026 eine Stichtagsregelung mit steuerlicher Erstattung für bereits versteuerte Altbestände vorgesehen, und falls nicht, wie soll ein wirtschaftlicher Ausgleich für die betroffenen mittelständischen Tankstellen und Energiehändler sichergestellt werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 29. April 2026 Die Steuerentstehung erfolgt zum Zeitpunkt der Entnahme aus dem Steuerlager und ist damit dem Verbrauch weit vorgelagert. Dies kann dazu führen, dass Kraftstoff, der in den ersten Tagen nach der Steuersenkung verkauft wird, noch mit dem originären Steuersatz versteuert worden ist. Dieser Effekt kehrt sich am Ende der Steuersatzsenkung um. Die Unternehmen, die Preise an Tankstellen setzen, führen dabei immer eine Mischkalkulation über die Zeit und über die unterschiedlichen angebotenen Produkte durch. Weder ist eine Unterstützung der Unternehmen am Anfang einer Steuersenkung notwendig, noch muss ein finanzieller Ausgleich am Ende der Senkung erfolgen. 12. Abgeordnete Karoline Otte (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welchen Zeitplan strebt die Bundesregierung für Beratung und Abschluss des „Gesetzes zur Entlastung der Länder und ihrer Kommunen (Länder- und Kommunalentlastungsgesetz, LKEG)“ (Kabinettsentwurf vom 15. April 2026) an, und wie begründet sie insbesondere die ungewöhnlich kurze Frist der Verbändeanhörung, die von verschiedenen Sachverständigen kritisch beurteilt wurde (siehe beispielsweise die Stellungnahme der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 28. April 2026 Das Gesetz wurde vom Kabinett beschlossen und die Bundesregierung würde einen Abschluss vor der parlamentarischen Sommerpause sehr begrüßen. In diesem Zusammenhang sind die Ressortabstimmung sowie die Länder- und Verbändebeteiligung praktisch zeit- und fristengleich durchgeführt worden. Die Stellungnahme der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände ist – ebenso wie die regierungsinternen Rückäußerungen und Rückäußerungen der Länder – unter Beachtung der Frist eingegangen. Die Ausgestaltung des weiteren Verfahrensablaufs im Sinne der Fragestellung obliegt dem Parlament. 13. Abgeordneter Stefan Schröder (AfD) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung im Zusammenhang mit der ab dem 1. Mai 2026 vorgesehenen befristeten Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe, um wirtschaftliche Nachteile für Tankstellenbetreiber durch bereits zum bisherigen Steuersatz versteuerte Altbestände zu vermeiden und zugleich Versorgungsrisiken infolge vorsorglicher Bestandsreduzierungen auszuschließen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 29. April 2026 Die Steuerentstehung erfolgt zum Zeitpunkt der Entnahme aus dem Steuerlager und ist damit dem Verbrauch weit vorgelagert. Dies kann dazu führen, dass Kraftstoff, der in den ersten Tagen nach der Steuersenkung verkauft wird, noch mit dem originären Steuersatz versteuert worden ist. Dieser Effekt kehrt sich am Ende der Steuersatzsenkung um. Die Unternehmen, die Preise an Tankstellen setzen, führen dabei immer eine Mischkalkulation über die Zeit und über die unterschiedlichen angebotenen Produkte durch. Weder ist eine Unterstützung der Unternehmen am Anfang einer Steuersenkung notwendig, noch muss ein finanzieller Ausgleich am Ende der Senkung erfolgen. 14. Abgeordnete Janine Wissler (Die Linke) Welche Schadensersatzsumme fordert Rusal in dem eingeleiteten Schiedsverfahren gegen Deutschland, und welche Anwaltskanzleien vertreten die beiden Streitparteien, bzw. wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Schiedsrichter für die Verhandlung des Falls ernannt, und wenn ja, welche? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 30. April 2026 Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 30 des Abgeordneten Jörg Cezanne auf Bundestagsdrucksache 21/5418 wird verwiesen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern 15. Abgeordneter Lukas Benner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Ressorts sind für die Überprüfung der Einhaltung von Bundespflichten durch die Länder im Sinne des Artikels 37 Absatz 1 des Grundgesetzes zuständig? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 29. April 2026 Die Zuständigkeit für Maßnahmen des Bundeszwangs liegt bei der Bundesregierung als Kollegialorgan im Sinne von Artikel 62 des Grundgesetzes (GG), die Vorbereitung einer Entscheidung obläge dem jeweils zuständigen Fachressort. Eventuelle Maßnahmen bedürfen der Zustimmung des Bundesrates. 16. Abgeordneter Lukas Benner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Anträge auf Auskunft nach § 34 Absatz 6 des Gesetzes über das Ausländerzentralregister (AZR-Datenschutzcockpit) hat es seit Einführung dieser Regelung gegeben (bitte monatliche Auflistung), und wann ist damit zu rechnen, dass das AZR-Datenschutzcockpit nach Maßgabe des Onlinezugangsgesetzes in einem allgemeinen Datenschutzcockpit aufgehen wird? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 29. April 2026 Seit dem 1. Mai 2025 können Anträge über das Ausländerzentralregister-(AZR-)Datenschutzcockpit gestellt werden. Die Antragseingänge ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle. Monat Eingänge Mai 2025 32 Juni 2025 18 Juli 2025  6 August 2025 24 September 2025 14 Oktober 2025 23 November 2025 22 Dezember 2025 11 Januar 2026 27 Februar 2026  9 März 2026 52 Bis 23. April 2026 18 Die Nutzung des allgemeinen Datenschutzcockpits unter Verwendung der Identifikationsnummer (IDNr) kann erst erfolgen, wenn die technischen Voraussetzungen zur Nutzung der IDNr im AZR vorliegen. Daher treten die Regelungen zur Speicherung der Identifikationsnummer im AZR nach Artikel 22 des Registermodernisierungsgesetzes an dem Tag in Kraft, an dem das Bundesministerium des Innern im Bundesgesetzblatt bekannt gibt, dass die technischen Voraussetzungen für die Verarbeitung der IDNr nach § 139b der Abgabenordnung vorliegen. Als erstes Pilotregister des Bundes zur Verarbeitung der IDNr ist das Nationale Waffenregister (NWR) vorgesehen. Nach Abschluss der Pilotierungsphase und Verarbeitung der daraus gewonnen Erkenntnisse erfolgt die Umsetzung zur Verarbeitung der IDNr im AZR. 17. Abgeordnete Clara Bünger (Die Linke) Mit welchen Zahlen und Argumenten hat die Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission begründet, dass weiterhin Binnengrenzkontrollen erforderlich und verhältnismäßig seien, obwohl nach meiner Auffassung angesichts der deutlich zurückgegangenen Zahl unerlaubter Einreisen (vgl. Bundestagsdrucksachen 21/4922 und 20/15044) nicht die Rede davon sein kann, dass eine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit vorliegt wegen einer „außergewöhnlichen Situation, in der plötzlich [sic] eine sehr hohe Zahl unerlaubter Migrationsbewegungen“ stattfindet (Artikel 25 Absatz 1 c des Schengener Grenzkodex, SGK), insbesondere auch im Rahmen der Risikobewertung, in der Informationen zum „plötzlich erheblichen Umfang unerlaubter Migrationsbewegungen“ und zur voraussichtlichen Entwicklung und Dauer der behaupteten Bedrohung erforderlich sind (Artikel 27 Absatz 2 und 3 SGK, bitte so genau wie möglich darlegen), und wie begründet die Bundesregierung ihr Festhalten an Binnengrenzkontrollen („Die Welt“ vom 20. April 2026) angesichts des Urteils des Verwaltungsgerichtshofs München vom 9. April 2026 (10 BV 25.901), nach dem die Binnengrenzkontrollen in den Jahren 2021 bis 2023 rechtswidrig waren (Randnummer 28), weil keine neuen Bedrohungen vorlagen, sondern lediglich Neubewertungen der typischen Folgen von Migrationsbewegungen durch die Bundesregierung vorgenommen wurden, und in dem es heißt, dass auch die geänderte, geltende Fassung des SGK von einem gleichen Verständnis wie die vorherige getragen ist (Randnummer 36 f), d. h., dass die Einführung oder Verlängerung von Grenzkontrollen nur in einer außergewöhnlichen Situation plötzlich sehr vieler unerlaubter Einreisen in Betracht kommt (bitte in Auseinandersetzung mit der Urteilsbegründung darlegen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 28. April 2026 Die erneute Verlängerung der mit Wirkung vom 16. September 2024 vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen an den landseitigen deutschen Binnengrenzen zu Frankreich, Luxemburg, Belgien, den Niederlanden und Dänemark sowie im weiteren Verlauf zu Österreich, Polen, der Schweiz und der Tschechischen Republik, derzeit bis einschließlich 15. September 2026, war und ist aus Sicht des Bundesministeriums des Innern erforderlich, um insbesondere das illegale/ irreguläre Migrationsgeschehen weiter und nachhaltig zu dämpfen und der Belastung der Systeme in der Bundesrepublik Deutschland durch das insgesamt zu hohe Migrationsgeschehen in den letzten Jahren entgegenzuwirken. Die Verlängerung der bestehenden Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen deutschen Binnengrenzen über den 15. März 2026 hinaus bis derzeit einschließlich 15. September 2026 hat das Bundesministerium des Innern im Wesentlichen mit den nachstehenden Ausführungen begründet. Das weiterhin zu hohe illegale/irreguläre Migrationsgeschehen über die Schengen-Außengrenzen in die Europäische Union mit anschließenden Weiterreisen, u. a. nach Deutschland, belegt, dass der Grenzschutz an den europäischen Außengrenzen derzeit nach wie vor noch nicht ausreichend wirksam ist. Das derzeitige illegale/irreguläre Migrationsgeschehen nach Deutschland ist trotz Rückgang derzeit weiterhin zu hoch. Insgesamt stellte die Bundespolizei im Jahr 2025 allein in ihrer Zuständigkeit rund 63.000 unerlaubt eingereiste Personen fest. Zudem blieb das Ausmaß der aufgedeckten Schleuserkriminalität nach wie vor zu hoch: Im Jahr 2025 wurden allein von der Bundespolizei etwa 1.500 Schleusungshandlungen durch etwa 1.600 Schleuser festgestellt. Dabei ist angesichts der Inlandfeststellungen anderer Behörden durchaus von einem größeren Dunkelfeld auszugehen. Auch die nach wie vor beachtliche Anzahl der Feststellungen von geschleusten Personen (im Jahr 2025 allein durch die Bundespolizei rund 4.200) ist ein Beleg dafür, dass die Schleusungsrouten noch nicht nachhaltig genug gestört werden konnten. Bei der Betrachtung ist nicht nur die Anzahl des illegalen/irregulären Migrationsgeschehens einschließlich des Asylzugangs allein, sondern auch die Stetigkeit dieses Zustroms über die zurückliegenden Jahre zu bewerten. Die Europäische Kommission hat in ihrem am 11. November 2025 veröffentlichten Durchführungsbeschluss zur Feststellung, welche Mitgliedstaaten unter Migrationsdruck stehen, sich in einer ausgeprägten Migrationslage befinden oder in Gefahr von Migrationsdruck sind, Deutschland als in Gefahr von Migrationsdruck eingestuft. Die Europäische Kommission hat ausdrücklich anerkannt, dass – neben der besonders hohen Zahl an unerlaubten Einreisen im Berichtszeitraum – Deutschland auch aufgrund der sehr hohen Zahl an Asylanträgen in den vergangenen zehn Jahren sowie der Aufnahme der meisten ukrainischen Schutzsuchenden in der EU (in absoluten Zahlen) besonders belastet ist. So wurden im Jahr 2025 in Deutschland 168.543 Asylanträge gestellt, davon 113.236 Erstanträge und 55.307 Folgeanträge. Darüber hinaus wurden im Jahr 2025 im Rahmen des Dublin- Verfahrens 35.942 Übernahmeersuchen von Deutschland an die Mitgliedstaaten gestellt. 13.577 dieser Übernahmeersuchen wurden durch die Mitgliedstaaten abgelehnt; Zustimmungen gingen in 23.912 Verfahren ein, nur 5.377 Überstellungen wurden vollzogen. Einige Mitgliedstaaten haben einseitig-restriktive Überstellungsmodalitäten vorgegeben, ein Mitgliedstaat hat die Annahme von Überstellungen vollständig ausgesetzt. Im Jahr 2025 stellten insgesamt 15.311 Personen einen Asylantrag in Deutschland, denen zuvor bereits ein Schutzstatus (Asyl) in Griechenland zuerkannt wurde. Nicht nur die isolierte Betrachtung der Anzahl des illegalen/irregulären Migrationsgeschehens einschließlich des Asylzugangs allein, sondern auch die Stetigkeit dieses Zustroms über die zurückliegenden Jahre be- bzw. überlastet die Aufnahme- und Integrationssysteme in Bund, Ländern und Kommunen. Hinzu kommen die andauernden Herausforderungen für die Unterbringung und Versorgung der rund 1,3 Mio. aus der Ukraine kriegsbedingt geflüchteten Personen. Die in diesem Zusammenhang genutzten Kapazitäten und Ressourcen der Kommunen und Länder sind bereits deutlich überlastet. Die Belastung der Aufnahme- und Integrationssysteme brachte wichtige Infrastrukturbereiche wie Wohnen, Bildung und Gesundheitsversorgung zunehmend an ihre Grenzen. Zudem bestehen vor dem Hintergrund der Lageentwicklungen im Nahen und Mittleren Osten sowie in Süd-/Zentralasien eine teilweise fragile Sicherheitslage sowie Sicherheitsgefährdungen, die von dort auf Europa und die Bundesrepublik Deutschland wirken können. Die erneute Verlängerung der gegenständlichen Binnengrenzkontrollen ermöglicht weiterhin Kontrollen aus Anlass des Grenzübertritts. Dadurch können u. a. Schleusungshandlungen gezielter und frühzeitiger erkannt und unterbunden sowie damit Gefahren für die Gesundheit und das Leben der geschleusten Personen zum frühestmöglichen Zeitpunkt abgewehrt werden. Insbesondere ermöglichen temporäre Binnengrenzkontrollen das unmittelbare und rasche Ergreifen von einreiseverhindernden und aufenthaltsbeendenden Maßnahmen nach europäischem und nationalem Recht bei Personen, welche nicht die Voraussetzungen für die Einreise und den Aufenthalt erfüllen. Sie ermöglichen es auch, Personen, die eine Gefahr darstellen, frühzeitig zu identifizieren und mit entsprechenden polizeilichen Maßnahmen zu reagieren, wodurch die Gefahr bereits an der Grenze abgewendet werden kann. Die erneute Verlängerung der Binnengrenzkontrollen im vorgenannten Zeitraum ist auch geboten, um die Nachhaltigkeit des erzielten derzeit temporären Rückgangs des illegalen/ irregulären Migrationsgeschehens zu festigen und einen in der Regel saisonal zu erwartenden Anstieg in den anstehenden Frühjahrs- und Sommermonaten zu verhindern. Die Verlängerung der Binnengrenzkontrollen ist erforderlich, geeignet, angemessen und im Ergebnis verhältnismäßig, auch weil mildere (grenz-)polizeiliche Maßnahmen derzeit nicht gleichsam wirksam sind, um dem illegalen/irregulären Migrationsgeschehen konsequent und entschieden entgegenzutreten und die Systeme zu entlasten. Schwachstellen an den europäischen Außengrenzen müssen derzeit noch mit Binnengrenzkontrollen kompensiert werden. Die Entscheidung vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) am 9. April 2026 bezieht sich auf eine alte Fassung des Schengener Grenzkodexes, die nicht mehr gültig ist. Die derzeit vorübergehend wiedereingeführten und über den 15. März 2026 hinaus verlängerten Binnengrenzkontrollen basieren auf dem novellierten Schengener Grenzkodex, der am 10. Juli 2024 in Kraft getreten ist. Die laufenden Binnengrenzkontrollen sind nach Auffassung des Bundesministeriums des Innern rechtmäßig und werden fortgesetzt. Die Einlegung von Rechtsmitteln gegen das Urteil des BayVGH wird geprüft. 