Schriftliche Frage 38 von Sebastian Maack (AfD): Konzediert die Bundesregierung nicht nur den Grönländerinnen und Grönländern, dass ihr Land ihnen gehört, wie sie in ihrer Antwort auf die S…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.
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Schriftliche Frage 38 von Sebastian Maack (AfD): Konzediert die Bundesregierung nicht nur den Grönländerinnen und Grönländern, dass ihr Land ihnen gehört, wie sie in ihrer Antwort auf die S…
Frage 38 (Sebastian Maack, AfD):
Konzediert die Bundesregierung nicht nur den Grönländerinnen und Grönländern, dass ihr Land ihnen gehört, wie sie in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 33 des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter auf Bundestagsdrucksache 21/3685 erklärt hat, sondern auch, dass den Staatsbürgern eines jeden Staats ihr Land gehört, also auch – eingedenk der möglichen strafrechtlichen Relevanz einer entsprechenden Äußerung –, dass Deutschland den Deutschen gehört, und wenn ja, mit welcher Begründung, und wenn nein, warum nicht, da sie nach meiner Auffassung auf meine entsprechende Schriftliche Frage 59 auf Bundestagsdrucksache 21/4115 infolge der Frage des erwähnten Kollegen bisher lediglich ausweichend geantwortet hat, dass ihre Formulierung „Grönland gehört den Grönländerinnen und Grönländern“ Teil der von der Bundesregierung getroffenen Aussage sei, wonach es Dänemark und Grönland seien, die über Angelegenheiten entscheiden, die Dänemark und Grönland betreffen, wobei ich in meiner Frage keinen Anlass gegeben hatte, dies zu bezweifeln?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 26. Februar 2026:
Mit der zitierten Aussage unterstreicht die Bundesregierung, dass es dem jeweiligen Staatsvolk obliegt, über Angelegenheiten zu entscheiden, die das jeweilige Staatsgebiet betreffen. Das Selbstbestimmungsrecht der Völker findet in Artikel 1 Nummer 2 und Artikel 55 der VN- Charta sowie den Artikel 1 der beiden großen Menschenrechtsabkommen (Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte, Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte) Erwähnung und ist völkergewohnheitsrechtlich anerkannt. Danach haben „alle Völker das Recht, frei und ohne Einmischung von außen über ihren politischen Status zu entscheiden und ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung zu gestalten und jeder Staat ist verpflichtet, dieses Recht im Einklang mit den Bestimmungen der Charta zu achten“ (sog. Friendly Relations Declaration).
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