Schriftliche Frage 70 von Edgar Naujok (AfD): Beabsichtigt die Bundesregierung konkrete und gezielte Maßnahmen, um eine jederzeit sichere, bezahlbare und wettbewerbsfähige Energieversorg…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 70 von Edgar Naujok (AfD): Beabsichtigt die Bundesregierung konkrete und gezielte Maßnahmen, um eine jederzeit sichere, bezahlbare und wettbewerbsfähige Energieversorg…
Frage 70 (Edgar Naujok, AfD):
Beabsichtigt die Bundesregierung konkrete und gezielte Maßnahmen, um eine jederzeit sichere, bezahlbare und wettbewerbsfähige Energieversorgung für die kritische digitale Infrastruktur sicherzustellen, insbesondere vor dem Hintergrund aktueller Einschätzungen der OECD, wonach der Ausbau energieintensiver Rechenzentren den Strombedarf signifikant erhöhen und Stromversorgungssysteme mit einem hohen Anteil fluktuierender erneuerbarer Energien ohne ausreichende gesicherte Erzeugungskapazitäten vor erhebliche Herausforderungen stellen können (www.nzz.ch/ wirtschaft/die-oecd-warnt-ohne-kernkraft-wird-di e-energiewende-finanziell-untragbar-ld.1001 3836), und wenn ja, in welcher Weise und innerhalb welchen Zeitraums?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 14. Juli 2026:
Am 9. Juli hat der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA“ (StromVKG)“ verabschiedet. Mit diesem Gesetz wird erstmals in Deutschland ein Kapazitätsmarkt eingeführt. Ein Kapazitätsmarkt hat zum Ziel, ausreichend Kapazitäten vorzuhalten, sodass jederzeit ein Ausgleich zwischen Stromerzeugung und -nachfrage möglich ist. Nach den Vorgaben des Gesetzes liegt der Bestimmung des Ausschreibungsvolumens im Kapazitätsmarkt ein Versorgungssicherheitsmonitoring zugrunde. Dieses Monitoring berücksichtigt die Entwicklung der Stromnachfrage in den kommenden zehn Jahren, einschließlich der Rechenzentren. Somit sorgt der Kapazitätsmarkt dafür, dass auch zukünftig ausreichend steuerbare Kapazitäten vorhanden sind, auch wenn der Stromverbrauch beispielsweise durch den Ausbau von Rechenzentren ansteigen sollte. Die ersten Ausschreibungen im Rahmen des StromVKG finden 2026 und 2027 statt, die letzte ist für 2029 geplant. Mit diesen Ausschreibungen wird der vollständige Kapazitätsbedarf für den Zeitraum November 2031 bis Oktober 2032 adressiert, abzüglich der bereits anderweitig adressierten und geförderten Kapazitäten. Zudem soll bereits im kommenden Jahr ein umfassender Kapazitätsmarkt eingeführt werden, der den Kapazitätsbedarf ab 2032 adressiert und so die sichere Versorgung gewährleistet.
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