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Dekolonialisierung als Instrument der Außenpolitik am Beispiel Russlands und des Westens (Antwort zu Drs. 21/4361)

dip / drucksache 01.04.2026 · WP 21 · 21/5171 · Antwort · Original ↗

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Dekolonialisierung als Instrument der Außenpolitik am Beispiel Russlands und des Westens (Antwort zu Drs. 21/4361) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5171 21. Wahlperiode 01.04.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Alexander Wolf, Stefan Keuter, Jan Wenzel Schmidt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/4361 – Dekolonialisierung als Instrument der Außenpolitik am Beispiel Russlands und des Westens V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach Ansicht der Fragesteller dient Dekolonialisierung heute als Kampfbegriff gegen alles Westliche, das Abendland bzw. den Globalen Norden (als Pendant zum sogenannten Globalen Süden). Der linksliberale „Standard“ (Österreich) stellt fest: Unter Dekolonialisierung „versteht der Globale Süden nicht mehr die alte Kolonialherrschaft weißer ‚Sahibs‘ und ‚Bwanas‘ und ‚ Sirdars‘, denn die gibt es nicht mehr, sondern eine Machtverschiebung weg von der ‚weißen‘, westlichen Hegemonie hin zu den neuen Playern: China, Indien, aber auch zu der Türkei, dem Iran und den arabischen Staaten“ (vgl. www.der standard.at/story/3000000195727/der-globale-s252den-gegen-den-globalen-w esten). Es geht also um geopolitische Machtverhältnisse, die im Sinne bestimmter Akteure des Globalen Südens verschoben werden sollen. Kulturpolitisch dient der Begriff der Dekolonialisierung nach Ansicht der Fragesteller als Instrument dieser antiwestlichen geopolitischen und geo-ökonomischen Machtausweitung. „Nebenbei: Wenn wir von ‚Postkolonialismus‘ und ‚Dekolonisierung‘ sprechen, sollten wir nicht vergessen, dass etwa an der historischen Sklaverei schwarze Königreiche und arabische Sklavenhändler in Westafrika an vorderster Stelle beteiligt waren; und dass es britische christliche Organisationen waren, die im frühen 19. Jahrhundert den Kampf gegen die Sklaverei führten“ (vgl. ebd.). Der instrumentelle Gebrauch des Kampfbegriffs „Dekolonialisierung“ kristallisiert sich auch beim Verhältnis zwischen Russland und dem Westen. Im Tätigkeitsbericht des Instituts für Ökologie und Aktions-Ethnologie e. V. (IN- FOE) heißt es z. B. auf S. 25: „Um die Frage einer Dekolonialisierung Russlands und was diese für kleine indigene Völker bedeuten würde, ging es auch beim Runden Tisch zu Minderheiten und indigenen Völkern in Russland, der am 18. Oktober im Auswärtigen Amt (AA) in Berlin stattfand“ (vgl. www.inf oe.de/wp-content/uploads/Jahresbericht_infoe_2024_final.pdf). Die Dekolonialisierung Russlands (die nach Ansicht der Fragesteller gegen die territoriale Integrität und Souveränität Russlands gerichtet ist) war bereits Thema des im Mai 2022 gegründetes „Free Nations of Postrussia Forum“ – „es tagte unter anderem am 31. Januar 2023 im Europäischen Parlament in Brüssel“ (vgl. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 1. April 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. www.nachdenkseiten.de/?p=128046). Zudem widmete sich 2023 das elften Europäische Geschichtsforum der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-nahen Heinrich-Böll-Stiftung diesem Thema, u. a. im Hinblick auf Russland (vgl. www.boell.de/de/2023/11/29/11-europaeisches-geschichtsforum-dekolonisier t-euch). Das Forum der freien Völker Russlands hat mehrere Foren zur Dekolonisierung Russlands durchgeführt, an denen auch ehemalige Spitzenpolitiker teilnahmen, wie der ehemalige ukrainische Außenminister Pavlo Anatolijovyč Klimkin (vgl. www.freenationsrf.org/ru sowie www.telepolis.de/article/Russla nd-dekolonisieren-Will-der-Westen-die-Russische-Foederation-zerstueckeln-7 274966.html?seite=all) sowie „die ehemalige polnische Außenministerin Anna Fotyga. […] Auch der ehemalige US-Verteidigungsminister Christopher Miller war zugegen“ (vgl. ebd.). Der tschetschenische Separatistenführer Achmed Chalidowitsch Sakajew war bei Foren vertreten. Im Jahr des Beginns des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine (2022) hat die unabhängige Kommission bei der US-Regierung, Commission on Security and Cooperation in Europe, ebenfalls eine Veranstaltung zur Dekolonialisierung Russlands durchgeführt (vgl. www.csce.gov/press-releases/decolonizatio n-of-russia-to-be-discussed-at-upcoming-helsinki-commission-briefing/). Auf der anderen Seite wird die Dekolonialisierung von Russland (in Tradition der sowjetischen Propaganda) immer wieder instrumentalisiert, um ein antiwestliches Narrativ im Sinne der sogenannten Globalen Weltmehrheit der Länder des sogenannten Globalen Südens zu verbreiten. Zuletzt war dies bei der Rede des russischen Außenministers Sergei Wiktorowitsch Lawrow vor den Vereinten Nationen der Fall (2025): „Heute erleben Afrika und der gesamte Globale Süden ein neues Erwachen, indem sie volle Unabhängigkeit anstreben, und die UNO darf dabei nicht abseitsstehen. Im Dezember 2024 wurde die Resolution der Generalversammlung ‚Ausrottung des Kolonialismus in all seinen Formen und Erscheinungen‘ angenommen. Wir rufen dazu auf, als nächsten Schritt die Entscheidung zu treffen, den 14. Dezember zum Internationalen Tag des Kampfes gegen den Kolonialismus zu erklären. Wir begrüßen die Rolle der Gruppe der Freunde zur Verteidigung der UN-Charta bei der Bündelung der Anstrengungen zur Bekämpfung neokolonialer und anderer diskriminierender Praktiken gegenüber der Weltmehrheit und laden alle unabhängigen Staaten ein, sich ihrer Mitgliedschaft anzuschließen“ (vgl. https://mi d.ru/de/foreign_policy/un/2049686/). Auch der russische Präsident Wladimir Putin wirft dem Westen immer wieder Kolonialismus vor (vgl. www.nzz.ch/in ternational/russland-putin-wehrt-kolonialismus-vorwurf-ab-und-lobt-vielvoelk erstaat-ld.1910669). Auf dem Internationalen Wirtschaftsforum in St. Petersburg 2024 (SPIEF) sprach Putin z. B. davon, dass die USA „andere Länder durch das Drucken von ungedecktem Geld“ ausbeuten würden, so „wie sie es bereits während der Pandemie getan haben. Das sei Neokolonialismus“ (vgl. www.rbc.ru/politics/07/06/2024/666317b19a79471020faac6c). Im selben Jahr sprach Putin von der vorgeblichen kolonialen Vergangenheit und Gegenwart des Westens: „Der Neokolonialismus ist das beschämende Erbe jahrhundertelanger Plünderung und Ausbeutung der Völker Afrikas, Asiens, Lateinamerikas und anderer Regionen der Erde. Wir sehen seine aggressiven Ausprägungen heute in den kollektiven Versuchen des Westens, seine Vorherrschaft und Überlegenheit mit allen Mitteln zu erhalten, andere Länder wirtschaftlich zu unterwerfen, sie ihrer Souveränität zu berauben und ihnen fremde Werte und kulturelle Traditionen aufzuzwingen“ (vgl. https://tass.ru/politika/20003389). Nach Ansicht der Fragesteller ist diese Instrumentalisierung des Kampfbegriffs der Dekolonialisierung auch deswegen problematisch, weil Russland selbst historisch eine Kolonialexpansion durchlaufen hat (vgl. z. B. A. Kappeler: Rußland als Vielvölkerreich. Entstehung – Geschichte – Zerfall. 4. Aufl. München 2022). Die Fragesteller lehnen die Versuche aller Konfliktparteien ab, einander Kolonialismus vorzuwerfen und verurteilen jegliche Versuche der „Dekolonialisierung“ von Staaten, da diese zu Instabilität führen, Migrationsströme, Terrorismus und Staatszerfall begünstigen und sich gegen die staatliche Souveränität und territoriale Integrität richten. Zudem lehnen die Fragesteller die Ideologie des Postkolonialismus ab, in der sie einen „Angriff auf den Westen“ (so die Konrad-Adenauer-Stiftung) sehen, der den „gesellschaftlichen Zusammenhalt“ gefährdet (vgl. www.kas.de/de/web/geschichtsbewusst/postkoloniali smus). Die Fragesteller unterscheiden ausdrücklich zwischen – der völkerrechtlich legitimen Befassung mit der Lage ethnischer, kultureller und indigener Minderheiten sowie deren Menschenrechten innerhalb bestehender Staaten einerseits und – politischen oder geopolitischen Bestrebungen, unter dem Schlagwort der „Dekolonialisierung“ die territoriale Integrität, staatliche Souveränität oder innere Stabilität einzelner Staaten, seien das Russland oder andere, infrage zu stellen und darüber hinaus finanzielle Forderungen damit zu begründen. Kritisiert wird nicht die menschenrechtliche Beobachtung oder Förderung von Minderheitenrechten, sondern deren mögliche Instrumentalisierung zur Rechtfertigung von Sezession, Destabilisierung oder Zerschlagung bestehender Staaten. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte. Die Bundesregierung verurteilt den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, der die Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine missachtet und das Ziel einer völkerrechtwidrigen Besetzung und Annexion verfolgt.  1. Haben Vertreter der Bundesregierung (inklusive Bundesbehörden) an einem der Foren der freien Völker Russlands (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) teilgenommen, und wenn ja, wer, wann, und mit welcher inhaltlichen Zielrichtung?  6. Haben andere Veranstaltungen der Bundesregierung (Konferenzen, Runde Tische etc.) zur „Dekolonialisierung“ Russlands bzw. der Lage der indigenen Völker und Minderheiten in Russland stattgefunden, und wenn ja, wann, wo und durch wen wurden sie durchgeführt (bitte auch die teilnehmenden Organisationen, Vertreter der Bundesregierung inklusive Bundesbehörden und Personen des öffentlichen Lebens nennen)?  7. Haben Vertreter der Bundesregierung inklusive Bundesbehörden sich mit Vertretern anderer Staaten zum Thema „Dekolonialisierung Russlands, Lage der Minderheiten und indigener Völker in Russland“ getroffen, und wenn ja, wann, wo, wer, und mit welchem Ergebnis? Die Fragen 1, 6 und 7 werden zusammen beantwortet. Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher Kontakte – einschließlich Telefonaten und elektronischer Kommunikation – besteht nicht. Die Lage von indigenen Völkern und Minderheiten weltweit ist dabei anlassbezogen regelmäßig Bestandteil von Gesprächen. Darüber hinaus haben in der jetzigen Wahlperiode keine Veranstaltungen oder Treffen im Sinne der Fragestellung stattgefunden.  2. Welche Organisationen aus welchen Staaten haben an dem Runden Tisch zu Minderheiten und indigenen Völkern Russlands teilgenommen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte auch angeben, ob teilnehmende Organisationen durch Bundesmittel finanziert wurden bzw. werden, und wenn ja, für welche Zwecke; bitte ggf. auch die Fördersummen angeben)?  3. Welche Personen des öffentlichen Lebens aus welchen Staaten haben an dem Runden Tisch zu Minderheiten und indigenen Völkern Russlands teilgenommen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet. Die Veranstaltung zum Thema „Situation indigener Völker und ethnischer Minderheiten in Russland“ fand am 18. Oktober 2024 statt. Zum Schutz der betroffenen Personen kann die Bundesregierung nach gründlicher Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses und des Grundrechtsschutzes Dritter keine weiteren Auskünfte zu Details zu Veranstaltungen minderheitenrechtlicher Themen in Russland erteilen. Bei einer Veröffentlichung weiterer Informationen besteht hier das Risiko einer schwerer wiegenden Grundrechtsverletzung der betroffenen Personen.  4. Welche Vertreter der Bundesregierung, insbesondere des Auswärtigen Amts, haben an besagtem Runden Tisch (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) teilgenommen? Im Sinne der Fragestellung haben keine Vertreter der Bundesregierung (d. h. Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre) an der Veranstaltung teilgenommen.  5. Wurden die Ergebnisse dieses Runden Tisches publiziert, wenn ja, wann, und wo (bitte Quellen nennen), und wenn nein, warum nicht? Die Ergebnisse des Runden Tisches wurden nicht publiziert.  