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gesund.de GmbH & Co. KG

lobbyregister / register_entry 15.04.2026 · Original ↗

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gesund.de GmbH & Co. KG Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen gesund.de nimmt Interessenvertretung gegenüber Politik, Behörden, Verbänden und weiteren relevanten Stakeholdern wahr, um die Weiterentwicklung einer digitalen, patientenorientierten und wohnortnahen Gesundheitsversorgung zu fördern. Dies erfolgt insbesondere durch schriftliche und mündliche Kommunikation, etwa durch Einladungen zu Gesprächen und Veranstaltungen, E-Mails, Anschreiben, Stellungnahmen, Positionspapiere sowie den direkten Austausch mit politischen Institutionen, Ministerien, Behörden und weiteren Akteuren des Gesundheitswesens. Inhaltlich bringt gesund.de dabei fachliche Einschätzungen, praktische Erfahrungswerte und konkrete Vorschläge aus der digitalen Gesundheitsversorgung ein. Die Interessenvertretung bezieht sich insbesondere auf Gesetzgebungs-, Verordnungs- und Konsultationsverfahren sowie auf politische und fachliche Diskussionsprozesse zu E-Rezept, digitalen Versorgungsprozessen, modernen Apothekenservices und praktikablen regulatorischen Rahmenbedingungen. Ziel der Interessenvertretung ist es, Vor-Ort-Apotheken zu stärken, digitale Anwendungen nutzerfreundlich und praxistauglich weiterzuentwickeln sowie innovationsfreundliche, wettbewerbsfähige und versorgungsorientierte Strukturen im Gesundheitsmarkt zu fördern. Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Arzneimittel; Pflege; Gesundheitsversorgung; Gesundheitsförderung Regelungsvorhaben: - Push Notifications: gesund.de setzt sich dafür ein, dass alle Versicherten - unabhängig davon, welche App sie für das E‑Rezept nutzen - durch Push-Benachrichtigungen über Statusänderungen ihrer E‑Rezepte informiert werden. Während ein entsprechendes Push-Notification-Feature für die gematik E‑Rezept-App und die ePA-Apps der Krankenkassen implementiert wird, fehlt diese Funktion für die in § 360 Abs. 16 Satz 2 Nr. 3 und 4 SGB V genannten informationstechnischen Systeme. Die Nutzer dieser Anwendungen werden dadurch benachteiligt. gesund.de setzt sich daher für eine Anpassung des § 312 Abs. 1 SGB V ein. Dort sollte eine Ziffer aufgenommen werden, die die gematik verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen umzusetzen, damit das Push-Notification-Feature auch in den genannten Systemen bereitgestellt werden kann.

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