Hochlauf der Produktion von Batteriezellen als Schlüsseltechnologie - Lagebild und Handlungsoptionen nach dem ACC-Rückzug in Kaiserslautern (Antwort zu Drs. 21/4356)
Text
Hochlauf der Produktion von Batteriezellen als Schlüsseltechnologie - Lagebild und Handlungsoptionen nach dem ACC-Rückzug in Kaiserslautern (Antwort zu Drs. 21/4356)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4778
21. Wahlperiode 18.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Julian Joswig, Swantje Henrike
Michaelsen, Dr. Sandra Detzer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/4356 –
Hochlauf der Produktion von Batteriezellen als Schlüsseltechnologie – Lagebild
und Handlungsoptionen nach dem ACC-Rückzug in Kaiserslautern
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Aus der geplanten Batteriezellenfabrik in Kaiserslautern ist ein
Rückschlag für Deutschlands Cleantech-Ambitionen – und ein Weckruf für die
europäische Industriepolitik. Das Joint Venture Automotive Cells Company
(ACC) von Stellantis, Mercedes-Benz und TotalEnergies/Saft hat die seit 2024
pausierten Pläne in Deutschland und Italien faktisch beendet und will sich auf
den bestehenden Standort in Frankreich konzentrieren. Als Gründe werden
eine schwache Nachfrage nach Elektroautos in Europa sowie die angespannte
Finanzlage bei Stellantis genannt (www.reuters.com/business/stellantis-backe
d-acc-drops-plans-italian-german-gigafactories-union-says-2026-02-07/). Für
das Land Rheinland-Pfalz und die Region Westpfalz stehen damit nicht nur
ein Hoffnungsträger für bis zu rund 2 000 Arbeitsplätze infrage, sondern auch
die Perspektive auf regionale Wertschöpfung in einer Schlüsseltechnologie der
Energie- und Mobilitätswende.
Der Fall fällt in eine Phase, in der Europas Cleantech-Industrie von zwei
Seiten gleichzeitig unter Druck gerät: innenpolitisch durch fehlende
Planungssicherheit und Unsicherheiten im Hochlauf, außenwirtschaftlich durch
verstärkten Wettbewerb, durch Überkapazitäten und unfaire Handelspraktiken –
insbesondere aus China – sowie eine volatile Handelspolitik. Studien betonen
dennoch: Der globale Cleantech-Markt wächst rasant und Europa kann große
Wertanteile sichern, wenn Skalierung, Effizienzsteigerung und schnellere
Innovationszyklen gelingen (www.mckinsey.com/capabilities/sustainability/
ourinsights/bold-moves-fast-scaleup-europes-path-to-cleantech-competitiveness).
Zugleich zeigen europäische Daten: Die EU verfügt bereits über eine
wachsende industrielle Basis für Elektrofahrzeuge und Batterien – allerdings ist der
Aufbau der Batteriezellenkapazitäten bislang stark durch ausländische
Direktinvestitionen geprägt. Bruegel schätzt für Europa (Stand: September 2025)
eine Batteriezellenkapazität von 251 Gigawattstunden pro Jahr (GWh/Jahr)
sowie eine Kapazität von 4,6 Millionen Elektroautos (Electric Vehicles – EVs)
pro Jahr; 2024 lag die europäische Batterienachfrage bei rund 410 GWh.
Zudem bleibt die EU bei Batterien Netto-Importeur, während sie bei
Elektrofahrzeugen netto exportiert. Diese Gemengelage unterstreicht: Entscheidend sind
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
18. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
stabile Nachfrageerwartungen, wettbewerbsfähige Produktionsbedingungen
(Energie, Netze, Genehmigungen), schnelle Skalierung („Industrialisierung
von Innovation“) sowie der Ausbau von Kreislaufwirtschaft und
Rohstoffresilienz (www.bruegel.org/analysis/europe-has-solid-basis-battery-and-electric-v
ehicle-manufacturing-growth).
Vor diesem Hintergrund zielt die Kleine Anfrage darauf ab, von der
Bundesregierung ein belastbares Lagebild zu erhalten: Wo steht Deutschland beim
Aufbau einer wettbewerbsfähigen Batteriezellenfertigung, welche Hebel für
Nachfrage, Produktionshochlauf, Energie- und Rohstoffkosten sowie
Fachkräfte werden genutzt, wie bewertet die Bundesregierung die Lage nach dem
ACC-Aus in Kaiserslautern, und wie wird aus dem Rückschlag eine
beschleunigte Strategie für Batteriezellen „Made in Europe“?
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Bislang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Gespräche der
Geschäftsführung von ACC Deutschland GmbH mit dem Betriebsrat von ACC über eine
mögliche Standortschließung in Kaiserslautern begonnen. Eine endgültige
Entscheidung zum Rückzug bzw. eine Standortschließung ist nach Kenntnis der
Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht final getroffen worden.
1. Welche Produktionsstätten für Batteriezellen in Deutschland sind nach
Kenntnis der Bundesregierung
a) in Betrieb,
b) im Hochlauf,
c) im Bau,
d) geplant,
e) pausiert oder
f) gestoppt
(bitte tabellarisch nach Standort, Unternehmen bzw. Konsortium,
Zellchemie, Prozessschritt [Zelle bzw. Modul bzw. /Pack], genehmigter und
geplanter Jahreskapazität [GWh], Zeitplan und Statusdatum ausweisen)?
Die tabellarische Darstellung gibt den nach Kenntnis der Bundesregierung
aktuellen Status der Projekte der Batteriezellfertigung im Bereich Lithium-
Ionen-Batterien in Deutschland ab dem Datum 1. Januar 2023 wieder. Die
Bundesregierung erhebt diese Daten nicht regelmäßig und nicht systematisch.
Standort Unternehmen Status Aktuelle
Jahreskapazität [GWh/a]
Arnstadt CATL In Betrieb 8
Bitterfeld-Wolfen Farasis Gestoppt
Döbeln Blackstone
Technologies
Gestoppt
Ellwangen V4Smart In Betrieb < 1
Ellwangen Varta In Betrieb < 1
Flintbek Univercell In Betrieb 1,5
Grünheide Tesla Pausiert -
Heide Northvolt Pausiert -
Itzehoe CustomCells In Betrieb < 1
Kaiserslautern ACC Pausiert -
Kirchentellinsfurt Cellforce Gestoppt
Lauchammer SVolt Gestoppt
Standort Unternehmen Status Aktuelle
Jahreskapazität [GWh/a]
Nordhausen EAS Batteries In Betrieb < 1
Nördlingen V4Smart In Betrieb < 1
Ottendorf-Okrilla Trion In Betrieb < 1
Salzgitter PowerCo In Hochlauf
Überherrn SVolt Gestoppt
Vatterstetten BMW In Betrieb < 1
Willstätt Leclanché In Betrieb < 1
Die Differenzierung zwischen „pausiert“ und „gestoppt“ wird
folgendermaßen verstanden: „Pausiert“ bedeutet, die Umsetzung des Vorhabens wurde
unterbrochen, eine Weiterführung wird aber in Aussicht gestellt. „Gestoppt“
bedeutet, das Vorhaben wurde eingestellt und daher nur nachrichtlich
aufgenommen.
2. Welche Projekte entlang der Batteriewertschöpfungskette (Materialien,
Komponenten, Anlagenbau, Recycling, Test bzw. Zertifizierung) wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1. Januar 2023 in Deutschland
verschoben, verkleinert oder aufgegeben, und welche Gründe sind der
Bundesregierung jeweils bekannt (bitte tabellarisch auflisten)?
Der Markthochlauf der E-Mobilität verläuft aktuell langsamer als ursprünglich
antizipiert, entsprechend wird der Ausbau in der vorgelagerten
Wertschöpfungskette angepasst. Die Bundesregierung verfolgt jedoch nicht systematisch
und umfassend, welche einzelnen Batterieprojekte entlang der vor- und
nachgelagerten Wertschöpfungskette ihre Umsetzungspläne verschoben, verkleinert
oder aufgegeben haben.
3. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem ACC-
Rückzug in Kaiserslautern für die Standortbedingungen von
Batteriezellenfabriken in Deutschland (bitte die fünf wichtigsten Hebel benennen
und den jeweils zuständigen Ressort- bzw. Programmbezug angeben)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Die Bundesregierung zielt mit der Hightech-Agenda Deutschland darauf, bis
2035 eine wettbewerbsfähige Batterieproduktion und -kreislaufführung in
Deutschland aufzubauen, eingebettet in ein europäisches Produktionsnetzwerk.
Wichtiger Hebel wird der Aufbau der Forschungsfertigung Batteriezelle (FFB)
als neues Instrument in der deutschen und europäischen Innovationslandschaft.
Der Fokus liegt darauf, neue Technologien und Materialien aus der Forschung
in die industrielle (Massen-) Produktion und Automatisierung zu transferieren
und als offene Gigafactory etablierten Unternehmen und Start-ups
Produktionsforschung im Gigafactory-Maßstab zu ermöglichen. Ferner wird mit vertikalen
Applikationsallianzen Technologie- mit Anwendungsentwicklung verknüpft,
um aus der Forschung heraus neue Wertschöpfungsketten in der
Batterieindustrie aufzubauen. Die Bundesregierung setzt sich außerdem auf nationaler und
europäischer Ebene für die Wettbewerbsfähigkeit der Batterieindustrie als
Schlüsselindustrie ein und wirbt international für ein Level-Playing-Field.
4. Welche Gespräche hat die aktuelle Bundesregierung seit Amtsantritt im
Mai 2025 mit ACC bzw. den Anteilseignern Stellantis, Mercedes-Benz
und TotalEnergies/Saft zur Fortführung bzw. Ansiedlung von Aktivitäten
in Deutschland (z. B. Forschung und Entwicklung, Pilotlinien, Test bzw.
Validierung, Recycling oder Komponentenfertigung) geführt (bitte
tabellarisch nach Datum, Format, Teilnehmenden und Gesprächsthema
aufschlüsseln)?
In diesem Zeitraum wurden keine Gespräche speziell zum Unternehmen ACC
auf BM-, St- und PSt-Ebene der Bundesregierung mit dem Unternehmen direkt
bzw. dessen Anteilseignern geführt.
5. Welche Unterstützung sieht die Bundesregierung für besonders
betroffene Regionen nach Projektabbrüchen wie in Kaiserslautern vor (z. B.
Ansiedlungsmanagement, Transformationsnetzwerke,
Transfergesellschaften, Nachnutzung industrieller Flächen), und welche Bundesinstrumente
sind hierfür einschlägig, insbesondere um den Aufbau von hochwertigen
Industriearbeitsplätzen zu unterstützen?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Die Bundesregierung unterstützt den Aufbau hochwertiger Arbeitsplätze im
Rahmen zahlreicher Förderprogramme. Dazu zählen Förderprogramme für
einzelne Branchen, aber auch die zahlreichen sektor- und technologieoffenen
Förderprogramme, wie beispielsweiseim Bereich der Gründungsförderung, der
Mittelstandspolitik und der Forschungs- und Innovationpolitik. Unternehmen,
die in Regionen investieren wollen, die als strukturschwach gelten (GRW-
Fördergebiet), können darüber hinaus im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ unterstützt werden.
6. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des Vorsitzenden des IG
Metall-Bezirks Mitte Jörg Köhlinger zur besonderen Eignung des
Industriestandortes Kaiserslautern („Es gibt bundesweit keinen besseren
Standort, wenn man Batteriezellenproduktion wirklich will“; www.rhein-
zeitung.de/deutschland-welt/ig-metall-will-um-acc-batteriezellenwerk-ka
empfen_arid-4104232.html) mit Blick auf Handlungsmöglichkeiten des
Bundes zur Unterstützung der regionalen Wirtschaftsentwicklung in der
Westpfalz und insbesondere einer zukünftigen Batteriezellenproduktion?
Die Bundesregierung bewertet in der Regel nicht die spezifische Eignung von
einzelnen Industriestandorten. Es gibt nach Einschätzung der Bundesregierung
jedoch mehrere potentiell geeignete Standorte für eine großskalige
Batteriezellfertigung in Deutschland. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5
verwiesen.
7. Wie steht die Bundesregierung zur zukünftigen Nutzung und einem
möglichen Weiterverkauf der vom ACC-Rückzug betroffenen Grundstücke
auf dem früheren OPEL-Gelände in Kaiserslautern, welche unter
anderem mit Bundesmitteln erschlossen wurden, und hat sie hierzu bereits
Gespräche mit der rheinland-pfälzischen Landesregierung oder der Stadt
Kaiserslautern bzw. deren Wirtschaftsförderung geführt oder plant sie,
dies zu tun?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Das BMWE steht in kontinuierlichem Austausch mit dem Land Rheinland-
Pfalz zu verschiedenen Themen rund um ACC. Das Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie (BMWE) hat zudem auf Einladung von
Ministerpräsident Schweitzer am 2. März 2026 am „Runden Tisch“ teilgenommen.
8. Welche Erkenntnisse zieht die Bundesregierung aus dem Aus der ACC-
Batteriezellenproduktion in Kaiserslautern für den zukünftigen Erfolg
von nationalen Projekten und Förderungen im Rahmen von Important
Projects of Common European Interest (IPCEI)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Allgemein gilt, dass sich die wirtschaftlichen Herausforderungen auch auf
geförderte Projekte im Rahmen der Important Projects of Common European
Interest (IPCEI) ausgewirkt haben, und es in den beiden Batterie-IPCEI
europaweit zu Projektabbrüchen kam. Die Bundesregierung bringt sich u. a. im
Rahmen des Joint European Forum for IPCEI (JEF-IPCEI) ein, um das Instrument
und den Rahmen des IPCEI kontinuierlich zu verbessern.
9. Wie setzt sich die Gesamtfördersumme des IPCEI-Projektes von
436,8 Mio. Euro aus Mitteln von Bund, Land und EU zusammen, und
sind neben direkten Zuschüssen auch Darlehen oder Bürgschaften
vergeben worden (bitte tabellarisch nach Förderart, Beträgen und Datum der
Transaktion aufschlüsseln)?
Die bewilligte Gesamtfördersumme des IPCEI-Projektes der ACC Deutschland
GmbH in Höhe von 436,8 Mio. Euro setzt sich folgendermaßen zusammen.
Bewilligte Zuwendung in Euro
Bundesmittel 385.742.623,00
Landesmittel 51.069.081,00
EU-Mittel 0
Darlehen oder Bürgschaften wurden nicht gewährt.
10. Welcher Anteil der vonseiten des Bundes bewilligten Fördersumme
wurde bis zum 1. Februar 2026 an das Projektkonsortium überwiesen (bitte
tabellarisch nach Zahlungstranchen und konkreten Eurobeträgen
ausweisen)?
Fördermittel wurden nach Projektfortschritt ausgezahlt, entsprechend
definierter Meilensteine und Projektziele. Im Zeitraum 2022 bis 2023 wurden ACC
Bundesmittel in Höhe von 2,75 Mio. Euro ausbezahlt. Seit Pausieren des
Vorhabens im Frühjahr 2024 wurden keine Bundesmittel mehr ausgezahlt.
11. Plant die Bundesregierung einen Widerruf des im September 2021
erteilten Förderbescheids und bzw. oder eine Verwendungsnachweisprüfung
und somit eine (anteilige) Rückforderung der bereits erteilten Mittel?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Bei einer vorzeitigen Beendigung von Fördervorhaben gilt allgemein, dass die
Bundesregierung alle Optionen prüfen wird. Mögliche Rückforderungen
müssen im Zuge eines Widerrufs des Förderbescheids und der ggf. daran
angeschlossenen Verwendungsnachweisprüfung geprüft werden.
12. Welche Nachfrageszenarien nutzt die Bundesregierung für Batteriezellen
in Deutschland und in der EU bis 2030 und 2035 (GWh/Jahr), und wie
verteilen sich diese auf
a) Pkw,
b) leichte Nutzfahrzeuge,
c) schwere Nutzfahrzeuge bzw. Busse und
d) stationäre Speicher
(bitte tabellarisch inklusive Quellen bzw. Annahmen auflisten)?
Die Bundesregierung greift auf verschiedene Quellen und Nachfrage-Szenarien
für den Hochlauf von Batteriezellen in Deutschland und Europa zurück,
beispielsweise auf den Global EV Data Explorer der IEA sowie auf ein
Risikobewertungsmodell des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung
(ISI). Eine entsprechende Differenzierung in die verschiedenen
Nutzungssegmente (Pkw, leichte und schwere Nutzfahrzeuge/Busse, stationäre Speicher)
sowie eine Quantifizierung der jeweiligen Verbrauchsentwicklung für den
Zeitraum 2030 bis 2035 wird in den verfügbaren Datensätzen nicht einheitlich
vorgenommen. Entsprechend liegen die spezifischen Informationen im Sinne der
Fragestellung der Bundesregierung nicht vor.
13. Welche konkreten Maßnahmen setzt die Bundesregierung um, um
planbare Nachfrageerwartungen und somit den Hochlauf von Batteriezellen
„Made in Europe“ zu fördern (z. B. Flottenprogramme,
Ladeinfrastruktur, Netzdienlichkeit von Speichern, Standardisierung), und welche
Zielgrößen gelten jeweils (bitte tabellarisch nach Maßnahme, Ziel,
Budgetrahmen bzw. Instrument und Zeitplan auflisten)?
