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Auswirkungen der reduzierten Trassenvarianten des Projekts Hannover-Bielefeld auf die L712n sowie der damit verbundenen Planungs- und Beratungskosten (Antwort zu Drs. 21/4660)

dip / drucksache 27.03.2026 · WP 21 · 21/5104 · Antwort · Original ↗

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Auswirkungen der reduzierten Trassenvarianten des Projekts Hannover-Bielefeld auf die L712n sowie der damit verbundenen Planungs- und Beratungskosten (Antwort zu Drs. 21/4660) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5104 21. Wahlperiode 27.03.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Maximilian Kneller, Wolfgang Wiehle, René Bochmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/4660 – Auswirkungen der reduzierten Trassenvarianten des Projekts Hannover–Bielefeld auf die L712n sowie der damit verbundenen Planungs- und Beratungskosten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit dem von der Deutschen Bahn AG (DB AG) vorgestellten Neubauprojekt zwischen Hannover und Bielefeld soll im Rahmen des sogenannten Deutschlandtakts die Fahrzeit auf 31 Minuten verkürzt werden. Die Planung von ursprünglich zwölf Trassen-Korridor-Varianten ist auf eine Anzahl von zwei eingegrenzt worden. (www.hannover-bielefeld.de/). Eine Planungsvariante weist in der Darstellung eine Überschneidung mit der sich im Bau befindenden L712n auf (www.strassen.nrw.de/de/l712n-lueckenschluss-der-ostwestfalenstr asse-projektueberblick.html). Eindrücklich ist der Webseite der DB InfraGO AG zu entnehmen, dass die Trassenvariante „V3“ eine Überschneidung mit der sich im Bau befindenden L712n aufweist. Auf der Schaukarte ist die Trassenvariante „V3“ als geplanter Bahndamm auf dem Abschnitt angezeigt, in dem diese sich mit der sich im Bau befindenden L712n überschneidet (www.h annover-bielefeld.de/trassen-korridor/v03). Ebenfalls wird durch die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen bestätigt, dass diese Kenntnis über mögliche Überschneidungen zwischen der L712n und einer der durch die DB InfraGO veröffentlichten Planungsvarianten verfügt (www.landtag.nrw.de/por tal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-13772.pdf). Die Bundesregierung jedoch verfügt über keine Kenntnis von möglichen Überschneidungen der sich im Bau befindenden L712n und einer der Planungsvarianten der DB, in Bezug auf die Neubaustrecke zwischen Bielefeld und Hannover (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/751). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 26. März 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Aus welchem Grund bestehen Widersprüche zwischen der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/751 insbesondere hinsichtlich der Antworten zu den Fragen 1 bis 3 und der Antwort der Landesregierung Nordrhein-Westfalen (www.l andtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-137 72.pdf) auf die entsprechende Kleine Anfrage, insbesondere zu Frage 1? Aus Sicht der Bundesregierung besteht kein Widerspruch. Die L712n kann unabhängig von der im frühen Planungsstadium befindlichen Aus- bzw. Neubaustrecke (ABS/NBS) Hannover–Bielefeld realisiert werden.  2. Beeinflusst die Planungsvariante „V3“ der seitens der DB AG ausgewählten Trassen-Korridor-Variante nach Kenntnis der Bundesregierung die Realisierung der sich im Bau befindenden Straße L712n zwischen Bielefeld und Herford? Nein.  3. Welche konkreten baulichen Maßnahmen sind bei einer Umsetzung der Trassen-Korridor-Variante „V3“ vorgesehen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich gemäß der veröffentlichten Kartendarstellung in dem Planungskorridor „Anbindung Schildesche“ zwei Überschneidungen mit der geplanten Trasse der L712n ergeben, die jeweils in den Bauformen „Damm“ beziehungsweise „Einschnitt“ dargestellt sind? Die Variante „V3“ beschreibt den Verlauf des Trassenkorridors im Vorhaben ABS/NBS Hannover–Bielefeld. Die Festlegung der konkreten baulichen Ausführung erfolgt in der noch durchzuführenden technischen Vorplanung.  