Detailfragen zur Aufnahme und Abschiebung afghanischer Staatsbürger (Antwort zu Drs. 21/5182)
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Detailfragen zur Aufnahme und Abschiebung afghanischer Staatsbürger (Antwort zu Drs. 21/5182)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5562
21. Wahlperiode 22.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Martin Hess, Sascha
Lensing und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5182 –
Detailfragen zur Aufnahme und Abschiebung afghanischer Staatsbürger
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach Angaben des Bundesministeriums des Innern (BMI) wurden am 26.
Februar 2026 20 afghanische Straftäter aus Deutschland mit einem Charterflug
nach Kabul abgeschoben. Hierbei soll es sich um vollziehbar
ausreisepflichtige Männer gehandelt haben, die in Deutschland straffällig geworden sind,
unter anderem wegen Körperverletzungs-, Sexual- und Drogendelikten (www.
bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2026/02/straftaeter-ausgeflo
gen.html; www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/abschiebungen-afghanistan-
bundesinnenministerium-100.html).
Gleichzeitig wurden im Rahmen von Aufnahmeprogrammen afghanische
Staatsbürger nach Deutschland eingeflogen. So trafen am 28. Januar 2026
insgesamt 46 afghanische Staatsbürger in Berlin ein. Zugleich sollen noch rund
300 Personen aus dem Bundesaufnahmeprogramm sowie etwa 50 aus dem
Ortskräfteverfahren in Pakistan auf die Bearbeitung ihres Verfahrens warten.
Die Unterbringungskosten für die noch in Pakistan wartenden Personen
wurden dabei von der Bundesrepublik Deutschland übernommen (vgl. Antwort
der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 45 auf Bundestagsdrucksache
20/14088, www.welt.de/politik/deutschland/article697b2711d7ccc21a5b4c68f
1/bundesaufnahmeprogramm-46-afghanen-in-berlin-gelandet-350-warten-auf-
einreise.html). Ausweislich aktueller Medienberichte sollen zudem
afghanische Staatsbürger, bei denen eine bereits erteilte Aufnahmezusage
widerrufen wurde, nun versuchen, eine Aufnahme in Deutschland einzuklagen, wobei
sie unter anderem von der Nichtregierungsorganisation „Kabul Luftbrücke“
unterstützt werden (www.welt.de/politik/deutschland/article69a645192ecb6a0
d6559e59a/trotz-absage-mehr-als-500-afghanen-versuchen-aufnahme-in-deuts
chland-einzuklagen.html).
Mit dieser Kleinen Anfrage sollen einige Detailfragen zu dieser Thematik
geklärt sowie die aktuellen Daten erfragt werden.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Bei den Aufnahmeverfahren aus Afghanistan handelt es sich um Verfahren
sowie kostenrelevante Strukturen, die von den vorherigen Bundesregierungen
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern
vom 22. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
aufgesetzt wurden. Die Aufnahmeverfahren befinden sich derzeit in der
Abwicklung. Die im Jahr 2025 für diese Verfahren entstandenen und 2026
entstehenden Kosten resultieren daher aus den bis zum Regierungswechsel erfolgten
Aufnahmeerklärungen bzw. Aufnahmezusagen sowie den nunmehr für die
Beendigung der Aufnahmen erforderlichen Maßnahmen.
1. Wie viele Abschiebeflüge mit afghanischen Staatsbürgern aus
Deutschland nach Afghanistan fanden seit dem Anbeginn der Legislaturperiode
wann statt, wie viele afghanische Staatsangehörige wurden dabei mit
jedem Flug abgeschoben, und wie hoch waren die Einzelkosten für die
Durchführung jedes einzelnen Fluges (bitte die Antwort nach
Monatsscheiben aufschlüsseln)?
In dieser Legislaturperiode fanden bislang zwei Sammelcharterrückführungen
nach Afghanistan statt. Im Rahmen der beiden Maßnahmen wurden am 18. Juli
2025 81 Personen und am 26. Februar 2026 20 Personen nach Afghanistan
abgeschoben.
Nach Kenntnis der Bundespolizei beliefen sich die Kosten für das Fluggerät am
18. Juli 2025 auf 588 456 Euro und am 26. Februar 2026 auf ca. 366 000 Euro.
2. Bei wie vielen der in Frage 1 erfragten abgeschobenen afghanischen
Staatsangehörigen handelte es sich um verurteilte Straftäter, und wegen
welcher Delikte wurden sie jeweils verurteilt?
Auf die Zuständigkeit der Länder wird verwiesen. Die Bundesregierung nimmt
aufgrund der vom Grundgesetz festgelegten Kompetenzverteilung zwischen
Bund und Ländern zu in Länderzuständigkeit liegenden Einzelsachverhalten
keine Stellung.
3. Kam es bei den in Frage 1 erfragten Abschiebeflügen zu Straftaten, die
von den abzuschiebenden afghanischen Staatsbürgern begangen wurden,
wenn ja, welche Straftatbestände wurden bei welchem der
Abschiebeflüge zu wessen Nachteil verwirklicht, und welche Konsequenzen hatte
dies für den Täter?
Bei den in der Antwort zu Frage 1 genannten Maßnahmen kam es nicht zu
Straftaten im Sinne der Fragestellung.
4. Aufgrund welcher Aufnahmeprogramme für Menschen aus Afghanistan
wurden wann genau wie viele afghanische Staatsangehörige insgesamt
nach Deutschland verbracht, wie viele Flüge wurden hierfür wann
durchgeführt, und wie hoch waren die Einzelkosten für die Durchführung
jedes einzelnen Fluges (bitte die Antwort nach Jahresscheiben und ab dem
Anbeginn der 21. Legislaturperiode nach Monatsscheiben
aufschlüsseln)?
Die mit Unterstützung des von der Bundesregierung beauftragten Dienstleisters
erfolgten Einreisen via Linien- und Charterflüge im Rahmen der
Aufnahmeverfahren aus Afghanistan seit dem Jahr 2021 können der folgenden Übersicht
entnommen werden (Stand: 2. April 2026).
Jahr Einreisen
2021 4 272 Personen via 23 Charterflüge; 258 Personen via Linieneinreisen
2022 15 555 Personen via 72 Charterflüge; 4 409 Personen via Linieneinreisen
Jahr Einreisen
2023 1 909 Personen via 9 Charterflüge; 2 076 Personen via Linieneinreise
2024 3 827 Personen via 21 Charterflüge; 130 Personen via Linieneinreise
2025 1 242 Personen via 8 Charterflüge; 257 Personen via Linieneinreise
Davon in der 21. Legislaturperiode
im April: 154 Personen via einen Charterflug
im September: 75 Personen via Linieneinreise;
im Oktober: 17 Personen via Linieneinreise;
im November: 165 Personen via Linieneinreisen;
im Dezember: 499 Personen via 3 Charterflügen.
Zwischen Mai und August haben keine Einreisen stattgefunden.
2026 (Stand: 2. April 2026) 220 Personen via Linieneinreise, davon
im Januar: 78 Personen via Linieneinreise;
im Februar: 94 Personen via Linieneinreise;
im März: 48 Personen via Linieneinreise
Für Flüge sind (Stand: 31. Dezember 2025) für das Jahr 2021 rund 2 Mio. Euro
angefallen. Für das Jahr 2022 sind rund 11,9 Mio. Euro, für das Jahr 2023 rund
2,2 Mio. Euro und für das Jahr 2024 rund 4 Mio. Euro an Kosten für Flüge
angefallen. Für das Jahr 2025 sind im Zeitraum von Januar 2025 bis März 2025
rund 0,7 Mio. Euro sowie für April 2025 rund 174 000 Euro, für September
2025 rund 139 000 Euro, für Oktober 2025 rund 24 000 Euro, für November
2025 rund 276 000 Euro und für Dezember 2025 rund 524 000 Euro Kosten
angefallen. Kosten für das Jahr 2026 liegen aus buchhalterischen Gründen noch
nicht vor.
5. Waren unter den in Frage 1 erfragten afghanischen Staatsangehörigen,
die wieder abgeschoben wurden, auch Personen, die in Frage 4 erfragt
wurden und im Rahmen eines Aufnahmeprogramms für Menschen aus
Afghanistan nach Deutschland verbracht wurden, wenn ja, um wie viele
Personen handelt es sich hierbei, und wenn sie hierzulande verurteilt
worden sind, aufgrund welcher Straftatbestände wurden sie verurteilt?
Auf die Zuständigkeit der Länder wird verwiesen. Darüber hinaus hat die
Bundesregierung keine Erkenntnisse darüber, dass im Sinne der Fragestellung
abgeschobene Personen zuvor im Rahmen eines Aufnahmeprogramms für
Menschen aus Afghanistan nach Deutschland gelangt sind.
6. Werden aufgrund bestehender Aufnahmeprogramme für Menschen aus
Afghanistan aktuell noch Aufnahmezusagen erteilt, und wenn ja, um
welche Aufnahmeprogramme handelt es sich hierbei?
Gemäß Koalitionsvertrag befinden sich die Aufnahmeverfahren aus
Afghanistan in der Beendigung. Es erfolgen daher keine neuen Aufnahmezusagen
bzw. Aufnahmeerklärungen.
7. Wie viele afghanische Personen sollen aufgrund einer bereits erteilten
Aufnahmezusage aktuell noch nach Deutschland verbracht werden?
Hinsichtlich potentieller Einreisen wird auf die Antwort der Bundesregierung
auf die Schriftliche Frage 18 des Abgeordneten Sebastian Münzenmaier auf
Bundestagsdrucksache 21/5005 verwiesen.
8. Kam es bei den in Frage 4 erfragten Flügen zu Straftaten, die von den
afghanischen Staatsbürgern begangen wurden, wenn ja, welche
Straftatbestände wurden bei welchem der Flüge zu wessen Nachteil
verwirklicht, und welche Konsequenzen hatte dies für den Täter?
Bei den in der Antwort zu Frage 4 genannten Maßnahmen kam es nicht zu
Straftaten im Sinne der Fragestellung.
9. Wie hoch waren die jährlichen Unterkunfts-, Versorgungskosten, Kosten
für erforderliche medizinische Dienstleistungen und psychosoziale
Betreuung sowie sonstige Kosten für diejenigen afghanischen
Staatsangehörigen, die über eines der Aufnahmeprogramme für Menschen aus
Afghanistan eine Aufnahmezusage erhielten und sich bis zu ihrer
Ausreise nach Deutschland in Pakistan aufhielten bzw. aktuell noch aufhalten
(bitte die Antwort nach Jahresscheiben und ab dem Anbeginn der
21. Legislaturperiode nach Monatsscheiben aufschlüsseln)?
Für Unterbringung und Versorgung von Personen im Rahmen der
Aufnahmeverfahren aus Afghanistan sind Kosten im Jahr 2021 von rund 0,3 Mio. Euro,
im Jahr 2022 von rund 16,8 Mio. Euro, im Jahr 2023 von rund 33 Mio. Euro
und im Jahr 2024 von rund 42,2 Mio. Euro angefallen. Im Zeitraum von Januar
2025 bis März 2025 sind Kosten in Höhe von rund 2,5 Mio. Euro sowie im
April 2025 von rund 0,1 Mio. Euro, im Mai 2025 von rund 1,9 Mio. Euro, im
Juni 2025 von rund 2,9 Mio. Euro, im Juli 2025 von rund 5,8 Mio. Euro, im
August 2025 von rund 0,5 Mio. Euro, im Oktober 2025 von rund 4,1 Mio.
Euro, im November 2025 von rund 5,8 Mio. Euro und im Dezember 2025 von
rund 2,8 Mio. Euro angefallen.
10. Bei wie vielen afghanischen Staatsangehörigen wurde eine im Rahmen
eines Aufnahmeprogramms für Menschen aus Afghanistan bereits
erteilte Aufnahmezusage wieder widerrufen, wie viele von diesen Personen
haben gegen den Widerruf bislang geklagt, wie vielen von den Klagen
wurde stattgegeben, wie viele von den Klagen wurden abgewiesen, und
wie viele Klageverfahren dauern aktuell noch an?
Mit Stand vom 7. April 2026 ist in 66 Fällen (betrifft 294 Personen) aus dem
Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan ein Aufhebungsverfahren mit
einem Widerruf- oder Rücknahmebescheid abgeschlossen worden.
Im Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan sind mit Stand vom 10. April
2026 in 63 Fällen derzeit 117 Verfahren beim Verwaltungsgericht (VG)
Ansbach und dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof noch anhängig. Soweit
Entscheidungen durch die genannten bayerischen Gerichte ergingen, erfolgte in
63 Verfahren eine Zurückweisung oder teilweise Zurückweisung der Anträge
gegen die Aufhebung der Aufnahmezusage und Beendigung der Unterstützung
und in 68 Verfahren eine Stattgabe diesbezüglicher Anträge (Stand: 10. April
2026). Darüber hinausgehende statistische Angaben zu den formlosen
Aufhebungen von Aufnahmeerklärungen in den übrigen Aufnahmeverfahren aus
Afghanistan liegen nicht vor.
11. Wie hoch sind die jährlichen Gesamtkosten, die aufgrund der in Frage 10
erfragten Klagen der Bundesrepublik Deutschland jährlich entstanden
sind (bitte die Antwort nach Jahresscheiben und ab dem Anbeginn der
21. Legislaturperiode nach Monatsscheiben aufschlüsseln)?
Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht.
12. Ist der Bundesregierung bekannt, welche Nichtregierungsorganisationen
die in Frage 10 erfragten afghanischen Staatsangehörigen bei ihren
Klagen unterstützen, und wenn ja, um welche Nichtregierungsorganisationen
handelt es sich dabei?
13. Haben die in Frage 12 erfragten Nichtregierungsorganisationen ggf. seit
dem Jahr 2000 von der Bundesrepublik Deutschland eine finanzielle
Förderung in irgendeiner Form erhalten, wenn ja, wann erfolgte die
finanzielle Förderung, in welcher Höhe, und zu welchem Zweck (bitte die
Antwort nach Jahresscheiben und ab dem Anbeginn der 21.
Legislaturperiode nach Monatsscheiben aufschlüsseln)?
Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung
vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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