polradar

Kriegsdienstverweigerung im Jahr 2025 (Antwort zu Drs. 21/5956)

dip / drucksache 01.06.2026 · WP 21 · 21/6251 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Kriegsdienstverweigerung im Jahr 2025 (Antwort zu Drs. 21/5956) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6251 21. Wahlperiode 01.06.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Desiree Becker, Gökay Akbulut, Janina Böttger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/5956 – Kriegsdienstverweigerung im Jahr 2025 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 1. Januar 2026 ist das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz in Kraft getreten. Noch ist der Wehrdienst freiwillig. Der Bundesminister der Verteidigung, Boris Pistorius, ist davon überzeugt, dass Deutschland aufgrund der sich gravierend verschlechternden internationalen Sicherheitslage wieder kriegstüchtig werden müsse. Dazu behält sich die Bundesregierung die vollständige Wiedereinführung der Wehrpflicht vor. Es wird massiv aufgerüstet. Politisches Handeln und die begleitende Debatte sowie der öffentliche Diskurs verunsichern und verängstigen viele Menschen, vor allem junge Männer. Aus diesem Grund reichen immer mehr Menschen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes vorsorglich ihren Kriegsdienstverweigerungs (KDV)-Antrag ein. Außerdem ist aufgrund der vermutlich weiter steigenden Zahlen von KDV- Anträgen von einer Mehrbelastung der zuständigen Stellen (zurzeit Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben) für die Prüfung der Gewissensgründe auszugehen. Die Stellen müssen auf den potenziellen Anstieg der KDV-Anträge vorbereitet sein. Die Funktionstüchtigkeit dieses Verfahrens ist essenziell für die Wahrung des Grundrechts auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen.  1. Wie viele Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer wurden insgesamt im Jahr 2025 gestellt von a) Ungedienten, b) freiwillig Wehrdienstleistenden bis 23 Monate, c) Soldatinnen und Soldaten auf Zeit (SaZ), d) Berufssoldatinnen und Berufssoldaten (BS), e) Reservistinnen und Reservisten? Im Jahr 2025 gingen bei der Bundeswehr 7.691 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung (KDV) ein. Hiervon waren 5.923 KDV-Anträge von Ungedienten, acht von Freiwillig Wehrdienstleistenden, 170 von Soldatinnen und Soldaten Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 29. Mai 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. auf Zeit, 14 von Berufssoldatinnen und Berufssoldaten sowie 1.576 von Reservistinnen und Reservisten.  2. Wie viele im Jahr 2025 gestellten KDV-Anträge wurden von den Karrierecentern der Bundeswehr an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) in den Jahren 2025 und 2026 weitergeleitet (bitte nach Jahren getrennt aufführen und nach a) Ungedienten, b) freiwillig Wehrdienstleistenden bis 23 Monate, c) Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, d) Berufssoldatinnen und Berufssoldaten, e) Reservistinnen und Reservisten aufschlüsseln)? Grundsätzlich werden alle vollständig eingereichten und nicht zurückgezogenen KDV-Anträge von der Bundeswehr an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) weitergeleitet. Eine Statistik im Sinne der Fragestellung wird nicht geführt.  3. Wie viele im Jahr 2025 gestellten KDV-Anträge (bitte nach Ungedienten, SaZ unter 23, SaZ, BS, Reservistinnen und Reservisten aufschlüsseln) wurden a) anerkannt, Im Jahr 2025 wurden 109 KDV-Anträge von Soldaten und Soldatinnen, 1.283 KDV-Anträge von Reservisten und Reservistinnen sowie 683 KDV-Anträge von Ungedienten anerkannt. b) als unzulässig eingestuft, Von den im BAFzA eingegangenen KDV-Anträgen wurden im Jahr 2025 816 Anträge als unzulässig abgelehnt. Eine Aufschlüsselung nach Ablehnungsgrund differenziert nach Statusgruppen erfolgt nicht. c) wegen Unvollständigkeit abgelehnt, Eine Differenzierung nach Ablehnung wegen Unvollständigkeit wird nicht erfasst. d) aus inhaltlichen Gründen abgelehnt? Drei KDV-Anträge wurden aufgrund inhaltlicher Gründe im Jahr 2025 abgelehnt. Eine Aufschlüsselung nach Ablehnungsgrund differenziert nach Statusgruppen wird nicht erfasst.  