Die Bundesregierung unterstützt die Nachfrage im Bereich der Elektromobilität
mit einer Vielzahl an Maßnahmen. Diese enthalten zurzeit keine expliziten
Anforderungen an einen lokalen Produktionsanteil von Batteriezellen („Made in
Europe“).
14. In welchem Umfang nutzt bzw. plant die Bundesregierung, die
öffentliche Beschaffung für Bundesbehörden und Bundesministerien,
Unternehmen im Besitz des Bundes oder mit Bundesbeteiligung sowie die
Bundeswehr – soweit betroffen – durch gezielte Nachfrage
(Lieferverträge, Abnahmegarantien, Letter of Intents etc.) zur Marktschaffung für
Batteriespeicher, batterieelektrische Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur zu
nutzen (bitte tabellarisch nach Beschaffungsfeld, Volumen bzw.
Planansätzen, Nachhaltigkeits- bzw. Herkunftskriterien und
Umsetzungspflichten des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes sowie darüber hinaus
geplante Anschaffungen aufschlüsseln)?
Die öffentliche Beschaffung für Bundesbehörden und -ministerien,
Unternehmen im Besitz des Bundes oder mit Bundesbeteiligung sowie die Bundeswehr
trägt zur Nachfrage nach Batteriespeichern, batterieelektrischen Fahrzeugen
und Ladeinfrastruktur bei (siehe unten). Die öffentliche Beschaffung wird
jedoch derzeit nicht genutzt, um gezielt Nachfrage für Batteriespeicher,
batterieelektrische Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur aus europäischer Produktion zu
schaffen.
Die Beschaffung sauberer, d. h. emissionsarmer und emissionsfreier Fahrzeuge
im Rahmen der Vorgaben des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes
werden für die Bundesverwaltung in einer Verwaltungsvorschrift (AVV Saubere
Fahrzeuge) geregelt. Die AVV Saubere Fahrzeuge ist am 1. Januar 2023 in
Kraft getreten. Die obersten Bundesbehörden haben in ihren jeweiligen
Geschäftsbereichen sicherzustellen, dass bei Beschaffungen von
Straßenfahrzeugen die jährlichen Mindestziele des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes
erreicht werden.
Die Verwaltungsvorschrift gibt den öffentlichen Auftraggebern und
Sektorenauftraggebern des Bundes klare Handlungsvorgaben, wenn sie für ihren
jeweiligen Fuhrpark Beschaffungen veranlassen. Ferner gewährleistet sie ein
einheitliches Handeln und stellt sicher, dass der Bund die gesetzlichen Mindestziele bei
Neubeschaffungen für seine Fuhrparke einhält. Sie harmonisiert Vorgaben aus
dem Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit und den Klimaschutzprogrammen –
im Sinne einer einheitlichen Beschaffungspraxis. Die dem Gesetz zugrunde
liegende europäische Richtlinie (EU) 2019/1161 richtet sich an öffentliche
Auftraggeber und Sektorenauftraggeber.
15. Welche Hemmnisse für den Hochlauf stationärer Großbatteriespeicher
(z. B. Genehmigungen, Netzanschlüsse, Erlösmodelle bzw. Marktdesign,
Doppelbelastungen) identifiziert die Bundesregierung, und welche
kurzfristigen Maßnahmen sind vorgesehen, um diese Hemmnisse abzubauen?
Die Antragssituation bei den Netzbetreibern deutet auf ein derzeit äußerst
günstiges Markt- und Regulierungsumfeld für Großbatterien hin. Die
Bundesregierung hatte sich bereits 2023 mit der Stromspeicher-Strategie einen
Überblick über die Hemmnisse für den Hochlauf von Großbatteriespeichern
verschafft und konkrete Verbesserungsmaßnahmen identifiziert und teilweise
umgesetzt. Zur Verbesserung der Netzanschlussverfahren arbeitet das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie derzeit an einem „Netzanschlusspaket“.
Baukostenzuschüsse und Netzentgelte werden von der Bundesnetzagentur
ausgestaltet. Diese hat mit dem Festlegungsverfahren zur „Allgemeine
Netzentgeltsystematik Strom“ (AgNes) eine umfassende Reform des deutschen
Stromnetzentgeltsystems angestoßen. Zudem hat die Bundesnetzagentur am 16.
Januar 2026 Orientierungspunkte zu Speichernetzentgelten veröffentlicht.
16. Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung von industriellen
Strompreisen, Netzentgelten und Abgaben für die Wirtschaftlichkeit von
Batteriezellenfabriken, und welche Instrumente zur Kostenstabilisierung
bzw. Planbarkeit sind speziell für stromintensive Cleantech-Produktionen
vorgesehen (bitte nach Instrument, Rechtsgrundlage, Zielgruppe,
Laufzeit und beihilferechtlichem Status aufschlüsseln)?
Wettbewerbsfähige Industriestrompreise sind ein wesentlicher Standortfaktor.
Die Bundesregierung hat die Stromsteuersenkung für Unternehmen des
Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft auf den EU-
Mindeststeuersatz verstetigt, die Gasspeicherumlage abgeschafft sowie die Netzentgelte
mittels eines Zuschusses zu den Übertragungsnetzkosten gesenkt. Die
Bundesregierung führt auch die Abschaffung der EEG-Umlage fort. Zudem wird die
Bundesregierung die Strompreiskompensation rückwirkend für 2025 ausweiten
und ergänzend den Industriestrompreis mit Wirkung zum 1. Januar 2026
einführen. Von diesen Maßnahmen profitieren auch Unternehmen der
Batteriezellfertigung.
17. Welche durchschnittlichen Zeitdauern (Median bzw. Spannweite) liegen
der Bundesregierung derzeit für: a) Genehmigungsverfahren, b)
Netzanschluss und c) Inbetriebnahme stromseitiger Infrastruktur bei neuen
Industrieansiedlungen im Bereich Batterien vor, und welche Zielwerte
verfolgt sie (bitte tabellarisch darstellen)?
