Schriftliche Frage 102 von Niklas Wagener (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung, von der in § 3a Absatz 3 Nummer 2 des Bundes- Klimaschutzgesetzes enthaltenen Ermächtigung Gebrauch zu machen, ei…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
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Schriftliche Frage 102 von Niklas Wagener (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung, von der in § 3a Absatz 3 Nummer 2 des Bundes- Klimaschutzgesetzes enthaltenen Ermächtigung Gebrauch zu machen, ei…
Frage 102 (Niklas Wagener, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Plant die Bundesregierung, von der in § 3a Absatz 3 Nummer 2 des Bundes- Klimaschutzgesetzes enthaltenen Ermächtigung Gebrauch zu machen, eine nicht zustimmungsbedürftige Rechtsverordnung für den Umgang mit und der Anrechenbarkeit von natürlichen Störungen zu erlassen, und welche wissenschaftliche Definition legt sie dabei für den Begriff „natürliche Störungen“ zugrunde?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 20. April 2026:
Die Bundesregierung plant derzeit nicht, eine Rechtsverordnung nach § 3a Absatz 3 Nummer 2 des Bundes-Klimaschutzgesetzes zur Regelung des Umgangs mit und der Anrechenbarkeit von natürlichen Störungen zu erlassen.
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