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Schriftliche Frage 73 von Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Teilt die Bundesregierung die Auffassung im am 12. Dezember 2025 in der EnWZ 2025, S. 444 ff. veröffentlichten wissenschaftlichen Artikel (R…

dip / schriftliche_frage 09.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 73 von Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Teilt die Bundesregierung die Auffassung im am 12. Dezember 2025 in der EnWZ 2025, S. 444 ff. veröffentlichten wissenschaftlichen Artikel (R… Frage 73 (Dr. Julia Verlinden, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Teilt die Bundesregierung die Auffassung im am 12. Dezember 2025 in der EnWZ 2025, S. 444 ff. veröffentlichten wissenschaftlichen Artikel (Radimeczky-Krekel/Fröhlich: Abschaffung des „Heizungsgesetzes“ – Welche Spielräume hat der deutsche Gesetzgeber vor dem Hintergrund des Unionsrechts?) zu den europarechtlichen Rahmen für das sog. Heizungsgesetz (§§ 71 ff. des Gebäudeenergiegesetzes), nach dem europarechtlich (Artikel 15a der Erneuerbare-Energie-Richtlinie (RED) III) ein Mindestanteil erneuerbarer Energien bei grundsätzlich jedem Heizungstausch in neuen und bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden verpflichtend vorgeschrieben werden muss, und wie hoch muss dieser Anteil nach Auffassung der Bundesregierung sein, um die klimapolitischen Ziele der Bundesregierung im Gebäudesektor zu erfüllen? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 5. Januar 2026: Der Artikel gibt die Meinung seiner Autoren wieder. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird in dieser Legislaturperiode aufgrund der Festlegungen des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD novelliert. Die Novelle befindet sich in der Vorbereitung.

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