18. Abgeordnete Clara Bünger (Die Linke) Wie viele Personen wurden im ersten Quartal 2026 aus Deutschland abgeschoben (bitte die Gesamtzahl nennen und zusätzlich differenzieren nach den zehn wichtigsten Zielstaaten der Abschiebungen, bitte auch die Zahlen für die Zielstaaten Afghanistan, Syrien und Iran nennen), und wie viele der im ersten Quartal 2026 abgeschobenen Personen waren 0 bis 13 Jahre alt, 14 bis 17 Jahre alt, 60 bis 70 Jahre alt, über 70 Jahre alt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 28. April 2026 Im Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. März 2026 wurden 4.807 Personen aus Deutschland abgeschoben. Die weiteren erfragten Daten sind in den nachfolgenden Übersichten aufgeführt. Zielstaaten im Sinne der Frage Anzahl abgeschobener Personen Türkei 601 Georgien 266 Nordmazedonien 230 Spanien 192 Marokko 178 Algerien 178 Frankreich 174 Kroatien 172 Albanien 171 Bulgarien 170 Afghanistan  27 Syrien   3 Iran   3 Nach Altersgruppe Anzahl abgeschobener Personen 0 bis 13 547 14 bis 17 146 60 bis 70  92 71 und älter   7 19. Abgeordnete Clara Bünger (Die Linke) In welchen Fällen hat die Bundespolizei in den vergangenen fünf Jahren wegen Angriffen auf deutsch beflaggte Schiffe der zivilen Rettungsflotte im Mittelmeer ermittelt, nachdem diese, wie berichtet, von Milizen der „libyschen Küstenwache“ beschossen wurden, und welche Ergebnisse liegen dazu jeweils vor? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 28. April 2026 Die Bundespolizei hat in den vergangenen fünf Jahren in drei Fällen wegen Angriffen auf deutsch beflaggte Schiffe polizeiliche Ermittlungen eingeleitet. Weitergehende Auskünfte zu diesen Ermittlungsverfahren können nicht – auch nicht in eingestufter Form – erteilt werden. Denn trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange im Einzelfall das Informationsinteresse des Parlaments hinter des berechtigte Geheimhaltungsinteresse zum Schutz der Ermittlungen zurück. Das Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege leitet sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ab und hat damit ebenfalls Verfassungsrang. Eine Auskunft zu Erkenntnissen aus den Ermittlungsverfahren würde den Untersuchungszweck gefährden oder gar vereiteln, weshalb aus dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit folgt, dass vorliegend das betroffene Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und Strafverfolgung Vorrang vor dem Informationsinteresse hat. 20. Abgeordneter Christopher Drößler (AfD) Wie wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die von dem Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt in der Bundespressekonferenz am 20. April 2026 für afghanische und syrische Frauen und Männer dargestellten Tatverdächtigenbelastungszahlen für Gewaltkriminalität berechnet? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 30. April 2026 Die Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ) wird gemäß den Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wie folgt berechnet: TVBZ = Ansässige Tatverdächtige ab 8 Jahre x 100.000 Einwohnerzahl ab 8 Jahre Entsprechend wurde die Anzahl der zum Berichtsjahr 2025 in der PKS erfassten tatverdächtigen Männer und Frauen mit den genannten Staatsangehörigkeiten ab 8 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland ausgewertet und die TVBZ unter Verwendung der entsprechenden Bevölkerungsdaten gemäß der o. g. Formel berechnet. Die Informationen zur Berechnung der TVBZ sind auf der Internetseite des Bundeskriminalamts zur PKS 2025 abrufbar (www.bka.de/DE/Aktu elleInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/P KS2025/pks2025_node.html). 21. Abgeordneter Peter Felser (AfD) Welche konkreten wirtschaftlichen Kompensationsmaßnahmen oder alternativen Investitionszusagen hat die Bundesregierung seit dem Amtsantritt von Bundeskanzler Friedrich Merz im Mai 2025 für den Logistikstandort Hamburger Hafen initiiert, um die im Rahmen der nationalen Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (EU 2022/2555), die aus meiner Sicht über das Ziel hinausschießt, durch verschärfte Sicherheitsüberprüfungen und Investitionsbeschränkungen (u. a. im Bereich Hafentechnologie/Kräne) die nach meiner Auffassung drohenden Umschlagverluste und Standortnachteile gegenüber der europäischen Konkurrenz (insbesondere Danzig und Piräus) auszugleichen, und inwieweit sind durch die Bundesregierung gezielte steuerliche Anreize für zertifizierte Sicherheitstechnik geplant? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 28. April 2026 Mit dem Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung werden einheitliche europäische Sicherheitsstandards in deutsches Recht umgesetzt. Ziel ist es, wichtige Einrichtungen und den europäischen Binnenmarkt zu schützen und deren Abwehrfähigkeit zu stärken. Wirtschaftliche Kompensationsmaßnahmen oder alternative Investitionszusagen im Sinne der Fragestellung sind seitens der Bundesregierung nicht initiiert worden. Seitens der Bundesregierung sind derzeit auch keine spezifischen steuerlichen Anreize im Sinne der Fragestellung geplant. 22. Abgeordneter Rainer Galla (AfD) Wie hoch war nach der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2025 die Zahl der Tatverdächtigen bei Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellem Übergriff (Straftatenschlüssel 111000) in den Bundesländern Nordrhein- Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg sowie als zusammengefasster Wert a) in den Ländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, b) in den Ländern Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sowie c) in den Ländern Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland (bitte jeweils aufschlüsseln nach der Zahl aller Tatverdächtigen, der Zahl der Tatverdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit, der Zahl der Tatverdächtigen ohne deutsche Staatsangehörigkeit sowie als Untergruppe hierzu der Gesamtzahl der Tatverdächtigen mit afghanischer, irakischer, syrischer bzw. türkischer Staatsangehörigkeit)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 28. April 2026 Die Frage wird mit Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) beantwortet. Für die Auswertung wurde der PKS-Schlüssel 111000 „Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschließlich mit Todesfolge §§ 177, 178 des Strafgesetzbuches (StGB)“ zugrunde gelegt. Die Zahl der in den Ländern zum PKS- Schlüssel 111000 erfassten Tatverdächtigen (TV), differenziert nach deutschen und nichtdeutschen TV sowie nach den erfragten Staatsangehörigkeiten, kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden. L an d T V in sg es am t T V de ut sc h T V ni ch td eu ts ch T V m it af gh an is ch er St aa ts - an ge hö ri gk ei t T V m it ir ak is ch er St aa ts - an ge hö ri gk ei t T V m it sy ri sc he r St aa ts - an ge hö ri gk ei t T V m it tü rk is ch er St aa ts - an ge hö ri gk ei t B ad en -W ür tte m be rg 1. 24 5   70 0   54 5 47 25  6 7  7 4 B ay er n 1. 42 1   78 8   63 3 68 41  7 1  5 8 N or dr he in -W es tfa le n 3. 25 4 2. 08 7 1. 16 7 87 78 18 9 14 2 B er lin   92 8   51 9   40 9 27 18  3 7  5 8 B ra nd en bu rg   28 6   21 4    7 2 13  2  1 9    3 M ec kl en bu rg - V o rp om m er n   10 9    8 5    2 4  2  4    5    1 Sa ch se n   47 1   31 9   15 2 17  2  4 8  1 0 Sa ch se n- A nh al t   31 4   24 4    7 0 14  2  1 7    2 Th ür in ge n   15 9   11 2    4 7 11  3    8    4 B re m en   15 0    7 5    7 5 12  1  1 4  1 0 H am bu rg   26 0   14 0   12 0 18  4  1 0  1 1 N ie de rs ac hs en 1. 57 9 1. 03 6   54 3 48 47 11 3  4 8 Sc hl es w ig -H ol st ei n   42 5   27 4   15 1 29 12  2 7  1 2 H es se n   97 2   53 6   43 6 82 14  4 9  6 4 R he in la nd -P fa lz   64 0   38 0   26 0 27  3  4 5  3 0 Sa ar la nd   12 6    8 1    4 5  5  0  1 9    0 23. Abgeordnete Kathrin Gebel (Die Linke) Wann ist mit den Ergebnissen der Wahlrechtskommission in Hinblick auf Parität zu rechnen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 29. April 2026 Die Beratungen der Kommission sind noch nicht abgeschlossen. 24. Abgeordneter Udo Theodor Hemmelgarn (AfD) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu vermehrten Einreisen iranischer Staatsbürger seit dem 28. Februar 2026 vor, und wenn ja, welche? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 28. April 2026 Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 25. Abgeordnete Mareike Hermeier (Die Linke) Welche realen personellen und materiellen Kosten sind bei dem von der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen (JEN) in Auftrag gegebenen Castortransport von Jülich nach Ahaus am 24./25. März 2026 für die polizeilichen Sicherungsaufgaben in Euro entstanden (Planungs- und Einsatzkräfte von Polizei und Rettungsdiensten, Streckensicherung, Fahrzeugbetriebs- und Fahrzeugpersonalkosten, Energiekosten wie Diesel und Benzin, aber auch Strom für z. B. Generatoren, Wasserwerfer, berittene Polizei, Hubschrauber, Einsatz von mobilen Toiletten, Personalkosten der Versorgung der Einsatzkräfte, Nahrungsmittelkosten für die Einsatzkräfte vor Ort, Übernachtungskosten und Kosten der Überstunden; bitte nach Sparten aufschlüsseln), und wer trägt diese Kosten im Einzelnen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 30. April 2026 Die hier aufgeworfene Frage betrifft einen Einsatz, der alleinig im Verantwortungsbereich des Landes Nordrhein-Westfalen stattfand. Aus dem vorgenannten Grund kann das Bundesministerium des Innern zu den aufgeworfenen Teilfragen keinen Beitrag leisten. Im Zusammenhang mit dem Einsatz unterstützte die Bundespolizei auf Grundlage von Artikel 35 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) i. V. m. § 11 Absatz 1 Nummer 1 des Bundespolizeigesetzes (BPolG) das Land Nordrhein-Westfalen mit folgenden Einsatzkräften bzw. - Leistungen: • -1- Fachgruppe CBRN (Chemische, biologische, radiologische und nukleare Gefahren) (-1- Verbindungsbeamter, -1- Strahlenspür- und Messtrupp, Führungs- und Einsatzmittel gemäß Absprache) • -1- Trupp Technische Maßnahmen Höhen und Tiefen (TMHT) inklusive -1- Personenarbeitskorb • -1- Trupp Polizeiärztlicher Dienst (i. Z. m. mit der Verwendung des TMHT) • -1- Trupp Technische Maßnahmen Öffnen und Lösen • -2- Taktische Kommunikationseinheiten mit Lautsprecherkraftwagen • -2- Lichtmastanhänger mit Bedienpersonal • -1- Wasserwerfer 10 mit Besatzung • -1- Sonderwagen 4 mit Besatzung • -3- Toilettenkraftwagen mit Bedienpersonal • -1- Polizeihubschrauber mit Bildübertragung • -1- Team Drohnenabwehr Ihre mit der Unterstützung verbundenen Mehrkosten wird die Bundespolizei gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen gemäß § 11 Absatz 4 Satz 3 BPolG geltend machen. 26. Abgeordneter Martin Hess (AfD) Welche zehn häufigsten Tatörtlichkeiten (z. B. Schulen, Schwimmbäder, öffentlicher Nahverkehr), die zu Fällen der Gewaltkriminalität (PKS- Schlüssel 892000) durch Kinder (unter 14 Jahren) und Jugendliche (14 bis unter 18 Jahren) erfasst wurden, wurden für das Jahr 2025 erfasst (bitte neben den prozentualen Anteilen auch die absoluten Zahlen angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 27. April 2026 Die Beantwortung erfolgt mit Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für das Berichtsjahr 2025. Für die Auswertung wurden die PKS- Schlüssel betrachtet, die dem PKS-Summenschlüssel 892000 „Gewaltkriminalität“ zugeordnet sind (www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/ Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/2025/Interpretation/01_div_ Dok/Uebersicht-Summenschluessel.pdf, S. 7). In der nachstehenden Tabelle sind die zehn häufigsten Tatörtlichkeiten, die zu Fällen der „Gewaltkriminalität“ durch Kinder (0 bis 13 Jahre) und Jugendliche (14 bis 17 Jahre) erfasst wurden, aufgeführt. Tatörtlichkeit Anzahl Fälle mit mindestens einem Kind oder einem Jugendlichen als TV Anteil an allen Fällen mit erfasster Tatörtlichkeit in Prozent Sonstige öffentliche Straße, Weg, Platz (ohne Park und Grünanlage sowie Verkehrseinrichtung/-bereich) 9.299 28,1 Schule 6.113 18,5 Sonstige Tatörtlichkeit* 4.272 12,9 in Mehrfamilienhaus/Wohnblock 1.793  5,4 Park, Grünanlage (öffentliche) 1.357  4,1 Haltestelle für ÖPV (öffentlicher Personenverkehr) außerhalb des Bahnhofs 1.189  3,6 sonstige Wohnung 1.046  3,2 Sonstige TÖ Bahnhof   986  3,0 Sonstige Sport-, Erholungs- und Freizeiteinrichtung   803  2,4 Sonstiger Parkplatz   698  2,1 * Keine spezifische Tatörtlichkeit des Kataloges 27. Abgeordneter Martin Hess (AfD) Wie hat sich im Bereich der Gewaltkriminalität der jeweilige Anteil der tatverdächtigen Kinder und Jugendlichen im Jahr 2025 entwickelt (bezogen auf die jeweilige Gesamtanzahl der Tatverdächtigen dieser Altersgruppen im Bereich der Gewaltkriminalität und nach deutschen und nichtdeutschen Tatverdächtigen differenziert; Aufschlüsselungsbeispiel: Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 21/42), und welche fünf Nationalitäten waren unter den nichtdeutschen Tatverdächtigen in der jeweiligen Altersgruppe in den erfragten Zeiträumen jeweils am häufigsten vertreten (bitte in absoluten Zahlen angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 27. April 2026 Die Beantwortung erfolgt mit Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für das Berichtsjahr 2025. Die erbetenen Informationen zu den jeweiligen absoluten Zahlen und Anteilen der nichtdeutschen Tatverdächtigen bei Kindern (0 bis 13 Jahre) und Jugendlichen (14 bis 17 Jahre) an der Gesamtzahl der Tatverdächtigen dieser Altersgruppen beim PKS-Schlüssel 892000 „Gewaltkriminalität“ (www.bka.de/Shared Docs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/2025/I nterpretation/01_div_Dok/Uebersicht-Summenschluessel.pdf, S. 7) können der folgenden Tabelle entnommen werden. Jahr Tatverdächtige Kinder (0 bis 13 Jahre) Tatverdächtige Jugendliche (14 bis 17 Jahre) Tatverdächtige insgesamt Nichtdeutsche Tatverdächtige Tatverdächtige insgesamt Nichtdeutsche Tatverdächtige Anzahl Anzahl Prozent an insgesamt Anzahl Anzahl Prozent an insgesamt 2025 14.235 5.162 36,3 29.070 11.318 38,9 Die fünf Nationalitäten, die unter den nichtdeutschen Tatverdächtigen in der jeweiligen Altersgruppe am häufigsten vertreten waren, können den nachstehenden Tabellen entnommen werden. Staatsangehörigkeit Anzahl TV Kinder (0 bis 13 Jahre): Syrien 1.436 Ukraine   508 Afghanistan   404 Bulgarien   327 Rumänien   320 Staatsangehörigkeit zu folgender Nation Anzahl TV Jugendliche (14 bis 17 Jahre): Syrien 3.513 Afghanistan 1.032 Ukraine   882 Irak   625 Rumänien   624 28. Abgeordnete Nicole Hess (AfD) Wie hat sich die Anzahl der Planstellen in den einzelnen Bundesministerien zwischen der 20. und der 21. Wahlperiode prozentual entwickelt? 29. Abgeordnete Nicole Hess (AfD) Wie hat sich die tatsächliche Anzahl der Beschäftigten (Vollzeitäquivalent) in den einzelnen Bundesministerien in der 21. Wahlperiode (im Vergleich zur 20. Wahlperiode) verändert? