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Schriftliche Frage 71 von Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat sich die Bundesregierung bereits eine eigene Auffassung zu der Ansicht, dass eine Absenkung der Vorgabe für 65 Prozent erneuerbare Energ…

dip / schriftliche_frage 20.02.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 71 von Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat sich die Bundesregierung bereits eine eigene Auffassung zu der Ansicht, dass eine Absenkung der Vorgabe für 65 Prozent erneuerbare Energ… Frage 71 (Dr. Julia Verlinden, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat sich die Bundesregierung bereits eine eigene Auffassung zu der Ansicht, dass eine Absenkung der Vorgabe für 65 Prozent erneuerbare Energien für neue Heizungen (§ 71 Absatz 1 des Gebäudeenergiegesetzes), ein Wechsel auf CO2-Faktoren als Steuerungsgröße und eine Gesamteffizienzbetrachtung in Kombination mit einer Absenkung der 65-Prozent-Vorgabe im Gebäudeenergiegesetz jeweils gegen Artikel 20a des Grundgesetzes verstoßen würden, wie in einem Gutachten der Rechtsanwälte Günther Partnerschaft zu lesen ist (https://gaswende.de/wp-content/uploads/2026/0 2/2026-02-02_GEG-Gutachten.pdf) gebildet, und wenn ja, wie lautet diese? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 18. Februar 2026: Das Gutachten gibt die Meinung seiner Autoren wieder. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird in dieser Legislaturperiode aufgrund der Festlegungen des Koalitionsvertrags novelliert. Die Novelle befindet sich in der Vorbereitung.

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