4. Hat die DB AG nach Kenntnis der Bundesregierung die Landesregierung Nordrhein-Westfalens über eine Überschneidung der Planungsvariante „V3“ mit der L712n informiert? a) Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt wurde die Landesregierung informiert? b) Wenn ja, welche konkreten Ergebnisse gingen aus dem Austausch hervor? c) Wenn nein, weshalb kam es zu keinem Austausch? Die Fragen 4 bis 4c werden gemeinsam beantwortet. Nach Angaben der DB InfraGO AG steht diese seit Beginn der Planungen im regelmäßigen Austausch mit dem Land Nordrhein-Westfalen. Konkrete Festlegungen im Sinne der Fragestellung seien weder möglich noch erforderlich gewesen, da die Realisierung der L712n durch das Trassenauswahlverfahren der ABS/NBS Hannover–Bielefeld nicht beeinträchtigt wird.  5. Welche Planungskosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn der Variantenuntersuchungen bis zur nun erfolgten Reduzierung auf zwei Trassenvarianten entstanden? Nach Angaben der DB InfraGO AG wurden bis zum 31. Dezember 2025 ca. 33 Mio. Euro Planungskosten im Vorhaben ABS/NBS Hannover–Bielefeld verausgabt.  6. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Variantenuntersuchungen des Projekts „Hannover–Bielefeld“ Rechtsberatungskosten angefallen? a) Wenn ja, welche externen Rechtsdienstleister wurden für welche jeweilige Leistung beauftragt? b) Wenn ja, welche Kosten sind jeweils pro Rechtsberatungsdienstleister entstanden? Die Fragen 6 bis 6b werden gemeinsam beantwortet. Nein.  7. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Verlauf der bisherigen Planungen mit der Eingrenzung auf eine Anzahl von zwei Trassen-Korridor- Varianten externe Gutachter beauftragt worden? a) Wenn ja, welche Gutachterbüros, Institute oder Sachverständigen wurden beauftragt? b) Wenn ja, welche Leistungen wurden jeweils erbracht? c) Wenn ja, welche Kosten sind für die jeweiligen Gutachter angefallen? Die Fragen 7 bis 7c werden gemeinsam beantwortet. Bei Informationen nach den Kosten für die beauftragten Gutachter handelt es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der DB AG und der betroffenen privaten Unternehmen. Die Offenlegung der Informationen kann wirtschaftliche und finanzielle Nachteile sowohl der DB AG als auch der genannten Unternehmen zur Folge haben. Im Hinblick auf die DB AG kann dies das fiskalische Interesse des Bundes beeinträchtigen. Unter Abwägung zwischen dem parlamentarischen Auskunftsanspruch einerseits und dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowohl der DB AG als auch der betroffenen privaten Unternehmen werden die erbetenen Informationen als Verschlusssache „VS – Vertraulich“ eingestuft und in der Geheimschutzstelle des Bundestages hinterlegt.*  8. Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Bürgerbeteiligung und der damit zusammenhängenden Öffentlichkeitsarbeit angefallen? Bei den Informationen nach den Kosten für die beauftragten Gutachter handelt es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der DB AG. Die Offenlegung der Informationen kann wirtschaftliche und finanzielle Nachteile sowohl der DB AG als auch der genannten Unternehmen zur Folge haben. Im Hinblick auf die DB AG kann dies das fiskalische Interesse des Bundes beeinträchtigen. Unter Abwägung zwischen dem parlamentarischen Auskunftsanspruch einerseits und dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowohl der DB AG als auch der betroffenen privaten Unternehmen werden die erbetenen Informationen als Verschlusssache „VS – Vertraulich“ eingestuft und in der Geheimschutzstelle des Bundestages hinterlegt.* * Das Bundesministerium für Verkehr hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.  9. Verfügt die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viel Fläche beim Bau einer der jeweiligen Trassen-Korridor-Varianten versiegelt werden würde? a) Wenn ja, wie hoch wäre der Flächenverbrauch bei der Realisierung von Variante V3? b) Wenn ja, wie hoch wäre der Flächenverbrauch bei der Realisierung von Variante V4? Die Fragen 9 bis 9b werden gemeinsam beantwortet. Bisherige Annahmen für die Bilanzierung von Flächen können den detaillierten Bewertungen der einzelnen Varianten auf der Website der DB InfraGO AG entnommen werden: www.hannover-bielefeld.de/system/files/unterlagen/2025-12- 05_G12_Var_Neu.xlsx Der endgültige Umfang des Flächenverbrauchs kann erst nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens benannt werden. 10. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten bei der Realisierung der Trassen-Korridor-Varianten V3 und V4 (bitte die jeweilige Annahme der Kosten einzeln aufschlüsseln)? Aufgrund des frühen Planungsstadiums können die Kosten für die Realisierung der Varianten nicht belastbar beziffert werden. Eine Gesamtkostenschätzung wird mit Abschluss der Vorplanung vorliegen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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