MB Energy Holding GmbH & Co.KG
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MB Energy Holding GmbH & Co.KG
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
Die MB Energy Holding GmbH & CO.KG ist ein unabhängiges und integriertes Energieunternehmen, das im Import, Vertrieb und Marketing von Erdölprodukten, Erdgasflüssigkeiten, Chemikalien, Biokraftstoffen, Wasserstoff und Wasserstoffderivate tätig ist. Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundeskanzleramtes und der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages geführt zur Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer Vielzahl von Themenfeldern, die als Rahmenbedingungen für die unternehmerische Tätigkeit von großer Bedeutung sind. Dabei geht es unter anderem um erneuerbare und fossile Energien, Steuern und Abgaben, Immissionsschutz, Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz und Verkehr. Zweck der Interessenvertretung ist es, die Sicht der Praxis zu vermitteln und Impulse zur Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Lage zu geben. Im Zuge dessen werden auch Veranstaltungen durchgeführt, zu denen Regierungsmitglieder, Abgeordnete sowie Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien eingeladen werden. Darüber hinaus werden in Einzelfällen auch Stellungnahmen zu konkreten Regelungsvorhaben erarbeitet und übermittelt.
Interessenbereiche: Personenverkehr; Erneuerbare Energien; EU-Gesetzgebung; Schifffahrt; Verkehrsinfrastruktur; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Fossile Energien; Handel und Dienstleistungen; Luft- und Raumfahrt; Straßenverkehr; Sonstiges im Bereich "Energie"; Verkehrspolitik; Industriepolitik; Außenpolitik; Schienenverkehr; Klimaschutz; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Allgemeine Energiepolitik; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Immissionsschutz; Güterverkehr; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich "Verkehr"
Regelungsvorhaben:
- Zügige Umsetzung in nationales Recht der Richtlinie EU 2024/1788: Mit der Richtlinie über gemeinsame Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas und Wasserstoff wird u.a. ein Rechtsrahmen für die Wasserstoffinfrastruktur und -märkte geschaffen. Ziel der Interessenvertretung ist eine zügige Umsetzung der Richtlinie, um Rechtssicherheit für Investitionsentscheidungen zu schaffen.
- Anpassung der 1. BImSchV: Anpassung der 1. BImSchV, um die Rahmenbedingungen des Gebäudeenergiegesetzes zu erfüllen. Konkret Aufnahme der überarbeiteten Norm DIN 51603 Teil 1, damit die Anforderungen des GEG nach bis zu 65% erneuerbarer Wärme auch mit flüssigen Brennstoffen erfüllt werden können.
- Überarbeitung der Schutzsorten gem. 10. BImSchV: Die 10. BImSchV gibt u.a. vor, dass E5 an Tankstellen angeboten werden muss. E5 gilt als „Schutzsorte“ für Fahrzeuge, die nicht E10-verträglich sind. Ziel der Interessenvertretung ist die Abschaffung dieser Pflicht.
- Niedrige Besteuerung von nachhaltigen Kraftstoffen in der Energiesteuerrichtlinie: Deutschland senkt die Steuersätze für erneuerbare Kraftstoffe (E-Fuels und nachhaltige biogene Kraftstoffe) bei Verwendung in Reinform als auch in der Beimischung idealerweise auf den Mindeststeuersatz des Kommissionsvorschlages, zumindest jedoch auf den Mindeststeuersatz der geltenden Energiesteuerrichtlinie. Einführung einer sehr niedrigen bzw. Nullbesteuerung für nachhaltige alternative Kraftstoffe, um das das Entstehen von Geschäftsmodellen für Investitionen in die Produktion von kohlenstoffarmen flüssigen Brennstoffen zu unterstützen.
- ETS 2: Deutschland reguliert Emissionen aus Gebäuden und Verkehr aktuell unter dem BEHG. Das ETS2 wird diese Regulierung ersetzen und CO2 Emissionen – in Analogie zum ETS1 – europaweit handelbar machen. Das ETS2 war ursprünglich für 2027 geplant, wird nun aber erst 2028 implementiert. Für die Jahre 2026 & 2027 gilt in Deutschland das BEHG mit variablen CO2-Preisen innerhalb eines Preiskorridors. Für den ETS2 gibt es bereits heute handelbare Terminkontrakte an der ICE und EEX. MB Energy befürwortet die Etablierung eines stabilen, transparenten und marktbasierten Verfahrens zur Bepreisung von CO2-Emissionen. Insbesondere befürwortet MB Energy eine freie Preisbildung in Auktionen und an den Terminmärkten ohne vermeidbare regulatorische Beschränkungen.
