Militarisierung der Arktis und verteidigungspolitische Arktisstrategie der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/3171)
Text
Militarisierung der Arktis und verteidigungspolitische Arktisstrategie der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/3171)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3557
21. Wahlperiode 09.01.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Thoden, Desiree Becker, Gökay
Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/3171 –
Militarisierung der Arktis und verteidigungspolitische Arktisstrategie der
Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Grundlage für die Arktispolitik der Bundesregierung sind die am 18.
September 2024 aktualisierten Leitlinien des Auswärtigen Amts zur deutschen
Arktispolitik „Deutschland und die Arktispolitik im Kontext von Klimakrise und
Zeitenwende“ (vgl. www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/2676012/35e32e
524625a571390e1af8789b1fd7/arktis-leitlinien-data.pdf, abgerufen am
24. September 2025).
Darin ist die Bundesregierung nach eigener Aussage vom bislang geltenden
Prinzip des „arktischen Exzeptionalismus“ abgerückt, der die Arktis als Ort
der Kooperation unabhängig von globalen Entwicklungen definiert. Dies wird
mit der Zäsur des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine begründet,
demzufolge die deutsche Arktispolitik künftig stärker militärischen
Sicherheitsbelangen untergeordnet werden soll. Seitdem ist auch jegliche
deutschrussische Wissenschaftskooperation im Bereich der Arktisforschung
suspendiert. Die Folgen dieser undifferenzierten Sanktionspolitik sind nach Ansicht
der Fragestellenden nachteilig für die übergeordneten Klimaschutzziele,
welche die internationale Zusammenarbeit aller Arktisanrainer verlangen, um
das hochsensible, einzigartige Ökosystem vor der beschleunigten globalen
Erderwärmung zu schützen. Die von Russland in jüngster Zeit zu
verantwortende Eskalationspolitik in der Arktis steht allerdings nach Auffassung der
Fragestellenden einer Wiederaufnahme der internationalen
Wissenschaftskooperation entgegen.
Russland stellt zunehmend mit militärischen Drohgebärden den
völkerrechtlichen Sonderstatus Spitzbergens (norwegisch: Svalbard) infrage (vgl. www.n-
tv.de/politik/Auf-Spitzbergen-provoziert-Russland-Norwegen-und-die-Nato-ar
ticle25668664.html, abgerufen am 27. Oktober 2025). Die nördlich des
Polarkreises gelegene Inselgruppe befindet sich seit 100 Jahren vertraglich unter
norwegischer Souveränität und wird vom Königreich Norwegen verwaltet,
darf jedoch nicht militärisch befestigt werden. Militärexperten befürchten,
dass sich Spitzbergen als „Achillesferse des Westens“ und als Testfall für
„Beistand“-Artikel 5 der NATO erweisen könnte (vgl. www.reservistenverban
d.de/magazin-loyal/die-achillesferse-der-nato/, abgerufen am 24. Oktober
2025).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung
vom 9. Januar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Auch US-Präsident Donald Trump hat wiederholt starkes Interesse bekundet,
Grönland vom Königreich Dänemark für die USA erwerben zu wollen und
hierbei selbst militärische Gewaltanwendung nicht ausgeschlossen (vgl.
www.deutschlandfunk.de/trump-schliesst-militaerische-gewalt-gegen-groenla
nd-fuer-gebietserwerb-nicht-aus-gegen-kanada-indes-100.html, abgerufen am
24. September 2025).
Angesichts der immer offeneren Infragestellung des völkerrechtlichen Status
und der international anerkannten Grenzen befürchten die Fragestellenden
eine Militarisierung der polaren Arktisregion, um geostrategisch vorteilhafte
Zugänge zu den voraussichtlich in naher Zukunft eisfrei werdenden, begehrten
arktischen Rohstoffressourcen und zum nördlichen Seeweg militärisch
abzusichern.
Darüber hinaus verursacht Russlands völkerrechtswidriger Angriffskrieg
gegen die Ukraine sicherheitspolitische Spill-Over-Effekte, die sich
insbesondere auch in der arktischen Region bemerkbar machen. Spiegelbildlich haben
die Sicherheitsbedürfnisse vor allem derjenigen Arktisanrainer, die in der
Vergangenheit nur wenig in ihre Landesverteidigung investieren mussten, bereits
deutlich zugenommen. So unterzeichneten am 19. Oktober 2025 der
Bundesminister der Verteidigung, Boris Pistorius, und die isländische
Außenministerin Þorgerður Katrín Gunnarsdóttir in der Hauptstadt Reykjavík eine
gemeinsame Absichtserklärung über die Vertiefung der bilateralen
Verteidigungskooperation zwischen Deutschland und Island. Obwohl Island zu den
Gründungsmitgliedern der NATO zählt, verfügt das Land bis heute über keine
eigenen Streitkräfte. Auch mit dem NATO-Verbündeten Kanada strebt die
Bundesregierung eine strategische Verteidigungspartnerschaft sowie die
Intensivierung der Rüstungskooperation an, insbesondere für die Modernisierung der
veralteten, kanadischen Unterseebootflotte (vgl. https://taz.de/U-Boot-Deals-i
n-Kanada/!6122915/, abgerufen am 18. November 2025). Deutschland werde
seine militärische Präsenz verstärken, um die Abschreckungs- und
Verteidigungsfähigkeiten der NATO im arktischen Raum insgesamt zu erhöhen (vgl.
www.bmvg.de/de/aktuelles/deutschland-und-island-vertiefen-militaerkooperat
ion-6034006, abgerufen am 27. Oktober 2025).
Aus Sicht der Fragestellenden ergeben sich daraus Fragen nach Art und
Umfang des geplanten Engagements, mit dem Deutschland perspektivisch die
Funktion einer militärischen Schutzmacht Islands sowie eine führende Rolle
innerhalb der NATO bei der verteidigungspolitischen Arktisstrategie
übernehmen könnte.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis.
Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die
darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
1. Mit wie vielen Vertreterinnen und Vertretern welcher Fachressorts war
die Bundesregierung auf dem 25. Arktisdialog vertreten, und welche
eigenen Schwerpunkte haben diese dort präsentiert (bitte nach Anzahl
teilgenommener Personen je Fachressort bzw. Organisationseinheit
auflisten)?
