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Schriftliche Frage 16 von Dirk Brandes (AfD): Sieht die Bundesregierung es als gefährdet an, dass Bürgerinnen und Bürger sowie politische Parteien auch nach Verankerung des Ziels der Kli…

dip / schriftliche_frage 04.04.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 25. März 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.

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Schriftliche Frage 16 von Dirk Brandes (AfD): Sieht die Bundesregierung es als gefährdet an, dass Bürgerinnen und Bürger sowie politische Parteien auch nach Verankerung des Ziels der Kli… Frage 16 (Dirk Brandes, AfD): Sieht die Bundesregierung es als gefährdet an, dass Bürgerinnen und Bürger sowie politische Parteien auch nach Verankerung des Ziels der Klimaneutralität im Grundgesetz ohne Risiko einer Einstufung als verfassungsfeindlich berechtigt bleiben, wirtschaftliche und gesellschaftliche Auswirkungen dieses Ziels kritisch zu hinterfragen und zu diskutieren, und wenn nein, warum nicht, und wenn ja, gedenkt die Bundesregierung Maßnahmen zu ergreifen, um dies auch weiterhin sicherzustellen, und wenn ja, welche? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 2. April 2025: Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich Ihre Frage auf die vom Deutschen Bundestag am 18. März 2025 beschlossene Regelung eines Sondervermögens in einem neuen Artikel 143h des Grundgesetzes bezieht. Ferner geht sie davon aus, dass mit der „Einstufung als verfassungsfeindlich“ gemeint ist, dass eine Verfassungsschutzbehörde das beschriebene Hinterfragen und Diskutieren dieser Regelung als gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen einstuft. Dieses Risiko besteht nach der Legaldefinition in § 4 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c in Verbindung mit Absatz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes sowie der dazu ergangenen Rechtsprechung (z. B. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts 162, 1 – Rn. 185) nicht.

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