Schriftliche Frage 210 von Marcel Bauer (DIE LINKE): Nach welchen Maßgaben (Schwellenwerte, maximale Größe, Verkaufsziel) erfolgt der Verkauf von Streuflächen durch die BVVG Bodenverwertungs- u…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.
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Schriftliche Frage 210 von Marcel Bauer (DIE LINKE): Nach welchen Maßgaben (Schwellenwerte, maximale Größe, Verkaufsziel) erfolgt der Verkauf von Streuflächen durch die BVVG Bodenverwertungs- u…
Frage 210 (Marcel Bauer, Die Linke):
Nach welchen Maßgaben (Schwellenwerte, maximale Größe, Verkaufsziel) erfolgt der Verkauf von Streuflächen durch die BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH, und wie viele Verkäufe wurden seit dem 1. Januar 2025 getätigt (bitte hierbei auch die entsprechende Gesamtfläche angeben)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf vom 6. März 2026:
Bei den sogenannten Streuflächen handelt es sich um Kleinst-, Rest- und Splitterflurstücke mit einer Größe von weniger als 2 Hektar. Aufgrund ihrer Struktur und Lage leisten diese Flurstücke im Sinne der Flächenmanagementgrundsätze (FMG) 2024 keinen Beitrag für eine nachhaltige beziehungsweise ökologische Flächenbewirtschaftung und können daher im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen und Auktionen privatisiert werden. Ein öffentliches Interesse an einer Bestandhaltung dieser Flurstücke besteht nicht. Die BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH veräußert im Zuge der Portfoliobereinigung sowohl unverpachtbare Kleinstflächen als auch verpachtbare Kleinstflächen, bei denen eine ökologische Bewirtschaftung nicht umsetzbar ist. Seit dem 1. Januar 2025 hat die BVVG insgesamt rund 930 Hektar veräußert, was etwa 520 Kaufverträgen entspricht. Die durchschnittliche Fläche je Kaufvertrag betrug rund 1,8 Hektar.
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