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 30. April 2026 Die Fragen 28 und 29 werden zusammen beantwortet. Die Angaben zum Planstellen- und Stellenbestand sind in den Übersichten zum Bundeshaushalt der jeweiligen Jahre, Teil V (Personalübersicht) veröffentlicht. Die Daten können den Übersichten getrennt nach obersten Bundesbehörden und nachgeordnetem Bereich sowie nach Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen entnommen und die (prozentuale) Entwicklung daraus hergeleitet werden. Die Angaben zu den besetzten Stellen ergeben sich aus der Planstellen- und Stellenübersicht und der darin enthaltenen Ist-Besetzung. Diese Daten können für jede Behörde dem Teil „Personalhaushalt“ am Ende eines jeden Einzelplans des Bundeshaushaltsplans entnommen werden. Unter folgendem Link finden Sie alle Bundeshaushaltspläne: www.bund eshaushalt.de/DE/Download-Portal/download-portal.html. 30. Abgeordnete Steffen Janich (AfD) Sieht die Bundesregierung in der Entwicklung, dass Waffen mittels 3D-Drucker und Anleitungen aus dem Internet mittlerweile von einem unbegrenzten Personenkreis hergestellt werden können, und insbesondere vor dem Hintergrund, dass einer privaten Person die Herstellung einer funktionsfähigen schultergestützten Flugabwehrrakete mittels 3D-Druck zum Preis von unter 100 US- Dollar gelungen ist, und diese Person anschließend die Anleitung auf YouTube verbreitete, eine Gefahr für die innere Sicherheit Deutschlands (www.golem.de/news/hardware-3d-gedruckte-sch ultergestuetzte-lenkrakete-fuer-96-us-dollar-2603- 206665.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 29. April 2026 Die Bundesregierung stuft die wachsende Zahl an illegaler Herstellung und Verbreitung von Schusswaffen, beispielsweise mittels 3D- Druckverfahren, als erhebliche Gefahr ein. Daher befürwortet die Bundesregierung im Grundsatz den Vorschlag der EU-Kommission, zur Bekämpfung der illegalen Waffenkriminalität Mindestvorschriften zu Straftaten und Strafdrohungen zu regeln. Der Vorschlag befasst sich auch mit neuen Technologien (beispielsweise 3D-Druckverfahren), die zur illegalen Waffenherstellung genutzt werden können, und hat dabei insbesondere auch die illegale Herstellung und Verbreitung von Bauplänen als Problem identifiziert. 31. Abgeordneter Steffen Janich (AfD) Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung bereits eine Konzeption oder ein Anforderungsprofil in Bezug auf die Neubeschaffung von Wasserwerfern für die Bundespolizei? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 30. April 2026 Es existiert keine Konzeption und kein Anforderungsprofil für die Neubeschaffung von Wasserwerfern für die Bundespolizei. 32. Abgeordnete Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sind der Bundesregierung die eingeleiteten Umstrukturierungsprozesse beim Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) hinsichtlich der Aussetzung der Mitgliedschaft von Avrupa Türk- İslam Birliği (ATİB – „Union der Türkisch- Islamischen Kulturvereine in Europa e. V.“) bekannt (siehe: www.zentralrat.de/35815.php und www.ze ntra l ra t .de/35926.php), und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium des Innern und dem ZMD beispielsweise im Rahmen der Deutschen Islamkonferenz (DIK)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 28. April 2026 Die Bundesregierung nimmt die öffentlichen Bekanntmachungen des Zentralrats der Muslime in Deutschland e. V. zur Aussetzung der Mitgliedschaft der Union der Türkisch-Islamischen Kulturvereine in Europa e. V. und ihrer Unterorganisationen zur Kenntnis und beobachtet die weiteren Entwicklungen. 33. Abgeordnete Maren Kaminski (Die Linke) Welche Kenntnisse hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über den mutmaßlichen Subventionsbetrug des Vereins „Integrationsarbeit Kronsberg“ in Hannover, der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur Anzeige gebracht wurde, und wie fand über den Zeitraum der Förderung die Kontrolle der rechtmäßigen Mittelverwendung durch das BAMF statt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 28. April 2026 Die Kontrolle der Mittelverwendung erfolgte während der gesamten Projektlaufzeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2025 systematisch und mehrstufig nach den europäischen Vorgaben. Dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), als AMIF-Verwaltungsbehörde (AMIF – Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds), lagen dabei zunächst keine Erkenntnisse zu möglichen Unregelmäßigkeiten vor. Im Rahmen der regulären Projektprüfung im Mai 2025 ergaben sich jedoch durch eine Zwischenverwendungsnachweisprüfung erste Zweifel an den vom Träger gemachten Angaben. Parallel zu dieser Prüfung gingen beim BAMF Ende 2025 anonyme Hinweise zum Verein ein; eine weitere Mitteilung erreichte das BAMF-Service-Center Anfang 2026. Diese Hinweise verdichteten die bereits bestehenden Zweifel und führten zu einer weiteren Prüfintensivierung. Auf dieser Grundlage wurde Anfang Februar 2026 eine anlassbezogene Vor-Ort-Kontrolle durchgeführt. Dabei wurden mehrere Verstöße festgestellt. In der Folge wurde der Zuwendungsbescheid Anfang März 2026 zurückgenommen und unmittelbar folgend Strafanzeige erstattet. Der Bescheid ist mittlerweile bestandskräftig geworden. 34. Abgeordneter Ferat Koçak (Die Linke) Wie viele Anträge, Entscheidungen, Ablehnungen bzw. Einbürgerungen hat nach es nach § 15 des Staatsangehörigkeitsgesetzes seit 2021 gegeben (bitte nach Jahren auflisten), und wie bewertet die Bundesregierung die Neuregelung zu § 15 des Staatsangehörigkeitsgesetzes vor dem Hintergrund dieser Zahlen (bitte ausführen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 28. April 2026 Gemäß § 36 Absatz 2a und 2b des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) erfolgt die statistische Erfassung der Anträge auf Einbürgerung sowie der Verfahrenserledigungen beginnend ab dem Kalenderjahr 2025 jeweils für das vorausgegangene Jahr. Die entsprechenden Daten für das Berichtsjahr 2025 werden in der Einbürgerungsstatistik 2025 durch das Statistische Bundesamt voraussichtlich im Juni 2026 veröffentlicht. Der Bundesregierung liegen daher keine Informationen zu der Anzahl der seit 2021 gestellten Einbürgerungsanträge nach § 15 StAG sowie zu der Anzahl der ablehnenden Entscheidungen vor. Hinsichtlich der Anzahl der in den Jahren 2021 bis 2024 erfolgten Einbürgerungen wird auf die jährlich vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Einbürgerungsstatistik verwiesen, die über den Link www-genesis.destatis.de/datenbank/o nline/statistic/12511/details abrufbar ist. Der überwiegende Teil der Einbürgerungsanträge nach § 15 StAG wird jedoch von Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland gestellt. Für die Bearbeitung dieser Einbürgerungsanträge ist das Bundesverwaltungsamt zuständig (§ 5 des Gesetzes über die Errichtung des Bundesverwaltungsamts, BVwAG). Die nach Jahren aufgeschlüsselte Anzahl der dort seit 2021 erfassten Einbürgerungsanträge nach § 15 StAG sowie der Entscheidungen (ausgestellte Einbürgerungsurkunden bzw. Ablehnungen) kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Jahr Erfasste Anträge Erledigungen insgesamt davon positiv entschieden davon abgelehnt davon sonstige Erledigungen 2021  1.094   174   149  0  25 2022  5.427 1.376 1.225 12 139 2023  8.535 2.337 2.153 11 173 2024 18.849 4.451 4.245  2 204 2025 15.528 7.589 7.207  9 373 2026 (bis einschl. 31.03.)  3.308 2.679 2.413  0 266 Die in der Tabelle aufgeführten Zahlen der positiven Entscheidungen (ausgestellte Einbürgerungsurkunden) sind nicht identisch mit den Angaben in der Einbürgerungsstatistik des Statistischen Bundesamts (siehe oben), da Einbürgerungen in der Einbürgerungsstatistik erst nach ihrem Wirksamwerden erfasst werden. Voraussetzung hierfür ist die Aushändigung der Einbürgerungsurkunde (§ 16 Satz 1 StAG), die im Ausland längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Sonstige Erledigungen sind: Antragsrücknahmen, antragstellende Person verstorben, Einstellung wegen Nichtmitwirkung, Zuständigkeitswechsel, fehlerhafte Verfahrensanlegung, Wechsel in ein anderes Verfahren (z. B. Einbürgerung nach Artikel 116 Absatz 2 des Grundgesetzes – GG). Mit § 15 StAG ist 2021 durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes – parallel und ergänzend zur Wiedergutmachungsvorschrift des Artikels 116 Absatz 2 GG – ein Anspruch auf Wiedergutmachungseinbürgerung für Personen geschaffen worden, die von NS-Verfolgungsmaßnahmen betroffen waren, aber nach Artikel 116 Absatz 2 GG nicht wiedereinbürgerungsberechtigt sind, weil sie nicht förmlich ausgebürgert worden sind. Der Einbürgerungsanspruch besteht auch für deren Abkömmlinge. Mit dem gesetzlichen Einbürgerungsanspruch nach § 15 StAG haben die Wiedergutmachungsregelungen das von Seiten der Betroffenen geforderte symbolische Gewicht erhalten, der zudem weitere Personenkreise, für die zuvor nie eine spezielle Wiedergutmachungsregelung vorgesehen war, umfassend einbezieht. Die hohen Antragszahlen und die geringe Zahl an Ablehnungen zeigen, dass durch die Regelung des § 15 StAG den Interessen der betroffenen Personen umfassend Rechnung getragen wird. 35. Abgeordneter Ferat Koçak (Die Linke) Wie viele Anträge, Entscheidungen, Ablehnungen bzw. Einbürgerungen hat es nach Artikel 116 Absatz 2 des Grundgesetzes seit 2021 gegeben (bitte nach Jahren auflisten), und wie bewertet die Bundesregierung die Neuregelung zu § 15 des Staatsangehörigkeitsgesetzes vor dem Hintergrund dieser Zahlen (bitte ausführen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 28. April 2026 Die Anzahl der im Bundesverwaltungsamt erfassten Anträge auf Wiedergutmachungseinbürgerung nach Artikel 116 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) sowie der Entscheidungen (ausgestellte Einbürgerungsurkunden bzw. Ablehnungen) kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Jahr Erfasste Anträge Erledigungen insgesamt davon positiv entschieden davon abgelehnt davon sonstige Erledigungen 2021  6.654 9.880 9.457  8   415 2022  5.972 6.090 5.279  5   806 2023  5.454 4.245 3.618  0   627 2024 13.556 6.173 5.298 23   852 2025 14.148 9.714 8.547 23 1.144 2026 (bis einschl. 31.03.)  2.655 3.114 2.547  5   562 Die in der Tabelle aufgeführten Zahlen der positiven Entscheidungen (ausgestellte Einbürgerungsurkunden) sind nicht identisch mit den Angaben in der Einbürgerungsstatistik des Statistischen Bundesamts (abrufbar unter dem Link: www-genesis.destatis.de/datenbank/online/statist ic/12511/details), da Einbürgerungen in der Einbürgerungsstatistik erst nach ihrem Wirksamwerden erfasst werden. Voraussetzung hierfür ist die Aushändigung der Einbürgerungsurkunde (§ 16 Satz 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG)), die im Ausland längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Sonstige Erledigungen sind: Antragsrücknahmen, antragstellende Person verstorben, Einstellung wegen Nichtmitwirkung, Zuständigkeitswechsel, fehlerhafte Verfahrensanlegung, Wechsel in ein anderes Verfahren (z. B. Einbürgerung nach § 15 StAG). Einen Anspruch auf Wiedereinbürgerung nach Artikel 116 Absatz 2 GG haben Personen, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die deutsche Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, sowie deren Abkömmlinge. Mit der Regelung des § 15 StAG wurde darüber hinaus ein gesetzlicher Anspruch auf Wiedergutmachungseinbürgerung für Personen geschaffen, die von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen betroffen waren, aber keinen Anspruch auf Wiedererwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nach der Wiedergutmachungsvorschrift des Artikels 116 Absatz 2 GG haben, weil sie nicht förmlich ausgebürgert worden sind. Der Einbürgerungsanspruch nach § 15 StAG besteht auch für ihre Abkömmlinge. Demnach handelt es sich bei den Regelungen des Artikels 116 Absatz 2 GG und des § 15 StAG um zwei unterschiedliche Rechtsgrundlagen der staatsangehörigkeitsrechtlichen Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts, sodass sich eine Bewertung im Sinne der Fragestellung für die Bundesregierung nicht erschließt. 36. Abgeordneter Ferat Koçak (Die Linke) Hat die Bundesregierung eine Einladung zu der von der US-Regierung geplanten Anti-Antifa- Konferenz erhalten, und wenn ja, werden Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung an der Konferenz teilnehmen (vgl. www.nd-aktuell.de/ar tikel/1198757.transatlantische-repression-trump-p lant-internationalen-anti-antifa-gipfel.html)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 28. April 2026 Der Bundesregierung liegt keine förmliche Einladung der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) zu einer „Anti-Antifa- Konferenz“ vor. 37. Abgeordneter Sascha Lensing (AfD) Welche konkreten Maßnahmen haben Bundesbehörden seit der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/4639 ergriffen, um eigenständig Erkenntnisse zu möglichen Deutschlandbezügen im Zusammenhang mit den sogenannten Epstein-Files zu gewinnen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 28. April 2026 Die deutschen Sicherheitsbehörden und die Sicherheitsbehörden der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) arbeiten auch und gerade im operativen Bereich eng und vertrauensvoll zusammen. Deshalb werden die US-Partnerbehörden sowohl der Polizei- als auch der Nachrichtendienste im Rahmen der bestehenden intensiven Arbeitsbeziehungen informieren, sobald sich aus den sogenannten Epstein Files Hinweise auf deutsche Täter oder Opfer ergeben. Gleichwohl haben sich die Bundessicherheitsbehörden in diesem Sinne zusätzlich nochmals an die US- Partnerbehörden gewandt. Mit Bekanntwerden der Veröffentlichungen zum Themenkomplex „Epstein“ hat die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) als geldwäscherechtliche Meldestelle ein spezifisches Monitoring über ihren Datenbestand eingerichtet, um zugehörige Verdachtsmeldungen zu identifizieren, priorisiert zu analysieren sowie – bei Vorliegen der zugehörigen Voraussetzungen – an zuständige nationale Strafverfolgungsbehörden oder ausländische Partnerbehörden abzugeben. Die FIU prüft zudem regelmäßig, ob die von ihr – insbesondere im Austausch mit Strafverfolgungsbehörden – festgelegten Kriterien zur risikobasierten Filterung eingehender Verdachtsmeldungen unter anderem im Kontext aktueller Entwicklungen anzupassen sind. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/4639 verwiesen. Neue Erkenntnisse liegen der FIU nicht vor. In Bezug auf die Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ist darauf hinzuweisen, dass die Antwort auf Ihre Frage sich auf Einzelinstitute und deren Aufsicht durch die Bafin bezieht. Die Antwort zu Ihrer Frage ist daher als Verschlusssache mit dem Grad „VS-Vertraulich“ eingestuft. Eine eingestufte Beantwortung ist im Rahmen einer Güterabwägung geboten, sofern gleich- oder höherwertige Güter von Verfassungsrang betroffen sind, die mit dem Informationsanspruch kollidieren. Einer offenen Beantwortung parlamentarischer Fragen kann das Wohl des Bundes oder eines Landes (Staatswohl) entgegenstehen, das durch das Bekanntwerden geheimhaltungsbedürftiger Informationen gefährdet werden kann (vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfGE) 124, 78 [123]). Die Funktionsfähigkeit staatlicher Aufsicht über Banken und andere Finanzinstitute und die Stabilität des Finanzmarktes sind Belange des Staatswohls, die die Antwortpflicht der Bundesregierung auf parlamentarische Fragen beschränken können (vgl. BVerfGE 147, 50, LS 6b). Die Kontroll- und Aufsichtstätigkeit der Bafin dient der Stabilität des Finanzmarkts und der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Sie unterliegt strengen Sicherheits- und Datenschutzstandards, sodass diese Informationen grundsätzlich bereits geheimhaltungsbedürftig sind. Ein Bekanntwerden der Kenntnisse und konkreten Vorgehensweise der Bafin in Einzelfällen im Bereich der Aufsicht von Kreditinstituten sowie der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wäre für die erfolgreiche Durchführung entsprechender Aufsichtsmaßnahmen und somit für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland mindestens nachteilig. Es könnte dadurch die Effektivität und generell die Ausübung der Kontroll- und Aufsichtsaufgaben der Bafin in anderen Fällen nachteilig beeinflusst werden. Das Staatswohl könnte daher gefährdet werden. Im Falle von Auskünften, die sich auf die Bewertung der Geschäftstätigkeit von einzelnen Instituten durch die Bafin beziehen, sind zudem regelmäßig Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG)) sowie das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung des jeweiligen Instituts (Artikel 2 Absatz 1 GG i. V. m. Artikel 1 Absatz 1 GG) betroffen. Die Bafin unterliegt daher gemäß § 9 des Kreditwesengesetzes (KWG) und § 54 des Geldwäschegesetzes (GwG) strengen Verschwiegenheitsregelungen. Einfachgesetzliche Verschwiegenheitsregelungen sind für sich genommen zwar nicht geeignet, den parlamentarischen Informationsanspruch zu beschränken (vgl. BVerfGE 147, 50 [133]). Sie können aber insoweit von Relevanz sein, als sie einen Ausgleich konfligierender (Verfassungs-)Rechte darstellen (vgl. BVerfGE 147, 50). Es ist deshalb eine sorgfältige Güterabwägung erforderlich, die hier im Ergebnis dazu führt, dass die Antwort auf Ihre Frage nach Abwägung des Informationsinteresses des Fragestellers mit den oben genannten Interessen, insbesondere mit der Funktionsfähigkeit staatlicher Aufsicht über Kreditinstitute und den Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen von Unternehmen nach Artikel 12 Absatz 1 GG mit dem Grad „VS- Vertraulich“ einzustufen und in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zu hinterlegen sind.1 38. Abgeordneter Sascha Lensing (AfD) In welchem Umfang hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2025 Erkenntnisse aus laufenden Ermittlungen im Fall Epstein anderer europäischer Staaten (insbesondere Polen, Litauen, Frankreich und Norwegen) ausgewertet, und welche Schlussfolgerungen wurden hieraus für Deutschland gezogen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 27. April 2026 Zu den Einzelheiten von strafrechtlichen Rechtshilfeersuchen äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht. Gerade bei der Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Strafrechtshilfe ist die international praktizierte Vertraulichkeit des Verfahrens Voraussetzung für künftige effektive Zusammenarbeit. Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht der Bundesregierung, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier deshalb nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange das Informationsinteresse des Parlaments hinter den berechtigten Interessen an einer effektiven Zusammenarbeit in Belangen der Strafverfolgung zurück. Das Interesse Deutschlands an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen internationalen Zusammenarbeit in Strafsachen leitet sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ab und hat damit ebenfalls Verfassungsrang. Im Hinblick auf die allgemeine Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden bei der Auswertung der „Epstein-Files“ wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 40 des Abgeordneten Knuth Meyer-Soltau, Plenarprotokoll 21/67, verwiesen. 1 Das Bundesministerium des Innern hat einen Teil der Antwort als „VS-Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. 39. Abgeordneter Sascha Lensing (AfD) Gibt es allgemeine Prüfmechanismen bei deutschen Sicherheitsbehörden, um mögliche sicherheitsrelevante Risiken durch Kontakte deutscher Entscheidungsträger zu international vernetzten Straftätern oder deren Umfeld frühzeitig zu erkennen bzw. zu bewerten, und wenn ja, welche, und wie funktionieren diese? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 27. April 2026 Beschäftigte des öffentlichen Dienstes des Bundes, die mit der Ausübung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit gemäß § 1 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) betraut werden sollen, sind vorher einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Dies umfasst u. a. Tätigkeiten mit Zugang zu Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades „VS‑Vertraulich“ oder höher sowie Tätigkeiten an sicherheitsempfindlichen Stellen in lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen. Die konkreten Arten sicherheitsempfindlicher Tätigkeiten sind in § 1 Absatz 2 SÜG geregelt, der betroffene Personenkreis in § 2 SÜG. Die Überprüfung dient dazu, mögliche Sicherheitsrisiken gemäß § 5 SÜG auszuschließen, die der Betrauung mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit entgegenstehen. Die mitwirkende Behörde (Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst oder Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst) führt im Auftrag der für die Sicherheitsüberprüfung zuständigen Stelle die erforderlichen Maßnahmen durch. Die konkreten Überprüfungsmaßnahmen sind insbesondere in § 12 SÜG geregelt. 40. Abgeordneter Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Nimmt der Bundesminister des Innern, Alexander Dobrindt, vor dem Hintergrund der jüngsten, durch den Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, Dr. Karsten Wildberger, geäußerten Skepsis gegenüber dem Unternehmen (vgl. „Digitale Souveränität: Wildberger will weniger Microsoft und Palantir“ www.heise.de/ne ws/Digitale-Souveraenitaet-Wildberger-will-weni ger-Microsoft-und-Palantir-11257484.html) und der Tatsache, dass sich nach den Spitzen der Nachrichtendienste des Bundes und des Bundeskriminalamts (BKA) nunmehr bereits der dritte Bundesminister kritisch öffentlich positioniert hat, mittlerweile von einer möglichen Beschaffung der Software des öffentlich in der Kritik stehenden US-Unternehmens Palantir um Peter Thiel für Sicherheitsbehörden des Bundes Abstand, und bleibt die Bundesregierung weiterhin auch angesichts des Umstands, dass die Frage öffentlich immer wieder kontrovers diskutiert wird und von zentraler Bedeutung für die zukünftige Sicherheitsarchitektur Deutschlands ist, bei ihrer bisherigen Position, dass „die jeweils zuständigen Ressorts im Rahmen der geltenden Zuständigkeitsordnung“ entscheiden und „eine gesonderte Positionierung der Bundesregierung […] nicht erforderlich“ sei (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 52 auf Bundestagsdrucksache 21/4573)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 28. April 2026 Die Bundesregierung hält an ihrer bisherigen Position fest. Entscheidungen über etwaige Beschaffungen werden von den jeweils zuständigen Ressorts im Rahmen der geltenden Zuständigkeitsordnung und unter Berücksichtigung der fachlichen Bedarfe getroffen. Eine gesonderte Positionierung der Bundesregierung ist nicht erforderlich. Bezüglich der der Fragestellung zu entnehmenden Annahme einer möglichen Beschaffung der genannten Software für den polizeilichen Bereich wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/4923 verwiesen. Der modulare Ansatz zum Aufbau der Fähigkeiten zur Auswertung und Analyse reduziert die Abhängigkeit von einzelnen Anbietern und erhöht die digitale Souveränität. Die Nachrichtendienste des Bundes sind von dieser Antwort ausgenommen. Die Beantwortung Ihrer Frage in Bezug auf die Nachrichtendienste des Bundes betrifft solche Informationen, die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden kann. Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung der widerstreitenden Interessen zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung Ihrer Frage nicht erfolgen kann. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung findet seine Grenzen in den gleichfalls Verfassungsrang genießenden schutzwürdigen Interessen des Staatswohls. Eine Offenlegung der angefragten Informationen birgt die Gefahr, dass Einzelheiten zur konkreten Methodik und zu in hohem Maße schutzwürdigen spezifischen Fähigkeiten der Nachrichtendienste des Bundes bekannt würden. Infolgedessen könnten sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf spezifische Vorgehensweisen und Fähigkeiten der Nachrichtendienste des Bundes ziehen. Dies könnte folgenschwere Einschränkungen der Informationsgewinnung und Analysefähigkeit zur Folge haben, womit letztlich der gesetzliche Auftrag der Nachrichtendienste des Bundes – die Sammlung und Auswertung von Informationen – nicht mehr sachgerecht erfüllt werden könnte. Die Gewinnung von Informationen ist für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und für die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste des Bundes jedoch unerlässlich. Sofern solche Informationen entfallen oder wesentlich zurückgehen sollten, würden empfindliche Informationslücken auch im Hinblick auf die Sicherheitslage der Bundesrepublik Deutschland drohen. Selbst eine Verschlusssachen-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Bedeutung für die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste des Bundes nicht ausreichend Rechnung tragen. Die angefragten Inhalte beschreiben die Arbeitsweise der Nachrichtendienste des Bundes so detailliert, dass eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann. Dies gilt umso mehr für die Frage der Beschaffung nachrichtendienstlich relevanter Techniken oder Fähigkeiten. Bei einem Bekanntwerden der schutzbedürftigen Information wäre kein Ersatz durch andere Instrumente der Informationsgewinnung möglich. Hieraus ergibt sich, dass die erbetenen Informationen in ihrer Detailtiefe derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht in diesem besonderen Einzelfall wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen. Dabei ist der Umstand, dass die Antwort verweigert wird, weder als Bestätigung noch als Verneinung des angefragten Sachverhalts zu werten. 41. Abgeordneter Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Für welche Sicherheitsbehörden des Bundes erwägt die Bundesregierung die Beschaffung der Software des öffentlich in der Kritik stehenden US-Unternehmens Palantir um Peter Thiel, vor dem Hintergrund, dass sich neben der Mehrheit der Landesinnenministerinnen und -minister auch die Spitzen der Nachrichtendienste des Bundes und des Bundeskriminalamts (BKA) gegen den Rückgriff auf die Palantir-Software und für europäische Alternativen ausgesprochen haben, und wie wäre der Einsatz der entsprechenden Programme aus Sicht der Bundesregierung mit allen Bekräftigungen, die Souveränität Deutschlands und Europas nachhaltig stärken zu wollen, vereinbar? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 28. April 2026 Entscheidungen über etwaige Beschaffungen werden von den jeweils zuständigen Ressorts im Rahmen der geltenden Zuständigkeitsordnung und unter Berücksichtigung der fachlichen Bedarfe sowie der digitalen Souveränität getroffen. Bezüglich der der Fragestellung zu entnehmenden Annahme einer möglichen Beschaffung der genannten Software für den polizeilichen Bereich wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/4923 verwiesen. Der modulare Ansatz zum Aufbau der Fähigkeiten zur Auswertung und Analyse reduziert die Abhängigkeit von einzelnen Anbietern und erhöht die digitale Souveränität. Generell kann und wird die Nutzung von Software durch Bundesbehörden, darunter auch solcher zum Zweck der Auswertung und Analyse von rechtmäßig erhobenen Daten, nur im rechtlich zulässigen Rahmen erfolgen. Die Nachrichtendienste des Bundes sind von dieser Antwort grundlegend ausgenommen. Eine Beantwortung Ihrer Frage in Bezug auf die Nachrichtendienste des Bundes beträfe solche Informationen, die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden kann. Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung der widerstreitenden Interessen zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung Ihrer Frage nicht erfolgen kann. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung findet seine Grenzen in den gleichfalls Verfassungsrang genießenden schutzwürdigen Interessen des Staatswohls. Eine Offenlegung der angefragten Informationen birgt die Gefahr, dass Einzelheiten zur konkreten Methodik und zu in hohem Maße schutzwürdigen spezifischen Fähigkeiten der Nachrichtendienste des Bundes bekannt würden. Infolgedessen könnten sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf spezifische Vorgehensweisen und Fähigkeiten der Nachrichtendienste des Bundes ziehen. Dies könnte folgenschwere Einschränkungen der Informationsgewinnung und Analysefähigkeit zur Folge haben, womit letztlich der gesetzliche Auftrag der Nachrichtendienste des Bundes – die Sammlung und Auswertung von Informationen – nicht mehr sachgerecht erfüllt werden könnte. Die Gewinnung von Informationen ist für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und für die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste des Bundes jedoch unerlässlich. Sofern solche Informationen entfallen oder wesentlich zurückgehen sollten, würden empfindliche Informationslücken auch im Hinblick auf die Sicherheitslage der Bundesrepublik Deutschland drohen. Selbst eine VS‑Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Bedeutung für die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste des Bundes nicht ausreichend Rechnung tragen. Die angefragten Inhalte beschreiben die Arbeitsweise der Nachrichtendienste des Bundes so detailliert, dass eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann. Dies gilt umso mehr für die Frage der Beschaffung nachrichtendienstlich relevanter Techniken oder Fähigkeiten. Bei einem Bekanntwerden der schutzbedürftigen Information wäre kein Ersatz durch andere Instrumente der Informationsgewinnung möglich. Hieraus ergibt sich, dass die erbetenen Informationen in ihrer Detailtiefe derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht in diesem besonderen Einzelfall wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen. Dabei ist der Umstand, dass die Antwort verweigert wird, weder als Bestätigung noch als Verneinung des angefragten Sachverhalts zu werten. 42. Abgeordneter Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ist es zutreffend, dass der Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt im Kreis der EU- Innenministerinnen und -minister forderte, die Leitlinien der KI-Verordnung für Hochrisiko-Systeme zu „korrigieren“, da andernfalls Sicherheitsbehörden in ihrer Arbeit, „insbesondere im Bereich Biometrie“, eingeschränkt würden (https://fragden staat.de/artikel/exklusiv/2026/02/dobrindt-will-eu ropas-ki-verordnung-verwassern/), und wenn ja, bedeutet dies, dass das Bundesministerium des Innern inzwischen meine gewichtigen Bedenken dazu teilt, ob der Einsatz von Systemen zum biometrischen Abgleich im Internet mit geltendem europäischem Recht in Einklang zu bringen ist? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 29. April 2026 Es trifft zu, dass sich der Bundesminister des Innern gemeinsam mit Innenministern anderer EU-Mitgliedstaaten für eine präzisere Auslegung der KI-Verordnung in den Hochrisiko-Leitlinien der Kommission eingesetzt hat. Ziel dieses Vorstoßes ist es, die Funktionsfähigkeit der Sicherheitsbehörden sicherzustellen und zu verhindern, dass auch weniger eingriffsintensive Ermittlungswerkzeuge durch eine zu weite Auslegung der KI-Verordnung unverhältnismäßig administrativen technischen Anforderungen unterworfen werden. Die Bundesregierung hält vielmehr an der Auffassung fest, dass der Einsatz solcher Systeme unter Einhaltung der europarechtlichen Vorgaben und verhältnismäßiger gesetzlicher Rahmenbedingungen rechtssicher möglich ist. Das gemeinsame politische Engagement des Bundesministers des Innern mit Innenministern anderer EU-Mitgliedstaaten dient der Wahrung der Innovations- und Handlungsfähigkeit unter Wahrung eines wirksamen Schutzes der Grundrechte. Zudem wird hinsichtlich der Befugnisse zum automatisierten biometrischen Abgleich mit Daten aus dem Internet auf die Gesetzgebungsverfahren zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit sowie zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus verwiesen. 43. Abgeordneter Tobias Matthias Peterka (AfD) Wie erklärt sich die Bundesregierung den meiner Ansicht nach rasanten Anstieg von Gewalttaten mittels des Tatwerkzeugs Messer, und werden hieraus konkrete Maßnahmen abgeleitet, und wenn ja, welche, um dem weiteren Anstieg der Fallzahlen vorzugreifen (vgl. Junge Freiheit https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2026/2 9-000-messerangriffe-pro-jahr-in-deutschland/, abgerufen am 20. April 2026)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 28. April 2026 Der Innenministerkonferenz-Bericht „Ausgewählte Zahlen im Überblick“ zur Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für das Berichtsjahr 2025 enthält ausführliche Informationen zu Messerangriffen und ist über die Internetseite des Bundeskriminalamts (BKA) abrufbar (www.bka.de/ SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/ 2025/FächlicheBroschueren/IMK-Bericht.pdf). Die darin enthaltenen Daten zeigen, dass im Berichtsjahr 2025 zu insgesamt 29.243 Straftaten ein „Messerangriff“ in der PKS erfasst wurde. Dies bedeutet im Vergleich zum Vorjahr einen geringfügigen Anstieg um 0,8 Prozent (2024: 29.014). Davon entfielen 50,6 Prozent auf Gewaltkriminalität (2024: 54,3 Prozent), 47,0 Prozent auf Bedrohung (2024: 43,3 Prozent) und 2,4 Prozent auf sonstige Straftaten, wie beispielsweise Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen sowie Nötigung (2024: 2,4 Prozent). Bei der Gewaltkriminalität insgesamt war im Berichtsjahr 2025 ein Rückgang der Fallzahlen um 2,3 Prozent auf 212.335 Fälle (2024: 217.277) zu verzeichnen. Entsprechend dem Rückgang bei Fallzahlen der Gewaltkriminalität ist die Anzahl der hier als Messerangriffe begangenen Taten zurückgegangen (-6,1 Prozent, 14.787 Fälle; 2024: 15.741 Fälle). Der Anteil der Messerangriffe bei Gewaltkriminalität ist dabei jedoch nahezu gleichgeblieben und liegt im aktuellen Berichtsjahr bei 7,0 Prozent (-0,2 Prozentpunkte). Mit den Änderungen im Waffengesetz durch das infolge des Sicherheitspakets nach dem Angriff in Solingen ergangene Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems vom 25. Oktober 2024 (Bundesgesetzblatt (BGBl.) I Nr. 332) sind für Bereiche, in denen typischerweise Menschenansammlungen auftreten und die Ausweich- und Rückzugsmöglichkeiten dadurch eingeschränkt sind, gesetzliche Verbote des Führens sämtlicher Messer, also unabhängig von der Klingenlänge, und Verordnungsermächtigungen der Länder zur Ausweisung von Waffen- und Messerverbotszonen eingeführt worden. So bestehen für öffentliche Veranstaltungen und im Personenfernverkehr gesetzliche Waffen- und Messerverbote; die Länder sind zudem ermächtigt worden, Waffen- und Messerverbotszonen für sämtliche Messer zum Beispiel an kriminalitätsbelasteten Orten, wie dem Bahnhofsumfeld, und im Personennahverkehr auszuweisen. Die Bundespolizei führt im Rahmen ihrer bahnpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung sowohl regionale als auch bundesweite Schwerpunkteinsätze zur Bekämpfung der Gewaltkriminalität auf den Bahnhöfen und in Zügen durch. Die Maßnahmen werden lageangepasst mit einer Allgemeinverfügung zum Verbot der Mitnahme von sonstigen gefährlichen Gegenständen kombiniert. Die Bilanz zum letzten bundesweiten Schwerpunkteinsätze (27. bis 29. März 2026) hat die Bundespolizei am 30. März 2026 unter https://bundespolizei.de/aktuelles/meldungen/bilan z-des-bundesweiten-schwerpunkteinsatzes veröffentlicht. Die Bundesregierung misst daneben der Präventionsarbeit bei der Bekämpfung von Messerkriminalität besondere Bedeutung zu. Das Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes hat auf seiner Internetseite Verhaltenstipps veröffentlicht, wie Bürgerinnen und Bürger sich im öffentlichen Raum schützen können (www.polizei-b eratung.de/themen-und-tipps/gewalt/gewalt-unterwegs/). Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wurde vereinbart zu prüfen, inwieweit angesichts der gestiegenen Gewaltkriminalität und der Gefährlichkeit gefährliche Körperverletzungen mittels einer Waffe oder eines Messers beziehungsweise mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung künftig als Verbrechen geahndet werden können (Z. 2927–2930). Die Prüfung innerhalb der Bundesregierung dauert an. 44. Abgeordnete Filiz Polat (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Stuft die Bundesregierung das Inkrafttreten des Gesetzes zur Verschärfung der Strafen bei homosexuellen Handlungen in der Republik Senegal und die erste Verurteilung auf dieser Gesetzesgrundlage (siehe KNA-Meldung vom 13. April 2026: Erste Verurteilung nach Anti- Homosexualitätsgesetz im Senegal) als eine Veränderung der Rechtslage im Sinne des § 29a Absatz 3 des Asylgesetzes ein (siehe Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 21/5005), und wenn ja, warum hat die Bundesregierung bisher noch nicht durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates bestimmt, dass Senegal nicht mehr als sicherer Herkunftsstaat gilt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 30. April 2026 Die Bundesregierung beobachtet die tatsächlichen und rechtlichen Entwicklungen im Senegal fortlaufend, auch mit Blick auf die Frage, inwiefern die Voraussetzungen für die Bestimmung als sicherer Herkunftsstaat gegeben sind. Hierzu zählt auch der in der Fragestellung in Bezug genommene Einzelfall. Im Übrigen bedeutet die Bestimmung eines Staates als sicher nicht, dass die Anerkennung als Asylberechtigter, die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder des subsidiären Schutzes sowie die Feststellung von Abschiebungsverboten ausgeschlossen ist. Dies zeigt sich auch in der Entscheidungspraxis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), nach der senegalesischen Staatsangehörigen im Einzelfall Asyl oder internationaler Schutz zuerkannt wird. 45. Abgeordnete Kerstin Przygodda (AfD) Welche Staatsangehörigkeiten sind unter denjenigen ausländischen Tatverdächtigen, die im Jahr 2025 in Deutschland Vergewaltigungen im besonders schweren Fall begingen, am häufigsten vertreten (bitte die 14 am häufigsten betroffenen Staatsangehörigkeiten mit jeweils absoluter Zahl nennen und bei Doppelstaatlern auch die Staatsangehörigkeit jenseits der deutschen zählen; www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/pks-vorste llung-102.html)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 27. April 2026 Ihre Frage wird mit Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für das Berichtsjahr 2025 beantwortet. Die vierzehn häufigsten Staatsangehörigkeiten können nachstehender Tabelle entnommen werden. Die Informationen sind auch auf der Internetseite des Bundeskriminalamts abrufbar (www.bka.de/SharedDocs/Do wnloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/2025/Bund/Tat verdaechtige/BU-TV-22-T62-TV-Staatsangehoerigkeiten_xls.xlsx). Staatsangehörigkeit Anzahl Tatverdächtige zu PKS-Schlüssel 111720 Vergewaltigung im besonders schweren Fall § 177 Abs. 6 Nr. 1, 2 i. V. m. Abs. 7, 8 StGB Syrien 53 Afghanistan 33 Türkei 20 Rumänien 18 Bulgarien 13 Polen 13 Irak 12 Ukraine  8 Serbien  8 Ungeklärt  8 Nordmazedonien  6 Pakistan  6 Albanien  4 Kroatien  4 Kosovo  4 Marokko  4 In der PKS werden keine doppelten Staatsangehörigkeiten erfasst. Wenn eine tatverdächtige Person neben einer anderen Staatsangehörigkeit die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, wird diese erfasst. 46. Abgeordneter Dr. Sebastian Schäfer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sind der Bundesregierung die Vorschläge bekannt, im Einklang mit der gesetzlichen Rente auch bei der Berechnung der Ruhegehälter zukünftig den im Laufe eines Berufslebens individuell erreichten Durchschnittswert der Besoldung einer Beamtin oder eines Beamten zugrunde zu legen und damit von der bisherigen Regelung ruhegehaltsfähiger Dienstbezüge abzuweichen, und wenn ja, hat sie sich hierzu bereits eine eigene Position erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 28. April 2026 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gehört zu dem aus Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes (GG) abgeleiteten und das Beamtenverhältnis prägenden Grundsatz der Beamtenversorgung, dass das Ruhegehalt sowohl das zuletzt bezogene Diensteinkommen als auch die Zahl der Dienstjahre widerspiegeln muss [vgl. BVerfG, Urteil vom 27. September 2005, 2 BvR 1387/02, RdNr. 107]. Die nach diesem Grundsatz erlassenen Regelungen des Versorgungsrechts knüpfen deshalb nicht an Durchschnittswerte der Besoldung, sondern an die nach dem letzten Amt bezogenen ruhegehaltfähigen Dienstbezüge an. Das Ruhegehalt der Beamten, Richter und Soldaten des Bundes wird dabei entsprechend der geleisteten ruhegehaltfähigen Dienstzeit berechnet. Auf der Grundlage der Dienstzeit wird ein sog. Ruhegehaltssatz ermittelt. Für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit in Vollzeit erhöht sich der Ruhegehaltssatz um 1,79375 Prozentpunkte. Der aktuell noch im Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) ausgewiesene Höchstruhegehaltssatz beträgt 71,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, der erst bei einer Dienstzeit von mindestens 40 Jahren in Vollzeit erreicht wird. Durch Anwendung des sog. Einbaufaktors in Höhe von 0,9901 Prozent (§ 5 Absatz 1 Satz 1 zweiter Halbsatz BeamtVG) und den Abzug nach § 50f BeamtVG liegt der „tatsächliche“ Höchstruhegehaltssatz jedoch bei 69,76 Prozent. Diesen Höchstruhegehaltssatz erreichen im unmittelbaren Bundesbereich derzeit nur ca. 55,5 Prozent der Ruhgehaltempfänger. Die Bundesregierung beabsichtigt, bei der Ausgestaltung des Beamtenversorgungsrechts auch weiterhin die Maßgaben nach Artikel 33 Absatz 5 GG und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu beachten. 47. Abgeordneter Dr. Sebastian Schäfer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche konkreten verfassungsrechtlichen Maßstäbe leitet die Bundesregierung aus Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes für die Mindesthöhe der Versorgung von Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten im Ruhestand ab, und welche Aussagen des Achten Versorgungsberichts hält die Bundesregierung für einschlägig für die Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer Absenkung des Höchstruhegehaltssatzes für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 29. April 2026 Von der Bundesregierung einzuhaltender verfassungsrechtlicher Maßstab für die Höhe und Ausgestaltung der Gehälter von Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten im Ruhestand ist das in Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes (GG) verankerte, zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehörende Alimentationsprinzip. Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn, Beamten und Richtern sowie ihren Familien lebenslang – also unter Einschluss der Altersversorgung – einen angemessenen Unterhalt zu gewähren. Besoldung und Versorgung sind dabei Teilelemente des einheitlichen Tatbestands der Alimentation und schon bei Begründung des Beamtenverhältnisses garantiert. Amtsangemessen ist der Unterhalt nur, wenn er nach dem Dienstrang, nach der mit dem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung des Berufsbeamtentums und der rechtsprechenden Gewalt für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards bemessen ist. Dieser Verpflichtung kommt der Dienstherr gegenwärtig durch Bereitstellung einer Vollversorgung nach. Beamte haben ihre Altersversorgung und die ihrer Hinterbliebenen nicht selbst zu veranlassen; stattdessen sind ihre Bruttobezüge von vornherein – unter Berücksichtigung der künftigen Pensionsansprüche – niedriger festgesetzt (vgl. BVerfGE 39, 196 <202>; 105, 73 <115, 125>; 114, 258 <298>). Kürzungen im Bereich des Versorgungsrechts haben zur Konsequenz, dass die Amtsträger einen größeren Teil ihrer Bezüge zum Zwecke der privaten Altersvorsorge aufwenden müssen, um nicht übermäßige Einbußen ihres Lebensstandards bei Eintritt in den Ruhestand hinnehmen zu müssen. Auch dies kann zu einer Unterschreitung der verfassungsrechtlich gebotenen Besoldung führen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. September 2025, 2 BvR 5/18 u. a., RdNr. 48 und 102 m. w. N. aus der Rechtsprechung). Schließlich ist zu beachten, dass der Leistungsgrundsatz (Artikel 33 Absatz 2 GG) und das aus Artikel 33 Absatz 5 GG folgende Gebot einer dem Amt angemessenen Alimentierung auch unter den Versorgungsempfängern eine Differenzierung der Höhe ihres Ruhegehalts nach der Wertigkeit des Amtes erfordern, das von ihnen zuletzt ausgeübt wurde. Auch nach einer Absenkung des Versorgungsniveaus muss deshalb ein hinreichender Abstand zur Mindestversorgung gewährleistet sein. Bliebe die Mindestversorgung nicht auf Ausnahmefälle beschränkt oder lägen die Bezüge ganzer Gruppen von Versorgungsempfängern nicht in nennenswertem Maße über der Mindestversorgung, so führte dies zu einer Nivellierung, die die Wertigkeit des Amtes nicht mehr hinreichend berücksichtigte (vgl. BVerfG, Urteil vom 27. September 2005, 2 BvR 1387/92, RdNr. 135). Änderungen in der Höhe der verfassungsrechtlich garantierten Beamtenversorgung sind daher nur unter Beachtung der versorgungsrechtlich zu gewährleistenden Untergrenze möglich. Anderenfalls würde die verfassungsrechtliche Maßgabe zur Beachtung des Lebenszeitprinzips, wonach das Ruhegehalt die geleistete Dienstzeit widerspiegeln muss, nicht berücksichtigt werden können. Der Achte Versorgungsbericht (Bundestagsdrucksache 21/1040) informiert über die aktuelle und zukünftige Höhe der Versorgungsausgaben für Beamte, Richter und Soldaten des Bundes sowie über die Entwicklung der Sondervermögen nach dem Versorgungsrücklagegesetz (vgl. § 62a Absatz 1 des Beamtenversorgungsgesetzes). Aussagen zu einer verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer Absenkung des Höchstruhegehaltssatzes für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte gehören nicht zum gesetzlichen Auftrag für die Berichterstellung. 