4. Wie viele KDV-Antragsteller, die 2025 ihren KDV-Antrag gestellt haben, legten gegen die Ablehnung des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben im Jahr 2025 Widerspruch ein? Im Jahr 2025 wurden insgesamt 376 Widersprüche gegen die Ablehnung der Anträge auf KDV eingelegt.  5. Wie viele dieser Widersprüche führten im Jahr 2025 zur Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer? Im Jahr 2025 wurde 13 Widersprüchen abgeholfen und die Anträge anschließend anerkannt.  6. In wie vielen Fällen wurde 2025 gegen die Ablehnung des Widerspruchs durch das BAFzA Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht? Im Jahr 2025 wurden insgesamt 106 Klagen gegen die Ablehnung der Anträge auf KDV erhoben.  7. Wie viele dieser Klagen wurden von den Verwaltungsgerichten zugunsten der Kläger entschieden, wie viele nicht? Mit Stand vom 19. Mai 2026 liegen drei Urteile vor. Hierbei handelt es sich um klageabweisende Urteile, sodass bisher keine der Klagen zugunsten der Kläger entschieden wurde.  8. Wie viele Planstellen gab es 2025 beim BAFzA für die Bearbeitung von KDV-Anträgen, und wie viele davon waren auch besetzt (bitte auch Vorjahreszahlen zum Vergleich angeben)? Es wird auf die Antworten der Bundesregierung zu Frage 18 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/898 und zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/13395 verwiesen.  9. Wie viele Personen befassten sich 2025 mit Widersprüchen gegen den KDV-Ablehnungsbescheid (bitte auch Vorjahreszahlen zum Vergleich angeben)? Die Widerspruchsbearbeitung erfolgt durch das gleiche Personal, welches die KDV-Anträge bearbeitet. Es wird daher auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 10. Welche Ausbildung haben die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter beim BAFzA, die sich mit den Anträgen von Kriegsdienstverweigerern befassen? Das eingesetzte Personal verfügt vorrangig über folgende Qualifikationen: Ein abgeschlossenes Bachelorstudium im Bereich der Rechts- oder Verwaltungswissenschaften oder eines vergleichbaren Studienfachs, ein erstes juristisches Staatsexamen oder eine Laufbahnprüfung für den gehobenen nichttechnischen Dienst. 11. Wenn es einen Anstieg der Planstellen gegeben hat und damit einen Ausbau der zuständigen Abteilung bzw. Abteilungen, wie hoch sind die aktuellen Kosten, und fallen diese unter den Haushalt des BAFzA (und im Vergleich zum Vorjahr)? Für das im Jahr 2024 eingesetzte Personal sind nach den Personalkostensätzen 2024 des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) Ausgaben in Höhe von 486.609 Euro angefallen. Für das Jahr 2025 sind dies entsprechend des eingesetzten Personals und der Personalkostensätze 2025 des BMF 549.513 Euro. Das Personal wird aus den Personaltiteln des BAFzA bezahlt. 12. Wie lange dauerte durchschnittlich das gesamte KDV-Verfahren für die im Jahr 2025 gestellten KDV-Anträge bis zum Abschluss des Verfahrens, aufgeschlüsselt nach a) Ungedienten, b) freiwillig Wehrdienstleistenden bis 23 Monate, c) Zeitsoldatinnen und Soldaten, d) Berufssoldatinnen und Berufssoldaten, e) Reservistinnen und Reservisten? Die Bearbeitung der Anträge erfolgt einzelfallbezogen. Sie ist aufgrund des unterschiedlichen Werdegangs der Antragstellenden und der Darlegung der persönlichen Gründe sehr individuell. Eine durchschnittliche Bearbeitungszeit wird nicht erhoben. 13. Wie viele Soldatinnen und Soldaten, die als Kriegsdienstverweigerer anerkannt wurden, mussten 2025 Ausbildungskosten zurückzahlen, und wie hoch war die Spannweite der Rückzahlungen und die Gesamtsumme? Abschließende Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen für das Jahr 2025 noch nicht vor. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen