polradar

Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan (Antwort zu Drs. 21/5145)

dip / drucksache 21.04.2026 · WP 21 · 21/5516 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan (Antwort zu Drs. 21/5145) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5516 21. Wahlperiode 21.04.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Udo Theodor Hemmelgarn, Hannes Gnauck, René Springer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/5145 – Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit dem Amtsantritt der Bundesregierung wurden mehrfach Menschen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan nach Deutschland eingeflogen. Soweit ersichtlich, landeten 46 Personen zuletzt am 28. Januar 2026 im Rahmen des vorgenannten Aufnahmeprogramms in Berlin (www.welt.de/p olitik/deutschland/article697b2711d7ccc21a5b4c68f1/bundesaufnahmeprogra mm-46-afghanen-in-berlin-gelandet-350-warten-auf-einreise.html). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Bei den Aufnahmeverfahren aus Afghanistan handelt es sich um Verfahren sowie kostenrelevante Strukturen, die von den vorherigen Bundesregierungen aufgesetzt wurden. Die Aufnahmeverfahren befinden sich derzeit in der Abwicklung. Die im Jahr 2025 für diese Verfahren entstandenen und 2026 entstehenden Kosten resultieren daher aus den bis zum Regierungswechsel erfolgten Aufnahmeerklärungen bzw. Aufnahmezusagen sowie den nunmehr für die Beendigung der Aufnahmen erforderlichen Maßnahmen.  1. Wie viele Afghanen wurden von der Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan nach Deutschland eingeflogen? Seit Mai 2025 sind im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan nach § 23 Absatz 2 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG) insgesamt 914 afghanische Staatsangehörige unter der aktuellen Bundesregierung nach Deutschland eingereist (Stand: 1. April 2026). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 21. April 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  2. Wurden darüber hinaus (vgl. Frage 1) Afghanen von der Bundesregierung nach Deutschland eingeflogen, und wenn ja, wie viele? Im Rahmen der Aufnahmen nach § 22 Satz 2 AufenthG sind unter der aktuellen Bundesregierung seit Mai 2025 62 afghanische Staatsangehörige nach Deutschland eingereist (Stand: 1. April 2026).  3. Aus welchen Ländern wurden die betreffenden Personen aus den Fragen 1 und 2 eingeflogen? Bei den in der Antwort zu den Fragen 1 und 2 benannten eingereisten Personen handelt es sich um Personen mit afghanischer Staatsangehörigkeit. Die Einreise dieser Personen erfolgte auf dem Luftweg von Pakistan nach Deutschland.  4. Wie viele dieser Personen aus den Fragen 1 und 2 kamen ursprünglich aus Afghanistan (im Hinblick auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 21/4178)? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.  5. Wie hoch waren die Kosten insgesamt und pro Person, einschließlich ggf. angefallener Nebenkosten für Unterbringung, Verpflegung oder medizinische Behandlungen, und aus welchen Titeln des Bundeshaushalts werden diese Maßnahmen finanziert? Eine Aufschlüsselung der Kosten pro Person, die im Rahmen der Aufnahmeverfahren aus Afghanistan nach Deutschland eingereist sind, ist nicht möglich. Die Kosten für das Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) getragen werden, werden aus Kapitel 06 03 Titel 684 61 finanziert. Im Zeitraum vom 1. Mai 2025 bis 31. Dezember 2025 sind dem BAMF für die Aufnahmeverfahren aus Afghanistan insgesamt Kosten in Höhe von rund 27 Mio. Euro entstanden. Darin enthalten sind Kosten des von der Bundesregierung beauftragten Dienstleisters in Höhe von ca. 26,1 Mio. Euro sowie sonstige Kosten in Höhe von ca. 0,9 Mio. Euro, die u. a. Kosten für eine bis zu 14-tägige bundseitige Zwischenunterbringung nach der Ankunft in Deutschland enthalten. Zwischen dem 1. Mai 