Schriftliche Frage 58 von Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welchen Teil des § 72 des Gebäudeenergiegesetzes („Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen“) plant die Bundesregierung entsprechend den A…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 58 von Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welchen Teil des § 72 des Gebäudeenergiegesetzes („Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen“) plant die Bundesregierung entsprechend den A…
Frage 58 (Dr. Alaa Alhamwi, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welchen Teil des § 72 des Gebäudeenergiegesetzes („Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen“) plant die Bundesregierung entsprechend den Ankündigungen der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche in ihrer Bundestagsrede am 16. Mai 2025 und im Podcast Table Today vom 20. Mai 2025 (https://shows.aca st.com/658d5f3c514889001711a470/682b4dbbee 813e8be20566e7) abzuschaffen?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 4. Juni 2025:
Im Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien darauf geeinigt, das Heizungsgesetz abzuschaffen und gleichzeitig ein neues Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu schaffen, das technologieoffener, flexibler und einfacher gestaltet werden soll. Zudem sieht der Koalitionsvertrag weitere Anpassungen des Gebäudeenergiegesetzes vor, unter anderem zur Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie. In diesem Zusammenhang wird auch das Zusammenspiel dieser Vorgaben mit bestehenden Regelungen des GEG wie auch dem Betriebsverbot für alte Heizungsanlagen überprüft. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird dazu gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen einen Vorschlag unterbreiten, dessen Einzelheiten derzeit erarbeitet werden.
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