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Frage von Martin Reichardt (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5419)

dip / rede 22.04.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 73. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Martin Reichardt (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5419) Zu welchen konkreten Ergebnissen hat der von der Bundesregierung mit Vertretern aller Landesregierungen gepflegte Austausch zur Thematik „Gewalt an Schulen“ bislang geführt (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage mit der Arbeitsnummer 4/52), und was plant die Bundesregierung im Verbund mit den Landesregierungen derzeit konkret, um der nach meiner Wahrnehmung dramatischen Zunahme von brutalen Gewaltvorfällen an Schulen in Deutschland wirksam zu begegnen? Antwort der Parl. Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf: Wie bereits in der Antwort auf die zitierte Schriftliche Frage 4/52 dargestellt, sind für Schulen nach der föderalen Ordnung des Grundgesetzes die Länder zuständig. Dies gilt auch beim Thema Gewalt an Schulen, deren Verhinderung sowie Interventionsmaßnahmen. Der Austausch zwischen dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und den Landesregierungen dient dem Informationsaustausch.

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