Beim 25. Arktisdialog waren aus dem Ressortkreis das Auswärtige Amt, das
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt, das
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
und das Bundesministerium der Verteidigung vertreten und haben einen
Ausblick auf die Zusammenarbeit mit Partnern gegeben sowie veränderte
Zuständigkeiten nach Bildung der neuen Bundesregierung erläutert. Darüber hinaus
haben Vertreterinnen und Vertreter der Bundesanstalt für Geowissenschaften
und Rohstoffe und des Bundesamts für Naturschutz teilgenommen.
Im Übrigen wird darauf verwiesen, dass das aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 und
Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes abgeleitete Frage- und
Informationsrecht des Deutschen Bundestages der politischen Kontrolle, nicht
administrativer Überkontrolle dient (BVerfGE 67,100 (140)).
2. Welche konkreten Ergebnisse konnten nach Kenntnis der
Bundesregierung auf dem 25. Arktisdialog erzielt werden, und welche
diesbezüglichen Erkenntnisse sind für die aktuelle Arktisstrategie der
Bundesregierung gemäß den Leitlinien des Auswärtigen Amts besonders relevant
gewesen (bitte erläutern)?
3. Inwiefern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mit welchen
Ergebnissen auf dem 25. Arktisdialog auch die Auswirkungen der
sanktionsbedingten Aussetzung der Wissenschaftskooperation mit Russland
thematisiert, und welche früheren, gemeinsamen deutsch-russischen
Forschungsvorhaben sind davon betroffen (bitte detailliert angeben)?
Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 23 bis 25 auf
Bundestagsdrucksache 20/15072 verwiesen.
4. Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung getroffen, um etwaige
Nachteile aus der ausgesetzten deutsch-russischen
Forschungskooperation zu den arktisspezifischen Klimaerwärmungsfolgen auszugleichen,
und wie bilanziert die Bundesregierung die bislang erreichten Ergebnisse
(bitte erläutern)?
Um die arktisspezifischen Klimaerwärmungsfolgen weiter einzudämmen hat
die Bundesregierung die Zusammenarbeit mit traditionellen Partnern wie den
USA, Kanada, Norwegen, Dänemark und Island verstärkt. Sie fördert zudem
neue Forschungskooperationen mit Ländern, die bisher weniger in der
Arktisforschung aktiv waren, aber ein wachsendes Interesse an diesem Thema zeigen.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung die Mittel für die nationale Forschung
im Bereich der Arktisforschung erhöht und unterstützt die Institutionen des
Wissenschaftssystems, insbesondere für Projekte, die sich auf die
Datenerhebung, Modellentwicklung und die Erstellung von Klimaszenarien
konzentrieren.
Die Bundesregierung bilanziert die Ergebnisse dieser Maßnahmen
kontinuierlich. Bisherige Erkenntnisse zeigen, dass die verstärkte internationale
Zusammenarbeit und die Erhöhung der nationalen Forschungsförderung dazu
beigetragen haben, die Forschung in diesem wichtigen Bereich fortzusetzen und
voranzutreiben.
5. Welche bilateralen Arktisforschungsvorhaben mit den Mitglieds- und
Beobachterstaaten des Arktischen Rates werden aktuell von der
Bundesregierung gefördert (bitte nach Staat, Forschungsvorhaben bzw. Projekt,
Förderumfang und Laufzeit auflisten)?
Arktisforschungsvorhaben mit Partnern der Mitglieds- und Beobachterstaaten
des Arktischen Rates.
Titel/Untersuchungsregion Laufzeit/
Förderumfang
Zusammenarbeit mit:
MOMENT – Permafrostforschung auf dem Weg zur
integrierten Beobachtung und Modellierung des
Methanhaushalts von Ökosystemen
Disko Bucht (Westküste Grönland)
01.11.2022 –
30.04.2026
3,5 Mio. Euro
Dänemark
Polarregionen im Wandel – ThinIce: Auftauende
industrielle Hinterlassenschaften in der Arktis – eine
Bedrohung für Permafrost-Ökosysteme
Mackenzie Delta (Nordwest-Territorien Kanadas)
01.09.2023 –
31.12.2026
1,9 Mio. Euro
Kanada
Polarregionen im Wandel – SQUEEZE: Schutz der
schwindenden Arktischen Tundra – Potential, Planung
und Kommunikation
Zirkumarktische Tundragebiete, östliches Kanada
01.09.2023 –
31.12.2026
1,9 Mio. Euro
Kanada
Polarregionen im Wandel – GreenHAB: Risiken der durch
den Klimawandel verursachten schädlichen Algenblüte in
grönländischen Gewässern
Westküste Grönlands
01.09.2023 –
31.12.2026
2,6 Mio. Euro
Dänemark
Polarregionen im Wandel – YESSS: Saisonale
Sensitivität von Ökosystemfunktionen in einer sich erwärmenden
Arktis (Svalbard)
Ny-Ålesund, Spitzbergen
01.09.2023 –
31.12.2026
2,7 Mio. Euro
Norwegen
6. An welchen militärischen Übungen jenseits des nördlichen Polarkreises
hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Bundeswehr seit 2024
teilgenommen, deren Gastgebernation ein Arktisstaat war, und welche Kosten
sind nach Kenntnis der Bundesregierung diesbezüglich entstanden (vgl.
Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache
20/7096; bitte pro Jahr nach Art bzw. Name der Übung, Gastgebernation
und Kosten auflisten)?
