Schriftliche Frage 202 von Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund neuer Projektionen mit einer deutlich vergrößerten CO2-Lücke (www.umweltbundesam t.de/t…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
Text
Schriftliche Frage 202 von Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund neuer Projektionen mit einer deutlich vergrößerten CO2-Lücke (www.umweltbundesam t.de/t…
Frage 202 (Dr. Anton Hofreiter, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund neuer Projektionen mit einer deutlich vergrößerten CO2-Lücke (www.umweltbundesam t.de/themen/klima-energie/klimaschutz-energiepo litik-in-deutschland/szenarien-projektionen/treibh ausgas-projektionen/aktuelle-treibhausgas-projekt ionen) sowie einer neuen Gesetzeslage (z. B. Reform des Gebäudeenergie-Gesetzes, GEG), die Notwendigkeit, ihre bisherigen Berechnungen zur CO2-Lücke zu aktualisieren und Maßnahmen nachzubessern (vgl. www.bundesumweltministeri um.de/pressemitteilung/klimaschutzprogramm-20 26-macht-deutschland-moderner-und-unabhaengi ger-von-oel-und-gas), und hat die Bundesregierung bereits geprüft, welche finanziellen Risiken auf EU-Ebene – etwa durch mögliche Strafzahlungen im Falle eines Vertragsverletzungsverfahrens, falls Deutschland die europäischen Klimaziele nicht erreicht – sich aus einer fortgesetzten Nutzung möglicherweise überholter Datengrundlagen ergeben könnten, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 9. April 2026:
Anspruch der Bundesregierung ist es, ein methodisch konsistentes Klimaschutzprogramm vorzulegen, das die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Grundlage für das am 25. März 2026 beschlossene Klimaschutzprogramm (KSP 2026) war der jährlich erscheinende Projektionsbericht des Umweltbundesamtes (UBA) für das Jahr 2025. Das Klimaschutzprogramm und die dafür erforderlichen gutachterlichen Berechnungen müssen nach Beginn der Legislaturperiode über einen längeren Zeitraum erstellt werden. Da der Projektionsbericht des UBA für das Jahr 2026 erst wenige Tage vor dem Beschluss des KSP 2026 vorgelegt und noch nicht vom Expertenrat für Klimafragen geprüft wurde, konnte er nicht als Datengrundlage dienen. Anstehende Gesetzgebungsverfahren, deren inhaltliche Ausgestaltung in wesentlichen Punkten noch offen ist, können bei der THG- Minderungsabschätzung im Rahmen der Erstellung eines Klimaschutzprogramms grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Eine methodisch konsistente Bestimmung etwaiger Auswirkungen auf die THG-Minderung ist ohne detaillierte Informationen zur letztlichen Ausgestaltung nicht möglich. Die Klimaschutzziele sind auch im Rahmen laufender Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen. Die Bundesregierung ist bereits nach § 7 Absatz 3 des Bundes- Klimaschutzgesetzes verpflichtet, den Ankauf von Emissionszuweisungen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der EU-Klimaschutzverordnung zu vermeiden. Die Bundesregierung überprüft kontinuierlich die Vereinbarkeit ihrer Klimaschutzmaßnahmen mit den Anforderungen aus der EU- Klimaschutzverordnung und ist bestrebt, die Lücke zu verkleinern. Dabei werden auch die damit verbundenen Aspekte fortlaufend einbezogen. Ein Ankauf von Emissionszuweisungen ist aber grundsätzlich als eine Erfüllungsoption nach der EU-Klimaschutzverordnung vorgesehen und nicht mit Strafzahlungen infolge eines Vertragsverletzungsverfahren zu verwechseln.
Relationen
- asked ← Anton Hofreiter (Schriftliche Frage)
- part_of → Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung