green flexibility development gmbh
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green flexibility development gmbh
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertretern der fachlich zuständigen Bundesministerien (insbesondere BMWE) sowie mit relevanten Mitgliedern des Deutschen Bundestages geführt, um Änderungsbedarfe in den gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen für Batteriegroßspeicheranlagen zu erläutern. Fokus der Interessenvertretung ist insbesondere die Ausgestaltung von energie- und strommarktrechtlichen Vorgaben, Netzanschluss- und Netzentgeltregelungen, bauplanungs- und genehmigungsrechtlichen Anforderungen, steuerlichen Rahmenbedingungen sowie weiterer Regelwerke, die für Planung, Finanzierung, Bau und Betrieb von Batteriespeicher-Großanlagen von zentraler Bedeutung sind. Ziel ist es, die Sicht der unternehmerischen Praxis einzubringen, Investitions- und Planungssicherheit zu stärken, den zügigen Ausbau von Speicherinfrastruktur für die Integration erneuerbarer Energien zu ermöglichen und damit zu Versorgungssicherheit, Netzstabilität und gesamtwirtschaftlicher Wertschöpfung beizutragen. Im Rahmen der Interessenvertretung werden zudem Fachgespräche, parlamentarische Abende und Diskussionsveranstaltungen durchgeführt, zu denen Regierungsmitglieder, Abgeordnete sowie Vertreter der Ministerien eingeladen werden. Darüber hinaus werden in Einzelfällen Stellungnahmen und Gutachten zu konkreten Regelungsvorhaben erarbeitet und im Rahmen von Konsultationen oder auf Anfrage an die zuständigen Stellen übermittelt.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Energie"; Energienetze; Erneuerbare Energien
Regelungsvorhaben:
- Rahmenbedingungen für BESS: Das sog. „Netzpaket“ des BMWE zielt darauf ab, das Netzanschluss‑ und Vorrangsrecht für EE‑Anlagen in stark belasteten Netzgebieten rechtlich zu modifizieren. Konkretes Ziel ist u.a. die Einführung eines neuen Systems der Priorisierung von Netzanschlussbegehren.
Es enthält diverse Vorgaben zum Netzanschluss mit Auswirkungen auf BESS-Projekte. Ziel der Interessenvertretung ist daher, dass BESS-Projekte hier nicht ins Hintertreffen geraten.
- Festlegungsprozess der BNetzA für eine allgemeine Netzentgeltsystematik (AgNES): Der AgNes‑Prozess ist das laufende Festlegungsverfahren der Bundesnetzagentur zur „Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom“ (GBK‑25‑01‑1#3), mit dem ab 2029 ein neues, bundesweites System zur Finanzierung und Preissteuerung von Netznutzungskosten eingeführt werden soll. Im Rahmen dieses Verfahrens werden unter anderem auch die künftigen Speichernetzentgelte für Batterie‑ und andere Stromspeicher konzipiert, die bislang – insbesondere nach § 118 Abs. 6 EnWG – für 20 Jahre von Netzentgelten befreit sind.
Green Flexibility geht es im AgNes‑Kontext um die konkrete Ausgestaltung der Speichernetzentgelte sowie die Gestaltung von Übergangs‑ und Vertrauensschutzregeln.
Relationen
Keine Relationen.