Auswirkungen der reduzierten Trassenvarianten des Projekts Hannover-Bielefeld auf die L712n sowie der damit verbundenen Planungs- und Beratungskosten (Antwort zu Drs. 21/4660)
Text
Auswirkungen der reduzierten Trassenvarianten des Projekts Hannover-Bielefeld auf die L712n sowie der damit verbundenen Planungs- und Beratungskosten (Antwort zu Drs. 21/4660)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5104
21. Wahlperiode 27.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Maximilian Kneller, Wolfgang Wiehle,
René Bochmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4660 –
Auswirkungen der reduzierten Trassenvarianten des Projekts Hannover–Bielefeld
auf die L712n sowie der damit verbundenen Planungs- und Beratungskosten
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit dem von der Deutschen Bahn AG (DB AG) vorgestellten Neubauprojekt
zwischen Hannover und Bielefeld soll im Rahmen des sogenannten
Deutschlandtakts die Fahrzeit auf 31 Minuten verkürzt werden. Die Planung von
ursprünglich zwölf Trassen-Korridor-Varianten ist auf eine Anzahl von zwei
eingegrenzt worden. (www.hannover-bielefeld.de/). Eine Planungsvariante weist
in der Darstellung eine Überschneidung mit der sich im Bau befindenden
L712n auf (www.strassen.nrw.de/de/l712n-lueckenschluss-der-ostwestfalenstr
asse-projektueberblick.html). Eindrücklich ist der Webseite der DB InfraGO
AG zu entnehmen, dass die Trassenvariante „V3“ eine Überschneidung mit
der sich im Bau befindenden L712n aufweist. Auf der Schaukarte ist die
Trassenvariante „V3“ als geplanter Bahndamm auf dem Abschnitt angezeigt, in
dem diese sich mit der sich im Bau befindenden L712n überschneidet (www.h
annover-bielefeld.de/trassen-korridor/v03). Ebenfalls wird durch die
Landesregierung von Nordrhein-Westfalen bestätigt, dass diese Kenntnis über
mögliche Überschneidungen zwischen der L712n und einer der durch die DB
InfraGO veröffentlichten Planungsvarianten verfügt (www.landtag.nrw.de/por
tal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-13772.pdf). Die
Bundesregierung jedoch verfügt über keine Kenntnis von möglichen
Überschneidungen der sich im Bau befindenden L712n und einer der Planungsvarianten der
DB, in Bezug auf die Neubaustrecke zwischen Bielefeld und Hannover
(Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/751).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr
vom 26. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Aus welchem Grund bestehen Widersprüche zwischen der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/751 insbesondere hinsichtlich der Antworten zu den Fragen 1
bis 3 und der Antwort der Landesregierung Nordrhein-Westfalen (www.l
andtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-137
72.pdf) auf die entsprechende Kleine Anfrage, insbesondere zu Frage 1?
Aus Sicht der Bundesregierung besteht kein Widerspruch. Die L712n kann
unabhängig von der im frühen Planungsstadium befindlichen Aus- bzw.
Neubaustrecke (ABS/NBS) Hannover–Bielefeld realisiert werden.
2. Beeinflusst die Planungsvariante „V3“ der seitens der DB AG
ausgewählten Trassen-Korridor-Variante nach Kenntnis der Bundesregierung
die Realisierung der sich im Bau befindenden Straße L712n zwischen
Bielefeld und Herford?
Nein.
3. Welche konkreten baulichen Maßnahmen sind bei einer Umsetzung der
Trassen-Korridor-Variante „V3“ vorgesehen, insbesondere vor dem
Hintergrund, dass sich gemäß der veröffentlichten Kartendarstellung in dem
Planungskorridor „Anbindung Schildesche“ zwei Überschneidungen mit
der geplanten Trasse der L712n ergeben, die jeweils in den Bauformen
„Damm“ beziehungsweise „Einschnitt“ dargestellt sind?
Die Variante „V3“ beschreibt den Verlauf des Trassenkorridors im Vorhaben
ABS/NBS Hannover–Bielefeld. Die Festlegung der konkreten baulichen
Ausführung erfolgt in der noch durchzuführenden technischen Vorplanung.
4. Hat die DB AG nach Kenntnis der Bundesregierung die Landesregierung
Nordrhein-Westfalens über eine Überschneidung der Planungsvariante
„V3“ mit der L712n informiert?
a) Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt wurde die Landesregierung
informiert?
b) Wenn ja, welche konkreten Ergebnisse gingen aus dem Austausch
hervor?
c) Wenn nein, weshalb kam es zu keinem Austausch?
Die Fragen 4 bis 4c werden gemeinsam beantwortet.
