Dekolonialisierung als Instrument der Außenpolitik am Beispiel Russlands und des Westens (Antwort zu Drs. 21/4361)
Text
Dekolonialisierung als Instrument der Außenpolitik am Beispiel Russlands und des Westens (Antwort zu Drs. 21/4361)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5171
21. Wahlperiode 01.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Alexander Wolf, Stefan Keuter, Jan
Wenzel Schmidt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4361 –
Dekolonialisierung als Instrument der Außenpolitik am Beispiel Russlands
und des Westens
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach Ansicht der Fragesteller dient Dekolonialisierung heute als
Kampfbegriff gegen alles Westliche, das Abendland bzw. den Globalen Norden (als
Pendant zum sogenannten Globalen Süden). Der linksliberale „Standard“
(Österreich) stellt fest: Unter Dekolonialisierung „versteht der Globale Süden
nicht mehr die alte Kolonialherrschaft weißer ‚Sahibs‘ und ‚Bwanas‘ und ‚
Sirdars‘, denn die gibt es nicht mehr, sondern eine Machtverschiebung weg von
der ‚weißen‘, westlichen Hegemonie hin zu den neuen Playern: China, Indien,
aber auch zu der Türkei, dem Iran und den arabischen Staaten“ (vgl. www.der
standard.at/story/3000000195727/der-globale-s252den-gegen-den-globalen-w
esten). Es geht also um geopolitische Machtverhältnisse, die im Sinne
bestimmter Akteure des Globalen Südens verschoben werden sollen.
Kulturpolitisch dient der Begriff der Dekolonialisierung nach Ansicht der Fragesteller
als Instrument dieser antiwestlichen geopolitischen und geo-ökonomischen
Machtausweitung.
„Nebenbei: Wenn wir von ‚Postkolonialismus‘ und ‚Dekolonisierung‘
sprechen, sollten wir nicht vergessen, dass etwa an der historischen Sklaverei
schwarze Königreiche und arabische Sklavenhändler in Westafrika an
vorderster Stelle beteiligt waren; und dass es britische christliche Organisationen
waren, die im frühen 19. Jahrhundert den Kampf gegen die Sklaverei führten“
(vgl. ebd.).
Der instrumentelle Gebrauch des Kampfbegriffs „Dekolonialisierung“
kristallisiert sich auch beim Verhältnis zwischen Russland und dem Westen. Im
Tätigkeitsbericht des Instituts für Ökologie und Aktions-Ethnologie e. V. (IN-
FOE) heißt es z. B. auf S. 25: „Um die Frage einer Dekolonialisierung
Russlands und was diese für kleine indigene Völker bedeuten würde, ging es auch
beim Runden Tisch zu Minderheiten und indigenen Völkern in Russland, der
am 18. Oktober im Auswärtigen Amt (AA) in Berlin stattfand“ (vgl. www.inf
oe.de/wp-content/uploads/Jahresbericht_infoe_2024_final.pdf). Die
Dekolonialisierung Russlands (die nach Ansicht der Fragesteller gegen die territoriale
Integrität und Souveränität Russlands gerichtet ist) war bereits Thema des im
Mai 2022 gegründetes „Free Nations of Postrussia Forum“ – „es tagte unter
anderem am 31. Januar 2023 im Europäischen Parlament in Brüssel“ (vgl.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts
vom 1. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
www.nachdenkseiten.de/?p=128046). Zudem widmete sich 2023 das elften
Europäische Geschichtsforum der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-nahen
Heinrich-Böll-Stiftung diesem Thema, u. a. im Hinblick auf Russland (vgl.
www.boell.de/de/2023/11/29/11-europaeisches-geschichtsforum-dekolonisier
t-euch). Das Forum der freien Völker Russlands hat mehrere Foren zur
Dekolonisierung Russlands durchgeführt, an denen auch ehemalige Spitzenpolitiker
teilnahmen, wie der ehemalige ukrainische Außenminister Pavlo Anatolijovyč
Klimkin (vgl. www.freenationsrf.org/ru sowie www.telepolis.de/article/Russla
nd-dekolonisieren-Will-der-Westen-die-Russische-Foederation-zerstueckeln-7
274966.html?seite=all) sowie „die ehemalige polnische Außenministerin
Anna Fotyga. […] Auch der ehemalige US-Verteidigungsminister Christopher
Miller war zugegen“ (vgl. ebd.). Der tschetschenische Separatistenführer
Achmed Chalidowitsch Sakajew war bei Foren vertreten. Im Jahr des Beginns des
völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine (2022) hat
die unabhängige Kommission bei der US-Regierung, Commission on Security
and Cooperation in Europe, ebenfalls eine Veranstaltung zur
Dekolonialisierung Russlands durchgeführt (vgl. www.csce.gov/press-releases/decolonizatio
n-of-russia-to-be-discussed-at-upcoming-helsinki-commission-briefing/).
