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Verkehrssicherheit und Infrastrukturkonflikt an der Bundesstraße 8 bei Emskirchen-West (Antwort zu Drs. 21/1256)

dip / drucksache 01.09.2025 · WP 21 · 21/1441 · Antwort · Original ↗

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Verkehrssicherheit und Infrastrukturkonflikt an der Bundesstraße 8 bei Emskirchen-West (Antwort zu Drs. 21/1256) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1441 21. Wahlperiode 01.09.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bastian Treuheit, Wolfgang Wiehle, René Bochmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/1256 – Verkehrssicherheit und Infrastrukturkonflikt an der Bundesstraße 8 bei Emskirchen-West V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Gemeinde Emskirchen im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim (Bayern) fordert seit Jahren den kreuzungsfreien Ausbau der Bundesstraße 8 (B 8) an der Anschlussstelle Emskirchen-West (www.flz.de/das-eisenbah n-bundesamt-muss-entscheiden/cnt-id-ps-27df71aa-8864-4c39-ba92-4bfafebd 633a). Eine gefährliche, niveaugleiche Kreuzung – an der die Kreisstraße 22 im Landkreis Neustadt an der Aisch (NEA 22) ebenerdig in die stark befahrene B 8 einmündet – soll durch eine Überführung in Form eines Brückenbauwerks mit verlegter Zufahrt entschärft werden (ebd.). An diesem Verkehrsknoten treffen die B 8, die NEA 22 und die Gemeindestraße zum Gewerbegebiet zusammen. Trotz Tempolimit und dreistreifigen Ausbaus kam es dort wiederholt zu schweren Unfällen (ebd.). Für die kreuzungsfreie Ausbaumaßnahme müssten Bahnflächen in Anspruch genommen und durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) freigestellt werden. Diese Freigabe nach § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) steht bislang aus (ebd.). Die Deutsche Bahn AG (DB AG) plant in diesem Bereich eigene Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030, darunter ein zusätzliches Überholgleis entlang der Strecke Fürth – Würzburg. In diesem Zusammenhang müsste die bestehende Bahnüberführung (Wulkersdorfer Brücke) voraussichtlich abgerissen werden (ebd.). Sollte zugleich keine neue Überführung an der B 8 realisiert werden, wäre die Zufahrt zum Gewerbegebiet Emskirchen-West nur noch über die innerörtliche Strecke möglich – mit erheblichen Belastungen für die Gemeinde. 1. Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Sachstand des kreuzungsfreien Ausbaus der B 8 an der Anschlussstelle Emskirchen-West, insbesondere hinsichtlich der Planungsreife und verkehrlichen Notwendigkeit? Das Vorhaben „höhenfreier Umbau des Verkehrsknotens Anschlussstelle Emskirchen-West im Zuge der B 8“ dient der Verbesserung der Verkehrssicherheit Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 1. September 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. und der Verkehrsqualität der unfallauffälligen Einmündung Bundesstraße B 8/ Kreisstraße Neustadt a. d. Aisch 22 (NEA 22). Für den Umbau ist ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet. 2. Erkennt die Bundesregierung ein überragendes öffentliches Interesse an der Schaffung einer kreuzungsfreien Einmündung der NEA 22 in die B 8? Nach § 1 Absatz 3 des Fernstraßenausbaugesetzes (FStrAbG) liegt der Bau oder die Änderung einer Bundesfernstraße, die in der Anlage 2 zum FStrAbG aufgeführt ist, im überragenden öffentlichen Interesse. Der Umbau der Einmündung der Kreisstraße NEA 22 in die Bundesstraße B 8 ist davon nicht umfasst. Der Bedarf für den Umbau resultiert aus dem Erfordernis, die baulichen Mängel der bestehenden Einmündung zu beheben. 3. Wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit einer Entscheidung des Eisenbahn-Bundesamtes über die Freistellung der für das Projekt benötigten Bahnflächen nach § 23 AEG zu rechnen? 4. Steht die zeitliche Verzögerung bei der Entwidmung im Zusammenhang mit den Ausbauüberlegungen der DB AG im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Die Planfeststellungsbehörde hat vor der Entscheidung über den gegenständlichen Freistellungantrag u. a. gemäß § 23 Absatz 4 Nummer 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) die Eisenbahnverkehrsunternehmen, die nach § 1 Absatz 2 des Regionalisierungsgesetzes bestimmten Stellen, die zuständigen Träger der Landesplanung und Regionalplanung, kommunale Verkehrsunternehmen, die betroffenen Gemeinden sowie Eisenbahninfrastrukturunternehmen, soweit deren Eisenbahninfrastruktur an die vom Antrag betroffene Eisenbahninfrastruktur anschließt, durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger zur Stellungnahme aufzufordern sowie den Inhalt der Bekanntmachung zusätzlich im Internet zu veröffentlichen. Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme soll drei Monate nicht überschreiten. Die Veröffentlichung erfolgt im Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis zum 1. September 2025. Eine Entscheidung über die Freistellung der betreffenden Grundstücke erfolgt durch das Eisenbahn- Bundesamt erst nach Ablauf dieser Veröffentlichungsfrist. Ein Zusammenhang mit anderen Verfahren besteht nicht. 5. Gibt es Aktivitäten der Bundesregierung, um das Vorhaben des Ausbaus der Bundesstraße aktiv zu unterstützen oder zu beschleunigen, und wenn ja, welche? 7. Welche Optionen sieht die Bundesregierung, den geplanten Ausbau der B 8 trotz möglicher Flächenkonflikte mit der Eisenbahninfrastruktur zu realisieren, etwa durch koordinierte Planung beider Vorhaben oder Anpassung von Prioritäten? Die Fragen 5 und 7 werden gemeinsam beantwortet. Im Rahmen kommender Projektabstimmungsgespräche zwischen dem Bundesministerium für Verkehr und der für das Projekt zuständigen Bayerischen Straßenbauverwaltung werden mögliche Handlungsoptionen erörtert werden. 6. Welche verkehrlichen und strukturellen Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für die Gemeinde Emskirchen, sollte der Ausbau der B 8 nicht realisiert und die bestehende Bahnüberführung (Wulkersdorfer Brücke; vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) im Zuge eines Bahnausbaus entfernt werden? Es wird auf den Feststellungsentwurf der Straßenbauverwaltung Freistaat Bayern vom 9. November 2023 verweisen (vgl.: www.regierung.mittelfranken.bay ern.de/mam/service/planfeststellung/pls_b8_emskirchen-west/ul_01_erlaeuteru ngsbericht.pdf). Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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