48. Abgeordneter Jan Wenzel Schmidt (fraktionslos) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse aus der Polizeilichen Kriminalstatistik und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zum Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger an Straftaten sowie zur aktuellen Nettozuwanderung im ersten Quartal 2026 vor, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Statistiken? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 27. April 2026 Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Bei der Polizeilichen Kriminalstatistik handelt es sich um eine Jahresstatistik, sodass unterjährige Angaben nicht möglich sind. Auch liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse zur aktuellen Nettozuwanderung im ersten Quartal 2026 vor. 49. Abgeordnete Marlene Schönberger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, wann die von den auf der Plattform „Assassination Politics“ veröffentlichten Namenslisten, sogenannten „Todesurteilen“ und weiteren personenbezogenen Daten betroffenen Personen über die gegen sie gerichteten Bedrohungen informiert wurden, und wurden gegebenenfalls Maßnahmen zu ihrem Schutz ergriffen, und wenn ja, welche? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 29. April 2026 Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens konnten auf einer Darknet- Plattform mit der Bezeichnung „Assassination Politics“ veröffentlichte Listen festgestellt werden, auf denen sich personenbezogene Daten potenzieller Opfer befanden. Das Bundeskriminalamt (BKA) informierte am 12. November 2025 über diesen Umstand diejenigen Landeskriminalämter, die für die Wohnortadressen der betreffenden Personen jeweils zuständig sind, und bat um Prüfung und Vornahme von gefahrenabwehrenden Maßnahmen in eigener Zuständigkeit. Hinsichtlich des Zeitpunkts sowie der Art und Weise der gefahrenabwehrenden Maßnahmen, die sodann von den Landespolizeien vor Ort getroffen wurden, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Zudem erfolgte durch das BKA selbst am 14. November 2025 eine unmittelbare Benachrichtigung derjenigen Personen, für deren Personenschutz das BKA gemäß § 6 des Gesetzes über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (BKAG) zuständig ist, in Form eines ausführlichen Informationsschreibens. 50. Abgeordnete Marlene Schönberger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche eigenen oder fremden Erkenntnisse oder Bewertungen liegen der Bundesregierung dazu vor, ob jüngste bekanntlich oder mutmaßlich antisemitische Anschläge und Vorfälle in Amsterdam, Rotterdam, Michigan, Trondheim, Lüttich und München im Zusammenhang mit dem Irankrieg stehen, und wie begründet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund ihre Einschätzung, dass durch den Irankrieg keine „erhöhte Gefährdung“ in Deutschland bestehe (www.spiegel.de/ausland/ iran-news-am-12-3-sechs-tage-irankrieg-sollen-us a-mehr-als-elf-milliarden-dollar-gekostet- habena-e290134d-6cd1-4a3b-ae04-89a3d367cb4f#ticka roo_event_id=eoamqK9A59Wp2s4qNB3p)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 28. April 2026 In Zusammenhang mit den aktuellen Entwicklungen im Nahen Osten hat eine bisher unbekannte Gruppierung mit dem Namen HARAKAT ASHAB AL-YAMIN AL-ISLAMIYA (übersetzt: „Islamische Bewegung der Angehörigen von der rechten Seite“, abgekürzt HAYI), seit dem 9. März 2026 die Verantwortung für eine Reihe von Explosionen und Brandanschlägen auf jüdisch-assoziierte und US-amerikanische Einrichtungen in mehreren europäischen Ländern übernommen. Bislang wurden in keinem Fall Personen getötet oder verletzt. Es gab einen Sachverhalt in Deutschland (Anschlag auf ein israelisches Restaurant in München am 10. April 2026), zu dem sich die HAYI geäußert hat. Bislang ist unklar, ob die Täter tatsächlich durch den Konflikt motiviert waren und alleine handelten oder eine Steuerung durch den Iran bzw. diesem nahestehende terroristische Organisationen erfolgt sein könnte. Die Bedrohungslage durch Aktivitäten von HAYI steht im Fokus der Sicherheitsbehörden. Den Sicherheitsbehörden liegen Hinweise zu möglichen Anschlagsvorhaben auf Personen und Einrichtungen im Zusammenhang mit dem Iran- Konflikt vor. Insgesamt ist eine abstrakt hohe Gefährdung für (pro-) jüdische und (pro-)israelische Ziele und US-amerikanische Einrichtungen auch in Deutschland zu konstatieren. 51. Abgeordneter René Springer (AfD) Wie viele „Straftaten insgesamt“, Gewaltdelikte (einschließlich einfacher Körperverletzung), Sexualdelikte, Eigentumsdelikte (bitte dazu Sachbeschädigungen nochmals als eigene Untergruppe ausweisen), jeweilige Verstöße gegen das Betäubungsmittel- und das Waffengesetz wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 in Bezug auf Bahnhöfe und Züge in Brandenburg durch die Bundespolizei erfasst, und welche Aussagen kann die Bundesregierung zur Anzahl und Herkunft der Täter bzw. Tatverdächtigen jeweils in Bezug auf „Straftaten insgesamt“, Gewaltdelikte, Sexualdelikte, Eigentumsdelikte (und Sachbeschädigungen als Untergruppe), Verstöße gegen das Betäubungsmittel- und das Waffengesetz im Jahr 2025 in Bahnhöfen und in Zügen in Brandenburg machen (bitte nach erfassten deutschen Tatverdächtigen, nichtdeutschen Tatverdächtigen, Tatverdächtigen, deren Staatsangehörigkeit ungeklärt bzw. unbekannt ist oder die gänzlich unbekannt sind, also zu denen keinerlei Informationen vorliegen, aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 28. April 2026 Die statistischen Daten im Sinne der Fragestellung sind den nachfolgenden Übersichten zu entnehmen. Anzahl Straftaten insgesamt 10.799 davon Gewaltdelikte Eigentumsdelikte Sachbeschädigungsdelikte Sexualdelikte Betäubungsmitteldelikte Waffendelikte Anzahl der Delikte 669 858 3.375 42 234 61 Straftaten gesamt Anzahl unbekannte Tatverdächtige (TV) 4.864 Staatsangehörigkeit der bekanntgewordenen TV deutsch 2.179 nicht deutsch 2.762 ungeklärt    75 Gewaltdelikte Anzahl unbekannte TV 178 Staatsangehörigkeit der bekanntgewordenen TV deutsch 284 nicht deutsch 190 ungeklärt   2 Eigentumsdelikte Anzahl unbekannte TV 684 Staatsangehörigkeit der bekanntgewordenen TV deutsch 116 nicht deutsch  85 ungeklärt   0 Sachbeschädigungsdelikte Anzahl unbekannte TV 3.211 Staatsangehörigkeit der bekanntgewordenen TV deutsch   153 nicht deutsch    41 ungeklärt     1 Sexualdelikte Anzahl unbekannte TV 18 Staatsangehörigkeit der bekanntgewordenen TV deutsch  8 nicht deutsch 15 ungeklärt  1 Betäubungsmitteldelikte Anzahl unbekannte TV  13 Staatsangehörigkeit der bekanntgewordenen TV deutsch 150 nicht deutsch  44 ungeklärt   1 Waffendelikte Anzahl unbekannte TV  5 Staatsangehörigkeit der bekanntgewordenen TV deutsch 40 nicht deutsch 19 ungeklärt  0 Aufgrund von Tatmehrheiten und gemeinsamen Begehungsformen kann die Anzahl der Delikte von der Summe der Tatverdächtigen abweichen. Grundlage der Darstellung bildet die Polizeiliche Eingangsstatistik der Bundespolizei (PES). Die statistischen Daten der PES können sich aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung auch zukünftig noch geringfügig ändern. 52. Abgeordneter René Springer (AfD) Wie viele „Straftaten insgesamt“, Gewaltdelikte (einschließlich einfacher Körperverletzung), Sexualdelikte, Eigentumsdelikte (bitte dazu Sachbeschädigungen nochmals als eigene Untergruppe ausweisen), jeweilige Verstöße gegen das Betäubungsmittel- und das Waffengesetz wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 in Bezug auf Bahnhöfe und Züge in Brandenburg durch die Bundespolizei erfasst und welche Aussagen kann die Bundesregierung zur Anzahl und Herkunft der Täter bzw. Tatverdächtigen jeweils in Bezug auf „Straftaten insgesamt“, Gewaltdelikte, Sexualdelikte, Eigentumsdelikte (und Sachbeschädigungen als Untergruppe), Verstöße gegen das Betäubungsmittel- und das Waffengesetz im Jahr 2024 in Bahnhöfen und in Zügen in Brandenburg machen (bitte nach erfassten deutschen Tatverdächtigen, nichtdeutschen Tatverdächtigen, Tatverdächtigen, deren Staatsangehörigkeit ungeklärt bzw. unbekannt ist oder die gänzlich unbekannt sind, also zu denen keinerlei Informationen vorliegen, aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 28. April 2026 Die statistischen Daten im Sinne der Fragestellung sind den nachfolgenden Übersichten zu entnehmen. Anzahl Straftaten insgesamt 10.762 davon Gewaltdelikte Eigentumsdelikte Sachbeschädigungsdelikte Sexualdelikte Betäubungsmitteldelikte Waffendelikte Anzahl der Delikte 613 955 2.914 34 234 34 Straftaten gesamt Anzahl unbekannte Tatverdächtige (TV) 4.277 Staatsangehörigkeit der bekanntgewordenen TV deutsch 2.088 nicht deutsch 3.001 ungeklärt    36 Gewaltdelikte Anzahl unbekannte TV 152 Staatsangehörigkeit der bekanntgewordenen TV deutsch 260 nicht deutsch 157 ungeklärt   4 Eigentumsdelikte Anzahl unbekannte TV 725 Staatsangehörigkeit der bekanntgewordenen TV deutsch 150 nicht deutsch 113 ungeklärt   3 Sachbeschädigungsdelikte Anzahl unbekannte TV 2.763 Staatsangehörigkeit der bekanntgewordenen TV deutsch   129 nicht deutsch    32 ungeklärt     2 Sexualdelikte Anzahl unbekannte TV 13 Staatsangehörigkeit der bekanntgewordenen TV deutsch 12 nicht deutsch  6 ungeklärt  0 Betäubungsmitteldelikte Anzahl unbekannte TV  15 Staatsangehörigkeit der bekanntgewordenen TV deutsch 162 nicht deutsch  54 ungeklärt   1 Waffendelikte Anzahl unbekannte TV  0 Staatsangehörigkeit der bekanntgewordenen TV deutsch 20 nicht deutsch 14 ungeklärt  0 Aufgrund von Tatmehrheiten und gemeinsamen Begehungsformen kann die Anzahl der Delikte von der Summe der Tatverdächtigen abweichen. Grundlage der Darstellung bildet die PES. Die statistischen Daten der PES können sich aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung auch zukünftig noch geringfügig ändern. Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 53. Abgeordnete Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um auf ein Besuchsrecht und die Freilassung der aus Raqqa/Nordsyrien mutmaßlich entführten deutschen Journalistin Eva Maria Michelmann, wie von ihrer Familie gefordert, hinzuwirken (www.spiegel.de/panorama/justiz/syrien-lebe nszeichen-von-vermisster-deutscher-journalistin-e va-michelmann-a-dc2b9bda-f7ad-4829-a7c4-47d 5b0910a53), und inwiefern hat die Bundesregierung diesen Fall gegenüber dem syrischen Übergangspräsidenten Ahmed al-Scharaa bei seinem jüngsten Besuch in Berlin thematisiert? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 29. April 2026 Nach intensiven und auch hochrangingen Bemühungen auf verschiedenen Kanälen hat die Botschaft Damaskus am 23. April 2026 direkten Zugang zu Eva Maria Michelmann erhalten. Das Auswärtige Amt wird sie nun weiter konsularisch betreuen. Die Deutsche Botschaft Beirut und die Deutsche Botschaft Damaskus sind mit dem Fall befasst. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes können keine weiteren Details mitgeteilt werden. Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu den Inhalten von vertraulichen Gesprächen. 54. Abgeordneter Rainer Galla (AfD) Warum hat die Bundesrepublik Deutschland der Nominierung der Islamischen Republik Iran für das Programm- und Koordinierungskomitee (Committee for Programme and Coordination, CPC) der Vereinten Nationen im Rahmen einer Entscheidung per Akklamation zugestimmt bzw. jedenfalls nicht widersprochen (https://tichyseinbl ick.de/kolumnen/aus-aller-welt/un-iran-menschen rechte-rolle-deutschland), wohingegen im Jahr 2022 bei der Nominierung eines russischen Vertreters in ein anderes Komitee, die ebenfalls per Akklamation erfolgte, Frankreich „im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten“ – damit auch im Namen der Bundesrepublik Deutschland – ausdrücklich widersprochen hatte (https://unwatch.org/eu-in-the-past-objected-to-u n-ecosocs-election-of-brutal-regimes-exposing-it s-silence-on-irans-nomination; bitte ausführen), und wer war im Auswärtigen Amt vorab über das beabsichtigte Entscheidungsverhalten informiert (bitte Angaben zu Bundesminister, Staatssekretären, Staatsministern sowie Angaben zu einbezogenen Abteilungen und Unterabteilungen machen)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 28. April 2026 Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 31 des Abgeordneten Omid Nouripour auf Bundestagsdrucksache 21/5580 wird verwiesen. Zu Abstimmungsprozessen innerhalb der EU äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht. 55. Abgeordneter Mirco Hanker (AfD) Welche Angaben liegen der Bundesregierung zu den bisherigen Gesamtkosten für Entwicklung, Betrieb bzw. Weiterentwicklung der PLAIN- Plattform (einschließlich PLAIN 2.0) seit dem Jahr 2022 zur Bewertung der haushalterischen Zweckmäßigkeit vor, und welche bezifferten Angaben liegen der Bundesregierung zu den bisher nachgewiesenen Einsparungen durch die PLAIN- Plattform im Sinne des „Einer-für-Alle“-Prinzips bzw. für die Erstellung der darauf bezogenen Wirtschaftlichkeitsprüfungen vor (bitte die Kosten im Sinne der Fragestellung nach Jahren und Haushaltstiteln gliedern)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 29. April 2026 In den Jahren 2022 bis 2025 entstanden dem Auswärtigen Amt folgende Gesamtausgaben für Entwicklung, Betrieb und Weiterentwicklung der PLAIN-Plattform (Angaben in Tausend Euro): Haushaltstitel 2022 2023 2024 2025 2026 0512-81212 32.941  4.689 10.739  4.990 1.468 0512-53211 12.953 41.929 39.954 34.151   496 0512-51111  6.135      1      0      0     0 Darüber hinausgehende Angaben im Sinne der Fragestellung liegen dem Auswärtigen Amt nicht vor. 56. Abgeordneter Steffen Janich (AfD) Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie sich die menschenrechtliche Lage der Christen in dem Dorf Taybeh im Westjordanland in den letzten neun Monaten entwickelt hat, und hat die Bundesregierung gegenüber dem Staat Israel zum Schutz der dortigen Bevölkerung aufgerufen (www.msn.com/de-de/nachrichten/welt/tief-sitzen der-christenhass-israelische-siedler-greifen-christl iches-pal%C3%A4stinenser-dorf-an/ar-AA1H xscu)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 30. April 2026 Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklungen im Westjordanland mit großer Sorge und hat auch die Siedlergewalt in Taybeh in den vergangenen Monaten mehrfach klar verurteilt. Bundesaußenminister Wadephul hat im vergangenen Jahr das christliche Dorf Taybeh im Westjordanland besucht und dort seine Solidarität mit den Betroffenen von Siedlergewalt ausgedrückt. Die Bundesregierung hat die israelische Regierung aufgefordert, entsprechenden Gewalttaten mit allen rechtsstaatlichen Mitteln entgegenzutreten. 