Auf der anderen Seite wird die Dekolonialisierung von Russland (in Tradition
der sowjetischen Propaganda) immer wieder instrumentalisiert, um ein
antiwestliches Narrativ im Sinne der sogenannten Globalen Weltmehrheit der
Länder des sogenannten Globalen Südens zu verbreiten. Zuletzt war dies bei
der Rede des russischen Außenministers Sergei Wiktorowitsch Lawrow vor
den Vereinten Nationen der Fall (2025): „Heute erleben Afrika und der
gesamte Globale Süden ein neues Erwachen, indem sie volle Unabhängigkeit
anstreben, und die UNO darf dabei nicht abseitsstehen. Im Dezember 2024 wurde
die Resolution der Generalversammlung ‚Ausrottung des Kolonialismus in all
seinen Formen und Erscheinungen‘ angenommen. Wir rufen dazu auf, als
nächsten Schritt die Entscheidung zu treffen, den 14. Dezember zum
Internationalen Tag des Kampfes gegen den Kolonialismus zu erklären. Wir
begrüßen die Rolle der Gruppe der Freunde zur Verteidigung der UN-Charta bei der
Bündelung der Anstrengungen zur Bekämpfung neokolonialer und anderer
diskriminierender Praktiken gegenüber der Weltmehrheit und laden alle
unabhängigen Staaten ein, sich ihrer Mitgliedschaft anzuschließen“ (vgl. https://mi
d.ru/de/foreign_policy/un/2049686/). Auch der russische Präsident Wladimir
Putin wirft dem Westen immer wieder Kolonialismus vor (vgl. www.nzz.ch/in
ternational/russland-putin-wehrt-kolonialismus-vorwurf-ab-und-lobt-vielvoelk
erstaat-ld.1910669). Auf dem Internationalen Wirtschaftsforum in St.
Petersburg 2024 (SPIEF) sprach Putin z. B. davon, dass die USA „andere Länder
durch das Drucken von ungedecktem Geld“ ausbeuten würden, so „wie sie es
bereits während der Pandemie getan haben. Das sei Neokolonialismus“ (vgl.
www.rbc.ru/politics/07/06/2024/666317b19a79471020faac6c). Im selben Jahr
sprach Putin von der vorgeblichen kolonialen Vergangenheit und Gegenwart
des Westens: „Der Neokolonialismus ist das beschämende Erbe
jahrhundertelanger Plünderung und Ausbeutung der Völker Afrikas, Asiens,
Lateinamerikas und anderer Regionen der Erde. Wir sehen seine aggressiven
Ausprägungen heute in den kollektiven Versuchen des Westens, seine Vorherrschaft und
Überlegenheit mit allen Mitteln zu erhalten, andere Länder wirtschaftlich zu
unterwerfen, sie ihrer Souveränität zu berauben und ihnen fremde Werte und
kulturelle Traditionen aufzuzwingen“ (vgl. https://tass.ru/politika/20003389).
Nach Ansicht der Fragesteller ist diese Instrumentalisierung des
Kampfbegriffs der Dekolonialisierung auch deswegen problematisch, weil Russland
selbst historisch eine Kolonialexpansion durchlaufen hat (vgl. z. B. A.
Kappeler: Rußland als Vielvölkerreich. Entstehung – Geschichte – Zerfall. 4. Aufl.
München 2022).