Übungsteilnahmen der Bundeswehr im Jahr 2024
Art/Name Gastgeber Kosten Bw Teilnehmer
Bw
Teilnehmende
Nationen
Marineübung/ARCTIC DOLPHIN NOR 95 000 Euro 100 DEU, NOR,
DNK, FIN SWE
Sanitätsübung/ARTIC SERPENT NOR 5 000 Euro 2 DEU, NOR
EOD-Übung/ARDENT DEFENDER CAN < 5 000 Euro 3 DEU, CAN
LwÜbung/BAANA FIN 25 000 Euro 62 DEU, FIN
CIR-Übung/CAGEY KESTREL SWE 80 000 Euro 15 DEU, SWE
Marineübung/DYNAMIC MONGOOSE NOR 470 000 Euro 42 DEU, NOR
Marineübung/FLOTILLA EXERCISE
SILVER
NOR 95 000 Euro 8 DEU, NOR
Marineübung/FREEZING WINDS FIN 23 000 Euro 8 DEU, FIN
Übung ZGeoBw/INTERANTIONAL
SURVEY NETWORKING EXERCISE
CAN 60 000 Euro 12 DEU, CAN
Marineübung/JOINT ARCTIC TRAINING NOR 200 000 Euro 51 DEU, NOR
Heeresübung/JOINT MOUNTAIN TRAI-
NING
NOR 160 000 Euro 81 DEU, NOR
LwÜbung/MALLET STRIKE FIN 944 000 Euro 139 DEU, FIN
Heeresübung/NORDIC RESPONSE NOR 10 000 00 Euro 1.100 DEU, FIN, NOR
Marineübung/NORTHERN CHALLENGE ISL 65 000 Euro 8 DEU, ISL
Truppenübung/NANOOK CAN 15 000 Euro 1 DEU, CAN,
USA
Art/Name Gastgeber Kosten Bw Teilnehmer
Bw
Teilnehmende
Nationen
Sanitätsübung/PRECISE CARE CAN 259 000 Euro 36 DEU, CAN
Sanitätsübung/PRECISE RESPONSE CAN 750 000 Euro 55 DEU, CAN,
USA
Heeresübung/REINDEER NOR 100 000 Euro 71 DEU, NOR
Marineübung/SHALLOW WATERS FIN 13 000 Euro 41 DEU, FIN, ISL
Marineübung/SHARK HUNT USA 2 000 000 Euro 350 DEU, USA, ISL
Marineübung/TOXIC FJORD NOR 368 000 Euro 63 DEU, NOR
LwÜbung/VOLCANEX SWE 39 000 Euro 15 DEU, SWE
Übungsteilnahmen der Bundeswehr im Jahr 2025
Art/Name Gastgeber Kosten Bw Teilnehmer
Bw
Teilnehmende
Nationen
Marineübung/ARCTIC DOLPHIN NOR 298 000 Euro 156 DEU, NOR,
DNK, FIN SWE
LwÜbung/ARCTIC CHALLENGE CAN 331 000 Euro 151 DEU, CAN
EOD-Übung/ARDENT DEFENDER CAN 200 000 Euro 31 DEU, CAN
Marineübung/DYNAMIC MONGOOSE ISL 1 162 000 Euro 280 DEU, ISL
Marineübung/FREEZING WINDS FIN 361 000 Euro 255 DEU, FIN
Marineübung/IN THE KILLING CHAIN USA 604 000 Euro 217 DEU, USA, ISL
Heeresübung/JOINT VIKING NOR 6 338 000 Euro 253 DEU, NOR
LwÜbung/MALLET STRIKE FIN 5 000 Euro 3 DEU, FIN
Heeresübung/MIGHTY ARROW FIN 900 000 Euro 252 DEU, FIN
Marineübung/NORTHERN CHALLEN-
GE
ISL 146 000 Euro 8 DEU, ISL
Truppenübung/NANOOK CAN 59 000 Euro 234 DEU, CAN,
USA
Sanitätsübung/PRECISE CARE CAN 254 000 Euro 34 DEU, CAN
Sanitätsübung/PRECISE RESPONSE CAN 833 000 Euro 50 DEU, CAN,
USA
LwÜbung/RESILIENT CARE SWE 110 000 Euro 40 DEU, SWE
Truppenschießübung/ANDOYA NOR 5 688 000 Euro 1.140 DEU, NOR
LwÜbung/TOXIC TRIP NOR 785 000 Euro 108 DEU, NOR
Marineübung/TOXIC FJORD NOR 215 000 Euro 30 DEU, NOR
Truppenübung/ARCTIC LIGHT DNK <5 000 Euro 3 DEU, DNK,
FRA, GBR,
NLD, SWE,
NOR
7. Wie viele Streitkräfteangehörigen aus welchen Staaten haben nach
Kenntnis der Bundesregierung an diesen militärischen Übungen
teilgenommen, und mit wie vielen Soldatinnen und Soldaten hat sich nach
Kenntnis der Bundesregierung die Bundeswehr daran beteiligt (bitte
nach Streitkräfteanzahl pro Teilnehmerstaat auflisten sowie die Anzahl
teilgenommener Bundeswehrsoldatinnen und Bundeswehrsoldaten
gesondert ausweisen)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
Zahlen teilnehmender Soldatinnen und Soldaten anderer Nationen liegen dem
BMVg nicht vor.
8. Über wie viele einsatzfähige Überschneefahrzeuge verfügt nach
Kenntnis der Bundesregierung die Bundeswehr aktuell im Bestand, die für den
arktischen Raum geeignet sind (vgl. www.bundeswehr.de/de/ausruestun
g-technik-bundeswehr/landsysteme-bundeswehr/bv-206-s-haegglunds,
abgerufen am 7. November 2025).
Gegenstand der Frage sind solche Informationen, die in besonders hohem Maße
das Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht
beantwortet werden können. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und
Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird
durch gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interessen wie
das Staatswohl begrenzt.
Eine Offenlegung der angefragten Informationen in diesem konkreten
Einzelfall birgt die Gefahr, dass Einzelheiten über die aktuellen Fähigkeiten der
Bundeswehr im Bereich Überschneemobilität bekannt würden. Mittels dieser
Informationen würde ein detailliertes Bild über die Einsatzbereitschaft und
Kampfkraft der Bundeswehr in diesem spezifischen Bereich abgegeben. Daher hält
die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel,
dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen
Umständen hingenommen werden kann.
Eine Einstufung als Verschlusssache und Hinterlegung der angefragten
Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer
erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung
und Einsatzbereitschaft der Bundeswehr in diesem strategisch hoch relevanten
Raum nicht ausreichend Rechnung tragen. Die angefragten Inhalte beschreiben
die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr für einen konkreten Teilbereich so
detailliert, dass eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von
Empfängern ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann.
Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart
schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl
gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt.
Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem
Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen.
