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Schriftliche Frage 21 von Stephan Brandner (AfD): Welche Kosten sind jährlich für die unter Mitwirkung der Bundesregierung organisierten, auf dem Flugweg erfolgten Einreisen von Asylbewerber…

dip / schriftliche_frage 06.03.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 21 von Stephan Brandner (AfD): Welche Kosten sind jährlich für die unter Mitwirkung der Bundesregierung organisierten, auf dem Flugweg erfolgten Einreisen von Asylbewerber… Frage 21 (Stephan Brandner, AfD): Welche Kosten sind jährlich für die unter Mitwirkung der Bundesregierung organisierten, auf dem Flugweg erfolgten Einreisen von Asylbewerbern und Schutzbedürftigen nach Deutschland seit dem Jahr 2000 entstanden (bitte die Antwort nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 6. März 2026: Ihre Frage wird dahingehend verstanden, dass nach den Kosten für Relocation-Maßnahmen von Asylsuchenden aus anderen EU-Mitgliedstaaten nach Deutschland auf Grundlage der Dublin-III-Verordnung sowie den Kosten für Aufnahmen im Rahmen von bundesseitigen humanitären Aufnahmeprogrammen/Aufnahmeverfahren und Resettlementprogrammen gefragt wird. Bei Überstellungen von Personen aus anderen EU- Mitgliedstaaten nach Deutschland gemäß der Dublin-III-Verordnung fallen keine Kosten für die Einreise an, da diese der überstellende Mitgliedstaat trägt. Im Wesentlichen gilt dies auch bei Relocationmaßnahmen. Hier fallen lediglich geringe Ausgaben für Leistungen am Ankunftsflughafen an. Für Aufnahmen im Zuge von Resettlement und bei humanitären Aufnahmen ergeben sich folgende, im Zusammenhang mit der Einreise stehende Kosten seit 2018: Haushaltsjahr Insgesamt 2018  6.904.732,45 € 2019 10.310.037,24 € 2020  8.872.165,41 € 2021  8.899.834,69 € 2022 31.526.766,53 € 2023 37.500.122,05 € 2024 46.202.552,41 € 2025 (vorläufig) 34.669.697,24 € Für das Jahr 2025 sind die Abrechnungen der entstandenen Kosten im Rahmen der Aufnahmeverfahren aus Afghanistan aus buchhalterischen Gründen noch nicht abgeschlossen und deshalb noch nicht abschließend bezifferbar. Die o. g. Kosten beinhalten Ausgaben für die Einreise sowie weitere Kosten im Zusammenhang mit medizinischen Untersuchungen, Dolmetscherkosten im Ausland, Unterbringung und Versorgung während der bundseitigen Zwischenunterbringung sowie Erstorientierungskurse. Die Kosten im Jahr 2025 sind aus noch bis zum Regierungswechsel erfolgten Aufnahmen sowie aus der vor einer Beendigung von Maßnahmen noch notwendigen Aufgaben und Aufnahmen, vor allem bei den Aufnahmen aus Afghanistan, begründet. Bei den angegebenen Kosten ist zudem zu berücksichtigen, dass über den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) eine Erstattung von Kosten für die Aufnahmen von Personen im Rahmen von Resettlement, humanitärer Aufnahme sowie Relocation durch die EU- Kommission in den Förderperioden des AMIF 2014 bis 2020 sowie in der Förderperiode 2021 bis 2027 in Höhe von bisher 453.620.000 Euro gegenüber Deutschland erfolgte. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 12 des Abgeordneten Stephan Brandner auf Bundestagsdrucksache 19/484 verwiesen.

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