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Militarisierung der Arktis und verteidigungspolitische Arktisstrategie der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/3171)

dip / drucksache 09.01.2026 · WP 21 · 21/3557 · Antwort · Original ↗

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Militarisierung der Arktis und verteidigungspolitische Arktisstrategie der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/3171) Deutscher Bundestag Drucksache 21/3557 21. Wahlperiode 09.01.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Thoden, Desiree Becker, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/3171 – Militarisierung der Arktis und verteidigungspolitische Arktisstrategie der Bundesregierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Grundlage für die Arktispolitik der Bundesregierung sind die am 18. September 2024 aktualisierten Leitlinien des Auswärtigen Amts zur deutschen Arktispolitik „Deutschland und die Arktispolitik im Kontext von Klimakrise und Zeitenwende“ (vgl. www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/2676012/35e32e 524625a571390e1af8789b1fd7/arktis-leitlinien-data.pdf, abgerufen am 24. September 2025). Darin ist die Bundesregierung nach eigener Aussage vom bislang geltenden Prinzip des „arktischen Exzeptionalismus“ abgerückt, der die Arktis als Ort der Kooperation unabhängig von globalen Entwicklungen definiert. Dies wird mit der Zäsur des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine begründet, demzufolge die deutsche Arktispolitik künftig stärker militärischen Sicherheitsbelangen untergeordnet werden soll. Seitdem ist auch jegliche deutschrussische Wissenschaftskooperation im Bereich der Arktisforschung suspendiert. Die Folgen dieser undifferenzierten Sanktionspolitik sind nach Ansicht der Fragestellenden nachteilig für die übergeordneten Klimaschutzziele, welche die internationale Zusammenarbeit aller Arktisanrainer verlangen, um das hochsensible, einzigartige Ökosystem vor der beschleunigten globalen Erderwärmung zu schützen. Die von Russland in jüngster Zeit zu verantwortende Eskalationspolitik in der Arktis steht allerdings nach Auffassung der Fragestellenden einer Wiederaufnahme der internationalen Wissenschaftskooperation entgegen. Russland stellt zunehmend mit militärischen Drohgebärden den völkerrechtlichen Sonderstatus Spitzbergens (norwegisch: Svalbard) infrage (vgl. www.n- tv.de/politik/Auf-Spitzbergen-provoziert-Russland-Norwegen-und-die-Nato-ar ticle25668664.html, abgerufen am 27. Oktober 2025). Die nördlich des Polarkreises gelegene Inselgruppe befindet sich seit 100 Jahren vertraglich unter norwegischer Souveränität und wird vom Königreich Norwegen verwaltet, darf jedoch nicht militärisch befestigt werden. Militärexperten befürchten, dass sich Spitzbergen als „Achillesferse des Westens“ und als Testfall für „Beistand“-Artikel 5 der NATO erweisen könnte (vgl. www.reservistenverban d.de/magazin-loyal/die-achillesferse-der-nato/, abgerufen am 24. Oktober 2025). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 9. Januar 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Auch US-Präsident Donald Trump hat wiederholt starkes Interesse bekundet, Grönland vom Königreich Dänemark für die USA erwerben zu wollen und hierbei selbst militärische Gewaltanwendung nicht ausgeschlossen (vgl. www.deutschlandfunk.de/trump-schliesst-militaerische-gewalt-gegen-groenla nd-fuer-gebietserwerb-nicht-aus-gegen-kanada-indes-100.html, abgerufen am 24. September 2025). Angesichts der immer offeneren Infragestellung des völkerrechtlichen Status und der international anerkannten Grenzen befürchten die Fragestellenden eine Militarisierung der polaren Arktisregion, um geostrategisch vorteilhafte Zugänge zu den voraussichtlich in naher Zukunft eisfrei werdenden, begehrten arktischen Rohstoffressourcen und zum nördlichen Seeweg militärisch abzusichern. Darüber hinaus verursacht Russlands völkerrechtswidriger Angriffskrieg gegen die Ukraine sicherheitspolitische Spill-Over-Effekte, die sich insbesondere auch in der arktischen Region bemerkbar machen. Spiegelbildlich haben die Sicherheitsbedürfnisse vor allem derjenigen Arktisanrainer, die in der Vergangenheit nur wenig in ihre Landesverteidigung investieren mussten, bereits deutlich zugenommen. So unterzeichneten am 19. Oktober 2025 der Bundesminister der Verteidigung, Boris Pistorius, und die isländische Außenministerin Þorgerður Katrín Gunnarsdóttir in der Hauptstadt Reykjavík eine gemeinsame Absichtserklärung über die Vertiefung der bilateralen Verteidigungskooperation zwischen Deutschland und Island. Obwohl Island zu den Gründungsmitgliedern der NATO zählt, verfügt das Land bis heute über keine eigenen Streitkräfte. Auch mit dem NATO-Verbündeten Kanada strebt die Bundesregierung eine strategische Verteidigungspartnerschaft sowie die Intensivierung der Rüstungskooperation an, insbesondere für die Modernisierung der veralteten, kanadischen Unterseebootflotte (vgl. https://taz.de/U-Boot-Deals-i n-Kanada/!6122915/, abgerufen am 18. November 2025). Deutschland werde seine militärische Präsenz verstärken, um die Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeiten der NATO im arktischen Raum insgesamt zu erhöhen (vgl. www.bmvg.de/de/aktuelles/deutschland-und-island-vertiefen-militaerkooperat ion-6034006, abgerufen am 27. Oktober 2025). Aus Sicht der Fragestellenden ergeben sich daraus Fragen nach Art und Umfang des geplanten Engagements, mit dem Deutschland perspektivisch die Funktion einer militärischen Schutzmacht Islands sowie eine führende Rolle innerhalb der NATO bei der verteidigungspolitischen Arktisstrategie übernehmen könnte. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.  1. Mit wie vielen Vertreterinnen und Vertretern welcher Fachressorts war die Bundesregierung auf dem 25. Arktisdialog vertreten, und welche eigenen Schwerpunkte haben diese dort präsentiert (bitte nach Anzahl teilgenommener Personen je Fachressort bzw. Organisationseinheit auflisten)? Beim 25. Arktisdialog waren aus dem Ressortkreis das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt, das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit und das Bundesministerium der Verteidigung vertreten und haben einen Ausblick auf die Zusammenarbeit mit Partnern gegeben sowie veränderte Zuständigkeiten nach Bildung der neuen Bundesregierung erläutert. Darüber hinaus haben Vertreterinnen und Vertreter der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe und des Bundesamts für Naturschutz teilgenommen. Im Übrigen wird darauf verwiesen, dass das aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes abgeleitete Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages der politischen Kontrolle, nicht administrativer Überkontrolle dient (BVerfGE 67,100 (140)).  2. Welche konkreten Ergebnisse konnten nach Kenntnis der Bundesregierung auf dem 25. Arktisdialog erzielt werden, und welche diesbezüglichen Erkenntnisse sind für die aktuelle Arktisstrategie der Bundesregierung gemäß den Leitlinien des Auswärtigen Amts besonders relevant gewesen (bitte erläutern)?  3. Inwiefern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mit welchen Ergebnissen auf dem 25. Arktisdialog auch die Auswirkungen der sanktionsbedingten Aussetzung der Wissenschaftskooperation mit Russland thematisiert, und welche früheren, gemeinsamen deutsch-russischen Forschungsvorhaben sind davon betroffen (bitte detailliert angeben)? Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 23 bis 25 auf Bundestagsdrucksache 20/15072 verwiesen.  4. Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung getroffen, um etwaige Nachteile aus der ausgesetzten deutsch-russischen Forschungskooperation zu den arktisspezifischen Klimaerwärmungsfolgen auszugleichen, und wie bilanziert die Bundesregierung die bislang erreichten Ergebnisse (bitte erläutern)? Um die arktisspezifischen Klimaerwärmungsfolgen weiter einzudämmen hat die Bundesregierung die Zusammenarbeit mit traditionellen Partnern wie den USA, Kanada, Norwegen, Dänemark und Island verstärkt. Sie fördert zudem neue Forschungskooperationen mit Ländern, die bisher weniger in der Arktisforschung aktiv waren, aber ein wachsendes Interesse an diesem Thema zeigen. Darüber hinaus hat die Bundesregierung die Mittel für die nationale Forschung im Bereich der Arktisforschung erhöht und unterstützt die Institutionen des Wissenschaftssystems, insbesondere für Projekte, die sich auf die Datenerhebung, Modellentwicklung und die Erstellung von Klimaszenarien konzentrieren. Die Bundesregierung bilanziert die Ergebnisse dieser Maßnahmen kontinuierlich. Bisherige Erkenntnisse zeigen, dass die verstärkte internationale Zusammenarbeit und die Erhöhung der nationalen Forschungsförderung dazu beigetragen haben, die Forschung in diesem wichtigen Bereich fortzusetzen und voranzutreiben.  5. Welche bilateralen Arktisforschungsvorhaben mit den Mitglieds- und Beobachterstaaten des Arktischen Rates werden aktuell von der Bundesregierung gefördert (bitte nach Staat, Forschungsvorhaben bzw. Projekt, Förderumfang und Laufzeit auflisten)? Arktisforschungsvorhaben mit Partnern der Mitglieds- und Beobachterstaaten des Arktischen Rates. Titel/Untersuchungsregion Laufzeit/ Förderumfang Zusammenarbeit mit: MOMENT – Permafrostforschung auf dem Weg zur integrierten Beobachtung und Modellierung des Methanhaushalts von Ökosystemen Disko Bucht (Westküste Grönland) 01.11.2022 – 30.04.2026 3,5 Mio. Euro Dänemark Polarregionen im Wandel – ThinIce: Auftauende industrielle Hinterlassenschaften in der Arktis – eine Bedrohung für Permafrost-Ökosysteme Mackenzie Delta (Nordwest-Territorien Kanadas) 01.09.2023 – 31.12.2026 1,9 Mio. Euro Kanada Polarregionen im Wandel – SQUEEZE: Schutz der schwindenden Arktischen Tundra – Potential, Planung und Kommunikation Zirkumarktische Tundragebiete, östliches Kanada 01.09.2023 – 31.12.2026 1,9 Mio. Euro Kanada Polarregionen im Wandel – GreenHAB: Risiken der durch den Klimawandel verursachten schädlichen Algenblüte in grönländischen Gewässern Westküste Grönlands 01.09.2023 – 31.12.2026 2,6 Mio. Euro Dänemark Polarregionen im Wandel – YESSS: Saisonale Sensitivität von Ökosystemfunktionen in einer sich erwärmenden Arktis (Svalbard) Ny-Ålesund, Spitzbergen 01.09.2023 – 31.12.2026 2,7 Mio. Euro Norwegen  6. An welchen militärischen Übungen jenseits des nördlichen Polarkreises hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Bundeswehr seit 2024 teilgenommen, deren Gastgebernation ein Arktisstaat war, und welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung diesbezüglich entstanden (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 20/7096; bitte