Kriegsdienstverweigerung im Jahr 2025
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Kriegsdienstverweigerung im Jahr 2025
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5956
21. Wahlperiode 15.05.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Desiree Becker, Gökay Akbulut, Janina Böttger, Maik
Brückner, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Ates Gürpinar, Jan Köstering, Ina
Latendorf, Charlotte Antonia Neuhäuser, Cansu Özdemir, Lea Reisner,
Zada Salihović, Ulrich Thoden, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und
der Fraktion Die Linke
Kriegsdienstverweigerung im Jahr 2025
Am 1. Januar 2026 ist das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz in Kraft getreten.
Noch ist der Wehrdienst freiwillig. Der Bundesminister der Verteidigung, Boris
Pistorius, ist davon überzeugt, dass Deutschland aufgrund der sich gravierend
verschlechternden internationalen Sicherheitslage wieder kriegstüchtig werden
müsse. Dazu behält sich die Bundesregierung die vollständige
Wiedereinführung der Wehrpflicht vor. Es wird massiv aufgerüstet. Politisches Handeln und
die begleitende Debatte sowie der öffentliche Diskurs verunsichern und
verängstigen viele Menschen, vor allem junge Männer. Aus diesem Grund reichen
immer mehr Menschen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes
vorsorglich ihren Kriegsdienstverweigerungs (KDV)-Antrag ein.
Außerdem ist aufgrund der vermutlich weiter steigenden Zahlen von KDV-
Anträgen von einer Mehrbelastung der zuständigen Stellen (zurzeit Bundesamt
für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben) für die Prüfung der
Gewissensgründe auszugehen. Die Stellen müssen auf den potenziellen Anstieg der
KDV-Anträge vorbereitet sein. Die Funktionstüchtigkeit dieses Verfahrens ist
essenziell für die Wahrung des Grundrechts auf Kriegsdienstverweigerung aus
Gewissensgründen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer wurden
insgesamt im Jahr 2025 gestellt von
a) Ungedienten,
b) freiwillig Wehrdienstleistenden bis 23 Monate,
c) Soldatinnen und Soldaten auf Zeit (SaZ),
d) Berufssoldatinnen und Berufssoldaten (BS),
e) Reservistinnen und Reservisten?
2. Wie viele im Jahr 2025 gestellten KDV-Anträge wurden von den
Karrierecentern der Bundeswehr an das Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) in den Jahren 2025 und 2026
weitergeleitet (bitte nach Jahren getrennt aufführen und nach
a) Ungedienten,
b) freiwillig Wehrdienstleistenden bis 23 Monate,
c) Soldatinnen und Soldaten auf Zeit,
d) Berufssoldatinnen und Berufssoldaten,
e) Reservistinnen und Reservisten
aufschlüsseln)?
3. Wie viele im Jahr 2025 gestellten KDV-Anträge (bitte nach Ungedienten,
SaZ unter 23, SaZ, BS, Reservistinnen und Reservisten aufschlüsseln)
wurden
a) anerkannt,
b) als unzulässig eingestuft,
c) wegen Unvollständigkeit abgelehnt,
d) aus inhaltlichen Gründen abgelehnt?
4. Wie viele KDV-Antragsteller, die 2025 ihren KDV-Antrag gestellt haben,
legten gegen die Ablehnung des Bundesamtes für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben im Jahr 2025 Widerspruch ein?
5. Wie viele dieser Widersprüche führten im Jahr 2025 zur Anerkennung als
Kriegsdienstverweigerer?
6. In wie vielen Fällen wurde 2025 gegen die Ablehnung des Widerspruchs
durch das BAFzA Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht?
7. Wie viele dieser Klagen wurden von den Verwaltungsgerichten zugunsten
der Kläger entschieden, wie viele nicht?
8. Wie viele Planstellen gab es 2025 beim BAFzA für die Bearbeitung von
KDV-Anträgen, und wie viele davon waren auch besetzt (bitte auch
Vorjahreszahlen zum Vergleich angeben)?
9. Wie viele Personen befassten sich 2025 mit Widersprüchen gegen den
KDV-Ablehnungsbescheid (bitte auch Vorjahreszahlen zum Vergleich
angeben)?
10. Welche Ausbildung haben die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter
beim BAFzA, die sich mit den Anträgen von Kriegsdienstverweigerern
befassen?
11. Wenn es einen Anstieg der Planstellen gegeben hat und damit einen
Ausbau der zuständigen Abteilung bzw. Abteilungen, wie hoch sind die
aktuellen Kosten, und fallen diese unter den Haushalt des BAFzA (und im
Vergleich zum Vorjahr)?
12. Wie lange dauerte durchschnittlich das gesamte KDV-Verfahren für die im
Jahr 2025 gestellten KDV-Anträge bis zum Abschluss des Verfahrens,
aufgeschlüsselt nach
a) Ungedienten,
b) freiwillig Wehrdienstleistenden bis 23 Monate,
c) Zeitsoldatinnen und Soldaten,
d) Berufssoldatinnen und Berufssoldaten,
e) Reservistinnen und Reservisten?
13. Wie viele Soldatinnen und Soldaten, die als Kriegsdienstverweigerer
anerkannt wurden, mussten 2025 Ausbildungskosten zurückzahlen, und wie
hoch war die Spannweite der Rückzahlungen und die Gesamtsumme?
Berlin, den 6. Mai 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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