Verkehrssicherheit und Infrastrukturkonflikt an der Bundesstraße 8 bei Emskirchen-West (Antwort zu Drs. 21/1256)
Text
Verkehrssicherheit und Infrastrukturkonflikt an der Bundesstraße 8 bei Emskirchen-West (Antwort zu Drs. 21/1256)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1441
21. Wahlperiode 01.09.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bastian Treuheit, Wolfgang Wiehle,
René Bochmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1256 –
Verkehrssicherheit und Infrastrukturkonflikt an der Bundesstraße 8 bei
Emskirchen-West
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Gemeinde Emskirchen im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad
Windsheim (Bayern) fordert seit Jahren den kreuzungsfreien Ausbau der
Bundesstraße 8 (B 8) an der Anschlussstelle Emskirchen-West (www.flz.de/das-eisenbah
n-bundesamt-muss-entscheiden/cnt-id-ps-27df71aa-8864-4c39-ba92-4bfafebd
633a). Eine gefährliche, niveaugleiche Kreuzung – an der die Kreisstraße 22
im Landkreis Neustadt an der Aisch (NEA 22) ebenerdig in die stark
befahrene B 8 einmündet – soll durch eine Überführung in Form eines
Brückenbauwerks mit verlegter Zufahrt entschärft werden (ebd.). An diesem
Verkehrsknoten treffen die B 8, die NEA 22 und die Gemeindestraße zum Gewerbegebiet
zusammen.
Trotz Tempolimit und dreistreifigen Ausbaus kam es dort wiederholt zu
schweren Unfällen (ebd.). Für die kreuzungsfreie Ausbaumaßnahme müssten
Bahnflächen in Anspruch genommen und durch das Eisenbahn-Bundesamt
(EBA) freigestellt werden. Diese Freigabe nach § 23 des Allgemeinen
Eisenbahngesetzes (AEG) steht bislang aus (ebd.). Die Deutsche Bahn AG
(DB AG) plant in diesem Bereich eigene Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen
des Klimaschutzprogramms 2030, darunter ein zusätzliches Überholgleis
entlang der Strecke Fürth – Würzburg. In diesem Zusammenhang müsste die
bestehende Bahnüberführung (Wulkersdorfer Brücke) voraussichtlich abgerissen
werden (ebd.). Sollte zugleich keine neue Überführung an der B 8 realisiert
werden, wäre die Zufahrt zum Gewerbegebiet Emskirchen-West nur noch über
die innerörtliche Strecke möglich – mit erheblichen Belastungen für die
Gemeinde.
1. Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Sachstand des
kreuzungsfreien Ausbaus der B 8 an der Anschlussstelle Emskirchen-West,
insbesondere hinsichtlich der Planungsreife und verkehrlichen
Notwendigkeit?
Das Vorhaben „höhenfreier Umbau des Verkehrsknotens Anschlussstelle
Emskirchen-West im Zuge der B 8“ dient der Verbesserung der Verkehrssicherheit
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr
vom 1. September 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
und der Verkehrsqualität der unfallauffälligen Einmündung Bundesstraße B 8/
Kreisstraße Neustadt a. d. Aisch 22 (NEA 22).
Für den Umbau ist ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet.
2. Erkennt die Bundesregierung ein überragendes öffentliches Interesse an
der Schaffung einer kreuzungsfreien Einmündung der NEA 22 in die B 8?
Nach § 1 Absatz 3 des Fernstraßenausbaugesetzes (FStrAbG) liegt der Bau
oder die Änderung einer Bundesfernstraße, die in der Anlage 2 zum FStrAbG
aufgeführt ist, im überragenden öffentlichen Interesse. Der Umbau der
Einmündung der Kreisstraße NEA 22 in die Bundesstraße B 8 ist davon nicht umfasst.
Der Bedarf für den Umbau resultiert aus dem Erfordernis, die baulichen
Mängel der bestehenden Einmündung zu beheben.
3. Wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit einer Entscheidung des
Eisenbahn-Bundesamtes über die Freistellung der für das Projekt
benötigten Bahnflächen nach § 23 AEG zu rechnen?
4. Steht die zeitliche Verzögerung bei der Entwidmung im Zusammenhang
mit den Ausbauüberlegungen der DB AG im Rahmen des
Klimaschutzprogramms 2030 (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet.
Die Planfeststellungsbehörde hat vor der Entscheidung über den
gegenständlichen Freistellungantrag u. a. gemäß § 23 Absatz 4 Nummer 2 des Allgemeinen
Eisenbahngesetzes (AEG) die Eisenbahnverkehrsunternehmen, die nach § 1
Absatz 2 des Regionalisierungsgesetzes bestimmten Stellen, die zuständigen
Träger der Landesplanung und Regionalplanung, kommunale
Verkehrsunternehmen, die betroffenen Gemeinden sowie
Eisenbahninfrastrukturunternehmen, soweit deren Eisenbahninfrastruktur an die vom Antrag betroffene
Eisenbahninfrastruktur anschließt, durch öffentliche Bekanntmachung im
Bundesanzeiger zur Stellungnahme aufzufordern sowie den Inhalt der Bekanntmachung
zusätzlich im Internet zu veröffentlichen. Die Frist zur Abgabe einer
Stellungnahme soll drei Monate nicht überschreiten. Die Veröffentlichung erfolgt im
Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis zum 1. September 2025. Eine Entscheidung über
die Freistellung der betreffenden Grundstücke erfolgt durch das Eisenbahn-
Bundesamt erst nach Ablauf dieser Veröffentlichungsfrist. Ein Zusammenhang
mit anderen Verfahren besteht nicht.
5. Gibt es Aktivitäten der Bundesregierung, um das Vorhaben des Ausbaus
der Bundesstraße aktiv zu unterstützen oder zu beschleunigen, und wenn
ja, welche?
7. Welche Optionen sieht die Bundesregierung, den geplanten Ausbau der
B 8 trotz möglicher Flächenkonflikte mit der Eisenbahninfrastruktur zu
realisieren, etwa durch koordinierte Planung beider Vorhaben oder
Anpassung von Prioritäten?
Die Fragen 5 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Im Rahmen kommender Projektabstimmungsgespräche zwischen dem
Bundesministerium für Verkehr und der für das Projekt zuständigen Bayerischen
Straßenbauverwaltung werden mögliche Handlungsoptionen erörtert werden.
6. Welche verkehrlichen und strukturellen Auswirkungen erwartet die
Bundesregierung für die Gemeinde Emskirchen, sollte der Ausbau der B 8
nicht realisiert und die bestehende Bahnüberführung (Wulkersdorfer
Brücke; vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) im Zuge eines Bahnausbaus
entfernt werden?
Es wird auf den Feststellungsentwurf der Straßenbauverwaltung Freistaat
Bayern vom 9. November 2023 verweisen (vgl.: www.regierung.mittelfranken.bay
ern.de/mam/service/planfeststellung/pls_b8_emskirchen-west/ul_01_erlaeuteru
ngsbericht.pdf).
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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