pro Jahr nach Art bzw. Name der Übung, Gastgebernation und Kosten auflisten)? Übungsteilnahmen der Bundeswehr im Jahr 2024 Art/Name Gastgeber Kosten Bw Teilnehmer Bw Teilnehmende Nationen Marineübung/ARCTIC DOLPHIN NOR 95 000 Euro 100 DEU, NOR, DNK, FIN SWE Sanitätsübung/ARTIC SERPENT NOR 5 000 Euro 2 DEU, NOR EOD-Übung/ARDENT DEFENDER CAN < 5 000 Euro 3 DEU, CAN LwÜbung/BAANA FIN 25 000 Euro 62 DEU, FIN CIR-Übung/CAGEY KESTREL SWE 80 000 Euro 15 DEU, SWE Marineübung/DYNAMIC MONGOOSE NOR 470 000 Euro 42 DEU, NOR Marineübung/FLOTILLA EXERCISE SILVER NOR 95 000 Euro 8 DEU, NOR Marineübung/FREEZING WINDS FIN 23 000 Euro 8 DEU, FIN Übung ZGeoBw/INTERANTIONAL SURVEY NETWORKING EXERCISE CAN 60 000 Euro 12 DEU, CAN Marineübung/JOINT ARCTIC TRAINING NOR 200 000 Euro 51 DEU, NOR Heeresübung/JOINT MOUNTAIN TRAI- NING NOR 160 000 Euro 81 DEU, NOR LwÜbung/MALLET STRIKE FIN 944 000 Euro 139 DEU, FIN Heeresübung/NORDIC RESPONSE NOR 10 000 00 Euro 1.100 DEU, FIN, NOR Marineübung/NORTHERN CHALLENGE ISL 65 000 Euro 8 DEU, ISL Truppenübung/NANOOK CAN 15 000 Euro 1 DEU, CAN, USA Art/Name Gastgeber Kosten Bw Teilnehmer Bw Teilnehmende Nationen Sanitätsübung/PRECISE CARE CAN 259 000 Euro 36 DEU, CAN Sanitätsübung/PRECISE RESPONSE CAN 750 000 Euro 55 DEU, CAN, USA Heeresübung/REINDEER NOR 100 000 Euro 71 DEU, NOR Marineübung/SHALLOW WATERS FIN 13 000 Euro 41 DEU, FIN, ISL Marineübung/SHARK HUNT USA 2 000 000 Euro 350 DEU, USA, ISL Marineübung/TOXIC FJORD NOR 368 000 Euro 63 DEU, NOR LwÜbung/VOLCANEX SWE 39 000 Euro 15 DEU, SWE Übungsteilnahmen der Bundeswehr im Jahr 2025 Art/Name Gastgeber Kosten Bw Teilnehmer Bw Teilnehmende Nationen Marineübung/ARCTIC DOLPHIN NOR 298 000 Euro 156 DEU, NOR, DNK, FIN SWE LwÜbung/ARCTIC CHALLENGE CAN 331 000 Euro 151 DEU, CAN EOD-Übung/ARDENT DEFENDER CAN 200 000 Euro 31 DEU, CAN Marineübung/DYNAMIC MONGOOSE ISL 1 162 000 Euro 280 DEU, ISL Marineübung/FREEZING WINDS FIN 361 000 Euro 255 DEU, FIN Marineübung/IN THE KILLING CHAIN USA 604 000 Euro 217 DEU, USA, ISL Heeresübung/JOINT VIKING NOR 6 338 000 Euro 253 DEU, NOR LwÜbung/MALLET STRIKE FIN 5 000 Euro 3 DEU, FIN Heeresübung/MIGHTY ARROW FIN 900 000 Euro 252 DEU, FIN Marineübung/NORTHERN CHALLEN- GE ISL 146 000 Euro 8 DEU, ISL Truppenübung/NANOOK CAN 59 000 Euro 234 DEU, CAN, USA Sanitätsübung/PRECISE CARE CAN 254 000 Euro 34 DEU, CAN Sanitätsübung/PRECISE RESPONSE CAN 833 000 Euro 50 DEU, CAN, USA LwÜbung/RESILIENT CARE SWE 110 000 Euro 40 DEU, SWE Truppenschießübung/ANDOYA NOR 5 688 000 Euro 1.140 DEU, NOR LwÜbung/TOXIC TRIP NOR 785 000 Euro 108 DEU, NOR Marineübung/TOXIC FJORD NOR 215 000 Euro 30 DEU, NOR Truppenübung/ARCTIC LIGHT DNK <5 000 Euro 3 DEU, DNK, FRA, GBR, NLD, SWE, NOR  7. Wie viele Streitkräfteangehörigen aus welchen Staaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung an diesen militärischen Übungen teilgenommen, und mit wie vielen Soldatinnen und Soldaten hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Bundeswehr daran beteiligt (bitte nach Streitkräfteanzahl pro Teilnehmerstaat auflisten sowie die Anzahl teilgenommener Bundeswehrsoldatinnen und Bundeswehrsoldaten gesondert ausweisen)? Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Zahlen teilnehmender Soldatinnen und Soldaten anderer Nationen liegen dem BMVg nicht vor.  8. Über wie viele einsatzfähige Überschneefahrzeuge verfügt nach Kenntnis der Bundesregierung die Bundeswehr aktuell im Bestand, die für den arktischen Raum geeignet sind (vgl. www.bundeswehr.de/de/ausruestun g-technik-bundeswehr/landsysteme-bundeswehr/bv-206-s-haegglunds, abgerufen am 7. November 2025). Gegenstand der Frage sind solche Informationen, die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden können. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl begrenzt. Eine Offenlegung der angefragten Informationen in diesem konkreten Einzelfall birgt die Gefahr, dass Einzelheiten über die aktuellen Fähigkeiten der Bundeswehr im Bereich Überschneemobilität bekannt würden. Mittels dieser Informationen würde ein detailliertes Bild über die Einsatzbereitschaft und Kampfkraft der Bundeswehr in diesem spezifischen Bereich abgegeben. Daher hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Eine Einstufung als Verschlusssache und Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung und Einsatzbereitschaft der Bundeswehr in diesem strategisch hoch relevanten Raum nicht ausreichend Rechnung tragen. Die angefragten Inhalte beschreiben die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr für einen konkreten Teilbereich so detailliert, dass eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen.  9. Welche technischen und einsatzbezogenen Vorteile bietet nach Kenntnis der Bundesregierung das Überschneefahrzeug „Husky 3“, das als Nachfolgelösung bei den Streitkräften eingeführt und aus dem Sondervermögen für die Bundeswehr finanziert werden soll (vgl. www.bundesweh r.de/de/beschaffung-husky-3-6004344, abgerufen am 6. November 2025; bitte erläutern)? Mit dem Husky 3 hat der zukünftige Nutzer eine höhere Durchsetzungs-, Durchhalte- und Überlebensfähigkeit bei gleichzeitig hoher Mobilität im unwegbaren Gelände und unter widrigsten Umweltbedingungen. 10. Wurden die zu beschaffenden Überschneefahrzeuge vom Typ „Husky 3“ bereits unter arktischen Einsatzszenarien erprobt, wenn ja, unter welchen konkreten Umständen, und mit welchen Ergebnissen (bitte erläutern)? Das System Husky 3 wurde durch die Bundeswehr noch nicht im arktischen Umfeld erprobt. Jedoch sind vergleichbare Systeme (Bv410) seit mehreren Jahren in den schwedischen sowie österreichischen Streitkräften im Einsatz und konnten hier bereits ihre Einsatztauglichkeit unter widrigen Bedingungen in unwägbarem Gelände unter Beweis stellen. 11. Welche weiteren Beschaffungen aus dem aktuellen Sondervermögen für die Bundeswehr sollen nach Kenntnis der Bundesregierung bis zu welchem Zeitpunkt für den Einsatz in der Arktis zur Verfügung stehen (bitte nach Stückzahl, Beschaffungsvorhaben und Finanzumfang auflisten)? Derzeit sind keine Beschaffungsvorhaben mit dem alleinigen Verwendungszweck Arktis vorgesehen. 12. Für wie viele und welche ausfuhrgenehmigungspflichtigen, eisbrechenden Rettungs- und Mehrzweckschiffe (Dual-Use Güter) hat die Bundesregierung seit 2020 Ausfuhrgenehmigungen in welchem Wert für welche Empfängerländer erteilt (bitte nach Jahr, Stückzahl, Schiffstyp, Ausfuhrwert und Empfängerland auflisten)? Rettungs- und Mehrzweckschiffe sind nicht als Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use-Güter) gelistet und unterliegen damit nicht der Verordnung (EU) 2021/821 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung, der Durchfuhr und der Verbringung betreffend Güter mit doppeltem Verwendungszweck in der Fassung vom 8. September 2025. 13. Für wie viele und welche weiteren arktiseinsatztauglichen Dual-Use- Güter hat die Bundesregierung seit 2020 Ausfuhrgenehmigungen in welchem Wert für welche Empfängerländer erteilt (bitte pro Jahr nach Stückzahl, Ausfuhrgut, Ausfuhrwert und Empfängerland auflisten)? Eine Auswertung der Frage ist nicht möglich, da es sich bei der Arktiseinsatztauglichkeit nicht um einen technischen Parameter i. S. d. Dual-Use Güterlisten handelt. 14. Für wie viele und welche Waffensysteme und Rüstungsgüter hat die Bundesregierung seit 2020 Ausfuhrgenehmigungen für militärische Verwendungszwecke in welchem Wert für welche Arktisanrainer erteilt (bitte pro Jahr nach Stückzahl, Waffensystem bzw. Rüstungsgut, Ausfuhrwert und Empfängerland auflisten)? Für die Jahre 2020 bis 2024 wird auf die jährlich veröffentlichten Rüstungsexportberichte der Bundesregierung verwiesen. Bei den Angaben der Genehmigungswerte für das Jahr 2025 handelt es sich um vorläufige Zahlen, die sich durch Berichtigungen und Fehlerkorrekturen noch ändern können. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Großteil der Lieferungen von Rüstungsgütern in EU-, bestimmte NATO- und NATO-gleichgestellte und weitere Länder seit dem 1. September 2023 nicht mehr im Verfahren von Einzelgenehmigungen, sondern insbesondere auf der Grundlage der Allgemeinen Genehmigung Nummer 33 (AGG 33) erfolgt. Die Veröffentlichung von Einzelgenehmigungswerten allein bildet aus diesem Grund das Genehmigungsgeschehen nicht vollständig ab und bietet daher keine repräsentative und belastbare Datengrundlage für die Bewertung des Genehmigungsbildes insgesamt. Die Werte von Lieferungen auf Grundlage der AGG 33 werden mittels nachträglicher Meldungen erhoben; soweit bereits vorliegend, werden diese in die Gesamtbetrachtung einbezogen und nachfolgend kumuliert mit den Einzelgenehmigungswerten ausgewiesen. Die nachfolgenden Werte beziehen sich jeweils auf den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum Stichtag 10. Dezember 2025 und weisen – soweit einschlägig – den kumulierten Gesamtwert der erteilten Einzelgenehmigungen für die endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern und den vorliegenden Meldewerten der AGG 33 aus. Angaben zu den Ausfuhrlistenpositionen liegen für erteilte Einzelausfuhrgenehmigungen vor und beziehen sich auf diese. Königreich Dänemark: 235 430 379 Euro (Ausfuhrlistenpositionen A0001, A0002, A0003, A0004, A0006, A0007, A0011, A0018, A0021 und A0022). Finnland: 15 382 649 Euro (Ausfuhrlistenpositionen A0001, A0002, A0003, A0004, A0005, A0010, A0015, A0017, A0018, A0021 und A0022). Kanada: 35 926 536 Euro. (Ausfuhrlistenpositionen A0001, A0002, A0003, A0004, A0005, A0006, A0010, A0011, A0016, A0018, A0021 und A0022). Norwegen: 1 347 961 441 Euro (Ausfuhrlistenpositionen A0001, A0002, A0003, A0004, A0006, A0007, A0011, A0017, A0021 und A0022). Schweden: 936 613 663 Euro (Ausfuhrlistenpositionen A0001, A0002, A0003, A0004, A0006, A0007, A0011, A0016, A0021 und A0022). Vereinigte Staaten von Amerika: 479 439 642 Euro (Ausfuhrlistenpositionen A0001, A0002, A0003, A0004, A0005, A0010, A0011, A0016, A0017, A0018, A0021 und A0022). Island: 842 194 Euro Russische Föderation: Es wurden keine Genehmigungen für Rüstungsexporte erteilt. 15. In welchem Umfang stellt nach Kenntnis der Bundesregierung die Bundeswehr derzeit welche technische Ausrüstung für die strategische Seefernaufklärung der NATO zur Verfügung, und wie viele einsatzbereite P-8A Poseidon-Seefernaufklärungs- und U-Boot-Jagdflugzeuge der Bundeswehr sollen im Rahmen der NATO-Planungen im arktischen Raum und im Nordatlantik zur Verfügung stehen (bitte erläutern)? Grundsätzlich stellt die Bundeswehr die Fähigkeit Seefernaufklärung/U-Boot- Jagd der NATO im Rahmen der Verteidigungspläne zur Verfügung. Im Übrigen muss eine Herausgabe von Informationen zum Umfang, Ort des Einsatzes und Einsatzbereitschaft militärischer Ausrüstung zur Seefernaufklärung unterbleiben. Das verfassungsmäßig verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch schutzwürdige Interessen von Verfassungsrang begrenzt, wozu auch und insbesondere Staatswohlerwägungen zählen. Eine Offenlegung der angefragten Informationen birgt die Gefahr, dass Einzelheiten über militärische Fähigkeiten und Planungen der NATO bekannt würden, die geeignet sind, die nationale Sicherheit und Verteidigungsfähigkeit der NATO erheblich zu beeinträchtigen. Daher hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Eine Einstufung als Verschlusssache und Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung der NATO nicht ausreichend Rechnung tragen. Die detaillierte Auflistung der von der Bundeswehr für die strategische Seefernaufklärung der NATO bereitgestellten technischen Ausrüstung für ein konkretes Einsatzgebiet würde potenziellen Gegnern Einblick in unsere eigenen Fähigkeiten und die der NATO gewähren. Dies könnte zur Untergrabung unserer Aufklärungsaktivitäten und zur Gefährdung unserer nationalen und kollektiven Sicherheit führen. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen. 16. Welche Rechtsauffassung vertritt die Bundesregierung zum völkerrechtlichen Sonderstatus Spitzbergens, und welche militärischen Aktivitäten einschließlich Spionage hat nach Kenntnis der Bundesregierung – ggf. auch aus Quellen nachrichtendienstlicher Herkunft – die Russische Föderation seit Beginn ihres völkerrechtswidrigen Angriffskrieges gegen die Ukraine auf Spitzbergen durchgeführt, die formal der norwegischen Souveränität unterliegen (bitte detailliert erläutern)? Die Inselgruppe Spitzbergen gehört zu Norwegen. Nach Artikel 1 des Vertrages über Spitzbergen, unterzeichnet in Paris am 9. Februar 1920, erkennen die Vertragsparteien Norwegens volle und uneingeschränkte Souveränität über die Spitzbergengruppe an. Deutschland hat den Vertrag über Spitzbergen 1925 ratifiziert. Die Beantwortung der Frage, welche militärischen Aktivitäten im Sinne der Fragestellung Russland auf Spitzbergen durchgeführt hat, unter Einbeziehung nachrichtendienstlicher Quellen, würde Informationen betreffen, die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren und die daher selbst in eingestufter Form nicht herausgabefähig sind. Eine Offenlegung der angefragten Informationen birgt die Gefahr, dass Einzelheiten zu Aufdeckungsmethoden, Informationsquellen und der laufenden Gewinnung von Erkenntnissen über die Aktivitäten der Russischen Föderation auf Spitzbergen und damit zur konkreten Methodik des Bundesnachrichtendienstes bei der Erfüllung seiner Aufgaben im Rahmen der Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern sukzessive bekannt würden. Die Offenlegung solcher Erkenntnisse würde die Funktionsfähigkeit der Nachrichtendienste nachhaltig beeinträchtigen. Sie würde folgenschwere Einschränkungen der Informationsgewinnung, die auch auf nachrichtendienstliche Zusammenarbeit mit ausländischen Stellen angewiesen ist, haben, womit letztlich der gesetzliche Auftrag des Bundesnachrichtendienstes – die Sammlung und Auswertung von Informationen über das Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind (§ 1 Absatz 2 BNDG) – nicht mehr sachgerecht erfüllt werden könnte. Eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung des Bundesnachrichtendienstes nicht ausreichend Rechnung tragen. Die angefragten Informationen lassen aufgrund ihrer engen Themenstellung detaillierte Rückschlüsse auf die Quellen, Fähigkeiten und Arbeitsweisen des Bundesnachrichtendienstes zu, so dass eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann. Bei einem Bekanntwerden der schutzbedürftigen Information wäre kein Ersatz durch andere Instrumente der Informationsgewinnung möglich. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen. Dabei ist der Umstand, dass die Antwort verweigert wird, weder als Bestätigung noch als Verneinung des angefragten Sachverhaltes zu verstehen. 17. In wie vielen Fällen ist es nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine um Spitzbergen bzw. im arktischen Raum bereits zu militärischen Sicherheitsvorfällen zwischen NATO-Staaten und Russland gekommen, und in wie vielen Fällen waren nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. auch Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr involviert (bitte detailliert erläutern)? Auffälliges Verhalten russischer Kräfte in der Region kann in unregelmäßigen Abständen beobachtet werden, jedoch nicht im Sinne eines Sicherheitsvorfalls. Nach Kenntnis der Bundesregierung kam es seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine im Februar 2022 zu keinen militärischen Vorfällen zwischen Russland und NATO-Einheiten um Spitzbergen, in die deutsche Soldatinnen und Soldaten involviert waren. 18. Unterhält nach Kenntnis der Bundesregierung Russland über seine im Spitzbergen-Vertrag von 1925 verankerten wirtschaftlichen Nutzungsrechte hinaus in den ganzjährig bewohnten russischen Außenposten Barentsburg und Pyramiden auf Spitzbergen Einrichtungen, die neben zivilen auch militärische Aufgaben erfüllen können, und wenn ja, hat sich die Bundesregierung hierüber mit der norwegischen Regierung bzw. innerhalb des NATO-Bündnisses bereits ausgetauscht (bitte erläutern)? Es wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. 19. Inwiefern wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Hafen des russischen Stützpunkts Barentsburg auf Spitzbergen auch von Schiffen angelaufen, die wegen Waffen- und Panzertransporten für die Streitkräfte Russlands auf den Sanktionslisten der USA und bzw. oder der EU stehen, und zu welchen Zwecken wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die gelisteten Schiffe eingesetzt (vgl. www.spiegel.de/ausland/ nato-sorge-vor-angriff-russlands-auf-spitzbergen-in-der-arktis-a-2dcb6fc a-55f9-4e75-b58a-4a88af796a73, abgerufen am 17. November 2025; bitte erläutern)? Die Antwort auf die Frage kann nicht offen erfolgen. Die Einstufung der Frage als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich.* Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen. Eine Offenlegung der angefragten Informationen birgt die Gefahr, dass Einzelheiten zur Erkenntnislage des Bundesnachrichtendienstes (BND) bekannt würden, insbesondere da sich hieraus Rückschlüsse über Aufklärungsansätze und Aufklärungsschwerpunkte ableiten lassen. Infolgedessen könnten sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf spezifische Vorgehensweisen und Fähigkeiten des BND ziehen. Eine solche Veröffentlichung von Einzelheiten ist daher geeignet, zu einer Verschlechterung der dem BND zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Informationsgewinnung zu führen. Dies kann für die wirksame Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Diese Informationen werden daher als VS – Nur für den Dienstgebrauch eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt. Die Bundesregierung verweist zur Beantwortung auf die gesondert übermittelte Anlage mit der Einstufung „VS-Nur für den Dienstgebrauch“. 20. Welche bilateralen deutsch-norwegischen oder internationalen wissenschaftlichen Forschungsvorhaben mit deutscher Beteiligung fördert die Bundesregierung aktuell auf Spitzbergen, und welche Überlegungen verfolgt die Bundesregierung im Hinblick auf eine langfristige Weiterfinanzierung der wissenschaftlichen Forschungsvorhaben (bitte nach Forschungsvorhaben bzw. Projekt, Kooperationspartner, Förderumfang und Laufzeit auflisten)? Die Bundesregierung fördert auf Spitzbergen das Forschungsvorhaben „Polarregionen im Wandel – YESSS: Saisonale Sensitivität von Ökosystemfunktio- * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. nen in einer sich erwärmenden Arktis (Svalbard)“ in Ny-Ålesund, Spitzbergen mit einer Laufzeit vom 1. September 2023 bis 31. Dezember 2026 mit insgesamt 2,7 Mio. Euro. Kooperationspartner sind das Alfred-Wegener-Institut, die Universitäten Bremen, Mainz, Hamburg, Konstanz und Kiel, University Tromsö (UiT) und die Scottisch Association Marine Science (SAMS). 21. Welche militärischen Übungen hat die Bundeswehr nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2024 in gemeinsamer Kooperation mit den Streitkräften des Königreichs Norwegen durchgeführt, und mit wie vielen Soldatinnen und Soldaten hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Bundeswehr daran beteiligt (bitte pro Jahr auflisten und erläutern)? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 22. Welche Vereinbarungen hat die Bundesregierung mit Norwegen über die dortige Stationierung und den Einsatz von Seefernaufklärungs- und U- Boot-Jagdflugzeugen des Typs Boing P-8A Poseidon getroffen bzw. wie sehen die weiteren diesbezüglichen Planungen der Bundesregierung aus (bitte erläutern)? Die Bundesrepublik Deutschland hat im vierten Quartal 2025 die ersten Luftfahrzeuge des Typs P-8A Poseidon übernommen. Grundsätzlich besteht aufgrund der Interoperabilität die Möglichkeit zur engen Zusammenarbeit in der Fähigkeit Seefernaufklärer Konkrete Planungen liegen aktuell nicht vor. 23. Welche Rechtsauffassung vertritt die Bundesregierung zum völkerrechtlichen Status Grönlands als autonomer Bestandteil des Königreichs Dänemark, und wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das von den USA gegenüber dem Königreich Dänemark wiederholt geäußerte Interesse an einer Übernahme Grönlands bislang auf die militärische und politische Zusammenarbeit innerhalb des NATO-Bündnisses ausgewirkt (vgl. www.tagesschau.de/ausland/europa/daenemark-groenland-streit-us a-trump-100.html, abgerufen am 13. November 2025; bitte erläutern)? Grönland ist autonomer Bestandteil des Königreichs Dänemark. Seit 1979 verfügt Grönland über eine eigene Regierung und ein eigenes Parlament. 2009 wurde die Autonomie Grönlands erweitert – dies betrifft u. a. die Kontrolle über Ressourcen, Polizei und Justiz. Andere Bereiche, wie z. B. die Verteidigungspolitik, verbleiben weiterhin unter dänischer Kontrolle. Die enge Zusammenarbeit und Koordinierung der Alliierten innerhalb der NATO bleibt am gemeinsamen Interesse orientiert, die kollektive Sicherheit im Hohen Norden zu schützen. 24. Welche militärischen Übungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Bundeswehr seit 2020 in gemeinsamer Kooperation mit den Streitkräften des Königreichs Dänemark bzw. mit anderen NATO-Partnern auf Grönland durchgeführt, und mit wie vielen Soldatinnen und Soldaten hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Bundeswehr daran beteiligt (bitte pro Jahr und nach Streitkräfteanzahl pro beteiligtem NATO-Staat auflisten)? Im Zeitraum 2020 bis 2024 gab es keine deutsche Beteiligung an Übungen auf Grönland. Im Jahr 2025 hat die Bundeswehr mit drei Beobachtern der Infanterie des Heeres (Division Schnelle Kräfte) an der Übung ARCTIC LIGHT 2025 teilgenommen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 6 und 7 verwiesen. 25. Welche Einsatzszenarien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei dem NATO-Militärmanöver „Arctic Light 2025“ geübt, und wie viele Streitkräfte welcher Truppengattungen aus welchen NATO-Staaten einschließlich der Bundeswehr haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung an dem Manöver beteiligt (bitte nach Streitkräfteanzahl je Truppengattung pro beteiligtem NATO-Staat auflisten)? Als Übungsszenar diente ein NATO Pre- Article 5 Krisen- und Katastrophenszenario. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 26. Wie viele Streitkräfte welcher Truppengattungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell auf dem US-Militärstützpunkt „Pituffik Space Base“ (vormals „Thule Air Space“) auf Grönland stationiert, und welche bilateralen Formen deutsch-amerikanischer Verteidigungskooperation werden nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig auf Grönland praktiziert (bitte erläutern)? Nach Kenntnis der Bundesregierung befinden sich nur US-Soldaten auf der Pittufik Airbase. Eine deutsch-US-amerikanische bilaterale Verteidigungskooperation ist nicht bekannt. Informationen zu stationierten US-Streitkräften liegen der Bundesregierung nicht vor. 27. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung Grönland in ihren arktispolitischen Leitlinien und in der arktisbezogenen Wissenschaftsforschung bei, und welche bilateralen deutsch-dänischen bzw. deutsch- grönländischen oder internationalen wissenschaftlichen Forschungsvorhaben mit deutscher Beteiligung fördert die Bundesregierung aktuell auf Grönland (bitte nach Forschungsvorhaben bzw. Projekt, Kooperationspartner, Förderumfang und Laufzeit auflisten)? „MOMENT – Permafrostforschung auf dem Weg zur integrierten Beobachtung und Modellierung des Methanhaushalts von Ökosystemen“ mit einer Laufzeit vom 1. November 2022 bis 30 April 2026 mit insgesamt 3,5 Mio. Euro. Kooperationspartner sind die Uni Hamburg, das Alfred-Wegener-Institut, die Universitäten Hannover und Köln, das Geoforschungszentrum Potsdam, Max-Planck- Institute in Hamburg und Jena, die Universities Copenhagen & Aarhus und das Disko Arctic Research Station (Grönland). „GreenHAB – Risiken der durch den Klimawandel verursachten schädlichen Algenblüte in grönländischen Gewässern“ mit einer Laufzeit vom 1. September 2023 bis 31. Dezember 2026 mit insgesamt 2,6 Mio. Euro. Kooperationspartner sind das Alfred-Wegener-Institut, die Universitäten Konstanz, Duisburg-Essen, Oldenburg und Hamburg, die University of Copenhagen (UCPH) und das Greenland Institute of Natural Resources (GCRC). 28. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über potenzielle Umweltrisiken aus der eisschmelzebedingten Freisetzung von radioaktiven Abfällen und krankheitsauslösenden Kontaminierungen (z. B. polychloriertes Benzolen) aus dem 1966 aufgegebenen US-amerikanischen Militärstützpunkt „Camp Century“ auf Grönland, welche diesbezüglichen Vor-Ort- Untersuchungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang durchgeführt, und über welche geeignete technische Ausrüstung zur Gefahrenabwehr verfügen deutsche Stellen, die die Bundesregierung ggf. zu Präventionszwecken und im Katastrophenfall zur Unterstützung anbieten könnte (bitte erläutern)? Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse über potenzielle Umweltrisiken aus dem ehemaligen Militärstützpunkt „Camp Century“ auf Grönland und mögliche Vor-Ort-Untersuchungen. Die Bundesrepublik Deutschland verfügt im Bereich des Zivilschutzes über die Analytische Task Force CBRN (ATF). Sie verfügt über besondere Fähigkeiten auf dem Gebiet der CBRN-Analytik, -Probenahme und -Beratung. Der Auftrag der ATF ist die Unterstützung lokaler Einsatzleitungen in CBRN- Gefahrenlagen mit Fachberatung und Messtechnik. Die ATF ist seit 2023 als EU- Katastrophenschutzmodul 12 (Feststellung von CBRN-Gefahren und Probenahme, CBRN Detektion) im Europäischen Katastrophenschutzpool (European Civil Protection Pool, ECPP) zertifiziert. In Bezug auf die Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder radiologischen Notfällen umfassen die deutschen Kapazitäten, die seit 2013 im Response and Assistance Network (RANET) der Internationalen Atomenergieorganisation (IA- EO) gemeldet sind und die auf Ersuchen eines Staates angeboten werden können, insbesondere die Unterstützung bei der Behandlung von Strahlennotfallpatienten, die Dosisermittlung und -abschätzung, Ausbreitungsrechnungen, die Ermittlung radiologischer Lagen, die Bereitstellung von Messkapazitäten und Fachwissen. 29. Wie sehen die weiteren Planungen der Bundesregierung zur Konkretisierung und Umsetzung der am 19. Oktober 2025 unterzeichneten, bislang rechtlich nicht bindenden Absichtserklärung über die deutsch-isländische bilaterale Sicherheits- und Verteidigungskooperation aus, wie viele Personen in welchen Fachressorts innerhalb der Bundesregierung sollen damit befasst sein, und wie soll die Koordinierung mit den isländischen NATO-Partnern organisiert werden (bitte unter der Angabe der Organisationseinheit bzw. Dienstposten erläutern)? 