Ausbau der Bahnstrecke Berlin-Dresden und mögliche Reduzierung auf 160 km/h
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Ausbau der Bahnstrecke Berlin-Dresden und mögliche Reduzierung auf 160 km/h
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6517
21. Wahlperiode 16.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christian Görke, Luigi Pantisano, Marcel Bauer, Lorenz Gösta
Beutin, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Dr. Fabian Fahl, Katalin Gennburg, Mareike
Hermeier, Ina Latendorf, Caren Lay, Sahra Mirow, David Schliesing, Sascha
Wagner und der Fraktion Die Linke
Ausbau der Bahnstrecke Berlin–Dresden und mögliche Reduzierung auf
160 km/h
Dem Brandenburger Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung zufolge
soll die Infrastrukturgesellschaft der Deutschen Bahn DB InfraGO im
Zusammenhang mit den erheblichen Verzögerungen beim Ausbau der Bahnstrecke
Berlin–Dresden eine reduzierte Ausbauvariante für eine Höchstgeschwindigkeit
von lediglich 160 km/h statt der bislang vorgesehenen 200 km/h prüfen.
Hintergrund sollen unter anderem gestiegene Anforderungen im
Planfeststellungsverfahren sowie der Wunsch nach geringeren baulichen Eingriffen sein (siehe
www.maz-online.de/brandenburg/planungspanne-bei-dresdner-bahn-db-
prueftausbau-der-strecke-nur-bis-tempo-160-statt-200-km-h-HQ32I67OSBGGTOVY
WTI6LHREBU.html). Später hat die Deutsche Bahn dementiert, dass der
Ausbau auf 200 km/h infrage stehe (www.tagesspiegel.de/berlin/verkehr-bahn-
haltam-ziel-tempo-200-zwischen-berlin-und-dresden-fest-15666000.html).
Die Bahnstrecke Berlin–Dresden zählt zu den wichtigsten
Schienenverkehrsachsen zwischen der Bundeshauptstadt und Ostdeutschland. Der Ausbau ist
nach Auffassung der Fragestellenden seit Jahren mit erheblichen Belastungen
für Pendlerinnen und Pendler sowie den Regionalverkehr in Brandenburg
verbunden. Insbesondere die Kommunen Rangsdorf und Zossen sind von
Einschränkungen im Bahnverkehr, Verzögerungen bei Infrastrukturmaßnahmen
sowie weiterhin bestehenden Bahnübergängen betroffen (www.berlin-dresden.de/
abs-baustufe-2.html).
Bereits in der Vergangenheit gab es wiederholt Konflikte zwischen der
Deutschen Bahn, dem Bund, dem Land Brandenburg und den betroffenen
Kommunen über die Finanzierung der im Zuge des Ausbaus notwendigen
Bahnüberführungen, Straßenunterführungen und die Beseitigung höhengleicher
Bahnübergänge. Kommunen entlang der Strecke kritisierten dabei insbesondere
mögliche erhebliche Eigenanteile an den Kosten kommunaler
Straßenquerungen sowie die mangelnde Transparenz der Finanzierungsgrundlagen.
Vor allem in Rangsdorf, Zossen und weiteren betroffenen Gemeinden wurde
wiederholt darauf hingewiesen, dass die Herstellung kreuzungsfreier Lösungen
für den Ausbau auf 200 km/h zu erheblichen finanziellen Belastungen der
kommunalen Haushalte führen könne (www.rangsdorf.de/news/13/886885/aktuelle
s/ausbau-der-dresdner-bahn-bis-2029.html). Vor diesem Hintergrund stellt sich
die Frage, ob die aktuell diskutierte Reduzierung der Ausbaugeschwindigkeit
auf 160 km/h auch im Zusammenhang mit offenen Finanzierungs- und
Kostenverteilungsfragen bei Brücken- und Unterführungsbauwerken steht.
Nach Angaben der Deutschen Bahn AG verzögert sich die Fertigstellung des
Projekts inzwischen um mehrere Jahre bis mindestens 2033 (www.diebrandenb
urger.de/wirtschaft/ausbau-der-bahnstrecke-berlindresden-verzoegert-sich-vora
ussichtlich-bis-2033-3120944). Gleichzeitig werden von der Deutschen Bahn
AG vertraglich vereinbarte Leistungen nicht erbracht, weshalb das Land
Brandenburg nach Medienberichten Ausgleichszahlungen in Millionenhöhe
einbehält.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die DB InfraGO AG
a) derzeit prüft oder
b) geprüft hat,
den Ausbau der Bahnstrecke Berlin–Dresden im Abschnitt Blankenfelde–
Wünsdorf-Waldstadt lediglich für eine Höchstgeschwindigkeit von
160 km/h statt der ursprünglich vorgesehenen 200 km/h umzusetzen?
2. Liegen der Bundesregierung Erklärungen für die Äußerungen des
Brandenburger Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur
angeblichen Prüfung der Reduktion der Höchstgeschwindigkeit vor, während die
Deutsche Bahn eine solche Prüfung dementiert (siehe Vorbemerkung der
Fragesteller)?
