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Schriftliche Frage 93 von Dieter Stier (CDU/CSU): Bis zu welchem Termin legt die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag den Bericht nach § 54 Absatz 1 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetz…

dip / schriftliche_frage 04.07.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 30. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 93 von Dieter Stier (CDU/CSU): Bis zu welchem Termin legt die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag den Bericht nach § 54 Absatz 1 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetz… Frage 93 (Dieter Stier, CDU/CSU): Bis zu welchem Termin legt die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag den Bericht nach § 54 Absatz 1 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes vor, nachdem der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck in der vergangenen Legislaturperiode diese gesetzliche Verpflichtung – trotz mehrfacher Nachfrage – nicht erfüllt hat und der Bericht bis zum 15. August 2022 hätte vorgelegt werden müssen? 2 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat einen Teil der Antwort als „VS-VERTRAULICH“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 30. Juni 2025: Gemäß Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sollen ausstehende Berichte aus dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz umgehend vorgelegt werden. Ein genaues Datum zur Vorlage der Evaluierung des Kohleausstiegs nach § 54 Absatz 1 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes steht noch nicht fest.

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