2025 und dem 31. Dezember 2025 hat das Bundesministerium für Entwicklung und wirtschaftliche Zusammenarbeit rund 1,4 Mio. Euro für Unterbringung und Verpflegung einschließlich der medizinischen Versorgung für afghanische Ortskräfte verausgabt. Die Kosten werden aus Kapitel 2301 Titel 896 03 finanziert. Im Zeitraum vom 1. Mai 2025 bis zum 31. Dezember 2025 sind dem Auswärtigen Amt für die Aufnahmeverfahren aus Afghanistan insgesamt Kosten in Höhe von rund 9,5 Mio. Euro für Unterbringung und Verpflegung einschließlich der medizinischen Versorgung für afghanische Ortskräfte und weitere Personen aus den Aufnahmeverfahren aus Afghanistan entstanden. Die Kosten werden aus dem Kapitel 0501 Titel 687 34 (Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung, Klima- und Sicherheitspolitik) bezahlt. Eine darüberhinausgehende Aufschlüsselung der jeweiligen Kosten ist nicht möglich. Aus buchhalterischen Gründen können die Kosten für das Jahr 2026 derzeit noch nicht beziffert werden. Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) der Europäischen Union (EU) unterstützte die Aufnahmen aus Afghanistan für Einreisen bis zum 11. Januar 2026 mit 6.000 Euro pro aufgenommene Person.  6. In wie vielen Fällen wurde vonseiten der Bundesrepublik Deutschland eine Erstattung der entstandenen Kosten gegenüber den eingeflogenen Personen geltend gemacht? Bei den Aufnahmeprogrammen für Afghanistan handelt es sich um Verfahren aus den vergangenen Bundesregierungen, die derzeit abgewickelt werden. Eine Kostenerstattung durch die aufgenommenen Personen ist bei der Umsetzung dieser freiwilligen Aufnahmeprogramme nicht vorgesehen.  7. In wie vielen Fällen wurden die entstandenen Kosten von den eingeflogenen Personen erstattet? Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.  8. Wie hoch waren die von den eingeflogenen Personen erstatteten Kosten insgesamt, und aus welchen Titeln des Bundeshaushalts werden diese Maßnahmen finanziert? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 5 und 6 verwiesen.  9. Wie viele der eingeflogenen Personen beziehen staatliche Leistungen, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren? Statistische Angaben im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor. 10. Wie viele der von der Bundesregierung eingeflogenen Personen gehen einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit nach? Statistische Angaben im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor. 11. Wurden gegen Afghanen, die von der Bundesregierung eingeflogen wurden, in der Bundesrepublik Deutschland Straf- oder Ermittlungsverfahren eröffnet, und wenn ja, wie viele der vorgenannten Verfahren wurden wegen welcher Straftaten eröffnet? Statistische Daten im Sinne der Fragestellung werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht erfasst. 12. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Aufnahmeprogramme für Afghanen in anderen am Afghanistan-Einsatz beteiligten NATO- und Nicht-NATO-Staaten, und wenn ja, welche (bitte ggf. den Zeitraum und die Aufnahmezahlen angeben)? Der Bundesregierung sind ähnliche Programme (im Rahmen von Ortskräfteverfahren, Resettlement, humanitärer Aufnahme und Familienzusammenführungen), die zeitweise nach dem Afghanistan-Einsatz stattgefunden haben, aus den folgenden Nordatlantischen Vertragsorganisations (NATO)-Staaten bekannt: Schweden, Finnland, Norwegen, Dänemark, Italien, Belgien, Frankreich, Spanien, Portugal, den Niederlanden, Island, den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, dem Vereinigten Königreich. Der Bundesregierung sind darüber hinaus ähnliche Programme aus den folgenden Nicht-NATO-Staaten bekannt: Irland, Australien, die Schweiz, Brasilien. Statistische Angaben zu den Zeiträumen und den Aufnahmezahlen dieser Aufnahmeprogramme liegen der Bundesregierung nicht vor. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen