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ZVEI e.V.

lobbyregister / register_entry 28.02.2022 · Original ↗

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ZVEI e.V. Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Der ZVEI ist der Verband der Elektro- und Digitalindustrie in Deutschland. Wir setzen uns für die richtigen politischen Rahmenbedingungen ein, um die Elektrifizierung und Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft voranzutreiben, Schlüsseltechnologien zu fördern und damit mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz zu erreichen. Unser Engagement umfasst die Bereiche Industrie, Mikroelektronik und Kabel, Energietechnik, Mobilität, Gebäudetechnologien, Gesundheit und Elektro-Hausgeräte. Produkte und Lösungen unserer Branche finden sich in nahezu allen Lebensbereichen wieder. Unsere Branche beschäftigt rund 900.000 Mitarbeitende im Inland und erzielte 2025 einen Umsatz von rund 225 Milliarden Euro. Unter den Mitgliedern finden sich Konzerne genauso wie kleine und mittelständische Unternehmen. Die Elektro- und Digitalindustrie ist einer der innovativsten Wirtschaftszweige in Deutschland. Jährlich wendet die Branche rund 14 Milliarden Euro für F+E auf und mehr als neun Milliarden Euro für Investitionen. Grundlage unserer Arbeit ist der Erfahrungs- und Meinungsaustausch unserer Mitgliedsunternehmen über aktuelle technische, wirtschaftliche, rechtliche und gesellschaftspolitische Themen im Umfeld der Elektro- und Digitalindustrie. In rund 400 Gremien erarbeiten wir gemeinsame Positionen und Konzepte für die Branche und bringen diese in den politischen Diskurs ein. Durch Veranstaltungen wie den eSummit, Microelectronics for Future, parlamentarische Veranstaltungen oder als langjähriger Partner mehrerer Leitmessen bieten wir unseren Mitgliedern eine Plattform für den Austausch mit politischen Entscheidungsträgern. Neben unserem Hauptsitz in Frankfurt am Main sind wir in Berlin, Köln, Brüssel, Peking (EuropElectro) und in den Bundesländern aktiv. Unsere Ziel ist, den Nutzen innovativer Technologie breit in der Politik und Gesellschaft zu verankern und die Chancen von Elektrifizierung und Digitalisierung möglich zu machen. Denn wir sind überzeugt: Die Zukunft ist elektrisch. Interessenbereiche: Fossile Energien; EU-Binnenmarkt; Sonstiges im Bereich "Bundestag"; Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe; Allgemeine Energiepolitik; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Cybersicherheit; Kommunikations- und Informationstechnik; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Digitalisierung; Straßenverkehr; Sonstiges im Bereich "Verteidigung"; Sonstiges im Bereich "Energie"; Stadtentwicklung; Außenpolitik; Internationale Beziehungen; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Erneuerbare Energien; Industriepolitik; Klimaschutz; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Strafrecht; Parlamentarisches Verfahren; E-Commerce; Wettbewerbsrecht; Kleine und mittlere Unternehmen; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Bauwesen und Bauwirtschaft; Öffentliches Recht; Verbraucherschutz; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Gesundheitsförderung; Personenverkehr; Sonstiges im Bereich "Recht"; Urheberrecht; Luft- und Raumfahrt; Verteidigungspolitik; Politisches Leben, Parteien; Automobilwirtschaft; Internetpolitik; Schienenverkehr; Entwicklungspolitik; EU-Gesetzgebung; Immissionsschutz; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; Datenschutz und Informationssicherheit; Rechtspolitik; Verkehrspolitik; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Außenwirtschaft; Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU; Zivilrecht; Gesundheitsversorgung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Energienetze; Verkehrsinfrastruktur; Wohnen Regelungsvorhaben: - Überarbeitung des Strommarktdesigns: Strombasierte Technologien müssen sowohl in Bezug auf ihre Verfügbarkeit als auch auf ihren Preis wirtschaftlich konkurrenzfähig und attraktiv sein. Der ZVEI setzt sich daher dafür ein, die Stromsteuer sowie weitere Kostenbestandteile wie die §19 StromNEV-Umlage, die Offshore-Netzumlage und die KWK-Umlage für alle Verbrauchergruppen zu reduzieren. Gleichzeitig sollen positive Anreize geschaffen werden, damit flexible Verbraucher ihre Nachfrage markt- oder systemdienlich anpassen. - Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung: Der ZVEI setzt sich für den beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und deren Integration in das Energie- und insbesondere das Stromsystem ein. - Effizienzgewinne bei direkter Stromnutzung im Klimaschutzprogramm stärker berücksichtigen: Viele Maßnahmen im Klimaschutzprogramm der Bundesregierung zeigen positive Effekte und erhalten die Zustimmung des ZVEI. Zentral für die Klimaziele ist der verstärkte Einsatz erneuerbarer Energien, besonders von Strom aus erneuerbaren Quellen. Effizienzgewinne bei direkter Stromnutzung in Industrie, Wärme und Mobilität sowie flexible Anpassung von Stromangebot und -nachfrage sind entscheidend. Der Strompreis muss so gestaltet sein, dass strombasierte Sektorkopplungstechnologien wie elektrifizierte Prozesswärme, Wärmepumpen, Elektromobilität und grüne Wasserstoffspeicher wirtschaftlich wettbewerbsfähig sind gegenüber fossilen Anwendungen. - Umsetzung der RED III im Bereich Windenergie an Land und Solarenergie voranbringen: Die RED III Richtlinie hat wichtige Weichen zur Erreichung der ambitionierten EU-Klimaziele gestellt und zielt u. a. auf einen Anteil erneuerbarer Energiequellen am Gesamtenergieverbrauch in der EU von 42,5 Prozent bis 2030 ab. Sie umfasst sektorspezifische Zielvorgaben für Verkehr, Industrie, Gebäude sowie Fernwärme und -kälte und fördert schnellere Genehmigungsverfahren für Erneuerbaren-Projekte. Mitgliedsstaaten sollen Vorranggebiete für vereinfachte Schnellgenehmigungen im Bereich erneuerbarer Energien festlegen. Der ZVEI unterstützt die zügige nationale Umsetzung, um den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben und setzt sich dafür ein, dass alle Möglichkeiten der RED III zur Beschleunigung von Netz-, Speicher- und Erneuerbaren-Projekten vollständig genutzt werden. - Modernisierung und Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht: Um die Elektrifizierung voranzutreiben und ein wirtschaftlich attraktives Umfeld für Flexibilitätsoptionen zu ermöglichen, müssen bürokratische und steuerrechtliche Hürden abgebaut werden. Während der Stand der Technik einen breiten Einsatz von Flexibilitätsoptionen ermöglicht, verzögern regulatorische Hürden bisher den Hochlauf. Der ZVEI setzt sich dafür ein, bürokratische und steuerrechtliche Hindernisse zu reduzieren. Mit Blick auf die bedeutende Rolle von Speichern im Energiesystem plädieren wir dafür, den Strom, der für den Betrieb von Speichern benötigt wird, nicht zu besteuern. - Stromspeicher-Strategie des BMWK präzisieren und Hemmnisse beseitigen: Der ZVEI begrüßt die Stromspeicherstrategie des BMWK. Wir setzen uns sich für eine Auslegung der Energiespeicherdefinition ein, die solche nicht als Verbraucher und Erzeuger kategorisiert. Zudem plädieren wir für die Befreiung von Netzentgelten und Doppelbelastungen. Die identifizierten Hemmnisse in der Strategie müssen rasch behoben werden. - Systementwicklungsstrategie um Kostenwirkung von Energiepreisen erweitern: Der Zwischenbericht der Systementwicklungsstrategie enthält aus Sicht des ZVEI zahlreiche richtige oder plausible Aussagen und Annahmen als Grundlage für die weitere Gestaltung der Transformation des Energiesystems. Jedoch fehlen Aussagen zur Kostenwirkung und Endkundenpreisen fast gänzlich. Dabei sind diese zentral für die Entwicklung eines effektiven wie effizienten Gesamtsystems wie auch der Akzeptanz bei Investoren und Verbrauchern. - Neue Systematik im Bundes-Klimaschutzgesetz einführen: Der ZVEI unterstützt die Einführung der vorgeschlagenen neuen Systematik im Bundes-Klimaschutzgesetz. Diese umfasst eine mehrjährige Betrachtung der Emissionswerte, was dynamische Entwicklungen und Wechselwirkungen zwischen den Sektoren ermöglicht, statt sie von vornherein auszuschließen. Die neue Systematik fördert die Sektorenkopplung, insbesondere durch die zunehmende Elektrifizierung des gesamten Energiesystems, wie beispielsweise durch Elektromobilität oder elektrische Wärmeerzeugung. - Anpassung des Europäischen CO2-Grenzausgleichssystems (Carbon Border Adjustment Mechanism): Das Ziel des CBAM, Carbon Leakage zu verhindern, ist grundsätzlich richtig. In der praktischen Umsetzung des CBAM wie auch bei den grundsätzlicheren Folgen für die internationale Wettbewerbsfähigkeit hier hergestellter Produkte und des Standorts selbst zeigen sich jedoch deutliche Probleme und negative Folgen. Daher setzt sich der ZVEI unter anderem für eine längere Verwendung von Standardwerten und der Reduzierung der Pflichtdatenfelder auf ein mögliches Minimum ein. Zudem sollte die Regelung bis rechtzeitig vor Abschluss der Probephase einem umfassenden Review unterzogen werden, um auch langfristig Beeinträchtigungen der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen mit Sitz in Europa zu verhindern. - Neuer Emissionshandel für Gebäude, Straßenverkehr und zusätzliche Sektoren (EU-ETS 2): Der ZVEI unterstützt die Schaffung eines neuen Emissionshandelssystems für Gebäude, Straßenverkehr und weitere zusätzliche Sektoren (EU-ETS 2). Gleichzeitig fordert er eine Gestaltung des Übergangs vom BEHG zu ETS II, die sicherstellt, dass Unternehmen im Jahr 2027 keinen Preisschock erleiden. Es ist entscheidend, dass die Sektoren, die unter das BEHG fallen und nicht vom ETS II abgedeckt sind, entweder integriert oder separat behandelt werden. Es ist entscheidend, dass dieser Übergang zur Erreichung der Klimaziele beiträgt. - Speichertechnologien und Nachfrage-Flexibilitäten in Kraftwerksstrategie einbeziehen: Aus Sicht des ZVEI ist es wichtig, dass ein künftiger Marktmechanismus tatsächlich technologieneutral ist und neben der reinen Erzeugung auch Speichertechnologien und Nachfrage-Flexibilitäten einbezieht und zur Geltung kommen lässt. Deshalb sind Doppelbelastungen bei Abgaben und Gebühren auf Strom nicht nur bei Wasserstofferzeugung und -speicherung, sondern für alle Speichermedien abzubauen. - Stärkung der Normungspolitik: Der ZVEI setzt sich für die Stärkung des etablierten Systems der (elektrotechnischen) Normung ein. Dabei befürworten wir ein Normungssystem, das sowohl industrie- und stakeholdergetrieben ist als auch die Interessen der Politik angemessen berücksichtigt. Dies umfasst den New Legislative Framework und die Verwendung harmonisierter europäischer Normen (hEN) als technische Spezifikationen für gesetzliche Anforderungen. Zudem befürworten wir eine Verbesserung des Prozesses zur Erstellung von hEN und eine internationale Normung mit dem Ziel "One test, one standard, accepted everywhere". Wir plädieren für die Einführung einer steuerlichen Normungsförderung, um die Attraktivität für Unternehmen zu erhöhen, sich in der Normung zu engagieren. - Einführung einer steuerlichen Normungsförderung: Der ZVEI setzt sich für die Einführung einer steuerlichen Normungsförderung für Unternehmen ein, die sich aktiv in der Normung engagieren, z. B. durch die Erweiterung der steuerlichen Forschungszulage auf den Bereich der Normung. - Innovationsfreundliche Umsetzung des Data Act: Am 12. Januar 2024 ist der EU Data Act in Kraft getreten, der erstmals harmonisierte Vorgaben für den Zugang zu nutzergenerierten Daten und deren Verwendung durch den Nutzer und Dritte schafft. Mit der Benennung der s.g. beauftragten Behörden („competent authorities“) und dem Data Coordinator (Art. 37) sowie der Festlegung des Sanktionsrahmens (Art. 40) wird den EU-Mitgliedstaaten die Schaffung wesentlicher Institutionen und Instrumente zur Durchsetzung der Vorgaben aus dem Data Act überlassen. Der ZVEI fordert, dass zuständige Behörden frühzeitig benannt und mit ausreichender Expertise und Ressourcen ausgestattet werden und es für die Unternehmen eine zentrale Kontaktstelle gibt. Zudem sollte ein Sanktionsrahmen geschaffen werden, der nicht innovationshemmend wirkt. - Freiwilligkeit bei der Teilung von (Forschungs-)Daten aus der Industrie: Das Eckpunktepapier "Forschungsdaten" des BMBF skizziert, wie mit einem Gesetz zur Nutzung von Daten für Forschungszwecke das ungenutzte Potenzial von Daten für Innovationen, Wertschöpfung sowie wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fortschritt erschlossen werden soll. Der ZVEI setzt sich für Freiwilligkeit bei der Teilung von Daten aus der Industrie ein. Weiterhin bedarf es sinnvoller Begriffsbestimmungen, rechtssicherer Definitionen und eine Gewähr zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen auch in Metadatenkatalogen. - Gemeinsame Europäische Datenräume (Common European Data Spaces) umsetzen: Um die Potenziale der Datenwirtschaft auf nationaler und europäischer Ebene zu erschließen, müssen Datenräume geschaffen werden, die die Nutzung und das Teilen von Daten innerhalb und über Grenzen hinweg erleichtern. Der ZVEI setzt sich dafür ein, dass der Datenzugang und die gemeinsame Nutzung von Daten innerhalb einer europäischen Dateninfrastruktur nach den Grundsätzen der Vertragsfreiheit der Unternehmen geregelt werden. Zudem sollte eine europäische Cloud-Infrastruktur im Rahmen der European Data Spaces den sektorspezifischen Anforderungen an den Zugang und die Verarbeitung von Daten gerecht werden. Wir plädieren für die Schaffung von EU-weit einheitlichen Produktanforderungen für Cybersicherheit sowie einen ganzheitlichen Ansatz für die Sicherheit von Daten in der Infrastruktur. - Aufbau eines Ökosystems sicherer digitaler Identitäten: Der ZVEI empfiehlt beim Aufbau eines sicheren Ökosystems digitaler Identitäten, auf mehrere wesentliche Aspekte zu achten. Dazu gehört die Schaffung einer breiten Marktakzeptanz durch privatwirtschaftliche Anwendungen. Ebenso wichtig ist die Berücksichtigung der Verknüpfung von digitalen Identitäten, die an natürliche und juristische Personen geknüpft sind, mit digitalen Identitäten von Objekten, wie sie im Konzept des digitalen Zwillings zum Ausdruck kommt. - Verlässliche Rahmenbedingungen für Datenteilungsmodelle in der Elektro- und Digitalindustrie: Aus unserer Sicht ist entscheidend, einen rechtssicheren und verlässlichen politischen Rahmen zu schaffen, der das Datenteilen in der Elektro- und Digitalindustrie fördert. Der ZVEI hat eine Bestandsaufnahme der bestehenden Modelle für das Teilen von Daten vorgenommen. Neben neutralen "Datentreuhändern" sollten zukünftig auch weitere erfolgreiche Datenteilungsmodelle unterstützt werden, um die Entwicklung einer effektiven Datenwirtschaft zu fördern. - Umsetzung des Cyber Resilience Act (CRA) mit einem horizontalen Ansatz: Der ZVEI unterstützt die Ziele der Cybersicherheit und den horizontalen Ansatz des Cyber Resilience Act (CRA). Wir fordern, dass der CRA als Referenzpunkt für zentrale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte dienen soll. Ein realistischer Übergangszeitraum und klare Definitionen sind erforderlich, um unnötige Belastungen für die Industrie zu vermeiden und die Umsetzung zu erleichtern. Zudem sollte die Anpassung der Meldepflichten an die NIS-2-Richtlinie erfolgen und auf wesentliche Vorfälle beschränkt bleiben. - Technologieoffenheit im Gigabit Infrastructure Act (GIA) sicherstellen: Der Gigabit Infrastructure Act (GIA) gilt als Verordnung in Deutschland direkt und enthält Maßnahmen zur Verringerung der Kosten des Breitbandausbaus sowie dessen Beschleunigung. Der ZVEI plädiert für die Einhaltung des Grundsatzes der Technologieneutralität, da beispielsweise Hybrid-Fiber-Coax-Netze keine Berücksichtigung finden und die Datenverkabelung im Gebäude sowie deren technologische Bedeutung außer Acht gelassen werden. - Ausgestaltung des NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (NIS2UmsuCG): Angesichts der wachsenden Bedrohung durch Cyberangriffe bietet das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) eine Gelegenheit, die Cyberresilienz von Staat und Wirtschaft zu stärken. Dabei ist es jedoch entscheidend, dass die Vorgaben des Gesetzes effektiv und mit minimalem bürokratischem Aufwand umgesetzt werden. - Innovationsfreundliche Umsetzung des AI Acts: Wir setzen uns für eine innovationsfreundliche Umsetzung des AI Acts in Deutschland ein, die den Einsatz von KI durch Unternehmen ermöglicht und fördert. Als ZVEI sprechen wir uns für unbürokratische, deutschlandweit einheitliche und möglichst europäisch harmonisierte Regelungsverfahren aus sowie für rechtssichere Definitionen und klare behördliche Zuständigkeiten. Ferner setzen wir uns für einen einfachen und gleichberechtigten Zugang zu den auf nationaler Ebene zu etablierenden Sandboxing-Verfahren (Reallabore) ein und unterstützen die Arbeit in Standardisierungs- und Normungsgremien. - Abbau technischer Handelshemmnisse im Rahmen des Transatlantic Trade Council (TTC): Der ZVEI setzt sich für den Abbau technischer Handelshemmnisse zwischen den USA und der EU durch die Harmonisierung der technischen Normen und Produktanforderungen auf Grundlage internationaler Normen ein. Wir plädieren für die gegenseitige Anerkennung von Zulassungsverfahren beiderseits des Atlantiks, mit dem Ziel "One standard, one test, accepted everywhere" sowie ein Mutual Recognition Agreement, das die Anerkennung von Konformitätsbewertungen durch US-Prüfstellen für den europäischen Markt nach europäischen Marktzugangsbedingungen und umgekehrt vorsieht. Zudem setzen wir uns für einen reziproken Marktzugang durch die gegenseitige Anerkennung von Zertifikaten ein, die im Rahmen des MRA von anerkannten Prüfstellen ausgestellt werden - Einführung von Digitalen Produktpässen (ESPR / Spielzeug-VO): Der ZVEI setzt sich bei der Einführung von Digitalen Produktpässen, die Digitalisierung und Nachhaltigkeit fördern, unter anderem für