9. Welche technischen und einsatzbezogenen Vorteile bietet nach Kenntnis
der Bundesregierung das Überschneefahrzeug „Husky 3“, das als
Nachfolgelösung bei den Streitkräften eingeführt und aus dem
Sondervermögen für die Bundeswehr finanziert werden soll (vgl. www.bundesweh
r.de/de/beschaffung-husky-3-6004344, abgerufen am 6. November 2025;
bitte erläutern)?
Mit dem Husky 3 hat der zukünftige Nutzer eine höhere Durchsetzungs-,
Durchhalte- und Überlebensfähigkeit bei gleichzeitig hoher Mobilität im
unwegbaren Gelände und unter widrigsten Umweltbedingungen.
10. Wurden die zu beschaffenden Überschneefahrzeuge vom Typ „Husky 3“
bereits unter arktischen Einsatzszenarien erprobt, wenn ja, unter welchen
konkreten Umständen, und mit welchen Ergebnissen (bitte erläutern)?
Das System Husky 3 wurde durch die Bundeswehr noch nicht im arktischen
Umfeld erprobt. Jedoch sind vergleichbare Systeme (Bv410) seit mehreren
Jahren in den schwedischen sowie österreichischen Streitkräften im Einsatz und
konnten hier bereits ihre Einsatztauglichkeit unter widrigen Bedingungen in
unwägbarem Gelände unter Beweis stellen.
11. Welche weiteren Beschaffungen aus dem aktuellen Sondervermögen für
die Bundeswehr sollen nach Kenntnis der Bundesregierung bis zu
welchem Zeitpunkt für den Einsatz in der Arktis zur Verfügung stehen (bitte
nach Stückzahl, Beschaffungsvorhaben und Finanzumfang auflisten)?
Derzeit sind keine Beschaffungsvorhaben mit dem alleinigen
Verwendungszweck Arktis vorgesehen.
12. Für wie viele und welche ausfuhrgenehmigungspflichtigen,
eisbrechenden Rettungs- und Mehrzweckschiffe (Dual-Use Güter) hat die
Bundesregierung seit 2020 Ausfuhrgenehmigungen in welchem Wert für welche
Empfängerländer erteilt (bitte nach Jahr, Stückzahl, Schiffstyp,
Ausfuhrwert und Empfängerland auflisten)?
Rettungs- und Mehrzweckschiffe sind nicht als Güter mit doppeltem
Verwendungszweck (Dual-Use-Güter) gelistet und unterliegen damit nicht der
Verordnung (EU) 2021/821 des Europäischen Parlaments und des Rates für die
Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung, der
Durchfuhr und der Verbringung betreffend Güter mit doppeltem Verwendungszweck
in der Fassung vom 8. September 2025.
13. Für wie viele und welche weiteren arktiseinsatztauglichen Dual-Use-
Güter hat die Bundesregierung seit 2020 Ausfuhrgenehmigungen in
welchem Wert für welche Empfängerländer erteilt (bitte pro Jahr nach
Stückzahl, Ausfuhrgut, Ausfuhrwert und Empfängerland auflisten)?
Eine Auswertung der Frage ist nicht möglich, da es sich bei der
Arktiseinsatztauglichkeit nicht um einen technischen Parameter i. S. d. Dual-Use Güterlisten
handelt.
14. Für wie viele und welche Waffensysteme und Rüstungsgüter hat die
Bundesregierung seit 2020 Ausfuhrgenehmigungen für militärische
Verwendungszwecke in welchem Wert für welche Arktisanrainer erteilt
(bitte pro Jahr nach Stückzahl, Waffensystem bzw. Rüstungsgut,
Ausfuhrwert und Empfängerland auflisten)?
Für die Jahre 2020 bis 2024 wird auf die jährlich veröffentlichten
Rüstungsexportberichte der Bundesregierung verwiesen.
Bei den Angaben der Genehmigungswerte für das Jahr 2025 handelt es sich um
vorläufige Zahlen, die sich durch Berichtigungen und Fehlerkorrekturen noch
ändern können. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Großteil der Lieferungen
von Rüstungsgütern in EU-, bestimmte NATO- und NATO-gleichgestellte und
weitere Länder seit dem 1. September 2023 nicht mehr im Verfahren von
Einzelgenehmigungen, sondern insbesondere auf der Grundlage der Allgemeinen
Genehmigung Nummer 33 (AGG 33) erfolgt. Die Veröffentlichung von
Einzelgenehmigungswerten allein bildet aus diesem Grund das
Genehmigungsgeschehen nicht vollständig ab und bietet daher keine repräsentative und belastbare
Datengrundlage für die Bewertung des Genehmigungsbildes insgesamt. Die
Werte von Lieferungen auf Grundlage der AGG 33 werden mittels
nachträglicher Meldungen erhoben; soweit bereits vorliegend, werden diese in die
Gesamtbetrachtung einbezogen und nachfolgend kumuliert mit den
Einzelgenehmigungswerten ausgewiesen.
Die nachfolgenden Werte beziehen sich jeweils auf den Zeitraum vom 1. Januar
2025 bis zum Stichtag 10. Dezember 2025 und weisen – soweit einschlägig –
den kumulierten Gesamtwert der erteilten Einzelgenehmigungen für die
endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern und den vorliegenden Meldewerten der
AGG 33 aus.
Angaben zu den Ausfuhrlistenpositionen liegen für erteilte
Einzelausfuhrgenehmigungen vor und beziehen sich auf diese.
Königreich Dänemark:
235 430 379 Euro (Ausfuhrlistenpositionen A0001, A0002, A0003, A0004,
A0006, A0007, A0011, A0018, A0021 und A0022).
Finnland:
15 382 649 Euro (Ausfuhrlistenpositionen A0001, A0002, A0003, A0004,
A0005, A0010, A0015, A0017, A0018, A0021 und A0022).
Kanada:
35 926 536 Euro. (Ausfuhrlistenpositionen A0001, A0002, A0003, A0004,
A0005, A0006, A0010, A0011, A0016, A0018, A0021 und A0022).
Norwegen:
1 347 961 441 Euro (Ausfuhrlistenpositionen A0001, A0002, A0003, A0004,
A0006, A0007, A0011, A0017, A0021 und A0022).
Schweden:
936 613 663 Euro (Ausfuhrlistenpositionen A0001, A0002, A0003, A0004,
A0006, A0007, A0011, A0016, A0021 und A0022).
