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E-Rezept-Enthusiasten Verein zur Förderung der Digitalisierung im Gesundheitswesen e.V.

lobbyregister / register_entry 04.09.2023 · Original ↗

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E-Rezept-Enthusiasten Verein zur Förderung der Digitalisierung im Gesundheitswesen e.V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Förderung der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Wir unterstützen und begleiten mit Blick aus der Praxis unterschiedlicher Stakeholder die Umsetzung und Gestaltung der gesetzlichen Vorhaben. Im Besonderen ist dies die Unterstützung bei der Einführung des E-Rezeptes sowohl bei der Medikation als auch bei den Heil- & Hilfsmitteln. Interessenbereiche: Arzneimittel; Datenschutz und Informationssicherheit; Digitalisierung; Pflege; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Gesundheitsversorgung; Kommunikations- und Informationstechnik Regelungsvorhaben: - eRezepte für Medikation & Heil- und Hilfsmittel: Förderung der Nutzung des eRezeptes durch vereinfachte und patientengerechte Anwendung, Zulassung verschiedener Transportmechanismen - Verpflichtende Signatur von E-Rezepten zeitnah nach dem Arzt-Patienten-Kontakt: §360 Abs. 9 Satz 1 SGB V regelt den Versichertenanspruch auf einen barrierefreien Zugang zu seinen E-Rezept Daten über einen Papierausdruck. §31 Abs. 1 Satz 5 SGB V legt fest, dass Versicherte bei der Einlösung die Apotheke frei wählen dürfen. Beide Ansprüche der Versicherten werden eingeschränkt, wenn die elektronische Signatur nicht zeitnah nach dem Arzt-Patienten-Kontakt erfolgt. Im SGB V soll daher die zeitnahe Signatur durch den ausstellenden Verordner direkt im Anschluss an den Arzt-Patienten-Kontakt verpflichtend geregelt werden. - Zugang / Identifizierungsverfahren zur ePA vereinfachen: Kurzfristig: Gesetzliche Anpassung des Sicherheitsniveaus (auf Wunsch des Patienten nach entsprechender Aufklärung). Das SGB V muss angepasst werden, um weitere gleichwertige Identifikationsverfahren zuzulassen. Ausbau der VideoIdent Option mit biometrischer Verifikation, Inklusion durch niedrigschwellige Verfahren fördern, Hausarztbasierte Identifikation als Alternative (nach Vorbild Dänemark) im Kontext möglicher künftiger Primärarztmodelle, Option zur Identifikation in Gesundheitsämtern oder bei Pflegekräften Mittelfristig: Digitale Identitätsplattform schaffen, Aufbau einer staatlich getragenen, interoperablen digitalen Identität, Integration bestehender Verfahren wie eID, ID-Wallet, Smart-eID, Föderierte Modelle unter Einbindung von Krankenkassen, Banken, öffentlicher Hand - Zugang / Identifizierungsverfahren zur ePA vereinfachen - VAU Dienste erweitern/nutzen: Um die Potenziale der ePA 3.0 vollumfänglich zu nutzen und gleichzeitig die digitale Souveränität der Patienten zu wahren, fordern wir: Spezifikationserweiterung durch die gematik: Definition neuer zulässiger Verarbeitungsdienste innerhalb der VAU, Zulassung von spezialisierten VAU-Implementierungen z. B. mit GPU-Unterstützung oder KI-Frameworks, Schaffung klarer regulatorischer Leitplanken für komplexe Analysen (Transparenz, Zustimmung, Ergebniszugang), Pilotprojekte zu KI-basierten Mehrwertdiensten in der ePA unter Realbedingungen (z. B. für Arzneimittelinteraktionen, Patientenpfade), Verstärkte Beteiligung von Patientenorganisationen und Fachgesellschaften bei der Gestaltung neuer Dienste. - Verblistern von Arzneimitteln: Die patientenindividuelle Verblisterung von Arzneimitteln ist ein zentrales Instrument, um die Arzneimitteltherapiesicherheit – insbesondere bei älteren und multimorbiden Patientinnen und Patienten – nachhaltig zu verbessern. Pflegebedürftige Menschen, die oftmals eine Vielzahl von Arzneimitteln einnehmen müssen, profitieren nachweislich von der Versorgungsform individuell verblisterter Arzneimittel: Medikationsfehler werden reduziert, die Therapietreue steigt, Pflegekräfte werden entlastet und Krankenhauseinweisungen durch unerwünschte Arzneimittelwirkungen können vermieden werden. Betroffen sind ca 750.000 pflegebedürftige Patientinnen und Patienten in Deutschland. Die patientenindividuelle Verblisterung erfordert einen erheblichen personellen und finanziellen Aufwand. - E-Rezept für DIGA's: DiGAs-Hersteller sind aktuell mit zwei großen Problemen konfrontiert: 1. Es ist nicht eindeutig, ob und wie eine Umsatzsteuer verrechnet werden muss. Eine zusätzliche Belastung für DiGA-Hersteller muss vermieden werden. 2. Der geplante Ablauf des digitalen Verordnungswegs (E-Rezept für DiGA) zeigt in der Praxis (Beispiel Hamburg) so große Schwachstellen, dass er völlig neu gedacht werden muss.

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