Veräußerung von Kleinstflächen durch die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH
Text
Veräußerung von Kleinstflächen durch die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6117
21. Wahlperiode 22.05.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Marcel Bauer, Ina Latendorf, Katalin Gennburg, Luigi
Pantisano, Lorenz Gösta Beutin, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Janina Böttger,
Agnes Conrad, Dr. Fabian Fahl, Katrin Fey, Mareike Hermeier, Caren
Lay, Sahra Mirow, David Schliesing, Aaron Valent, Sascha Wagner und
der Fraktion Die Linke
Veräußerung von Kleinstflächen durch die Bodenverwertungs-
und -verwaltungs GmbH
Die Veräußerung von Kleinst- und Streuflächen durch die Bodenverwertungs-
und -verwaltungs GmbH (BVVG) betrifft auch ökologisch wertvolle
Restflächen, die etwa als Rückzugsorte für seltene Tier- und Pflanzenarten dienen,
Biotopverbünde stärken oder zur Stabilisierung lokaler Wasser- und
Klimahaushalte beitragen. Gerade diese oft unscheinbaren Flächen spielen eine
wichtige Rolle für die Biodiversität, den Bodenschutz und die Anpassung an den
Klimawandel, etwa durch CO2-Speicherung oder die Förderung naturnaher
Landschaftsstrukturen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie bei
der Veräußerung sichergestellt werden kann, dass diese Funktionen langfristig
erhalten bleiben und ob ökologische Kriterien stärker berücksichtigt werden
sollten, um die öffentlichen Interessen an Natur- und Klimaschutz angemessen
zu wahren.
Der Abgeordnete Marcel Bauer hat am 2. März 2026 folgende Schriftliche
Frage 210 auf Bundestagsdrucksache 21/4657 an die Bundesregierung gestellt:
„Nach welchen Maßgaben (Schwellenwerte, maximale Größe, Verkaufsziel)
erfolgt der Verkauf von Streuflächen durch die Bodenverwertungs- und -
verwaltungs GmbH, und wie viele Verkäufe wurden seit dem 1. Januar 2025 getätigt
(bitte hierbei auch die entsprechende Gesamtfläche angeben)?“
Die Antwort der Bundesregierung vom 6. März 2026 lautet wie folgt: „Bei den
sogenannten Streuflächen handelt es sich um Kleinst-, Rest- und
Splitterflurstücke mit einer Größe von weniger als zwei Hektar. Aufgrund ihrer Struktur und
Lage leisten diese Flurstücke im Sinne der Flächenmanagementgrundsätze
(FMG) 2024 keinen Beitrag für eine nachhaltige beziehungsweise ökologische
Flächenbewirtschaftung und können daher im Rahmen von öffentlichen
Ausschreibungen und Auktionen privatisiert werden. Ein öffentliches Interesse an
einer Bestandhaltung dieser Flurstücke besteht nicht. Die Bodenverwertungs-
und -verwaltungs GmbH (BVVG) veräußert im Zuge der Portfoliobereinigung
sowohl unverpachtbare Kleinstflächen als auch verpachtbare Kleinstflächen,
bei denen eine ökologische Bewirtschaftung nicht umsetzbar ist. Seit dem
1. Januar 2025 hat die BVVG insgesamt rund 930 Hektar (ha) veräußert, was
etwa 520 Kaufverträgen entspricht. Die durchschnittliche Fläche je Kaufvertrag
betrug rund 1,8 Hektar.“
Aus dieser Antwort der Bundesregierung ergeben sich für die Fragesteller
Nachfragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. In welchen Bundesländern bzw. Regionen befinden sich die durch die
BVVG im Jahr 2025 verkauften Flächen?
a) Wie sind die Struktur, Lage und Verteilung bzw. Streuung der jeweils
verkauften Flächen (bitte jeweils auflisten, ob und wie sie räumlich
zusammenhängend oder verteilt sind)?
b) Um wie viele unterschiedliche Erwerber handelt es sich insgesamt bei
den Verkäufen?
c) Erwarben Käufer mehrere dieser Streuflächen, und wenn ja, wie viele
Verkäufe entfallen jeweils auf ein und denselben Käufer (bitte in
Tabelle aufschlüsseln)?
d) Welche Flächenkategorien wurden in welchem Umfang veräußert
(z. B. Ackerland, Dauergrünland, Gehölzstrukturen bzw. Hecken oder
sonstige landwirtschaftliche Nutzflächen)?
e) Welcher Anteil der veräußerten Flächen wurde vor dem Verkauf
verpachtet, und wie wurden diese Flächen durch die Pächter genutzt
(z. B. Grünland, Ackerbau etc.)?
f) Welcher Anteil der veräußerten Flächen wurde zuvor als nicht nutzbar
eingestuft?
g) Welcher Anteil der veräußerten Flächen in Hektar wurde durch die
vormaligen Pächter gekauft?