Vereinigte Staaten von Amerika:
479 439 642 Euro (Ausfuhrlistenpositionen A0001, A0002, A0003, A0004,
A0005, A0010, A0011, A0016, A0017, A0018, A0021 und A0022).
Island:
842 194 Euro
Russische Föderation:
Es wurden keine Genehmigungen für Rüstungsexporte erteilt.
15. In welchem Umfang stellt nach Kenntnis der Bundesregierung die
Bundeswehr derzeit welche technische Ausrüstung für die strategische
Seefernaufklärung der NATO zur Verfügung, und wie viele einsatzbereite
P-8A Poseidon-Seefernaufklärungs- und U-Boot-Jagdflugzeuge der
Bundeswehr sollen im Rahmen der NATO-Planungen im arktischen Raum
und im Nordatlantik zur Verfügung stehen (bitte erläutern)?
Grundsätzlich stellt die Bundeswehr die Fähigkeit Seefernaufklärung/U-Boot-
Jagd der NATO im Rahmen der Verteidigungspläne zur Verfügung.
Im Übrigen muss eine Herausgabe von Informationen zum Umfang, Ort des
Einsatzes und Einsatzbereitschaft militärischer Ausrüstung zur
Seefernaufklärung unterbleiben.
Das verfassungsmäßig verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen
Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch schutzwürdige
Interessen von Verfassungsrang begrenzt, wozu auch und insbesondere
Staatswohlerwägungen zählen. Eine Offenlegung der angefragten Informationen birgt die
Gefahr, dass Einzelheiten über militärische Fähigkeiten und Planungen der
NATO bekannt würden, die geeignet sind, die nationale Sicherheit und
Verteidigungsfähigkeit der NATO erheblich zu beeinträchtigen. Daher hält die
Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst
ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen
hingenommen werden kann.
Eine Einstufung als Verschlusssache und Hinterlegung der angefragten
Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer
erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung
der NATO nicht ausreichend Rechnung tragen. Die detaillierte Auflistung der
von der Bundeswehr für die strategische Seefernaufklärung der NATO
bereitgestellten technischen Ausrüstung für ein konkretes Einsatzgebiet würde
potenziellen Gegnern Einblick in unsere eigenen Fähigkeiten und die der NATO
gewähren. Dies könnte zur Untergrabung unserer Aufklärungsaktivitäten und zur
Gefährdung unserer nationalen und kollektiven Sicherheit führen. Aus dem
Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart
schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem
parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Insofern muss
ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem
Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen.
16. Welche Rechtsauffassung vertritt die Bundesregierung zum
völkerrechtlichen Sonderstatus Spitzbergens, und welche militärischen Aktivitäten
einschließlich Spionage hat nach Kenntnis der Bundesregierung – ggf.
auch aus Quellen nachrichtendienstlicher Herkunft – die Russische
Föderation seit Beginn ihres völkerrechtswidrigen Angriffskrieges gegen die
Ukraine auf Spitzbergen durchgeführt, die formal der norwegischen
Souveränität unterliegen (bitte detailliert erläutern)?
Die Inselgruppe Spitzbergen gehört zu Norwegen. Nach Artikel 1 des Vertrages
über Spitzbergen, unterzeichnet in Paris am 9. Februar 1920, erkennen die
Vertragsparteien Norwegens volle und uneingeschränkte Souveränität über die
Spitzbergengruppe an. Deutschland hat den Vertrag über Spitzbergen 1925
ratifiziert.
Die Beantwortung der Frage, welche militärischen Aktivitäten im Sinne der
Fragestellung Russland auf Spitzbergen durchgeführt hat, unter Einbeziehung
nachrichtendienstlicher Quellen, würde Informationen betreffen, die in
besonders hohem Maße das Staatswohl berühren und die daher selbst in eingestufter
Form nicht herausgabefähig sind.
Eine Offenlegung der angefragten Informationen birgt die Gefahr, dass
Einzelheiten zu Aufdeckungsmethoden, Informationsquellen und der laufenden
Gewinnung von Erkenntnissen über die Aktivitäten der Russischen Föderation auf
Spitzbergen und damit zur konkreten Methodik des Bundesnachrichtendienstes
bei der Erfüllung seiner Aufgaben im Rahmen der Zusammenarbeit mit
ausländischen Partnern sukzessive bekannt würden. Die Offenlegung solcher
Erkenntnisse würde die Funktionsfähigkeit der Nachrichtendienste nachhaltig
beeinträchtigen. Sie würde folgenschwere Einschränkungen der
Informationsgewinnung, die auch auf nachrichtendienstliche Zusammenarbeit mit
ausländischen Stellen angewiesen ist, haben, womit letztlich der gesetzliche Auftrag des
Bundesnachrichtendienstes – die Sammlung und Auswertung von
Informationen über das Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für
die Bundesrepublik Deutschland sind (§ 1 Absatz 2 BNDG) – nicht mehr
sachgerecht erfüllt werden könnte.
Eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen in der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen
Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung des
Bundesnachrichtendienstes nicht ausreichend Rechnung tragen. Die angefragten
Informationen lassen aufgrund ihrer engen Themenstellung detaillierte Rückschlüsse
auf die Quellen, Fähigkeiten und Arbeitsweisen des Bundesnachrichtendienstes
zu, so dass eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von
Empfängern ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann. Bei einem
Bekanntwerden der schutzbedürftigen Information wäre kein Ersatz durch
andere Instrumente der Informationsgewinnung möglich. Aus dem Vorgesagten
ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige
Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem
parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise
das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der
Bundesregierung zurückstehen. Dabei ist der Umstand, dass die Antwort
verweigert wird, weder als Bestätigung noch als Verneinung des angefragten
Sachverhaltes zu verstehen.
17. In wie vielen Fällen ist es nach Kenntnis der Bundesregierung seit
Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine um Spitzbergen
bzw. im arktischen Raum bereits zu militärischen Sicherheitsvorfällen
zwischen NATO-Staaten und Russland gekommen, und in wie vielen
Fällen waren nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. auch Soldatinnen
und Soldaten der Bundeswehr involviert (bitte detailliert erläutern)?
Auffälliges Verhalten russischer Kräfte in der Region kann in unregelmäßigen
Abständen beobachtet werden, jedoch nicht im Sinne eines Sicherheitsvorfalls.