57. Abgeordnete Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie sieht die Bundesregierung die Entwicklung des Bundesamtes für auswärtige Angelegenheiten (BfAA) hinsichtlich der Visadigitalisierung und Visabearbeitung, und wie konnte das BfAA bislang die Konsulate bei der Visabearbeitung entlasten (bitte die vom BfAA monatlich bearbeiteten Visumsanträge der letzten 12 Monate im Bereich der Fachkräftevisa und Familiennachzugsvisa aufschlüsseln)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 27. April 2026 2025 bearbeitete das BfAA insgesamt 90.696 Visumanträge von Fachkräften und Studierenden nebst dazugehörigem Familiennachzug. Dies entspricht einem Aufwuchs von knapp 40 Prozent im Vergleich zum Vorjahr und auf rund 30 Prozent der globalen Visabearbeitung im Bereich Erwerbs- und Bildungszuwanderung. Durch Ausbau und Effizienzsteigerung im BfAA wurden zusätzliche Bearbeitungskapazitäten für Fachkräfte- und Bildungsvisaanträge geschaffen, die die Zahl der bearbeiteten Visaverfahren insgesamt erhöht und Wartezeiten für Antragsteller an vielen Dienstorten deutlich verkürzt. Durch die Visainlandsbearbeitung konnte die globale Visabearbeitung in den Bereichen Erwerb und Bildung in den vergangenen zwei Jahren um 20 Prozent gesteigert werden. Eine Übersicht im Sinne der Fragestellung kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Fachkraft (inkl. Studium/ Sprachkurs) Familiennachzug Gesamt April 2025 5.268   772  6.040 Mai 2025 5.106   766  5.872 Juni 2025 6.127   970  7.097 Juli 2025 8.805   964  9.769 August 2025 7.963   737  8.700 September 2025 8.446   684  9.130 Oktober 2025 7.877   849  8.726 November 2025 6.226   990  7.216 Dezember 2025 6.632   917  7.549 Januar 2026 9.086   929 10.015 Februar 2026 9.479   866 10.345 März 2026 9.031 1.001 10.032 Im Kontext der Visadigitalisierung ist im BfAA der „First Level Support“ für die Nutzerinnen und Nutzer des Auslandsportals verortet (über 120.000 bearbeitete Onlineanträge bis Ende Februar 2026). Das Visa-IT- Team des BfAA trägt außerdem zur Weiterentwicklung des digitalen Angebots bei und ist auch in der laufenden Entwicklung einer neuen Fachanwendung zur Visabearbeitung im Auswärtigen Amt und im BfAA eng einbezogen. 58. Abgeordneter Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Liegen der Bundesregierung eigene Erkenntnisse zu Berichten vor, wonach kolumbianische Söldner über die Vereinigten Arabischen Emirate in das Kriegsgebiet in Nord-Darfur eingereist sein sollen (https://static1.squarespace.com/static/6967 365f36aacc18599406e8/t/69e7da4dad33435e658c 982c/1776802495385/BloodMoneyCIG.pdf), und wenn ja, zieht sie hieraus Schlussfolgerungen im Hinblick auf mögliche Verstöße gegen nationales und internationales Recht im Zusammenhang mit dem Sudankrieg, insbesondere hinsichtlich möglicher Waffenlieferungen, des Handels mit Gold sowie weiterer finanzieller oder logistischer Verbindungen konfliktbeteiligter Akteure, und wenn ja, welche? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 30. April 2026 Nach Kenntnissen der Bundesregierung ist davon auszugehen, dass die Berichte zu der Präsenz von Söldnern aus Kolumbien in Sudan zutreffen. Die Bundesregierung hat sich auf EU-Ebene maßgeblich für Sanktionen gegen Mitglieder und Unterstützer der Sudanese Armed Forces (SAF) und der Rapid Support Forces (RSF) sowie gegen Entitäten eingesetzt, die mit den Konfliktparteien verbunden sind; zuletzt wurden im Januar 2026 mehrere Sanktionspakete angenommen. Bei der Sudan-Konferenz in Berlin am 15. April 2026 haben sich die Bundesregierung und ihre Co-Gastgeber für ein Ende jeder externen Unterstützung für die Kriegsparteien eingesetzt. Im Nachgang zur Sudan- Konferenz bekräftigten die EU und ihre Mitgliedstaaten in einem Statement der Hohen Vertreterin vom 21. April 2026, dass die EU alle verfügbaren Instrumente – darunter Diplomatie und restriktive Maßnahmen – nutzen wird, um sich für Frieden in Sudan einzusetzen, einschließlich der Prüfung zusätzlicher Sanktionen, die sich gegen die Kriegswirtschaft richten (abrufbar unter: www.consilium.europa.eu/de/press/press-release s/2026/04/21/sudan-statement-by-the-high-representative-on-behalf-of-t he-european-union-marking-three-years-of-war/). 59. Abgeordneter Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Position vertritt die Bundesregierung im Rat der Europäischen Union im Vorfeld der turnusmäßigen Überprüfung der EU- Sanktionsmaßnahmen gegen Myanmar zum 30. April 2026 (www.consilium.europa.eu/en/press/press-release s/2025/04/25/myanmar-eu-restrictive-measures-re newed-until-30-april-2026/) hinsichtlich deren Verlängerung, Anpassung oder Verschärfung, und welche Erkenntnisse liegen ihr zur aktuellen menschenrechtlichen und politischen Lage in Myanmar vor, insbesondere vor dem Hintergrund der von den Vereinten Nationen zur Kenntnis genommenen Gefangenenfreilassungen bei gleichzeitigem Fortbestehen willkürlicher Inhaftierungen (https://news.un.org/en/story/2026/04/1167329) sowie der von Menschenrechtsorganisationen beschriebenen systematischen Repressionen gegen Opposition und Zivilgesellschaft (www.amnest y.de/informieren/amnesty-report/myanmar- 2025)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 30. April 2026 Die EU hat die Sanktionen gegen Akteure des Militärregimes in Myanmar am 27. April 2026 um ein weiteres Jahr bis zum 30. April 2027 verlängert. Die Bundesregierung begrüßt diese Entscheidung und hat im Vorfeld auf eine Verlängerung hingewirkt. Die Sanktionen erhalten vor dem Hintergrund des anhaltenden Bürgerkriegs und der massiven Menschenrechtsverletzungen in Myanmar den Druck auf das dortige Militärregime aufrecht. Die Bundesregierung prüft gemeinsam mit europäischen Partnern, inwieweit weitere Sanktionen angezeigt sind, insbesondere mit Blick auf verstärkte Aktivitäten von Online-Betrugszentren in Myanmar und Nachbarstaaten. Seit dem Militärputsch am 1. Februar 2021 hat sich die bereits zuvor schwierige menschenrechtliche und humanitäre Lage in Myanmar weiter verschlechtert. Die Bundesregierung begrüßt die jüngste Freilassung politischer Gefangener. Sie fordert gleichzeitig die Freilassung aller politischen Häftlinge, einschließlich von Aung San Suu Kyi, ein sofortiges Ende von Gewalt und Repression und einen inklusiven Dialogprozess zur Rückkehr Myanmars auf den demokratischen Weg. 60. Abgeordneter Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche konkreten diplomatischen, rechtlichen und politischen Schritte unternimmt die Bundesregierung angesichts öffentlich verbreiteter Aufrufe der iranischen Botschaft in Berlin zur Unterstützung der Kampagne „Jan Fada“ sowie der durch internationale Menschenrechtsorganisationen dokumentierten Mobilisierung von Minderjährigen im Iran, um sicherzustellen, dass jede Form der Werbung, Unterstützung oder organisatorischen Begleitung der Rekrutierung oder Einbindung von Kindern und Jugendlichen in militärische oder kriegsnahe Aktivitäten auf deutschem Boden unterbunden wird, und welche Konsequenzen werden hieraus gegenüber der Islamischen Republik Iran gezogen (https://x.com/IraninBerli n/status/2044071198326169624?s=20; www.focu s.de/politik/deutschland/mullah-botschaft-in-berli n-ruft-zu-leben-opfern-fuer-iran-auf_bcc202cb-0c f8-4bcc-a9d3-2f8f1a1aada8.html?utm_source=ch atgpt.com; www.amnesty.org/en/latest/news/202 6/04/iran-recruitment-of-child-soldiers-as- youngas-12-amounts-to-a-war-crime/)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 29. April 2026 Insbesondere vor dem Hintergrund des aktuellen Konflikts und der iranischen Angriffe auf seine Nachbarstaaten sowie die Schließung der Straße von Hormus missbilligt die Bundesregierung die genannte Kampagne mit Nachdruck. Eine Prüfung, ob u. a. in Bezug auf die VN-Kinderrechtskonvention, eine strafbare Handlung vorliegt, obliegt den Strafverfolgungsbehörden. 61. Abgeordnete Dr. Anna Rathert (AfD) Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung im Fall der mutmaßlich in einem syrischen Gefängnis befindlichen deutschen Journalistin Eva Maria Michelmann, und welche Maßnahmen plant bzw. unternimmt die Bundesregierung diesbezüglich, um Eva Maria Michelmann und ihre Angehörigen zu unterstützen (siehe hierzu: www. n-tv.de/politik/Deutsche-Journalistin-sitzt-offenba r-in-syrischem-Gefaengnis-fest-id3073532 3.html)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 29. April 2026 Nach intensiven und auch hochrangingen Bemühungen auf verschiedenen Kanälen hat die Botschaft Damaskus am 23. April 2026 direkten Zugang zu Eva Maria Michelmann erhalten. Das Auswärtige Amt wird sie nun weiter konsularisch betreuen. Die Deutsche Botschaft Beirut und die Deutsche Botschaft Damaskus sind mit dem Fall befasst. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes können keine weiteren Details mitgeteilt werden. 62. Abgeordneter Dr. Rainer Rothfuß (AfD) In wie vielen Fällen sind in der Bundesrepublik Deutschland Übergangsstaatsoberhäupter von Staaten, in denen Menschenrechtsverletzungen und Verfolgung religiöser Minderheiten andauern (www.opendoors.de/christenverfolgung/weltverfo lgungsindex/laenderprofile/syrien), mit militärischen Ehren und dem roten Teppich empfangen worden, und warum hat es beim Empfang des syrischen Übergangspräsidenten Ahmed al-Sharaa in Berlin zu der öffentlichen Ehrenbezeugung kein nach außen sichtbares kritisches Statement der Bundesregierung gegeben? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 27. April 2026 Die Bundesregierung setzt sich weltweit gegen Menschenrechtsverletzungen und die Verfolgung religiöser Minderheiten ein und thematisiert dies anlassbezogen bei Besuchen ausländischer Staats- und Regierungschefs, sowohl öffentlich wie auch in vertraulichen Gesprächen – so auch beim Besuch des syrischen Präsidenten (vgl. www.bundesregierung.de/b reg-de/aktuelles/kanzler-merz-al-scharaa-2417464). Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung 63. Abgeordnete Dr. Christina Baum (AfD) Wie viele schwere COVID-19-Erkrankungen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung bei Soldaten der Bundeswehr, und wie verteilen sich diese Fallzahlen je Jahr auf gegen SARS-CoV-2 geimpfte und ungeimpfte Soldaten (bitte jeweils für die Jahre 2020 bis 2025 aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 28. April 2026 Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor, da keine entsprechende Datenerfassung erfolgt. 64. Abgeordneter Leon Eckert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche konkreten Inhalte umfasst die geplante Komplementärplanung aus Sicht der Zivilen Verteidigung für den unter Federführung des Operativen Führungskommandos der Bundeswehr erstellten Operationsplan Deutschland (OPLAN DEU), und bis wann sollen diese Planungen abgeschlossen sein? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 28. April 2026 Zur Konkretisierung der Komplementärplanung aus Sicht der Zivilen Verteidigung haben das Bundesministerium des Innern und das Bundesministerium der Verteidigung eine Planungsgruppe mit dem Ziel etabliert, die zivilen und militärischen Planungen eng aufeinander abzustimmen. Dazu werden derzeit priorisierte Handlungsfelder identifiziert, um diese als Grundlage für erforderliche Beschlussvorschläge in bereits etablierte Formate der ressort- und länderübergreifenden Zusammenarbeit einzubringen (z. B. Ressortkreis Nationales Krisenmanagement/Zivile Verteidigung). Die konkreten Meilensteine und Zeitlinien werden derzeit erarbeitet. 65. Abgeordneter Jan Ralf Nolte (AfD) Welche Zeitlinien und Meilensteine bestehen seitens des Bundesministeriums der Verteidigung für den personellen Aufwuchs der Panzerbrigade 45 in Litauen, und wie viele Soldaten haben sich hierfür bislang freiwillig gemeldet? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 28. April 2026 In der ersten Jahreshälfte 2026 ist ein weiterer Aufwuchs der Panzerbrigade 45 um ca. 150 Soldatinnen und Soldaten und bis zum Ende dieses Jahres auf insgesamt rund 2.000 Angehörige geplant. Derzeit sind mehr als 90 Prozent der Dienstposten besetzt. Die Dienstposten für die Hauptkräfte werden zum 1. Oktober 2026 zur Besetzung geöffnet. Derzeit werden die eingehenden Freiwilligenmeldungen für die zu besetzenden Dienstposten gesammelt und ausgewertet. Der Beginn der Verlegung für die Hauptkräfte und die beiden Kampftruppenbataillone ist abhängig von der Verfügbarkeit der durch Litauen vor Ort bereitzustellenden Infrastruktur. Bis Ende 2027 soll die Panzerbrigade 45 auf insgesamt 5.000 Angehörige aufwachsen. 66. Abgeordnete Cansu Özdemir (Die Linke) Welche konkreten Vereinbarungen umfasst der am 22. April 2026 von dem Bundesminister der Verteidigung Boris Pistorius unterzeichnete sogenannte 10-Punkte-Plan zur Vertiefung der Rüstungskooperation mit Indien, und welchen finanziellen Umfang wird die Vereinbarung in den kommenden zehn Jahren nach aktuellen Planungen haben? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 30. April 2026 Die am 22. April 2026 unterzeichnete Defence Industrial Cooperation Roadmap dient der substanziellen Stärkung der deutsch-indischen strategischen Partnerschaft im Bereich der Verteidigungsindustrie. Sie zielt darauf ab, potenzielle Bereiche für eine vertiefte Kooperation zu identifizieren und gemeinsam zu evaluieren. Die Roadmap berücksichtigt sowohl die Kooperation zwischen Behörden als auch auf Industrieebene und hat eine Gültigkeit von zehn Jahren. Zum jetzigen Zeitpunkt lassen sich noch keine Aussagen hinsichtlich des finanziellen Umfangs treffen. 67. Abgeordnete Zada Salihović (Die Linke) Wie ist der Umsetzungsstand der „Maßnahmen zur Vielfalt durch Personalmanagement“, welche in der Diversitätsstrategie der Bundeswehr vom 28. Oktober 2024 (Regelungsnummer: SLL-010, S. 11) aufgeführt wurden, und welche gezielten Maßnahmen sind daraufhin in Bereichen ergriffen worden, in denen Frauen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung unterrepräsentiert sind? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 29. April 2026 Die ressortspezifische Diversitätsstrategie von 2024 verankert das Vielfaltsmanagement fest als strategische und querschnittliche Daueraufgabe. Exemplarisch dafür stehen das Mentoring-Programm der Bundeswehr, die Masterclass „Women in Leadership“ sowie eine regelmäßige Untersuchung der Ergebnisse der dienstlichen Beurteilungen und der Auswahl- und Verwendungsplanungsverfahren für das militärische Personal auf mögliche systemische Karrierehindernisse. Weitere Maßnahmen befinden sich in der Planung und Ausgestaltung. 68. Abgeordneter Dr. Sebastian Schäfer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) In welcher Höhe ist die Bundesregierung zum aktuellen Zeitpunkt finanzielle Verpflichtungen für in Dollar abgerechnete Beschaffungsvorhaben im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung eingegangen (bitte um Aufschlüsselung in Gesamthöhe der fällig werdenden Verpflichtungen sowie in voraussichtliche Jahrestranchen in den nächsten 10 Jahren), und wie geht sie mit Wechselkursrisiken im Zusammenhang mit diesen Vorhaben um? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 30. April 2026 Die Beantwortung Ihrer Frage kann nicht in offener Form erfolgen. Die Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall in Hinblick auf das Staatswohl erforderlich.2 Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung – VSA) vom 13. März 2023) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf Ihre Frage würde die Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland gefährden, da die Informationen zu den finanziellen Verpflichtungen für in Dollar abgerechnete Beschaffungsvorhaben Rückschlüsse auf die Einsatzbereitschaft und damit die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands zulassen, die durch feindlich gesinnte Dritte zum Nachteil der Bundesrepublik Deutschland genutzt werden könnten. 