Nach Angaben der DB InfraGO AG steht diese seit Beginn der Planungen im
regelmäßigen Austausch mit dem Land Nordrhein-Westfalen. Konkrete
Festlegungen im Sinne der Fragestellung seien weder möglich noch erforderlich
gewesen, da die Realisierung der L712n durch das Trassenauswahlverfahren der
ABS/NBS Hannover–Bielefeld nicht beeinträchtigt wird.
5. Welche Planungskosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit
Beginn der Variantenuntersuchungen bis zur nun erfolgten Reduzierung auf
zwei Trassenvarianten entstanden?
Nach Angaben der DB InfraGO AG wurden bis zum 31. Dezember 2025 ca.
33 Mio. Euro Planungskosten im Vorhaben ABS/NBS Hannover–Bielefeld
verausgabt.
6. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der
Variantenuntersuchungen des Projekts „Hannover–Bielefeld“ Rechtsberatungskosten
angefallen?
a) Wenn ja, welche externen Rechtsdienstleister wurden für welche
jeweilige Leistung beauftragt?
b) Wenn ja, welche Kosten sind jeweils pro
Rechtsberatungsdienstleister entstanden?
Die Fragen 6 bis 6b werden gemeinsam beantwortet.
Nein.
7. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Verlauf der bisherigen
Planungen mit der Eingrenzung auf eine Anzahl von zwei Trassen-Korridor-
Varianten externe Gutachter beauftragt worden?
a) Wenn ja, welche Gutachterbüros, Institute oder Sachverständigen
wurden beauftragt?
b) Wenn ja, welche Leistungen wurden jeweils erbracht?
c) Wenn ja, welche Kosten sind für die jeweiligen Gutachter
angefallen?
Die Fragen 7 bis 7c werden gemeinsam beantwortet.
Bei Informationen nach den Kosten für die beauftragten Gutachter handelt es
sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der DB AG und der betroffenen
privaten Unternehmen. Die Offenlegung der Informationen kann
wirtschaftliche und finanzielle Nachteile sowohl der DB AG als auch der genannten
Unternehmen zur Folge haben. Im Hinblick auf die DB AG kann dies das fiskalische
Interesse des Bundes beeinträchtigen. Unter Abwägung zwischen dem
parlamentarischen Auskunftsanspruch einerseits und dem Schutz von Betriebs- und
Geschäftsgeheimnissen sowohl der DB AG als auch der betroffenen privaten
Unternehmen werden die erbetenen Informationen als Verschlusssache „VS –
Vertraulich“ eingestuft und in der Geheimschutzstelle des Bundestages
hinterlegt.*
8. Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der
Bürgerbeteiligung und der damit zusammenhängenden
Öffentlichkeitsarbeit angefallen?
Bei den Informationen nach den Kosten für die beauftragten Gutachter handelt
es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der DB AG. Die Offenlegung
der Informationen kann wirtschaftliche und finanzielle Nachteile sowohl der
DB AG als auch der genannten Unternehmen zur Folge haben. Im Hinblick auf
die DB AG kann dies das fiskalische Interesse des Bundes beeinträchtigen.
Unter Abwägung zwischen dem parlamentarischen Auskunftsanspruch
einerseits und dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowohl der DB
AG als auch der betroffenen privaten Unternehmen werden die erbetenen
Informationen als Verschlusssache „VS – Vertraulich“ eingestuft und in der
Geheimschutzstelle des Bundestages hinterlegt.*
* Das Bundesministerium für Verkehr hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages
hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
9. Verfügt die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viel Fläche beim Bau
einer der jeweiligen Trassen-Korridor-Varianten versiegelt werden
würde?
a) Wenn ja, wie hoch wäre der Flächenverbrauch bei der Realisierung
von Variante V3?
b) Wenn ja, wie hoch wäre der Flächenverbrauch bei der Realisierung
von Variante V4?
Die Fragen 9 bis 9b werden gemeinsam beantwortet.
Bisherige Annahmen für die Bilanzierung von Flächen können den detaillierten
Bewertungen der einzelnen Varianten auf der Website der DB InfraGO AG
entnommen werden: www.hannover-bielefeld.de/system/files/unterlagen/2025-12-
05_G12_Var_Neu.xlsx
Der endgültige Umfang des Flächenverbrauchs kann erst nach Abschluss des
Planfeststellungsverfahrens benannt werden.
10. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten bei der
Realisierung der Trassen-Korridor-Varianten V3 und V4 (bitte die
jeweilige Annahme der Kosten einzeln aufschlüsseln)?
Aufgrund des frühen Planungsstadiums können die Kosten für die Realisierung
der Varianten nicht belastbar beziffert werden. Eine Gesamtkostenschätzung
wird mit Abschluss der Vorplanung vorliegen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- answered_by → Bundesministerium für Verkehr
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Auswirkungen der reduzierten Trassenvarianten des Projekts Hannover-Bielefeld auf die L712n sowie der damit verbundenen Planungs- und Beratu (Antwort)