30. Welche grundsätzlichen Aufgaben für den militärischen Fähigkeitsaufwuchs der Bundeswehr in welchen Schwerpunkbereichen lassen sich nach Kenntnis der Bundesregierung mit Blick auf die beabsichtigte bilaterale Sicherheits- und Verteidigungskooperation mit Island zum gegenwärtigen Zeitpunkt ableiten (bitte erläutern)? 31. Wie soll nach Kenntnis der Bundesregierung die beabsichtigte deutschisländische bilaterale Sicherheits- und Verteidigungskooperation in die arktisbezogene strategische Verteidigungsplanung der NATO eingebettet sein, und welche Rolle soll nach Kenntnis der Bundesregierung hierbei der Bundeswehr im Rahmen der militärischen Fähigkeitsziele der NATO zukommen (bitte erläutern)? 32. Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung bei der beabsichtigten Untersuchung von deutsch-isländischen Kooperationsfeldern in den Bereichen Rüstung und Beschaffung von Verteidigungstechnologie, Verteidigungsmaterial und industrielle Zusammenarbeit auch der Aufbau von eigenen rüstungsindustriellen Produktions- und Fertigungskapazitäten von isländischen Unternehmen oder die Neuniederlassung von deutschen Rüstungsunternehmen auf Island vorgesehen (vgl. https://saltylava.de/w p-content/uploads/2025/10/LOI-Iceland-Germany-Copy-1.pdf, abgerufen am 17. November 2025; bitte erläutern)? 33. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der beabsichtigten bilateralen Sicherheits- und Verteidigungskooperation mit Island perspektivisch eine permanente militärische Präsenz der Bundeswehr z. B. auf dem Stützpunkt Kevlavik geplant, und in welchem Umfang sollen nach Kenntnis der Bundesregierung sowohl die Marine als auch P-8A Poseidon-Flugzeuge zur U-Boot-Seefernaufklärung eingesetzt werden (bitte erläutern)? Die Fragen 29 bis 33 werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Webseite des Bundesministeriums der Verteidigung verwiesen (www.bmvg.de/de/aktuelles/deutschland-und-island-vertiefen-militaerkooperati on-6034006). Weitere Ausplanungen, Umsetzungsmaßnahmen und Details zur Einbettung in die NATO-Verteidigungsplanung befinden sich derzeit in der Abstimmung, so dass gegenwärtig hierzu noch keine belastbaren Aussagen getroffen werden können. Der Austausch hierzu erfolgt derzeit über die Fachreferate des Bundesministeriums der Verteidigung und die isländische Botschaft in Berlin. 34. Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung geplant, die Beteiligung der Bundeswehr an der isländischen Luftraumüberwachung im Rahmen des dortigen „Quick Reaction Alert“ auszubauen (bitte erläutern)? Nach Kenntnis der Bundesregierung besteht großes Interesse seitens Islands an einer deutschen Beteiligung am Icelandic Air Policing. Derzeit ist aufgrund bestehender Kräftebindung in anderen Air Policing Missionen keine deutsche Beteiligung beabsichtigt. 35. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der Bundesminister der Verteidigung, Boris Pistorius, während seines Kanadabesuchs im Beisein des norwegischen Verteidigungsministers Tore Sandvik bei der kanadischen Regierung und vor kanadischen Abgeordneten für den Kauf von U-Booten der Klasse 212 CD der Firma TKMS geworben und hierbei in Aussicht gestellt hat, dass TKMS möglichst viele aus dem Auftrag resultierende Jobs in Kanada ansiedeln werde, wenn ja, in wessen Auftrag, und auf welcher politischen Entscheidungsgrundlage hat der Bundesminister der Verteidigung dieses Angebot unterbreitet (vgl. https://ta z.de/U-Boot-Deals-in-Kanada/!6122915/, abgerufen am 18. November 2025; bitte mit Begründung erläutern)? Der Bundesminister Boris Pistorius und sein norwegischer Amtskollege Sandvik haben die Bewerbung der Kooperation von TKMS (Deutschland) und KONGSBERG (Norwegen) im Rahmen des kanadischen „Canadian Patrol Submarine Project“ (CPSP) bei ihrem Kanadabesuch in ihrer Funktion als Verteidigungsminister politisch unterstützt. Ein kanadischer Zuschlag für U 212 CD würde eine Wertschöpfung sowie den Erhalt und Aufbau von Arbeitsplätzen in Deutschland, Norwegen und Kanada bedeuten. 36. Mit welchen praktischen Schritten will die Bundesregierung ihre Pläne für eine maritime Sicherheitspartnerschaft der NATO-Verbündeten Kanada, Norwegen, Dänemark und Deutschland im arktischen Raum operationalisieren, die auch eine enge Rüstungskooperation bei maritimen Beschaffungsvorhaben umfassen soll, und bis wann rechnet die Bundesregierung mit einer endgültigen Entscheidung der kanadischen Regierung über die Auftragsvergabe für die Modernisierung der kanadischen Unterseebootflotte (vgl. www.bmvg.de/de/aktuelles/nato-praesenz-im-ho hen-norden-wachsam-und-handlungsfaehig-6034330, abgerufen am 18. November 2025; bitte erläutern)? Eine Beschaffungsentscheidung Kanadas zu den U-Booten der Klasse U212CD obliegt alleinig der kanadischen Regierung. Eine belastbare Aussage zum Zeitpunkt dieser kann daher nicht getroffen werden. Im Sinne der Steigerung der Interoperabilität und Standardisierung sowie Kostenreduzierung im Betrieb der verschiedenen Systeme wird im Rahmen einer maritimen Sicherheitspartnerschaft die Nutzung gleicher Systeme durch die verschiedenen Mitgliedstaaten angestrebt. Weiterhin kann systemspezifische Infrastruktur gemeinsam genutzt werden. Dies bietet weitere Handlungsoptionen und erhöht die Flexibilität in der Operationsführung. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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