Die Fragesteller lehnen die Versuche aller Konfliktparteien ab, einander
Kolonialismus vorzuwerfen und verurteilen jegliche Versuche der
„Dekolonialisierung“ von Staaten, da diese zu Instabilität führen, Migrationsströme,
Terrorismus und Staatszerfall begünstigen und sich gegen die staatliche Souveränität
und territoriale Integrität richten. Zudem lehnen die Fragesteller die Ideologie
des Postkolonialismus ab, in der sie einen „Angriff auf den Westen“ (so die
Konrad-Adenauer-Stiftung) sehen, der den „gesellschaftlichen
Zusammenhalt“ gefährdet (vgl. www.kas.de/de/web/geschichtsbewusst/postkoloniali
smus). Die Fragesteller unterscheiden ausdrücklich zwischen
– der völkerrechtlich legitimen Befassung mit der Lage ethnischer,
kultureller und indigener Minderheiten sowie deren Menschenrechten innerhalb
bestehender Staaten einerseits und
– politischen oder geopolitischen Bestrebungen, unter dem Schlagwort der
„Dekolonialisierung“ die territoriale Integrität, staatliche Souveränität
oder innere Stabilität einzelner Staaten, seien das Russland oder andere,
infrage zu stellen und darüber hinaus finanzielle Forderungen damit zu
begründen.
Kritisiert wird nicht die menschenrechtliche Beobachtung oder Förderung von
Minderheitenrechten, sondern deren mögliche Instrumentalisierung zur
Rechtfertigung von Sezession, Destabilisierung oder Zerschlagung bestehender
Staaten.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis.
Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die
darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
Die Bundesregierung verurteilt den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg
Russlands gegen die Ukraine, der die Souveränität und territoriale Integrität der
Ukraine missachtet und das Ziel einer völkerrechtwidrigen Besetzung und
Annexion verfolgt.
1. Haben Vertreter der Bundesregierung (inklusive Bundesbehörden) an
einem der Foren der freien Völker Russlands (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller) teilgenommen, und wenn ja, wer, wann, und mit welcher
inhaltlichen Zielrichtung?
6. Haben andere Veranstaltungen der Bundesregierung (Konferenzen,
Runde Tische etc.) zur „Dekolonialisierung“ Russlands bzw. der Lage der
indigenen Völker und Minderheiten in Russland stattgefunden, und wenn
ja, wann, wo und durch wen wurden sie durchgeführt (bitte auch die
teilnehmenden Organisationen, Vertreter der Bundesregierung inklusive
Bundesbehörden und Personen des öffentlichen Lebens nennen)?
7. Haben Vertreter der Bundesregierung inklusive Bundesbehörden sich mit
Vertretern anderer Staaten zum Thema „Dekolonialisierung Russlands,
Lage der Minderheiten und indigener Völker in Russland“ getroffen, und
wenn ja, wann, wo, wer, und mit welchem Ergebnis?
Die Fragen 1, 6 und 7 werden zusammen beantwortet.
Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und
Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister
sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im
Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren
aller gesellschaftlichen Gruppen. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher
Kontakte – einschließlich Telefonaten und elektronischer Kommunikation –
besteht nicht.
Die Lage von indigenen Völkern und Minderheiten weltweit ist dabei
anlassbezogen regelmäßig Bestandteil von Gesprächen. Darüber hinaus haben in der
jetzigen Wahlperiode keine Veranstaltungen oder Treffen im Sinne der
Fragestellung stattgefunden.
2. Welche Organisationen aus welchen Staaten haben an dem Runden Tisch
zu Minderheiten und indigenen Völkern Russlands teilgenommen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller; bitte auch angeben, ob teilnehmende
Organisationen durch Bundesmittel finanziert wurden bzw. werden, und
wenn ja, für welche Zwecke; bitte ggf. auch die Fördersummen
angeben)?
3. Welche Personen des öffentlichen Lebens aus welchen Staaten haben an
dem Runden Tisch zu Minderheiten und indigenen Völkern Russlands
teilgenommen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet.
Die Veranstaltung zum Thema „Situation indigener Völker und ethnischer
Minderheiten in Russland“ fand am 18. Oktober 2024 statt.
Zum Schutz der betroffenen Personen kann die Bundesregierung nach
gründlicher Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses und des
Grundrechtsschutzes Dritter keine weiteren Auskünfte zu Details zu Veranstaltungen
minderheitenrechtlicher Themen in Russland erteilen. Bei einer
Veröffentlichung weiterer Informationen besteht hier das Risiko einer schwerer
wiegenden Grundrechtsverletzung der betroffenen Personen.
4. Welche Vertreter der Bundesregierung, insbesondere des Auswärtigen
Amts, haben an besagtem Runden Tisch (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller) teilgenommen?
Im Sinne der Fragestellung haben keine Vertreter der Bundesregierung (d. h.
Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre
bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und
Staatssekretäre) an der Veranstaltung teilgenommen.
