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Schriftliche Frage 8 von Katalin Gennburg (DIE LINKE): Wie viele Flächen im unmittelbaren Außenbereich von Siedlungszusammenhängen im Sinne des § 246e Absatz 2 des Baugesetzbuchs des Gesetzentwur…

dip / schriftliche_frage 25.07.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 21. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

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Schriftliche Frage 8 von Katalin Gennburg (DIE LINKE): Wie viele Flächen im unmittelbaren Außenbereich von Siedlungszusammenhängen im Sinne des § 246e Absatz 2 des Baugesetzbuchs des Gesetzentwur… Frage 8 (Katalin Gennburg, Die Linke): Wie viele Flächen im unmittelbaren Außenbereich von Siedlungszusammenhängen im Sinne des § 246e Absatz 2 des Baugesetzbuchs des Gesetzentwurfs auf Bundestagsdrucksache 21/781 (neu) vom 7. Juli 2025 befanden sich zu den Stichtagen 1. Januar 2024 und 1. Juli 2025 im Eigentum der BVVG Bodenverwertungs- und - verwaltungs GmbH, und wie viele von diesen sollen bis zum 31. Dezember 2030 verkauft werden (bitte Gesamtfläche der Flurstücke jeweils nach Bundesländern auflisten)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 23. Juli 2025: Die BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH nimmt die Aufgabe nach dem Treuhandgesetz wahr, ehemals volkseigene land- und forstwirtschaftliche Flächen in den ostdeutschen Bundesländern zu verwerten und zu verwalten. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ist eine umfassende Qualifizierung der Flächen nach den Definitionen, Regelungen und Ausführungshinweisen des Baugesetzbuches nicht erforderlich, sondern diese wird aufgabenbezogen nach BVVG-eigenen Kriterien vorgenommen. Diese ermöglichen einen belastbar ermittelten Flächenbestand im unmittelbaren Außenbereich von Siedlungszusammenhängen im Sinne des genannten Gesetzentwurfs nicht. Vor diesem Hintergrund können allein die aktuell im Datensystem der BVVG verfügbaren Informationen dargestellt werden, die wegen des Tätigkeitsbereichs der BVVG im Zusammenhang mit Bauleitplanungen oder aufgrund von Informationen beim Bundesamt für Kartografie und Geodäsie (BKG) zur Belegenheit an oder in Ortslagen hinterlegt sind. Erfasst sind dabei ausschließlich Flurstücke an oder in Ortslagen, die eine Mindestgröße von 500 m2 haben, in einer Entfernung von maximal 60 m zu Straßen oder Wegen liegen und nicht innerhalb eines Bebauungsplanes entsprechend der Bauleitplanungsdaten in den Ländern (soweit vorliegend) oder den Daten des BKG belegen sind. Auf die einzelnen Länder verteilen sich die Flächen nach dieser BVVG- Systematik – aus den o. g. Gründen ohne unmittelbare Aussage zur Anwendung des genannten Gesetzentwurfs – wie folgt: Brandenburg Mecklenburg- Vorpommern Sachsen Sachsen- Anhalt Thüringen Gesamt 1.911 ha 2.747 ha 1.277 ha 1.149 ha 1.115 ha 8.199 ha Entsprechende Daten zu vergangenen Zeitpunkten werden durch die BVVG nicht vorgehalten. Wie viele Flächen hiervon bis zum 30. Dezember 2030 verkauft werden, kann derzeit nicht abgeschätzt werden.

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