Nach Kenntnis der Bundesregierung kam es seit Beginn des russischen
Angriffskrieges gegen die Ukraine im Februar 2022 zu keinen militärischen
Vorfällen zwischen Russland und NATO-Einheiten um Spitzbergen, in die
deutsche Soldatinnen und Soldaten involviert waren.
18. Unterhält nach Kenntnis der Bundesregierung Russland über seine im
Spitzbergen-Vertrag von 1925 verankerten wirtschaftlichen
Nutzungsrechte hinaus in den ganzjährig bewohnten russischen Außenposten
Barentsburg und Pyramiden auf Spitzbergen Einrichtungen, die neben
zivilen auch militärische Aufgaben erfüllen können, und wenn ja, hat sich
die Bundesregierung hierüber mit der norwegischen Regierung bzw.
innerhalb des NATO-Bündnisses bereits ausgetauscht (bitte erläutern)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.
19. Inwiefern wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Hafen des
russischen Stützpunkts Barentsburg auf Spitzbergen auch von Schiffen
angelaufen, die wegen Waffen- und Panzertransporten für die Streitkräfte
Russlands auf den Sanktionslisten der USA und bzw. oder der EU
stehen, und zu welchen Zwecken wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung die gelisteten Schiffe eingesetzt (vgl. www.spiegel.de/ausland/
nato-sorge-vor-angriff-russlands-auf-spitzbergen-in-der-arktis-a-2dcb6fc
a-55f9-4e75-b58a-4a88af796a73, abgerufen am 17. November 2025;
bitte erläutern)?
Die Antwort auf die Frage kann nicht offen erfolgen. Die Einstufung der
Frage als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für
den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl
erforderlich.*
Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz
(Verschlusssachenanweisung, VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme
durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines
ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen. Eine
Offenlegung der angefragten Informationen birgt die Gefahr, dass Einzelheiten zur
Erkenntnislage des Bundesnachrichtendienstes (BND) bekannt würden,
insbesondere da sich hieraus Rückschlüsse über Aufklärungsansätze und
Aufklärungsschwerpunkte ableiten lassen. Infolgedessen könnten sowohl staatliche als auch
nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf spezifische Vorgehensweisen und
Fähigkeiten des BND ziehen. Eine solche Veröffentlichung von Einzelheiten ist
daher geeignet, zu einer Verschlechterung der dem BND zur Verfügung
stehenden Möglichkeiten der Informationsgewinnung zu führen. Dies kann für die
wirksame Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste und
damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Diese
Informationen werden daher als VS – Nur für den Dienstgebrauch eingestuft
und dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.
Die Bundesregierung verweist zur Beantwortung auf die gesondert übermittelte
Anlage mit der Einstufung „VS-Nur für den Dienstgebrauch“.
20. Welche bilateralen deutsch-norwegischen oder internationalen
wissenschaftlichen Forschungsvorhaben mit deutscher Beteiligung fördert die
Bundesregierung aktuell auf Spitzbergen, und welche Überlegungen
verfolgt die Bundesregierung im Hinblick auf eine langfristige
Weiterfinanzierung der wissenschaftlichen Forschungsvorhaben (bitte nach
Forschungsvorhaben bzw. Projekt, Kooperationspartner, Förderumfang und
Laufzeit auflisten)?
Die Bundesregierung fördert auf Spitzbergen das Forschungsvorhaben
„Polarregionen im Wandel – YESSS: Saisonale Sensitivität von Ökosystemfunktio-
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen
Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
nen in einer sich erwärmenden Arktis (Svalbard)“ in Ny-Ålesund, Spitzbergen
mit einer Laufzeit vom 1. September 2023 bis 31. Dezember 2026 mit
insgesamt 2,7 Mio. Euro. Kooperationspartner sind das Alfred-Wegener-Institut, die
Universitäten Bremen, Mainz, Hamburg, Konstanz und Kiel, University
Tromsö (UiT) und die Scottisch Association Marine Science (SAMS).
21. Welche militärischen Übungen hat die Bundeswehr nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2024 in gemeinsamer Kooperation mit den
Streitkräften des Königreichs Norwegen durchgeführt, und mit wie vielen
Soldatinnen und Soldaten hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Bundeswehr daran beteiligt (bitte pro Jahr auflisten und erläutern)?
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
22. Welche Vereinbarungen hat die Bundesregierung mit Norwegen über die
dortige Stationierung und den Einsatz von Seefernaufklärungs- und U-
Boot-Jagdflugzeugen des Typs Boing P-8A Poseidon getroffen bzw. wie
sehen die weiteren diesbezüglichen Planungen der Bundesregierung aus
(bitte erläutern)?
Die Bundesrepublik Deutschland hat im vierten Quartal 2025 die ersten
Luftfahrzeuge des Typs P-8A Poseidon übernommen. Grundsätzlich besteht
aufgrund der Interoperabilität die Möglichkeit zur engen Zusammenarbeit in der
Fähigkeit Seefernaufklärer Konkrete Planungen liegen aktuell nicht vor.
23. Welche Rechtsauffassung vertritt die Bundesregierung zum
völkerrechtlichen Status Grönlands als autonomer Bestandteil des Königreichs
Dänemark, und wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das von
den USA gegenüber dem Königreich Dänemark wiederholt geäußerte
Interesse an einer Übernahme Grönlands bislang auf die militärische und
politische Zusammenarbeit innerhalb des NATO-Bündnisses ausgewirkt
(vgl. www.tagesschau.de/ausland/europa/daenemark-groenland-streit-us
a-trump-100.html, abgerufen am 13. November 2025; bitte erläutern)?
Grönland ist autonomer Bestandteil des Königreichs Dänemark. Seit 1979
verfügt Grönland über eine eigene Regierung und ein eigenes Parlament. 2009
wurde die Autonomie Grönlands erweitert – dies betrifft u. a. die Kontrolle
über Ressourcen, Polizei und Justiz. Andere Bereiche, wie z. B. die
Verteidigungspolitik, verbleiben weiterhin unter dänischer Kontrolle.
Die enge Zusammenarbeit und Koordinierung der Alliierten innerhalb der
NATO bleibt am gemeinsamen Interesse orientiert, die kollektive Sicherheit im
Hohen Norden zu schützen.
