Schriftliche Frage 18 von Sebastian Münzenmaier (AfD): Auf welche Gesamtsumme belaufen sich die Kosten für den Einflug sowie die Betreuung und Unterbringung von Afghanen mit Aufnahmegenehmigung i…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 18 von Sebastian Münzenmaier (AfD): Auf welche Gesamtsumme belaufen sich die Kosten für den Einflug sowie die Betreuung und Unterbringung von Afghanen mit Aufnahmegenehmigung i…
Frage 18 (Sebastian Münzenmaier, AfD):
Auf welche Gesamtsumme belaufen sich die Kosten für den Einflug sowie die Betreuung und Unterbringung von Afghanen mit Aufnahmegenehmigung im Ausland (Afghanistan und Pakistan) seit dem 1. Mai 2025 (bitte aufgeschlüsselt nach einzelnen Kosten wie Unterbringung, Verpflegung, medizinische Versorgung, rechtlicher Beistand, Flugkosten und eventuelle finanzielle Starthilfen angeben), und wie viele Afghanen wurden seit dem 1. Mai 2025 bereits eingeflogen oder warten noch mit einer Aufnahmegenehmigung auf ihre Einreise nach Deutschland (bitte getrennt aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 24. März 2026:
Im Zeitraum vom 1. Mai 2025 bis 31. Dezember 2025 sind im Rahmen der Aufnahmeverfahren aus Afghanistan im Zusammenhang mit der Unterstützung von Personen aus diesen Verfahren in Afghanistan und Pakistan Kosten in Höhe von ca. 23,7 Mio. Euro angefallen. In den genannten Kosten ist die Unterbringung, Verpflegung und erforderliche medizinische Versorgung enthalten. Darüber hinaus sind in diesem Zeitraum für Transport und Flüge zur Umsetzung der Einreisen dieser Personen nach Deutschland Kosten in Höhe von 0,7 Mio. Euro angefallen. Eine darüberhinausgehende Aufschlüsselung der Kosten ist nicht möglich. Kosten für das Jahr 2026 liegen aus buchhalterischen Gründen noch nicht vor. Seit dem 1. Mai 2025 sind in Abwicklung der Aufnahmeverfahren aus Afghanistan 973 Personen nach Deutschland eingereist (Stand: 17. März 2026). Derzeit befinden sich noch ca. 140 Personen aus dem Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan und zehn Personen aus dem Ortskräfteverfahren in der Prüfung im Ausreiseverfahren in Pakistan. Wie viele Personen davon noch einreisen werden, hängt davon ab, wie viele die Prüfungen im Ausreiseverfahren positiv durchlaufen und die Aufnahmeund Einreisevoraussetzungen erfüllen.
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