Schriftliche Frage 108 von Bastian Treuheit (AfD): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung aus der Auftragsverwaltung des Freistaats Bayern über die derzeit nach Kenntnis der Bundesreg…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.
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Schriftliche Frage 108 von Bastian Treuheit (AfD): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung aus der Auftragsverwaltung des Freistaats Bayern über die derzeit nach Kenntnis der Bundesreg…
Frage 108 (Bastian Treuheit, AfD):
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung aus der Auftragsverwaltung des Freistaats Bayern über die derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung auf der Bundesstraße 8 im Bereich Langenzenn in Fahrtrichtung Neustadt a. d. Aisch zwischen den Anschlussstellen Langenzenn Ost/ Horbach und Langenzenn Nord/Wilhermsdorf geltende Begrenzung auf 80 km/h wegen Straßenschäden vor, und wann rechnet die Bundesregierung nach derzeitigem Stand mit dem Beginn der Sanierung sowie mit der Wiederzulassung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 28. April 2026:
Ziel ist es, die Fahrbahnschäden auf der Bundesstraße 8 (B 8) zwischen den Anschlussstellen Langenzenn Ost/Horbach und Langenzenn Nord/ Wilhermsdorf zeitnah zu beheben. Es ist vorgesehen, die Ausschreibung für die abschnittsweise Erneuerung der B 8 einzuleiten und im Jahr 2026 mit den Arbeiten zu beginnen. Nach Abschluss der Erneuerungsarbeiten wird die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzungen geprüft.
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