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Schriftliche Frage 65 von Dr. Rainer Kraft (AfD): Hat die Bundesregierung eine Einschätzung zu der Frage vorgenommen, wer die laufenden Kosten für Gaskraftwerke tragen wird, die nur selten S…

dip / schriftliche_frage 02.04.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 30. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 65 von Dr. Rainer Kraft (AfD): Hat die Bundesregierung eine Einschätzung zu der Frage vorgenommen, wer die laufenden Kosten für Gaskraftwerke tragen wird, die nur selten S… Frage 65 (Dr. Rainer Kraft, AfD): Hat die Bundesregierung eine Einschätzung zu der Frage vorgenommen, wer die laufenden Kosten für Gaskraftwerke tragen wird, die nur selten Strom produzieren (der Bundeshaushalt oder die Stromverbraucher über Umlagen), und wenn ja, zu welchem Ergebnis kommt sie dabei (www.reut ers.com/business/energy/germany-tender-12-giga watts-new-power-plant-capacity-2026-2026-0 1-15/)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 31. März 2026: Mit der „Kraftwerksstrategie“ und einem anschließenden Kapazitätsmarkt soll die Stromversorgung in Deutschland für das Jahr 2031 und die Zeit danach zuverlässig gewährleistet werden. Über diese Instrumente können Anbieter von Stromkapazitäten, wie Kraftwerke, Speicher sowie auch abschaltbare Lasten, Zahlungen dafür erhalten, dass sie zur Deckung der Stromnachfrage beitragen, indem sie Strom erzeugen oder ihren Verbrauch reduzieren. Vergütet wird das Vorhalten von Leistung. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Ergebnis eines wettbewerblichen Ausschreibungsverfahrens. Die Vergütung wird erst ab dem Verpflichtungszeitraum 2031 fällig. Grundsätzlich nicht vergütet hingegen werden Kosten für den Betrieb der Anlage, beispielsweise Kosten für die Stromerzeugung wie Brennstoffkosten. Die europarechtlichen Vorgaben sehen vor, dass Kapazitätsmechanismen wie die Kraftwerksstrategie über eine Umlage finanziert werden. Die Umlage soll mit dem Gesetz zum Kapazitätsmarkt im Jahr 2027 eingeführt und ab 2031 erhoben werden.

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