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Schriftliche Frage 50 von Dirk Brandes (AfD): Wie begründet die Bundesregierung die automatische Übermittlung personenbezogener Daten junger deutscher Staatsangehöriger an die Bundeswehr…

dip / schriftliche_frage 03.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 29. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.

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Schriftliche Frage 50 von Dirk Brandes (AfD): Wie begründet die Bundesregierung die automatische Übermittlung personenbezogener Daten junger deutscher Staatsangehöriger an die Bundeswehr… Frage 50 (Dirk Brandes, AfD): Wie begründet die Bundesregierung die automatische Übermittlung personenbezogener Daten junger deutscher Staatsangehöriger an die Bundeswehr zum Zwecke der Nachwuchsgewinnung nach Wegfall des bisherigen Widerspruchsrechts zum 1. Januar 2026 vor dem Hintergrund des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung, und welche Möglichkeiten bestehen für Betroffene beziehungsweise deren Erziehungsberechtigte, die weitere Nutzung ihrer Daten durch die Bundeswehr zu verhindern? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 2. Juli 2026: Die Meldebehörden übermitteln dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr gemäß § 58c Absatz 1 des Soldatengesetzes zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial personenbezogene Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im darauffolgenden Kalenderjahr volljährig werden. Die Datenübermittlung dient sowohl der allgemeinen Information junger Staatsbürgerinnen und Staatsbürger über die Institution Bundeswehr und ihren verfassungsrechtlichen Auftrag als auch der Gewinnung von Freiwilligen. Vor diesem Hintergrund ist ein Widerspruch gegen die Datenübermittlung sowie eines Löschungsverlangens mit dem Wehrdienst- Modernisierungsgesetz entfallen.

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