69. Abgeordnete Donata Vogtschmidt (Die Linke) Welche Auswirkungen hat nach Einschätzung der Bundesregierung der Ausstieg Frankreichs aus dem Eurodrohnen-Projekt der Kategorie MALE auf die Finanzierung des Gesamtprojekts, insbesondere auf den deutschen Finanzierungsanteil, und wie sollen die ersten 63 Exemplare nach Auffassung des Bundesministeriums der Verteidigung auf die verbleibenden Projektpartner verteilt werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 29. April 2026 Die Bundesregierung kann jüngste Pressemeldungen zu einem Ausstieg Frankreichs aus dem Programm European MALE RPAS/Eurodrohne nicht bestätigen. 2 Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. 70. Abgeordnete Donata Vogtschmidt (Die Linke) Welche Auswirkungen hat nach Einschätzung der Bundesregierung der Ausstieg Frankreichs aus dem Eurodrohnen-Projekt MALE auf die technische und organisatorische Entwicklung des Systems, und wer soll nach Auffassung des Bundesministeriums der Verteidigung die bislang Dassault Aviation zugeordneten Zuständigkeiten für Flug- und Landungssysteme sowie Kommunikationselemente übernehmen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 29. April 2026 Die Bundesregierung kann jüngste Pressemeldungen zu einem Ausstieg Frankreichs aus dem Programm European MALE RPAS/Eurodrohne nicht bestätigen. Für die Ausgestaltung der Auftragnehmerstruktur ist der Hauptauftragnehmer Airbus Defence and Space zuständig. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie 71. Abgeordnete Ayse Asar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Einrichtung eines EU-US-Dialogformats zur Umsetzung des Digital Services Act und des Digital Markets Act, und inwiefern setzt sie sich auf europäischer Ebene dafür ein, dass demokratisch beschlossene europäische Regulierungsstandards in den Bereichen Plattformregulierung, Wettbewerb und Jugendmedienschutz nicht im Rahmen handelspolitischer Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten unter Druck gesetzt werden (www. handelsblatt.com/politik/international/apple- metaund-co.-eu-kommt-trump-bei-digitalregulierung-e ntgegen/100211705.html) Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 29. April 2026 Die Europäische Kommission und Vertreter der Regierung der USA stehen im Rahmen des Digitaldialogs im Austausch zu wichtigen Digitalthemen. Im Rahmen des „Digital Markets Act“ führt die Europäische Kommission außerdem Gespräche mit den betroffenen Unternehmen. Nach Kenntnis der Bundesregierung ist die Ausgestaltung dieser Formate derzeit noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung setzt sich auf europäischer Ebene, auch in direkten Gesprächen mit der Europäischen Kommission, für eine konsequente Durchsetzung der Digitalregeln der EU ein. Bundeskanzler Friedrich Merz hat unter anderem im November 2025 auf dem Gipfel zur digitalen Souveränität Europas die ausdrückliche Unterstützung der Bundesregierung für den „Digital Markets Act“ erklärt (siehe www.bundesregierun g.de/breg-de/aktuelles/bk-rede-digitale-souveraenitaet-2394406). 72. Abgeordnete Lisa Badum (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Daten zu den maximalen jährlichen Fördervolumen für die Jahre 2026 bis 2030 (ohne Fracking, wie von Bundeskanzler Friedrich Merz in der Regierungsbefragung am 25. März 2026 zugesichert, vgl. Plenarprotokoll 21/67, S. 8045 A) liegen der Bundesregierung vor dem Hintergrund vor, dass der Koalitionsausschuss vom 12. April 2026 beschlossen hat, neue heimische fossile Gasvorkommen zu erschließen (bitte in Terrawattstunden sowie als prozentualen Anteil am deutschen Primärenergieverbrauch des Jahres 2024 angeben), und falls keine entsprechenden Daten vorliegen, auf welcher Faktenbasis beruht die Annahme der Bundesregierung, mit neuen fossilen Bohrungen Deutschlands Abhängigkeiten im Energiebereich signifikant reduzieren zu können? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 28. April 2026 Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Hannover erfasst jährlich die geschätzten sicheren und wahrscheinlichen Reserven sowie die Produktion der Erdöl- und Erdgasfelder in Deutschland. Die Reserven werden auf der Basis internationaler Standards ermittelt und beruhen auf den Meldungen der in Deutschland operierenden Erdöl- und Erdgasfirmen. Bei den an das LBEG berichteten Erdgasproduktions- und Reservendaten wird zwischen Rohgas und Reingas unterschieden. Die Rohgasmenge entspricht dem der Lagerstätte entnommenen Volumen, wohingegen das Reingas auf einen Energieinhalt, den sogenannten spezifischen Heizwert des Gases von 9,77 Kilowattstunden pro Kubikmeter, normiert ist und eine kaufmännische Größe darstellt. (https://nibis.lbeg.de/doi/DOI.aspx?doi=10.48476/geofakt_42_3_2 025n). Nach diesem Bericht beliefen sich am 1. Januar 2025 die Summen der geschätzten sicheren und wahrscheinlichen Erdgasreserven Deutschlands auf 34,7 Mrd. Kubikmeter Rohgas. Die sicheren und wahrscheinlichen Reingasreserven betrugen am Stichtag 32,2 Mrd. Kubikmeter. Der deutsche Gasverbrauch 2024 betrug 844 Terawattstunden und damit 25,8 Prozent am Primärenergieverbrauch. In ihrem jüngsten Beschluss hat die Koalition betont, ausgewählte heimische Gasvorkommen erschließen zu wollen. Bergrechtliche Genehmigungen von Projekten müssen durch die zuständigen Bergbehörden der Länder entschieden werden. 73. Abgeordneter Dr. Michael Blos (AfD) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, welcher Anteil der hohen Strompreise in Deutschland auf die reine Stromerzeugung und welcher Anteil auf Netzausbau, Netzstabilisierung, Redispatch, Reservekapazitäten, Speicherbedarf sowie sonstige Systemkosten infolge der wetterabhängigen Einspeisung von Wind- und Solarenergie entfällt? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 28. April 2026 Die Strompreise in Deutschland sind im internationalen Vergleich – je nachdem, welche Verbraucher man betrachtet – vergleichsweise hoch. Die Frage, wie sich der Strompreis zusammensetzt, lässt sich nicht pauschal beantworten, da dies für verschiedene Verbrauchergruppen unterschiedlich ist. Beispielhaft sei auch hier auf die Strompreisanalyse des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) vom April 2026 (vgl. www.bdew.de/service/daten-und-grafiken/bdew-strompreisan alyse/) verwiesen, wo dies für Haushalte sowie verschiedene Industriegruppen dargestellt ist. Eine Aufteilung, die sämtliche in der Fragestellung aufgeworfenen Punkte umfasst, liegt der Bundesregierung nicht vor. 74. Abgeordneter Dr. Michael Blos (AfD) Woran liegt es nach Auffassung der Bundesregierung, dass erneuerbare Energien politisch regelmäßig als besonders günstig dargestellt werden, Deutschland aber trotz des massiven Ausbaus von Wind- und Solarenergie weiterhin mit die höchsten Strom- und Energiepreise in Europa aufweist? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 28. April 2026 Die Grenzkosten bzw. die variablen Kosten der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien liegen in der Regel bei nahe null. Zudem sind auch die Stromgestehungskosten – in die neben den variablen Kosten auch die Investitionen eingehen – in der Regel vergleichsweise günstig. Für die Strompreise der Verbraucher spielen allerdings verschiedene Komponenten eine Rolle (vgl. z. B. Strompreisanalyse des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft – BDEW – vom Januar 2026, www.bdew.de/service/daten-und-grafiken/bdew-strompreisanalyse/): • Die Höhe der Preise an der Strombörse hängen insbesondere davon ab, welches Kraftwerk zu einem bestimmten Zeitpunkt den Preis setzt. Dies ist jeweils das teuerste Kraftwerk, das zur Deckung der Stromnachfrage gebraucht wird. Derzeit sind dies in vielen Stunden eines Jahres Gaskraftwerke, weshalb der Gaspreis eine entscheidende Rolle für die Strompreise spielt. Mit zunehmendem Ausbau der Erneuerbaren werden Gaskraftwerke seltener gebraucht, was tendenziell zu sinkenden Börsenstrompreisen führt. • Die Netzentgelte sind in den letzten Jahren gestiegen, u. a. auch weil im Zuge des Ausbaus der Erneuerbaren die Netze ausgebaut und mehr Verbraucher (z. B. Wärmepumpen, E-Fahrzeuge oder Rechenzentren) versorgt werden müssen. Auch die Redispatch-Kosten sind hier zu berücksichtigen. Es genügt insoweit nicht, die Gestehungskosten einzelner Energieträger zu vergleichen, vielmehr sind die Systemkosten entscheidend. In diesem Jahr gab es aufgrund des Bundeszuschusses einen Rückgang bei den Netzentgelten. Im Übrigen arbeitet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie intensiv daran, die Systemkosten zu senken. • Staatlich veranlasste Preisbestandteile (Steuern, Abgaben und Umlagen) sind in den letzten Jahren eher gesunken. Einen besonders starken Effekt hatte die Abschaffung der EEG-Umlage, die über den Bundeshaushalt finanziert wird. 75. Abgeordneter Torben Braga (AfD) Welche spezifischen Erwägungen und sicherheitspolitischen Bedenken führten dazu, dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle am 2. April 2026 die erst am 20. März 2026 erlassene Allgemeine Ausfuhrgenehmigung für Rüstungsexporte an die Golfstaaten widerrufen hat, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für die Stabilität in der Region? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 24. April 2026 Die Annahme, dass die Allgemeine Genehmigung (AGG) Nr. 48 zurückgenommen wurde, trifft nicht zu. Die Anpassung und Neuveröffentlichung der AGG Nr. 48 war rein technischer Natur. Sie erfolgte zur Anpassung des Meldekranzes, das heißt der Informationen, die Unternehmen bei Nutzung der AGG zur Erfassung der Exportvorgänge an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übermitteln müssen. 76. Abgeordneter Hauke Finger (AfD) Wie setzten sich die Kerosin-Importe Deutschlands im Jahr 2025 vor der Blockade der Meerenge von Hormus prozentual nach Ländern am Gesamtimport zusammen, und wie viele Tage decken die strategischen Reserven der Bundesrepublik Deutschland den deutschen Kerosinverbrauch? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 28. April 2026 Nach vorläufigen Daten des BAFA wurden im Jahr 2025 6,1 Millionen Tonnen an Flugturbinenkraftstoff (schwer; FTK) importiert und 1,4 Millionen Tonnen exportiert. Als Herkunftsland der Importe weisen die Daten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit etwa 5,24 Millionen Tonnen die Niederlande aus, gefolgt von Belgien mit etwa 0,5 Millionen Tonnen. Daneben kamen geringere Mengen aus Frankreich, Sierra Leone, Österreich und Luxemburg. Die aus dem ARA-Raum (verkehrsreiches Gebiet der Seehäfen Antwerpen, Rotterdam und Amsterdam) importierten Kerosinmengen werden nur zum Teil in den dortigen Raffinerien hergestellt. Die europäischen Raffinerien deckten 2025 insgesamt etwa 60 Prozent des Bedarfs. Es ist bekannt, dass erhebliche Mengen an Kerosin aus dem Nahen Osten, Asien und den USA nach Europa importiert werden. Die Internationale Energieagentur IEA gibt den Anteil der Importe aus dem Nahen Osten im Verhältnis zum Bedarf Europas für 2025 mit etwa 23 Prozent an (375 kb/d von 1.600 mb/d). Die strategischen Kerosinvorräte des Erdölbevorratungsverbandes (EBV) belaufen sich auf knapp 1,1 Millionen Tonnen. Der Verbrauch schwankt saisonal zwischen etwa 0,65 und 0,9 Millionen Tonnen pro Monat, sodass die Reserven allein rechnerisch etwas über einem bis anderthalb Monaten des gesamten deutschen Verbrauchs entsprechen (ohne deutsche Raffinerieproduktion). Nimmt man noch die Industrievorräte hinzu, würden die Kerosinvorräte einer Vollabdeckung für etwa anderthalb bis zwei Monate entsprechen. Unter der theoretischen Annahme einer fortdauernden Schließung der Straße von Hormus, aber der Beibehaltung der – wenn auch eingeschränkten – Kerosinimporte sowie der Eigenproduktion ergäbe sich aus rein nationaler Sichtweise rechnerisch eine Vollversorgung des deutschen Kerosinbedarfs über etwa die nächsten fünf Monate. Allerdings lässt sich aus den verfügbaren Daten nicht ableiten, wie sich die Situation in Gesamteuropa darstellt, sodass sich Änderungen bei der Berechnung einstellen könnten. Deutschland setzt sich daher für mehr Transparenz der Daten auf EU-Ebene ein. 77. Abgeordneter Mirco Hanker (AfD) In welcher Höhe sieht die Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für das Projekt zum Neubau der Wasserstoffleitung von Wefensleben nach Salzgitter Green Octopus Mitteldeutschland (Planungsstand gemäß Ontras- Gastransport-GmbH-Unterlagen zur Raumverträglichkeitsprüfung, Machbarkeitsstudie) im Rahmen von Fördermaßnahmen im Anwendungsbereich des „Important Project of Common European Interest“ bzw. anderer Fördermöglichkeiten anteilig Mittel für betroffene Kommunen, Landkreise, Gemeinden und kreisfreie Städte vor, mit denen diese nach Durchführung der Bauarbeiten erforderliche Maßnahmen zur Renaturierung bzw. Sanierung von Umweltschäden finanzieren können (bitte die im Sinne der Fragestellung eingeplanten Mittel nach den betroffenen Bundesländern Sachsen-Anhalt und Niedersachsen gliedern)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 29. April 2026 Die Important-Project-of-Common-European-Interest-(IPCEI-) Förderung für Wasserstoffprojekte ist eine projektspezifische Förderung – kofinanziert zu 30 Prozent durch die betroffenen Bundesländer – und wird nur gegenüber den ausgewählten Wasserstoffprojekten gewährt. Speziell für Kommunen, in deren Gemeindegebiet sich ein IPCEI- Projekt befindet, sind keine Haushaltsmittel vorgesehen. Dies ist auch nicht notwendig. Im Rahmen von Planungs- und Genehmigungsverfahren, die durch die jeweiligen Landesbehörden erfolgen, werden umwelt- und naturschutzrechtliche Belange systematisch vor dem Bau von Infrastrukturanlagen wie den IPCEI-Projekten berücksichtigt, um negative Auswirkungen auf Natur und Umwelt so gering wie möglich zu halten. Dazu gehört insbesondere die Prüfung von Eingriffen in Natur und Landschaft, etwa durch Umweltverträglichkeitsprüfungen oder artenschutzrechtliche Bewertungen. Bereits in der Planungsphase werden mögliche Beeinträchtigungen identifiziert und bewertet. Auf dieser Grundlage werden Maßnahmen entwickelt, um Eingriffe zu vermeiden, zu minimieren oder – wenn unvermeidbar – durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. Die Kosten dieser Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen trägt der Vorhabenträger. Zudem werden relevante Fachbehörden beteiligt und gesetzliche Vorgaben eingehalten. Für die Einhaltung der Genehmigung sind die jeweiligen Landesbehörden zuständig. 78. Abgeordneter Andreas Mayer (AfD) Über welchen Haushaltstitel und auf welcher rechtlichen Grundlage wurde das Heizwerk Memmingen-Benningen bezuschusst (vgl. www.new-f acts.eu/unterallgaeu/2026/03/13/regenerative-wae rmeversorgung-memmingen-benningen-startet-5 0-mw-fernwaerme-3-700-haushalte-offenes-heiz werk-14-15-03/708503/)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 28. April 2026 Das Heizwerk Memmingen-Benningen wird auf Grundlage de

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