Ausbau der Bahnstrecke Berlin-Dresden und mögliche Reduzierung auf 160 km/h (Antwort zu Drs. 21/6517)
Text
Ausbau der Bahnstrecke Berlin-Dresden und mögliche Reduzierung auf 160 km/h (Antwort zu Drs. 21/6517)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6812
21. Wahlperiode 01.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Görke, Luigi Pantisano,
Marcel Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/6517 –
Ausbau der Bahnstrecke Berlin–Dresden und mögliche Reduzierung auf
160 km/h
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Dem Brandenburger Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung zufolge
soll die Infrastrukturgesellschaft der Deutschen Bahn DB InfraGO im
Zusammenhang mit den erheblichen Verzögerungen beim Ausbau der Bahnstrecke
Berlin–Dresden eine reduzierte Ausbauvariante für eine
Höchstgeschwindigkeit von lediglich 160 km/h statt der bislang vorgesehenen 200 km/h prüfen.
Hintergrund sollen unter anderem gestiegene Anforderungen im
Planfeststellungsverfahren sowie der Wunsch nach geringeren baulichen Eingriffen sein
(siehe www.maz-online.de/brandenburg/planungspanne-bei-dresdner-bahn-d
b-prueft-ausbau-der-strecke-nur-bis-tempo-160-statt-200-km-h-HQ32I67OSB
GGTOVYWTI6LHREBU.html). Später hat die Deutsche Bahn dementiert,
dass der Ausbau auf 200 km/h infrage stehe (www.tagesspiegel.de/berlin/verk
ehr-bahn-halt-am-ziel-tempo-200-zwischen-berlin-und-dresden-fest-1566600
0.html).
Die Bahnstrecke Berlin–Dresden zählt zu den wichtigsten
Schienenverkehrsachsen zwischen der Bundeshauptstadt und Ostdeutschland. Der Ausbau ist
nach Auffassung der Fragestellenden seit Jahren mit erheblichen Belastungen
für Pendlerinnen und Pendler sowie den Regionalverkehr in Brandenburg
verbunden. Insbesondere die Kommunen Rangsdorf und Zossen sind von
Einschränkungen im Bahnverkehr, Verzögerungen bei Infrastrukturmaßnahmen
sowie weiterhin bestehenden Bahnübergängen betroffen (www.berlin-dresde
n.de/abs-baustufe-2.html).
Bereits in der Vergangenheit gab es wiederholt Konflikte zwischen der
Deutschen Bahn, dem Bund, dem Land Brandenburg und den betroffenen
Kommunen über die Finanzierung der im Zuge des Ausbaus notwendigen
Bahnüberführungen, Straßenunterführungen und die Beseitigung höhengleicher
Bahnübergänge. Kommunen entlang der Strecke kritisierten dabei insbesondere
mögliche erhebliche Eigenanteile an den Kosten kommunaler
Straßenquerungen sowie die mangelnde Transparenz der Finanzierungsgrundlagen.
Vor allem in Rangsdorf, Zossen und weiteren betroffenen Gemeinden wurde
wiederholt darauf hingewiesen, dass die Herstellung kreuzungsfreier
Lösungen für den Ausbau auf 200 km/h zu erheblichen finanziellen Belastungen der
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr
vom 30. Juni 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
kommunalen Haushalte führen könne (www.rangsdorf.de/news/13/886885/akt
uelles/ausbau-der-dresdner-bahn-bis-2029.html). Vor diesem Hintergrund
stellt sich die Frage, ob die aktuell diskutierte Reduzierung der
Ausbaugeschwindigkeit auf 160 km/h auch im Zusammenhang mit offenen
Finanzierungs- und Kostenverteilungsfragen bei Brücken- und
Unterführungsbauwerken steht.
Nach Angaben der Deutschen Bahn AG verzögert sich die Fertigstellung des
Projekts inzwischen um mehrere Jahre bis mindestens 2033 (www.diebranden
burger.de/wirtschaft/ausbau-der-bahnstrecke-berlindresden-verzoegert-sich-vo
raussichtlich-bis-2033-3120944). Gleichzeitig werden von der Deutschen
Bahn AG vertraglich vereinbarte Leistungen nicht erbracht, weshalb das Land
Brandenburg nach Medienberichten Ausgleichszahlungen in Millionenhöhe
einbehält.
1. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die DB InfraGO
AG
a) derzeit prüft oder
b) geprüft hat,
den Ausbau der Bahnstrecke Berlin–Dresden im Abschnitt
Blankenfelde–Wünsdorf-Waldstadt lediglich für eine Höchstgeschwindigkeit von
160 km/h statt der ursprünglich vorgesehenen 200 km/h umzusetzen?
2. Liegen der Bundesregierung Erklärungen für die Äußerungen des
Brandenburger Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur
angeblichen Prüfung der Reduktion der Höchstgeschwindigkeit vor, während
die Deutsche Bahn eine solche Prüfung dementiert (siehe Vorbemerkung
der Fragesteller)?
3. Welche konkreten Gründe nach Kenntnis der Bundesregierung liegen
bzw. lagen ggf. dieser in Frage 1 genannten Prüfung zugrunde,
insbesondere hinsichtlich der im Planfeststellungsverfahren genannten höheren
Umweltanforderungen sowie möglicher Finanzierungs- und
Kostenverteilungsfragen bei Bahnüberführungen, Straßenunterführungen und der
Beseitigung höhengleicher Bahnübergänge?
Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nein.
4. Welche Auswirkungen hätte nach Kenntnis der Bundesregierung die
genannte mögliche Reduzierung der angezielten Maximalgeschwindigkeit
auf
a) die geplanten Fahrzeitverkürzungen im Fern- und Regionalverkehr
und damit auch für die Umsetzung des Deutschlandtaktes,
b) die Anzahl der ursprünglich vorgesehenen Bahnüberführungen und
Bahnübergänge,
c) die Leistungsfähigkeit des Korridors Berlin–Dresden sowie
d) die verkehrspolitischen Ziele des Bundes im Rahmen der
Schieneninfrastrukturplanung?
Es ist davon auszugehen, dass eine Verringerung der Streckengeschwindigkeit
auf dem genannten Abschnitt zu Fahrzeitverlängerungen führt. Hinsichtlich der
Bahnübergänge sieht die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) vor, dass
diese auf Strecken mit einer zulässigen Geschwindigkeit von über 160 km/h
unzulässig und durch niveaufreie Kreuzungen zu ersetzen sind. Zudem ist der
Ersatz von Bahnübergängen durch Unter- und Überführungen ein wichtiges
Element zur Steigerung der Verkehrssicherheit, da an Bahnübergängen immer
wieder schwere Unfälle zu verzeichnen sind.
5. Welche Mehrkosten beziehungsweise Einsparungen wären nach
Kenntnis der Bundesregierung mit der genannten möglichen Reduzierung der
angezielten Maximalgeschwindigkeit verbunden, insbesondere
hinsichtlich notwendiger Brücken-, Unterführungs- und Kreuzungsbauwerke?
Eine Reduzierung der Streckengeschwindigkeit führt voraussichtlich zu
geringfügigen Kosteneinsparungen.
6. Welche Kostenanteile müssten nach Kenntnis der Bundesregierung bei
einem Ausbau für 200 km/h beziehungsweise bei einer reduzierten
Ausbauvariante für 160 km/h im in der Vorbemerkung der Fragesteller
genannten Abschnitt jeweils von den betroffenen Kommunen getragen
werden?
7. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der Kritik
betroffener Kommunen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), wonach die
Finanzierung notwendiger Bahnüberführungen und Unterführungen zu
erheblichen Belastungen kommunaler Haushalte führen würde?
Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die in den Projektabschnitten der ABS Berlin – Dresden bestehenden
Bahnübergänge werden bei einem Ausbau auf eine Geschwindigkeit von 200 km/h
durch niveaufreie Bahnübergänge ersetzt. Dabei tragen die
Kreuzungsbeteiligten je ein Drittel der Kosten. Sind Kommunen als Straßenbaulastträger
betroffen, so wird der kreuzungsbedingte, kommunale Anteil hälftig von Bund und
Land getragen.