5. Wurden die Ergebnisse dieses Runden Tisches publiziert, wenn ja, wann,
und wo (bitte Quellen nennen), und wenn nein, warum nicht?
Die Ergebnisse des Runden Tisches wurden nicht publiziert.
8. Hat sich die Bundesregierung zur Lage der indigenen Völker und
Minderheiten in Russland eine Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet
diese, und welche Schlussfolgerungen im Hinblick auf ihre Politik zieht
die Bundesregierung daraus?
Die Bundesregierung verfolgt aufmerksam die Lage indigener Völker und
Minderheiten weltweit.
9. Wurde oder wird das Institut für Ökologie und Aktions-Ethnologie e. V.
(INFOE) aus Bundesmitteln gefördert, und wenn ja, für welche Vorhaben
oder Projekte, in welchem Förderzeitraum, und mit welchen Summen?
Die Offenlegung entsprechender Informationen wäre für die betroffenen
Personen mit Blick auf das russische repressive Vorgehen gegen
zivilgesellschaftliche Organisationen nachteilig. Zu deren Schutz werden diese Informationen
nur dem Deutschen Bundestag im Rahmen seines privilegierten
Auskunftsrechts zur Verfügung stellt. Daher wird die Antwort zu Frage 9 als
Verschlusssache – „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und separat in Anlage 1
übermittelt.*
10. Unterstützen Vertreter der Bundesregierung eine „Dekolonialisierung“
Russlands im Sinne von territorialen Neuordnungen, Förderung von
Abspaltungstendenzen oder der Auflösung der Russischen Föderation (bitte
begründen)?
11. Wie stellt die Bundesregierung ggf. sicher, dass bei Veranstaltungen über
Dekolonialisierung primär der Schutz von Minderheitenrechten
innerhalb der bestehenden staatlichen Ordnung Russlands thematisiert und
eine klare Abgrenzung zu „Dekolonialisierungsforderungen“ an
Russland beachtet wird?
Die Fragen 10 und 11 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung sieht sich dem völkerrechtlichen Grundsatz der
territorialen Integrität verpflichtet.
12. Unterstützt die Bundesregierung, so wie der ukrainische Präsident
Wolodymyr Selenskyj, die „Make Russia Small Again“- bzw. die „Make
Russia Pay“-Kampagne, und wenn ja, auf welche Weise, z. B. finanziell
(vgl. https://makerussiasmallagain.net/; bitte begründen)?
Eine finanzielle oder anderweitige Unterstützung durch die Bundesregierung
erfolgt nicht.
13. Sind der Bundesregierung Bewegungen bekannt, die die staatliche
Unabhängigkeit von Russland anstreben, also sich separatistisch verhalten,
und wenn ja, welche sind das (vgl. https://zeitschrift-osteuropa.de/blog/d
as-moskauer-terrorsyndikat-erfindet-volksfeinde/)?
14. Wenn Frage 13 bejaht wird, hat sich die Bundesregierung eine
Auffassung zu diesen in Frage 13 erfragten Bewegungen gebildet, und wenn ja,
wie lautet diese?
15. Hat sich die Bundesregierung zu der These eine Auffassung gebildet,
wonach Russland durch den Ukraine-Krieg den slawischen
Bevölkerungsanteil heben will, und wenn ja, wie lautet diese (vgl. https://zeitschr
ift-osteuropa.de/blog/das-moskauer-terrorsyndikat-erfindet-volksfei
nde/)?
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt
und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
16. Haben die „Menschen in Russland“ nach Auffassung der
Bundesregierung eine „Kollektivverantwortung“ für „vergangene und gegenwärtige
Verbrechen“, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung daraus (bitte begründen; vgl. https://zeitschrift-osteuropa.de/bl
og/das-moskauer-terrorsyndikat-erfindet-volksfeinde/)?
Die Fragen 13 bis 16 werden zusammen beantwortet.
Über öffentlich verfügbare Informationen hinaus hat die Bundesregierung keine
weiteren Erkenntnisse. Im Übrigen kommentiert die Bundesregierung die
Meinungen einzelner Experten nicht.
17. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zum russischen Vorwurf,
der Westen würde sich neo-kolonialistisch verhalten, gebildet, und wenn
ja, wie lautet diese (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, bitte
begründen)?
Die Bundesregierung weist entsprechende Vorwürfe entschieden zurück.
