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Oviva AG

lobbyregister / register_entry 08.11.2023 · Original ↗

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Oviva AG Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen Kontakt zu Vertreter*innen der Bundesministerien, Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie Mitarbeitenden der Fraktionen zur Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten, Diskussion von Gesetzesvorhaben und Rahmenbedingungen mit Bezug auf Gesundheitspolitik und digitale Gesundheitsversorgung. Zum Zwecke der Interessensvertretung werden mit o.g. Stakeholdern Gespräche geführt, Stellungnahmen übermittelt oder Diskussionsrunden veranstaltet. Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung; Arzneimittel; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Gesundheitsförderung Regelungsvorhaben: - Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens - (Digital-Gesetz - DigiG): Sicherstellen, dass die Regelungen die aus der Konkretisierung des DigiG in den nächsten Jahren entstehen z.B. AbEM, erfolgsabhängige Vergütungskomponenten - in der Praxis sinnvoll anwendbar sind. Sie sollen eine wirksame Versorgung der Patient:innen ermöglichen und gleichzeitig so gestaltet sein, dass digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) langfristig tragfähig angeboten werden können. - Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG): Ziel der Interessenvertretung ist die Einflussnahme auf den Referentenentwurf des GeDIG in folgenden Punkten: (1) Verankerung einer verpflichtenden Schnittstelle zwischen Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) und der elektronischen Patientenakte (ePA), damit Versicherte ihre Gesundheitsdaten durchgängig nutzen und Behandelnde besser informierte Therapieentscheidungen treffen können; (2) Sicherstellung der dauerhaften Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit von DiGA, um den niedrigschwelligen Zugang zu evidenzbasierten digitalen Versorgungsangeboten zu erhalten; (3) Einräumung erweiterter Rechte für DiGA-Hersteller zur Nutzung anonymisierter Versorgungsdaten aus ePA und Forschungsdatenzentrum Gesundheit, um DiGA kontinuierlich weiterzuentwickeln. - Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz): Ziel der Interessenvertretung ist die Einflussnahme auf das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) hinsichtlich zweier Neuregelungen zur DiGA-Vergütung: (1) Anpassung des geplanten Höchstbetrags als Auffangwert für das erste Erstattungsjahr, um die wirtschaftliche Tragfähigkeit innovativer DiGA und den Patientenzugang zu evidenzbasierten Versorgungsangeboten zu sichern; (2) Änderung der Abstaffelungsregelung für verhandelte Vergütungsbeträge ab dem dreizehnten Monat, um eine sachgerechte Berücksichtigung der tatsächlichen Entwicklungs- und Betriebskosten patientenrelevanter DiGA zu gewährleisten.

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