Schriftliche Frage 189 von Maximilian Kneller (AfD): Wie setzten sich die von der Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 2…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.
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Schriftliche Frage 189 von Maximilian Kneller (AfD): Wie setzten sich die von der Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 2…
Frage 189 (Maximilian Kneller, AfD):
Wie setzten sich die von der Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/5104 unter Bezugnahme auf Angaben der DB InfraGO AG genannten Planungskosten in Höhe von 33 Mio. Euro für das Vorhaben der Neubaustrecke zwischen Bielefeld und Hannover im einzelnen zusammen (bitte nach einzelnen Kostenstellen aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 2. April 2026:
Bei den Planungskosten und insbesondere bei der Aufschlüsselung der Planungskosten nach Einzelleistungen handelt es sich um geschützte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der DB InfraGO. Die Offenlegung der Informationen kann das wirtschaftliche Handeln der DB InfraGO AG beeinträchtigen, erhebliche Wettbewerbsnachteile nach sich ziehen und damit das fiskalische Interesse des Bundes beeinträchtigen. Bei den in der Anlage genannten Projektkosten könnte die Veröffentlichung dazu führen, dass bei künftigen Vergaben bzw. Teilvergaben Anbieter diese Informationen nutzen, um ihre Angebote zum Nachteil der DB InfraGO zu kalkulieren. Durch die Transparenz über die Kosten, könnten sich insofern weitere Infrastrukturprojekte verteuern, was auch den Interessen des Bundes entgegensteht. Unter sorgfältiger Abwägung zwischen dem parlamentarischen Auskunftsanspruch einerseits und dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der DB InfraGO und Berücksichtigung möglicher nachteiliger Wirkungen für die DB InfraGO AG werden die erbetenen Informationen als Verschlusssache „VS-Vertraulich“ eingestuft und in der Geheimschutzstelle des Bundestages hinterlegt.5
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