Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan (Antwort zu Drs. 21/5145)
Text
Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan (Antwort zu Drs. 21/5145)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5516
21. Wahlperiode 21.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Udo Theodor Hemmelgarn, Hannes
Gnauck, René Springer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5145 –
Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit dem Amtsantritt der Bundesregierung wurden mehrfach Menschen im
Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan nach Deutschland
eingeflogen. Soweit ersichtlich, landeten 46 Personen zuletzt am 28. Januar 2026
im Rahmen des vorgenannten Aufnahmeprogramms in Berlin (www.welt.de/p
olitik/deutschland/article697b2711d7ccc21a5b4c68f1/bundesaufnahmeprogra
mm-46-afghanen-in-berlin-gelandet-350-warten-auf-einreise.html).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Bei den Aufnahmeverfahren aus Afghanistan handelt es sich um Verfahren
sowie kostenrelevante Strukturen, die von den vorherigen Bundesregierungen
aufgesetzt wurden. Die Aufnahmeverfahren befinden sich derzeit in der
Abwicklung. Die im Jahr 2025 für diese Verfahren entstandenen und 2026
entstehenden Kosten resultieren daher aus den bis zum Regierungswechsel erfolgten
Aufnahmeerklärungen bzw. Aufnahmezusagen sowie den nunmehr für die
Beendigung der Aufnahmen erforderlichen Maßnahmen.
1. Wie viele Afghanen wurden von der Bundesregierung seit ihrem
Amtsantritt im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan nach
Deutschland eingeflogen?
Seit Mai 2025 sind im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms für
Afghanistan nach § 23 Absatz 2 des Gesetzes über den Aufenthalt, die
Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG)
insgesamt 914 afghanische Staatsangehörige unter der aktuellen Bundesregierung
nach Deutschland eingereist (Stand: 1. April 2026).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 21. April 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Wurden darüber hinaus (vgl. Frage 1) Afghanen von der
Bundesregierung nach Deutschland eingeflogen, und wenn ja, wie viele?
Im Rahmen der Aufnahmen nach § 22 Satz 2 AufenthG sind unter der aktuellen
Bundesregierung seit Mai 2025 62 afghanische Staatsangehörige nach
Deutschland eingereist (Stand: 1. April 2026).
3. Aus welchen Ländern wurden die betreffenden Personen aus den
Fragen 1 und 2 eingeflogen?
Bei den in der Antwort zu den Fragen 1 und 2 benannten eingereisten Personen
handelt es sich um Personen mit afghanischer Staatsangehörigkeit. Die Einreise
dieser Personen erfolgte auf dem Luftweg von Pakistan nach Deutschland.
4. Wie viele dieser Personen aus den Fragen 1 und 2 kamen ursprünglich
aus Afghanistan (im Hinblick auf die Antwort der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 21/4178)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
5. Wie hoch waren die Kosten insgesamt und pro Person, einschließlich
ggf. angefallener Nebenkosten für Unterbringung, Verpflegung oder
medizinische Behandlungen, und aus welchen Titeln des Bundeshaushalts
werden diese Maßnahmen finanziert?
Eine Aufschlüsselung der Kosten pro Person, die im Rahmen der
Aufnahmeverfahren aus Afghanistan nach Deutschland eingereist sind, ist nicht möglich.
Die Kosten für das Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan, die vom
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) getragen werden, werden aus
Kapitel 06 03 Titel 684 61 finanziert. Im Zeitraum vom 1. Mai 2025 bis 31.
Dezember 2025 sind dem BAMF für die Aufnahmeverfahren aus Afghanistan
insgesamt Kosten in Höhe von rund 27 Mio. Euro entstanden. Darin enthalten sind
Kosten des von der Bundesregierung beauftragten Dienstleisters in Höhe von
ca. 26,1 Mio. Euro sowie sonstige Kosten in Höhe von ca. 0,9 Mio. Euro, die
u. a. Kosten für eine bis zu 14-tägige bundseitige Zwischenunterbringung nach
der Ankunft in Deutschland enthalten.
Zwischen dem 1. Mai 2025 und dem 31. Dezember 2025 hat das
Bundesministerium für Entwicklung und wirtschaftliche Zusammenarbeit rund 1,4 Mio.
