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Schriftliche Frage 51 von Dr. Andrea Lübcke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hält die Bundesregierung angesichts der Äußerungen des Bundeskanzlers Friedrich Merz, wonach der Kohleausstieg bis 2038 möglicherweise „unre…

dip / schriftliche_frage 24.04.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 51 von Dr. Andrea Lübcke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hält die Bundesregierung angesichts der Äußerungen des Bundeskanzlers Friedrich Merz, wonach der Kohleausstieg bis 2038 möglicherweise „unre… Frage 51 (Dr. Andrea Lübcke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hält die Bundesregierung angesichts der Äußerungen des Bundeskanzlers Friedrich Merz, wonach der Kohleausstieg bis 2038 möglicherweise „unrealistisch“ sei, weiterhin am bestehenden Zeitplan fest, und welche Konsequenzen hätte eine solche Laufzeitverlängerung für die Planungssicherheit im Strukturwandel (Quelle: ZEIT-Artikel vom 28. März 2026: www.zeit.de/p olitik/deutschland/2026-03/energieversorgung-fri edrich-merz-kohleausstieg-infrage)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 22. April 2026: Der beschlossene Ausstieg aus der Kohleverstromung bis spätestens 2038 ist gesetzlich festgeschrieben. Die Möglichkeit eines temporären Weiterbetriebs von Kohlekraftwerken wird aktuell lediglich als denkbare Reaktion im Falle einer akuten Mangellage vor dem Hintergrund der Energiekrise betrachtet. Ein etwaiger temporärer Weiterbetrieb von Kohlekraftwerken als Krisenmaßnahme änderte nichts daran, dass die Kohlregionen vor einem herausfordernden Transformationsprozess stehen, den die Bundesregierung weiterhin unterstützt. Wie im Koalitionsvertrag zugesagt, hält die Bundesregierung die Zusagen aus dem Strukturstärkungsgesetz und Vereinbarungen zwischen dem Bund und den betroffenen Ländern ein.

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