24. Welche militärischen Übungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung
die Bundeswehr seit 2020 in gemeinsamer Kooperation mit den
Streitkräften des Königreichs Dänemark bzw. mit anderen NATO-Partnern auf
Grönland durchgeführt, und mit wie vielen Soldatinnen und Soldaten hat
sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Bundeswehr daran beteiligt
(bitte pro Jahr und nach Streitkräfteanzahl pro beteiligtem NATO-Staat
auflisten)?
Im Zeitraum 2020 bis 2024 gab es keine deutsche Beteiligung an Übungen auf
Grönland. Im Jahr 2025 hat die Bundeswehr mit drei Beobachtern der
Infanterie des Heeres (Division Schnelle Kräfte) an der Übung ARCTIC LIGHT 2025
teilgenommen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 6 und 7
verwiesen.
25. Welche Einsatzszenarien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei
dem NATO-Militärmanöver „Arctic Light 2025“ geübt, und wie viele
Streitkräfte welcher Truppengattungen aus welchen NATO-Staaten
einschließlich der Bundeswehr haben sich nach Kenntnis der
Bundesregierung an dem Manöver beteiligt (bitte nach Streitkräfteanzahl je
Truppengattung pro beteiligtem NATO-Staat auflisten)?
Als Übungsszenar diente ein NATO Pre- Article 5 Krisen- und
Katastrophenszenario. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
26. Wie viele Streitkräfte welcher Truppengattungen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell auf dem US-Militärstützpunkt „Pituffik Space
Base“ (vormals „Thule Air Space“) auf Grönland stationiert, und welche
bilateralen Formen deutsch-amerikanischer Verteidigungskooperation
werden nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig auf Grönland
praktiziert (bitte erläutern)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung befinden sich nur US-Soldaten auf der
Pittufik Airbase. Eine deutsch-US-amerikanische bilaterale
Verteidigungskooperation ist nicht bekannt. Informationen zu stationierten US-Streitkräften liegen
der Bundesregierung nicht vor.
27. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung Grönland in ihren
arktispolitischen Leitlinien und in der arktisbezogenen
Wissenschaftsforschung bei, und welche bilateralen deutsch-dänischen bzw. deutsch-
grönländischen oder internationalen wissenschaftlichen Forschungsvorhaben
mit deutscher Beteiligung fördert die Bundesregierung aktuell auf
Grönland (bitte nach Forschungsvorhaben bzw. Projekt, Kooperationspartner,
Förderumfang und Laufzeit auflisten)?
„MOMENT – Permafrostforschung auf dem Weg zur integrierten Beobachtung
und Modellierung des Methanhaushalts von Ökosystemen“ mit einer Laufzeit
vom 1. November 2022 bis 30 April 2026 mit insgesamt 3,5 Mio. Euro.
Kooperationspartner sind die Uni Hamburg, das Alfred-Wegener-Institut, die
Universitäten Hannover und Köln, das Geoforschungszentrum Potsdam, Max-Planck-
Institute in Hamburg und Jena, die Universities Copenhagen & Aarhus und das
Disko Arctic Research Station (Grönland).
„GreenHAB – Risiken der durch den Klimawandel verursachten schädlichen
Algenblüte in grönländischen Gewässern“ mit einer Laufzeit vom 1. September
2023 bis 31. Dezember 2026 mit insgesamt 2,6 Mio. Euro. Kooperationspartner
sind das Alfred-Wegener-Institut, die Universitäten Konstanz, Duisburg-Essen,
Oldenburg und Hamburg, die University of Copenhagen (UCPH) und das
Greenland Institute of Natural Resources (GCRC).
28. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über potenzielle
Umweltrisiken aus der eisschmelzebedingten Freisetzung von radioaktiven
Abfällen und krankheitsauslösenden Kontaminierungen (z. B. polychloriertes
Benzolen) aus dem 1966 aufgegebenen US-amerikanischen
Militärstützpunkt „Camp Century“ auf Grönland, welche diesbezüglichen Vor-Ort-
Untersuchungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang
durchgeführt, und über welche geeignete technische Ausrüstung zur
Gefahrenabwehr verfügen deutsche Stellen, die die Bundesregierung ggf. zu
Präventionszwecken und im Katastrophenfall zur Unterstützung anbieten
könnte (bitte erläutern)?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse über potenzielle Umweltrisiken aus
dem ehemaligen Militärstützpunkt „Camp Century“ auf Grönland und
mögliche Vor-Ort-Untersuchungen.
Die Bundesrepublik Deutschland verfügt im Bereich des Zivilschutzes über die
Analytische Task Force CBRN (ATF). Sie verfügt über besondere Fähigkeiten
auf dem Gebiet der CBRN-Analytik, -Probenahme und -Beratung. Der Auftrag
der ATF ist die Unterstützung lokaler Einsatzleitungen in CBRN-
Gefahrenlagen mit Fachberatung und Messtechnik. Die ATF ist seit 2023 als EU-
Katastrophenschutzmodul 12 (Feststellung von CBRN-Gefahren und Probenahme,
CBRN Detektion) im Europäischen Katastrophenschutzpool (European Civil
Protection Pool, ECPP) zertifiziert.
In Bezug auf die Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder radiologischen
Notfällen umfassen die deutschen Kapazitäten, die seit 2013 im Response and
Assistance Network (RANET) der Internationalen Atomenergieorganisation (IA-
EO) gemeldet sind und die auf Ersuchen eines Staates angeboten werden
können, insbesondere die Unterstützung bei der Behandlung von
Strahlennotfallpatienten, die Dosisermittlung und -abschätzung, Ausbreitungsrechnungen, die
Ermittlung radiologischer Lagen, die Bereitstellung von Messkapazitäten und
Fachwissen.
29. Wie sehen die weiteren Planungen der Bundesregierung zur
Konkretisierung und Umsetzung der am 19. Oktober 2025 unterzeichneten, bislang
rechtlich nicht bindenden Absichtserklärung über die deutsch-isländische
bilaterale Sicherheits- und Verteidigungskooperation aus, wie viele
Personen in welchen Fachressorts innerhalb der Bundesregierung sollen
damit befasst sein, und wie soll die Koordinierung mit den isländischen
NATO-Partnern organisiert werden (bitte unter der Angabe der
Organisationseinheit bzw. Dienstposten erläutern)?