Technologieneutralität und Interoperabilität über den NLF-Ansatz ein. Wir befürworten einen dezentralen Ansatz unter Berücksichtigung von Sektorspezifika und die Datenbereitstellung auf "Need to know"-Basis. Zudem plädieren wir für die Vermeidung von Doppelungen bei Informationspflichten und die Übernahme bestehender Anforderungen und Informationen aus der bisherigen Konformitätserklärung. Wichtige Aspekte sind auch die digitale Bereitstellung von Sicherheitsinformationen und Gebrauchsanleitungen sowie der Schutz von IP und Geschäftsgeheimnissen. Darüber hinaus unterstützen wir den Ansatz des Digitalen Produktpasses 4.0 (DPP4.0). - Angemessene Übergangsfristen bei neuen Regulierungen und Rechtsakten im EU-Binnenmarkt sicherstellen: Angemessene Übergangsfristen bei neuen Regulierungen sicherzustellen, ist essenziell für einen funktionsfähigen EU-Binnenmarkt. Wir setzen uns dafür ein, dass die Übergangsfristen auch bei Verzögerungen im Prozess zur Anwendung eines Rechtsaktes angemessen sind und nicht auf dem Rücken der Hersteller ausgetragen werden. Bei neuen Regulierungen, die für alle Akteure neue Anforderungen bedeuten, müssen längere Fristen angesetzt werden. Die bewährte interne Fertigungskontrolle durch den Hersteller wie beim Modul A der Konformitätsbewertung sollte beibehalten werden. Zudem muss der Normungsprozess verbessert werden, um Normen zeitnah im EU-Amtsblatt zu veröffentlichen. Plausibilitätsprüfungen im Gesetzgebungsprozess sind nötig, um die Umsetzbarkeit der Übergangsfristen realistisch zu bewerten. - Umsetzung des Net-Zero Industry Act (NZIA): Die EU setzt mit dem Net-Zero Industry Act (NZIA) den Rahmen für die Förderung grüner Technologien und gibt Zielmarken für die europäische Produktion solcher Anlagen aus. Er zielt darauf ab, die regulatorischen Rahmenbedingungen für ausgewählte EU-Industrien zu verbessern und soll Verfahren beschleunigen, den Zugang zu finanzieller Unterstützung erleichtern und den Marktzugang fördern, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Industrien in Europa zu sichern. Der ZVEI unterstützt die Förderung europäischer Schlüssel- und Transformationstechnologien und fordert einen deutlichen Abbau bürokratischer Hürden. - Umsetzung des European Critical Raw Material Act (ECRMA): Der ZVEI unterstützt die zentrale Rolle der kritischen Rohstoffe im Green Deal Industrial Plan der EU. Ziel ist die Minimierung geopolitischer Risiken und einseitiger Abhängigkeiten durch den geplanten ECRMA. Die Initiative wird positiv bewertet, doch die schnelle Umsetzung ist entscheidend. Die Elektro- und Digitalindustrie fokussiert auf vorhandene Potenziale, Infrastruktur-Aufbau, Versorgungsrisiko-Monitoring und EU-Rohstoffdiplomatie. Es gilt, Dopplungen mit bestehenden Regulierungen zu vermeiden und die gesamte Wertschöpfungskette vom Abbau bis zum Recycling durch EU-weite Projekte zu stärken, um die Industrie widerstandsfähiger zu machen. - Nachhaltige Verpackungspolitik mit differenzierten Ansätzen und EU-weiter Kennzeichnung: Die Überarbeitung der EU-Verordnung für Verpackungen und Verpackungsabfälle bringt neue Anforderungen für Hersteller verpackter Produkte und Komponenten mit sich. Nachhaltigkeit ist ein großes Anliegen unserer Branche. Studien im Zusammenhang mit den geplanten Mehrwegverpackungsquoten zeigen jedoch, dass Mehrweg-Transportverpackungen nicht universell ökologisch vorteilhaft sind. Der ZVEI schlägt daher differenzierte Quoten vor, die auf die spezifischen Eigenschaften der Produktgruppen abgestimmt sind, um die ökologisch sinnvollste Verpackungsoption zu wählen. Wir plädieren zudem für eine einheitliche, EU-weite Kennzeichnung von Verpackungen, um bürokratische Hürden zu vermeiden und den Binnenmarkt zu stärken. - Green Claims: Umweltaussagen belegen, harmonisierte Umsetzung sicherstellen: Der ZVEI unterstützt die Notwendigkeit, Umweltaussagen künftig zu belegen und für Verbraucher transparent zugänglich zu machen. EU-weit vergleichbare und verlässliche Informationen sind entscheidend für umweltbewusste Entscheidungen und verhindern "Greenwashing". Eine präzise Ausgestaltung der Richtlinie und harmonisierte Umsetzung in den Mitgliedstaaten sind dafür essenziell. Dazu gehören eindeutige Definitionen, die Zulassung verschiedener Prüfmethoden und längere Übergangszeiten mit klaren Anwendungsregeln. Zudem müssen spezifische wissenschaftliche fundierte Umweltaussagen möglich sein. - Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG): Der ZVEI unterstützt die Wärmewende und das Ziel, den Gebäudebestand bis 2045 klimaneutral zu gestalten, durch den Einsatz effizienter Technologien sowie die Elektrifizierung und Digitalisierung. So kann der Energiebedarf für den Gebäudebetrieb um bis zu 65 Prozent reduziert und durch erneuerbare Energien abgedeckt werden. Wichtig sind stabile Rahmenbedingungen, bezahlbare Strompreise, Akzeptanz neuer Technologien, Modernisierung der elektrischen Infrastruktur und ausreichend Fachkräfte. Eine Novellierung des GEG sollte die Anforderungen zu gebäudetechnischen Systemen aus der EPBD umsetzen, THG-Emissionen in der Anforderungssystematik berücksichtigen und begleitende Maßnahmen für die Zukunftsfähigkeit von Gebäuden fordern (bspw. elektrische Infrastruktur im Gebäude). - Umsetzung der Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (EPBD): Der ZVEI unterstützt das Ziel der EU-Kommission, den Gebäudebestand bis 2050 zu dekarbonisieren und begrüßt die Maßnahmen der EU-Renovierungswelle zur Erhöhung der Renovierungsraten und -tiefe. Mit Blick auf die EPBD-Neufassung 2024 setzen wir uns für eine zügige und umfassende Umsetzung der Richtlinie in Deutschland ein. Besonderes Augenmerk legen wir dabei auf den Ausbau erneuerbarer Energien und Ladeinfrastruktur, die flächendeckende Implementierung von Energiemanagementsystemen und steuerbaren Verbrauchseinheiten sowie die Nutzung effizienter Technologien. Angesichts des Ziels der Bundesregierung, bis 2045 Klimaneutralität zu erreichen, halten wir eine ambitionierte nationale Umsetzung der EPBD für angemessen. - Einführung eines Smart Readiness Indicator (SRI): Der Smart Readiness Indicator hat aus Sicht des ZVEI das Potenzial, die Datengrundlage zur technischen Ausstattung des Gebäudebestands in Deutschland zu verbessern und für mehr Transparenz im Immobilienmarkt zu sorgen. Die Einführung sollte dabei aufwandsarm für Betreiber und Besitzer sein und die Automatisierungsgrade gemäß DIN V 18599-11:2018-09 berücksichtigen. - Fördermaßnahmen der Bundesregierung zur Dekarbonisierung des Gebäudesektors anpassen: Der ZVEI unterstützt die Fördermaßnahmen der Bundesregierung zur Dekarbonisierung des Gebäudesektors und zur Steigerung der Renovierungsrate und -tiefe. Zur effektiveren Nutzung der Fördermittel schlagen wir vor, die Sanierung von Gebäuden mit besonders hohem Einsparpotenzial zu bezuschussen. Zusätzlich sollten Mehrkostenförderungen für das Übererfüllen von Anforderungen im Neubau eingeführt und die Erarbeitung eines Beleuchtungskonzepts in die Förderrichtlinien aufgenommen werden. Unbeheizte Gebäude sollten ebenfalls berücksichtigt werden, und die Lüftung sollte technologieneutral gefördert werden. Schließlich schlagen wir vor, die Förderhöhe an die Renovierungstiefe und -geschwindigkeit anzupassen. - Umsetzung der EU-Bauproduktenverordnung: Der ZVEI fordert einen differenzierten Anwendungsbereich der neuen CPR: Elektrotechnische Produkte, die unter der bisherigen CPR reguliert sind, müssen weiterhin im Anwendungsbereich bleiben. Elektrotechnische Produkte, die unter anderen EU-Rechtsakten geregelt sind, müssen aus dem Anwendungsbereich der CPR herausgenommen werden. Mit der EU-Bauproduktenverordnung (engl. CPR = Construction Products Regulation) sollen europaweit einheitliche Prüfstandards für Bauprodukte etabliert werden und ein einheitlicher europäischer Markt gefördert werden. Ziel ist die umfassende Einbeziehung aller im Gebäude verbauten Produkte und die Definition von „wesentlichen Anforderungen“ bzw. Prüfverfahren in Bezug auf „wesentliche Merkmale“ an diese. - Änderung des dritten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG): Der ZVEI fordert Änderungen am Referentenentwurf für das dritte Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG). Insbesondere fordern wir, die Kantenlänge von 25 cm bei der 0:1-Rückgabe von Elektro-Altgeräten im Handel beizubehalten und die Möglichkeit zu schaffen, Recycling-Informationen ausschließlich digital zu übermitteln, anstatt diese parallel auch in Papierform bereitzustellen. - Ausgestaltung der Kreislaufwirtschaftsstrategie: Die Bundesregierung plant für 2024 die Verabschiedung einer nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie, was der ZVEI ausdrücklich begrüßt. Wir setzen uns dafür ein, zusätzliche Regulierung zu vermeiden und stattdessen die Verknüpfung der bestehenden bzw. in Planung befindlichen Gesetzgebung zu fördern. Zudem sollen die Chancen der Digitalisierung aufgezeigt und nationale Anforderungen an