BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V.
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BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V.
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Kontakt, Austausch und Information von Bundesregierung, Ministerien und Bundestag, um die Rahmenbedingungen für Energiespeichertechnologien und -anwendungen zu gestalten und zu verbessern, durch Bereitstellung von Fachinformationen, Verfassen von Stellungnahmen, Teilnahme an Fachgesprächen, Beantwortung von Anfragen.
Interessenbereiche: EU-Binnenmarkt; Cybersicherheit; Immissionsschutz; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Entwicklungspolitik; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Wohnen; Sonstiges im Bereich "Energie"; Bauwesen und Bauwirtschaft; Klimaschutz; Kleine und mittlere Unternehmen; Allgemeine Energiepolitik; Rechtspolitik; Außenwirtschaft; Berufliche Bildung; Industriepolitik; Stadtentwicklung; Verkehrspolitik; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Digitalisierung; Sonstige Interessenbereiche; Verkehrsinfrastruktur; Parlamentarisches Verfahren; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Energienetze; Öffentliches Recht; Erneuerbare Energien
Regelungsvorhaben:
- Veröffentlichung einer Wärmespeichestrategie: Der BVES setzt sich für die Veröffentlichung einer Wärmespeicherstrategie durch die Bundesregierung ein, die einen Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der regulatorischen Rahmenbedingungen für Wärmespeicher enthalten soll.
Dies schließt ein:
- Die Entwicklung von Zielpfaden für einen Ausstieg aus der fossilen Wärmeerzeugung, ausbauzielen von erneuerbaren Energien in der Industrie und einen Maßnahmenkatalog für Wärmespeicher in der Industrie.
- Ein Abgaben- und Umlagenmodel, dass Wärmespeicherung anreizt.
- Die regulatorische Gleichstellung von Power-to-Heat und Wasserstoff.
- Die Implementierung von Energiegemeinschaften.
- Schnelle Planungs- und Genehmigungsverfahren.
- Umsetzung der Stromspeicherstrategie: Der BVES setzt sich für die Umsetzung der Stromspeicherstrategie des BMWK ein.
Konkret setzt sich der BVES dabei u.a. folgende Inhalte ein:
- Abschaffung des Ausschließlichkeitsprinzips im EEG.
- Befreiung der Stromspeicher von Netzentgelten
- Befreiung der Stromspeicher von Baukostenzuschüssen
- Beschleunigung von Netzanschlüssen
- Stärkung von Standortgemeinden
- Abbau von genehmigungsrechtlichen Hindernissen
- Aktivierung des Potenzials des bidirektionalen Ladens
- Beseitigung der Hemmnisse beim Bau von Pumpspeichern
- Privilegierung von Speichern im Außenbereich
- Digitalisierung der Energiewende: Der BVES setzt sich für einen schnellen Roll-Out der SMGWs ein. Das schließt auch flexible Mess- und Abrechnungskonzepte. Der SMGW muss fit für Energiespeicher.
Der BVES hat an einer Konsultation des BMWK zur Vorbereitung der Digitalisierungsberichte nach § 48 MsbG für 2024 mittels eines Online-Fragebogen des BMWK teilgenommen.
- Richtlinie für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz (EEW): Der BVES fordert die Berücksichtiung von thermischen Speichertechnologien bei Dekarbonisierungsvorhaben in der Industrie. Diese soll auch in der Förderrichtline explizit gefördert werden. Zur ständigen Weiterentwicklung möchten wir mit Anmerkungen beitragen 1. zur neu in die AGVO aufgenommen Definition von Wärmespeichern als Wärmeerzeugern, die nun explizit auch in Art. 41 förderfähig sind, 2. zur Power-to-Heat Technologie im Allgemeinen sowie 3. mit Hinweisen, weshalb die Förderung mobiler Wärmespeichersysteme trotz positiver Schritte der letzten Novelle in der Praxis noch nicht funktioniert.
- Umsetzung der RED III: Der BVES setzt sich für eine gleichlaufende Privilegierung von Energiespeicheranlagen in den RED-III-Beschleunigungsgebieten ein. Dies gilt besonders im Hinblick auf
- Genehmigungserleichterungen in Beschleunigungsgebieten
- Privilegierung von Energiespeicheranlagen im Außenbereich im §35 BauGB
- Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht: Die Novelle zum Strom- und Energiesteuerrecht begrüßen wir grundsätzlich sehr. Wir setzten uns für die Einführung eines Befreiungstatbestands für Vehicle-to-Grid Anwendungen ein. Im Falle des sogenannten Multi-Use, d.h. der zusätzlichen Betätigung des Speichers auf den Strom- oder Regelleistungsmärkten herrscht weiterhin Unklarheit bezüglich des Status des Energiespeichers.
- Beschleunigung von Netzanschlüssen: Der BVES setzt für ein möglichst effizientes Anschlussverfahren ein. Dies schließt detaillierte Ausführungen in einem Gesetzesentwurf zu den Informationen, die Netzbetreiber bei Anschlussbegehren einfordern dürfen ein, feste Fristen zu denen Rückmeldungen erfolgen müssen, die Verhinderung von Fristumgehungsmöglichkeiten und eine elektronische Auskunftsplattform. Die Kosten für den Netzausbau dürfen auf keinen Fall auf die Anschlusspetenten abgewälzt werden. Weiterhin muss die Reservierung von Kapazitäten diskriminierungsfrei und transparent erfolgen.
- Praxisgerechte Umsetzung der EU Batterienverordnung in nationales Recht: Die Umsetzung der EU-Batterienverordnung in Bundesrecht sollte praktikabel erfolgen, ohne zusätzliche Hürden zu schaffen. Eine verpflichtende Markenregistrierung erzeugt unnötigen Aufwand, da die EU sie nur bei vorhandenen Marken vorsieht. Bei der Sicherheitsleistung im Insolvenzfall von Herstellerverantwortungsorganisationen sollte die realistisch zu erwartende Rücklaufmenge statt der in Verkehr gebrachten Menge gelten. Ökologische Kriterien sollten nicht zusätzlich in die Beitragsbemessung der Rücknahme einfließen, da die EU-Verordnung bereits ausreichend Anreize setzt. Für eine effiziente Rücknahme benötigt es eine bundesweit zuständige notifizierende Behörde sowie eine Harmonisierung auf Bundesebene. Zudem muss die Struktur der Stiftung ear an die neuen Anforderungen angepasst werden.
- Förderung der Integration von Speichern und erneuerbarer Erzeugung in der Ladeinfrastruktur: Aufklärung von verantwortlichen Fachreferaten und MdB über aktuelle Entwicklungen bei Unternehmen, die in der Ladeinfrastruktur tätig sind. Verbesserung der Koordination zwischen unterschiedlichen Fachreferaten verschiedener Ministerien, die an unterschiedlichen Teilthemen der Gestaltung der Rahmenbedingungen von Ladeinfrastruktur arbeiten. Vermittlung eines progressiven Zielbildes. Stärkung des Marktgeschehens, Prävention staatlicher Eingriffe in einen funktionierenden Markt.
- Anpassung des gesetzlichen Rahmens für Speicher neben Erzeugungsanlagen: Der BVES setzt sich dafür, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Bau, Netzanschluss, Betrieb, Vergütung, Entgeltbelastung- und Abrechnung, die Speicher neben Erzeugungsanlagen und Großverbrauchern betreffen, verbessert werden.
- Passgenaue Netzanschlussverfahren für Energiespeicher: Der BVES setzt sich für den Erhalt oder die Anpassung gesetzlicher Regelungen ein, die das Netzanschlussverfahren für Speicher betreffen, inbs.:
- vollständig digitalisierte Anschlussverfahren,
- Vorgaben für Bearbeitungsfristen für Netzanschlussbegehren,
- ein für Flexibilität (und nicht Erzeuger oder Verbraucher) optimiertes Netzanschlussverfahren
- sowie den Erhalt der Privilegien der KraftNAV soweit und so lange kein anderes gesetzlich gesichertes Netzanschlussverfahren für Speicher besteht, dass hinreichende Planungs- und Investitionssicherheit bietet
- einen Rabatt von bis zu 100% bei Abschluss einer flexiblen Netzanschlussvereinbarung auf den Baukostenzuschuss
- Stellungnahme zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote: Anpassung der Multiplikatoren von Ladestrom an die Multiplikatoren von synthetischen Kraftstoffen, um level playing field für Strom zu erreichen.
Vorschlag besserer rechtlicher Integration von Speichern in der Ladeinfrastruktur.
Lob für Maßnahmen des BMUKN zur Stabilisierung der THG-Quote.
- Stellungnahme zum Wasserstoffbeschleunigungsgesetz: Hinwirken auf einfachere und vor allem sicherere Rahmenbedingungen für die Projektierung von Wasserstoffinfrastrukturvorhaben insb. in Sachen Baugenehmigungsfragen. Schaffung eines förderlichen Marktumfeldes für die Vorhaben darüber hinaus.
