Schriftliche Frage 45 von Desiree Becker (DIE LINKE): Trifft es zu, dass die Bundesregierung im Rahmen des KDV-Verfahrens (KDV: Kriegsdienstverweigerung) von den Antragstellerinnen und Antragste…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.
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Schriftliche Frage 45 von Desiree Becker (DIE LINKE): Trifft es zu, dass die Bundesregierung im Rahmen des KDV-Verfahrens (KDV: Kriegsdienstverweigerung) von den Antragstellerinnen und Antragste…
Frage 45 (Desiree Becker, Die Linke):
Trifft es zu, dass die Bundesregierung im Rahmen des KDV-Verfahrens (KDV: Kriegsdienstverweigerung) von den Antragstellerinnen und Antragstellern auch die Übermittlung einer Kopie des Personalausweises oder einer Geburtsurkunde verlangt, wie mir zugetragen wurde, und wenn ja, in wie vielen Fällen und auf welcher gesetzlichen Grundlage ist dies bisher schon geschehen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 16. Februar 2026:
Das Recht der Kriegsdienstverweigerung nach Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes ist ein höchstpersönliches Recht. Es ist deshalb erforderlich, dass die zuständige Wehrersatzbehörde sich über die Identität der Antragstellenden versichert. Dies geschieht bei ungedienten KDV- Antragstellenden, soweit erforderlich, mittels Personalausweis als Identifikationsnachweis im Sinne des § 20 Absatz 1 des Personalausweisgesetzes. Die Anzahl der Fälle, bei denen Ausweiskopien übermittelt wurden, wird statistisch nicht erfasst.
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