Euro für Unterbringung und Verpflegung einschließlich der medizinischen
Versorgung für afghanische Ortskräfte verausgabt. Die Kosten werden aus Kapitel
2301 Titel 896 03 finanziert.
Im Zeitraum vom 1. Mai 2025 bis zum 31. Dezember 2025 sind dem
Auswärtigen Amt für die Aufnahmeverfahren aus Afghanistan insgesamt Kosten in
Höhe von rund 9,5 Mio. Euro für Unterbringung und Verpflegung
einschließlich der medizinischen Versorgung für afghanische Ortskräfte und weitere
Personen aus den Aufnahmeverfahren aus Afghanistan entstanden. Die Kosten
werden aus dem Kapitel 0501 Titel 687 34 (Krisenprävention, Stabilisierung
und Friedensförderung, Klima- und Sicherheitspolitik) bezahlt.
Eine darüberhinausgehende Aufschlüsselung der jeweiligen Kosten ist nicht
möglich. Aus buchhalterischen Gründen können die Kosten für das Jahr 2026
derzeit noch nicht beziffert werden. Der Asyl-, Migrations- und
Integrationsfonds (AMIF) der Europäischen Union (EU) unterstützte die Aufnahmen aus
Afghanistan für Einreisen bis zum 11. Januar 2026 mit 6.000 Euro pro
aufgenommene Person.
6. In wie vielen Fällen wurde vonseiten der Bundesrepublik Deutschland
eine Erstattung der entstandenen Kosten gegenüber den eingeflogenen
Personen geltend gemacht?
Bei den Aufnahmeprogrammen für Afghanistan handelt es sich um Verfahren
aus den vergangenen Bundesregierungen, die derzeit abgewickelt werden. Eine
Kostenerstattung durch die aufgenommenen Personen ist bei der Umsetzung
dieser freiwilligen Aufnahmeprogramme nicht vorgesehen.
7. In wie vielen Fällen wurden die entstandenen Kosten von den
eingeflogenen Personen erstattet?
Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
8. Wie hoch waren die von den eingeflogenen Personen erstatteten Kosten
insgesamt, und aus welchen Titeln des Bundeshaushalts werden diese
Maßnahmen finanziert?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 5 und 6 verwiesen.
9. Wie viele der eingeflogenen Personen beziehen staatliche Leistungen,
um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren?
Statistische Angaben im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor.
10. Wie viele der von der Bundesregierung eingeflogenen Personen gehen
einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit nach?
Statistische Angaben im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor.
11. Wurden gegen Afghanen, die von der Bundesregierung eingeflogen
wurden, in der Bundesrepublik Deutschland Straf- oder
Ermittlungsverfahren eröffnet, und wenn ja, wie viele der vorgenannten Verfahren wurden
wegen welcher Straftaten eröffnet?
Statistische Daten im Sinne der Fragestellung werden in der Polizeilichen
Kriminalstatistik nicht erfasst.
12. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Aufnahmeprogramme für
Afghanen in anderen am Afghanistan-Einsatz beteiligten NATO- und
Nicht-NATO-Staaten, und wenn ja, welche (bitte ggf. den Zeitraum und
die Aufnahmezahlen angeben)?
Der Bundesregierung sind ähnliche Programme (im Rahmen von
Ortskräfteverfahren, Resettlement, humanitärer Aufnahme und
Familienzusammenführungen), die zeitweise nach dem Afghanistan-Einsatz stattgefunden haben, aus den
folgenden Nordatlantischen Vertragsorganisations (NATO)-Staaten bekannt:
Schweden, Finnland, Norwegen, Dänemark, Italien, Belgien, Frankreich,
Spanien, Portugal, den Niederlanden, Island, den Vereinigten Staaten von Amerika,
Kanada, dem Vereinigten Königreich. Der Bundesregierung sind darüber
hinaus ähnliche Programme aus den folgenden Nicht-NATO-Staaten bekannt:
Irland, Australien, die Schweiz, Brasilien. Statistische Angaben zu den
Zeiträumen und den Aufnahmezahlen dieser Aufnahmeprogramme liegen der
Bundesregierung nicht vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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