- Austausch mit Mdb zu technischen, wirtschaftlichen und regulatorischen Aspekten von Energiespeichern: Ziel der Interessenvertretung ist der Austausch mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages zu allgemeinen Entwicklungen, Rahmenbedingungen und Herausforderungen im Bereich des Energiesystems. Der Austausch betrifft insbesondere Themen der Energiespeicherung, des Netzanschlusses, von Verwaltungs- und Genehmigungsprozessen sowie der Digitalisierung des Energiesystems.
- Genehmigungserleichterungen für Pumpspeicher: Die Genehmigungsverfahren für Pumpspeicher sollen beschleunigt werden. Ziel ist es Genehmigungsverfahren zu vereinfachen, Hindernisse des bestehenden Rechts auszuräumen und insgesamt zu einer Beschleunigung beizutragen
- Weiterentwicklung der THG-Quote Abgrenzungsproblematik Messstelle Ladeinfrastruktur: In der aktuellen Formulierung der Weiterentwicklung der THG-Quote kommt zu einer Abgrenzungsproblematik in der praktischen Umsetzung in der Ladeinfrastruktur bei mitteilungspflichtigem Strom. Der BVES zielt darauf ab, diese praktische Hürde durch eine Umformulierung von § 5 c) aa) und bb) zu erreichen.
- Erhaltung des Vertrauensschutzes für Energiespeicher im Rahmen der Netzentgeltregelung AgNes der BNetzA: Der BVES setzt sich politisch dafür ein, dass der Vertrauensschutz für Energiespeichersysteme bestehen bleibt und nicht wie von der Bundesnetzagentur im AgNes-Prozess angekündigt durch eine vorzeitige Beendigung der Netzentgeltbefreiung vor 2029 aufgehoben wird.
- Technologieoffene Gestaltung der Kraftwerksstrategie und Kapazitätsmarkt: Der BVES setzt sich für eine technologieoffene, kosteneffiziente und systemdienliche Beschaffung gesicherter Leistung in einem Kapazitätsmarkt ein. Daher setzt sich der BVES dafür ein, dass auch Speicher entsprechend im Ausschreibungsdesign des BMWE berücksichtigt werden.
- Erhalt der Privilegierung Batteriespeicher im Außenbereich: Der BVES setzt sich für die Aufrechterhaltung der Privilegierung von Batteriespeichern im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 12 BauGB ein. Der Verband spricht sich gegen eine Beschneidung dieser Privilegierung durch einen Mindestabstand von 100-Metern zu Umspannwerken und für eine Neudefinition der Privilegierung über den baurechtlichen Begriff der "räumlichen Nähe" aus.
- Energiespeicher für ein erneuerbares Energiesystem - Novelle EEG 2026: Ziel der Interessenvertretung ist die Anpassung des Referentenentwurfs zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), um die Integration von Energiespeichern als Flexibilitätsoption zu stärken. Insbesondere soll sichergestellt werden, dass der vorgesehene Abschöpfungsmechanismus und die Abschaffung der Innovationsausschreibungen den wirtschaftlichen Ausbau von Co-Location-Projekten aus erneuerbaren Energien und Speichern nicht beeinträchtigen. Darüber hinaus sollen mit der Abschaffung der Einspeisevergütung für Kleinanlagen verbesserte Rahmenbedingungen für die Direktvermarktung sowie vereinfachte und beschleunigte Prozesse im Verteilnetz geschaffen werden.
- Netzanschlusspaket 2026 für Energiespeicher: Ziel der Interessenvertretung ist die Weiterentwicklung des Netzanschlusspakets, um Netzanschlussverfahren verbindlicher, transparenter und digitaler auszugestalten. Insbesondere sollen verbindliche Fristen, nachvollziehbare Priorisierungskriterien und belastbare Anschlusszusagen eingeführt sowie flexible Netzanschlussvereinbarungen rechtssicher ausgestaltet werden. Zudem sollen Energiespeicher diskriminierungsfrei berücksichtigt und Anreize für Flexibilitäten im Netzanschluss geschaffen werden. Die Regelungen zu kapazitätslimitierten Netzgebieten und Priorisierungsbefugnissen der Netzbetreiber sollen so angepasst werden, dass Netzengpässe nicht zu unverhältnismäßigen Einschränkungen neuer Erzeugungs- und Speicherprojekte führen.
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