polradar

Schriftliche Frage 128 von Marcel Bauer (DIE LINKE): Auf welcher rechtlichen und politischen Grundlage erfolgen die in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Li…

dip / schriftliche_frage 03.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 29. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.

Im Graph öffnen

Text

Schriftliche Frage 128 von Marcel Bauer (DIE LINKE): Auf welcher rechtlichen und politischen Grundlage erfolgen die in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Li… Frage 128 (Marcel Bauer, Die Linke): Auf welcher rechtlichen und politischen Grundlage erfolgen die in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zur Veräußerung von Kleinstflächen durch die BVVG (Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH) auf Bundestagsdrucksache 21/6505 und in der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 210 auf Bundestagsdrucksache 21/4657 dargestellten Flächenverkäufe seit Beginn des Jahres 2025 vor dem Hintergrund des in den Flächenmanagementgrundsätzen 2024 (FMG 2024) festgelegten Flächenkontingents bis Ende des Jahres 2024, insbesondere hinsichtlich der Veräußerung von Streuflächen, und welche Änderungen, ergänzenden Vorgaben oder neuen Regelungen gegenüber den FMG 2024 liegen diesen Privatisierungen zugrunde? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf vom 2. Juli 2026: Der Verkauf ehemalig volkseigener land- und forstwirtschaftlicher Flächen in den fünf ostdeutschen Bundesländern durch die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) erfolgt auf der Grundlage des im Gesetz zur Privatisierung und Reorganisation des volkseigenen Vermögens (Treuhandgesetz/TreuhG) festgelegten Privatisierungsauftrags. Zuletzt richtete sich die BVVG dabei nach den im Jahr 2024 vereinbarten Grundsätzen für das Flächenmanagement landwirtschaftlicher Flächen der BVVG (Flächenmanagementgrundsätze). Diese werden derzeit in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF), dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) sowie den fünf ostdeutschen Bundesländern weiterentwickelt und sollen auch zukünftig Vereinbarungen zur Verpachtung und zum Verkauf der oben genannten Flächen enthalten. Streuflächen ermöglichen nach der bisherigen Erfahrung aufgrund ihrer Größe, isolierten Lage und/oder Beschaffenheit nur sehr eingeschränkt oder keine eigenständigen Maßnahmen für eine nachhaltige und/oder ökologische landwirtschaftliche Nutzung im Sinne der Flächenmanagementgrundsätze und werden daher in Absprache mit dem BMF und dem BMLEH auch in der Übergangszeit durch die BVVG veräußert.

Relationen