2. Grenzen in den Jahren 2025 und 2026 veräußerte Streuflächen aneinander,
wenn ja, wie viele grenzen aneinander, und wie viele liegen vereinzelt?
a) Wie ist die Streuung des Durchschnittswertes von 1,8 ha Fläche pro
Verkauf im Jahr 2025 (bitte als detailliertes Streudiagramm angeben),
und was sind die Minimal- und Maximalflächengrößen, die veräußert
wurden?
b) Wurden Flächen größer als 2 ha in den Jahren 2025 oder 2026 von der
BVVG veräußert, und wenn ja wie viele Flächen welcher Größen in
welcher Region und welcher Verteilung durch wie viele Verkäufe?
3. Befinden sich 2025 oder 2026 veräußerte Flächen der BVVG in
Ortsrandlagen im Sinne der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 8 der Abgeordneten Katalin Gennburg auf Bundestagsdrucksache
21/982?
a) Welche dieser Flächen wurden an Eigentümer angrenzender
Grundstücke veräußert (bitte nach Bundesländern und den Größenkategorien
kleiner als 1 ha, 1 bis 3 ha, größer als 3 ha auflisten)?
b) Welche dieser Flächen wurden bis und welche nach dem 18. Juni 2025
veräußert (bitte nach Bundesländern und den Größenkategorien
kleiner als 1 ha, 1 bis 3 ha, größer als 3 ha auflisten)?
c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob und welche
dieser Flächen im Zuge der Anwendung des sog. Bau-Turbos (§ 246e
des Baugesetzbuchs [BauGB]) für den Wohnungsbau in Betracht
gezogen oder aktiviert werden?
d) In welchem Gesamtumfang (Anzahl, durchschnittliche Größe,
Bundesland) befinden sich noch Streuflächen in Ortsrandlagen im
Eigentum der BVVG?
4. Wie oft werden die in den Flächenmanagementgrundsätzen aus dem Jahr
2024 festgeschriebenen regelmäßigen Bestandsaufnahmen im Hinblick
auf die Flächenkulisse vorgenommen, welchen Umfang haben die
Gesamtflächen der folgenden veräußerbaren Kategorien aus dem BVVG-
Bestand jeweils zum aktuellen Zeitpunkt, und in welchen Bundesländern
bzw. Regionen liegen sie zu welchen Anteilen:
a) Flächen, die für Infrastrukturmaßnahmen vorgesehen sind, z. B.
Umwidmungsflächen für Wohnungsbau, Gewerbe, Straßenbau,
b) unverpachtbare Kleinstflächen, v. a. mit erhöhten
Verkehrssicherungspflichten,
c) Flächen, die der Rohstoffgewinnung dienten oder dienen,
d) Flächen mit Abfallablagerungen im Außenbereich,
e) Flächen aus Landverzichtserklärungen im Rahmen von
Flurbereinigungsverfahren und vergleichbaren Anlässen und
f) verpachtete Kleinstflächen (kleiner als 2 ha), die aufgrund der Struktur
und Lage keine Umsetzung von Maßnahmen zur ökologischen
Bewirtschaftung ermöglichen?
5. Wie viele weitere Flächen stuft die Bundesregierung, zusätzlich zu den im
Jahr 2025 veräußerten Flächen, als Streuflächen in der Verwaltung der
BVVG ein?
a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Lage und
Verteilung der sich aktuell im Eigentum der BVVG befindenden
Streuflächen?
b) Was sind die Kriterien, nach denen Flächen als Streuflächen
kategorisiert wurden und werden?
c) Wie viele dieser Streuflächen plant die Bundesregierung, bis wann zu
veräußern?
6. Wie viel Fläche der BVVG sieht die Bundesregierung für die
Allgemeinheit und eine ökologische Bewirtschaftung als irrrelevant an, und warum?
7. Nach welchen Kriterien stuft die Bundesregierung eine Fläche als
ungeeignet für eine ökologische Bewirtschaftung ein?
8. Nach welchen Kriterien (außer kleiner als 2 ha) werden Lose definiert, die
„aufgrund ihrer Struktur und Lage keine eigenständigen Maßnahmen zur
ökologischen Bewirtschaftung ermöglichen“
(Flächenmanagementgrundsätze 2024)?
9. Was sind die Kriterien der Bundesregierung für die Differenzierung in
verpachtbare und unverpachtbare Flächen?
10. Wie viel Fläche der BVVG beabsichtigt die Bundesregierung, in den
kommenden Jahren jeweils in welchen Bundesländern zu verkaufen?
a) Wurden im Jahr 2026 bereits Streuflächen durch die BVVG veräußert,
wenn ja, wie viel Fläche durch wie viele Verkäufe, und in welchen
Bundesländern?
b) Wie viel BVVG-Fläche plant die Bundesregierung, im Laufe des
Jahres 2026 zu verkaufen, und in welchen Bundesländern (Streuflächen,
Kleinstflächen und sonstige Flächen)?
c) Wie viel BVVG-Fläche plant die Bundesregierung, in den Jahren nach
2026 bis wann zu veräußern, und in welchen Bundesländern
(Streuflächen, Kleinstflächen und sonstige Flächen)?
d) Plant die Bundesregierung, neben Streuflächen weitere Flächen der
BVVG zu veräußern, wenn ja, warum, nach welchen Kriterien, in
welchen Bundesländern, und mit welcher Legitimation?