die Produktgestaltung vermieden werden. - Wärmewende voranbringen, Wärmepumpen-Hochlauf beschleunigen: Wir engagieren uns für verbesserte Rahmenbedingungen, um den Einsatz von Wärmepumpen erfolgreich zu fördern. Dazu gehören bezahlbare Strompreise für Privathaushalte, um den Umstieg auf effiziente Technologien attraktiver zu gestalten. Es ist ebenso wichtig, den Ausbau von Wärmepumpen voranzutreiben und ein deutliches öffentliches Signal für die Wärmewende zu setzen. Zur Sicherstellung der BEG-Förderung plädieren wir für ein stabiles Budget, die Weiterentwicklung des BEG-Förderportals sowie die Einführung eines wöchentlichen Reportings der Förderanträge zur Unterstützung einer gezielten Planung. - Einsatz für einen verantwortungsvollen und risikobasierten Umgang mit PFAS: Ohne per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) sind die Schlüsseltechnologien für die Transformation zur Klimaneutralität wie Windräder, Energiespeicher, Elektroautos und Halbleiter nicht herstellbar. Daher ist es entscheidend, Chemikalien risikobasiert zu regulieren. Der aktuelle pauschale Regulierungsansatz bei PFAS, wie im REACH Beschränkungsdossier von 2023 dargelegt, führt jedoch zu Planungsunsicherheit und der Verlagerung von Fertigungsprozessen in andere Teile der Welt. Das aktuelle Dossier erfordert eine umfassende Überarbeitung. Hierzu sollte es zurückgezogen und schrittweise neu eingereicht werden, wobei die Priorität auf den Risiken, Emissionen und der Exposition der Stoffe sowie ihren Anwendungen liegt. - Umsetzung von Ökodesign / ESPR: Der ZVEI begrüßt grundsätzlich die im April verabschiedete erweiterte EU Ökodesign-Verordnung, betont jedoch die Notwendigkeit weiterer Verbesserungen. Unsere vorrangigen Ziele sind, vollständige EU-Harmonisierung sicherzustellen, Maßnahmen produktspezifisch umzusetzen, die Konformitätsbewertung auf Basis von Herstellerselbsterklärungen sicherzustellen, Vorrang für harmonisierte Normen zu sichern und klare Rahmenbedingungen für den Digitalen Produktpass zu schaffen. - Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) praxisnah umsetzen: Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) stellt Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen. Unsere Mitglieder sind bereits heute mit zahlreichen gesetzlichen Berichtspflichten konfrontiert. Daher plädieren wir dafür, die Richtlinie praxisnah umzusetzen und keine zusätzlichen Anforderungen oder Standards über die definierten CSRD-Vorgaben hinaus einzuführen. Die Umsetzung der CSRD in deutsches Recht sollte das Ziel einer 1:1-Umsetzung verfolgen. Zudem sollten eine Öffnung des Marktes für Prüfungsdienstleistungen ermöglicht und doppelte Berichtspflichten vermeiden werden. - Aussetzung des nationalen LkSG vor dem Hintergrund der ausstehenden europäischen Regulierung: Mit der Verabschiedung der europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) sollte das LkSG bis zum Beginn der Anwendungsfristen der CSDDD ausgesetzt werden. Nur so können gleiche Wettbewerbsbedingungen für deutsche Unternehmen im Binnenmarkt sicherstellt werden. Eine nationale Gesetzgebung in Deutschland, die in anderen EU-Mitgliedstaaten fehlt, benachteiligt die deutsche Wirtschaft. Der ZVEI plädiert für eine 1:1 Umsetzung der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) in deutsches Recht ohne weitere Verschärfungen. In der praktischen Umsetzung sollten Unternehmen, insbesondere KMUs, durch gezielte Umsetzungshilfen unterstützt werden. Das ist vor allem für den immer stärker belasteten Mittelstand sehr wichtig. - "Recht auf Reparatur" sinnvoll ausgestalten: Das europäische Gesetz zum sogenannten "Recht auf Reparatur" soll zu einem verantwortungsbewussteren Umgang mit Ressourcen und damit zur Nachhaltigkeit in Europa beitragen. Der ZVEI unterstützt das Ansinnen der Politik, die Reparaturquoten zu steigern. Reparieren sollte im Defektfall Vorrang vor dem Ersatz von Produkten haben und auch über die Garantieperiode hinaus gestärkt werden. Oft ist unter Abwägung von Herstellung, Transport, Nutzung und Entsorgung eine Reparatur ökologisch sinnvoll. Dabei darf die wirtschaftliche Perspektive jedoch nicht vergessen werden. Reparaturfreundliche Geräte, die häufig kaputt gehen oder viel Energie verbrauchen, sind nicht nachhaltig. Produktbezogene Regulierungen sollten europaweit harmonisiert werden. - Umsetzung der RoHS-Richtlinie: Die machbare Gestaltung der RoHS-Richtlinie, insbesondere hinsichtlich der Formulierung und Verlängerung von Ausnahmen, neuen Stoffverboten und Änderungen des Rechtstextes sowie deren Umsetzung in deutsches Recht, ist wichtig. Es gilt, eine Aufsplittung oder detaillierte Spezifizierung von Ausnahmen zu vermeiden, da dies zu Rechtsunsicherheit und Schwierigkeiten in der Lieferkettenkommunikation und Konformitätsbewertung führen kann, ohne zusätzlichen Nutzen für Umwelt und menschliche Gesundheit. Die Übertragung von Aufgaben an die ECHA betrachtet der ZVEI neutral. Es ist jedoch entscheidend, dass ausreichende Expertise und Ressourcen bei der ECHA gewährleistet sind sowie ein Mechanismus zur regelmäßigen Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Maßnahmen implementiert wird. - Strafzölle auf Spezial-Aluminiumfolien führen zu Wettbewerbsnachteilen: Der ZVEI kritisiert die EU-Strafzölle auf importierte Aluminium-Rohfolien aus China seit dem 12. Juli 2022, da diese zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen für Hersteller von Aluminium-Elektrolyt-Kondensatoren (Alu-Elkos) und Vormaterialien in Europa führen. Die für die Herstellung von Alu-Elkos benötigten hochreinen, dünn gewalzten Aluminiumfolien werden fast ausschließlich aus China importiert, weshalb kein Dumping vorliegen kann. Die Strafzölle verstärken die Abhängigkeit der europäischen Kunden der Alu-Elko-Hersteller von China. Alu-Elkos spielen durch ihre Verwendung in Transformationstechnologien eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung der Energiewende, der Erreichung der Klimaziele und der Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern wie Gas. - Einführung eines smarten Blindleistungsmanagements zur Steigerung der Effizienz in Übertragungs- und Verteilnetzen: Die Energiewende erfordert einen grundlegenden Um- und Ausbau des Stromnetzes in Deutschland und Europa. Eine hohe Versorgungs- und Systemsicherheit sowie eine normgerechte Spannungsqualität sind dabei unerlässlich, auch im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie. Wir setzen uns dafür ein, die Bereitstellung und Nutzung von Blindleistung (Q) zu optimieren, da dies helfen kann, notwendige Investitionskosten zu senken, die Netzanschluss- und Übertragungskapazität zu erhöhen, die Spannungshaltung im Netz zu stabilisieren und elektrische Verluste zu reduzieren bzw. die Energieeffizienz zu steigern. - Weiterentwicklung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Aus unserer Sicht sind die Schaffung eines ermöglichenden Datenschutzes in der Europäischen Union, der Abbau bürokratischer Hürden und die perspektivische Überwindung des datenschutzrechtlichen Verbotsprinzips sind essenziell. Darüber hinaus ist die Schaffung einer einheitlichen Auslegung, Anwendung und Durchsetzung der DSGVO notwendig, um Rechtssicherheit und einen einheitlichen Binnenmarkt zu erreichen und damit Wettbewerbsnachteile für einzelne Unternehmen zu vermeiden. - Einführung eines europäischen Lizenzierungsrahmens für standardessentielle Patente: Die Europäische Kommission hat am 27. April 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung über standardessenzielle Patente (SEP) veröffentlicht. Der ZVEI ist der Meinung, dass insbesondere die Schaffung von Transparenz SEP-Inhaber und SEP-Implementierer dabei unterstützen kann, in bilateralen Verhandlungen oder über die Einrichtung von Patentpools schneller zu FRAND-konformen Lizenzverträgen zu gelangen und dadurch die Transaktionskosten sowohl für SEP-Inhaber als auch für SEP-Implementierer zu reduzieren. - Haftung für künstliche Intelligenz: Die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere das Produktsicherheits- und Haftungsrecht, erfassen auch die Risiken des Einsatzes von KI-Anwendungen in technischen Produkten und Systemen. Die Sicherheitsvorschriften und Haftungsregeln sind flächendeckend und angemessen. Für Nutzer und Betroffene ergeben sich auch bei Produkten mit KI-Komponenten keine relevanten Haftungslücken. Wir empfehlen, die Technologieneutralität des Rechts zu erhalten, die präventive Funktion des Produktsicherheitsrechts zu nutzen und keine Verschärfung des Haftungsrechts vorzunehmen. Stattdessen sollte auf die Selbstregulierung der Anbieter und Nutzer von KI gesetzt werden, um Innovationen nicht zu gefährden. - Umsetzung der EU-Verbandsklagerichtlinie: Der ZVEI plädiert für die Verhinderung missbräuchlicher Auswüchse eines Sammelklagesystems nach US-amerikanischem Vorbild und den Schutz elementarer kontinentaleuropäischer Rechtsprinzipien. - Nutzung von Gleichstrom-Technologien fördern: Die Nutzung von Gleichstrom sollte als effektive Lösung zur Steigerung der Energieeffizienz künftig stärker in den Fokus rücken. Um das enorme Potenzial zu nutzen, müssen das Wissen um die Technologie und ihre Vorteile breitestmöglich geteilt werden. Der ZVEI hat dafür zusammen mit bereits mehr als 50 Unternehmen und Instituten die internationale Arbeitsgemeinschaft Open Direct Current Alliance (ODCA) gegründet. Für eine stärkere Skalierung braucht es jedoch die Sichtbarkeit durch politische Aktionen wie beispielsweise den Aufruf zur Nutzung von Gleichstrom in passenden Förderprogrammen. - Änderung des Entwurfs des deutschen Batteriegesetzes zur Umsetzung der Batterieverordnung: Der Entwurf des Batterierecht-Durchführungsgesetzes (BattDG) wird vom ZVEI in vielen Punkten unterstützt. Er schafft Klarheit bei der Rücknahme und dem Management von Altbatterien und beseitigt somit Unklarheiten aus dem früheren BattG. Der ZVEI verfolgt einen nachhaltigen Umgang mit Batterien entlang der gesamten Wertschöpfungskette, von der Produktion bis zur Entsorgung. - Planungssicherheit beim Erdkabelvorrang beim Ausbau von HGÜ-Leitungen: Seit 2015 besteht im ENLAG ein Vorrang für Erdverkabelung bei HGÜ-Trassen. In der aktuellen Diskussion wird dieser Vorrang aufgrund eines potenziell hohen Kosteneinsparpotenzials in Frage gestellt. Der ZVEI setzt sich in der Debatte für die Planungssicherheit beim Erdkabelvorrang ein, insbesondere im Hinblick auf die Planbarkeit für die Industrie. Die Komponentenhersteller und die gesamte Lieferkette haben sich auf diese technologische Ausrichtung eingestellt und in die notwendigen Kapazitäten investiert. - Medizintechnik im Medizinforschungsgesetz berücksichtigen: Das Medizinforschungsgesetz muss auch für klinische Studien zu Medizinprodukten Vereinfachungen bringen, um die Forschungsbedingungen in der Medizintechnik am Standort Deutschland zu verbessern. - KHVVG: Beitrag technischer Innovation für moderne Krankenhausstruktur berücksichtigen: Der ZVEI unterstützt die Modernisierung der Krankenhausstrukturen in Deutschland. Innovative Technik kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten. Deshalb sollte im Verfahren der Weiterentwicklung der Leistungsgruppen die Mitwirkung und ein Vorschlagsrecht der Industrie gesetzlich verankert werden. - Fachwissen der Industrie bei der Digitalisierung im Gesundheitsbereich nutzen: Unsere Industrie kann mit Fachwissen einen wichtigen Beitrag zur Arbeit der Gesundheits-Digitalagentur leisten und die praktische Umsetzung der Festlegungen der Gesundheits-Digitalagentur beschleunigen. Im Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) soll deshalb die aktive Beteiligung der Industrie an den Festlegungen der Gesundheits-Digitalagentur verankert werden. - Harmonisierung der Exportkontrollen von Medizintechnik bei EU-Russland-Sanktionen: Die Genehmigungsverfahren durch die EU-Sanktionsregeln sollten mit den Prozessen in den USA und anderen westlichen Ländern stärker harmonisiert werden. - Änderungen am Außenwirtschaftsgesetz bzw. der Außenwirtschaftsverordnung: Wir setzen uns dafür ein, dass bei der Neulistung von Dual Use-Gütern Off-the-Shelf-Produkte nicht erfasst werden und dass ein Level-Playing-Field auf EU-Ebene eingehalten wird. - EU-Harmonisierung des Strafrechts bei Sanktionsverstößen: Der ZVEI befürwortet die Anpassung des Außenwirtschaftsgesetzes an eine EU-Richtlinie zur Harmonisierung der Straftatbestände bei Sanktionsverstößen. - Stromnachfrage flexibilisieren, wirtschaftliche Anreize durch eine zukunftsorientierte Netzentgeltsystematik: Der ZVEI setzt sich für eine Überarbeitung von § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) ein, die Netz- und Systemdienliches Verhalten stärker in den Fokus rückt, ohne dabei die Industrie schlechter zu stellen. - Sicherstellung einer flächendeckenden, sicheren sowie leistungsfähigen E-Ladeinfrastruktur: Der ZVEI unterstützt eine flächendeckende anwenderfreundliche, sichere, und leistungsfähige Ladeinfrastruktur, die entscheidend für das zuverlässige Laden von Elektrofahrzeugen ist und damit die Voraussetzung für mehr Akzeptanz der Elektromobilität darstellt. - Abbau von Hemmnissen beim Hochlauf der Ladesäuleninfrastruktur: Eine flächendeckende, diskriminierungsfrei zugängliche Ladeinfrastruktur ist entscheidend für den Erfolg der Elektromobilität. Das deutsche Mess- und Eichrecht wird von uns als zentral für den Verbraucherschutz bei der Stromlieferung angesehen. Es fördert das Vertrauen der Endkunden in die sichere und zuverlässige Abrechnung von Ladetransaktionen durch korrekte Messwerte. Transparenz und Vertrauen in die ordnungsgemäße Messung sind essentiell für die Akzeptanz der Elektromobilität. Eine praxisnahe Handhabung eichrechtlicher Anforderungen im Betrieb von Ladeinfrastruktur ist notwendig, um Aufwände zu minimieren und Ressourcen effizient auf den Ausbau der Infrastruktur zu konzentrieren. - Einführung eines Mobilitätsdatengesetz: Der ZVEI unterstützt den Gesetzesentwurf zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten sowie zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes in vielen Punkten, insbesondere die Schaffung eines einheitlichen Rahmens für Datenbereitstellungspflichten und den Zugang zu Mobilitätsdaten. Wir befürworten, dass automobile Fahrzeugdaten nicht im Regelungsbereich enthalten sind und plädieren für eine europäische Regulierung dieses Bereichs. Daten sollten kein Eigentum begründen, sondern lediglich ein temporäres Nutzungsinteresse darstellen. - Aufbau eines europäischen Halbleiterökosystems im Rahmen des European Chips Act: Der ZVEI unterstützt die Realisierung und die Implementierung des EU Chips Act, um die technologische Souveränität sowie die Resilienz der Wertschöpfungsketten im Elektronikbereich in Deutschland und Europa zu sichern und zu verbessern. Halbleiter sind Schlüsseltechnologien für die digitale und grüne Transformation von Gesellschaft und Wirtschaft. Wir setzen uns daher für die die öffentliche Förderung von Ansiedlungen von Halbleiterproduktion und -forschung in der EU ein. - Problematik der CE-Kennzeichnung von Batterien gemäß neuer EU-Batterie-Verordnung und Vorschlag zur Vorab-Kennzeichnung: Der ZVEI sieht die CE-Kennzeichnung von Batterien gemäß der neuen Batterie-Verordnung (EU) 2023/1542, die ab dem 18. August 2024 gilt, als problematisch an, da Batterien erst ab diesem Datum eine CE-Kennzeichnung haben dürfen, diese aber dauerhaft auf dem Produkt angebracht sein muss. Wir schlagen vor, bereits vor dem 18. August 2024 Konformitätserklärungen mit dem Hinweis "gültig ab 18. August 2024" auszustellen und die CE-Kennzeichnung anzubringen, sofern die Anforderungen erfüllt sind. Zudem regen wir an, eine ähnliche Vorgehensweise wie unter der RoHS II Richtlinie zu übernehmen, wo Produkte vor dem offiziellen Inkrafttreten CE-gekennzeichnet werden konnten, wenn sie die Anforderungen bereits erfüllten. - Digitale Betriebsanleitungen in der ATEX-Richtlinie ermöglichen: Die ATEX-Richtlinie 2014/34/EU gibt bisher keine genaue Form vor, wie Bedienungsanleitungen und Sicherheitsinformationen bereitgestellt werden müssen. Der aktuelle ATEX-Leitfaden sieht vor, dass diese in Papierform beigefügt werden müssen. Angesichts der aktuellen Entwicklungen unter der neuen Maschinen-Verordnung (EU) 2023/1230 und des angepassten Leitfadens zur bestehenden Maschinenrichtlinie 2006/42/EU sollte auch die ATEX-Richtlinie die Möglichkeit digitaler Betriebsanleitungen zulassen. Diese Produkte richten sich üblicherweise an professionelle Anwender und schließen eine Nutzung im häuslichen und nicht-kommerziellen Bereich aus. - Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeicher: Der ZVEI fordert eine Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern zur Beschleunigung der Wärmewende im Gebäudebereich, um die Klimaschutzziele der Bunderegierung und der Europäischen Union zu erreichen. Dazu sind geänderte Übergangsfristen und rechtliche Anpassungen notwendig. - Marktüberwachung im Onlinehandel stärken: Durch den Online-Handel entstehen Situationen, in denen kein Wirtschaftsakteur für EU-Behörden greifbar ist. Marktüberwachungs- und Zollbehörden müssen ihre Rolle als notwendiges Korrektiv erfüllen, um Verbraucherschutz und gleiche Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen. Deutsche und europäische Behörden müssen geltende Regelungen stärker durchsetzen. Der ZVEI fordert die Sicherstellung des Verbraucherschutzes mit mehr Kontrollen, gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Hersteller sowie eine stärkere Einbindung des Zoll in die Überwachung. Wichtig ist zudem eine stärkere finanzielle Ausstattung der zuständigen Behörden und des Zolls und die Senkung der Zollfreigrenzen. Es sollte keine Überregulierung durch immer höhere Anforderungen erfolgen, sondern Vollzug der vorhandenen Maßnahmen. - Gebäudetyp-E sinnvoll ermöglichen: Ein Gebäudetyp-E kann positive Effekte im Bausektor auslösen. Dafür ist es jedoch