8. Welche Gespräche haben nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen
der Deutschen Bahn AG, dem Bund, dem Land Brandenburg, dem Land
Sachsen und den betroffenen Kommunen zur Finanzierung der
notwendigen Kreuzungsbauwerke stattgefunden (bitte mit Datum, Teilnehmenden
und Ergebnissen auflisten)?
Es finden regelmäßige Abstimmungen zwischen der DB InfraGO AG, den
Ländern und den betroffenen Gemeinden statt. Zu Details dieser Abstimmungen
liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
9. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der Aussage des
brandenburgischen Verkehrsministeriums, wonach ein Ausbau auf
160 km/h „wesentlich geringere Eingriffe“ verursachen würde (www.ma
z-online.de/brandenburg/planungspanne-bei-dresdner-bahn-db-prueft-aus
bau-der-strecke-nur-bis-tempo-160-statt-200-km-h-HQ32I67OSBGGTO
VYWTI6LHREBU.html)?
Die baulichen und bautechnologischen Randbedingungen, insbesondere im
Bereich der Moorstellen, bleiben unverändert bestehen.
10. Welche Konsequenzen ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung
aus der vierjährigen Verzögerung des Gesamtprojekts zwischen Berlin
und Dresden für Pendlerinnen und Pendler sowie den Regionalverkehr
im Süden Brandenburgs (www.tagesspiegel.de/berlin/ausbaustrecke-berli
n-dresden-spaterer-ausbau-der-strecke-berlin-dresden-kritik-an-bahn-154
34219.html)?
Die Verzögerungen im Planfeststellungsverfahren für die 2. Baustufe wirken
sich auch auf das Projekt Umbau Bf Zossen aus. Somit verlängert sich die
Bauzeit in Zossen und die Auswirkungen auf den Regionalverkehr bleiben
bestehen. Die mit den Bauarbeiten der 2. Baustufe notwendige Vollsperrung der
Strecke zwischen Blankenfelde und Großenhain verschiebt sich von
ursprünglich 2028/2029 vsl. in die Jahre 2032/2033.
11. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung gemeinsam mit der
Deutschen Bahn AG, um die derzeitigen Einschränkungen der Linien RB
(Regionalbahn)10 und RB24, insbesondere im Bereich Rangsdorf und
Zossen, kurzfristig zu verbessern (www.maz-online.de/lokales/teltow-fla
eming/pendler-briefing-teltow-flaeming-fahrplanaenderungen-und-baust
ellen-19-5-2026-ISVN3U2D2VCAVDZZVRU3GSBUJA.html und
www.bahn.de/service/fahrplaene/a61816e8-a6f2-4987-be3c-a4158c21
ee73)?
13. Hält die Bundesregierung einen Schienenersatzverkehr bis Wünsdorf-
Waldstadt weiterhin für nicht sinnvoll (www.rangsdorf.de/news/13/1228
630/aktuelles/keine-kurzfristige-verbesserung-bei-bahnverbindunge
n.html), und wenn ja, auf welcher fachlichen Grundlage?
Die Fragen 11 und 13 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Durch die Baumaßnahmen in Zossen fährt der RB24 bis Blankenfelde. Als
Alternative stehen derzeit der RE8 (stündlich) und der RB10 in der
Hauptverkehrszeit bis Rangsdorf zur Verfügung.
12. Warum werden nach Kenntnis der Bundesregierung die vom Land
Brandenburg einbehaltenen Vertragsstrafen beziehungsweise
Ausgleichszahlungen der Deutschen Bahn AG in Höhe von rund 6,9 Mio. Euro (www.
maz-online.de/brandenburg/planungspanne-bei-dresdner-bahn-db-
prueftausbau-der-strecke-nur-bis-tempo-160-statt-200-km-h-HQ32I67OSBGG
TOVYWTI6LHREBU.html) nicht für zusätzliche
Entlastungsmaßnahmen im Regionalverkehr verwendet?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
14. Bis wann rechnet die Bundesregierung mit einer vollständigen
Fertigstellung des Ausbaus der Bahnstrecke Berlin–Dresden, einschließlich aller
Bahnhofs- und Stellwerksarbeiten im Bereich Zossen?
Die Fertigstellung des Ausbaus der Strecke Berlin – Dresden, 2. Baustufe
erfolgt voraussichtlich 2033.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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