8. Hat sich die Bundesregierung zur Lage der indigenen Völker und Minderheiten in Russland eine Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese, und welche Schlussfolgerungen im Hinblick auf ihre Politik zieht die Bundesregierung daraus? Die Bundesregierung verfolgt aufmerksam die Lage indigener Völker und Minderheiten weltweit.  9. Wurde oder wird das Institut für Ökologie und Aktions-Ethnologie e. V. (INFOE) aus Bundesmitteln gefördert, und wenn ja, für welche Vorhaben oder Projekte, in welchem Förderzeitraum, und mit welchen Summen? Die Offenlegung entsprechender Informationen wäre für die betroffenen Personen mit Blick auf das russische repressive Vorgehen gegen zivilgesellschaftliche Organisationen nachteilig. Zu deren Schutz werden diese Informationen nur dem Deutschen Bundestag im Rahmen seines privilegierten Auskunftsrechts zur Verfügung stellt. Daher wird die Antwort zu Frage 9 als Verschlusssache – „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und separat in Anlage 1 übermittelt.* 10. Unterstützen Vertreter der Bundesregierung eine „Dekolonialisierung“ Russlands im Sinne von territorialen Neuordnungen, Förderung von Abspaltungstendenzen oder der Auflösung der Russischen Föderation (bitte begründen)? 11. Wie stellt die Bundesregierung ggf. sicher, dass bei Veranstaltungen über Dekolonialisierung primär der Schutz von Minderheitenrechten innerhalb der bestehenden staatlichen Ordnung Russlands thematisiert und eine klare Abgrenzung zu „Dekolonialisierungsforderungen“ an Russland beachtet wird? Die Fragen 10 und 11 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung sieht sich dem völkerrechtlichen Grundsatz der territorialen Integrität verpflichtet. 12. Unterstützt die Bundesregierung, so wie der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj, die „Make Russia Small Again“- bzw. die „Make Russia Pay“-Kampagne, und wenn ja, auf welche Weise, z. B. finanziell (vgl. https://makerussiasmallagain.net/; bitte begründen)? Eine finanzielle oder anderweitige Unterstützung durch die Bundesregierung erfolgt nicht. 13. Sind der Bundesregierung Bewegungen bekannt, die die staatliche Unabhängigkeit von Russland anstreben, also sich separatistisch verhalten, und wenn ja, welche sind das (vgl. https://zeitschrift-osteuropa.de/blog/d as-moskauer-terrorsyndikat-erfindet-volksfeinde/)? 14. Wenn Frage 13 bejaht wird, hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu diesen in Frage 13 erfragten Bewegungen gebildet, und wenn ja, wie lautet diese? 15. Hat sich die Bundesregierung zu der These eine Auffassung gebildet, wonach Russland durch den Ukraine-Krieg den slawischen Bevölkerungsanteil heben will, und wenn ja, wie lautet diese (vgl. https://zeitschr ift-osteuropa.de/blog/das-moskauer-terrorsyndikat-erfindet-volksfei nde/)? * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. 16. Haben die „Menschen in Russland“ nach Auffassung der Bundesregierung eine „Kollektivverantwortung“ für „vergangene und gegenwärtige Verbrechen“, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus (bitte begründen; vgl. https://zeitschrift-osteuropa.de/bl og/das-moskauer-terrorsyndikat-erfindet-volksfeinde/)? Die Fragen 13 bis 16 werden zusammen beantwortet. Über öffentlich verfügbare Informationen hinaus hat die Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse. Im Übrigen kommentiert die Bundesregierung die Meinungen einzelner Experten nicht. 17. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zum russischen Vorwurf, der Westen würde sich neo-kolonialistisch verhalten, gebildet, und wenn ja, wie lautet diese (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, bitte begründen)? Die Bundesregierung weist entsprechende Vorwürfe entschieden zurück. 18. Existieren nach Auffassung der Bundesregierung Staaten, die Neokolonialismus betreiben, und wenn ja, welche (bitte begründen)? Die Bundesregierung nimmt keine Einordnung im Sinne der Fragestellung vor. 19. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zur Aussage von Yulia Nawalnaya gebildet, wonach Verfechter der Dekolonialisierung Russlands „Menschen mit gemeinsamem Hintergrund und gemeinsamer Kultur künstlich […] teilen“, und wenn ja, wie lautet diese (vgl. www.nd-akt uell.de/artikel/1186019.russland-dekolonisierung-nein-danke.html)? Die Bundesregierung kommentiert die Aussagen einzelner Personen nicht. 20. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu dem Sachverhalt gebildet, dass einige Staaten nach erfolgter Dekolonialisierung ökonomisch schlechter dastehen als zuvor, und wenn ja, wie lautet diese (bitte begründen, vgl. www.nas.org/academic-questions/31/2/the_case_for_colon ialism)? 21. Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung neben den von den Fragestellern verurteilten problematischen Seiten des Kolonialismus auch positive Aspekte, wie z. B. den Ausbau der Infrastruktur, Schaffung von Bildungs- und Kultureinrichtungen, Verschriftlichung der Sprache etc., und wenn ja, welche sind das (wenn nein, bitte begründen; vgl. www.nas.org/ academic-questions/31/2/the_case_for_colonialism)? Die Fragen 20 und 21 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung sieht für sich eine Verantwortung zur Aufarbeitung des unter deutscher Kolonialherrschaft begangenen Unrechts. 22. Muss Deutschland nach Ansicht der Bundesregierung „dekolonialisiert“ werden, weil Deutschland bzw. die Deutschen vorgeblich ein „koloniales Bewusstsein“ haben (bitte begründen; vgl. https://decolonize.noblogs.or g/uber-das-netzwerk/)? Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung, die Meinungen einzelner Organisationen zu kommentieren. 23. Hat sich die Bundesregierung zum vom russischen Außenminister Lawrow vorgeschlagenen Internationalen Tag gegen Kolonialismus eine Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Bundesregierung verweist auf ihre öffentlich einsehbare Stimmerklärung zu der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen zur Einführung eines Internationalen Tages gegen Kolonialismus („International Day against Colonialism in all its Forms and Manifestations“, A/RES/80/106, abrufbar unter: https://docs.un.org/en/A/RES/80/106). 24. Hat sich die Bundesregierung zur Gruppe der Freunde zur Verteidigung der UN-Charta eine Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Bundesregierung nimmt zur Kenntnis, dass eine so bezeichnete Gruppe besteht. Deutschland ist nicht Teil dieser Gruppe. 25. Welche Staaten sind nach Kenntnis der Bundesregierung Mitglied der Gruppe der Freunde zur Verteidigung der UN-Charta (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Bundesregierung verweist auf öffentlich verfügbare Informationen, die online abgerufen werden können. 26. Hat sich die Bundesregierung zum Postkolonialismus und seinen Auswirkungen eine Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung, einzelne Theoriezweige zu kommentieren. 27. Wurde nach Auffassung der Bundesregierung Grönland durch Dänemark „kolonialisiert“, oder stellt umgekehrt das Vorgehen der USA im Falle Grönlands einen vorgeblichen „neuen Kolonialismus“ dar (so der französische Staatspräsident Emanuel Macron; die Fragesteller lehnen beide Sichtweisen ab und bitten die Bundesregierung um die Begründung ihrer diesbezüglichen Auffassung; vgl. www.berliner-zeitung.de/politik-gesell schaft/geopolitik/eu-trump-groenland-annexion-li.10013423 sowie www. tagesschau.de/ausland/europa/groenland-macron-von-der-leyen-10 0.html)? Grönland wurde im 18. Jahrhundert durch Dänemark kolonisiert. Nach Ende des Zweiten Weltkrieges erfolgte die Dekolonisierung. Seit 1953 ist Grönland ein gleichwertiger Teil des Königreichs Dänemark. Im Jahr 1979 erlangte Grönland Autonomie, seit 2009 mit umfassenden Selbstverwaltungsrechten unter Anerkennung des Grönländischen Selbstbestimmungsrechts als eigenes Volk, das von Dänemark explizit anerkannt wurde. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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