entscheidend, eine Balance zwischen der Einhaltung bestehender Gesetze und Normen, insbesondere der Sicherheitsanforderungen, sowie einer schnelleren Planung und Umsetzung zu finden. Eine gute Kommunikation mit dem Markt und den relevanten beteiligten Gruppen ist dabei ebenfalls von großer Bedeutung. Eine klare Unterscheidung zwischen sicherheitsrelevanten technischen Normen und nicht sicherheitsrelevanten Komfortstandards ist im Bereich der genannten elektrotechnischen Normen allerdings weder möglich noch gegeben. Die bestehenden Standards sollten daher weiterhin zur Erhaltung des hohen Sicherheitsniveaus in Deutschland beitragen und als Vertragsbestandteil bei Bauvorhaben beibehalten werden. - Trinkwasserverordnung: Umsetzung der Europäischen Richtlinie und Sicherstellung der Wasserqualität: Der ZVEI unterstützt die einheitliche Umsetzung der Novelle der europäischen Trinkwasserrichtlinie (Directive 2020/2184) auf europäischer Ebene, einschließlich der Delegierten Verordnungen 2024/369, 2024/370, 2024/371 sowie der Durchführungsbeschlüsse 2024/365, 2024/367 und 2024/368. Wir befürworten Anpassungen der deutschen Trinkwasserverordnung und die gegenseitige Anerkennung von Prüfverfahren während der Übergangsphase bis zum Inkrafttreten der europäischen DWD. - Fortentwicklung der Industrienetzentgelte im Elektrizitätsbereich systemdienlich und industriefreundlich denken: Mit dem Eckpunktepapier eröffnet die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Diskussion über die energiewendetaugliche Weiterentwicklung der aktuellen Regelungen zur sog. Atypik und zur Bandlast, festgeschrieben in § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV). Der ZVEI setzt sich dafür ein, dass die Industrie einerseits dazu angereizt wird Flexibilitätspotenziale zu heben, andererseits aber alternative Entlastungsmöglichkeiten geschaffen werden für solche Unternehmen, die ihre Prozesse wenig oder gar nicht flexibilisieren können. - Prozess des Netzanschlussverfahrens beschleunigen und für verschiedene Anlagenarten möglichst einheitlich ausgestalten: Der ZVEI unterstützt die Zielsetzung, den Prozess des Netzanschlussverfahrens durch transparentere Verfahren zu beschleunigen und ihn für die verschiedenen Anlagenarten möglichst einheitlich auszugestalten. Die Beschleunigung der Verfahren durch transparente und einheitliche Kommunikation kann helfen, einen bundesweit vergleichbaren Rahmen für Netzanschlussbegehren im Verteilnetz zu schaffen und damit die Transaktionskosten für alle Prozessbeteiligte zu reduzieren. - Strommarktdesign so gestalten, dass Flexibilitätspotenziale gehoben werden: Der ZVEI setzt sich dafür ein, dass ein zukünftiges Strommarktdesign das systemdienliche Potenzial von Flexibilitätsoptionen besser nutzbar macht. In einem Energiesystem, dass vorwiegend auf Direktelektrifizierung Erneuerbarer beruht, müssen Netze, haushaltsnahe Verbrauchseinrichtungen, industrielle Prozesse und Speichertechnologien optimal aufeinander abgestimmt sein. - Ausnahme von Ex-Produkten unter der EU-Batterieverordnung: Produkte für explosionsgefährdete Bereiche (Ex-Produkte), die unter die ATEX-Richtlinie fallen, erfüllen höchste Sicherheitsanforderungen und sind ausschließlich für professionelle Nutzer vorgesehen. Die neue EU-Batterieverordnung (2023/1542), insbesondere Artikel 11, verlangt die einfache Entnehmbarkeit und Austauschbarkeit von Batterien, was im Widerspruch zu den Vorgaben der ATEX-Richtlinie steht. Der ZVEI fordert eine ausdrückliche Ausnahme (Derogation) für Ex-Produkte unter Artikel 11 Absatz 2 der Batterieverordnung, um deren besonderen sicherheitstechnischen Anforderungen gerecht zu werden. - Ausnahme von Ex-Smartphones, Tablets unter dem delegierten Rechtsakt unter der Ökodesign Richtlinie (EU)2023/1670: Ex-Smartphones und Tablets sind hochspezialisierte Geräte für explosionsgefährdete Bereiche und unterliegen sicherheitstechnischen Anforderungen der ATEX-Richtlinie, die unter anderem spezialisierte Reparaturen mit besonderen Werkzeugen vorschreiben. Die neue EU-Verordnung 2023/1670 zu Ökodesign fordert jedoch, dass Reparaturen durch Allgemeinwerkzeuge und nicht-spezialisiertes Personal möglich sein müssen – ein klarer Widerspruch zur ATEX-Richtlinie. Da Ex-Geräte nicht für den Verbrauchermarkt bestimmt sind, fordert der ZVEI deren ausdrückliche Ausnahmeregelung im Geltungsbereich der Ökodesign-Verordnung. Eine solche Ausnahme ist notwendig, um die Sicherheit in explosionsgefährdeten Bereichen zu gewährleisten und Herstellern Rechtssicherheit zu geben. - Leitlinien statt zusätzlicher Regulierung für rekonfigurierbare Radiosysteme: ZVEI-Position zu möglichen delegierten Rechtakten der Funkanlagenrichtlinie (Artikel 3.3 i und Artikel 4) der EU-Kommission. Die ZVEI-Position zu rekonfigurierbaren Funksystemen betont, dass Software-Updates in der Regel keinen Einfluss auf die grundlegenden Anforderungen der Funkanlagenrichtlinie (RED) haben, da Hardware meist fest ausgelegt ist. Der ZVEI empfiehlt statt zusätzlicher Regulierung eine nicht-legislative Maßnahme in Form von Leitlinien und warnt vor übermäßiger Bürokratie, insbesondere zum Schutz von Innovation und KMU. - Übersetzungsinkonsistenz der deutschen Fassung der Verpackungsverordnung: Anpassung der deutschen Übersetzung der Verpackungsverordnung (EU) 2025/40, um eine Übereinstimmung mit den einheitlichen Definitionen des New Legislative Framework (NLF) zu gewährleisten. Der im Englischen verwendete Begriff „Manufacturer“ sollte im Deutschen mit „Hersteller“ und „Producer“ mit „Produzierendem“ übersetzt werden. Diese Anpassung dient der Harmonisierung der rechtlichen Begriffe und der Vereinheitlichung der regulatorischen Anforderungen. Dadurch wird eine konsistente Anwendung einheitlicher Definitionen auf europäischer Ebene ermöglicht, dies schafft auch für alle beteiligten Wirtschaftsakteure eine erhebliche Erleichterung, da sie sich auf bereits vorhandene Begrifflichkeiten verlassen können. - Rahmenbedingungen für Industrial AI verbessern: Der ZVEI fordert die Rahmenbedingungen für Industrial AI in Deutschland zu verbessern, um die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Produkte, die bereits einer europäischen Produktregulierung unterliegen, sollten vom Scope des AI Acts ausgenommen werden. Zudem muss die KI-Infrastruktur gestärkt werden. - Einheitliche Standards für die Pseudonymisierung von Daten und Nutzung synthetischer, anonymisierter Daten außerhalb sicherer Verarbeitungsumgebungen: Der ZVEI fordert einheitliche Standards für die Pseudonymisierung von Daten und schlägt vor, Experten aus relevanten Institutionen in die Arbeitsgruppen einzubinden. Transparenz im Antragsverfahren soll durch öffentliche Anhörungen verbessert werden, wobei Industrie und öffentliche Stellen gleichberechtigt beteiligt werden sollten. Die Entscheidungsfristen des Forschungsdatenzentrums sollten verkürzt werden. Gleichzeitig wird auf die Bedeutung flexibler Vorgaben hingewiesen, um Geschäftsgeheimnisse besser zu schützen. Er plädiert für anpassbare Forschungsdatensätze und eine praktikable Frist für den Datenzugang. Zudem sollte die Nutzung synthetischer, anonymisierter Daten außerhalb sicherer Verarbeitungsumgebungen unter bestimmten Bedingungen ermöglicht werden. - Hightech-Agenda konsequent voranbringen: Die Hightech-Agenda ist ein klares Bekenntnis zu einer technologiegetriebenen Standortpolitik und setzt damit ein dringend notwendiges Signal, Zukunftstechnologien stärker zu fördern. Sie erkennt das hohe Wertschöpfungspotenzial von Wachstumsmärkten wie industrieller KI, Mikroelektronik oder intelligenter Energietechnik an und denkt dabei Innovationen endlich gesamtheitlich: von Forschung, über Entwicklung bis zur industriellen Skalierung. Damit die Agenda ihre volle Wirkung entfaltet, müssen folgende Punkte bedacht werden: Einführung einer steuerlichen Normungsförderung analog zur Forschungszulage, Entschlackung des regulatorischen Rahmens, effiziente Ressourcennutzung sowie einen konsequenten „Digital-Omnibus“-Ansatz für EU-weit einheitliche, innovationsfreundliche Rahmenbedingungen. - E-Commerce: Klare Regeln und ein Level Playing Field: Level-Playing-Field auf EU-Binnenmarkt wiederherstellen: E-Commerce-Plattformen aus Drittstaaten untergraben zunehmend den fairen Wettbewerb in der EU, indem Akteure, die sich an die geltenden Regeln halten, benachteiligt werden. Der ZVEI fordert konsequente Nutzung und Durchsetzung des bestehenden Rechtsrahmens, Schließen gesetzgeberischer Lücken, Verbesserung der Koordination auf EU-Ebene - Gebäudetyp E: Zukunftsfähiges Bauen braucht starke Elektroinfrastruktur: Mit dem Gebäudetyp E plant die Bundesregierung das Bauen zu vereinfachen und Kosten zu senken. Dies bietet eine Möglichkeit, den Wohnungsbau zu beschleunigen und kosteneffizient zu gestalten. Dabei dürfen jedoch wichtige Aspekte wie Qualität, Sicherheit und Zukunftsfähigkeit nicht vernachlässigt werden. Normen für Elektroanlagen bilden die Basis für eine sichere, zukunftsfähige, energieeffiziente, kostengünstige und funktionierende Elektroinstallation und sind das Rückgrat für die Energiewende und Sektorenkopplung sowie die Voraussetzung, um Emissionen zu reduzieren. Normung bildet für alle am Wohnungsbau beteiligten Fachkreise dafür die zentrale Plattform. Die elektrische Infrastruktur ist essenziell und somit bei den gesetzlichen Vorhaben zum Gebäudetyp E auszuklammern. - Netzentgelte gezielt und effizient reduzieren: Der ZVEI setzt sich dafür ein, dass ein eventuell gewährter staatlicher Zuschuss zu Netzentgelten bei möglichst vielen Verbrauchern auch spürbar wirkt. Eine Zuschuss allein den Übertragungsnetzentgelten kommt in den nachgelagerten netzebenen dagegen nur anteilig an. - Mikroelektronik-Strategie der Bundesregierung: Die Strategie soll u.a. einen strategischen Rahmen und Schwerpunkte für die Mikroelektronik-Förderung geben. Der ZVEI möchte seine technologische und marktliche Expertise in den Prozess einbringen. - Digitale Souveränität stärken: Vorschläge zur Sicherstellung der digitalen Souveränität aus Sicht der dt. und frz. Elektro- und Digitalindustrie. Umfasst u.a. Vorschläge zur Stärkung Industrieller KI, Datenräumen, Cybersicherheit und Mikroelektronik. Zudem sollte der Rechtsrahmen so angepasst werden, dass ein wettbewerbsfähiges Industrieökosystem und eine resiliente Infrastruktur geschaffen werden. Weitere Punkte sind eine strategische Handelspolitik sowie Innovationspolitik und eine Stärkung der Normung. - Novellierung des Gebäudeenerigegesetzes: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt den Rahmen für einen energieeffizienten und klimaneutralen Gebäudesektor in der Zukunft fest. Im Koalitionsvertrag sind Anpassungen an der Novelle aus der letzten Legislaturperiode sowie die Einführung von Treibhausgasemissionen als zusätzliche Kenngröße vorgesehen. Zudem führt die nationale Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) zu Novellierungsbedarf des GEG. Der ZVEI setzt sich dafür ein, dass die EPBD vollständig und fristgerecht umgesetzt wird, die Anforderungen zum Einsatz von erneuerbaren Energien in neuen Heizungen und die pauschalen Erfüllungsoptionen beibehalten werden und der Gesetzgeber Planungs- und Investitionssicherheit für alle Marktteilnehmer schafft. - Souveränität bei Glasfaserkabeln erhalten: Der ZVEI setzt sich dafür ein, die industrielle Basis für die Netzkomponenten im TK-Netz und vor allem die Glasfaserkabelproduktion in Deutschland und Europa zu erhalten und zu stärken. Für die Wettbewerbsbedingungen für die europäischen Hersteller im Vergleich zu außereuropäischen Herstellern soll wieder ein level-playing-field bestehen. Dazu können Instrumenten wie local content Anforderungen hilfreich sein. - Mikroelektronik in der Wirtschaftssicherheitsstrategie der Bundesregierung verankern: Der ZVEI setzt sich für eine europäisch koordinierte Wirtschaftssicherheitspolitik ein, die die Wettbewerbsfähigkeit der Mikroelektronikindustrie stärkt und zugleich offene Märkte erhält. Hierfür bedarf es: steuerliche Investitionsanreize und beschleunigte Förderprogramme, Ausbau europäischer Stärken, Harmonisierung von Export- und Investitionskontrollen, den Erhalt der Leiterplatten- und Elektronikfertigung in Europa sowie gezielte Handelsabkommen und Partnerschaften. Ziel ist eine resiliente, innovationsgetriebene und geopolitisch unabhängige Mikroelektronikversorgung. - Planungssicherheit für den Gebäudesektor sicherstellen: Mit den Eckpunkten zum Gebäudemodernisierungsgesetz haben die Koalitionspartner Änderungen am Gebäudeenergiegesetz angekündigt. Davon betroffen sind die Paragraphen 71 und 72 sowie die Kopplung mit der kommunalen Wärmeplanung, die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD), die Bundesförderung effiziente Gebäude sowie der Ausbau von Fern- und Nahwärmenetzen. In der Stellungnahme fordert der ZVEI Planungssicherheit für den Gebäudesektor, die Umsetzung der EPBD, einen technologieoffenen Heizungs-Katalog ("Positivliste"), Stabilität bei der Förderung, die Senkung der Stromsteuer und die Ausweitung des europäischen Emissionshandels auf den Gebäudesektor. - TKG-Änderungen 2026 investitionsfreundlich ausgestalten: Der ZVEI möchte erreichen, dass die geplanten TKG Änderungen 2026 den Glasfaser und Gigabitausbau in Deutschland tatsächlich beschleunigen und dabei kohärent zu europäischen Regelwerken wie der Gigabitinfrastrukturverordnung (GIA) und dem geplanten Digital Networks Act (DNA) bleiben. Er warnt vor übermäßigen Eingriffen in Eigentumsrechte sowie in die Inhaus Verkabelung. Besonders kritisch werden die im Entwurf vorgesehenen neuen Befugnisse der Bundesnetzagentur gesehen, per Allgemeinverfügung von anerkannten technischen Normen abzuweichen. Diese Regelung soll aus Sicht des ZVEI gestrichen werden. Zudem fordert der Verband, die Frequenznutzung für PMSE Dienste etwa drahtlose Mikrofone im UHF Band besser zu schützen und die vorgeschlagenen Änderungen zurückzunehmen. - Gebäudemodernisierungsgesetz: EPBD-Potenziale nutzen, Planungssicherheit schaffen: Der ZVEI unterstützt die Zielsetzungen im Gebäudesektor zu Bezahlbarkeit, Effizienz, Resilienz und Klimaneutralität. Ziel ist, die 1:1 Umsetzung der EPBD, praxistaugliche Anforderungen an Gebäude und Produkte sowie die Realisierung der Einspar- und Effizienzpotenziale elektrischer und digitaler Technologien im Gebäude. Das GModG sowie die Änderungen des GEIG zusammen mit den Anpassungen des BGB und des CO 2KostAufG stellen wichtige Weichen für die notwendige Transformation des Gebäudesektors. Wesentliche Neuerungen sind die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD), die Abschaffung der Anforderung zum Einsatz 65 Prozent erneuerbarer Energien bei neuen Heizungen, die neue Anforderung zum Einsatz biogener Energieträger sowie die Energiekostenaufteilung zwischen Vermieter und Mieter. - Rechtsrahmen für Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung und KI-Entwicklung praxistauglich gestalten: Ziel einer wirksamen Digitalisierung der Gesundheitsversorgung ist es, Daten, Prozesse und Technologien so zu verbinden, dass digitale Innovationen schneller, skalierbar und regelhaft in die Versorgung gelangen. Der Referentenentwurf schafft hierfür wichtige Grundlagen bei Datenzugang, Interoperabilität und digitaler Infrastruktur und ist damit ein Schritt in die richtige Richtung. Damit digitale und KI-basierte Anwendungen ihr Potenzial zur Entlastung von Fachkräften und zur Effizienzsteigerung jedoch voll entfalten können, reicht der Entwurf in seiner aktuellen Form noch nicht aus. Der ZVEI fordert praxistaugliche Nutzungsrechte, klare regulatorische Leitplanken sowie verlässliche Verfahren für Bewertung, Finanzierung und Erstattung und legt hierzu konkrete Verbesserungsvorschläge vor. - Grundregeln einer neuen Netzentgeltsystematik entwickeln: Eine differenzierte, verhaltens- und netzorientierte Preisbildung erfordert digitale Transparenz im Netzinneren – insbesondere auf der Verteilnetzebene. Eine flächendeckende digitale Infrastruktur ist unabdingbare Voraussetzung für das Stromsystem der Zukunft. Dazu zählen die Ausstattung der Netze mit intelligenten Messsystemen zur zeitgenauen Erfassung und Abrechnung, die Digitalisierung von Ortsnetzstationen zur Echtzeitüberwachung von Netzbelastung, Einspeisung und Flexibilität, sowie interoperable Systeme zur Aggregation und Rückführung netzrelevanter Daten an Netzbetreiber und Nutzer. Diese digitale Infrastruktur wird die Grundlage liefern für dynamische Preissignale, automatisierte Flexibilitätsbereitstellung und die operative Umsetzbarkeit eines entgeltbasierten Verhaltensanreizes. - Zukunftsfeste Netzentgelte am Zielsystem ausrichten: Der ZVEI setzt sich dafür ein, dass ausgehend von einem klar definierten Zielsystem die Grundlinien einer zukunftsfesten Netzentgeltsystematik entwickelt werden, die sich am klimaneutralen Energiesystem der Jahre 2035/2045 orientieren. Auf dieser Basis können notwendige Übergangsregelungen und klar abgegrenzte, befristete Ausnahmen sachgerecht abgeleitet werden. Dabei dürfen Netzentgelte nicht nur die tatsächlichen Netzkosten decken, sondern müssen zugleich investitionsfreundliche Anreize setzen, um Fehlsteuerungen und steigende Gesamtsystemkosten zu vermeiden. - Listung harmonisierter Normen im EU-Produktrecht: Der ZVEI setzt sich für die Schaffung einer pragmatischen, ergänzenden Lösung zur Listung harmonisierter Normen ein, um den aktuellen Stand der Technik im europäischen Produktrecht besser abzubilden. Ziel ist es, bestehende Verzögerungen im Listungsprozess zu überbrücken und Unternehmen eine verlässliche Orientierung zu geben ohne das bestehende System grundlegend zu verändern. - Effizientes Netzanschlussverfahren für Speicher gestalten: Speicher sind eine zentrale Säule der Energiewende: Sie ermöglichen die Integration hoher Anteile fluktuierender erneuerbarer Energien, stellen kurzfristig wie langfristig benötigte Flexibilität bereit und können