3. Welche konkreten Gründe nach Kenntnis der Bundesregierung liegen bzw.
lagen ggf. dieser in Frage 1 genannten Prüfung zugrunde, insbesondere
hinsichtlich der im Planfeststellungsverfahren genannten höheren
Umweltanforderungen sowie möglicher Finanzierungs- und
Kostenverteilungsfragen bei Bahnüberführungen, Straßenunterführungen und der
Beseitigung höhengleicher Bahnübergänge?
4. Welche Auswirkungen hätte nach Kenntnis der Bundesregierung die
genannte mögliche Reduzierung der angezielten Maximalgeschwindigkeit
auf
a) die geplanten Fahrzeitverkürzungen im Fern- und Regionalverkehr
und damit auch für die Umsetzung des Deutschlandtaktes,
b) die Anzahl der ursprünglich vorgesehenen Bahnüberführungen und
Bahnübergänge,
c) die Leistungsfähigkeit des Korridors Berlin–Dresden sowie
d) die verkehrspolitischen Ziele des Bundes im Rahmen der
Schieneninfrastrukturplanung?
5. Welche Mehrkosten beziehungsweise Einsparungen wären nach Kenntnis
der Bundesregierung mit der genannten möglichen Reduzierung der
angezielten Maximalgeschwindigkeit verbunden, insbesondere hinsichtlich
notwendiger Brücken-, Unterführungs- und Kreuzungsbauwerke?
6. Welche Kostenanteile müssten nach Kenntnis der Bundesregierung bei
einem Ausbau für 200 km/h beziehungsweise bei einer reduzierten
Ausbauvariante für 160 km/h im in der Vorbemerkung der Fragesteller
genannten Abschnitt jeweils von den betroffenen Kommunen getragen
werden?
7. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der Kritik
betroffener Kommunen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), wonach die
Finanzierung notwendiger Bahnüberführungen und Unterführungen zu
erheblichen Belastungen kommunaler Haushalte führen würde?
8. Welche Gespräche haben nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen
der Deutschen Bahn AG, dem Bund, dem Land Brandenburg, dem Land
Sachsen und den betroffenen Kommunen zur Finanzierung der
notwendigen Kreuzungsbauwerke stattgefunden (bitte mit Datum, Teilnehmenden
und Ergebnissen auflisten)?
9. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der Aussage des
brandenburgischen Verkehrsministeriums, wonach ein Ausbau auf
160 km/h „wesentlich geringere Eingriffe“ verursachen würde (www.ma
z-online.de/brandenburg/planungspanne-bei-dresdner-bahn-db-prueft-aus
bau-der-strecke-nur-bis-tempo-160-statt-200-km-h-HQ32I67OSBGGTOV
YWTI6LHREBU.html)?
10. Welche Konsequenzen ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung
aus der vierjährigen Verzögerung des Gesamtprojekts zwischen Berlin und
Dresden für Pendlerinnen und Pendler sowie den Regionalverkehr im
Süden Brandenburgs (www.tagesspiegel.de/berlin/ausbaustrecke-berlin-dres
den-spaterer-ausbau-der-strecke-berlin-dresden-kritik-an-bahn-1543421
9.html)?
11. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung gemeinsam mit der
Deutschen Bahn AG, um die derzeitigen Einschränkungen der Linien RB
(Regionalbahn)10 und RB24, insbesondere im Bereich Rangsdorf und
Zossen, kurzfristig zu verbessern (www.maz-online.de/lokales/teltow-flaemin
g/pendler-briefing-teltow-flaeming-fahrplanaenderungen-und-baustellen-1
9-5-2026-ISVN3U2D2VCAVDZZVRU3GSBUJA.html und www.bah
n.de/service/fahrplaene/a61816e8-a6f2-4987-be3c-a4158c21ee73)?
12. Warum werden nach Kenntnis der Bundesregierung die vom Land
Brandenburg einbehaltenen Vertragsstrafen beziehungsweise
Ausgleichszahlungen der Deutschen Bahn AG in Höhe von rund 6,9 Mio. Euro (www.m
az-online.de/brandenburg/planungspanne-bei-dresdner-bahn-db-prueft-aus
bau-der-strecke-nur-bis-tempo-160-statt-200-km-h-HQ32I67OSBGGTOV
YWTI6LHREBU.html) nicht für zusätzliche Entlastungsmaßnahmen im
Regionalverkehr verwendet?
13. Hält die Bundesregierung einen Schienenersatzverkehr bis Wünsdorf-
Waldstadt weiterhin für nicht sinnvoll (www.rangsdorf.de/news/13/12286
30/aktuelles/keine-kurzfristige-verbesserung-bei-bahnverbindungen.html),
und wenn ja, auf welcher fachlichen Grundlage?
14. Bis wann rechnet die Bundesregierung mit einer vollständigen
Fertigstellung des Ausbaus der Bahnstrecke Berlin–Dresden, einschließlich aller
Bahnhofs- und Stellwerksarbeiten im Bereich Zossen?
Berlin, den 12. Juni 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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