Schriftliche Frage 194 von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bis wann und mit welchem Zeithorizont plant die Bundesregierung, einen nationalen Fahrplan für den Abbau klimaschädlicher Subventionen vorzu…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
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Schriftliche Frage 194 von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bis wann und mit welchem Zeithorizont plant die Bundesregierung, einen nationalen Fahrplan für den Abbau klimaschädlicher Subventionen vorzu…
Frage 194 (Lisa Badum, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Bis wann und mit welchem Zeithorizont plant die Bundesregierung, einen nationalen Fahrplan für den Abbau klimaschädlicher Subventionen vorzulegen, nachdem Staatssekretär im Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Jochen Flasbarth eingeräumt hat, dass dieses international vereinbarte Ziel wohl nicht über die europäische Ebene erreicht werden kann (www.cleanenergywire.org/news/fos sil-fuel-subsidy-phase-out-stalls-states-hide-behin d-international-coordination)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 7. September 2026:
Im Jahr 2009 wurde in der G20-Erklärung von Pittsburgh festgehalten, eine mittelfristige stufenweise Abschaffung und Rationalisierung ineffizienter Subventionen für fossile Brennstoffe bei gleichzeitiger zielgruppenspezifischer Förderung der Ärmsten voranzubringen. Auch auf den Klimakonferenzen COP26 und 28 wurde die Abkehr von fossilen Energien in die Abschlusserklärungen mit aufgenommen. Für die nationale Ebene sieht der Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode die Überprüfung aller Subventionen und die Konsolidierung der Förderpolitik vor. Der 30. Subventionsbericht bildet hierfür eine Grundlage. Die Berichterstattung über die Klimawirkung ist für die im 30. Subventionsbericht enthaltenen Maßnahmen bereits weiterentwickelt worden. Der Tatbestand der negativen Klimawirkung wird definiert, und die Subventionen, auf die dieser zutrifft, werden benannt Darüber hinaus wird im Klimaschutzbericht der Bundesregierung über „staatliche Begünstigungen mit klimaschädlicher Wirkung“ berichtet. Mit der Begriffswahl der „staatlichen Begünstigung mit klimaschädlicher Wirkung“ im Klimaschutzbericht wird die Möglichkeit eröffnet, Maßnahmen in den Blick zu nehmen, die der Subventionsbegriff der Bundesregierung nicht umfasst. Die Feststellung der klimaschädlichen (Neben-) Wirkung einer Begünstigung ist im Übrigen nicht grundsätzlich gleichzusetzen mit der Forderung nach einer sofortigen oder vollständigen Abschaffung dieser staatlichen Begünstigung, sondern bedarf stets einer Gesamtabwägung ihrer Ziele und Wirkungen.
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