11. Welche grundsätzliche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich
der moorschonenden Stauhaltung auf Flächen der bundeseigenen BVVG?
12. Welche fachlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Kriterien sowie
Voraussetzungen müssen für die Genehmigung einer moorschonenden
Stauhaltung erfüllt sein, und unter welchen Bedingungen wird eine
entsprechende Nutzung seitens der BVVG abgelehnt?
13. Hat das Bundesministerium der Finanzen gemeinsam mit dem
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zwischen 2024 und Mai
2026 seine Zustimmung zu einer baulichen oder vergleichbaren
Maßnahme auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche erteilt, wenn diese
Maßnahme den in den Flächenmanagementgrundsätzen der BVVG von 2024
genannten dauerhaften Verlust der landwirtschaftlichen Nutzung zur Folge
hat und die betreffende Fläche mindestens 10 Hektar groß ist?
a) Wenn ja, mit welcher Begründung, wie oft und in Bezug auf wie viel
Fläche?
b) Wenn nein, gibt es entsprechende Anfragen?
14. Gelten die Flächenmanagementgrundsätze der BVVG von 2024 auch für
die Veräußerung der Objektart „Erneuerbare Energien“, und wenn nein,
welche Vereinbarungen gelten in Bezug auf die Veräußerung der Objektart
„Erneuerbare Energien“?
15. Gelten die Flächenmanagementgrundsätze der BVVG von 2024 auch für
die Veräußerung von Bergwerksflächen, und wenn nein, welche
Vereinbarungen gelten in Bezug auf die Veräußerung von Bergwerksflächen?
16. Wie erklärt die Bundesregierung eine zum Verkauf stehende Fläche von
über 6 000 ha der Objektart „Bodenschätze-Interessenbekundung“ durch
die BVVG (www.bvvg.de/objekte/bergwerkseigentum-rosa-untergrundsp
eicherformation/), wenn eine „Gesamtkulisse von 6 000 ha“ für die Jahre
2022, 2023 und 2024 als Obergrenze in den
Flächenmanagementgrundsätzen festgeschrieben ist?
17. Haben das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft zwischen 2024 und Mai 2026 ihre
Zustimmung zum Verkauf weiterer Flächen im Rahmen der Flächenkulisse
von 2 000 ha/Jahr nach Nummer 3 der Flächenmanagementgrundsätze der
BVVG von 2024 erteilt (www.bvvg.de/wp-content/uploads/2024/04/FM
G-2024.pdf)?
a) Wenn ja, mit welcher Begründung, wie oft, und in Bezug auf wie viel
Fläche?
b) Wenn nein, gibt es entsprechende Anfragen?
18. Plant die Bundesregierung, den Evaluierungsbericht zu den
Flächenmanagementgrundsätzen der BVVG mit der Öffentlichkeit zu teilen?
a) Wenn ja, wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
19. Liegt der Bundesregierung der Evaluierungsbericht zu den
Flächenmanagementgrundsätzen der BVVG vor, und wenn ja, welche
Schlussfolgerungen zieht sie daraus für die Frage einer Wiederaufnahme oder Ausweitung
systematischer Verkäufe von BVVG-Flächen?
20. Welche Position vertritt die Bundesregierung zu der Forderung der CDU,
die systematischen Verkäufe von BVVG-Flächen wieder aufzunehmen
oder auszuweiten, und inwiefern stützt sie sich dabei auf den
Evaluierungsbericht zu den Flächenmanagementgrundsätzen (www.bauernzeitun
g.de/landwirtschaft/politik/bvvg-flaechen-kommt-rueckkehr-verkauf-bode
n-875)?
21. Warum findet die Veräußerung von Streuflächen im Evaluierungsbericht
(Ausschussdrucksache 21(10)52) keine Beachtung?
22. Plant die Bundesregierung eine Abkehr oder Überarbeitung der
Flächenmanagementgrundsätze 2024, wenn ja, warum, und welchen Inhalts?
23. Agroforstsysteme steigern die Biodiversität, schützen Böden vor Erosion,
verbessern den Wasserhaushalt und speichern Kohlenstoff, plant die
BVVG auf Pachtflächen grundsätzlich die Genehmigung von
Agroforstsystemen, wenn ja, wie gestaltet sich das entsprechende Verfahren, und
wenn nein, warum nicht?
24. Was unternimmt die BVVG, um auf verpachteten Flächen die Resilienz
gegenüber dem Klimawandel durch Schatten- und
Windschutzmaßnahmen zu verbessern?
Berlin, den 18. Mai 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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