zunehmend systemrelevante Aufgaben wie Frequenz- und Spannungshaltung, Schwarzstartfähigkeit und die Reduzierung von Redispatch-Bedarf übernehmen. Gleichzeitig stehen Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber vor einer bislang beispiellosen Anzahl an Anträgen: die Folge sind Engpässe, lange Warteschlangen, ein Überlasten des bisherigen „Windhundprinzips“ und zunehmende Spannungen zwischen realisierungsreifen und eher spekulativen Projekten. Es ist daher richtig und notwendig, das Netzanschlussverfahren für Speicher grundlegend weiterzuentwickeln. - Speicher angemessen an Netzfinanzierung beteiligen: Elektrische Energiespeicher ermöglichen die Integration erneuerbarer Energien, dämpfen Preisspitzen, reduzieren Redispatch- und Netzausbaukosten und leisten Beiträge zur Versorgungssicherheit. Voraussetzung dafür ist ein regulatorischer Rahmen, der Investitionen ermöglicht und Flexibilität nicht strukturell benachteiligt. Es ist zu begrüßen, dass die Bundesnetzagentur im Rahmen des AgNes-Verfahrens frühzeitig Vorschläge zur künftigen Einbindung von Stromspeichern in die Netzentgeltsystematik vorlegt. Ziel muss es sein, Speicher angemessen an der Netzfinanzierung zu beteiligen, ohne ihren Hochlauf zu gefährden, und zugleich Anreize für system- und netzdienliches Verhalten zu setzen. - Einbindung von Einspeisern in die Netzfinanzierung: Die Transformation des Energiesystems hin zur Klimaneutralität erfordert einen konsequenten Ausbau und die Anpassung der Stromnetze. Die erheblich steigenden Einspeiseleistungen aus dezentralen erneuerbaren Energien stellen das bisherige Netzentgeltsystem vor neue Herausforderungen, da immer weniger klassische Verbraucher alleine für die Netzkosten aufkommen. Es ist zu begrüßen, dass die Bundesnetzagentur im Rahmen des AgNes-Verfahrens frühzeitig Vorschläge zur künftigen Einbindung von Stromerzeugern (Einspeisern) in die Netzentgeltsystematik vorlegt. Ziel muss es sein, Einspeiser angemessen an der Netzfinanzierung zu beteiligen, ohne den Ausbau der erneuerbaren Energien zu gefährden, und zugleich Anreize für system- und netzdienliches Verhalten zu setzen. - Energieeffizienz und Bürokratieabbau in Einklang bringen: Die Transformation des deutschen Energiesystems erfordert eine konsequente Elektrifizierung und Digitalisierung aller Sektoren. Energieeffizienz bildet hierbei eine unverzichtbare Säule, da der Strombedarf durch die industrielle Sektorenkopplung sowie den rasanten Hochlauf digitaler Infrastrukturen deutlich ansteigen wird. Allein für Rechenzentren wird bis 2030 ein Anstieg des Strombedarfs auf bis zu 37 TWh prognostiziert. Um die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts zu sichern, muss das Energiesystem hocheffizient gestaltet werden, wobei Effizienz als zentraler Enabler fungiert, um den steigenden Strombedarf volkswirtschaftlich beherrschbar zu halten. - Kostenwälzung im Netzentgeltsystem fair gestalten: Die Erreichung der Dekarbonisierungsziele setzt eine umfassende Elektrifizierung von Industrie, Wärmeversorgung und Mobilität voraus. Dafür sind leistungsfähige Stromnetze unverzichtbar. Entscheidend ist jedoch, dass die Netzentgelte auf allen Spannungsebenen wettbewerbsfähig und planbar bleiben. Steigende Netzkosten dürfen nicht zum Hemmnis für Investitionen, Elektrifizierung und industrielle Wertschöpfung werden. Nur mit attraktiven Netzentgelten lassen sich die Akzeptanz der Energiewende stärken, Investitionssicherheit für Unternehmen und Haushalte schaffen sowie ein Verlust von Wertschöpfung durch steigende Systemkosten („System Cost Leakage“) verhindern. - Cybersecurity Act 2 zur Stärkung von Sicherheit und Resilienz: Der ZVEI setzt sich im Rahmen des Cybersecurity Act 2 für mehr Resilienz und Cybersicherheit ein, ohne die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu gefährden. Hierfür sollten Anforderungen an IKT-Lieferketten auf hochkritische NIS2-Sektoren beschränkt und Hochrisiko-Lieferanten rechtssicher sowie einzelfallbezogen bewertet werden. Neue Zertifizierungs- oder „Cyber-Posture“-Systeme sind zu vermeiden; bestehende internationale Standards sollten anerkannt werden. Zudem braucht es realistische Übergangsfristen, finanzielle Ausgleichsmechanismen für verpflichtende Ersatzmaßnahmen und eine Stärkung der ENISA ohne zusätzliche Gebühren für die Industrie. - Roadmaps der Hightech-Agenda weiterentwickeln - Transfer in industrielle Anwendungen stärken: Der ZVEI begrüßt die Hightech-Agenda Deutschland und die ihr zugrunde liegenden Roadmaps. Er unterstützt insbesondere deren strategische Ausrichtung auf zentrale Schlüsseltechnologien sowie das Ziel, Deutschland im internationalen Technologie- und Innovationswettbewerb nachhaltig zukunftsfähig aufzustellen. Zugleich formuliert der ZVEI konkrete Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Roadmaps, um bestehende Maßnahmen zu präzisieren, identifizierte Lücken zu schließen und die industrielle Anwendung sowie die Skalierung von Schlüsseltechnologien gezielt zu stärken. - Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude und zu den geänderten Förderrichtlinien: Der ZVEI setzt sich für eine praxisnahe und bürokratiearme Ausgestaltung der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) ein. In der Stellungnahme werden Hinweise für notwendige Präzisierungen und Anpassungen im Sinne der Planungssicherheit, Langfristigkeit und Handhabbarkeit der Förderrichtlinie genannt. - Stärkung der dezentralen und elektrischen Wärmeversorgung: Der ZVEI begrüßt das mit der Änderung des Wärmeplanungsgesetzes verfolgte Ziel, die Wärmeplanung zu vereinfachen. Im Zuge dessen setzt er sich dafür ein, fossilfreie Wärmenetze sicherzustellen sowie dezentrale, elektrische Wärmeversorgungslösungen zu erhalten und zu stärken. - EU Ecodesign Einzelraumheizgeräte Amendment: Der ZVEI setzt sich im Rahmen der Anpassung der Ecodesign-Verordnung für Einzelraumheizgeräte (Verordnung (EU) 2024/1103) für Klarstellungen bei Definitionen und Regelungen ein, um deren Praktikabilität zu erhöhen und den Bürokratieaufwand für die Hersteller der Geräte zu verringern. - Elektrifizierung als Leitstrategie der Klimapolitik verankern: Der ZVEI setzt sich dafür ein, die Elektrifizierung als zentralen Hebel für Klimaneutralität zu stärken und die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Dazu gehören verlässliche und investitionsfreundliche Rahmenbedingungen sowie ein flexibles, intelligentes und resilientes Stromsystem, das den steigenden Strombedarf und die wachsende Bedeutung von Nachfrageflexibilität berücksichtigt. - Mess- und Eichrecht für Ladeinfrastruktur praxistauglich ausgestalten: Der ZVEI setzt sich für eine praxisnahe Umsetzung des deutschen Mess- und Eichrechts für Ladeinfrastruktur ein. Neben einer zügigen Umsetzung der MID-Novelle (Annex Va) in nationales Recht sollte u.a. die Instandsetzung von Ladesäulen durch befugte Instandsetzer vereinfacht und die Bereitstellung von Prüfmitteln durch die Landeseichbehörden verbessert werden. Darüber hinaus sollten ein gesetzlich verankertes Stichprobenverfahren für die "Nacheichung" von Ladesäulen sowie Vereinfachungen bei Software-Updates von Ladesäulen umgesetzt werden. - Digitalisierung, Flexibilität und Investitionssicherheit als Leitprinzipien der Netztransformation: Der ZVEI setzt sich dafür ein, dass Netzengpässe nicht primär durch Einschränkungen beim Ausbau erneuerbarer Energien adressiert werden, sondern durch schnellere Netzanschlüsse, den beschleunigten Netzausbau, die Digitalisierung der Verteilnetze sowie die stärkere Integration von Speichern und Flexibilitäten. Ziel muss ein Energiesystem sein, das Investitionssicherheit gewährleistet und bestehende Infrastruktur effizient nutzt. - Erneuerbare Energien marktorientiert integrieren: Digitalisierung, Flexibilität und Investitionssicherheit synchronisieren: Der ZVEI setzt sich dafür ein, dass die Marktintegration erneuerbarer Energien technologieoffen, investitionsfreundlich und systemdienlich ausgestaltet wird. Hierzu sollten intelligente Steuerungs- und Flexibilitätsoptionen Vorrang vor pauschalen Einspeisebegrenzungen erhalten, der Hochlauf der Direktvermarktung eng mit dem Fortschritt von Smart-Meter-Rollout und digitalen Marktprozessen synchronisiert werden sowie die Übergangszahlung für kleinere PV-Anlagen auf 48 Monate verlängert und degressiv ausgestaltet werden. Schließlich sollte die Digitalisierung des Energiesystems durch einen praxistauglichen und wirtschaftlich vertretbaren Ausbau intelligenter Messsysteme unterstützt werden. - IAA: Resilienz zum Business Case machen: Der ZVEI setzt sich für eine Industriepolitik ein, die außenwirtschaftspolitisch gedacht wird. Dabei sollten öffentliche Mittel europäischer Wertschöpfung zugute kommen, Anhänge des IAA grundsätzlich anschlussfähig an weitere Technologiebereiche sein und eine KMU-freundliche Umsetzung mit Hilfe eines IAA-Compliance Calculators realisiert werden.

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