Die Bundesregierung erfasst keine Zeitdauern für Genehmigungen,
Netzanschluss- oder Inbetriebnahmeverfahren einzelner Technologien. Mit Blick auf
die stark wachsende Zahl an Batterien im Stromsystem verfolgt die
Bundesregierung das Ziel, die Batterien möglichst netzdienlich zu integrieren.
18. Welche „One-Stop-Shops“ oder Koordinierungsstrukturen (Bund bzw.
Länder bzw. Projektträger) existieren für Batteriefabriken, und nach
welchen messbaren Kriterien wird deren Wirksamkeit evaluiert?
Der Bundesregierung sind keine dedizierten „One-Stop-Shops“ oder
Koordinierungsstrukturen für Batteriefabriken bekannt.
19. Welche Programme bzw. Instrumente adressieren in Deutschland konkret
die Verkürzung der Entwicklungs- und Industrialisierungszeiten von
Batterietechnologien (Lab → Pilot → Serienfertigung), und welche
Kennzahlen (z. B. Time-to-Scale, Yield, Ausschussquote) werden als Ziele
hinterlegt (bitte tabellarisch darstellen)?
20. Welche Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung, um in der
Batteriezeellenproduktion systematisch Kosten zu senken (Yield-Steigerung,
Ausschussreduktion, Energie- bzw. Materialeffizienz, Automatisierung,
Standardisierung), und wie wird der Transfer von Best Practices
zwischen Standorten organisiert?
Die Fragen 19 und 20 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen der Hightech Agenda Deutschland
gezielt Forschung und Entwicklung zur Effizienzsteigerung entlang der
gesamten Batteriewertschöpfungskette. Über die Förderung von Pilot- und
Demonstrationslinien – insbesondere der Forschungsfertigung Batteriezelle (FFB) in
Münster – werden neue Prozesskonzepte unter industrienahen Bedingungen
erprobt und auf Skalierbarkeit sowie Wirtschaftlichkeit getestet. Datengetriebene
Qualitätssicherung und digitale Zwillinge sind weitere zentrale Förderthemen,
um in Bezug auf Kosten und Entwicklungszeiten wettbewerbsfähig zu werden.
Der Transfer von Best Practices erfolgt über industrieoffene Plattformen wie
die FFB, Verbundprojekte zwischen Forschungseinrichtungen und
Unternehmen sowie über Clusterstrukturen, die gezielt Wissen zwischen Standorten und
Akteuren teilen.
Die Förderung im Rahmen der IPCEI-Projekte (Projekte von gemeinsamem
europäischem Interesse) „IPCEI on Batteries/European Battery Innovation (Eu-
BatIn)“ hat zudem das Ziel, Innovationen in den Markt zu überführen und bei
der Skalierung zu unterstützen. Kennzahlen zur Beurteilung der
Projektfortschritte, die häufig die genannten Kriterien wie Time-to-Scale, Yield,
Ausschussquote beinhalten, werden für jedes Vorhaben individuell geprüft und
festgelegt.
21. Welche Test-, Validierungs- und Zertifizierungsinfrastrukturen (inklusive
Sicherheits- bzw. Transporttests und Batteriepass-Datenfähigkeit)
werden durch den Bund bzw. die Länder mitgetragen, und welche
Kapazitätslücken sieht die Bundesregierung hier in Deutschland (bitte
tabellarisch nach Standort bzw. Träger bzw. Funktion bzw. Kapazität auflisten)?
Auf Bundesebene ist die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
(BAM) u. a. für Baumusterprüfungen und Zulassungen für
Gefahrgutverpackungen, Transportgenehmigungen für nicht getestete Prototypen und für
Festlegungen für den Transport von kritisch defekten Batterien zuständig. Die
Bundesländer sind u. a. für die Einstufung von Lithiumbatterien und -
akkumulatoren am Ende ihrer Lebensdauer in die vorhandenen Abfallschlüssel zuständig.
Zudem tragen die Bundesländer auf Ebene öffentlich geförderter
Forschungseinrichtungen indirekt FuE-Aktivitäten u. a. im Bereich Batterietest und -
sicherheit mit, beispielsweise in der Forschungsgruppe Battery Engineering &
Safety des Lehrstuhls „Production Engineering of E‑Mobility Components“
(PEM) sowie dem Center for Ageing, Reliability and Lifetime Prediction of
Electrochemical and Power Electronic Systems (CARL) beides Einrichtungen
der RWTH Aachen; an der Fraunhofer-Einrichtung Forschungsfertigung
Batteriezelle (FFB) in Münster, an der Battery LabFActory Braunschweig (BLB)
oder am Helmholtz-Institut Ulm (HIU).
Es wird zudem auf eine Vielzahl kommerziell tätiger akkreditierter
Zertifizierungsstellen verwiesen, die u. a. für Unternehmen
Konformitätsbewertungsverfahren in Bezug auf Produktanforderungen für die Inverkehrbringung von
Batterien (z. B. gemäß EU Battery Regulation (EU) 2023/1542) anbieten.
Im Rahmen der Fördermaßnahme „Forschung in der Schwerpunktförderung
Batteriezellfertigung“ wird in einem Förderschwerpunkt das Themenfeld
„Innovative Prüf- und Zertifizierungsverfahren“ adressiert. Mehrere
Verbundvorhaben arbeiten an robusten und validen Testverfahren und -methoden für
einen sicheren Betrieb von Batterien. Beispielhaft genannt seien die
Verbundvorhaben Batteriepass und das Folgevorhaben BatteryPass-Ready, die sich mit
der Implementierung des Batteriepasses und dem Aufbau einer Testumgebung
für die Realisierung des Batteriepasses in der Praxis befassen.
22. Welche Einschätzung teilt die Bundesregierung zur europäischen
Kapazitätslage (Batteriezellen und EV) im Verhältnis zur europäischen
Nachfrage (insbesondere für den Zeitraum von 2025 bis 2030), und welche
Schlüsse zieht sie daraus für die deutsche Standortpolitik und ihre Hebel
für die öffentliche Beschaffung?
