Schriftliche Frage 71 von Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat sich die Bundesregierung bereits eine eigene Auffassung zu der Ansicht, dass eine Absenkung der Vorgabe für 65 Prozent erneuerbare Energ…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 71 von Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat sich die Bundesregierung bereits eine eigene Auffassung zu der Ansicht, dass eine Absenkung der Vorgabe für 65 Prozent erneuerbare Energ…
Frage 71 (Dr. Julia Verlinden, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Hat sich die Bundesregierung bereits eine eigene Auffassung zu der Ansicht, dass eine Absenkung der Vorgabe für 65 Prozent erneuerbare Energien für neue Heizungen (§ 71 Absatz 1 des Gebäudeenergiegesetzes), ein Wechsel auf CO2-Faktoren als Steuerungsgröße und eine Gesamteffizienzbetrachtung in Kombination mit einer Absenkung der 65-Prozent-Vorgabe im Gebäudeenergiegesetz jeweils gegen Artikel 20a des Grundgesetzes verstoßen würden, wie in einem Gutachten der Rechtsanwälte Günther Partnerschaft zu lesen ist (https://gaswende.de/wp-content/uploads/2026/0 2/2026-02-02_GEG-Gutachten.pdf) gebildet, und wenn ja, wie lautet diese?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 18. Februar 2026:
Das Gutachten gibt die Meinung seiner Autoren wieder. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird in dieser Legislaturperiode aufgrund der Festlegungen des Koalitionsvertrags novelliert. Die Novelle befindet sich in der Vorbereitung.
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