30. Welche grundsätzlichen Aufgaben für den militärischen
Fähigkeitsaufwuchs der Bundeswehr in welchen Schwerpunkbereichen lassen sich
nach Kenntnis der Bundesregierung mit Blick auf die beabsichtigte
bilaterale Sicherheits- und Verteidigungskooperation mit Island zum
gegenwärtigen Zeitpunkt ableiten (bitte erläutern)?
31. Wie soll nach Kenntnis der Bundesregierung die beabsichtigte
deutschisländische bilaterale Sicherheits- und Verteidigungskooperation in die
arktisbezogene strategische Verteidigungsplanung der NATO eingebettet
sein, und welche Rolle soll nach Kenntnis der Bundesregierung hierbei
der Bundeswehr im Rahmen der militärischen Fähigkeitsziele der NATO
zukommen (bitte erläutern)?
32. Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung bei der beabsichtigten
Untersuchung von deutsch-isländischen Kooperationsfeldern in den
Bereichen Rüstung und Beschaffung von Verteidigungstechnologie,
Verteidigungsmaterial und industrielle Zusammenarbeit auch der Aufbau von
eigenen rüstungsindustriellen Produktions- und Fertigungskapazitäten
von isländischen Unternehmen oder die Neuniederlassung von deutschen
Rüstungsunternehmen auf Island vorgesehen (vgl. https://saltylava.de/w
p-content/uploads/2025/10/LOI-Iceland-Germany-Copy-1.pdf, abgerufen
am 17. November 2025; bitte erläutern)?
33. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der beabsichtigten
bilateralen Sicherheits- und Verteidigungskooperation mit Island
perspektivisch eine permanente militärische Präsenz der Bundeswehr z. B. auf
dem Stützpunkt Kevlavik geplant, und in welchem Umfang sollen nach
Kenntnis der Bundesregierung sowohl die Marine als auch P-8A
Poseidon-Flugzeuge zur U-Boot-Seefernaufklärung eingesetzt werden (bitte
erläutern)?
Die Fragen 29 bis 33 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Webseite des Bundesministeriums der Verteidigung verwiesen
(www.bmvg.de/de/aktuelles/deutschland-und-island-vertiefen-militaerkooperati
on-6034006).
Weitere Ausplanungen, Umsetzungsmaßnahmen und Details zur Einbettung in
die NATO-Verteidigungsplanung befinden sich derzeit in der Abstimmung, so
dass gegenwärtig hierzu noch keine belastbaren Aussagen getroffen werden
können.
Der Austausch hierzu erfolgt derzeit über die Fachreferate des
Bundesministeriums der Verteidigung und die isländische Botschaft in Berlin.
34. Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung geplant, die
Beteiligung der Bundeswehr an der isländischen Luftraumüberwachung im
Rahmen des dortigen „Quick Reaction Alert“ auszubauen (bitte
erläutern)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung besteht großes Interesse seitens Islands an
einer deutschen Beteiligung am Icelandic Air Policing. Derzeit ist aufgrund
bestehender Kräftebindung in anderen Air Policing Missionen keine deutsche
Beteiligung beabsichtigt.
35. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der Bundesminister
der Verteidigung, Boris Pistorius, während seines Kanadabesuchs im
Beisein des norwegischen Verteidigungsministers Tore Sandvik bei der
kanadischen Regierung und vor kanadischen Abgeordneten für den Kauf
von U-Booten der Klasse 212 CD der Firma TKMS geworben und
hierbei in Aussicht gestellt hat, dass TKMS möglichst viele aus dem Auftrag
resultierende Jobs in Kanada ansiedeln werde, wenn ja, in wessen
Auftrag, und auf welcher politischen Entscheidungsgrundlage hat der
Bundesminister der Verteidigung dieses Angebot unterbreitet (vgl. https://ta
z.de/U-Boot-Deals-in-Kanada/!6122915/, abgerufen am 18. November
2025; bitte mit Begründung erläutern)?
Der Bundesminister Boris Pistorius und sein norwegischer Amtskollege
Sandvik haben die Bewerbung der Kooperation von TKMS (Deutschland) und
KONGSBERG (Norwegen) im Rahmen des kanadischen „Canadian Patrol
Submarine Project“ (CPSP) bei ihrem Kanadabesuch in ihrer Funktion als
Verteidigungsminister politisch unterstützt. Ein kanadischer Zuschlag für
U 212 CD würde eine Wertschöpfung sowie den Erhalt und Aufbau von
Arbeitsplätzen in Deutschland, Norwegen und Kanada bedeuten.
36. Mit welchen praktischen Schritten will die Bundesregierung ihre Pläne
für eine maritime Sicherheitspartnerschaft der NATO-Verbündeten
Kanada, Norwegen, Dänemark und Deutschland im arktischen Raum
operationalisieren, die auch eine enge Rüstungskooperation bei maritimen
Beschaffungsvorhaben umfassen soll, und bis wann rechnet die
Bundesregierung mit einer endgültigen Entscheidung der kanadischen
Regierung über die Auftragsvergabe für die Modernisierung der kanadischen
Unterseebootflotte (vgl. www.bmvg.de/de/aktuelles/nato-praesenz-im-ho
hen-norden-wachsam-und-handlungsfaehig-6034330, abgerufen am
18. November 2025; bitte erläutern)?
Eine Beschaffungsentscheidung Kanadas zu den U-Booten der Klasse U212CD
obliegt alleinig der kanadischen Regierung. Eine belastbare Aussage zum
Zeitpunkt dieser kann daher nicht getroffen werden. Im Sinne der Steigerung der
Interoperabilität und Standardisierung sowie Kostenreduzierung im Betrieb der
verschiedenen Systeme wird im Rahmen einer maritimen
Sicherheitspartnerschaft die Nutzung gleicher Systeme durch die verschiedenen Mitgliedstaaten
angestrebt. Weiterhin kann systemspezifische Infrastruktur gemeinsam genutzt
werden. Dies bietet weitere Handlungsoptionen und erhöht die Flexibilität in
der Operationsführung.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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