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Schriftliche Frage 69 von Martin Reichardt (AfD): Hat die Bundesregierung zur Kenntnis genommen, dass im sächsischen Schleife an einer Schule im Rahmen einer Projektwoche in einer neunten Kl…

dip / schriftliche_frage 24.04.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des BMVg nicht beantwortet werden. Im Geschäftsbereich des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben sind zum Stand 1. April 2026 insgesamt 17,5 Vollzeitäquivalente mit der Bearbeitung von Kriegsdienstverweigerungsanträgen befasst. Ein weiterer Aufwuchs bis zum Ende des Jahres ist vorgesehen..

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Schriftliche Frage 69 von Martin Reichardt (AfD): Hat die Bundesregierung zur Kenntnis genommen, dass im sächsischen Schleife an einer Schule im Rahmen einer Projektwoche in einer neunten Kl… Frage 69 (Martin Reichardt, AfD): Hat die Bundesregierung zur Kenntnis genommen, dass im sächsischen Schleife an einer Schule im Rahmen einer Projektwoche in einer neunten Klasse während der Unterrichtszeit durch Projektverantwortliche Jugendlichen pornographische Fotos gezeigt worden sind (https://jungefreihei t.de/politik/deutschland/2026/eltern-in-aufruhr-vo rzeigeschule-praesentiert-kindern-homo-pornos/), und wenn ja, steht die Bundesregierung mit der sächsischen Landesregierung in Verbindung, um festzustellen, wie es dazu kommen konnte und um zu unterstützen, derartige Vorkommnisse künftig zu verhindern? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 21. April 2026: Die Bundesregierung hat Kenntnis von dem Vorfall an der Schule in Schleife (Sachsen). Nach der föderalen Kompetenzordnung fallen das Schulwesen und die Schulaufsicht gemäß Artikel 30 des Grundgesetzes in die ausschließliche Zuständigkeit der Länder. Die Bundesregierung steht daher nicht mit der sächsischen Landesregierung in Kontakt, um den Vorfall aufzuklären oder Maßnahmen zu dessen Verhinderung zu ergreifen. Die Verantwortung für die Aufklärung, die dienstrechtliche Bewertung und die künftige Vermeidung vergleichbarer Vorkommnisse liegt allein beim Freistaat Sachsen.

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