- Überarbeitung des Delegierten Rechtsaktes (EU) zur Festlegung einer Bewertungsmethode der THG Einsparungen aus CO2-armen Kraftstoffen: Damit in der Hochlaufphase von Wasserstoff auch blauer Wasserstoff (und Derivate) zum Einsatz kommen können, sollte der Entwurf des Delegierten Rechtsaktes (Delegierte Verordnung (EU) 2024/1788 der Kommission zur Festlegung einer Methode zur Bewertung der Einsparungen von Treibhausgasemissionen aus CO2-armen Kraftstoffen) angepasst werden:
- Neben Pauschalwerten sollten für die Berechnung projektspezifische Daten aus dem tatsächlichen Produktionsprozess für alle THG (CO2, CH4, N2O) genutzt werden dürfen.
- Bei für die Erzeugung von blauen H2 genutzter Strom sollten PPA aus allen klimafreundlichen Arten der Stromerzeugung angerechnet werden dürfen, um entsprechende Investitionen anzureizen und unnötige bürokratische Auflagen zu verhindern.
- Überarbeitung des Delegierten Rechtsaktes (EU) 2023/1184 und (EU) 2024/1408: Ziel der Interessenvertretung ist die Verschiebung des Datums an dem Zusätzlichkeit und zeitliche Korrelation gilt, um einen schnelleren Wasserstoffhochlauf zu ermöglichen.
- Überarbeitung des Entwurfs eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote: Ziele der Interessensvertretung sind:
Die Ablehnung der Einbeziehung der Flugkraftstoffanbieter, die Forderung einer weiteren Zulassung aller Rohstoffe gem. Anhang 9 der RED, die Ablehnung einer Abweichung der Quotenhöhe von der FuelEUMaritime, der Vorschlag für die Verschiebung der Einführung eines RFNBO Mindestanteils, die Ablehnung des Wegfalls der Ausnahmeregelung für den EBV, die Forderung einer europäischen Harmonisierung der Datenbank, die Ablehnung der geplanten schrittweisen Begrenzung der Anrechenbarkeit von Biokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermitteln auf 3% im Jahre 20230, den Einsatz von RFNBO im maritimen Sektor als Erfüllungsoption für die Quote anzuerkennen .
- Erstellung des Gebäudemodernisierungsgesetz: Das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll den Einsatz von erneuerbaren Energien im Wärmemarkt sicherstellen. Das GEG soll nun durch das Gebäudemodernisierungsgesetz abgelöst werden. Das neue Gesetz soll technologieoffen, transparent und leicht verständlich sein. In einem Eckpunktepapier werden die ersten Grundlagen beschrieben. Die derzeit geltende hohe 65%-EE-Pflicht des GEG für neue Heizungen soll durch eine „Bio-Treppe“ beginnend mit 10% EE-Anteil sowie durch eine generelle EE-Quote ersetzt werden, die moderat mit bis zu einem Prozent in 2028 starten soll. MB Energy setzt für eine praktikable und zukunftsfähige Gesetzesgestaltung ein
- Geplante vorzeitigen Beendigung der Netzentgeltbefreiung für Elektrolyseure: Die BNetzA hat am 16.1.2026 im Rahmen des AgNes Verfahrens (Allgemeines Netzentgeltsystematik Strom) Orientierungspunkte für künftige Speichernetzentgelte vorgelegt. Grundlage sind § 29 Abs.1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie die §§ 21 und 21a EnWG. Die BNetzA plant, ihre Abweichungskompetenz zu nutzen, um § 118 Abs. 6 EnWG vorzeitig zu beenden.
Im Zentrum steht dabei die geplante Neuregelung für elektrische Speicher, insbesondere Batteriespeicher. Zudem beabsichtigt die BNetzA in diesem Zusammenhang die bisherige Netzentgeltbefreiung für Elektrolyseure vorzeitig zu beenden, die ebenfalls im § 118 Abs. 6 EnWG geregelt ist. Eigentliches Fristende wäre der 31.12.2028, ein vorzeitiges Ende von Seiten der BNetzA ist für den 31.12.2026 vorgesehen.
- Konstruktives Begleiten des Masterplans Wasserstoff und strombasierte Kraftstoffe im Mobilitätssektor: Der "Masterplan Wasserstoff und strombasierte Kraftstoffe im Mobilitätssektor" fokussiert sich auf den Hochlauf von Wasserstofftechnologien im Straßen-, Luft- und Schiffsverkehr und wurde in Teilen zuletzt Anfang 2026 durch Empfehlungen des Nationalen Wasserstoffrats konkretisiert.
Die nächste Phase des Wasserstoffhochlaufs muss den Übergang von Pilotprojekten zur industriellen Skalierung ermöglichen. Dafür braucht es heute verlässliche Rahmenbedingungen entlang der gesamten H2-Wertschöpfungskette, die Investitionssicherheit schaffen, marktnahe Strukturen aufbauen und profitable Geschäftsmodelle etablieren.
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