Die Entwicklung der Angebotslage europäischer Batteriezellfertiger und EV-
Produzenten bis 2030 unterliegt einer Vielzahl an technologischen, marktlichen
und politischen Unsicherheiten und wird in einschlägigen Publikationen i. d. R.
in verschiedenen Szenarien betrachtet (z. B. Minimum-, Basis- und Maximum-
Szenario). Ebenso ist die Nachfrageentwicklung nach EVs von verschiedenen
(insb. wirtschaftlichen und politischen) Faktoren abhängig. Aufgrund der o. g.
Einschränkungen ist eine abschließende detaillierte Bewertung im Sinne der
Fragestellung zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
23. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Eigentümer- und
Investorenstruktur europäischer Batteriezellenkapazitäten vor (Anteile
EU- bzw. Nicht-EU-Eigentum), und wie bewertet sie die daraus
entstehenden Chancen bzw. Risiken für die Resilienz und den
Technologietransfer (bitte tabellarisch nach Hauptinvestorenregionen, Kapazitäten
und Standorten aufschlüsseln)?
Detaillierte Informationen zur Investorenstruktur auf Unternehmensebene
werden von der Bundesregierung nicht erhoben. Zum jetzigen Zeitpunkt sind
jedoch nach Kenntnis der Bundesregierung etwa 80 Prozent der aktuell
vorhandenen Batteriezellfertigungskapazitäten in Europa Unternehmen zuzurechnen,
deren Hauptsitz nicht in der EU liegt (insb. aus Südkorea). Etwa 20 Prozent der
vorhandenen Batteriezellfertigungskapazitäten wird entsprechend von
europäischen Unternehmen gehalten.
24. Welche Position vertritt die Bundesregierung in der EU-Debatte über die
Stabilität von CO2-Flottenregeln (Reg. (EU) 2019/631) und über
Vorschläge, Zielpfade abzuschwächen bzw. zu verschieben – insbesondere
mit Blick auf die Investitionssicherheit für die Batterie- und EV-
Wertschöpfung in Europa?
In den Verhandlungen zur CO2-Flottenregulierung für neue Pkw/Transporter
auf EU-Ebene setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass nach 2035 neben
rein batterieelektrischen Fahrzeugen auch weiterhin Hybridfahrzeuge
sanktionsfrei neu zugelassen werden, sofern die verbleibenden Emissionen im
Automobil- und Kraftstoffsektor ausgeglichen werden.
25. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf die deutsche
Batteriezellen- und EV-Industrie durch: a) EU-Zölle auf chinesische
EVs, b) erhöhte US-Zölle sowie c) mögliche Umlenkung chinesischer
Überkapazitäten in den EU-Markt, und welche Gegenmaßnahmen prüft
sie (z. B. Handelsschutz, Standards oder Beschaffungskriterien)?
Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklungen rund um die 2024 verhängten
EU-Ausgleichszölle auf Importe chinesischer EVs, erhöhte US-Zölle und
mögliche Umlenkungen chinesischer Überkapazitäten in den EU-Markt
aufmerksam.
Nach Auffassung der EU-KOM sind die Ausgleichszölle gegen BEV wirksam,
weil sie zu einem Importrückgang von BEV aus CHN geführt haben. Die USA
hatten unabhängig von den erhöhten Zöllen unter der aktuellen Regierung
bereits nach Sec. 301 des Trade Acts von 1974 zusätzliche Zölle gegen
chinesische Importe elektrischer Autos von bis zu 100 Prozent und gegen
Batteriezellen in Höhe von bis zu 25 Prozent verhängt. Gleichzeitig bleibt die EU stark
von chinesischen Rohstoff‑ und Batteriezulieferungen abhängig.
26. Wie bewertet die Bundesregierung die in europäischen Analysen
beschriebenen Standortverschiebungen von Neuinvestitionen (z. B. stärker
Richtung Ungarn bzw. Spanien), und welche Standortfaktoren sieht sie
dafür als ausschlaggebend an (bitte tabellarisch mit Faktoren und
Bewertung aus Sicht der Bundesregierung aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung sind keine Analysen über systematische
Standortverschiebungen von Neu-Investitionen im Bereich der Batteriezellfertigung oder
der vorgelagerten Wertschöpfungskette bekannt.
27. Welche konkreten Ziele verfolgt die Bundesregierung bis 2030 sowie bis
zum Jahr 2035 zur Reduktion von Abhängigkeiten bei kritischen
Batterierohstoffen (Lithium, Nickel, Kobalt, Graphit u. a.) durch
Diversifizierung, heimische Gewinnung, Recycling und strategische Partnerschaften
(bitte tabellarisch nach Rohstoff, Ziel, Instrument und Zeitplan
aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung misst einer sicheren und nachhaltigen Versorgung der
deutschen und europäischen Industrie mit kritischen Batterierohstoffen eine
wichtige strategische Bedeutung zu. Die Bundesregierung wird ihren Beitrag
dazu leisten, die europäischen Vorgaben zur Reduktion von Abhängigkeiten bei
kritischen Batterierohstoffen zu erreichen. Diese ergeben sich bis 2030 und bis
2035 sowohl aus der EU-Batterieverordnung (EU 2023/1542) als auch aus dem
EU-Critical Raw Materials Act (2024/1252, CRMA). So sieht insbesondere der
CRMA die nachfolgenden Richtwerte für das Jahr 2030 vor. Mindestens
10 Prozent des jährlichen EU-Verbrauchs an strategischen Rohstoffen sollen in
der EU gewonnen werden, 40 Prozent aus der Weiterverarbeitung in der EU
kommen und 25 Prozent aus dem Recycling in der EU stammen. Zudem soll
die Abhängigkeit bei einem strategischen Rohstoff in keiner relevanten
Verarbeitungsstufe mehr als 65 Prozent aus einem einzigen Drittland betragen. Die
folgende Tabelle zeigt die Zusammenhänge für die Batterierohstoffe Lithium,
Nickel, Kobalt und Graphit.
