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Schriftliche Frage 205 von Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung ein Verschlechterungsverbot beim Klimaschutz erörtert oder untersucht, und wenn ja, zu welchem Ergebnis kommt sie, u…

dip / schriftliche_frage 10.04.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

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Schriftliche Frage 205 von Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung ein Verschlechterungsverbot beim Klimaschutz erörtert oder untersucht, und wenn ja, zu welchem Ergebnis kommt sie, u… Frage 205 (Dr. Julia Verlinden, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung ein Verschlechterungsverbot beim Klimaschutz erörtert oder untersucht, und wenn ja, zu welchem Ergebnis kommt sie, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 8. April 2026: Auf völkerrechtlicher Ebene sieht das Übereinkommen von Paris in Artikel 4 Absatz 3 ein sogenanntes Progressionsgebot vor, wonach jeder national festgelegte Klimaschutzbeitrag eine Steigerung gegenüber dem vorausgehenden national festgelegten Beitrag sein muss. Auf nationaler Ebene regelt § 3 Absatz 4 Satz 2 des Bundes-Klimaschutzgesetzes ein Verschlechterungsverbot hinsichtlich der Klimaschutzziele. Das Bundesverfassungsgericht hat zudem festgestellt, dass sich eine Neuausrichtung an schwächeren Klimaschutzzielen vor dem verfassungsrechtlichen Klimaschutzgebot nach Artikel 20a des Grundgesetzes rechtfertigen lassen müsste. Diese rechtlichen Maßgaben setzen den Rahmen für die Klimaschutzpolitik der Bundesregierung.

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