Schriftliche Frage 68 von Stephan Protschka (AfD): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob in öffentlich zugänglichen, durch Medien veröffentlichte oder deutschen Behörden im…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
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Schriftliche Frage 68 von Stephan Protschka (AfD): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob in öffentlich zugänglichen, durch Medien veröffentlichte oder deutschen Behörden im…
Frage 68 (Stephan Protschka, AfD):
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob in öffentlich zugänglichen, durch Medien veröffentlichte oder deutschen Behörden im Wege der internationalen Rechtshilfe übermittelten Unterlagen im Zusammenhang mit den strafrechtlichen Ermittlungen der Vereinigten Staaten von Amerika gegen Jeffrey Epstein Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit namentlich genannt werden, und falls ja, um wie viele Personen handelt es sich, und welche Maßnahmen wurden durch deutsche Behörden jeweils geprüft oder ergriffen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 26. Februar 2026:
Zu den Einzelheiten von strafrechtlichen Rechtshilfeersuchen äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht. Gerade bei der Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Strafrechtshilfe ist die international praktizierte Vertraulichkeit des Verfahrens Voraussetzung für künftige effektive Zusammenarbeit. Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht der Bundesregierung, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier deshalb nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange das Informationsinteresse des Parlaments hinter den berechtigten Interessen an einer effektiven Zusammenarbeit in Belangen der Strafverfolgung zurück. Das Interesse Deutschlands an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen internationalen Zusammenarbeit in Strafsachen leitet sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ab und hat damit ebenfalls Verfassungsrang. Zwischen dem Bundeskriminalamt und den zuständigen Behörden der Vereinigten Staaten von Amerika existiert eine etablierte und enge Kooperation. Es gibt einen steten Austausch von strafrechtlich relevanten Informationen, die Ermittlungen in dem jeweiligen Land nach sich ziehen. Zu operativen Maßnahmen der Sicherheitsbehörden äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht öffentlich.
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