Frage von Violetta Bock (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5662)
Teil von Protokoll der 76. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Violetta Bock (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5662)
Liegen der Bundesregierung Berechnungen dazu vor, welche klimapolitischen Auswirkungen (CO2-Emissionen, THG-Emissionen, Sektorziele, Gas- und Ölverbrauch) die viermonatige Verschiebung des Inkrafttretens der 65-Prozent-Regel hat (siehe https://table.media/assets/geg-kabinettvorlage.pdf)?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter:
Die Koalition hat sich am 24. Februar 2026 auf Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz geeinigt, das das aktuelle Gebäudeenergiegesetz ablösen wird. Die Vorgabe des aktuellen Gesetzes, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen, soll gestrichen werden. Die Verschiebung des Wirksamwerdens dieser 65-Prozent-Regel schafft einen rechtssicheren Übergang vom Gebäudeenergiegesetz zum Gebäudemodernisierungsgesetz. Die 65-Prozent-Anforderung beim Einbau einer Heizung erlangt keine Geltung mehr, bevor sie mit dem Inkrafttreten des künftigen Gebäudemodernisierungsgesetzes aufgehoben wird.
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz befindet sich in Vorbereitung. Eine Abschätzung der THG-Minderungswirkung kann erst nach Konkretisierung durch die gesetzlichen Regelungen erfolgen.
Relationen
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