18. Existieren nach Auffassung der Bundesregierung Staaten, die
Neokolonialismus betreiben, und wenn ja, welche (bitte begründen)?
Die Bundesregierung nimmt keine Einordnung im Sinne der Fragestellung vor.
19. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zur Aussage von Yulia
Nawalnaya gebildet, wonach Verfechter der Dekolonialisierung
Russlands „Menschen mit gemeinsamem Hintergrund und gemeinsamer
Kultur künstlich […] teilen“, und wenn ja, wie lautet diese (vgl. www.nd-akt
uell.de/artikel/1186019.russland-dekolonisierung-nein-danke.html)?
Die Bundesregierung kommentiert die Aussagen einzelner Personen nicht.
20. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu dem Sachverhalt
gebildet, dass einige Staaten nach erfolgter Dekolonialisierung ökonomisch
schlechter dastehen als zuvor, und wenn ja, wie lautet diese (bitte
begründen, vgl. www.nas.org/academic-questions/31/2/the_case_for_colon
ialism)?
21. Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung neben den von den
Fragestellern verurteilten problematischen Seiten des Kolonialismus auch positive
Aspekte, wie z. B. den Ausbau der Infrastruktur, Schaffung von
Bildungs- und Kultureinrichtungen, Verschriftlichung der Sprache etc., und
wenn ja, welche sind das (wenn nein, bitte begründen; vgl. www.nas.org/
academic-questions/31/2/the_case_for_colonialism)?
Die Fragen 20 und 21 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung sieht für sich eine Verantwortung zur Aufarbeitung des
unter deutscher Kolonialherrschaft begangenen Unrechts.
22. Muss Deutschland nach Ansicht der Bundesregierung „dekolonialisiert“
werden, weil Deutschland bzw. die Deutschen vorgeblich ein „koloniales
Bewusstsein“ haben (bitte begründen; vgl. https://decolonize.noblogs.or
g/uber-das-netzwerk/)?
Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung, die Meinungen einzelner
Organisationen zu kommentieren.
23. Hat sich die Bundesregierung zum vom russischen Außenminister
Lawrow vorgeschlagenen Internationalen Tag gegen Kolonialismus eine
Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
Die Bundesregierung verweist auf ihre öffentlich einsehbare Stimmerklärung
zu der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen zur
Einführung eines Internationalen Tages gegen Kolonialismus („International Day
against Colonialism in all its Forms and Manifestations“, A/RES/80/106,
abrufbar unter: https://docs.un.org/en/A/RES/80/106).
24. Hat sich die Bundesregierung zur Gruppe der Freunde zur Verteidigung
der UN-Charta eine Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Bundesregierung nimmt zur Kenntnis, dass eine so bezeichnete Gruppe
besteht. Deutschland ist nicht Teil dieser Gruppe.
25. Welche Staaten sind nach Kenntnis der Bundesregierung Mitglied der
Gruppe der Freunde zur Verteidigung der UN-Charta (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Bundesregierung verweist auf öffentlich verfügbare Informationen, die
online abgerufen werden können.
26. Hat sich die Bundesregierung zum Postkolonialismus und seinen
Auswirkungen eine Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung, einzelne Theoriezweige zu
kommentieren.
27. Wurde nach Auffassung der Bundesregierung Grönland durch Dänemark
„kolonialisiert“, oder stellt umgekehrt das Vorgehen der USA im Falle
Grönlands einen vorgeblichen „neuen Kolonialismus“ dar (so der
französische Staatspräsident Emanuel Macron; die Fragesteller lehnen beide
Sichtweisen ab und bitten die Bundesregierung um die Begründung ihrer
diesbezüglichen Auffassung; vgl. www.berliner-zeitung.de/politik-gesell
schaft/geopolitik/eu-trump-groenland-annexion-li.10013423 sowie www.
tagesschau.de/ausland/europa/groenland-macron-von-der-leyen-10
0.html)?
Grönland wurde im 18. Jahrhundert durch Dänemark kolonisiert. Nach Ende
des Zweiten Weltkrieges erfolgte die Dekolonisierung. Seit 1953 ist Grönland
ein gleichwertiger Teil des Königreichs Dänemark. Im Jahr 1979 erlangte
Grönland Autonomie, seit 2009 mit umfassenden Selbstverwaltungsrechten
unter Anerkennung des Grönländischen Selbstbestimmungsrechts als eigenes
Volk, das von Dänemark explizit anerkannt wurde.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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