Rohstoff EU-Vorgaben (bis 2030 / 2035) Instrumente
Lithium Bis 2030: Richtwerte des CRMA s. o.
Ab dem 18. August 2031: bestimmte
Batterien müssen einen Mindestanteil an recyceltem
Lithium von mindestens 6 Prozent Lithium
enthalten, die aus Abfällen stammen.
Ab 18. August 2036: Erhöhung dieses Anteils
auf mindestens 12 Prozent Lithium.
Bis 31. Dezember 2027: 50 Prozent
Rückgewinnung von Lithium aus Altbatterien.
Bis 31. Dezember 2031: Erhöhung auf
80 Prozent Rückgewinnung von Lithium.
Bis Ende 2025: 65 Prozent
Recyclingeffizienz für Lithium-basierte Batterien.
Ab 2030: Erhöhung auf 70 Prozent
Recyclingeffizienz.
– Möglichkeit zur Förderung von
Rohstoffprojekten durch Beteiligung des
Bundes mit Eigenkapital an
Rohstoffprojekten (z. B. Lithiumgewinnung im
Oberrheingraben).
– Unterstützung strategischer
Rohstoffprojekte im Rahmen des CRMA.
– Umsetzung der NKWS in Form eines
Aktionsprogramms (derzeit in der
Ressortabstimmung).
– Umsetzung von EU- Batterieverordnung
und Batteriedurchführungsgesetz.
– Umsetzung der Maßnahmen des
Aktionsplans Rohstoffe im Auftrag des
Nationalen Sicherheitsrates vom
November 2025.
Nickel Bis 2030: Richtwerte des CRMA s. o.
Ab 18. August 2031: müssen bestimmte
Batterien einen Mindestanteil an recyceltem
Nickel von mindestens 6 Prozent enthalten,
die aus Abfällen stammen.
Ab 18. August 2036: Erhöhung dieses Anteils
auf 15 Prozent
Bis zum 31. Dezember 2027 müssen 90
Prozent des Nickels aus Altbatterien
zurückgewonnen werden.
Ab 31. Dezember 2031 Erhöhung dieses
Anteils auf 95 Prozent.
– s. o.
Rohstoff EU-Vorgaben (bis 2030 / 2035) Instrumente
Kobalt Bis 2030: Richtwerte des CRMA s. o.
Ab dem 18. August 2031 müssen bestimmte
Batterien einen Mindestanteil an recyceltem
Kobalt von 16 Prozent enthalten, die aus
Abfällen kommen.
Ab 18. August 2036: Erhöhung dieses Anteils
auf 26 Prozent.
Bis 31. Dezember 2027: mindestens 90
Prozent des in der Altbatterie enthaltenen Kobalts
müssen zurückgewonnen werden.
Bis 31. Dezember 2031: Erhöhung des
Anteils auf 95 Prozent.
– s. o.
– zusätzlich Förderung von Forschung
und Entwicklung (F&E) für kobaltarme
oder -freie Batteriezellchemie;
Graphit Bis 2030: Richtwerte des CRMA s. o. – s. o.
28. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Beschleunigung
industrieller Recyclingkapazitäten in Deutschland (Genehmigung,
Standards, Abnahmefähigkeit, Rezyklateinsatz), und welche Zielgrößen
gelten für Kapazitäten und Rückgewinnungsquoten?
Die Bundesregierung hat mit dem Nationalen Rohstofffonds ein Instrument
geschaffen, mit dem über eine direkte Beteiligung des Bundes in Form von
Eigenkapital Rohstoffprojekte gefördert werden können, darunter auch
Recyclingprojekte. Der Fonds ist nach wie vor für Bewerbungen, auch von
Recycling-Projekten, offen. Darüber hinaus hat die Bundesregierung den
europäischen Critical Raw Materials Act (CRMA) unterstützt, der derzeit in
Deutschland implementiert wird (siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 27). Dieser
CRMA beinhaltet neben den genannten europäischen Richtwerten für das Jahr
2030 eine Reihe von Erleichterungen bei Genehmigungsverfahren, wie die
Einrichtung zentraler Anlaufstellen für strategische Projekte zur Gewinnung von
Primär-, und Sekundärrohstoffen bei den Bundesländern sowie verkürzte
Genehmigungsfristen (Rohstoffgewinnung, maximal 27 Monate und
Genehmigungen für Verarbeitung und Recycling, maximal 15 Monate). Weitere
Maßnahmen sind u. a. im Aktionsprogramm Kreislaufwirtschaft vorgesehen, das
sich derzeit in der Ressortabstimmung befindet, und mit dem kurzfristig
realisierbare Maßnahmen der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS)
umgesetzt werden sollen.
29. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass Anforderungen der EU-
Batterieverordnung (z. B. CO2-Fußabdruck bzw. Transparenz,
Sorgfaltspflichten, Batteriepass) als Wettbewerbsvorteil für in Deutschland
gefertigte Batterien genutzt werden (bitte nach Maßnahmenpaketen und
Zeitplan aufschlüsseln)?
Grundsätzlich zielt die Batterieverordnung auf eine erhöhte
Wettbewerbsfähigkeit für den gesamten europäischen Binnenmarkt ab. Die Bundesregierung
steht im kontinuierlichen Austausch mit den Wirtschaftsakteuren, um die
Umsetzung im nationalen Kontext zu befördern.
30. Welche Batteriezellenchemien und Technologiepfade (z. B. LFP [
Lithium-Ferrophosphat], NMC [Nickel/Mangan/Kobalt], Natrium-Ionen,
Festkörper; auch stationäre Speicher) bewertet die Bundesregierung als
strategisch prioritär für Deutschland, und wie verteilt sich die Förderung
bzw. Unterstützung entlang dieser Pfade (bitte tabellarisch
aufschlüsseln)?
Die Forschungs- und Technologieförderung der Bundesregierung folgt
grundlegend einem technologie- und anwendungsoffenen Ansatz und fokussiert daher
neben bestehenden auf zukünftige Batterietechnologien. Dabei ist
hervorzuheben, dass in geförderten Vorhaben vielfach keine der Technologien isoliert
betrachtet werden kann. Bei zukünftigen Technologien liegt zurzeit ein
besonderer Fokus auf Natrium-Ionen- und Festkörperbatterien.
31. Wie werden Transferstrukturen zwischen Forschung (z. B. Pilot- bzw.
Forschungsanlagen) und industriellem Hochlauf organisiert, um
Skalierungsrisiken zu senken und IP-Wertschöpfung in Deutschland zu halten?
Zur Reduzierung von Skalierungsrisiken setzt die Bundesregierung u. a. auf
strukturierte Transferpfade entlang der Innovationspipeline.
Innovationsinstrumente wie die FFB schaffen ein zentrales Angebot für alle Akteure der
Batteriewertschöpfungskette einschließlich Maschinen- und Anlagenbau, die Lücke
zwischen Labor- und Gigafactory-Maßstab zu schließen. Sie ermöglichen
industrienahe Prozessvalidierung, Prototyping und Qualifizierung unter
realistischen Produktionsbedingungen.
Förderformate des BMFTR – Verbundprojekte mit klarer Industriebeteiligung
sowie alsbald Vertikale Applikationsallianzen – verknüpfen Technologie- und
Anwendungsentwicklung und tragen zudem dazu bei, Wertschöpfung und
Know-how in Deutschland zu sichern.
32. Welche Chancen sieht die Bundesregierung für die deutsche Cleantech-
Branche und insbesondere für die Produktion von Batteriezellen durch
das im Kabinett beschlossene Reallaborgesetz, und wann plant sie dessen
finalen Beschluss sowie die Umsetzung?
Der vom Kabinett beschlossene Entwurf der Bundesregierung eines
Reallabore-Gesetzes ist aktuell im parlamentarischen Verfahren. Er soll dort noch um
weitere Teile ergänzt werden, beispielsweise um verschiedene fachgesetzliche
Experimentierklauseln. Vor diesem Hintergrund kann die Frage, welche
Chancen sich aus dem künftigen Gesetz auf die deutsche Cleantech-Branche ergeben
und wann das Gesetz final beschlossen wird, aktuell nicht abschließend
beantwortet werden.
33. Welche Fachkräfte- und Qualifizierungsbedarfe sieht die
Bundesregierung im „Ökosystem Batterie“ bis 2030 (Zellfertigung, Anlagenbau,
Batterie-Management-System [BMS] bzw. Software, Recycling), und
welche Programme existieren bzw. sind geplant (bitte tabellarisch nach
Programm, Zielgruppe, Region und erwarteter Teilnehmerzahl
aufschlüsseln)?
Im Rahmen der Initiative „Batteriezellfertigung Deutschland“ implementiert
die Bundesregierung ein gezieltes Förderprogramm zur Qualifizierung von
Fachkräften entlang der gesamten Batteriewertschöpfungskette. Sechs
regionale Verbundvorhaben, die 45 Partner aus Wirtschaft, Forschung und
Bildungssektor vereinen, dienen der systematischen Identifizierung von
Kompetenzbedarfen sowie der Weiterentwicklung und Anpassung bestehender
Qualifizierungsangebote (siehe Tabelle). Die im Rahmen der Vorhaben erhobenen
Bedarfsdaten bilden die Grundlage für die Konzeption zusätzlicher
Qualifizierungsangebote; ihre Validierung ist derzeit in Arbeit. Die Hauptzielgruppe sind
Fach- und Führungskräfte (Beschäftigte sowie Arbeitssuchende) in der
Industrie und im Handwerk unter Berücksichtigung von KMUs. Weitere Zielgruppen
sind Fachkräfte aus dem Ausland, Quereinsteigende und Lehrpersonen. Es
werden Empfehlungen zur strategischen Ausrichtung beruflicher
Weiterbildungsangebote erarbeitet, um regionale Harmonisierung, inhaltliche Abstimmung
sowie die Vermeidung von Überschneidungen und Redundanzen sicherzustellen.
Jedes Konsortium besteht aus drei bis zehn Verbundpartnern, die aus regionalen
Technologie-Clustern, Forschungseinrichtungen und Bildungsträgern bestehen
und gemeinsam die Fachkräfteversorgung entlang der gesamten
Batteriewertschöpfungskette sicherstellen.
Konsortium Schwerpunkt
Qualifizierungsmaßnahmen
Batterieökosystem Baden-Württemberg
(QualiBattBW)
Fachkräfteentwicklung für
Zellfertigung & Anlagenbau im
südwestdeutschen Raum
Bildungsverbund „Ökosystem
Batterie in Mitteldeutschland"
(BatterieMD)
Qualifizierung von Fach- und
Führungskräften im mitteldeutschen
Raum
Qualifikation und Ausbildung von
Fachkräften entlang der gesamten
Wertschöpfungskette nachhaltiger
Lithium-Ionen-Batterien (QuW-LIB)
Durchgängige
Qualifizierungsangebote für die gesamte Batteriekette
Batterie-Bildungsnetzwerk Bayern
(B3 Bayern)
Ausbildung von Fachkräften für
Zellfertigung, BMS-Entwicklung und
Recycling in Bayern
Aufbau Batteriekompetenz Saarland
(ABAKOS)
Regionale Fachkräfteentwicklung im
Saarland mit Fokus auf Anlagenbau
und Recycling
Kompetenzaufbau für
Batteriezellfertigung in der Hauptstadtregion
(KOMBIH)
Qualifizierung von Fachkräften für
die Zellfertigung im Ballungsraum
Berlin/Brandenburg
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
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